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und hofft, daß sich seine Amtstätigkeit zum Segen des schwä- d Aschen Volkes auswirken möge. DasStuttgarter Neue Tag- / blatt" hebt hervor, daß Dr. Sproll ein aufrichtiger und eifriger Kerfechter der kirchlichen Rechte ist, doch sei zu hoffen, daß er dem Staate zu geben gewillt ist, was nach Gesetz und Recht des Staates ist. Sein bisheriges Verhalten lasse nicht daran zweifeln, daß er hinsichtlich ides konfessionellen Friedens nicht die Absicht hat, schärfere Saiten aufzuziehen, als er sie nach -en Bestimmungen seiner Kirche aufziehen muß. So mag man auch auf nicht katholischer Seite der Entwicklung der Dinge mit rubiaem Vertrauen entgegensetzen. DieWürtt. Zeitung" wünscht den katholischen Volksgenossen Glück zu der Wahl. Möge dieser hervorragende und würdige Nachfolger des Bi­schofs v. Keppler sein hohes und wichtiges Amt im Geiste der Duldsamkeit, der Versöhnlichkeit, des Friedens und der wahr­haften christlichen Liebe führen.

Verordnung über gesetzliche Miete und Mieterschutz.

Stuttgart, 30. März. Auf Grund reichsrechtlicher Vor- , schrist beträgt die gesetzliche Miete in allen deutschen Ländern 'vom 1. April 1927 ab mindestens 110 vom Hundert der Frie- densmietc. Aus diesem Anlaß erscheint die württ. Verord­nung über gesetzliche Miete und Mieterschutz in veränderter Form. Die Neuerungen betreffen folgende Punkte: 1. Die gesetzliche Miete ist für Wohnräume auf 110 v. H. für die noch bewirtschafteten Geschäftsräume auf 120 v. H. der Friedens- Miete festgesetzt worden. Die Betriebskosten, insbesondere Steu­ern und Abgaben, sind in diesen Beträgen enthalten. Eine Ausnahme bildet jedoch die Gemeindeumlage, soweit sie den im Rechnungsjahr 1926 erhobenen Umlagehundertsatz übersteigt. Für diesen Kall ist eine Umlegung des Mehrbetrags aus die Mieter eingeführt worden, wie dies ähnlich in Preußen schon ' seit längerer Zeit rechtens ist. Die Neuregelung geht davon aus, daß mit der gesetzlichen Miete zwar die bisher auf das Miethaus entfallenden Gemeindeumlagen abgegolten sein sol­len, daß aber künftige Erhöhungen nicht von dem Hausbesitzer allein, sondern anteilmäßig auch von den Mietern zu tragen sind, da die erhöhten Umlagebeträge regelmäßig zur Deckung von Gemeindeausgaben dienen werden, die der Allgemeinheit zugute kommen. Bei der Berechnung der etwaigen Miet­erhöhung ist eine Steigerung der Umlage um 1 v. H. des Katasters gleich As v. H. der Friodensmiete zu setzen. Erhebt z. B. eine Gemeinde für das Rechnungsjahr 1927 eine Umlage von 19 v. H. des Katasters gegenüber nur 15 v. H. im Jahre 1S26. so erhöht sich in- dieser Gemeinde die gesetzliche Miete rück­wirkend ab 1. April 1927 um 3 v. H. Da für 1927 in den meisten Gemeinden die Umlagesätze noch nicht feststehen, wird über die nähere Durchführung, namentlich Über die Fälligkeit eines hienach etwa eintretenden Zuschlags noch eine besondere Bekanntmachung des Ministeriums ergehen. Zunächst kann überall nur die gesetzliche Miete von 110 bzw. 120 v. H. er­hoben werden.

