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Freitag de« rz. MSrz lM.

87. Jahrgang.

Deuttcdland.

Berlin, 21. März. Das ostpreußische Notprogramm sieht ein« umfassende Entschuldungs- und Kreditaktion vor.

Aus dem Landtag.

Bei den über 300 Artikeln der Gemeindeordnuug, über welche der Landtag jüngst beratend tagte, sind die kürzlich erledigten über Haushaltplan und Schuldaufnah­men Wohl für die Wirtschaft am bedeutungsvollsten. In Absatz 3 des Artikels 158, Aufstellung des Haushalt­planes, war vorgesehen, daß der Haushaltplan eine Woche lang zur Einsicht der Gemeinde-Einwohner aufzulegen sei. Ich habe mich für diesen Regierungsantrag eingesetzt, weil ich die Unmöglichkeit für den Steuerzahler, zum Haushalt­plan in irgend einer Weise vorher Stellung zu nehmen, aus die Dauer als nicht mehr vertretbar angesehen habe. So sehr ich mich bis in die letzte Zeit hinein dagegen wandte, daß den einzelnen Körperschaften (Handelskammern, Handwerkskam­mern usw.) das Anhörrecht bei Aufstellung der Haushalt­pläne zugestanden wird, weil eine Reihe von Bedenken hie- gegen sprechen, so habe ich doch die Ueberzepgung gewonnen, daß bei der fortwährenden Steigerung der Umlagesätze un­bedingt ein Weg geschaffen werden muß, der auch dem Steuerzahler die Möglichkeit gibt, seine Ansicht vorher der Stadtverwaltung und dem Gemeinderat zur Kenntnis zu bringen, und damit zugleich ein Ventil für die Beseitigung mancher Spannungen und Verärgerungen zwischen Steuer­zahler und Stadtverwaltung. Die verhältnismäßig rasche Ab­wicklung solcher Beratungen des Haushaltplanes in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats, vorbereitet und fest­gelegt in vertraulichen Sitzungen der verschiedenen, nicht öffentlichen Kommissionen, gibt dem Steuerzahler höchstens noch die Gelegenheit, auf der Tribüne verwundert zuzuhören, wie glatt und in welcher Höhe dervorangeschlagene" Umlage­satz sanktioniert wird.

Versuche aus der Wirtschaft und aus Interessentenkreisen, durch persönliche Vorstellung und Zuschriften an Gemeinderat und Stadtverwaltung sich vorher Aufklärung zu verschaffen, oder zu dem einen oder anderen Punkt ihre Ansicht zu äußern, wurden alsNebenregierung", alsEinmischung" bekämpft, oder als unerlaubte und verdächtige Handlung perhorresziert- Ich habe deshalb die im Regierungsentwurf vorgesehene Lösung begrüßt, ohne als langjähriger Gemeinderat zu be­fürchten, dadurch an den Rechten desselben etwas zu schmälern, weil ich andererseits aber auch dafür eingetreten bin, daß die einlaufenden Zuschriften znm Haushaltplan-Entwurf von der Stadtverwaltung und Gemeinderat geprüft und erledigt, und nicht, wie vorgesehen, der Aufsichtsbehörde vor­gelegt werden müssen. Ich wollte dies vermeiden, sowohl um dort unnötige Arbeitsanhäufung zu verhüten, als auch aus dem Gesichtspunkt heraus, daß für Beurteilung solcher lokaler Fragen einem in Stuttgart sitzenden Ministerialrat der nötige Einblick Wohl meistens fehlt, zudem der Regierung ja bei Ge­nehmigung eines Umlagesatzes über 12 Prozent an sich das Recht zusteht, sich durch Vorlage des gesamten, auf den Haus- haltplan beziehenden Materials ein Bild za verschaffen. Dieser Absatz 3 ist leider gefallen, weil u. a. auch Bauernbund und Brügerpartei geschlossen mit der Linken gegen ihre eigene Regierungsvorlage, und damit auch gegen die beiden Zen- trumsministcr stimmten, was immerhin einiges Aussehen ver­ursachte. Auf lebhafter Höhe blieb die Debatte bei Absatz 1 dieses Artikels, der bestimmt, denjenigen Gewerbesteuerpflich­tigen vorher den Haushaltplan zuzustellen, die mindestens X der Gemeindeumlage zu bezahlen haben. Es war sicher nicht die Angst vor denGroßkopfeten", oder eineVerneigung vor dem Großkapital", wie es die verschiedenen Redner der Linken und des Christlichen Volksdienstes bezeichneten, sondern rein nüchterne Erwägungen, die mich veranlaßten, bei diesen mehr theoretischen Auseinandersetzungen der Praxis das Wort zu reden.

