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Montag den 13. Znli Mg.
2. Jahrgang.
DeutsMiank»
Bermögensficuermilderung für Landwirte, Gärtner und Weingärtner?
Von landwirtschaftlicher Seite aus wird uns geschrieben: Am 22. Mai hat der Reichsfinanzminister einen Erlaß betreffend Billigkeitsmaßnahmen auf dem Gebiet der Vermögenssteuer herausgegcben. Die Voraussetzungen, an die die Milderung gebunden ist, sind 1. Erhöhung des Einheitswertes 1928 um 20 Prozent gegenüber dem Einheitswert 1925, 2. g) Einkommensminderung 1927/28 um mehr als 10 Prozent gegenüber den beiden vorangegaugeuen Wirtschaftsjahren oder b) Zunahme der Verschuldung 1927 um mehr als 10 Prozent des Vermögens. Diese allgemeine Regelung wird sich sür die Landwirtschaft in Württemberg und Hohenzolleru wohl nllr in ganz wenigen Fällen auswirken. Dagegen hat der Erlaß Bedeutung in den Fällen der Baulandbewertung. Der Erlaß führt hiezu aus: „2lach der Rechtsprechung des Reichsfinauzhofs sind für die Frage, ob ein Grundstück als Bauland anzusprechen ist, in erster Linie die objektiven Verhältnisse maßgebend. In den Fällen, in denen nach den objektiven Verhältnissen Zweifel bestehen, sind die subjektiven Verhältnisse (insbesondere die Art der Nutzung des Grundstücks durch den Eigentümer und die Besitzzeit) in Rechnung zu ziehen. Aus zahlreichen Eingaben habe ich den Eindruck gewonnen, daß die Finanzämter hienach in der Behandlung von Grundstücken als Bauland manchmal etwas zu weit gegangen sind und insbesondere die subjektiven Verhältnisse in Fällen, in denen nach der objektiven Lage tatsächlich noch Zweifel bestanden, nicht gebührend berücksichtigt haben. Es handelt sich hier besonders um die Fälle, in denen eine Stadt sich in die Nähe eines Bauerngehöftes ausgedehnt hat und Zweifel darüber bestehen, ob man für die noch landwirtschaftlich bebauten Flächen mit einer baldigen Bebauung rechnen muß: in diesen Fällen ist aus dem Berufe (Landwirt) des Besitzers, der Besitzdauer und aus der Art der Nutzung des Grundstücks zu entnehmen, daß die Behandlung des Grundstücks als Bauland nicht angezeigt ist. Vielfach scheinen die Finanzämter auch solche Grundstücksflächen als Bauland angesehen zu haben, für die zwar schon ein Bebauungsplan ausgestellt war, hinsichtlich deren aber im Hinblick auf die heutigen Verhältnisse auf dem Baumarkt mit ziemlicher Sicherheit angenommen werden kann, daß sie in absehbarer Zeit noch nicht bebaut werden. Für derartige Grundstücksflächen kommt nach den vorstehenden Ausführungen eine Bewertung als Bauland nicht in Betracht. In den Fällen, in denen ein Grundstück als Bauland anzusprechen ist, wird oft darüber geklagt, daß die Werte zu hoch angesetzt seien; so soll mehrfach für große Flächen der Preis je Quadratmeter angesetzt worden sein, der für eine günstiger gelegene Stelle von dem Besitzer infolge besonders glücklicher Umstände erzielt worden ist, während mit der baldigen Wiederkehr einer derartigen Veräußerungsmöglichkeit nicht zu rechnen ist. Derartige ungewöhnliche Verkaufsfälle dürfen selbstverständlich nicht verallgemeinert werden. Gerade bei der Wertbemessung für Bauland muß zur Vermeidung von Härten mit aller Sorgfalt und Vorsicht vorgegangen werden. Aus den vielen Klagen, die man in Stuttgart und Umgebung wie in den übrigen Städten des Landes hört, muß man leider den Eindruck