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80. Jahrgang.

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Samstag, de« 16. Dezember 1905.

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Tagesneuigkeiten.

2 . Neubulach, 12. Dez. Die heutige Gemeinderatswahl zeigte eine lebhafte Be­teiligung, es stimmten von 114 Wahlberechtigten 94 ab, und doch brachte fie iksofern kein Ergebnis, als von Seiten einer Familie versucht wurde, den vierten Verwandten durchzubringen und der wegen des gesetzlichen Hindernisses der Verwandtschaft nun nicht in den Gemeinderat eintreten kann. ES mußte daher eine Neuwahl anberaumt werden und wird die Einsicht der Wählerschaft hoffentlich dahin kommen, daß unter 114 Wahlberechtigten 8 Ge- metuderäte zu finden find, die nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht zu nah verwandt sind.

Neuenbürg a. E., 12 Dez. Heute Nach­mittag fiel das 22 Jahre alte Dienstmädchen Luise Rmschler von Waldrennach beim Fensterputzen vom Stockwerk herab auf die gepflasterte Straße und erlitt einen schweren Schädelbruch, der ihren als­baldigen Tod herbeiführte.

Neuenbürg a. E., 13. Dez. Gestern Nachmittag wurde in Langenbrand der langjährige Ortsvorsteher, Schultheiß Fischer, ein Veteran von 1870, zur Ruhe bestattet. Am letzte» Freitag war er anläßlich der Anwesenheit des Untersuchungs­richters vom Landgericht noch spät abends auf dem Rathaus und leistete dann noch dem Herrn im Gasthause eine Z eit lang Gesellschaft. Nach Mitternacht wurde er von Herzschwäche befallen, der er alsbald erlag. Der Verstorbene war ein braver Mann und Ortsvorsteher, der im vorigen Jahr sein Dienst- jnbiläum feierte.

Stuttgart, 13. Dez. Die Königin hat sich heute Vormittag mit dem fahrplanmäßigen Schnellzuge 11 Uhr 14 Minuten nach Schloß Hohen­burg bei Tölz zum Besuch der Großherzogltch Luxemburgischen Familie begeben. Der Aufenthalt dort ist auf 45 Tage berechnet.

Stuttgart, 13. Dez. Heute vormittag kurz nach 11 Uhr wurde ein Mann an der Kreuzung der Hauff- und Cannstatterstcaße von einem Auto­mobil überfahren und schwer verletzt. Die Namen sowohl des Verletzten als des Automobilfahrers find bis jetzt nicht bekannt. Heute nachmittag 3 Uhr'brachte sich eia junger Kaufmann, Fritz Weidenmüller aus Auerbach in Hessen, der im Schwabenbräu logierte, einen Rev riverschuß in Brust und Lunge bei. Er wurde ins Katharinen­hospital verbracht. An seinem Aufkommen wird gezweifelt.

Stuttgart, 13. Dcz. Gestern Dienstag Abend 10 Uhr wurde die im Hause der Olgastraße 77 wohnhafte, von ihrem Manne getrennt lebende Frau Dr. Möser ermordet anfgefunden. Wie dem Südd. Corresp.-Bureau mttgetetlt wird, drang ein Beamter der Wach- und Schließdtenstgesellschaft in das Haus ein, weil er heftiges Weinen und Stöhnen hörte. Ec fand die Frau mit einem Strick erdrosselt vor. Selbstmord erscheint nach der Sachlage aus­geschlossen.

Stuttgart, 13. Dez Bi: dem Schwur­gericht wurde heute folgender Fall verhandelt: Am Sonntag, den 1. Okt., wurde der Küfermetster Fr. Kuttler hier in seinem Haus in der Haupt- stätterstraße durch Messerstiche derart verletzt, daß

alsbald der Tod eintrat. Der Täter stand heute in der Person des 28jähr. Maurers Gottl. Fischer von Steinenbronn vor dem Schwurgericht. Den Vorfitz der Verhandlung führte Landgerichsdtrektor v. Plieninger, dir Anklage vertrat Staatsanwalt Glöggler, als Verteidiger war Rechtsanwalt Sänger bestellt. Ferner waren als Sachverständige Med.- Rat vr. Köstlin, Hofrat vr. Höring und Dr. Lauten­schlager anwesend. Die Anklage lautete auf vor­sätzlichen, jedoch ohne Ueberlegung ausgeführten Totschlag. Der Tatbestand ist folgender: Der Angeklagte, der vielfach, hauptsächlich wegen Be­drohung und groben Unfugs, vorbestraft ist, drang in der Nacht des 1. Okt. in das Haus Knttlers ein und suchte daselbst bei einem Bekannten ein Nachtquartier zu bekommen. Hiebei stellte ihn Kuttler wegen seines Eindringens zur Rede und forderte ihn auf, das Haus zu verlassen. Kuttler wollte dabei einen Schutzmann herbeirufen, um den Angeklagten festnehmen zu lasten; als dieser sich hierauf zn entfernen suchte, wurde er von Kuttler festgehalten und dabei von hinten mit einem Stock über den Rücken geschlagen. Der Angeklagte griff hierauf zum Messer und stach auf Kuttler ein, wobei dieser 3 Stiche in die Brust erhielt, von denen einer die Brnstader durchschnitt und den alsbaldigen Tod zur Folge hatte. Als eine Bewohnerin des Hauses hinzukam und den Angeklagten htnauszu- drängen suchte, erhielt auch fie von ihm einen Messerstich und zwar in den rechten Oberarm. Der Angeklagte gab nun bei der heutigen Vernehmung an, daß Kuttler ihn geschlagen und mit erhobenem Stock gedroht habe; deshalb habe er sich veranlaßt gesehen, zum Messer zu greifen; in seiner Aufregung habe er dann blindlings zugestoßen. Es folgte sodann die Zeugenvernehmung, durch welche die Angaben des Angeklagten verschiedentlich als unzu­treffend erwiesen wurden. Der Vertreter der An­klage kennzeichnete den Angeklagten als einen gemeingefährlichen Menschen, der von jeher beinahe gewohnheitsmäßig mit Totschlägen und Erstechen gedroht habe, so daß auch in seinen 19 Vorstrafen eine größere Anzahl wegen Bedrohung sich befinde. Der Verteidiger befürwortete dagegen eine mildere Auffassung der Tat, in der höchstens eine Körper­verletzung mit nachgefolgtem Tod erblickt werden könne. Der Spruch der Geschworenen lautete jedoch auf schuldig des Verbrechens der vorsätzlichen Körper­verletzung mit nachgcfolgtem Tod; die Frage nach mildernden Umständen wurde verneint. Wegen der Verletzung der Frau Brand erkannten die Ge­schworenen auf fahrlässige Körperverletzung. Das Urteil lautete wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit nachgefolgtem Tod, sowie wegen eines Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung auf eine Zuchthaus­strafe von 5 Jahren und 1 Woche und Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von 10 Jahren.

