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^117.

Samstag den 21 . Mar 1927 .

85 . Jahrgang

Politische Wochenrundschau.

Während das Plenum des württ. Landtags sich noch ln den Osterferien befindet, ist der Finanzausschuß, der größte und wichtigste Ausschuß des Landtags, gleich nach Ostern wieder zusammengetreten und in täglichen Sitzungen eifrig beschäftigt, den dritten Mchtragsplan zum Staatshaushaltsgesetz 1026 und 1927 vorzuberaten. Die genaue Durchberatung der einzelnen Etatkapitel und der vielen Anträge und Eingaben aus dem Lande zu den einzelnen Etatpositionen erleichtert und verkürzt nachher die Beratungen des Plenums. Das Plenum des Land­tags wird nach den Abmachungen im Finanzausschuß diesmal erst am 31. Mai zusammentreten und in vier bis fünf Tagen vor Pfingsten die ganze zweite und dritte Beratung des Ntach- tragsetats zu Ende führen. Es geht ja doch nach den Beschlüssen des Ausschusses, da die Mehrheit im Ausschuß wie im Plenum dieselbe ist.

Die Arbeiten, die der Reichstag noch vor den Sommer­serien erledigen wollte, werden voraussichtlich doch eine län­gere Zeit beanspruchen, als bisher vorgesehen war. Man rech­net in parlamentarischen Kreisen mit einer Arbeitsdauer bis Ende Juli. Nach Pfingsten will der Reichstag nicht nur die erste Lesung des Reichsschulgesctzes und des Entwurfs für das neue Strafgesetzbuch, sondern endgültig auch das neue Arbeits- losen-Versicherungsgesetz und eine Zollvorlage erledigen. In der vergangenen Woche fiel die Entscheidung über das hart umstrittene Republikschutzgesetz. Die vier Regierungsparteien brachten selbst einen Initiativantrag ein, wonach das Gesetz zum Schutz der Republik auf die Dauer von zwei Jahren ver­längert werden soll mit der Maßgabe, daß an Stelle des poli­tisch besetzten Staatsgerichtshofs ein Senat des Reichsgerichts tritt. Die Regierungsparteien hielten es für die beste Lösung, daß die materiellen Borschristen des Republikschutzgesctzes, auch der berüchtigte Kaiserparagraph, der die Rückkehr des deutschen Kaisers nach Deutschland von der Zustimmung des Reichskabi­netts abhängig macht, ganz unverändert bleiben, da das Repu­blikschutzgesetz eine Reihe von Vorschriften, die dauernde Gültig­keit behalten und daher in die ordentliche Gesetzgebung nber- geführt werden sollen, enthält, deren objektive Prüfung am besten dadurch gewährleistet wird, daß bei den materiellen Ge­setzesbestimmungen auf eine verhältnismäßige kurze Zeit keine Aenderung erfolgt. Diesen Gründen verschlossen sich auch die Deutschnationalen nicht, die das Gesetz früher, vor zwei Jahren, abgelehnt hatten, und die chm auch heute nur mit Widerstreben und aus praktischen Gründen zustimmten in der Erwartung, bei der späteren Nachprüfung ihre grundsätzliche Auffassung zur Geltung zu bringen und so dann besser für den Fortfall der ihnen mißliebigen Ausnahmevorschriften eintretcn zu kön­nen. Bei der Schlußabstimmung im Reichstag wurde das Ge­setz zum Schutze der Republik mit 323 Stimmen sämtlicher Re­gierungsparteien einschließlich der Deutschnationalen, ferner der Demokraten, Sozialdemokraten und der Wirtschaftspartei gegen 41 Stimmen der Kommunisten, Völkischen und Deutsch-Hanno­veraner, also mst der erforderlichen Zweidrittelmehrheit ange­nommen. Bei manchen Rechtskreisen mag Las Ergebnis doch peinlich empfunden werden, ober unter der gegenwärtigen par­lamentarischen Situation war ein anderer Ausweg, wollte die Rcgierungskoalition überhaupt aufrecht erhalten bleiben und das war doch Las Wichtigere und Höhere, da wir von den andauernden Regierungskrisen endlich genug haben nicht möglich.

