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Mitztrauensantrag gegen die Regierung in Aussicht.
Das Zentrum in Opposition?
Stuttgart, 13. April. Der demokratische Landtagsabgeordnete Joh. Fischer veröffentlichte im Freitag-Abendblatt des „Etuttg. N. Tagblatt" einen Artikel zur Frage der Regierungsumbildung in Württemberg, der erkennen läßt, daß die Oppositionsparteien, einschließlich der Demokratie, die Entscheidung jiber das Schicksal der gegenwärtigen Regierung bei den bevorstehenden Etatsberatungen herbeiführen, also Mitztrauens- antrage gegen die Regierung einbringen wollen. Das Landesorgan des Zentrums, das „Deutsche Volksblatt", schreibt hiezu: „Gelingt es den Linksparteien, die Regierung ans ordnungsmäßigem Wege zum Rücktritt zu zwingen, so werden die Regierung und die Regierungsparteien sich nicht weigern, aus einer-klaren Entscheidung die entsprechenden Schlußfolgerungen zu ziehen. Wenn sich aber die Oppositionsparteien zur Erreichung ihres Zieles zweifelhafter Mittel bedienen, so werden die Regierungsparteien entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen wissen. Die Parteien der Linken werden sich darüber klar sein müssen, daß nach einem Sturz der gegenwärtigen Regierung das Zentrum weder für die Große noch für die Weimarer Koalition zu haben sein wird und daß es sich auch nicht Passiv Verhalten kann, wenn eine politische Gruppierung erfolgen sollte, die nur dazu bestimmt ist, die Zen- trnmspartei an die Wand zu drücken. Sollte etwa der Maiersiche Plan verwirklicht werden, die Linke und die Rechte zu einem gegen das Zentrum gerichteten Block zusammen- zusassen, so wünschen wir dieser Koalition glückliche Fahrt! Fin Großblock in Württemberg würde dem Zentrum keineswegs gefährlich werden."
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Christlicher Bolksdienst und Regierungsbildung. Stuttgart, 13. April. Der „Christliche Volksdienst" schreibt ck zur Frage der Regierungsbildung in Württemberg: Wir
1 haben nicht den Eindruck, als ob sich die derzeitige Regierung
d- zunächst viel Sorgen um die Verwirklichung der gut oder bös
gemeinten Vorschläge der Demokraten und der Volkspartei machen würde. Wenn nicht überraschende Ereignisse eintreien, was allerdings nicht ausgeschlossen scheint, dann werden sich bei der bevorstehenden großen Aussprache im Landtag keine grundstürzenden Aenderungen vollziehen. Der Christliche Bolksdienst jedenfalls wird wie seither ruhig die Entwicklung verfolgen und aus der Bereitschaft zur Verantwortlichkeit seine Entscheidungen treffen.
Christlicher Bolksdienst und Zentrum.
Stuttgart, 13. April. Bei der letzten großen Reichstagung des Christlichen Volksdienstes in Kassel war nach dem Organ des Christlichen Volksdienstes vor allem das Verhältnis des Christlichen Volksdienstes zum Zentrum Gegenstand eingehender Erörterungen. Es wurde eine Einigung aus der Grundlage erzielt, daß der Christliche Volksdienst bereit ist zu ehrlicher Zusammenarbeit mit den katholischen Volksgenossen unter der Voraussetzung gegenseitiger Achtung und unter Wahrung gewissenhafter Parität. — Die Reichsgeschäftsstelle, die seither in Korntal mit der württ. Landesgeschäftsstelle vereinigt war, wurde selbständig gemacht. Als provisorischer Reichsgeschäftsführer wurde Kling-Ilntertürkheim-Stuttgart bestellt. Die Vorsitzenden der Landesverbände bilden den vor- läufigen Reichsvorstand des Christlichen Volksdienstes. Als vor- läufiger geschäftssührender Vorstand wurde Kling-IIntettürk- . Heim-Stuttgart mit Bausch und Simpsendärfer-Korntal-Stutt- gart bestimmt.
Beratung von Eingaben an den Landtag.
