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und wurde schließlich aus dem Saal gedrängt. Nun setzte vom SaaUnnern aus ein Bombardement durch Fenster und Türen «ruf die außen sich sammelnden Nationalsozialisten ein. Diese zogen in guter Ordnung unter Mitnahme ihrer Verwundeten ab, brachten diese zum Arzt und ließen sie verbinden. Zwei müßten ins Krankenhaus verbracht werden. Die National­sozialisten hatten außer zwei schwerer Verletzten noch acht Leichtverletzte, die alle mit Blut überstimmt waren. Die Na­tionalsozialisten wurden nach der Versammlung auf ihr Ver­langen von Landjägern ergebnislos nach Waffen durchsuckst. Nach sozialdemokratischer Darstellung wurde zuerst ein Bier­krug gegen den Abg. Ulrich geworfen, worauf die Keilerei schon im Gang war. Das Reichsbanner schob die National­sozialisten nach vorne zur Tür hinaus. Zirka 15 Stühle, 1050 Bierkrüge und eine Menge Biergläser sind zertrümmert wor­den. Die Fenster imGrünen Baum" wurden an der Vorder­seite eingeschlagen, sowie durch Gegenstände von außen einge- ivorfen. Die Blaubenrer Polizei sistierte einen Nationalsozia­listen, der von außen eine Scheibe einwarf. Rach sozialdemo­kratischer Darstellung wurden Unbeteiligte verletzt und es gab viele blutige Köpfe.

Die Organisation des Feuerlöschwesens in Württemberg.

Bon Landesseuerlöschinspektor Oberbaurat Z i m me r m a n n.

Die Organisation des Feuerlöschwesens, die Beschaffung der Geldmittel hiefür, die staatliche Beaufsichtigung und das Verhalten der Gemeinde- und Aufsichtsbehörden bei Brand- sällen ist heute in Württemberg geregelt durch die Landes- ieuerlösclwrünung vom 7. Juni 1865 und die Vollzugsversüg- ung zu derselben voni 31. März 169 l, die seither in einigen Punkten ergänzt worden sind.

Zur staatlicl>en Förderung des Feuerlöschwesens besteht eine Zentraltasse, in welche die staatliche Gebändebrandversick-e- rungsanslalt 6 Prozent der Brandschadensumlage und die in Württemberg zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Privatseuer- versicherungsgesellschaften je 1 Prozent der in Württemberg erzielten Bruttoeinnahmen aus VersiMrungsprämien beizu- iragen haben. Aus dieser Kasse wird in erster Linie Feuer­wehrleuten, oder von der Feuerwehr beigezogenen Personen, die infolge der Dienstleistung bei Brandfällen oder Hebungen verletzt werden oder erkranken, und wenn die Verletzung oder Erkrankung den Tod herbeiführte, den Hinterbliebenen der­selben Schadenersatz gewährt. Die übrigen Nüttel der Kasse werden zu Beiträgen an Gemeinden bei Ausrüstung von Feuerwehren, bei Herstellung von Feuerlöscheineichtungen ver­wendet.

Die Gemeinden des Landes sind verpflichtet, die erforder­lichen Einrichtungen für das Feuerlöschwesen zu treffen und zu unterhalten; in jeder Gemeinde mutz eine Berussfeuer- wehr, freiw. Feuerwehr oder Pflichtfeuerwehr vorhanden sein- Zum Dienst in den beiden letzteren Arten von Feuerwehren sind, von bestimmten Ausnahmen abgesehen, alle männlichen Einwohner vom 16.50. Lebensjahr verpflichtet.

Die Aussicht über die Feuerwehren steht dem Innenmini­sterium, der Ministerialabteilung für Bezirks- und Körper- schaftsverwattung und den Oberämtern zu.

Durch die Bezirksfeuerlöschordnung und die Ortsfeuer- löschordnuug wird das Feuerlöschwesen nach den örtlichen Bedürfnissen für die einzelnen Bezirke uud Gemeinden des Landes geregelt.