Der Präsident der französischen Republik, Doumergue, und der französische Außenminister Brianü machten in dieser Woche einen offiziellen Staatsbesuch in London. Schon in den letzten Jahren war der Besuch geplant gewesen, aber die innerpoli­tischen Schwierigkeiten in beiden Ländern führten zu einem Aufschub der Reise. Das äußere Programm des Besuches, der drei Tage Lauerte, sah eine ununterbrochene Reihe glänzender Festlichkeiten, Banketts und Empfänge. Unter den heutigen Politischen Umständen gewinnt dieser Besuch aber eine große Politische Bedeutung. Zwar wird nach außen der ganze Besuch nur als reiner Höflichkeitsakt ausgegeben, aber die Freuden­ausbrüche der französischen Presse über die Erneuerung der Entente cordiale geben zu denken. Es ist das Streben einfluß­reicher Kreise Frankreichs, vor allem des gegenwärtigen Mini­sterpräsidenten Poincare, die Locarno-Verträge, die Politik der Aussöhnung und Verständigung der Völker, verschwinden zu lassen hinter einem festen Bündnis mit England. Dieses letzte Ziel dürfte Frankreich vorerst kaum erreichen. Unser Haupt­interesse zielt auf die allgemeinen Besprechungen zwischen Chamberlain und Briand, die für die Beziehungen zwischen beiden Ländern und für die Lösung der sie interessierenden Probleme ausschlaggebend sind. An erster Stelle steht hier die Forderung Deutschlands nach völliger Räumung des Rhem- landes. Das Ergebnis scheint aber leider folgendes zu fern, daß weder Frankreich noch England an eine sofortige völlige Räumung der besetzten Gebiete denken und sie nur zur Verrin­gerung der Besatzungstruppen auf die Ziffer der deutschen Vor­kriegsgarnison bereit sind.

Deutschland.

Saarbrücken, 20. Mai. Tausende von Bergarbeitern legten estern ohne Anweisung der Organisationen die Arbeit nieder nd veranstalteten einen Umzug in der Stadt vor der Regre- ungskommission und vor dem Rathaus und eine Protestver-

Vergoau im oeionveren. Lire v-,i.»«iu zu.«. legt darin, daß die Bergverwaltung bekanntlich einen zehn- rozentigen Lohnabbau vorgenommen und außerdem zahllose ieierschichten eingelegt hat. . , ^ ^ . .

Berlin, 20. Mai. Aus dem Festbankett des Haniabundes

Berwalttmgs- und Wirtschaftsausschuß des Landtags.

Stuttgart, 19. Mai. Der Landtagsausschuß für Wirtswon nd Verwaltung nahm heute die Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verwaltung der Gemeinde Schloßberg bei irtikel 2 wieder aus. Mst Artikel 2 wird die Beratung der ge­rasten Frnanzfragen des Gesetzentwurfs verbunden. Hierzu

