Vezngspreb»:

Monatlich in Neuenbürg 1.50. Durch die Post im Orts- und Oberamts» verkehr, sowie im sonst. inl.Bcrk. 1.86 m.Post» bestellgeb. Preise frei«. Preis einer Nummer lO -s.

Zn Fällen höh. Gewalt besteht kein Anspruch aus Lieferung der Zeitung od. ,uf Rückerstattung des Bezugspreises. Bestellungen nehmen alle Poststellen, sowie Agen­turen u. Austrägrrinnen jederzeit entgegen.

Fernsprecher Nr. 4.

Vtro-Konto Nr. 24 V.A»-bvarkafle Ne»e»bürg.

Der EnztSler

klnzeiger für Sas Enztal unv Umgebung.

Amtsblatt wr Sen Vberamtsbezirk Neuenbürg.

LrlchetM tSgl ich mit Ausnahme Ser Sonn- uns Sererlage.

Druck und Verlag der E. Meehschen Buchdruckerei (Inhaber D. Strom». Für die Schriftleitung verantwortlich D. Strom in Neuenbürg.

Anzeigenpreis:

Die einspaltige Petitzeile »der deren Raum 2S Reklame-Zeile 80 Kollektiv-Anzeigen 100 Proz. Zuschlag. Offerte und Auskunfterteilung 20 Bei größeren Aufträgen Rabatt, der im Falle des Mahnver­fahrens hinfällig wird, ebenso wenn Zahlung nicht innerhalb 8 Togen nach Rechnungsdatum erfolgt. Bei Tarifände­rungen treten sofort alle früh. Vereinbarungen außer Kraft. Gerichtsstand für beide Teile: Neuenbürg. Für tel.Auftr. wird keine Gewähr übernommen.

,r° iss.

Dienstag den lll. Juni im.

88. Jahrgang.

*)p«rt1kdiant»

Was die Franzosen auszusetzen haben.

Frciburg i. Br., 7. Juni. lieber ungenügende Zerstörung der Kehler Befestigungsanlagen läßt sich das Straßburger Journal d'Alsace et de Lorraine" aus, indem es behauptet, die von deutsclier Seite zu der Zerstörung der 60 000 Kubik­meter Betonwälle abgeordneten Arbeiter seien an Zahl viel zu gering, als daß man bis zum 30. Juni fertig werden könnte. Wie derFreiburger Tagespost" aus Berlin berichtet wird, erwiderte die zuständige Stelle aus die Behauptungen des Straßburger Blattes, es könne beruhigt sein, bestimmt bis zum 30. Juni, voraussichtlich aber schon vorher, werde die Zerstörung so dnrchgeführt sein, daß den Befestigungen kein militärisäfer Wert mehr bleibt. Die französischen Techniker könnten dabei mit Staunen sehen, über welche Hilfsmittel die deutsche Technik verfügt.

Das letzte KriegSgerichtsurtcil.

Mainz, 7. Juni. Das französische Kriegsgericht hat seine letzte Sitzung abgehalten und dabei einen deutschen Arbeiter in Abwesenheit zu 5 Jahren Gefängnis und 2000 Franken Geldstrafe verurteilt. Der Angeklagte hatte in einer Wirt­schaft mit einem frauzösisclgm Sergeanten vor einigen Wockien Streit bekommen. Beide entfernten sich dann aus dem Lokal, um die Sache im dunkeln Vorraum auszutragen. Dabei hatte der Deutsche dem Franzosen einen Messerstich in die Brust versetzt. Die Verwundung war sehr schwer und der Verletzte mußte ins Militärlazarett geschafft werden. Der Spruch des Gerichts, der letzte, den es zu fällen hatte, blieb Wohl unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf 10 Jahre Zuchthaus, ist aber immer noch hart genug, wenn auch die Strafe den Verurteilten, der sich im unbesetzten Deutschland aufhält, Prak­tisch nicht treffen kann.

Tic Zerstörung der Trierer Zeppelinhalle.