Für jeden Oberamtsbezirk sind ein oder zwei Bezirks­jeuerlöschinspektoren ausgestellt. Dieses Amt wird in der Regel von den überamtlichen Technikern bekleidet.

Der Laiidesfenerlöschinspektor, der das Innenministerium und die Küllegialbchörden zu beraten hat und auch den Un­terricht über Feuerlöschwesen an der Höheren Bauschule er­teilt, hat die tecimisctie Oberaufsicht über das gesamte Feuer­löschwesen des Landes zu führen.

Das Amt des Landesfeuerlöschinspektors bekleideten: Grotzmaun vom Jahr 1672 bis zum Jahr 1691, Kleber vom Jahr 169k vis znni Jahr 1!X>1, Gmelin vom Jahr 1901 bis zum Jahr l!>09, Zimmermaini seit dem Jahr 1909.

In Württemberg mit seinen 2 560 235 Einwohnern und 1663 Gemeinden bestehen 1957 organisierte Feuerwehren, da­runter ist nur eine Berussfeuerwehr, nämlich in Stuttgart, 165 freiw. Feuerwehren, 1171 Pflichtfenerwehren.

Beinahe sämtliche Feuerwehren des Landes gehören dem Württ. Ländesfeuerwehrverband an. Die Berussfeuerwehr in Stuttgart wurde in einer Stärke von 31 Manu im Jahr 1691 ins Leben gerufen und die Leitung dem Branddirektor Ja­ko bh übertragen, der sie bis zu seinem Tode im Jahr 1916 führte und ans eine anerkannt hohe Stufe der Schlagserttg- keit brachte.

Die im Jahr 1652 gegründete freiw. Feuerwehr, an deren Spitze:Z5 Jahre lang Baudirektor von Tritschler stand, wurde im Jahr 1697 aufgelöst.

Heute wird der Feuerwehrdiensi in Stuttgart durch 135 auf 3 Wachen verteilte Berufsfeuerwehrleute unter der vor­bildlichen Leitung von Herrn Branddirektor Müller, dem 5 Brau ding enieure zur Seite stehen, versehen. Zur Unter­stützung der Berufsseuerwehr ist für den eigentlichen Stadt­bezirk noch eine Reservefeuerwehr vorhanden, während der Feuerwehrdienst in den Vororten Degerloch, Botuang, Hedel- singen, Hofen, Kaltental, Obertürkheim, UntertürkhÄur und Wangen durch freiw. Feuerwehren gefchieht, die der Berufs­seuerwehr unterstehen und bei der Brandbekämpfung von ihr unterstützt werden.

Den Berufsfeuerwehren ani nächsten stehen die freiw. Feuenvehren mit Weckerlinie. Eine solche Weckerlinie, auch Aschzug genannt, besteht ans einer Abteilung von mindestens 25 ihren bürgerlichen Beruf im Wohnort ausübenden Feuer- jtthrlenten. Die Alarmierung der Wecke rlinieiimaniischaft ge- Ichieht durch elektrische Feuermelder und Weckerglocken, die durch eine elektrische Ringleitnng mit der Feuerwache (Poli­zeiwache) verbunden sind.

Nack, Eingang der Feuermeldung auf der Zentrale werden die Weckerlinieangehörigen von dort aus durch Weckerglocken, die sich in ihren Wohnungen und womöglich auch in ihren Arbeitsstätten befinden, alarmiert. Nach Ertönen des Alarm­signals eilen die Feuerwehrleute nach dem Gerätehaus, wo Üe die Nummer des Angegangenen Feuermelders und da- vnt die Brandstelle erfahren. Solche Weckerlinien, die in den größeren Städten des Landes mit ebenso leistungsfähigen Ge- smen ausgerüstet sind, wie die Berussfeuerwehr.Stuttgart und Angehörige nach Art der..Berufsfenerwehrleute als mheitzfeuerwehrleute, d. h. an allen Geräten gleichmäßig »"gebildet sind, haben wir in Württemberg in insgesamt ^ Gemeinden.

