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Donnerstag, den 21. Dezember 1905.

LLonnounitlpr. tn b. Stabt prlviertelj. Mt. 1.10 tncl.LrSgerl. Bilrtrljbhrl. Lostb«»uajprets ohne vestella. s.d.Ortr- u. Nachbar- ortloertihr 1 MI., <. d. sonst. S»rl»-r MI. 1.10, Bestellgeld 20 Psg.

Mitteilungen für das Baugewerbe.

Die Zentralstelle beabsichtigt, vom Januar 1906 ab am letzten SamStag jeden Monats dem Gewerbeblatt eine besondere Beilage fürdaS Baugewerbe beizngeben. Die Leitung dieser Bei­lage ist dem Vorstand der Beratungsstelle für das Baugewerbe übertragen. Sie soll entsprechend der Aufgabe der Beratungsstelle in knappem Rahmen und in gediegener Ausstattung für die Angehörigen des Baugewerbes im weitesten Sinne Mitteilungen über die für sie wichtigeren neuen Erscheinungen und Fortschritte auf künstlerischem und technischem Gebiete bringen. Der entwerfende und der ausführende Techniker wie der Bauhand­werksmeister und der sonst für den Hausbau arbeitende Gewerbetreibende soll aus dem Blatt Anregung und über Fragen aus seinem GeschäftSkceiS Auskunft schöpfen können. Die Leitung des Blattes wird denjenigen Gegenständen vor allem, Aufmerksamkeit schenk«», für deren Behandlung nach den Erfahr­ungen der Beratungsstelle, der dabei außerdem ein ständiger Beirat von Technikern ans dem Lande zur Seite stehen wird, ein besonderes Bedürfnis besteht. Neben der bildlichen und beschreibenden Darstellung guter Entwürfe und vorbildlicher aus- gesührter Bauten und Baubestandteile wird das Blatt Nachrichten enthalten über erprobte neue Ver­fahren, Konstcuktionsmethoden und ähnliches, über die Sondergebtete der Heizung?-, Beleuchtung?-, LüftungS-, Badeeinrichtnngeu u. dergl. Bei aller Bevorzugung des guten Neuen wird aber auch mustergültiges Altes, wie es sich namentlich im Laude selbst nicht selten findet, tn dem Blatt zu seinem Rechte kommen.

Die Beilage wird allen denjenigen Lesern des GewerbeblotteS, denen dieses unmittelbar von uns oder auch durch Vermittelung der gewerbl. Ver­einigungen oder durch die Post zugeht, unentgeltlich geliefert. Diejenigen Leser, die das Gewerbeblatt als Beilage zum Staatsanzeiger für Württemberg erhalten, können die Beilage in Halbjahres- oder Jahreshefte znsammengefaßt zn dem ermäßigten Preis von 1 20 A (frei ins HauS) von der

Verlagsbuchhandlung Carl Grüninger, Stuttgart, Rothebühlstraße 77, beziehen. Abgesehen von den öffentlichen Stellen, (Staats-, Gemeinde-, Kirchen- und Schulbehörden u. s. w.) haben sich diese Be­steller durch Vorlage der Qaittung über Bezahlung des Bezugspreises als Leser des StaaiSanzeigerS auszuweisen.

Die Baugewerbetreibenden des Landes laden wir wiederholt zur Bestellung des Gewerbe­blattes ein, das neben dieser Beilage gelegentlich noch weitere auch für sie wertvolle Mitteilungen veröffentlicht, vor allem regelmäßig die sämtlichen von den Staatsbaubehörden zur Vergebung a»S- zuschreibenden Arbeiten und Lieferungen.

Die gewerblichen Vereinigungen ersuchen wir, die Baugewerbetreibenden besonders ans Vorstehendes aufmerksam zu machen.

Stuttgart, 7. Dezember 1905.

Mosthaf.

Tagesnemgkeiten.