trägt der Berichterstatter die Eingaben des Bezirksrats Neres- heim, der Gemeinden Bopfingen und Flochberg vor. Der Mi­nister des Innern Bolz und Ministerialrat Held behandeln die finanziellen Grnndlagen des Entwurfs, der auf einer Verstän­digung zwischen vier Ministerien beruht. Abänderungen hät­ten ihre Konsequenzen. Der Staat übernehme hier große Lasten und Aufgaben. Bezirke und Nachbargemeinden hätten das größte Interesse an einer Sanierung der Verhältnisse in der Gemeinde 'Schloßberg. Angenommen wird ein Antrag Scheef-Geugler-Heymann-Dr. Hölscher-Dr. Sieger, in Artikel 11, Abs. 3, Zeile 2 und 3, die WorteBerechnet vom Inkraft­treten dieses Gesetzes ab" zu streichen und dafür zu sagen :be­rechnet vom 1. April 1930 an". Im übrigen tritt der Ausschuß der im Entwurf vorgesehenen Lastcnverteilung bei. Angenom­men werden die Anträge des Berichterstatters, Abg. Küchle (Ztr.), in Art. 2, Abs. 4, Zeile 7 nach dem WorteArqtellungs- zeit" einzufügen die Worte:oder auf andere Weise", bei Art. 10 (Notstandsarbeiten) zu Zeile 4 nach dem Worteerfüllen" die Worte einzufügenoder deren Beschäftigung nach Art. 8 der Bestimmungen über öffentliche Notstcmdsarbeiten vom 30. April 1925 (Reichsges.BI. l S. 53) die Höchstdauer der Anrech­nung erreicht hat, in Art. 14 Abs. 2 zu sagen1. Juli 1927" statt1. April 1927" und die Eingaben des Bezirksrats des Oberamtsbezirks Neresheim, der Gemeinde Flochberg, OA. Ne- resheim, und des Gemeinderats Bopfingen durch die zum Ge­setzentwurf gefaßten Beschlüsse für erledigt zu erklären. Die einzelnen Artikel, wie das Gesetz selbst, werden bei Stimm­enthaltung der Kommunisten von allen anderen Parteien an­genommen. Bei einer Eingabe desWürtt. Hebammenlan­desverbandes" betr. Altersversorgung der Hebammen erklärt Minister Bolz, eine Regelung werde durch eine Beschränkung in der Zahl der Ausbildungen und durch die Erfüllung von gewissen Verpflichtungen seitens der Gemeinden erstrebt. Zur Altersversorgung der jungen Hebammen wird den Gemeinden die Pflicht zur Versicherung in der Angestelltenversicherung auferlegt. Weiterhin sollen die Hebammen bis 40 Jahre sich freiwillig versichern. Ein Ersuchen um Uebcrnahme der Bei­träge sei an die Gemeinden ergangen. Für die Versicherung der Hebammen über 40 Jahre sei eine Aenderung des Ange- ftelltenversichcruugsgesetzes, wie überhaupt Re Pflichtversiche­rung beantragt. Das Ergebnis der laufenden Erhebungen und Maßnahmen sei zunächst abzuwarten. Nach weiteren Aus­führungen verschiedener Redner vertagt der Ausschuß die Wei­terberatung.

Zulassung von Volksschullehrern zum Studium an den württ.

Hochschulen.

Das Kultministerium hat folgende allgemeine Vorausset­zungen für die Zulassung zum Hochschulstudium bekanntgege­ben: Volksschullehrer und Lehramtsbewerber für den Volks- schukdienst, die Re Universität Tübingen, die technische Hoch­schule Stuttgart oder die Landwirtschaftliche Hochschule Hohen­heim als ordentliche Studierende besuchen wollen, können nach Ablegung einer Ergänzuugsprüfung zugelassen werden. In diesem Fall ersetzt das Zeugnis der Volksschuldienstprüfuug zu­sammen mst dem Zeugnis der Ergänzungsreifeprüfung das Reifezeugnis einer neunklassigen höheren Schule. Volks, chul- lehrer und Lehramtsbewerber für den Volksschuldienst, die an der Landwirtschaftlichen Hochschule in Hohenheim nicht die Diplomprüfung, sondern nur die akademische Abschlußprüfung für praktische Landwirte erstreben, werden auf Grund des Zeugnisses der ersten Volksschuldienstprüfung ohne Ergän­zungsreifeprüfung als ordentliche Studierende zugelassen, wenn sie die übrigen, nach der Prüfungsordnung der Landwirtschaft­lichen Hochschule Hohenheim geforderten Zulassungsbedingun­gen erfüllen. Die Ergänzungsreifeprüfung ist, entsprechend dem beabsichtigten Studium und den allgemeinen Berechtigungen -der einzelnen Schulgattungen, an einem Gymnasium, einem Realgymnasium oder einer Oberrealschule abzulegen, und zwar in dm Regel durch Teilnahme an der ordentlichen Reifeprüfung nach den für diese gültigen Bestimmungen. Sie erstreckt sich am Gymnasium auf Lateinisch und Griechisch, am Realgymna­sium auf Lateinisch und Englisch, an der Oberrcalschule auf Englisch und Mathematik. Die Prüfung ist in der Regel vor dem Antritt des Studiums abzulegen. In Ausnahmefällen wird das Kultministerium auf Ansuchen genehmigest daß die Ergänzuugsreifeprüfung am Ende des zweiten Studienhalb­jahrs nachgeholt wird. Voraussetzung für Rese Genehmigung sind hervorragende wissenschaftliche und praktische Tüchtigkeit des Bewerbers und das Vorliegen besonderer Gründe. Volks­schullehrer. die sich auf die höhere Prüfung für den Volksschul­dienst vorbereiten wollen, werden für diesen Zweck auf An­suchen vom Kultministerium ohne Ergänzungsreifeprüfung zum Studium an der Universität Tübingen als ordentliche Studie­rende zugelassen werden. Voraussetzung ist das Bestehen >der ersten württ. Volksschuldienftprüfung oder einer anderen gleich­wertigen Prüfung mit gutem Erfolg, ferner eine mindestens zweijährige erfolgreiche und unbeanstandete Tätigkeit im öffent­lichen Schuldienst des Landes.