lin'^" Ern Gemeinden Württembergs, in denen Wecker- , "?n vorhanden sind, bildet diese einen Zug der freiw. Feuer- As^. bei Brandfällen von größerer Ausdehnung wird nickst

die Weckerlinie, sondern auch die Gesamtseuerwehr durch ^nengeläute oder Sirenen und ähnliche Einrichtungen

^ mit automobilen oder nichtautomobilen Grotzmotor- ausgestatteten Feuerwehren Württembergs sind ver­aastet, bei auswärtigen Brandfällen auf Anruf des Leiters-

der Löschinaßregeln (Oberanrtsvorstand, Ortsvorsteher) mit diesen Geräten Hilfe zu leisten.

Zu den Kosten, die die Amtskörperschaft zu tragen hat, in deren Bezirk der Brandort liegt, gewährt die Zentralkasse einen Beitrag von 50 Proz., damit die Kraftfahrspritzen mög­lichst zu jedem.' Brandfall gerufen werden, bei dem durch ihre Verwendung eine Herabminderung des Brandschadens zu er­warten ist. Hiedurch ist es gelungen, die Vollschäden bei Groß­feuer m!hr und mehr einzuschränken.

In den Gemeinden des Landes, in denen eine Wecker- linic nickst vorhanden ist, sind freiw. Feuerwehren oder Pflicht­feuerwehren ohne Weckerlinie organisiert.

Für die Feuerwehren des Landes sind mindestens vier Hebungen im Jahr (Steiger und Schlauchleger je 6) vorge­schrieben, die Weckerlinien machen jedoch im allgemeinen nicht unter 12 Hebungen im Jahr.

Der Unterschied zwischen einer freiw. Feuerwehr, die sich durch den Zusammentritt dienstbereiter Bürger bildet und einer Pslichtfeuerwehr, die kraft Gesetzes durch behördliche An­ordnung aufgestellt wird, besteht darin, daß in der freiw. Feuerwehr der Kommandant die Strafgewalt hat, während sie in der Pslichtfeuerwehr der Ortsvorsteher ausübt, daß bei der freiw. Feuerwehr gegen Bezahlung der festgesetzten Abgabe jeder vom Feuerwehrdienst befreit werden muß, während er in der Pslickstfeuerwehr gegen Bezahlung einer Abgabe nur daun wenn genügend Feuerwehrdienstpflichttge vorhanden sind, befreit werden kann und daß für die Wahl des Kommandanten bei der Pslichtfeuerwehr das Wahlversahren vorgeschrieben ist, während es bei der freiw. Feuerwehr der Regelung durch die Satzungen überlassen bleibt.

Während vor dem Krieg in Württemberg außer zwei auto­mobilen Motorspritzen keine automobilen Feuerlöschgeräte vorhanden waren, sind heute 70 automobile Grotzmotorspritzen, 50 nichtantomobile Großmotorspritzen, 15 Kleinmotorspritzen Angeführt, außerdem stehen noch als Reserve eine Anzahl der als Krastspritzen früher Angeführten Dampfspritzen zur Ver­fügung.

21 Weckerliuicn der größeren Städte des Landes sind auch wie die Berussfeuerwehr Stuttgart mit automobilen Dreh­leitern ausgerüstet. Insgesamt sind 660000 Meter Normal- druckschlänche für die automobilen und nichtautomobilen Groß­motorspritzen zur Verfügung.

Um zur Speisung der Großmotorspritzen bei größeren Brandfällen eine ausreichende Wassermenge zur Verfügung zu haben, sind iu den letzten Jahren überall die FenerwAher und sonstige Wasserentnahmestellen und Stauvorrichtuugen in­standgesetzt worden und darüber hinaus neue Wasserentnahme­stellen in großer Zahl eingerichtet worden.