Stuttgart, 13. April. Der Ausschuß für Vertvaltung und Wirtschaft behandelte heute zunächst eine Eingabe des Württ. Bäcker-Jnnungs-Verbandes betr. den Entwurf eines Arbeits- schutzgesetzes in Verbindung mit einem Antrag des Christlichen Bolksdienstes betr. Sonntagsruhe im Bäckergewerbe. Der Vertreter der Regierung erklärte, daß die württembergische Regierung von der erwähnten Eingabe erst Kenntnis bekommen
- —.. als die Beratungen im Reichsrat schon längst abgeschlossen
ckiutt i»ssjM'«Mvaren. So war für die württembergische Regierung eine Mög- ^Eeit, sich im Einzelnen mit den Wünschen zu befassen, bezüg- en, FlaschtW^ uch der Stellungnahme im Reichsrat, nicht mehr möglich. In bsir Zwischenzeit ist ein neuer Entwurf über den Reichsrat an me Reichsregierung gelangt. Bei der Behandlung dieses neuen Entwurfes war allgemein der Wunsch ausgesprochen worden, mß man sich nicht mehr mit Einzelheiten des Entwurfs abgebe. Cmrge wichtige Anträge hat dabei die württembergische Regie- rvng wiederholt. Es ist besonders auch ein Antrag im Inter-
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ückchen irosttnstij esst der Kleinhandwerker angenommen und in den neuen Entwurf ausgenommen worden. Die Eingabe an den württ. Landtag ist datiert vom 20. April 1928, aber erst einige Monate water an den Landtag eingereicht worden. In einer neuen Eingabe an den Reichstag hat der Bäcker-Jnn-ungs-Verband Wunsche der dem Landtag vorliegenden Eingabe nicht mehr ^sisisienommen. So ergab sich für den Ausschuß keine andere Möglichkeit, als die Eingabe der Regierung als Material zu überweisen. Ein betreffender Antrag des Berichterstatters . z. .^ölsicker wurde einstimmig angenommen. Ebenso fand nnstiinmige Annahme der Antrag des Christlichen Volks- menstes: Beim Reich dafür einzutreten, daß in dem kommenden Arbeitsschutzgesetz die Sonntagsruhe, insbesondere im Dauer- und Konditorengewerbe gesichert bleibt. Sodann behandelte der Ausschuß einen Antrag der Abg. Wernwag und Horner: Das Staatsministerium zu ersuchen, zum Zwecke der Forderung von Saatgutäckern der Landwirtschaftskammer be- Adere Mittel zur Verfügung zu stellen, um damit Landwirten Vttcher Gemeinden, die zur Vermehrung der Getreideerträge *n» zur Versorgung kleinbäuerlicher Betriebe mit bestem
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Die Ernennung erfolgt.
Berlin, 13. April. Der deutsche Reichspräsident hat heute aus Vorschlag des Reichskanzlers den Reichsminister Koch-Weser auf seinen Antrag aus dem Amte des Reichsministers der Justiz entlassen und den Reichsminister a. D. v. Guerard zum Reichsminister der Justiz ernannt. Ferner hat der Reichspräsident ans Vorschlag des Reichskanzlers den preußischen Ministerpräsidenten a. D. Stegerwald zum Reichsverkehrsminister und den Reichskanzler a. D. Dr. Wirth zum Minister für die besetzten Gebiete ernannt.
Jahrgang.
