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Kr. iS« Dienstag den 2 S. August IS32 S«. gadraana
Eoudergericht fällt siins Todesurteile
Das Urteil im Potempaer Prozeß — Unruhe in Beuthen
zv- Beuthen, 22. AUS. Der Vorsitzende des Sonder- gerichts, Landgerichtsdirektor Himme, verkündete das Urteil im Potempaer Prozeß.
Das Urteil lautet gegen die Angeklagten Kottisch, Müller, Woünitza und Griiupner wegen politischen Totschlages auf Todesstrafe, gegen Kottisch, Müller und Griiupner wegen schwerer vorsätzlicher Körperverletzung außerdem auf 2 Jahre Zuchthaus, gegen Wollnitza wegen desselben Verbrechens auf ein Jahr Zuchthaus. Gegen den Angeklagten Lachmann wurve wegen Anstiftung zum Morde ebenfalls auf Todesstrafe uud außerdem auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt. Der Angeklagte Hoppe wurde wegen Beihilfe zu 2 Fahren Zuchthaus verurteilt. Die Angeklagten Hadamik, Nowak uud Czaja wurden freigesprochen.
Das Urteil wurde von den im Saale anwesenden SA- Leuten und SA.-Führern mit stürmischem Protest ausgenommen. Die SA.-Leute riefen: „Heil Hitler!" uud „Nieder mit der Justiz!" Die Unruhe führte zur Räumung des Saales. Beim Verlassen des Saales rief der Führer der SA. von Schlesien. Oberleutnant a. D. Heines, M. L. R.: „Das Urteil ist das Fanal zum deutschen Ausbruch!" Die Polizei, zwei Hundertschaften stark, sorgte sofort dafür, Laß Zuhörer und Pressevertreter den Gerichtssaal und das Gebäude verließen; das Haus wurde dann von innen abgeschlossen. Aus der Straße formierten sich die Nationalsozialisten zu einem größeren Trupp, in dem vor allem Breslauer SA. zu bemerken war. Der Kaiser Franz Joseph-Platz, der sich unmittelbar vor dem Gerichtshaus befindet, mußte von der Schutzpolizei geräumt werden. Die demonstrierenden Nationalsozialisten wurden von Schutzpolizei, in Stahlhelmen und mit Karabinern ausgerüstet, verdrängt. Die Nationalsozialisten drohten mit Fäusten gegen das Gerichtsgebäude. Heines versuchte eine Ansprache an die versammelten SA.-Leute zu halten, die von der Polizei verhindert wurde. Trotz der umfangreichen polizeilichen Säuberungsaktion setzten sich die Ausschreitungen in Len Nebenstraßen fort. Die Geschäftsstellen der sozialdemokratischen Zeitung, einer Zentrumszeitung und eines unpolitischen Blattes wurden von SA-Trupps demoliert. In die Geschäftsstelle des sozialdemokratischen Blattes drangen drei SA.-Leute ein und versuchten den Geschäftsstelleuleiter niederzuschlagen; aber die Polizei war sofort zur Stelle. Die Polizei befindet sich in höchster Alarmbereitschaft und hat alle verfügbaren Kräfte mobilisiert.
Das Gerichtsgebäude ist von einer starken Postenkette ab- gefperrr. Im Gebäude liegt ein großes Polizeiaufgebot, das vermutlich auch in der Nacht noch dort bleiben wird.
Die Rechtsabteilung der NSDAP, an Reichs- Präsident «ud Reichskanzler
München, 22. Aug. (Eig. Meid.) Der Leiter der Rechtsabteilung der NSDAP., Rechtsanwalt Dr. Frank II, hat an den Reichspräsidenten von Hindenburg und an den Reichskanzler von Papen ein Telegramm gesandt, in dem „vor der gesamten deutschen Oeffentlichkeit Protest" gegen Las unfaßbare Beuthener Schreckensurteil erhoben und die unverzügliche Begnadigung der Verurteilten erwartet wird. Am Schluß des Telegramms wird zum Ausdruck gebracht, daß die unverzügliche Aufhebung der fünf Todesurteile „zur Sicherung und letztmöglichen Ausrechterhaltung des inneren Friedens eine Notwendigkeit" sei.
Der »Angriff- droht
Der „Angriff" schreibt, diese Todesurteile seien das Ungeheuerlichste und Empörendste, was die NSDAP, in der an Demütigungen, Unglaublichkeiten, politischen, moralischen und juristischen Gewalttaten so reichen Zeit der vergangenen 14 cvtahre in Deutschland erlebt hätten. Diese fünf Todesurteile würden den Auftakt einer neuen Entwicklung geben. An die Regierung Papen, an dcu Reichspräsidenten werde die Frage gerichtet: Sollen diese Urteile bollstreckt werden?