Die gute Organisation und Ausrüstung der württ. Feuer­wehren konnte nur infolge der großzügigen Unterstützung der Gemeinden und Feuerwehren durch die Zentralkasse zur För­derung des Feuerlöschwesens bei Herstellung von Wasserlei­tungen, Feuermelde- und Alarmanlagen und sonstigen Feuer- löscheinrichtungen sowie bei der Bescliassung von Geräten und Ausrüfttingsgegenstäuden erreicht werden. Seit dem Jahre 1921 sind es jährlich rund I tzMOOO RM., die jedes Jahr von der Zentralkasse für Unterstützung verunglückter Feuerwehr­leute und ihrer Hinterbliebenen uud für Beiträge au Ge­meinden und Feuerwehren aufgewendet werden. Hievon ent­fallen etwa 120 600 RM. jährlich aus den enteren Zweck.

Baden.

Pforzheim, 26. April. Der Kaufmann Karl Alfred Trei­ber von Dobel, der sieben Autos gestohlen und jeweils eine Schwarzfahrt unternommen hat, erhielt vom Schöffengericht 7 Monate Gefängnis. Er ist mit den Kraftwagen, die er beim Ansgehen des Benzins kurzerhand stehen ließ, nicht gerade sorgsam umgegangen. Davon zeugt der Sachschaden in Höhe von etwa 3000 Mark.

Mannheim, 27. April. Vor dem hiesigen Schöffengericht stand der :l> Jahre alte frühere Polizeioberlcutnant Karl Pslaumer unter der Anklage der Beleidigung des Ministers Dr. Remmele. Der Angeklagte hatte im Oktober vorigen Jah­res in einer Wahlversaiumlung der Hitlerleute in Schries­heim gesprochen und soll hierbei in sckiarser Weise über Dr. Remmele gesprochen haben. Die ihm zur Last gelegten Aeuge­rungen bestritt der Angeklagte, jedoch bekundeten zwei Poli- zcibeamte, die der Versammlung anwohnten, der Angeklagte habe sich in verleumderischer Weise über den Minister aus­gelassen. Der Staatsanwalt beantragte eine Gefängnisstrafe von seckis Wochen. Das Gericht sprach eine solche von einem Monat aus, und zwar wegen öffentlich begangener übler Nachrede.

Handel, Verkehr und Volkswirtschaft.

Stuttgart. 28. April- (Landesproduktenbörse.) Der erhöhte Zoll ist am 25. April in Kraft getreten und hat ein weiteres Emporschnellen für inländisches und alt verzolltes Auslandsgetreide, sowie auch für Weizenmehl heroorgerufen. Angesichts der hohen Preise und insbe­sondere des für den Saatbestand so günstigen Wetters, beobachten die Käufer Zurückhaltung. Es notierten je 100 Kg.: Auslandsweizen 3234.50 (3133 50). württ. Weizen 2929.50 (28-28.30), Sommer- aerste 2123 (2122.50), Roggen 1920 (), Hafer 1718 (unv.), Wiesenheu 67 (unv.), Kleeheu 89 (unv ). drahtgepretztes Stroh 44 50 (unv.), Weizenmehl 46,25-46.75 (44.25-44.75), Brotmehl 34.2534.75 (unv.), Kleie 9.5010 (1010.25) Mark.

Neueste Nachrichten.

Stuttgart, 28. April. Von zuständiger Seite wird mitgeteilt: Das Staatsministerium hat heute den ersten Hauptband des Gut­achtens des Reichssparkommiffars dem Landtag zugehen lassen. Der zweite Haoptband und die beiden Aniagenbände werden in Bälde Nachfolgen.