Saatgut besondere Saatgutäcker anlegen, eine entsprechende Beihilfe gewähren zu können. Der Vertreter der Regierung erklärte, daß auch die Regierung die Auffassung habe, daß die Anlegung von Saatgutäckern äußerst wertvoll sei. Leider waren Schritte der württembergischen Regierung beim Reichslandwirtschaftsministerium, Mittel für diese Zwecke zu bekommen, ergebnislos. Diese Reichsmittel werden weniger für die Produktionsförderung als für die Absatzförderung gewährt. Gegen den Antrag bestehen nach Ansicht des Regierungsvertreters auch grundsätzliche Bedenken. Die Förderung des Pflanzenbaus und ähnliches gehört in Württemberg zum Aufgabengebiet der Landwirtschaftskammer. Dieser wird vom Staat -ein einheitlicher Geldbetrag gewährt. Deshalb ist es nicht möglich, neben dem einheitlichen Betrag vom Staat noch Sondersorderungen zu verlangen. Der Direktor der Landwirtschaststammer hat erklärt, daß es beim bisherigen System bleiben soll und hat auch die Konsequenzen anerkannt, wonach Einzelzuwendungen nicht möglich sind. Da die Landwirtschastskammer-Umlage nicht erhöht werden kann, ist im neuen Haushaltsplan ein erhöhter Betrag für die Landwirtschaftskammer eingestellt. Auf Grund dieser Sachlage hat der Ausschuß beschlossen, die endgültige Beschlußfassung über den oben erwähnten Antrag bis zur Beratung des entsprechenden Kapitels im Haushaltsplan zurückzustellen. Schließlich befaßte sich der Ausschuß noch mit einem Antrag des Christlichen Volksdienstes, bei der Reichsregierung und bei den zuständigen Behörden der Reichspostverwaltung dafür einzutreten, daß zum Zwecke der Sicherung der Sonntagsruhe für die Postbeamten die Postzustellung am Sonntag nach dem Vorbilde Bayerns aufgehoben wird. Das Wittschaftsministerium hat Erhebungen zu dieser Frage angestellt , u. a. bei der Landwirtschaftskammer, dem Industrie- und Handelstag und dem Handwerkskammettag. Die Antworten waren durchweg ablehnend gegenüber der Forderung im oben erwähnten Antrag. Iiach längerer Aussprache wurde der Antrag abgelehnt gegen 2 Ja (Christi. Volksdienst und 1 Soz.) bei 7 Enthaltungen (Ztr., B.B.) und 6 Nein (3 Soz., 1 D. Vp., 1 Dem., 1 Komm.).
Unser „Landsmann" Holz.
Stuttgart, 13. April. Der bekannte Kommunist Mag- Hölz sprach am Freitag in Heilbronn, wobei er lt. „Neckar-Echo' mitteilte, daß er seinen Wohnsitz nach Stuttgart verlegen will, um die württembergische kommunistische Bewegung zu organisieren.
Ein sonderbarer Ortsvorsteher.
In der Martin-Luther-Stadt Eisleben herrscht Sturm. Das „Eislebener Tageblatt" berichtet hierüber: Am Abend des 6. April erschien der Eislebener sozialdemokratische Oberbürgermeister Clauß in Begleitung zweier Handwerksobermeister im „Hotel zum goldenen Löwen". Bald entstand an dem Tische, an dem die Herren Platz genommen hatten, ein recht lebhafte Unterhaltung, in deren Verlauf der Oberbürgermeister das Eislebener Handwerk aufs schwerste beschimpfte. Als Obermeister Crone darauf entgegncte: „Wenn Sie, Herr Oberbürgermeister, uns in die Fr... hauen wollen, dann können Sie was erleben", erwiderte der Oberbürgermeister, der Wohl unter der Wirkung des Alkohols stand: „Ihr doofen Eislebener, ihr Gesindel, ihr Lumpenpack. Das ganze Handwerk kann mir den Buckel herunlerrgtschen. Wenn ich wiedergewählt werde, dann werde ich dem Handwerk schon eine auf den Hut geben!" Schließlich nannte der Oberbürgermeister die Handwerker sogar „Banditen" und „feige Hunde". Obwohl der Wirt des „Goldenen Löwen" den Oberbürgermeister energisch ersuchte, sich zu mäßigen, setzte dieser seine beleidigenden Aeußerungen sott und sagte dem Wirt, daß er nichts zu sagen habe, er (Clauß) sei Polizeichef und unterhalte sich so, wie es ihm Passe. Erst nach der dritten energischen Aufforderung des Wirts rüstete Oberbürgermeister Clauß allmählich zum Ausbruch. Eine vom Handelsschutz Halle-Eisleben e. V. einberusene Protestversammlung zu diesem Vorfall war so stark besucht, daß eine Parallel- Vcrsammlung abgehalten werden mußte. Die Versammlung beschäftigte sich eingehend mit den Aeußerungen des Oberbürgermeisters. Zum Schluß wurde mit großer Mehrheit eine Entschließung angenommen, welche die sofortige Abberufung des Oberbürgermeisters fordert.