Nichts liegt uns ferner, als uns mit Gewalttaten zu iden- nstzieren- Das aber erklären wir feierlich vor der Oesfentlich- '«t des Landes, und der ganzen Welt: diese Urteile dürfen nicht vollstreckt werden! 500000 braune Kameraden stinrmen Len Ruf an: „Die Urteile von Beuthen dürfen nicht voll- streckt werden!"
Die Reichsleitnug der NSDAP, zum Urteil
München, 22. Aug. (Eig. Meid.) Zum Beuthener Urteil nimmt die Pressestelle der Reichsleituug der NSDAP, wie lolgt Stellung:
Ein Schrei des Entsetzens und der Empörung geht durch das ganze nationale Deutschland. Fünf Todesurteile sind von dem Sondergericht einer sich national nennenden Regierung gefällt worden in völliger Verkennung der die Angeklagten beherrschenden Verzweiflung über das Versagen des staatlichen Apparates gegenüber dem organisierten marxistischen Mordterror, dem über ZOO nationalsozialistische Freiheitskämpfer bereits zum Opfer gefallen sind. Diese 5 Todesurteile treiben jedem national und gerecht empfindenden Deutschen die Schämend Zornesröte ins Gesicht.
Die Empörung über dieses unfaßbare Schreckensurteil wird dadurch noch gesteigert, daß zur gleichen Zeit ein anderes schle
sisches Sondergericht der gleichen Reichsregierung gegen Reichbannerleute, die in unmenschlicher Weise vorsätzlich zwei SA-Männer niedermetzelten und viele andere schwer verletzten, mit Höchststrafen von nur vier Jahren Zuchthaus bedachte. Das sind zweierlei Maß! Nationalsozialisten wurden also von dem Sondergericht einer „nationalen Regierung" mit dem Tode bestraft, während der internationale Mord- marxismus mit kurzfristigen Zuchthausstrafen davonkommen darf und der menschlichen Gesellschaft erhalten bleibt.
Diese beiden Urteile sind ein Schlag in das Gesicht des nationalen Deutschland. Millionen Deutscher erwarten von Herrn von Papen als dem derzeitigen kommissarischen preußischen Ministerpräsidenten die sofortige Aufhebung des unerhörten Beuthener Todesurteils, das unter keinen Umständen vollstreckt Werken darf.
Es wird in Deutschland keine Ruhe mehr geben, bis dieses Beuthener Urteil aufgehoben ist. Mögen die Verantwortlichen Staatsleiter den Ernst der Stunde erkennen, ehe es zu spät ist.
Provinzpreffestimmen zu de« Urteile»
Köln, 23. Aug. (Eig. Meid.) Zu dem fünffachen Todesurteil des Beuthener Soudergerichtshofes und dem Urteilsspruch des Brieger Soudergerichtshofes schreibt die „Kölnische Volkszeitung":
Zwei schwerwiegende Urteile liegen vor. Jetzt werden Schreckensrufe über die Todesstrafen laut, und man kann bei dem Gedanken, daß fünf iunge Menschen ihr Leben einbützen müssen, wegen einer gewiß verächtlichen und feigen, aber doch auch nach den Folgen Politischer Verhetzung begangenen Tat nur schaudern und die Verblendeten und ihre Angehörigen bedauern. Vor den Schranken des Gerichts standen sichtbar nur die Mörder. Angeklagt und verurteilt, wenn auch unsichtbar, waren diejenigen, welche solchen entsetzlichen Haß in die Herzen gesenkt haben und daher als die geistigen Urheber solcher Scheußlichkeiten zu deuten haben.
Unter der Ueberschrist „Ein Fanal" schreibt die „Kölnische Zeitung":
Jede? Verbrechen gegen das Leben eines Mitbürgers, von welchen Parteiangehörigen es auch immer begangen wird, muß die schweren Folgen nach sich ziehen, die das Gesetz bestimmt, sonst kommen wir niemals wieder zu Verhältnissen, die in einem Rechtsstaat gelten sollen. Die Frage ist freilich, ob es ratsam ist, die Todesurteile zu vollstrecken. Da das Begnadigungsrecht durch die Notverordnung über die Sondergerichte nicht ausgeschaltet ist, steht der Reichskommissar für Preußen vor der schweren Ausgabe, ob er die Täter begnadigen und die Todesstrafe in lebenslängliche Zuchthausstrafen umwandeln soll. Wenn sich in den nächsten Tagen zeigen sollte, daß die Abschreckungswirkung des Urteils stark genug ist, um weitere Gewalttaten zu verhindern, dann würden wir es nicht für bedenklich halten, wenn der Reichskommissar von seinem Begnadigungsrecht Gebrauch machen würde. Er müßte dann allerdings zu verstehen geben, daß bei neuen Gewalttaten nach dieser Begnadigung die Urteile rücksichtslos vollstreckt werden würden.