Stuttgart, 28. April. Nach dem Ausweis über die Einnahmen und Ausgaben des Landes Württemberg im Rechnungsjahr 1929 bis Ende März 1930 haben betragen im Ordentlichen Haushalt die Mehr ausgabcn 4 034000, im Außerordentlichen Haushalt die Mehraus­gaben 1641000 RM.

Amberg, 28. April. Vor dem Amtsgericht Amberg kam heute in 14-stündiger Verhandlung die Beleidigungsklage der beiden Vor­sitzenden der Ortsgruppe Amberg des Zentraloeretns deutscher Staats­bürger jüdischen Glaubens gegen den früheren Pfarrer Münchmcyer zur Verhandlung. Münchmeyer wurde zu 60 Mk. Geldstrafe, eoen- tuell sechs Tagen Gefängnis, oer Mitangeklagte Hörmann zu 20 Mk. Geldstrafe, eventuell zwei Tagen Gefängnis und der Angeklagte Alass- berg zu 10 Mk. Geldstrafe, eventuell ein Tag Hast verurteilt. Den Verurteilten wurden die Gesamtkosten des Verfahrens ausgebürdet. Die von Münchmeyer gegen die beiden Vorsitzenden des Zentral­vereins Amberg wegen ihrer Behauptung, Münchmeyer habe auch Katholikenhetze betrieben, erhobene Wiederklage wurde vom Gericht, da es den Wahrheitsbeweis als erbracht ansah, abgewiesen.

Dresden, 23. April. Die Besprechung zwischen Sozialdemokraten und Demokraten über die Bildung einer neuen Regierung ist ergeb­nislos abgebrochen worden, da die SPD. aus dem Ausscheiden der Wirtschaftspattei bestand. Die sozialdemokratische Fraktion hat einen Antrag auf Auflösung des Landtages eingebracht. Da sür diesen Antrag auch die Kommunisten und Nationalsozialisten stimmen werden, dürfte feine Annahme kaum zweifelhaft sein.

Berlin» 29. April. Vor dem Schöffengericht in Neumünster hatten sich drei ehemaiiffe Erziehe): der Fürsorgeaostalt RIckling der evange­

lischen inneren Mission in der Provinz Schleswig-Holstein wegen Körperverletzung zu verantworten. Stockhiebe. Backenstreiche und Fußtritte bildeten dort die hauptsächlichsten Erziehungsmaßnahmen. Das Schöffengericht verurteilte die drei Erzieher ihre Namen find Zimbars, Chriftoffer und Lembke wegen fortgesetzter Mißhandlungen jugendlicher Zöglinge zu 4. 2 und V- Monaten Gesäugis.

Berlin, 28. April. Der Reichspräsident ist gestern um 18.10 Uhr von Groß-Schwülper kommend wieder in der Reichshauptstadt ein­getroffen. Heute früh traf Reichskanzler Dr. Brüning von seinem Osterurlaub, den er in Badenweiler verbracht hatte, wieder in Ber­lin ein.

Berlin, 28. April. Der in die Affäre des Betruges am Reichs­entschädigungsamt verwickelte Berliner Rechtsanwalt Dr. Haoer, dem auch die Unterschlagung von Mandatengeldern vorgeworfen wird, soll, wie in einem Haftprüsuagstermin entschieden wurde, gegen Stellung einer Kaution von 20000 Mark auf freien Fuß gesetzt werden.

Berlin, 28. April. Wie der Amtliche preußische Pressedienst mitteilt, ist in der Äisziplinarsache gegen den Oberbürgermeister Böß nunmehr Termin zur mündlichen Verhandlung aus Dienstag den 20. Mat anberaumt worden. Eine Erweiterung der Anklage hat nicht stattgesundcn. Der Vorsitzende des Disziplinargerichtes. Präfideut Mooshake, hofft, die Verhandlung an einem Tage zu Ende führen zu können.