Heute ist es in Wirklichkeit und bei gutem Willen der beiden Parteien doch schon so, oder sollte so sein, daß dort, ivo diese großen Steuerzahler sind, Stadtverwaltung und Ge- mcinderat sich bemühen, mit denselben ein zweckdienliches -- Verhältnis herzustellen, und dieselben nicht durch willkürliche Handhabung des Steuerzettels zu Einspruch und Widerspruch Zu zwingen. Je mehr der Familienbesitz verschwindet und Aktiengesellschaften an seine Stelle treten und dadurch persön­liche Verbindungen meistens verloren gehen, halte ich es für äußerst zweckdienlich, den Bindestrich zwischen Gemeindeverwal­tung und derartigen großen Steuerzahlern durch vorherige Zustellung des Haushaltplanes herzustcllen. Es werden da­durch manche unnötigen Reibungen aus dem Wege geschafft, es wird das Blickfeld der Stadtverwaltungen dort, wo es viel­leicht nu einseitig eingestellt ist, erweitert, und es können ver­hängnisvolle Maßnahmen vermieden werden bevor es zu wät ist. Ich führte den Abbruch des Zementwerks Balingen an und betonte, daß es keinen Zweck habe, in solchen Fällen - leider sind sie nicht vereinzelt erst im Landtag nach dem ,.Großkapital" zu rufen, wenn dasselbe seine Brücken bereits abgebrochen habe. Artikel 173 Schnldaufnah m en Letref- stnd. hat durch die Ausschußberatungen weitere Hemmungen für die Gemeinde eingeschaltet, was ich begrüßte. Ich hatte mich in diesem Sinne, ans Grund schlechter Erfahrungen, in Gemeinden meines Wahlbezirks schon früher verschiedentlich eingesetzt, da die Gefahren, aus eine finanziell schiefe Ehene zu wurmen, für die Gemeindeverwaltungen deshalb vorhanden­sind. weil die Nachprüfungen durch die staatlichen Behörden sehr spät erfolgen und oft erst dann, wenn die Gelder bereits verbraucht sind, weil ferner durch alljährliche Aufnahme von schwebenden Schulden die ordnungsgemäße Aufnahme von Schuldentilgung jahrelang zu umgehen ist, und weil ich die

Möglichkeit, Wechsel in Umlauf zu setzen, als eine besondere Klippe für unerfahrene Gemeinden ansehe. Schuldentilg­ungen erfordern bei den außerordentlich hohen Zinsen, den schweren Ausbezahlungs- und Amortisationsbedingungen, oft Summen, die bis zur Hälfte der Gemeindeumlage aus­machen. Um hier, bei diesen großen Fragen im Gegensatz zu den mehr lokalen Wünschen nach großen, allgemeinen und auf lange Sicht eingestellten Gesichtspunkten beratend, verbessernd, bremsend und eventuell auch versagend, eiugreifeu zu können, halte ich einen etwas weiteren Ausbau des Auf­sichtsrechtes des Staates gerade im Interesse der Gemeinde­verwaltungen für geboten.

Fritz Mauthe, M. d. L- Aus dem Verwaltungsausschutz des Landtags.