Der Staatsanwalt für Begnadigung
Berlin, 22. Aug. Die Urteilssprüche in den Prozessen von Ohlau und Beuthen sind geeignet, gerade durch ihr zeitliches Zusammenfallen die innerpolitische Situation zu erschweren. Die Täter von Ohlau, die der Linken angehören, sind mit, wenn auch schweren, Zuchthausstrafen davongekommen. Das Beuthener Gericht, das über den Fall Potempa zu entscheiden hatte, aber hat fünf der angeklagten SA-Lcute zum Tode verurteilt. Der Unterschied der beiden Urteilssprüche erklärt sich zunächst aus formalen Gründen. Das Beuthener Soirdergericht war notwendig an die verschärften Strafbestimmungen der Notverordnung vom 9. August gebunden, während das Sondergericht in Brietz sich zwar die Grundsätze dieser Notverordnung zu eigen machen durfte und mußte, bei der Strafbemessung jedoch nur an das vor dem 9. August gültige, weit mildere Recht gebunden war. Der Staatsanwalt in Beuthen hat selbst der Regierung die Begnadigung der fünf zum Tode Verurteilten nahegelegt, und es wäre verständlich, wenn in diesem Falle noch einmal von dem Vollzug der drakonischen Strafe Abstand genommen würde.
Die Unterredung zwischen Kerrl «ud Hitler
München, 22. Aug. Im „Völkischen Beobachter" erklärte der preußische Landtagspräsident Kerrl, bei der Besprechung, die er vor drei Tagen mit Hitler gehabt habe, habe es sich um eine der üblichen Unterredungen gehandelt, die von Zeit zu Zeit stattsinden. Sie hätte die volle Einmütigkeit mit allen airwesenden Führern der Partei ergeben. Alle seien sich darüber klar gewesen, Laß es der Partei lediglich um den Füh- rmrgsanspruch gehe, und daß sie legal die Macht erreichen werde, die ihr zustehe. Hitler habe mehrfach betont, Laß er kein legales Mittel unversucht lassen würde, um ohne Kompromisse diese Macht zu erlangen. (Dabei stehe das Volk hinter ihm.) Alle in den letzten Tagen aufgetauchten Kombinationen seien jedenfalls hinfällig. Hitler werde zur richtigen Zeit seine Entscheidungen bekannt geben.
! Deutsche Kolonialpolittt?
Ganz überraschend hat der Reichskanzler in Gesprächen mit ausländischen Journalisten die Wiederaufnahme einer deutschen Kolonialpolitik angekündigt. Nachdem jahrelang das Kolonialproblem geradezu in Vergessenheit geraten war, ist mit einem Male wieder so etwas wie eine „koloniale Frage" aufgetauscht. In Amerika, England und Italien hat man denn auch sofort das Stichwort ausgegrissen und kommentiert lebhaft die Absichten der deutschen Regierung. Im Prinzip scheint man nicht einmal abgeneigt zu sein. Las Deutschland im Versailler Vertrag angetane schreiende Unrecht, das im entschädigungslosen Raub unserer Kolonien bestand, in irgend einer Form wieder gut zu machen. Gerade diese Form aber ist es, aus die es ankommt. Denn nirgendwo bestehen größere Illusionen, als auf dem Gebiet der Kolonialpolitik. Und Deutschland bedankt sich bestens dafür, einige unerschlossene und unbesiedelbare binnenafrikanische Länderstrecken in Besitz zu nehmen, wenn es dafür in verschleierter Form die Reparationen wieder aufnehmen soll. Noch weniger sind unerschlossene Kolonien auch nur der allermindeste Ersatz für einen deutschen Verzicht aus die Rüstungsgleichheit. Gerade diese Vorschläge aber hat in aller Ernsthaftigkeit die französische Presse in den letzten Tagen erhoben. Man scheint in Paris von der Naivität der deutschen Hinterwäldler etwas sonderbare Vorstellungen zu haben.
Denn der Wert der Kolonien ist im Verlauf der Weltwirtschaftskrise ein sehr unterschiedlicher geworden. Kolonien, in denen lediglich eine tropische Landwirtschaft betrieben werden könnte, sind augenblicklich im Zeichen der gänzlich darniederlie- gendeu Produktionspreise sogut wie wertlos. Die Einfuhr von Kolonialprodukten ist deshalb, wenn wir fremde Hoheits gebiete hierfür in Anspruch nehmen, erheblich rentabler, als der Ausbau eigener Kolonien in tropischen Räumen, in denen keinerlei Ansiedlungsmöglichkeiten für größere europäische Bevölkerungsteile bestehen. Kolonien haben für Deutschland nur daun einen Wert, wenn sie in einen großen Arbeitsbeschas- fungs- und Erwerbslosenverminderungsplan Hineinpassen. Dann allerdings kommt einer deutschen Kolonialpolitik allerhöchste Bedeutung zu.