Berlin, 28. April. Im Reichsanzeiger wird folgende Bekannt­machung über Brennstoffverkaufsvreise veröffentlicht: Vom 1. April 1930 ab können mit Rücksicht auf die von diesem Zeitpunkt ab ein­getretene Erhöhung der Umsatzsteuer dte in der Bekanntmachung vom 1. April 1930 veröffentlichten Brennstoffoerkaufspreise um 0,10 v. H. erhöht werden. Soweit die Syndikate von der in dieser Bekannt­machung erwähnten Befugnis regtenaler Staffelung der Preise Ge­brauch gemacht haben, gilt die Preiserhöhung auch sür die gestaffelten Preise.

Berlin, 28. April. Am 28. April ist der Befehlshaber der Linien­schiffe mit den LinienschiffenSchlesien" undHannover" in Messina, der Befehlshaber der Ausklärungsstreitkräfte mitKönigsberg". Tor­pedobootWolf" und der dritten Torpedodoothaldflottille in Catania eingelaufen.

Potsdam, 28. April. In der Nacht zum Montag ist im großen Potsdamer Waisenhaus das Bild des Reichspräsidenten Ebert, das im Epeisesaal neben einem Bild des jetzigen Reichspräsidenten aufge­hängt war, aus dem Rahmen geschnitten und aus einem Fenster, das nach der Epornstraße zu gelegen ist, geworfen worden. Als Täter scheint rin Mann in Frage zu kommen, der nachts gegen'/-l 2 Uhr aus diesem Speisesaalfenster gesprungen sein soll. Die polizeilichen Ermitt­lungen sind sofort nach Entdeckung der Tat ausgenommen worden.

Hamburg, 28. April. Im Falkeprozetz beantragte die Staats­anwaltschaft auf Grund des H 234 Str.G.B. gegen Zipplttz die niedrigste Strafe von einem Jahr Zuchthaus, jedoch sollen die bürgerlichen Ehren­rechte ihm nicht aberkannt werden. Gegen Prenzlau und Kramarsky wurde je ein Jahr sechs Monate Zuchthaus und drei Fahre Ehrver­lust beantragt.

Hamburg, 28. April. Wir Wolffs Norddeutschem Provinzdienst aus Rensing bei Kellinghusen gemeldet wird, hat dort heute früh der Landmann Otto Reiners in einem Anfall geistiger Umnachtung seine zwei Söhne im Alter von acht und zehn Jahren erwürgt. Ein zwölf­jähriges Mädchen, das der Vater ebenfalls zu erwürgen versuchte, kam mit dem Leben davon; es wurde dem Krankenhaus zugeführt. Eine 15 jährige Tochter hatte sich während der Tat im Schlafzimmer eingeschloffen und blieb verschont. Reiners beging nach der Tat Selbst­mord. indem er sich eine Kugel in den Kopf schoß.

Breslau, 28. April. In dem Dorfe Koberwttz fanden auf lautes Schreien herbeigeeilte Leute im Schacht einer Autogarage den Auto­schlosser Gröschner in Flammen vor. Bei Reparaturarbriten unter dem Wagen hatten sich die im Schacht angesammelten Gase entzündet. Die mit Oel getränkten Arbeitskleider des Gröschner brannten sofort und als man Gröschner nach dem Löschen der Flammen aus dem Schacht heroorholte, war er bereits am ganzen Körper und im Ge- sicht teilweise verkohlt. Die Augen waren bereits verbrannt. Er starb auf dem Transport nach dem Krankenhaus.

Königsberg, 28. April. Von unterrichteter Seite erfährt die Te- legraphen-Union, daß der Hilfsgendarm Dujardin, dessen Prozeß seiner­zeit in Insterburg großes Aufsehen erregte, auf Eilaß des Ministers des Innern vom 1. April bet der Kriminalpolizei einer westdeutschen Stadt unter einem anderen Namen eingestellt worden ist. Außerdem ist ihm eine Entschädigung sür die erlittene neunjährige Zuchthaus­strafe in Höhe von 21000 Mark zugebtlllgt und bereits ausbezahlt worden.

