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gefolgt sei; für seine Stiche möchte er Notwehr geltend machen, weil R. den K. aufgefordert habe, ihn zu packen und um nicht durch das Würgen den Erstickungstod erleiden zu muffen. Dieses Schutzvorbringen wurde durch die beeidigten Aussagen des K- und R-, insbesondere des unbeteiligten Sägers K. widerlegt. Der Angeklagte vermochte selbst nicht zu behaupten, daß K. schon zugegriffen habe, ehe er gestochen. Nach der Ueberzeu- gung des Gerichts befand sich der Angeklagte keinesfalls in Notwehr oder in vermeintlicher Notwehr. Er ist ohne Not mit K. und R. gegangen, hat ohne ersichtlichen Grund das Messer gezogen und sich damit in Angriffstellung begeben. Er hätte nicht nötig gehabt, das Messer zu benützen, denn einmal wollten die beiden gar nichts von ihm, was er ja aus ihren Bemerkungen, er soll wegbleibcn, entnehmen mußte, des andern waren die beiden unbewaffnet. Eben das -Be­wußtsein, das Messer im Besitz zu haben und es im gegebe­nen Falle zu gebrauchen, habe dem Angeklagten den Mut gegeben, mitzugehen und die andern herauszufordern. Er

habe die für ihn gebotene und mögliche Prüfung der Situa­tion grundlos unterlassen, also in fahrlässiger Nichtkenntnis der Rechtswidrigkeit, wenn nicht auf die bewußte Gefahr der Rechtswidrigkeit hin, gehandelt. Wegen der Gefährlichkeit der Tat und der heimtückischen Handlungsweise des Angeklagten erschien eine Gefängnisstrafe von drei Wochen für angemessen. Auf die vom Angeklagten eingelegte Berufung wurde die Strafe auf zwei Wochen Gefängnis ermäßigt, während die daraus eingelegte Revision des Angeklagten verworfen wurde-

Sportecke.

Die Spielsystem-Tagung des Südd. Fußball- und Leicht- Athletik-Verbandes in Stuttgart.

Vergangenen Sonntag tagte in Stuttgart die Spielsystem- Kommission des Südd. Fußball- und Leichtathletik-Verbandes. Nach längerer Beratung wurde ein Vorschlag von Wohlfchlegcl

(Osfcuburg) angenommen, der im wesentlichen folgendes um- iaßt: Sofortige Einführung einer Verbandsliga, die zunächst innerhalb den Bezirken zu je acht Vereinen spielt. Also zweimal vier Gruppen-Bezirksligavcreine. Erhöhung der Bezirksliga auf 13 Vereine. Diese setzen sich zusammen aus den vier ab­steigenden Bezirksligavereinen und den Kreismeistern sowie den Tabcllenzweiten der Kreisliga. Im nächsten Jahr fallen aus der Werbandsliga von zweimal II! Vereinen je sechs heraus so daß sich dann nunmehr die Verbandsliga aus zweimal zehn Vereinen innerhalb Süddeutschlanü zusammensetzt. Jni dritten Jahr erhöht sich die Verbandsliga auf 12 Vereine; es steigen somit die beiden Bezirksmeister von jedem Bezirk auf. Die Bezirksliga, die i» den einzelnen Bezirken nach dieser Regelung auf 10 bis 11 Vereine pro Gruppe in diesem Jahr erhöht wird, wird im nächsten Jahr auf 12 Vereine abgesttmmt, wobei noch zu berücksichtigen ist, daß in der Zahl von 12 noch zwei im nächsten Jahr hinzukoinmende Krcismeister enthalten sein müssen.

Amtsgericht Neuenbürg.

Ueber das Vermögen der

Firma Gefchw. Flum (Karl und Antonie Flum), Buch­handlung in Wildbad,

ist am 24. März 1931, nachmittags 4',4 Uhr, nach Ableh­nung des gerichtlichen Vergleichsverfahrens das

Konkucsversahren

eröffnet worden. Konkursverwalter ist stello. Bezirksnotar Harr in Wildbad. in dessen Verhinderungsfälle Notariats- praktikant Roth in Wildbad. Termin zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, Bestellung eines Gläubigerausschusses und über die in § 132 K.O. bezeich­nten Gegenstände, sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen vor dem Amtsgericht Neuenbürg:

Samstag den 2. Mai 1931, vormittags 9 Uhr. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache im Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an die Gemeinschukdnerin zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in An­spruch nehmen, dem Konkursverwalter bis 25. April 1931 Anzeige zu machen. Konkursforderungen sind bis zum 25. April 1931 beim Amtsgericht anzumelden.

Gemeinde Birkenfeld.

Waldarbeiterimren,

die bei den Kulturarbeiten im Wald beschäftigt werden wollen, werden gebeten, sich bei Förster Ehmann anzumelden. Birkenseld, den 25. März 1931.

Bürgermeisteramt: Neuhaus.

Gemeinde Birkenfeld.

Bekanntmachung.

Das Anfuhren von Schutt, Erde und dergl. aus Feld­wegen der Gemeinde ohne ausdrückliche vorherige Erlaub­nis des Bürgermeisteramts ist verboten.

Birkenfeld, den 25. März 1931.

Bürgermeisteramt: Ne uh aus

^SWWS

Birkenfeld. ^

Die Feuerwehr-Musikkapelle und die drei ^ Gefangoereine (Sängerbund, Arbeitergesangverein ^ und Fußballquartett) veranstalten gemeinsam am Sonntag den 29. März 1931, nachmittags 5 Uhr, ^ in der Turnhalle ein ^

Konrsrt I

zu Gunsten derNotgemeiafchaft. ^

Eintrittspreis 1 RM. ^

Die Einwohnerschaft wird gebeten an dem Konzert ^ zahlreich teilzunehmen. ^

Pfarrer Kunz. Bürgermeister Neuhaus. ^

SWllll-Vettiu Mrkellskld.

Samstag den 28. März Rnudgang durch das Baumfeld unter Führung von Obstbaurat Echaal von Stuttgart. Sammlung nachmittags 2 Uhr beimAdler".

Abends '/»? Uhr Bortrag von Obengenanntem über

Obstbau» besonders Beerenzucht, imAdler-.

Der Vorstand.

Ortsgruppe Neuenbürg des Berirts-Obll- mW Gartenbau-Vereins.

Am Samstag den 28. März. abds. 8 Uhr, findet unsere

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im LokalSchiff" statt. Hierzu laden wir unsere verehrl. Mitglieder höfl. ein und bitten um zahlreiches Erscheinen.

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