gewinnen, daß nicht „mit aller Sorgfalt und Vorsicht" vorgegangen worden ist. Es heißt dann an anderer Stelle in dem Erlaß: „In einzelnen Teilen des Reichsgebiets scheinen Grund- sincksflächen als Bauland bewertet worden zu sein, obwohl die gesetzlichen Voraussetzungen hiefür nicht immer gegeben waren. Sofern gegen die Einheitsbewertung 1928 Rechtsmittel eingelegt worden sind, ist in derartigen Fällen auf dem nachstehend im zweiten Abschnitt — Anmerkung: oben angeführt — bezeichneten Weg Abhilfe zu schaffen. Ist die Ein- hestsbewertung dagegen bereits unanfechtbar geworden, so nt durch Ermäßigung der Vermögenssteuer auf dem Billig- kcitswege Abhilfe zu schaffen, wenn durch rechtskräftige Nechtsnnttelcntscheidung bei anderen in der Nähe gelegenen Grundstücken die Baulandeigenschaft verneint oder der Bewertungssatz ermäßigt worden ist, und sich hienach für die unanfechtbar als Bauland bewertete Grundstücksfläche bei rich- .tigcr Bewertung eine erheblich niedrigere Vermögenssteuer '^rgebeii hätte: das gleiche gilt für die Fälle, in denen als bewertete Grundstücksflächen nach dem 1. Januar WW8 zu einem erheblich niedrigeren Preis verkauft worden find ohne daß der Kaufpreis durch besondere Umstände bc- einflußt worden ist." Diese Anordnungen geben bis zu einem gewissen Grad die Möglichkeit, eine Ermäßigung der Vermögenssteuer zu erwirken. Die Erhöhungen der Vermögenssteuer sind in Stuttgart und Umgebung nicht nur 20 Prozent, sondern in vielen Fällen Hunderte von Prozent. Zulammen mit der städtischen Baulandsteuer kommen dann ^.ssuerbclastungeu heraus, die mit steuerlicher Gerechtigkeit mchts niehr^ zu tun haben. Auf Grund vorstehender Aus- iMssngen ist wenigstens in einem gewissen Umfang die Mög- uchkeit gegeben, mit Erfolg Anträge auf Nachlaß an der Vermögenssteuer aus Billigkeitsgründen zu stellen. Der Termin ist am 30. Juli abgelaufen. Es sei den Landwirten, Gärtnern und Weingärtnern empfohlen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
Glückwünsche aus aller Welt zum Probestart des Do. X,
Berlin, 13. Juli. Anläßlich der ersten gelungenen Start- versuche des Flugschiffes ss)o. X haben die Dornierwerke Glückwunschtelegramme aus allen Weltteilen erhalten. Bon deut- Ichen offiziellen Persönlichkeiten haben. Reichsaußenminister L-r. «tresemann und der Reichsverkehrsminister Dr. Steger- walo zu dem gestrigen Erfolg gratuliert und weiteres Gelingen der Probeflüge gewünscht. Aehnliche Kundgebungen
kamen von den deutschen Lustfahrtorganisationen, von der wissenschaftlichen Gesellschaft für Luftfahrt, der deutschen Lufthansa und so weiter. In einem sehr herzlich gehaltenen Telegramm gah der englische Luftmarschall Sir Sefton Braucker seinem Interesse an den ersten Flügen des größten Flugzeuges der Welt Ausdruck. Telegramme aus den verschiedensten Ländern, insbesondere aus Nord- und Südamerika, zeugen von der Beachtung, die das erste Flugschiff im Ausland findet. Die ausländischen Blätter bringen spaltenlange Berichte über den Bau der Maschine und die gestrigen Versuche. Die Hotels in Friedrichshafen und Rorschach find von Fremden überfüllt, die dem Probeflug am Montag beiwohnen wollen. Trotzdem bekanntlich für heute ein Ruhetag angesetzt ist, sind tausende von Rorschach aus nach Altenrhein gepilgert, um die l)o- X wenigstens sehen zu können.
Strafanträge im Stinnesprozetz.