2. Seit 1. Juli 1926 war für solche Gebäude, bei denen gewisse Ermäßigungen der Gebäudeentschuldungssteuer ausge­schlossen waren, ein Zuschlag von 5 v. H. zugelassen. Dieser Zuschlag ist ebenso wie die in diesem Zusammenhang für Er­werbslose und Kurzarbeiter vorgesehenen Befreiungen nun­mehr weggefallen, weil die reichsgesetzliche Sperrvorschrift, die feine Einführung veranlaßt hatte, außer Kraft getreten ist.

3. Weggefallen ist auch der bisherige Zuschlag für unter­vermietete Räume. Infolge des erhöhten Angebots an solchen Räumen sind die Einnahmen der Mieter aus Untervermietung im allgemeinen zurückgegangen, während der Vermieter im Laufe dieses Jahres zwei Mal einen bestimmten Mehrbetrag an Miete erhält. Damit sind wesentliche Voraussetzungen weg­gefallen, die seinerzeit die Einführung des Zuschlags rechtfer­tigten.

4. Neu ist die Freigabe größerer Geschäftsräume, die mit Wohnräumen verbunden oder wirtschaftlich zusammenhän­gend vermietet sind. Sie unterstehen künftig dem Mieterschutz und der gesetzlichen Miete nicht mehr, wenn die für die Wohn- und Geschäftsräume zusammen entrichtete Friedensmiete das Doppelte der für teure Wohnungen geltenden Grenzzahlen, also z. B. in Stuttgart 4000 Mark, in Ulm 2800 Mark oder mehr beträgt.

- 5. Endlich ist bei den vom Mieterschutz befreiten Ge­

schäftsräumen und teuren Wohnungen eine Ergänzung der Uebergangsbestimmungen für langfristige Verträge vorgenom­men worden. Anstelle der bisherigen Bindung an die gesetzliche Miete bis zur nächsten vertraglich zulässigen Kündigung tritt in solchen Fällen ab 1. April 1927 das Recht zur Forderung eines angemessenen Mietzinses, der im Streitfall vom Miet­einigungsamt festgesetzt wird.

Die Mitztrauensanträge gegen Dr. Getzler abgelehnt.

Berlin, 30. März. Die zweite Lesung des Reichswehretats konnte heute abgeschlossen werden. Da Äe Parteien indes die ihnen zustehende Redezeit fast durchweg bis ins Letzte ausnutz­ten, gab es noch eine endlose Debatte. Sie wickelte sich vor­wiegend in der Form eines Frage- und Antwortspiels zwischen Parlament und Minister ab. Es ging dabei zum großen Teil um Dinge, die des Soldaten unmittelbarstes Leibes- und Le­bensinteresse berührten: die Versorgung nach geleistetem Dienst, sowie Kantinen- und Verpslegungsfragen. Auch der Konkurrenzkampf zwischen Zivil- und Militärmusikern wurde wie immer eingehend behandelt. Dr. Moses erstattete, wie es nun fast schon zur Tradition geworden ist, ein Referat über die neueste Selbstmordstatistik, die leider noch immer erschrek- kend hohe Ziffern aufweist. Inwieweit Mißhandlungen dabei die Ursache bilden, ist schwer festzustellen. Moses führte einige Einzelfälle an, Dr. Getzler erkannte deren Wichtigkeit voll an und verbürgte sich für strenges Einschreiten in den Fällen, in denen die ordentliche Gerichtsbarkeit der Disziplinargewalt die nötige Handhabe böte. Auch auf die Verbindung zwischen Reichsbanner und Wehrverb änden ging der Minister auf sozial­demokratische Anregung hin noch ein und auch hier betonte er das Primat der Justiz. Der Deutschnationale Treviranus, ehemals Seeoffizier, Beklagte sich über die unzureichende Armie­rung unserer Flotte, die zudem aus überalterten Thpen be­stünde. Zwischendurch fehlte es an kleinlichen Nörgeleien nicht, so, wenn gerügt wurde, daß den Offizieren bei besonderen Gelegenheiten Hut und Epauletten zugestandeu sind, damit sie sich nicht wie die häßlichen grauen Entlein unter lauter Schwa­nen ausnehmen. Bis in die 7. Stunde hinein folgte Redner auf Redner und die Themata, die sie anschlugen, wechselten kaleidoskopartig: Flaggenfragen, Ehrengrichtc, Schwarze