Das neue Wahlgesetz in Baden.

Karlsruhe, 20. Mai. Der kürzlich angekündigteEntwurf eines Gesetzes über Re vierte Aenderung des Landtagswahl- aesetzes" ist soeben im Druck erschienen und zur Verteilung ge­langt. Nach dem Entwurf wird der 8 3 des bisherigen Land- tagswahlgesetzes wie folgt gefaßt: 1. Für die Äandtagswahl wird das Land in 22 Wahlkreise eingekeilt. Wahlkreisverbände werden nicht gebildet. 2. Für jeden Wahlkreis müssen von der einzelnen Partei oder Wählergruppe mindestens zwei Bewerber vorgeschlagen werden. 3. Gewählt sind Bewerber, Re in einem Wahlkreis 10 000 Stimmen erhalten. Die hiernach in den Wahl­kreisen unberücksichtigt gebliebenen Stimmen werden für jede Partei oder Wählergruppe durch das ganze Land zusammen­gezählt. Diese Stimmen werden den nach Satz 1 nicht gewähl­ten Bewerbern in der Reihenfolge der in einem Wahlkreis er­reichten Höchststimmenzahlen zugeteilt. Bewerber, die hierdurch Re Stimmenzahl 10 000 oder einen Schlußrest von mehr als 7500 Stimmen erreichen, gelten gleichfalls als gewählt. 4. Die nicht gewäblten Bewerber sind in den einzelnen Wahlkreisen in der Reihenfolge ihrer Benennung Ersatzmänner der Gewähl­

ten. Ist ein Ersatzmann für einen ausgeschiedenen Abgeordne­ten nicht mehr vorhanden, so bleibt der Sitz frei.

Kommunistische Unverfrorenheit.

Berlin, 20. Mai. Die Kommunisten halten wahrscheinlich zu Pfingsten als Gegendemonstration gegen den Stahlhelmtag in Berlin ein Reichstreffen des Roten Frontkämpferhundes ab. Wie erinnerlich, hatten sie vor dem Stahlhelmtag an den Ma­gistrat einen Antrag gerichtet, er möchte keine öffentlichen Ge­bäude für die Stahlhelmleute zur Verfügung stellen. In der gestrigen Stadtverordnetenversammlung hatten die Kommuni­sten nun die Unverfrorenheit, in einem Dringlichkeitsantrag dem Magistrat einigebescheidene" Wünsche für das Reichs­treffen des Roten Frontkämpferbundes zu unterbreiten. Da­nach soll die Stadtverordnetenversammlung Re Roten Front­kämpfer offiziell festlich begrüßen, die städt. Gebäude am Tage des Einzuges rot beflaggen und außerdem 50 000 Mart für Re Organisation in Anerkennung ihrer Ziele stiften. Damit nicht genug, wird außerdem noch verlangt, daß den Frontkämpfern Untergrundbahn, Autobus und Straßenbahn kostenlos zur Vetfügung gestellt werden und daß jede Alarmbereitschaft der Schutzpolizei in den Lagen des Roten Frontkämpferbundes unterbleibe. Zur Besprechung des Antrags, der hemmungs­lose Heiterkeit entfesselte, kam es indes durch Re eigene Schuld der Kommunisten nicht, da sie während der Abstimmung ihres , Antrags auf Wiedereinstellung während des Stahlhelmtages j gemaßregelter Notstandsarbeiter einen derartigen Tumult ver- i übten, daß die Sitzung vorzeitig abgebrochen werden mußte.

Ausland.

20. Mai. Außenminister Briand erklärte einem

Paris, 20. Mai. Anbei Vertreter desPetit Parisien" nach einem Hinweis aus Re herzlichen Kundgebungen während des Aufenthalts in England u. a.: Diese Kundgebungen beweisen, daß Re Entente cordiale, von der gewisse Kreise behaupteten, sie sei nur noch eine Er­innerung, eine lebendige Wirklichkeit ist.

Tagung des Völke-rbundsrates am 13. Juni.