* Calw, 20. Dez. Die Bitte einer Anzahl katholischer Familienväter um Uebernahme der katholischen freiwilligen Konfessionsschule auf städt­ische Mittel wird die bürgerlichen Kollegien aufs neue beschäftige». Wie wir hören, hat der kath. Kircheurat den Beschluß der bürgerlichen Kollegien, die kath. Konfessionsschule nicht auf die Stadt zn übernehme», angefochten und dabei die Entscheidungs-

Aum Abonnement

auf das Wochenblatt für das I. Quartal 1906 laden wir freundlichst ein.

Mit Beginn des neuen Jahres erscheint im Wochenblatt ein äußerst spannender Roman, der gegenwärtig hoch aktuell ist: Schl-tz Ostern-, von H. S. Merriman.

Der Roman, der einerseits in der oberen Gesellschaft von Petersburg, Paris und London, andererfeits unter russischen Bauern spielt, wirft scharfe Schlaglichter auf die Zustände in den höch­sten und niedersten Kreisen Rußlands. Es ist eine vornehme, feine Erzählung, die Schöpfung eines weltgewandten Dichters.

Amtliche Aekarmtmacharrgerr.

De« Ortsbehörde«

gehen in den nächsten Tagen mit den StaudeLamtS- formularieu die Formnlarieu z» den neuen Stamm­rolle« mit der Weisung zn, dieselben baldtunlichst anzulegen, kamst sie bis 1. Februar 1808 dem Oberamt vorgelegt werden können.

Sollte eine Ortsbehörde Geburtsscheine, Er« kuudiguugSschreiben, Geburtslisten oder Ersuchen um Vorstrafenverzeichuisse benötigen, so wollen solche vom Oberamt einverlangt werden.

Bei Anlegung der Stammrollen find die Vorbemerkungen auf dem Titelbogen genau zu beachten.

Bezüglich des Eintrags der Vorstrafe« tn die Rekrntierungsstammrollen wird ans den oberamtl. Erlaß vom 8. Dezbr. 1903, Wochenblatt Nr. 194, htngewiesen und ausdrücklich bemerkt, daß. wenn Registerstrafen nicht vorhanden find, in den Stamm­rollen zu bemerken ist: Registerstrafe« «nd fo«ftig« Angabe« keine.

Bemerkt wird, daß nur diejenigen Be­strafungen, welche im Strafregister des Geburts­ort- eingetragen find, ausgenommen werden müssen, und daß wegen solcher Militärpflichtiger, die sich auswärts aufhalten, keinerlei Nachfragen an die Gemeindebehörde des Aufenthaltsorts wegen Vor­strafen gerichtet werden dürfen.

Calw, 18. Dezember 1905.

K. Oberamt.

V o e l t e r.

Die OrtSbehörde« werden veranlaßt auf 1. Januar k. I. folgendes vorzulege« r

» Die Sportelrech««»- pro ult. Dezember 1905 event. Fehlanzeige. Die Verzeichnisse bezw. Fehlanzeigen find mit einer Beurkundung darüber zu versehen, daß keine weiteren Sporteln auge- falleu und Fälle eines Nachlasses oder etner- Wtederaufhebung von Sporteln nicht vor­gekommen find.

2> Di« Regiebaunachweisungen für das ab-

gelaufene Vierteljahr ev. Fehlanzeige.

3) DieSteuerlieferung-bericht« der Gemeinde- pflegen.

4) Bericht über das Ergebnis der Gemeinde­ratswahlen»

5) Auszüge aus dem Sterberegister über die Todesfälle männlicher Personen, welche dar 25. Lebensjahr «och nicht vollendet haben und antzerhalb des Gemeindebezirks geboren find. Fehlanzeigen find nicht erforderlich.

6) Die Reertzbücher über die Gemeinde- vifitatioue«, soweit deren Vorlage verfallen ist.

