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114.
Deutschland.
Berlin, 17. Mai. Zwischen dem preußischen Ministerpräsidenten und dem Reichstagszentrum ist ein Ausgleich angebahnt.
Der Württ. Städtetag zum Finanzausgleich.
Die Auswirkung des neuen Finanzausgleichs auf Länder und Gemeinden, das war der wichtigste der Beratungsgegenstände, mit denen sich der Vorstand des Württ. Städtetags in der vergangenen Woche in einer in Schwenningen abgehaltenen Sitzung beschäftigte. Die Forderungen, die der Städtetag in einer an den Landtag zu richtenden Eingabe zu erheben beschloß, gehen dahin: 1. Beteiligung der Gemeinden an der Einkommens- und Körperschaftssteuer mit mindestens 40 v. H. statt bisher 33 >6 v. H.; 2. hälftige Beteiligung derjenigen Gemeinden, die von Kraftfahrzeugen stark benützte Straßen zu unterhalten haben, an dem Ertrag der Kraftfahrzeugsteuer; 3. wesentliche Erhöhung der vorgesehenen, ganz ungenügenden Mittel (150 OM Mark) für Staatsbeiträge an solche Gemeinden, die durch Unterhaltung von Etterstraßen besonders belastet sind; 4. verstärkte Uebernahme der Kosten der verstaatlichten Polizei. Ein zweiter Punkt der Beratungen betraf die Regelung der Taggelder der Gemeinderatsmitglieder. Im Hinblick darauf, daß die neue Gemeindeordnung noch mehrere Jahre auf sich warten läßt, tritt der Vorstand für eine alsbaldige Erhöhung der unzulänglich gewordenen Sätze auf mindestens die der Vorkriegszeit ein, womöglich mit rückwirkender Kraft. Schließlich erhob der Vorstand noch nachdrücklich Einspruch gegen die von der Reichspostverwaltung geplante, die gesamte Wirtschaft schwer schädigende Erhöhung der Postgebühren. Im Juni soll in Ulm eine Vollversammlung des Städtctages stattfinden, in der die gesamten Schulfragen, soweit sie die Gemeinden berühren, erörtert werden sollen.
. Stresemann und die Räumung.
Berlin, 17. Mai. Anknüpfend an die vom „Manchester Guardian" in einem Artikel über den Besuch Doumergues in London gemachte Feststellung, daß Deutschland weiter „die Schmach einer fremden Besetzung erleidet, für die es, von Lo- varno ganz abgesehen, jetzt schwer ist, auch nur eine juristische Entschuldigung zu finden", schreibt die Diplomatisch-Politische Korrespondenz: Diese Feststellung führt zugleich die mehrfach aufgetauchte Kombination ad absurdum, wonach das Verhalten des Reichsaußenministers durch irgendwelche innenpolitische Schwierigkeiten seiner Stellung bedingt werde. In Bezug auf das Rheinland hat Dr. Stresemann nur verlangt, was Sache des ganzen deutschen Volkes ist. Es ist also ganz unmöglich, daß in dieser Frage irgend eine parteimäßige Differenz bestehen könnte, die auf die Handlungen eines deutschen Staatsmannes irgendwelchen Einfluß auszuüben vermöchte.
Wiederaufnahme des Prozesses Holz?