Seit -cm 22. März ungesetzlich.
Dresden, 13. April. Das Urteil des Staatsgerichtshoses über die Ungültigkeit der sächsisckien Landtagswahlen vom 31. Oktober 1928 ist am Samstag der sächsischen Regierung zugestellt worden. In der Begründung wird ausdrücklich festgestellt, daß dem Landtag vom Tage der Urteilsverkündung ab, also vom 22. März 1929, die Stellung eines Landtages nicht mehr znkomme und daß etwaige weitere Handlungen, die er vornehme, ohne rechtliche Bedeutung seien.
Dazu schreibt der „Schwäb. Merkur": Für den württembergischen Landtag müssen nun ähnliche Folgerungen gezogen werden; denn wenn auch hier nach dem Spruch des Staatsgerichtshofs keine Neuwahlen stattzufinden haben, so bleibt doch nach dem Leipziger Urteil in Folgerung der Begründung des Urteils zum sächsischen Streitfall die Zusammensetzung des württembergischen Landtags ungültig und eine weitere Arbeit in dieser Zusammensetzung unmöglich.
Der Dank des Reichspräsidenten an den scheidenden Reichsjustizminister.
Berlin, 13. April. Der Reichspräsident hat an den scheidenden Reichsminister der Justiz, Dr. Koch-Weser, nachstehendes Schreiben gerichtet: „Sehr geehrter Herr Reichsminister! Ihrem Antrag um Entlassung aus dem Amte des Reichsmint- sters der Justiz, das Sie im Juni vorigen Jahres, um eine aufgetretene Lücke anszufüllen, übernommen haben, habe ich in Würdigung Ihrer Gründe durch den beifolgenden Erlaß entsprochen. Ich möchte Sie aber nicht aus der Reichsregierung scheiden sehen, ohne Ihnen im Namen des Reiches für die wettvollen und umfangreichen Dienste zu danken, die Sie ats Reichsminister und Mitglied der Reichsregierung während Ihrer Amtszeit geleistet haben. Ich gedenke hierbei besonders der großen Förderung, die die Strafrechtsreform durch Sie erfahren hat. Mit meinem Dank für Ihre Arbeit verbinde ich meine aufrichtigsten Wünsche für Ihr persönliches Wohlergehen und für Ihr weiteres Wirken. Mit freundlichen Grüßen bin ich Ihr ergebener gez. v. Hindenbnrg."
Der falsche Kaisersohn.
Berlin, 12. April. Daß die Dummen nicht alle werden und daß man auf leichte Art in den Besitz großer Summen kommen kann, ivenn man geheimnisvolle Andeutungen über verwandtschaftliche Beziehungen zum Hohenzollernhaus macht, hat der gewissenhafte Chronist in den letzten Jahren wiederholt festsiellen können. Bald war es eine Stallmagd, die als Prinzessin austrat und gute Beute machte, bald war es Harry Do- mela, der sich als Hohenzollernsohn ausgab und dabei nicht schlecht abschnitt. Jetzt ist man einem Karl Hartung aus die Spur gekommen, der von sich behauptete, daß er ein außerehelicher Sohn des Kaisers und seiner zweiten Gemahlin sei. Mochte dieser Schwindel auch reichlich plump sein, es hat Leute gegeben, die auf ihn hereinfielen, zumal Hartung noch mit allerlei Briefen aus Doorn und aus dem Büro der General- Verwaltung des Hohenzollernhauses anfivatten konnte. Das Merkwürdige ist aber, daß Hartung auch bei der Gemahlin des früheren Kaisers Glück gehabt hat. Die polizeiliche Untersuchung hat noch zu ergeben, was er in Doorn alles als durchaus glaubwürdig hinznstellen wußte, so daß man hier bereitwillig ihm nicht unerhebliche Summen znstellte und auch allerlei Briefe schrieb, deren Inhalt Leichtgläubige dahin bringen mußte, an die Lügen des „Kaisersohnes" zu glauben. Einer