Trier, 7.^J«ni. Die Mederlegung der Trierer Zeppelin­halle macht weitere Fortschritte. Nachdem die beiden Tore in den letzten Tagen abgebrochen worden sind, hat man jetzt auch das Mauerwerk an den Teitenwändcn herausgebrochen, so daß außer den Grundmauern nur noch das Eisengerüst steht, das in den nächsten Tagen dem Abbruch zum Opfer fallen wird. Wie von zuständiger Seite zu erfahren war, soll die Deutsche Reichsbahngesellschaft, die bis zum Donnerstag Wagen zum Abtransport des Materials zur Verfügung hielt, beabsichtigen, diese zurückzuziehen, so daß französisclie Eisen­bahnwagen zum Abtransport benutzt werden müßten. An zuständiger Stelle in Berlin konnte über eine solche Absicht nichts mitgeteilt werden. Ferner steht nunmehr fest, daß die ursprünglich bis zum 1. Juni anberaumte Frist zum Abbruch der Halle um 3 Tage verlängert wurde. Falls eine weitere Verlängerung nicht zu erreichen ist, soll der Rest der Halle gesprengt werden, jedoch ist hierüber eine Bestätigung noch nicht zu erreichen.

Arbeitcrciitlasfungcn in Dortmund.

Dortmund, 7. Juni. Das Eisen- und Stahlwerk Hoesch kündigte, gestern etwa 1000 Arbeitern infolge außerordentlichen Mangels an Aufträgen und Rückgang der Produktionsmög­lichkeiten. Die entsprechende Anzeige bei der Regierung in Arnsberg ist bereits erstattet.

Demokraten zum Sanierungsprogramm.

Berlin, 7. Juni. Wie der Demokratische Zeitungsdienst mitteilt, wird die demokratische ReickOtagsfraktion zum Deckungsprogramm endgültig erst beim Wiederzusammentritt des Reichstags Stellung nehmen können. Schon jetzt läßt sich aber, so heißt es in der demokratischen Korrespondenz, sagen, daß in demokratischen Kreisen die schwersten Bedenken bestehen. Es werde im besonderen bedauert, daß der Reichspürtschafts- minister Dietrich infolge seiner Krankheit verhinWstt war, an den entscheidenden Kabinettsberatungen teilziWkhmen. In demokratischen Kreisen werde auch aus die soziale Ungerechtig­keit des Notopfers hingewiescn und bedauert, Laß die Reichs­regierung sich nicht zu den Reformen entschlossen hat, die die demokratische Reichstagsfraktion noch vor wenigen Tagen der Regierung vorgeschlagen hat und daß angesichts der riesigen Neuanforderungen die Reichsregierung auf einschneidende Sparmaßnahmen verzichtet hat. Wenn die jetzigen Sparvor­schläge nur 50 Millionen bringen, so steht das in einem auf­fallenden Gegensatz zu dem Notopfer, das 350 Millionen bringen soll.

Eine Entschließung des Deutschen Offizier-Bundes.

Der Bundestag des Deutschen Offizier-Bundes hat fol­gende Entschließung gefaßt: 1. Das schmachvolle, landesverräte- nsche Treiben der Liga für Menschenrechte im üblen Pazifi­stischen Sinne ist leider keine bedauerliche Einzelerscheinung >m Leben der deutschen Nation. Bis weich in die Kreise des gebildeten Mittelstandes hinein ist die unselige Idee ver­breitet, daß Deutschland inmitten waffenstarrender und aus- rüstender, ihm übelwollender Nationen noch über das Maß des Versailler Schanddiktates hinaus abrüstet und seine Ab­neigung gegen jeglichen Wehrwillen immer wieder sklavisch bekennen solle, um so seiner Wirtschaft Entwicklungsraum zu verschaffen, und zu einer gewissen Duldung seiner Lebens­notwendigkeiten zu gelangen. Nichts ist falscher und verderb­licher als diese Ansicht. Ehre und Freiheit der Nation können nur gestützt auf einen ehrlichen Wehrwillen wieder erlangt werden und erhalten bleiben. Der Deutsche Offizier-Bund ^dert von den zur außen- und innenpolitischen Führung Deutschlands berufenen Männern, daß sie im Sinne gesunden nationalpolitischen Wehrwillens die Interessen Deutschlands nach außen vertreten und im Innern ihr Amt führen. Von