Berlin, 17. Mai. Der Prozeß des kommunistischen Räuberhauptmanns Max Hölz, der vor sechs Jahren mit der Verurteilung zu lebenslänglichem Zuchthaus endete, wird jetzt wahrscheinlich noch einmal aufgerollt werden. Schon im Herbst vorigen Jahres hat der 25 Jahre alte Bergmann Erich Friehe sich selbst bezichtet, den Gutsbesitzer Hetz getötet zu haben, und dieser Mord war das schwerste Delikt, das man Hölz zur Last gelegt hatte. Merkwürdigerweise hat die preußische Justiz den Bergarbeiter Friehe bisher nicht verhaftet. Obwohl sich der Jmmunitätsausschuß des Reichstags bereits im November des Vorjahres mit der Angelegenheit beschäftigte, wurde erst un Januar dieses Jahres ein Untersuchungsrichter mit dem Falle betraut und dieser hat erst gestern Friehe zum erstenmal vernommen. Er hofft, mit dieser Vernehmung in vier Wochen fertig zu sein und wird dann Wohl auch Hölz, im Zuchthaus vernehmen. Ein Sonderberichterstatter der „Voss. Zeitung" hat den Bergarbeiter Friehe in Halle aufgesucht und sich von chm eine Darstellung seiner Tat geben lassen, deren, Erzählung zuerst recht skeptisch ausgenommen wurde. Man iah nämlich in Friehe einen jungem kommunistischen Fanatiker, der den Versuch machte, sich für den in der kommunistischen Partei sehr bewunderten Hölz zn opfern. Friehe erzählte nun folgendes: Er hat bei dem mitteldeutschen Aufstand der Kommunisten dem von Hölz befehligten Trupp, der etwa 450 Mahn zählte, angehört. Nachdem die Sicherheitspolizei die Hölz-Truppe zersprengt hatte, sei er einigen Sicherheitspolizisten in die Hände gefallen, die ihn aufs schwerste mißhandelten, aber gefesselt liegen ließen, als ein roter Trup herankam. Auf diese Weise sei er wieder zu dem Hölz-Trupp gestoßen, der nur noch eine von großer Kälte und Uebermüdung vollkommen zerrüttete Bande bildete. Diese erfuhr, daß in der Nähe von Halle ein Gutsbesitzer sei, der auf der Seite Kapps bei desien Putsch gestanden habe. Man machte sich auf und Friehe fuhr mit dem Rad voraus. Als er den Gutsbesitzer Setz mit mehreren Leuten vor dem Tore stehen sah, forderte der damals 18jährige Frühe den Gutsbesitzer auf, ihm und seinen Leuten den Weg frcizu- geben. Daraufhin zog sich Heß in den Gutshof zurück, wohin man ihm folgte, um Lebensmittel, Mäntel und Decken von ihm zu fordern. Zunächst mißhandelte man Heß und erhielt dann die Sachen. Schließlich verlangte man noch Geld von dem Gutsbesitzer und Heß ging voran aus das Kontor zu., Da will nun Friehe gesehen haben, wie Heß m seine Tasche faßte, um einen Revolver herauszuziehen. In diesem Augenblick habe er Heß niedergeschossen und, als dieser sich noch Eistal erhob, seinem Kameraden gesagt, er möge doch auch schießen. Len letzten tödlichen Schuß auf Heß habe er aber selbst abgegeben. Friehe, der jung verheiratet ist, beschuldigt sich also stlber dreier Tötung und betont, daß Hölz, der allerdings auch rm Gutshof anwesend war, nichts dabei zu tun hatte.
Ausland.
Paris, 17. Mai. Der Gesundheitszustand des deutschen otschrfters v. Hösch hat sich in den letzten Tagen.etwas ge- sscrt seine Genesung fchreitet jedoch leider nur sehr lang- m fort. Herr v. Hösch ist noch immer nicht in der Lage, in Krankenlager zu verlassen und sah sich deshalb veranlaßt, e zu seiner vollen Genesung notwendige Erholungsreise vor- uftg aufzuschieben. Sobald sein Zustand es gestatten wird,
Mittwoch, den 18. Mai 1U27.
wird er sich nach Evian, an der Südküste des Genfersces, begeben, wo er einen drei- bis vierwöchigen Urlaub zu verbringen gedenkt.
Die Nhbniker Gewalttaten.