Genf, 19. Mai. Die nächste (45.) Völkerbundsratstagung ist auf Montag, 13. Juni, nach Genf einberufen worden. Die Tagung wird unter dem Vorsitz Chamberlains stattfinden. Die Tagesordnung umfaßt 29 Punkte. Unter den zu beratenden j Gegenständen befinden sich Fragen über das Sicherheitspro- i blem und die Vorbereitung zur Abrüstungskonferenz. Beson­dere Bedeutung kommt der endgültigen Entscheidung über die ! Danziger Anleihefrage und Re Frage der Form der Pariser ! Listen über das deutsche Zivilflugwesen, entsprechend den Ver- j einbarungen vom Mai v. I. zu. "

Der Preis der Verständigung.

Paris, 20. Mai. Der Londoner Korrespondent derChi­cago Tribüne" will berichten können, daß in englischen Kreisen " das Gerücht verbreitet sei, bei der Unterredung Chamberlains und Briands habe es sich um einen richtigen diplomatischen , Handel zwischen der französischen und der englischen Regierung ? gehandelt und zwar auf folgender Grundlage: 1. Frankrich . erklärt sich damit einverstanden, der englischen Führung in der j Politik gegenüber Moskau zu folgen. 2. England willigt ein, ! sich der Führung Frankreichs in der Rheinlandpolitik anzuschlie- , tzen. 3. Frankreich erklärt sich bereit, dem englischen Stand­punkt betreffend die italienische Politik beizutreten. 4. Frank­reich wird sich den englischen Standpunkt in der Chinapolittk zu eigen machen. Man habe sich zwar außerordentlich bemüht, den Gedanken von vornherein zu zerstören, daß dieser Handel ein endgültiges Fiasko des Locarnopaktes bedeute, und man habe sich bemüht, im Gegenteil hervorzuheben, daß die neue Entente logischerweise als eine Verstärkung des Locarnoabkom­mens angesehen werden müsse, obwohl keine Erklärung dafür gegeben sei, wie man hierzu gelangen könne. Gewisse politische Kreise in London glaubten jedoch, daß Re dreitägigen Festlich­keiten anläßlich des Besuches der französischen Staatsmänner Locarno nur noch als sentimentale Erinnerung zurückgelassen hätten.

Aus Stadt «nd Bezirk.

Sonntagsgedanken.

Wahrheit

Schädliche Wahrheit, ich ziehe sie vor dem nützlichen Irr­tum, Wahrheit heilet den Schmerz, den sie vielleicht uns erregt.

Goethe.

Das selige Leben ist die Freude an der Wahrheit.

Augustinus.

Gott ist nicht eher gnädig zu den Menschen, als bis der Mensch gegen ihn wahr ist; und weil das dem Menschen aus Erden so schwer ist, so ist die Erde voll selbstgerechten Heili­gen, während der Himmel voller begnadigter Sünder ist.

Christentum und Leben.

Der Herr Staatspräsident hat den Regierungsassessor Dr. Rudolf Hag mann beim Oberamt Neuenbürg zum Amtmann bei diesem Oberamt ernannt.

Neuenbürg, 20. Mai. (Gültigkeit der alten Frachtbriefe und Anhänger bis zum 31. Dezember 1927.) Die Ausbrauchsfrist für Re noch vorhandenen Bestände an Beklebzettelu und An­hängern nach alten Mustern für Re Bezeichnung von mit der Eisenbahn zu versendenden Eil- u. Frachtstückgütern ist bis zum 31. Dezember 1927 verlängert worden. Mit einer nochmaligen Verlängerung der Aufbrauchsfrist nicht nicht zu rechnen.

(Wetterbericht.) Hochdruck erstrebst sich von Großbri­tannien quer über den Kontinent bis zum Balkan. Tiesdruck- störungen im Norden und Süden kommen wenig noch zur Gel­tung. Für Sonntag und Montag ist zwar zeitweise bedecktes, aber vorwiegend trockenes Wetter zu erwarten.

Wildbad, 19. Mai. Es sei nochmals auf die seit 15. Mai Wieder verkehrenden direkten Wagen WildbadBerlin und WildbadMünchen aufmerksam gemacht.

Herreruttb, 17. Mai. Die Ge den kseiev der Fr ei­willigen Feuerwehr Herrenalb ist nun herbei-