Berlin, 13. Juli. Im Stinnesprozeß stellte am Samstag nachdem Staatsanwaltschaftsrat Dr. Berliner sein insgesamt achtstündiges Plädoyer beendet hatte, Oberstaatsanwalt Dr- Sturm unter außerordentlicher Spannung sämtlicher Prozeßbeteiligten folgende Strafanträge: Gegen den Angeklagten Hugo Stinnes jun, 8 Monate Gefängnis und eine Geldstrafe von KX1000 Mark, gegen die Angeklagten Nothmann, von Waldow, Leo und Eugen Hirsch je 6 Monate Gefängnis, gegen den Angeklagten Groß 5 Monate Gefängnis und gegen den Angeklagten Schneid 3 Monate Gefängnis. Durch die Untersuchungshaft sollen als verbüßt gelten, bei dem Angeklagten Stinnes 3 Wochen, bei dem Angeklagten Nothmann 14 Tage, bei deni Angeklagten v. Waldow 7 Wochen, bei Leo Hirsch und Bela Groß je eine Woche und bei Schneid 5 Tage. Die Angeklagten nahmen die Strafanträge ohne ein Zeichen innerer Erregung auf.
Der Brief des Zentrumsführers Kaas a« Minister Wirth.
Der Vorsitzende des Zentrums, Prälat Kaas, richtete an den Minister für die besetzten Gebiete, Wirth, folgendes Schreiben-
„Sie werden es verstehen, wenn ich in meiner Eigenschaft als Vorsitzender der Deutschen Zentrumspartei.Ihnen als dem Reichsminister für die besetzten Gebiete meine Besorgnisse mitteile über die neuerdings in einem Teil der französischen Presse aufgetauchten Bestrebungen, den Gedanken der sog. „Commission de vonstatation et de conciliation ungeachtet der deutscherseits mit Einmütigkeit erfolgten Ablehnung als eine französische Forderung auf der kommenden Politischen Konferenz noch weiter zu vertreten. Die Stellungnahme der Deutschen Zentrumspartei ist in dieser Frage klar und endgültig. Bei ihrer innigen Verbundenheit mit dem Schicksal der westlichen Grenzgebiete und in Erkenntnis der sachlichen und rechtlichen Unannehmlichkeiten der Sonderkonirolle wird die deutsche Zentrumspartei zu jeder deutschen Reichsregieruug, die auf den Gedanken einer permanenten Kontrollkommission eingehen würde, in schärfste Opposition treten. Ihnen, sehr verehrter Herr Kollege, ist diese Sachlage wohl bekannt. Ich setze in die politische Umsicht der Reichsregierung und in Ihre Energie das Vertrauen, daß jedem Versuch entgegengetreten wird, die Souveränität des Reiches in der entmilitarisierten Zone noch weiter zu schmälern. Von diesem Vertrauen zu Ihnen getragen, bitte ich Sie — zusammen mit den übrigen Mitgliedern der deutschen Delegation der bevorstehenden Konferenz —, nichts unversucht zu lassen, um alle, die guten Willens sind, von der Verfehltheit und Unannehmlichkeit dieses Plaues zu überzeugen und sie von dem aussichtslosen Versuch abzuhalten, das beabsichtigte Werk der Befriedung mit einer vertraglich unberechtigten und sachlich sinnlosen Demütigung des deutschen, insbesondere des rheinischen -Volkes zu belasten."