Die scheußlichen Gewalttaten in der Stadt Rybnik, in der polnische „Ausständische" die Gemeindenachwahl benützten, um die Deutschen als vogelfrei zu behandeln, find ein neues Glied in der langen Kette unerhörter Verletzungen des Minüerhetten- vertrages, den das neue Polen als Vorbedingung seiner staatlichen Wiederherstellung unterzeichnen mußte. Die alliierten und assoziierten Hauptmächte haben cs in der Begleitnote zu diesem Vertrag als ihre Pflicht bezeichnet, „vermittels Garantien in der dauerndsten und feierlichsten Form den Bevölkerungen Polens wesentliche Schutzrechte, deren sie bedürfen, zu sichern." — Was nützen den Bevölkerungen Polens entsprechende Vertragsbestimmungen, wenn von polnischer Seite die Schutzbestimmungen immer aufs neue in der frechsten und rohesten Weise verletzt werden dürfen, ohne daß die am Abschluß des Minderheitenvertrages beteiligten vier Großmächte oder der Völkerbund auch nur einen Finger rühren? Das ursprünglichste Menschenrecht der nationalen Minderheiten eines Volkes ist die Sicherheit der Person und des Eigentums, das elementarste Recht des Staatsbürgers ist die Freiheit seiner Stimmabgabe. Um diese Freiheit zu vernichten, haben die polnischen „Aufständischen" in Rybnik empörende, blutige Anschläge gegen dortige Deutsche und ihr Eigentum verübt; die Aufreizung dazu liegt in dem Presseorgan des Wojewoden vor, und die Polizei hat den Aufständischen freien Lauf gelassen. So arbeiten in Polen Behörden und Banditen Hand in Hand, wenn es die Verkümmerung deutscher Rechte gilt! Die Geheiminstruktion des polnischen Westmarkenvereins gegen die deutsche Schule hat offenbart, wie planmäßig das Polerttum seinen gewalttätigen Kampf zur Unterdrückung des Deutschtums führt. Wollen die Signatarmächte des Minderheitenvcrtrages, will der Völkerbund über derartige flagrante Verletzungen des Minderheitenvertrages mit Stillschweigen hinweggehen? Sind sie damit einverstanden, daß die Minderheit eines Staates, der sie in feierlichster Form den Schutz ihrer nationalen Rechte verbürgten, von den Polen als Freiwild behandelt werden? Die Antwort hierauf kann nicht zweifelhaft sein, so lange die europäische Kultur mehr als ein bloßer Name bleibt. Deshalb darf das Weltgewissen erwarten, daß sowohl die Signatar- mächte des Minderheitenvertrages wie der Völkerbund uns endlich Taten sehen lassen, die Polen zur Befolgung des Minderheitenvertrages zwingen.
Südslawicns Stellung zu Deutschland.
Prag, 16. Mai. In einem Interview erklärte der südslawische Außenminister Marinkowitsch über Deutschland: Wir haben in Joachimstal auch über das Verhältnis zu Deutschland gesprochen. Die Frage dieses Verhältnisses ist eine von den Fragen, in welchen leder Staat der Kleinen Entente seine durch die geographische Lage gegebenen speziellen Verhältnisse in Betracht ziehen und in Einklang mit den gemeinsamen Zielen unferes Bündnisses bringen muß. Unter dieser Voraussetzung kann ich sagen, daß unsere Beziehungen zu Deutschland sehr gut sind. Ich bemühe mich aufrichtig, sie noch zu verbessern. Ich hoffe, daß ich darin Erfolg haben werde, wenn die gegenwärtige politische Lage in Europa sich normal entwickelt. Gegenwärtig ist es notwendig, unser wirtschaftliches Verhältnis zu entwickeln und zu stärken. Beweis dafür ist. daß wir vor den Besprechungen zu einem Handelsvertrag mit Deutschland stehen.
Sowjetspionage in Wien.
Wie aus Wien gemeldet wird, wurde dort eine große Spionageaffäre ausgedeckt, die in Zusammenhang mit der weitverzweigten Spionagetätigkeit der Sowjetregierung in ganz Europa und auch mtt der plötzlichen Razzia bei der russischen - Arcos in London steht. Es wurde von der Wiener Polizei ein Ungar namens Bakony festgenommen, der sich als russischer Legationsrat ausgab und im Dienste der Sowjetregierung stand. Die Wiener Sowjetgesandtschaft bestritt zwar offiziell, mit Bakony in Verbindung zu stehen, doch ist es erwiesen, daß dieser aus den Kreisen der Sowjetgesandtschaft durch Jahre regelmäßig Geldbeträge erhalten hat. Bakony wurde zur Last gelegt, daß er in Oesterreich einen eigenen Spionagedienst für Sowjetrußland organisieren wollte.
Italiens Kampf gegen die Teuerung.
Rom, 17. Mai. Der Generalverband der italienischen Großindustriellen versendet an seine Mitglieder einen Aufruf, in welchem darauf Hingeiviesen wird, daß manche Mitglieder in der letzten Zeit sich mit einem geringeren, oder gar keinem Gewinn hätten begnügen sollen, da es sich gegenwärtig darum handelt, die Posten der Produktion so viel wie möglich einzuschränken. Darum müsse auch unter anderem mit der Herabsetzung der Löhne begonnnen werden.