Reichswehr, Kreuzerfahrten kurz alle Winkel des Etats wur­den gründlich durchstöbert, so gründlich, daß die ursprüngliche Absicht, noch zur dritten Lesung des Etats überzugehen, fallen gelassen werden mußte; denn die Abstimmungen über die un­zähligen Anträge nahmen eine geraume Zeit in Anspruch. Es kam, wie nicht anders zu erwarten war: das Mißtrauens­votum gegen Dr. Getzler wurde abgelehnt, nicht ohne daß die Demokraten dabei einen Vorbehalt machten. Ebenso verfiel der sozialdemokratische Antrag auf Streichung des Ministergehalts , »er Ablehnung, lieber die demokratische Entschließung auf Kürzung des Etats um 10 Prozent, der neben Sozialdemokra­ten und Kommunisten auch die Wirtschaftliche Vereinigung ihre Stimme geben wollen, soll erst bei der 3. Lesung entschieden werden. Für morgen erwartet man noch eine längere Rede des Reichsfinanzministers über die Ansbalanzierung des Etats «ud den Finanzausgleich.

Der Ablauf des Republikschutzgesetzes.

Berlin, 31. März. Zu der Meldung derVoss. Ztg.", daß das am 21. 7. d. I. ablaufende Gesetz zum Schutze der Republik verlängert werden soll, erfahren die Blätter, Laß irgendwelche Beschlüsse der Reichsregierung in dieser Angelegenheit, die sich

noch im Stadium der Vorberatung befindet, nicht gefaßt wor­den sind. Nach dem Verlauf dieser Vorbesprechungen kann man jedoch annehmen, daß die Bestimmungen über die Rückkehr des Kaisers, über die geheimen Organisationen und über den Schutz von Ministern gegen Attentate vielleicht in Form einer Novelle zum Strafgesetzbuch aufrechterhalten werden. Bisher ist die Frage im Reichstag noch nicht Gegenstand von fraktio­nellen Besprechungen gewesen, die aber demLok.-Anz." zu­folge demnächst ausgenommen werden dürsten.

Das Frankreich zugestandene Weinkontingent.

Berlin, 30. März. In einer Versammlung des Pfälzer Bauernbunds ist dagegen Einspruch erhoben worden, daß bei den gegenwärtigen schwebenden deutsch-französischen Handels­vertragsverhandlungen Frankreich ein Weinkontingent von 130 000 Hektolitern gegeben wird. Dazu erfahren wir, daß ein Kontingent in diAer Höhe nie in Frage gekommen ist. Das Kontingent wird, falls es zu einer Einigung über noch schwe­bende andere Fragen kommt, nicht 130 000 Hektoliter, sondern nur 70 MO Doppelzentner betragen, was ungefähr 60 000 Hekto­litern entspricht.

Fünf Monate Gefängnis wegen Hiertsiefer-Beleidigung.

Der vor kurzem wegen Beleidigung des Abgeordneten Kuttner zu 2 Monaten Gefängnis verurteilte Verantwortliche Redakteur des völkischen BlattesDas freie Wort", Dr. Karl Arnold, wurde; demVorwärts'^ zufolge, in einem Beleidi­gungsprozeß, den der preußische Wohlfahrtsminister Hiertsiefer gegen ihn angestrengt hatte, zu 5 Monaten Gefängnis ver­urteilt. Der Tatbestand der schweren Beleidigung wurde er­blickt in einem im Vorjahre veröffentlichten Artikel, der sich stützte aus die Behauptungen des völkischen Landtagsabgeord- neten Forstmeister Gieseler. Der Angeklagte ließ durch seinen Verteidiger, wie immer in solchen Fällen, erklären, daß er be- daure, den Minister zum Gegenstand seiner Angriffe gemacht zu haben, eine Beleidigung habe ihm völlig fern gelegen.