7) Di« AntrSge auf Verleihung des Fener- wehrdienstehrenzetchen» entspr. dem Min.- Erlaß vom 12. April 1904 (M.-A.-Bl. S. 247.)

8 ) Bo« de« Ortsvehörde« für die Arbeiter- verstchernng: Die Verzeichnisse der aus­gestellten Ouittungskarte« S (für Selbst- verficherung mit grauer Farbe § 14 Abs. 1 des Jnval.-Bers.-GesetzeS) vergleiche Z 42 Voll.- Berfügung zum Jav.-Berf.-Gef. vom 25. Novbr. 1899 Reg.-Bl. S. 1037, Btesenberger S. 333,

gewerbliche Verzeichnisse:

9) Die Verzeichnisse der Fabriken, welche über 18 Jahre alte Arbeiterinnen be­schäftige« (8 47 s, Vollz.-Verf. zur Gew.- Ord. vom 26. März 1892 eingeschaltet durch ZIff. II der Min.-Verf. vom 27. Dezbr. 1902 Reg.-Bl. 1903 S. 2.

De« Ortsvorstehern in Calw, Altbulach, Dennjächt, Hirsau, Holzbronn, Ltebenzell, Stammheim, Teinach, Uaterreichenbach, welche im letzten Jahr Verzeichnisse vorgelegt haben, find diese Verzeichnisse zur Ergänzung zu­gegangen.

Die übrigen Ortsvorsteher haben event. Fehlanzeige zu erstatten.

10) Das Berzeichni» der auf Grund de- 8 105 6 Abs. 4 der Gew.-Ordnnng ge-

/ statteten Ausnahme» (Aul. 2 zu dem Erlaß

^ - ' des K. Ministeriums d. I. vom 7. März 1895 Mtn.-A.-Bl. Sette 79.)

11) Das Verzeichnis der auf Grund de» 8105 f der Gewerbe-Ordnung gestattet e«

Ausnahme« (Aal. 2 eit. Erlaß Mtn.-A.-Bl. 1895 S. 83)

Die beiden letztgenannten Verzeichnisse gehen sämtlichen Ortsvorstehern zur Er­gänzung zu.

Die Vorlagen find mit Ausnahme von Ziff. 3. u. 4 als portopflichtig« Dienst­sache« einzusenden.

Calw, 18. Dezember 1905.

K. Oberamt.

Voelter.

Die K. ev. Ortsschulinspektorate

werden ersucht, auf 10. Jan. 1906 zugleich mit der Fortbildungsschulstatisttk ein Verzeichnis sämtlicher auf 1. Jan. 1906 angestellten Arbeitslehrerinnen, sowohl der im Hauptamt nach Art. 28 des Gesetzes vom 31. Juli 1899, als der in vertragsmäßigem Dienstverhältnis angestellten, unter Beifügung des von den einzelnen bezogenen Gehalts vorzulegen.

Die Schulorte, in denen am 1. Jan. 1906 kein Arbeitsunterricht gegeben wird, find unter kurzer Beifügung des Grundes aufzuführen.

Bemerkt wird dabei, daß durchweg nicht die Belohnung für die einzelne Stunde oder den einzelnen Nachmittag, sondern der Jahresgehalt anzugeben ist.

Den Ortsschulinspektoraten werden im Auf­trag des Kgl. Ministeriums des Kirchen, und Schul­wesens eine entsprechende Anzahl Exemplare der Anleitung zur Ausübung des Schutzes der heimischen Vogelwelt zugehen. Dieselben find den Lehrern zu- znstellen mit erneutem Hinweis auf die Wichtigkeit de» Vogelschutzes uud dem Auftrag, bei den üblichen Belehrungen über diesen Gegenstand auch vom In­halt derAnleitung" in geeigneter Wesse Gebrauch au machen.

Calw, 20. Dezember 1905.

K. ev. Bezirksschuliuspektorat. Schmid.