Das Versailler Diktat hat uns bekanntlich die „moralische Befähigung", Kolonien zu verwalten, abgesprochen. Dabei braucht man nur einmal an die belgischen und französischen Kongogreuel zu Lenken, um die ganze Verlogenheit dieses Moralspruches zu erkennen. Bis aus die materiell interessierten Kreise, die aus der deutschen Kolonialenteignuug hohe Gewinne ziehen, ist man sich im Ausland längst darüber einig, daß der Versailler Spruch gerade auf kolonialem Gebiet nicht länger zu halten ist. Man wird also teilweise geneigt sein, Deutschland einen Teil seiner ehemaligen Kolonien zurückzugeben. Dieser Rückgabetheorie aber müssen von Deutschland erhebliche praktische Einwände entgegengesetzt werden. In dem englisch gewordenen Teil von Kamerun, der für Besied- luugszwecke kaum in Frage kommt, wohnen zur Zeit 280 Europäer. Hun-dertfünfundsiebenzig unter ihnen sind Deutsche. Auch der wirtschaftliche Verkehr dieser Kolonie vollzieht sich durch die vorwiegend deutschen Plantageugesellschasten fast ausschließlich mit Deutschland. Da die Verwaltung dieses Gebiets kaum noch Zuschüsse kostet, so ließe sich allenfalls über eine Rückgabe dieses Teiles von Kamerun reden. Ter französische Teil des ehemaligen Kamerungebietes sowie Togo dagegen würden erhebliche Zuschüsse erfordern. Zuschußkolonien jedoch, die nur in ganz beschränktem Rahmen eine deutsche Einwanderung zuließen, sind im Augenblick für Deutschland nur von Nachteil. Das Drittel der Kakaoeinsuhr, das allenfalls ans diesen hochtropischen westasrikanischen Gebieten gedeckt werden könnte, würde die Anlage erheblicher deutscher Kapitalsmengen nicht auswiegen.
Von allerhöchster Bedeutung für eine deutsche Auswande- rungspolitil ist allein das frühere Deutsch-Ostafrika, das unter dem Vorwände der Mandatsverwaltung von England so gut wie anektiert worden ist. In Ostafrika leben zur Zeit etwa 7000 Europäer, darunter 2000 Deutsche. Die Zahl der Weißen ließe sich Lurch eine Erschließung des Landes, besonders in den fruchtbaren Hügelbezirken des sieberlosen Usambaragebirges, vervielfachen. Gerade Ostafrika aber wird von England als zukunftsreiche Kolonie betrachtet, und es ist unwahrscheinlich, daß man sich in London zu einer Rückgabe verstehen wird. Dazu kommt, daß gerade in Ostafrika in immer stärkerem Maße das indische Element hervortritt. In nationalindischen Kreisen wird heute schon Ostafrika als eine indische Zukunftskolonie angesprochen. Deutschland wird es also nicht leicht haben, gerade diese Kolonie zurückzugewinnen.
Deutschsüdwestafrika machte augenblicklich eine schwere Wirtschaftskrise durch. Die Viehpreise sind außerordentlich niedrig, Viehzucht aber ist der einzige Erwerbszweig dieses riesigen Landgcbiets- Eine Siedlung in großem Maße kommt auch in Südwestafrika nicht in Frage. Eine Probe aus die Wirklichkeit mindert also die deutschen Kolomalhosfnungen außerordentlich herab. Das Recht auf die Rückgabe der deutschen Kolonien bildet ein moralisches Gewicht in allen künftigen Verhandlungen zur Revision des Versailler Diktates. Wie weit dieses Recht jedoch realisiert werden kann, hängt von der Weltwirtschaftslage und dem guten Willen der großen Kolonialmächte ab. So bitter es klingen mag, so sehr berechtigen jedoch alle in den letzten 50 Jahren gemachten Kolonialersah- rungen zu der Feststellung: „Deutschlands Zukunft liegt nicht in Uebersee, sondern jenseits der Weichsel!"
Insterburg, 22. Aug. Das Jnsterburger Sondergericht verurteilte 2 Nationalsozialisten, die an einer Schießerei zwischen Kommunisten und Nationalsozialisten in der Nacht zum Wahlsonntag tcilgenommen hatten, zu 17 und 5 Monaten Gefängnis.