den Bildnern der deutschen Jugend ermattet er, daß sie das Heranwachsende Geschlecht zum katcgorisäwn Imperativ deut­scher Pflichterfüllung emporführen und ihr Wesen mit dem nationalpolitischen starken Wchrwillen erfüllen, welcher allein im Stande sein wird, unserem Vaterlande wieder einen seiner Macht und seiner großen Vergangenheit würdigen Platz im Rate der Völker zu sichern. 2. Der Reichsjustizmiuister hat sich !m Reichstage dahin ausgesprochen, daß eine aus Anlaß der Befreiung der Rheinlande ergehende Amnestie eine allgemeine sein müsse, die nicht, wie die linken Parteien es verlangen, vor den sog. Femeverurteilten halt mache dürfte. Ter D. Offizier- Bund begrüßt diesen Standpunkt dankbar. Er erwartet zu­versichtlich, daß von den seit Jahren schwer leidenden deutschen Männern, die für das Vaterland in seiner Notzeit ihr Leben eiusetzteu und in Staatsnotwehr handelnd, sich gemeinen Ver­rates erwehrten, endlich die drückende Last ihrer Verfemung genommen und sie dem vürgerlickien Leben und ihren Familien zurückgegeben werden. 3. Der Deutsche Offizier-Bund stellt mit Entrüstung fest, daß das von der preußischen Regierung erlassene Verbot des Stahlhelm, Bund der Frontsoldaten, für das Rheinland noch in Geltung ist. Er fordert den preußischen Minister des Innern auf, unverzüglich den Fehler feines Vorgängers wieder gut zu machen, und einem iÄrbande auch in den rheinischen Landen wieder Bewegungsfreiheit zu geben, dessen von tiefer Vaterlandsliebe getragenes nationales Wollen außer jedem Zweifel steht. Es wäre für jeden freiheitlich fühlenden Deutschen ein beschämendes Empfinden, wenn Be­sorgnis vor dem Stiruerunzeln feindlick>er Mächte Veranlas­sung zur Aufrechterhaltung des nicht zu rechtfertigenden Ver­botes geben sollte.

Die deutsche Gutachten über Neuhöfen.

Berlin, 7. Juni. Das nunmehr vorliegende, ziemlich um­fangreiche Gutachten der deutschen Mitglieder der Gemischten Kommission über den deutsch-polnischen Grenzzwischenfall bei Neuhöfen gliedert sich in 3 Teile, von denen die beiden ersten die Vorgeschichte und der dritte die blutigen Vorgänge vom 21. Mai selbst in allen Einzelheiten schildern. Bemerkenswert im ersteil Teil des Gutachtens ist die Wiedergabe zweier Geheimschreiben des polnischeil Grciizwachtkommissars Bie- drzinski an den polnischen Grenzwachtunterkommissar Lewkie- wicz, aus denen eindeutig hervorgeht, daß der reichsdeutsche Landwirt Fude, der nach seiner Entlassung aus dem deutschen Polizeidienst aus seinem polnischen Wirtschaftsbesitz lebte, den Auftrag erhalten hat, dem polnischen Nachrichtendienst Mate­rial über Reitcrvereinc, den Stahlhelm und ähnliche Vereine, ferner über die Organisation der Schutzpolizei, der Grenz­polizei, der politischen Polizei und der Landjägerei zu ver­schaffen. Als Belohnung wurde dem Fude neben Vergütung der Reifekosteil und geldlichen Zuwendungen die polnische Staatsangehörigkeit, um deren Erlangung sich Fude seit ge­raumer Zeit erfolglos bemühte, sowie ein Dauerausweis nach Deutschland versprochen. Nach ergebnislosen Versuchen in Elbing war dann Fude in Marienwerder an den Kriminal­bezirkssekretär Stullich hcrangetreten, der sich auch zum -schein bereit erklärte, ihm bei der Beschaffung des Materials behilf­lich zu sein. Von dieser Begebenheit hat Stullich sofort feinem Vorgesetzten, dem Kriminalkommissar Hartmann in Elbing, Kenntnis gegeben. Beide haben die Gelegenheit begrüßt, auf diese Weise Kenntnis von der Arbeit und den Plänen der polnischen Nachrichtenstelle zu erhalten. Im zweiten Teil des Gutachtens wird dann eine Zusammenkunft zwischen Stul­lich und dem Kommissar Leswiewicz am 19. Mai geschildert, die auf Anregung Biedrzinskis zustande kam und in der ver­einbart wurde, daß die Polen das gewünschte Material am 21. Mai abends in der Paßbude von Neuhöfen besichtigen und übernehmen sollten, weil Stullich die polnische Forderung abgelehnt hatte, das Material auf Polnischem Boden vor­zulegen. Der dritte Teil des Gutachtens befaßt sich dann ein­gehend mit den blutigen Zwischenfällen in der Paßbude von Neuhöfen, wie sie auf Grund der Aussagen der deutschen und polnischen Beamten sowie zweier Unbeteiligten, die den Vor­gängen durch Zufall beigewohnt hatten, rekonstruiert werden konnten. Aus dem Bericht der Gutachter ergibt sich, daß Kriminalkommissar .Hartmann sich bereits am Nachmittag mit 1 deutschen Kriminalbeamten in die Paßbude von Neuhöfcn begeben und sich dort in einem Nebenraum versteckt hatte. Am Abend erschienen dann Stullich und die polnischen Kommissare Biedrzinski und Lewkiewicz in der Bude. Stullich legte eine Gasmaske und schriftliches Material vor, das aber von Biedrzinski als unbedeutend äbgelehnt wurde. Für die Gas­maske wollte Biedrzinski 25iX) Mark zahlen und händigte dem Stullich. sofort eine Anzahlung von 250 Zloty aus. In dem Augenblick, als die Polen aufbrechcn wollten, wurde die Tür des Nebenraumes aufgerissen und als erster sprang der deutsche Kriminalkommissar Sender mit erhobener Dienstpistole in den Raum und rief:Hände hoch!" Die beiden Polen gaben darauf sofort 2 Schüsse ab, von denen einer Sender an der Hand traf. Es entspann sich dann die Schießerei, bei der der polnische Nnterkommissar Lewkiewicz tödlich verwundet wurde und die sich außerhalb der Paßbude mit den polnischen Grenz­soldaten, die Biedrzinski auf deutschem Gebiet postiert hatte, fortsetzte. Auf Grund dieses Tatbestandes ist der deutsche Ge­sandte in Warschau beauftragt worden, der polnischen Regie­rung eine Note zu überreichen, in der wegen der llebergriffe der polnischen Beamten Protest erhoben wird. Die Note wird alsbald nach ihrer Neberreichung veröffentlicht werden.