der Leidtragenden, der jetzt vergeblich hinter seinem ihm geschickt abgen-ommenen Vermögen hinterherjagt, ist ein Kolonialwarenhändler in Köln-Kalk, der aus einen unzweifelhaft gefälschten Brief hercinfiel, in dem die Gemahlin des Kaisers Hartung mit „Mein lieber Junge" anredete, ihm 30 000 Mark überwies und den Brief mit der Unterschrift „Deine Mutter Hermine" schloß. Aber gerade diese Fälschung zog, weil Hartung echte Briefe der Hofverwaltung vorzuweisen vermochte. Der Kölner Kolonialwarenhändler hoffte nun auf eine gute Anstellung durch Vermittlung der Gattin des früheren Kaisers, holte sein gesamtes Geld von der Sparkasse, kleidete den Schwindler vollkommen neu ein und gab ihm noch 100 Mark mit auf den Weg nach Doorn, den Hartung natürlich niemals antrat. Es liefen dann aber bald allerlei Zahlungsbefehle in Köln ein, die den Geschädigten stutzig machten. Inzwischen tauchte Hartung ans, verstand es, die Besorgnisse seines Geldgebers zu zerstreuen, und ging daran, seine „Memoiren" zu schreiben, die er einem Berliner Verlag anbo-t, die aber von diesem nicht angenommen wurden. Dann verschwand er wieder und überließ es dem Kolonialwarenhändler, Wechsel und Rechnungen einzulösen, wodurch dieser an den Bettelstab gebracht wurde. Nun erst wurde er hellhörig, wandte sich nach Doorn und erlebte einen grenzenlose Enttäuschung. Auf diese Weise kam die Polizei hinter die Schliä-e Hartungs, dem es übrigens beinahe gelungen wäre, einen Kölner Rechtsanwalt mit Hilfe seiner Briefe und Erzählungen über bestimmte Vorgänge in Doorn hereinzulegen. Verdächtig ist allerdings, woher Hartung Manches weiß, von dem eigentlich nur Eingeweihte Kenntnis haben könnten. Die Untersuchung dieser Schwin-- deleien läuft noch, kann aber allerlei interessantes Material noch zutage bringen, mindestens darüber, wie man es machen muß, um seine lieben Mitmenschen von ihrem überflüssigen Geld zu befreien. Der Betrüger hat auch in Berlin, Dresden und Essen zahlreiche kleine Leute geschädigt. Ende 1928 hat er das Rheinland verlassen und ist dieser Tage in Berlin festgenommen worden.
Ausland.
London, 13. Avril. Der Vizekönig von Indien erklärte in der gesetzgebenden Versammlung, daß er Parlament und Staatsrat bei der Gesetzgebung vorläufig ausschalte. Das bedeutet: Diktatur.
Aus Stadr und Bezirk
Neuenbürg, 13. April. (Wieder Sonntagsrückfahrkarten für O-Züge.) Vom Beginn des Sommerfahrplans (15. Mai) an werden im gesamten Bereich der Reichsbahn versuchsweise die Schnellzüge wieder zur Benutzung mit Sonntagsrückfahrkarten freigegeben. Wie früher, bleiben hiervon ausgeschloffen die Luyuszüge. bO-Züge und die nur aus Schlafwagen gebildeten Züge. Andere Schnellzüge werden von der Benutzung nur dann ausgeschlossen, wenn aus ihnen ein sehr starker Normalverkehr und eine Uebersüllung zum Nachteil der übrigen Reisenden zu befürchten ist. Im Gegensatz zu früher sollen Schnellzüge nicht mehr nur streckenweise, sondern grundsätzlich aus ihrem ganzen Lauf mit Sonntagskarten benutzbar sein- llm die Benutzung der Schnellzüge mit Sonntagskarten aber ans die Fälle zu beschränken, wo sie wirklich nötig ist. das heißt auf größere Entfernungen, und um zu verhindern, daß sich in Schnellzüaen ein starker Nabverkebr aui SnnntaaLkattLU-^i«»-
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