Zivilisation am Kongo.
Paris, 17. Mai. Auf Vorschlag des Kolonialministers und des Kriegsministers hat die Regierung eine Maßregel ergriffen, die in sänttlichen französischen Kolonien einen großen Widerhall finden wird. Sie hat alle Verstümmelungen, die bei zahlreichen Negerstämmer in den französischen Kolonien verbreitet sind, bei Androhung von strengen Strafen untersagt. Besonders in Französisch-Kongo und im französischen Westafrika wurden durch Verstümmelungen namentlich die Frauen in unglaublicher Weise gepeinigt. Man-durchbohrte ihnen die Nase oder die Unterlippe und feilte ihnen die Zähne ab, um sie spitz zu machen, was den dortigen Schönheitsidealen entsprach. Alle Ratschläge und Drohungen der Missionare und der Kolonialbeamten blieben wirkungslos. Die Regierung hat jetzt deshalb das Dekret erlassen, nach welchem Verstümmelungen, die nach Veröffentlichung dieses Dekrets vorgenommen werden, mit Gefängnisstrafen von zwei bis fünf Jahren belegt werden. Eltern, die ihre Töchter in einer derartigen Weise verstümmeln, werden mit Zuchthausstrafen von fünf bis zehn Jahren bestraft. Auf die Wirkung dieser Maßnahme kann man gespannt sein. Die Verstümmelungen bei den Negerstämmen tragen zum Test kultischen Charakter. Sie verschwinden mtt dem
85. Jahrgang.
Vordringen des Christentums. Ob sie mit Strafen auszurotten sind, erscheint zweifelhaft.
Ms Stadt und Bezirk.
Neuenbürg, 17. Mai. (Haftung für Kreditauskunft.) Ein Kaufmann hatte einer Bank, einer eingetragenen Kreditgenossenschaft mtt beschränkter Haftung, der er als Mitglied angehörte, einen Tarlehensschuldner, gegen Len er selbst eine Forderung hatte, zugeführt, und hierbei über dessen persönliche und wirtschaftliche Verhältnie eine günstige Auskunft erteilt. Die Bank gewährte indessen dem Betreffeirden nicht unerhebliche Kredite und büßte schließlich diese Beträge ein. Wegen des ihr erstandenen Schadens nahm sie später ihr Mitglied, den Kaufmann in Anfpruch, indem sie behauptete, jener habe unter bewußt unwahren Angaben und unter Verschweigung von^Tatsachen, welche die Kreditfähigkeit des Darlchenssuchers in Frage stellen mußten, jenen als kreditwürdig empfohlen. Nachdem das zuständige Oberlandesgericht die Klage der Genossenschaftsbank abgewiesen hatte, hob das Reichsgericht das Urteil auf. Es führte dabei aus, der Kaufmann habe nicht nur den ihm durch Las Genossenschastsgesetz auferlegten Pflichten zuwidergehandelt, sondern seine Handlungsweise sei auch sittenwidrig. Wer im geschäftlichen Leben einem anderen eine Auskunft über die Kreditwürdigkeit eines Dritten erteilt, ist nach den im Rechtsverkehr herrschenden Grundsätzen von Treu und Glauben verpflichtet, alles anzugeben, was er über den Dritten weiß, sofern er annehmen mutz, daß es für den Auskunftempfänger bei Prüfung der Frage, ob er Kredit gewähren soll, von Wichtigkeit ist. Das gilt umso mehr, wenn der Auskunftgeber, wie hier, die genossenschaftliche Verpflichtung hat, die Zwecke der Genossenschaft, nämlich den gemeinschaftlichen Betrieb eines Bankgeschäftes, zum Stutzen der Mitglieder zu fördern. Der Auskunsterteilende habe vielleicht mit seiner Empfehlung nicht gerade beabsichtigt, der Bank Schaden zuzufügen, er mußte aber bei der ihm bekannten, wenig günstigen Lage des Kreditsuchers mit dem Eintritt dieses Schadens rechnen. Da indessen der Auskunfterteiler den Kreoitsuchenden nicht als kreditwürdig in jeder Höhe bezeichnet hat, so sei zu erwägen, ob er für die ganze Summe des Schadens aufzukommen habe, keinesfalls aber erscheine die völlige Befreiung desselben von der Schadenersatzpflicht gerechtfertigt.