Stuttgart, 20. März. Der Verwaltungs- und Wirtschafts­ausschuß des Landtags behandelte heute eine Reihe von Ein­gaben. Zunächst eine Eingabe der Amtsversammlung Schorn­dorf betr. Zuteilung des Amtsgerichtsbezirks Schorndorf znm Landgericht Stuttgart. Der Regierungsbertreter erklärte, daß diese Frage mit der Frage der allgemeinen Verwaltungsverein­fachung zusaminenhänge und daß es unmöglich sei, diese Frage einzeln zu regeln. Redner des Zentrums und der Bürgerpartei sprachen sich dagegen aus, sich aus Anlaß dieser Eingabe be­züglich Schorndorf grundsätzlich festzulegen. Redner der Sozial­demokratie, der Deutschen Volkspartei und der Deutsch-demo­kratischen Partei wollten aus Anlaß dieser Eingabe von der Regierung verlangen, einen Plan der Neueinteilung der Oberämter bezw. Amtsgerichtsbezirke vorzulegen bezw. den Wünschen Schorndorfs tunlichst Rechnung zu tragen. Nach Ablehnung einer Entschließung Kinkel (Soz.) wurde ein Antrag Joh. Fischer (Dem.) gegen die Stimmen von Zentrum, Bürger­partei und Bauernbund angenömnren, der lautet:Der Landtag wolle beschließen: Die Eingabe der Amtsversammlung Schorndorf betr. Zuteilung des Amtsgerichts Schorndorf zum Landgericht Stuttgart dem Staatsministerium in dem Sinne zurBerücksichtigung" zu übergeben, daß bei der zu erwarten­den Neuaufteilung der Landgerichtsbezirke und der Oberamts­bezirke den Wünschen der Eingabe tunlichst entsprochen werde." Eine Eingabe der Fachgruppe Württ. Polizeibeamten um Aenderung des Körperschaftspensionsgesetzes zugunsten der Ge- meiudepolizeibeamten wurde auf Antrag des Berichterstatters Küchle einstimmig der Regierung als Material überwiesen, lieber eine Eingabe des Rechnungsrats Haag in Stuttgart um Rechtshilfe ging der Ausschuß auf Antrag des Bericht­erstatters Rath zur Tagesordnung über. Eine Eingabe des lleberparteilichen politischen Frauenverbands betr. das Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten verlangt Ausfiih- rungsbestimmungen zu diesem Gesetz. Ein Regierungsbertreter erklärte, daß weitere Ausführungsbestimmungen nicht erforder­lich seien. Notwendig sei eine Dienstanweisung an die Behör­den, die nächstens erlassen werden soll. Durch deu neu gegründeten Landesverband zur Bekämpfung der Geschlechts­krankheiten werden übrigens in weitem Maße Interessen wahrgenommen, wie es in der Eingabe verlangt wird. Ober­medizinalrat Dr. Gnant berichtete über Erfahrungen bezüglich der Gesundheitsfürsorge. Demnach sind die Geschlechtskrank­heiten in letzter Zeit im Anwachsen, namentlich die Syphilis. Allerdings werde der Kampf gegen die Geschlechtskrankheiten auf Grund des neuen Gesetzes erfolgreicher geführt werden, als früher, obwohl durch Gesetz die Prostitution nicht aus­gerottet werden könne. Die Eingabe wurde der Regierung als Material überwiesen. Nächste Sitzung 21. März vorm.