Ausland«

Was Polen zu dem Neuhöfener Zwischenfall sagt.

Warschau, 7. Juni. Der Bericht der polnischen Mitglieder der Gemischten Kommission zur Aufklärung des Neuhöfener

Grenzzwischensalles kommt zu folgenden, der Presse zur Ver­fügung gestellten Schlußfolgerungen: 1. Der Agent der deut­schen Angrisfsspionage, der seit dem Jahre 1912 als Beamter tätige Bruno Fude, erhielt von seiner Vorgesetzten Behörde den Auftrag, polnische Grenzfunktionäre in eine Falle und auf deutsches Gebiet zu locken. 2. Der in den Hinterhalt gelockte Grenzkommissar Leskiewicz wurde von der deutschen Polizei erschossen, Kommissär Biedrzynski wurde sestgenommen und wird in Haft gehalten. 3. Das Vorgehen der deutschen Grenz­polizei, die den Ablauf der Ereignisse vom 21. Man 1930 hervorgerufen hat, wurde weder durch die Notwendigkeit, die deutschen Grenzen noch Staatsgeheimnisse zu schützen, veran­laßt. 1. Die polnische Grenzwache ist auf deutsches Gebiet nicht eingedrungen. 5. Die polnische Grenzwache wurde auf eigenem Gebiet von den Deutschen beschossen. Weiter erfährt die Polnische Presse, die polnischen Vertreter in der Gemischten Kommission hätten festgestellt, daß der Akt der Provokation polnischer Grenzkommissäre: durch Vermittlung des im Eom- munigue genannten Bruno Fude erfolgt ist, der schon Agent der Gegenseite war, bevor er mit den Organen der polnischen Grenzwache in Fühlung trat. 6. Das lleberschreiten der Grenze durch Offiziere der Grenzwache, Leskowiecz und Bie­drzinski, erfolgte auf Vorschlag des Beamten der deutschen Grenzpolizei, Stullich, der kraft seiner amtlichen Stellung die polnischen Grenzfunktionäre zum Betreten deutschen Bodens ermächtigte. Schließlich stellen die polnischen Delegierten fest, daß mit Ausnahme der auf deutsches Gebiet von Kommissar Stullich geführten Kommissare Biedrzinski und Leskowiecz kein anderer polnischer Funktionär die deutsche Grenze über­schritten hat.