Zu dem Leichenfund am Havelufer.

Berlin, 30. März. Nachdem bereits vor mehreren Tagen in der Berliner Umgebung am Havelufer Teile einer zerstückel­ten und zersägten Frauenleiche aufgefunden worden sind, ohne daß die von der Polizei in großem Maßstab betriebenen Nach­forschungen bis jetzt eine Aufklärung herbeiführn konnten, wur­den heute mitten in der Stadt, am Schöneberger Ufer, bei gärtnerischen Arbeiten auf.der Böschung des Landwehrkanals 2 abgesägte Frauenarme aufgefunden, die nach den bisherigen polizeilichen Feststellungen ziemlich unzweifelhaft zu dem am Havelufer ausgeftmdcnen Torso gehören. Wie erinnerlich, sind gestern im Grunewald auch Frauenkleider aufgefunden wor­den. die zu diesem Mordfall in Beziehung stehen dürften. Der Erkennungsdienst der Berliner Kriminalpolizei hat festgestellt, daß die Tote, deren Rumpf in der Havel bei Schildhorn, und deren Arme am Schöneberger Ufer gefunden worden waren, mit der aus Lauenvurg stammenden Hausangestellten Frida Arendt personengleich ist. Die Obduktion der Leiche ergab, daß der Tod durch Verbluten eingetrcten ist. Außerdem wurde eine Rippen- und Bauchfellentzündung festgestellt. Der letzte Auf­enthalt der Toten, soweit er bisher ermittelt werden konnte, war bei einer Frau in der Speenerstraße, zu der sie wieder­holt davon gesprochen haben soll, daß sie in Spandau einen Freund habe.

Die neuen Steuerbeamtenstellen genehmigt.

Berlin, 30. März. Im Haushaltsausschuß des Reichstags wurde bei Beratung der vom Reichsfinanzministerium an- geforderlen 1760 neuen Beamtenstcllen im Bereich der Steuer­verwaltung von seiten der Reichsregicrung ausgeführt, daß die Geschäftslage der Finanzämter eine überaus bedrohliche sei. Für die Durchführung der Veranlagung an den Finanzämtern gelte es, Kräfte in einer Zahl heranzuzichen. die Gewähr dafür biete, daß den Interessen von Reich, Ländern und Gemeinden wie denen der Steuerpflichtigen in 'gleicher Weise gedient werde. Hierfür kämen in erster Linie die Beamten der Grup­pen 7 bis 9 in Frage. Schließlich machten es die Rückstände an Steuern erforderlich, für den Vollriehungsdienst soviel Beamte herauszustellew daß der Rückstand endlich beseitigt werde. Die notwendigen Stellen sollen durch Umwandlung vorhandener Stellen gewonnen werden, außerdem Lurch Neubesetzung von 7160 neuen Planstellen in den Gruppen 3 bis 9. Dev Ausschuß bewilligte die neuangeforderten Planstellen in vollem Umfange und auf Antrag des Abg. Steinkopf (Soz.) noch 150 Stellen der Gruppe 6, damit 300 langjährige Angestellte der Steuer- Verwaltung Beamtenstellen erhalten. Damit w»k die gesamte Etatberatung des Hanshaltsausschusses beendet.

Pfarrer Schnoor vom Amt suspendiert.

Der Pfarrer Schnoor in Königshorst, der wegen eines auf ihm ruhenden Mordverdachts von der Berliner Kriminal­polizei vernommen worden war, ist, lautLol.-Anz.", von sei­nem Amt suspendiert worden. Die Suspendierung des Pfar­rers, der gemeinsam mit dem Amtsvorsteher Friese den Ge- neralsuperintendenten Dibelius falsch informiert haben soll, erfolgte wegen der bei dem Ermittlungsverfahren ans Licht gekommenen sittlichen Verfehlungen, die ihn als evangelischen Pfarrer unmöglich gemacht haben. Gegen Schnoor ist ein Disziplinarverfahren eröffnet worden. Er wird morgen erst­malig vom Konsistorium vernommen werden.