Tübingen, 14. Dez. In Hemmendorf haben sich zwei als Frauen verkleidete Diebe des Nachts im Ort herumgetriebeu und find in mehreren Häusern etugebrochen, wo sie Lebensmittel, Kleider, Geld und Geflügel stahlen. Bis eine der geängsttgten Frauen den Nachtwächter und Polizetdiener geweckt hatte, hatten die Diebe Reißaus genommen und ihre Beute fortgeschafft.

Handwerkskammer Reutlingen. Zur Frage der Lehrstellenvermtttelung hat sich der Vorstand der Kammer der Zentralstelle für Gewerbe und Handel gegenüber am 5. d. M. folgendermaßen geäußert: 1. ES empfiehlt sich nicht, daß die Hand­werkskammern die Lehrstellenvermittelung in die Hand nehmen, wegen zu starker Vermehrung der Schreibgeschäfte und gewisser Unannehmlichkeiten, die ihnen aus jener Vermittelungstättgkeit wahr­scheinlich erwachsen würden. 2. Auch die Arbeits­ämter erachtet der Vorstand nicht als geeignete BermittelungSstelleu, weil er fie nichj für unparteiisch hält und im besonderen annehmen zn dürfen glaubt, daß fie wenig geneigt sein werden, an der Förderung des Handwerks mitznwirken. 3. Die berufenen Organe der Lehrstellenvermittelung findet der Vor­stand in den gewerblichen Vereinigungen und diesen könnten die Handwerkskammern als AuSknnftSstellen je nach Bedarf dienen. 4. Der Vorstand spricht den Wunsch aus: die Schulbehörden möchten an­gewiesen werden, dahin zn wirken, daß von Seiten der Schule tüchtige junge Leute zur Erlernung eines Handwerks ausgemuntert werden. In der gleichen Sitzung wurde das Elektrizitätswerk in Pful­lingen auf Grund der Mosthafschen Begriffsbestim­mungen als Handwerksbetrieb erklärt (weil er kein Großbetrieb ist). Ja der Sitzung der Kammer am 12. d. M. wurden folgende Grundsätze für das Umlageverfahren aufgestellt: 1.Oberaus­teilung" auf die Gemeinden. «. Die Kameralämter liefern der Kammer Verzeichnisse, in welche nach Gemeinden geordnet, sämtliche Gewerbetreibende mit ihren Gewerbesteuerkapitalien ausgenommen find. EL ist Sache der Kammer, die Handwerksbetriebe auszulesen (zu vermitteln), d. DaS umlagfreie Gewerbesteuerkapital ist auf 40 Mark herabzu­setzen, weil die Verschiedenheit der Verhältnisse in der Stadt und auf dem Lande zu beachten ist. Die Handwerker auf dem Lande find geneigt, ihren Gewerbebetrieb gegen ihren LandwirtschafiSbetrieb herabzusetzen, was häufig zu niedrige Einschätzung des Gewerbebetriebs zur Folge hat. Aber auch wenn der Betrieb tatsächlich sehr klein ist, kann er doch verhältnismäßig einen besseren Ertrag ab­werfen, als der größere, mit höheren Geschäfts­unkosten belastete Betrieb eines StadthandwerkerS. o.DieListen werden von der Kammer jährlich durch­gesehen und, soweit nötig, berichtigt, in der Weise, daß die Kameralämter ersucht werden, die abgegangenen Gewerbebetriebe zu streichen und die neu hinzu- gekommenen nachzutragen, ä. Wenn die Kameral­ämter die ihnen hier zugedachte Hilfsarbeit nicht umsonst leisten, so soll mindestens die von der Kammer zu zahlende Entschädigung erheblich nied­riger angesetzt werden, als die Vergütung für die Anfertigung der ersten Listen v. I. 1901 was schon mit Rücksicht darauf, daß die Kameralämter der Hauptsache nach nur noch bloße Abschriften zu liefern hätten, gerechtfertigt erscheint. 2. Unter- auSteilung auf die Handwerksbetriebe. «. Will eine Gemeinde ihren Anteil weiter auf die Handwerks­betriebe am Ort umlegen, so empfiehlt er sich, die von der Kammer ausgestellte Liste zu Grunde zu legen, b. Die Einzelbeträge sollen wie bisher nach der Zahl der im Handwerksbetrieb beschäftigten Personen bemessen werden. ES soll aber nicht mehr