Notiz: Diese polnische Darstellung, die in allen entschei- denten Teilen in Widerspruch mit den Feststellungen der deut­schen Kommissionsmitglieder steht, wird in ihrem grundlegen­den Punkt 1 durch die Tatsache widerlegt, daß Bruno Fude, als polnischer Gefangener auf polnischem Boden von der Kom­mission als Zeuge vernommen, trotzdem dadurch seine Lage wesentlich verschlimmert wurde, die der deutschen Feststellung zugrunde liegende, ihm persönlich ungünstige Aussage gemacht hat, die die Feststellung der deutschen Kommissionsmitglieder erhärtet.

Südtirols Hoffnungen.

Genf, 6. Juni. Der Vertreter der deutschen Bevölkerung Tirols und Abgeordneter in der italienisckien Kammer, Baron Sternbach, gab in der heutigen Sitzung des Weltverbandes der Völkerburcdsligen eine Erklärung der gegenwärtigen Lage der deutschen Minderheiten in Südtirol ab, in der er darauf hinwies, daß die Verfügung des italienischen Regierungschefs, durch die mehreren Südtiroler Bürgern die persönliche Frei­heit wiedergegeben worden sei, von der Bevölkerung mit Be­friedigung ausgenommen worden sei. Leider sei es aber nicht möglich, von einer Aenderung der Lage berichten zu können. Trotzdem gebe er der Erwartung Ausdruck, daß die römische Regierung den Deutschen in Südtirol auch jene Rechte ein­räumen werde, die eine freie Entwicklung des angestammten Volkstums gewährleisten. Es müsse sich jetzt zeigen, wie bei voller Wahrung der Rechte der anderen Nationen und der Erfüllung der Pflichten gegen den Staat die Pflege des eigenen Volkstums und die kulturelle Entwicklung jeder Minderheit gewährleistet werden können. Die Erklärung des südtiroler Vertreters wurde mit starkem Beifall ausgenommen. In der Aussprache wurde sodann von deutscher Seite darauf hin­gewiesen, daß die Minderheitenverträge bisher von Len Re­gierungen in keiner Weise eingehalten worden seien. Die südslavischen Vertreter hätten zwar alle Versprechungen ge­macht, doch sei die Lage in Südslavien immer schlimmer ge­worden. Die italienische Regierung sei an keinerlei Verträge gebunden. Ihre Politik ziele auf die Vernichtung der Minder­heiten hin.

Anschlag auf den deutschen Gesandten.

Lissabon, 7. Juni. Am Samstag ist auf den deutsck>en Gesandten, Dr. von Baligand, kurz nach dem Besuch des dort liegende» KreuzersKönigsberg", ein Mordanschlag verübt worden. Dr. v. Baligand wurde durch 2 Kopfschüsse so schwer verletzt, daß an seinem Aufkommen zu zweifeln ist. Obwohl sich dieser Vorfall kurz nach 11 llhr vormittags ereignete, war am Samstag abend vom Auswärtigen Amt noch immer keine Auskunft darüber zu erlangen, wer die Rcvolverschüsse auf den Gesandten abgefeuert hat und welche Motive den Atten­täter zu seinem Mordanschlag veranlaßt hatten. Es wird lediglich erklärt, daß der Attentäter nicht portugiesischer Na­tionalität sei. Einer bisher noch unbestätigten Meldung zu­folge soll der Anschlag von einem deutschen Seemann aus- gesührt worden sein, der sich seit einigen Tagen stellungslos in Lissabon aufgehalteu haben soll. Albert von Baligand wurde am 23. Oktober 1881 in München geboren. Ol ach an­fänglicher Laufbahn als aktiver bayerischer Offizier studierte er in München und Würzburg Rechtswissenscliaften, National­ökonomie und Philosophie. 1910 wurde er ins Auswärtige Amt berufen und 1915 zum Legationsrat ernannt. In den Jahren 1917/18 führte er mehrfach Verhandlungen mit den Oststaaten. 1920 übernahm er die Leitung des Geueralsekreta- riats in Gens. Von 1922 bis 1925 war er an der Athener Gesandtschaft tätig und wurde darauf zum Vortragenden Legationsrat im Auswärtigen Amt ernannt. Zugleich erhielt er die Funktionen eines Dirigenten der Rechtsabteilung. Als Nachfolger Dr. Zechlins übernahm er im Jahre 1926 den Posten eines Dirigenten der Prcsseabteilung der Reichsregie­rung und wurde daun im März 1928 Gesandter in Lissabon.

b. Baligand gestorben.

Lissabon, 7. Juni. Der deutsche Gesandte in Lissabon,