Das umfangreiche Antwortschreiben des Ministers Dr. Wirth verweist einleitend auf die von Prälat Kaas genannten französischen Presseäußerungen und weist die Behauptung, daß die Sicherheit Frankreichs „bedroht" sei, zurück. Die französische Presse fordere eine Danerkontrolle über die deutschen Rheinlande — denn um eine solckw handelt es sich, wie auch die Worte gewählt werden mögen. Abgesehen davon, daß das einseitig abgerüstetc Deutschland die Sicherheit Frankreichs in keinem Fall bichrohen könne, seien die Bestimmungen des Versailler Vertrags über die entmilitarisierte Zone am Rhein schon jetzt mit einem doppelten Ringwnll von Sicherungen für Frankreich umgeben und unter den Schutz des Völkerbunds und des Locarnovertrags gestellt. Jede neue Einrichtung könne Frankreich keine höheren Sicherheiten geben als die bisherige Regelung. Der Unterschied könnte deshalb nur der sein, daß unsere Rechtsgarantien vermindert würden. Die Feststellungsund Verglcichskommisnon, die die französische Presse fordert, wäre als ständige Einrichtung ein stärkster Einbruch in die moralische Autorität des Völkerbundes in der Aufgabe der Friedenssicherung. Das abgerüstete Deutschland, das auf die Entwicklung des Rechts und der Völkergemeinschaft vertraut, könne unmöglich diesen Sprung von dem sicheren Boden der Rechtsordnung in den unsicheren Strudel von Regelungen machen, die in schwierigen - Zeiten, da der innere Ausgleich fehlt, nickst bestehen würden. Deutschland könne nicht zu seiner Wehrlosigkeit noch seine Rechtlosigkeit fügen. Eine Dauerkommission über die Rheinlande wäre, wenngleich vielleicht in gleißender Verbrämung, ein Schlag gegen Deutschlands Recht, der dem Rheincinbruch verglichen werden könnte und ein Rückschritt auf der ganzen friedlichen Entwicklung. Um des Rechts und des Friedens willen muß und wird eine Forderung, die eine Dauerkommisfion für die Rheinland«; verlangen würde, unsere allerschärfste Ablehnung finden. Daß ich persönlich in dieser Sache meine Pflicht tun werde, brauche ich nicht besonders zu betonen."
Wie verlautet, wird sich die deutsche Abordnung für die
Konferenz über den Aoungplan aus den Ministern Dr. Strese- mann, Wirth, Curtiüs und Hilferding zusammensetzen. Man nimmt an, daß der Reichskanzler Müller bis zu Beginn der Konferenz so weit wieder hergestellt sein wird, daß er die Führung der deutschen Abordnung übernehmen kann.
Ausland.
Das deutsch-belgische Markabkommen.
Brüssel, 13. Juli. Die Verhandlungen zwischen den Bevollmächtigten der deutschen und der belgischen Regierung sind heute znm Abschluß gekommen. Das Abkommen ist heute vormittag in Brüssel unterzeichnet worden. Der wesentliche Inhalt des Abkommens ist folgender: In der Einleitung ist zum Ausdruck gebracht, daß das Abkommen unter Vorbehalt der beiderseitigen grundsätzlichen Auffassung unterzeichnet ist und den Zweck hat, im Rahmen der Gesamtregelung der aus dem Krieg herrührenden finanziellen Fragen auch diejenigen Fragen zu erledigen, die bisher zwisckien Belgien und Deutschland wegen der im Zusammenhänge mit der Besetzung Belgiens entstandenen besonderen wirtschaftlichen Schäden noch schwebten. Deutschland wird an Belgien während 37 Jahren folgende Annuitäten zahlen: Im ersten Jahr 16I Millionen Reichsmark, im 2., 3. und 4. Jahr je 21,5 Millionen R.M., vom 5.—12. Jahr je 26 Millionen R.M., vom 13.—20. Jahre je 20.1 Millionen R.M., vom 21.—37. Jahr je 9,3 Millionen Reichsmark. Die Annuitäten werden in der gleichen Form gezahlt werden, die in dem Sachverständigenplan vom 7. Juni .1929 für die allgemeinen Reparationsannuitäten vorgesehen ist. die Zahlungen werden durch die Bank für den internationalen Zahlungsausgleich mitverwaltet werden. Falls Deutschland von den in dem Sachverständigenplan vorgesehenen Moratorien Gebrauch macht, werden die Annuitäten in Form von Sachlieferungen entrichtet. Für den Fall von Meinungsverschiedenheiten ist ein Schiedsgerichtsverfahren vorgesehen. Das Abkommen tritt erst nach Ratifizierung in Kraft, die gleichzeitig mit der Ratifizierung der Staatsverträge über den Sachverständigenbericht erfolgen soll.