Zunahme des Fremdenhasses in China.

Schanghai, 30. März. Der chinesische Pöbel schreitet zum Angriff gegen die Barrikaden der französischen Konzession. Er treibt zu seinem Schutze Scharen jammernder kleiner Kinder vor sich her. Der Angriff der Chinesen konzentriert sich auf dieStraße der beiden Republiken". Die dort postierten Ana- miten unterließen es mit Rücksicht auf die Kinder, das Feuer zu eröffnen. Die Chinesen werfen Wurfgeschosse über die Bar­rikaden und geben vereinzelt Schüsse ab. Die Franzosen ziehen Verstärkungen heran.

London, 30. März. Reuter berichtet aus Schanghai, daß der örtliche Befehlshaber von Schangscha die exterritorialen Rechte aller Engländer in Schangscha aufgehoben habe, und daß die britischen Behörden infolgedessen alle dortigen bri­tischen Untertanen ab befördern. Die Kantontruppen beginnen, wie derChicago Tribüne" aus Schanghai berichtet wird, mit Vergeltungsmaßnahmen und bereiten allen Ausländern, die chinesisches Gebiet in Schanghai betreten, Schwierigkeiten.

Hankau, 30. März. Die Lage der Ausländer namentlich der Briten, ist infolge kommunistischen Terrors unmöglich ge­worden. Die gemäßigte Richtung innerhalb der Kuomintang und auch der Einfluß des Ministers Tschen sind vollkommen unterlegen.

Newhort, 30. März. Wie derUniversal Servic" erfährt, sind über 200 amerikanische Staatsangehörige in chinesischen Binnenstädten von dem Rettungswerk abgeschnitten. Es be­steht lebhafte Sorge um ihre Sicherheit.

Die Deutschen i» Chi»«.

London, 30. März. Der Korrespondent derTimes" aus Schanghai meldet, es sei nicht wahr, daß die Deutschen nichts zu befürchten hätten, im Gegenteil, die Chinesen hätten die Deutschen genau so behandelt, wie die anderen Ausländer. In­folgedessen hätten die meisten Deutschen die Dankadresse an die britische Regierung für die Truppenentsendungen mitunter­schrieben. Viele Deutsche, die außerhalb der Ansiedlung wohn­ten, seien in die Ansiedlung gekommen und blieben dort. Die Zeitungen in Schanghai veröffentlichen eine Liste von Deut­schen, die ihrer Dankbarkeit für die britischen Maßregeln Aus­druck gaben. In einem der Briefe heißt es: Wenn derrtsche Zeitungen behaupten, in China würde keinem Deutschen ein Haar gekrümmt, so müßten die Deutschen alle für Kahlköpfe gehalten werden.

Jagdkarten.

Gesuche um Erlangung von Jagdkarten oder um Er­neuerung von solchen sind bei der Oltsbehörde des Wohn­orts anzubringen, welche die Gesuche nach erfolgter Prüfung gemäß Art. 8 und 9 des Jagdgesetzes vom 27. Oktober 1855 (Reg.Bl. S. 223) dem Oberamt mit entsprechender Aeußerung vorlegen wird.

Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß Jagdkarten auf bloße Vorweisung einer früheren Karte re­gelmäßig nicht ausgestellt werden.

Neuenbürg, den 30. März 1927.

Oberamt:

stv. Amtmann Dr. Hagmann.

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Die uüchüe Sprechstunde findet am Samstag den 2. April 1927, von 2 bis 4 Uhr, auf der Charlotten­höhe bei Calmbach statt. Die Untersuchungen werden nur auf Grund ärztlicher "ie behördlicher Ueberweisung durch­geführt

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