(Wetterbericht.) Der Hochdruck in Südosten verursacht wärmere Luftströmungen. Von einer Depression im Westen gehen leichte Randstörungen aus. Für Donnerstag und Freitag ist zeitweist bedecktes, aber höchstens zu vereinzelten gewitterartigen Störungen geneigtes Wetter zu erwarten.
Birkcnfrld, 16. Mai. Letzten Samstag hielt Landtags- abgeordneter Studicnrat Roos von der Deutschnationalcn Volkspartei im „Adler"saal hier einen Vortrag. Er behandelte die brennenden Fragen, die in jetziger Zeit den Reichs- und Landtag beschäftigen und unterzog insbesondere die auswärtige Politik einer beachtenswerten Kritik. An der Versammlung, die leidtr nur schwach besucht war, nahm auch die kommunistische Partei mit einer Anzahl auswärtiger Parteigenossen teil. Einer der letzteren suchte die Ausführungen zu widerlegen. Viele seiner zweifelhaften Behauptungen und das Verhalten seiner Parteigenossen machten einen recht erbärmlichen Eindruck und waren nicht dazu angetan, den sachlich gehaltenen Vortrag abzuschwächen. Die Versammlung wurde von Sägewerks bescher Keppler in Calmbach geleitet. — Der Bezirks-Obst- und Gartenbauverin Neuenbürg stattete am Sonntag seinem Ausschußmitglied Gottlob Oelschläger hier einen Besuch ab zur Besichtigung seiner Anlagen. Hierbei führte letzterer in sachgemäßer Weise den Mitgliedern die rationellste Art der Baum- zweigung vor, die auf Grund der guten Erfolge sich bis jetzt am besten bewährt hat. Die Mitglieder folgten den Vorführungen mit lebhaftem Interesse.
Dobel, 16. Mai. Das Gasthaus z. „Ochsen" in Dobel, Bes. Chr. Seyfried, ging heute durch Kauf auf seinen Sohn Ernst Seyfried, Metzgermeister, über.
Württemberg.
Nagold, 17. Mai. (Verbesserung der Hochwasserverhältnisse.) Der Gemeindcrat beschloß, dem Projekt der Nagold- und Waldachkorrektion, Vollausbau mit blagolddurchstich, so wie er in Len Plänen des Wasserkraftamts vom März 1927 niedergelegt ist, grundsätzlich zuzustimmen und beim Ministerium des Innern um die in Aussicht gestellten Staatsbeiträge nachzusuchen.
Illingen, OA. Maulbronn, 17. Mai. (An die Wand gedrückt.) Am Samstag abend wurde der 47 Jahre alte Farren- wärter Albert Holzhäuer von einem Gemeindefarren an die Wand gedrückt, sodaß drei Rippen in die Lunge eingedrückt wurden. Der Verletzte ist nun im Bezirkskrankcnhaus Vaihingen a. Enz gestorben. Er hinterläßt eine Witwe und vier Kinder.
Stuttgart, 17. Mai. (Ein bestechlicher Polizcibeamter.) Das Schöffengericht hat den früheren Landespolizeibeamten Ernst Weigold wegen Bestechung und Aktenbeseitigung zu einem Jahr sechs Monaten Zuchthaus verurteilt. Weigold hatte zu Gunsten des früheren Hoteliers Emil Dobler Aktenstücke gestohlen.
Heilbronn, 17. Mai. (Ein aufgeklärter lieberfall.) Am 29. April vormittags gegen 12 Ilhr wurde an einem jungen Mädchen auf der Straße von Gcmmingen nach Bcrwangen ein Notzuchtverbrechen verübt. Der Täter ist in der Person des Friedr. Harst aus Eppingen ermittelt und fcstgenommen worden. Er ist mit 2^ Jahren Zuchthaus wegen Verbrechens
Schutt und AM.»
Morgens gegen 3f<> Uhr brach in dem Sägewerk des Zimmer- Meisters Joh. Baur hier Feuer aus, das das Sägewerk sowie die daneben liegende Scheuer vollständig einaichcrte. Das Wohnhaus, das durch die augebaute Scheuer schon Feuer gefangen hatte, konnte gerettet werden, lieber die Brandursache konnte vorerst noch nichts ermittelt werden.