Auch die deutsch-belgischen Liquidationsverhandlungc« abgeschlossen.
Berlin, 15. Juli. Auf Grund von Verhandlungen) die im Reichssinanzministerium von Ministerialrat Fuchs mit dem belgischen Minifterialdrektor de Duhtschaever und dem Recktsbeistand Marx geführt wurden, ist am Samstag in Berlin ein Abkommen über die Freigabe deutschen Vermögens in Belgien beschlossen worden. In diesem Abkommen verzichtet die belgiscl-e. Regierung mit Wirkung vom 7. Juni 1929, dem Tag der Unterzeichnung des Aoungplanes, aus die Liquidation der in das Eigentum des Staates übergegangenen deutschen Vermögen, ferner auf die weitere Auslieferung deutscher Wertpapiere, aus die im Versailler Vertrag vorgesehenen Befugnisse zu Eingriffen in die deutschen gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte, sowie auf den noch unbezahlten Kaufpreis derjenigen Güter, die von ihren deutschen Eigentümern käuflich zurückerworben waren. Die Frage der Behandlung der Erlöse des bereits liquidierten deutschen Eigentums ist ebenso, wie die Frage der Beendigung des Ausgleichsverfahrens und verwandter -Fragen späteren Verhandlungen nach Inkrafttreten des Uoungplans Vorbehalten worden. Auch dieses Abkommen soll gleichzeitig mit den Verträgen zur Inkraftsetzung des Noungplanes ratifiziert werden und in Kraft treten
„Das deutsche Wunderschiff der Zukunft".
London, 13. Juli. Ganz England spricht von dem ersten großartig gelungenen Start des Dornierslugzeuges. Fast alle Blätter bringen lange Beschreibungen des Ereignisses und Bilder des deutschen Luftriesen. Viele englische Ingenieure, die in hiesigen Luftfahrtkreisen einen Namen besitzen, hatten bezweifelt, daß es dem Do- X möglich sein würde, bei seinem gewaltigen Gewicht von der Wasserfläche aufzusteigen. Deshalb ist die Reaktion aus den gestrigen Flug ein Gefühl der sprachlosen Neberraschung. Die Kopfzeilen der Presse überschlagen sich in Superlativen wie „Ein Triumph der deutschen Technik", „Der Leviathan der Luft auf dem Flug", „Das deutsche Wunderschisf der Zukunft" usw.
Ein englischer Vorstoß in Genf?
London, 13. Juli. Staatssekretär des Aeußeru Henüer- son erklärte gestern einer Abordnung der Völkerbundslegion, Premierminister Macdonald werde auf der Völkerbundsver- sammlung für Großbritannien und ganz Europa wichtige Erklärungen aügeben. Henderson sagt), er hoffe, vor der nächsten Sitzung des Völkerbuudsrats möglichst vollständige Informationen über die Minderheitenfrage zu erhalten und bat die Völkerbuudslegion, ihm alle Informationen zu senden, die von ihr für besonders wichtig erachtet werden.
Aus Stadt und Bezirk
Hrrrenalb, 15. Juli. (Wie soll man Gurken essen?) Jetzt ist wieder die große Zeit der Salate, Kopfsalat und Gurkensalat gehören in dieser Jahreszeit zu alltäglichen Gerichten. Biele Menschen wagen sich allerdings nicht gern an Gurkensalat, weil sie angeblich Magenbeschwerden davon bekommen. So kommt die Gurke in Mißkredit, ohne eigentlich die Schuld daran zu haben. Wer vom Gurkensalat Magenschmerzen bekommt, kann sicher sein, daß er entweder überhaupt magenkrank ist oder daß — fast immer trifft beides zugleich zu — der Salat falsch zubereitet war. Das einzige Wertvolle an der Gurke ist der Saft; das übrige ist unverdauliche Zellulose, die allerdings den Magen belästigen kann.