Paris,. April. Die chinesische Gesandschast in Paris gibt be­kannt, daß laut Verordnung der Regierung der chtnestschenMepublik die Einfuhr vor. Waffen nach China von den chinesischen Gesandt­schaften der betreffenden Länder beglaubigt und genehmigt werden mutz. Jeder Wafsenverkaus oder Waffenhandel ohne diese Ermäch­tigung werde als unerlaubt angesehen werden. Die betreffenden Waffen würden von den chinesischen Behörden beschlagnahmt und die chinesischen oder ausländischen Käufer oder Verkäufer, sowie die den Transport übernehmenden Personen, soweit sie sich auf chinesischem Gebiet befinden, verhaftet und den zuständigen Gerichten zugeführt werden. Dampfer mit unerlaubten Waffenladungen würden beschlag­nahmt werden.

Karatschi, 28. April. Die Boykottaktion gegen ausländische Stoffe begann hier mit einer Kundgebung, an der sich etwa 8000 Per­sonen beteiligten. Drei mit ausländischen TeMprodukten gefüllte Wagen zogen durch die Stadt; am Abend wurde der Inhalt der Wagen verbrannt.

Kalkutta, 28. April. Während eines Zyklons sank auf dem Flusse Ismuna in Ost-Bengalen der DampferCondor". Von den 300 Paffagieren, die sich an Bord befanden, find bisher nur 20 als gekettet gemeldet.

Der Bericht des Sparkommiffars.

^ Stuttgart, 29. April. Der Reichssparkommissar, der zwei ^ahre lang in Württemberg die gesamte Verwaltung aus ihre Vereinfachung---- und Verbilligungsmöglichkeiten durchprüfte, hat seine Tätigkeit mit Beginn dieses Jahres abgeschlossen. Das Gutachten, das er über seinen .Befund abgab, wird in der. politischen Oeffeiitlichkcit schon lange erwartet. Staats­präsident Dr. Bolz hatte im März aus verschiedene Anfragen hin im Landtag eine Veröffentlichung des Gutachtens in näch­ster Zeit in Aussicht gestellt. Die Veröffentlichung hat sich jedoch offenbar verzögert. Erst heute geht, -wie von amtlicher Seite mitgeteilt wird, der erste Hauptbänd des Gutachtens dem Landtag zu. Der zweite Hanptband und zwei Anlagenbände sollen in Bälde Nachfolgen. Man ersieht ans dieser Mittei­lung, daß der Reichssparkommissar es offenbar sehr gründlich genommen hat. Der erste Hauptband, aus dem demnächst das Wichtigste mitgeteilt werden kann, soll über 160 Seiten umsas- icn. Bis jetzt sind außer Württemberg die Verwaltungen von Thüringen, Hessen und Mecklenburg vom Reichssparkomimssar «dnrchgeprüft worden. Wie man hört, soll die württ am belgische Verwaltung vom Reichssparkommissar im allgenieinen als recht gut bezeichnet worden sein. Immerhin scheinen ziemlich einschneidende Maßnahmen vorgeschlagen zu werden, so unter anderem eine sehr starke Verminderung der Zahl der Ober­ämter ans weit unter die Hälfte der henke bestehenden. Auch die Zahl der Amtsgerichte soll um ein reichliches Dutzend ver­mindert werden.

Der Grund für die Verhaftung von acht Wiesbadener Nationalsozialisten.

^ Wiesbaden, 26. April. Die Wiesbadener Polizei hatte am Samstag acht Vorstandsmitglieder der Nationalsozialistischen Arbeiterpartei - Wiesbaden festgenommen, bhne aber über die Gründe der Verhaftung eine Auskunft zu geben. Wie nun heute die politische Abteilung der Polizeidirektion mitteilt, ist die Verhaftung der Rattonalsozialisten deswegen erfolgt.