Das Wirtschaftsprogramm der landwirtschaftl. Spitzenverbände

Berlin, 20. März. Die Führer der landwirtschaftlichen Spitzenverbände, Brandes, Schiele, Hermes und Fehr, haben das in ihrer Kundgebung vom 20. Februar 1929 angekün­digte gemeinsame Programin der deutschen Landwirtschaft am 20. März nachmittags der Reichsregierung und dem Reichspräsidenten überreicht. In einem gemeinsamen Schrei­ben an den Reichskanzler betonen sie, daß sie die schleunigste Durchführung des überreichten Programmes zur Behebung der unerträglich gewordenen Not der Landwirtschaft für un­bedingt erforderlich halten und suchen um eine Besprechung des Programmes noch im Laufe dieser Woche nach. Im ein­zelnen führt das Programm aus, daß die Betriebsverluste in der Landwirtschaft trotz größter Einschränkung aller Aus­gaben für die persönliche Lebenshaltung, insbesondere des Bauernstandes, trotz aller Selbsthilfeversuche andauerten. Die .Gesamtverschuldung der Landwirtschaft überschreite im ein­zelnen das Höchstmaß der Tragfähigkeit. Der wirtschaftliche Niedergang habe zu einer schweren Notlage des Bauernstandes geführt, die vielfach schon das Zeichen einer Verelendung in sich trage. Zwar habe die deutsche Landwirtschaft aller Schwie­rigkeiten und Rückschläge ungeachtet bis heute durch sorgsame Bestellung des deutschen Grund und Bodens, Wiederaufbau des Viehbestandes und andere Maßnahmen eine nicht uner­hebliche Steigerung der landwirtschaftlichen Erzeugung be­wirkt, aber die Ausdehnung der Qualitätserzeugung, die allein die Möglichkeiten für eine rentable Wirtschaft wieder­herstellen könne, erfordere sehr erhebliche Geldmittelaufwen­dungen. Deutschland sei heute vor die schicksalsschwere Ent­scheidung gestellt, ob es sich eine lebensfähige Landwirtschaft und damit die sichere Grundlage für einen aufnahmefähigen deutschen Binnenmarkt erhalten oder ob es die Ernährung seiner Bevölkerung und den Absatz seiner gewerblichen Er­zeugnisse von der Bereitwilligkeit des Auslandes abhängig machen wolle. Mit aller Eindringlichkeit müsse erklärt wer­den, daß eine nachdrückliche Verstärkung des landwirtschaft­lichen Zollschutzes im ganzen die entscheidende Voraussetzung für den Erfolg der Geldhilse und damit für die Ueberwin- dung der gegenwärtigen Agrarkrise bilde. Unter den deut­schen Bauern herrsche eine an Verzweiflung grenzende Stim­

mung, die tiefe Gefahren in sich berge. Deshalb müßten die­jenigen Maßnahmen, die weiterer Vorbereitung nicht mehr bedürften, unverzüglich getroffen werden.

Krise der Arbeitslosenversicherung?

Berlin, 21. März. Die Entwicklung der Arbeitslosen­versicherung hat sich so zugespitzt, daß der Reichstag über kurz oder lang sich mit der Frage wird befassen müssen, wie einer Krise vorgebeugt worden soll. Der Streit geht um die Trag­fähigkeit der versicherungstechnischen Grundlagen der Arbeits­losenversicherung. lieber dieses Thema unterhielt man sich auf einem Presse-Empfang, den gestern abend der Vorstand der Reichskreditgesellschäft veranstaltete. Bis heute sind von der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversiche­rung vom Reich insgesamt 1«iv Millionen Mart auf dem Darlehensweg in Anspruch genommen worden. Außerdem hat das Reich für die vom Reichstag neu geschaffene Sonderfür­sorge für Saisonarbcitslosigteit insgesamt «5 bis 70 Millionen aufgewendet. Der Gesamtzuschutz der öffentlichen Hand znr Arbeitslosenversicherung beträgt gegenwärtig also 225 Mill. Mark. Dabei ist schon völlig klar, daß an eine Abdeckung der Reichsdarlehen in absehbarer Zeit überhaupt nicht gedacht werden tann. Der Präsident der Reichsanstalt, Dr. Syrup, wies darauf hin, daß, wolle man das Risiko bei der Arbeits­losenversicherung ausschalten, man die Beitragslast der Wirt­schaft etwa von 3 aus 4 Prozent des Grundlohnes erhöhen und der Anstalt eine weitgehende Ansammlung von Reserven er­möglichen müsse. Er bezeichnte es aber selbst als äußerst zweifelhaft, ob man'diesen Weg heute beschreiten könne. Bei der Unsicherheit der deutschen Wirtschaftslage wäre es erforder­lich, die finanziellen Grundlagen der Arbeitslosenversicherung zu überprüfen. Wie man sich in den Kreisen des Allgemeinen Deutschen Gewerkschafts-Bundes eine solckie Sanierung vor­stellt, wurde von einigen Mitgliedern des Bundesvorstandes auseinandergesetzt. Danach will man die Schwierigkeiten ent­weder durch eine Erhöhung der Beiträge oder durch einen Verzicht des Reiches aus die Rückzahlung des Darlehens oder drittens durch die Begründung einer ständigen Zuschußpslicht von Reich und Ländern zu der Arbeitslosenversicherung besei­tigen. Die Tendenz dieser Vorschläge, die vorläufig noch keine konkrete Form gefunden haben, geht also auf eine direkte oder indirekte Mehrbelastung der Wirtschaft, auf alle Fälle aber eine Steigerung der sozialen Lasten aus. Bei der gegenwär­tigen Höhe der sozialen Abgaben erscheint diese Forderung nicht diskutabel. Es kommt gegenwärtig mehr als je darauf an, das Gesamtmaß der sozialen Belastung so niedrig wie irgend möglich zu halten.

Die Berliner Blätter zum Tode Fachs.

Berlin, 21. März. Mit Marschall Foch ist nicht nur ein Gegner Deutschlands im Kriege aus dem Leben geschieden, sondern darüber hinaus auch nach dem Frieden ein grimmiger Feind des deutschen Volkes. Ob Foch wirklich der größte Feld­herr ist, als den ihn die Franzosen hinstellen möchten, nachdem ihnen der Sieg in den Schoß gefallen ist. darüber wird die Geschichte zu entsck>eiden haben. DieD. A. Z." stellt fest, daß mit Foch der willenstärkste militärische Führer des Weltkriegs auf der Feindseite und der erbittertste Gegner der 'deutschen Wehrmacht dahingegangen sei. ImTag" wird darauf hin­gewiesen, daß er in engster Anlehnung an Poincare das Augenmaß dazu verloren habe, daß ungezügelte Nebermacht ungeheuren Unfrieden stiften könne. DerLokalanzeiger" hebt hervor, daß die völlige Wehrlosmachung des Reiches und die langjährige Besetzung deutscher Gebiete hauptsächlich sein Werk ist. DieBörsenzeitung" sagt, in den Kämpfen des Sommers 1918 sei eine große operative Eingebung, eine strategische Kombination nicht zu finden. Ein Kannä oder Sedan habe er nicht zuwege gebracht. DieDeutsche Tageszeitung" schreibt, als Oberbefehlshaber am Ende des Krieges sei es ihm lediglich Vorbehalten gewesen, die reife Frucht zu pflücken, die zur Reife zu bringen inzwischen anderen hauptsächlich nicht mili­tärischen Faktoren gelungen war. DieDeutsche Zeitung" sagt, in Foch habe sich die brutale Vergewaltigung und Ver­nichtungspolitik Frankreichs gegen Deutschland verkörpert. Er sei der Vollstrecker des Poincarchschcn Willens gewesen,

1928 ein Jahr des Stillstandes für die deutsche Industrie.

In der Generalversammlung der Bank für dentsck>e Jndu- strieobligationen (6 Prozent Dividende) wies der Vorsitzende des Aussichtsrats, Dr. Gust. Krupp v. Bohlen und Halbach, auf die schwierige Lage der Bank bei der Durchführung des für die deutsche Wirtschaft außerordentlich ungünstigen Jndustrie- Belastungs-Gesetzcs hin, das ein Ergebnis internationaler Abmachungen sei und, wie alle reparativnspolitischen Dinge, von den mannigfaltigsten Gesichtspunkten beeinflußt werde. Beratungen zur Vereinfachung des komplizierten Gesetzes seien dauernd im Gange. Was die Bewegung und Gliederung der Betriebsvermögen der industriebelasteten und aufbrin­gungspflichtigen Wirtschaft anlange, so sei 1924 bis 1926 keiner­lei Aufwärtsbewegung in Deutschland zu beobachten gewesen. 1928 sei im besten Falle ein Jahr des Stillstandes. Stillstand aber sei Rückgang, insbesondere wenn man berücksichtige, daß die außcrdentschen Länder günstig sich weiterentwickeln. Die deutsche Wirtschaft hat noch nicht die Stabilität erlangt im Rahmen der allgemeinen Weltwirtschaft, die nötig ist, um in befriedigender Weise alle Kreise der Industrie zu ernähren. Die Hohe Zinsenlast im Auslände belaste die Rentabilität unserer Arbeit stark. Ein .Hemmschuh seien außerdem die hohen Reparationsleistungen, sowie andere Faktoren politischer, han­delspolitischer und reparationspolitischer Art, deren Beseiti­gung leider nicht von Deutschland allein abhängig ist.

Ausland.

London, 21. März. Die indische Regierung ließ in eine»