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Samstag, den 4. November 1905.

Nbonn«m«ntlpr.tnd. Stadt pr.Vtertelj. MI. I.IVincl.LrSgerl. »ierteljLhrI.vopd»«ua«prei» ohne vestella. f. b. Ort«- u. Nachbar. ort«verl«hr 1s. d. sonst, »ertehr Mt.1.10, «estellgelb W Pfg.

Amtliche WeLaimtmach«»-«».

im Jahre 1905 fiaden im Kontrollbezirk Calw wie folgt statt:

Kontrollstation Liebenzell am 6. November 8'/t Uhr vormittags in der Turnhalle für die Ge­meinden Dennjächt, Erustmühl, Ltebenzell, Mött- lingen, Monakam, Oberkollbach, Otteubronn, Sim- mozhetm, Uaterhaugftett, llaterreichenbach.

Kontrollstatton Sechinge« am 6. November 2'/» Uhr nachmittags bei der Kirche für die Gemeinden Althengstett, Dachtel, Deckmpfroan, Gechtngen, Ostelsheim.

Kontrollstation Calw am 7. November 8 Uhr vormittags in der Turnhalle für die Gemeinden Calw, Stammheim, Neuhengstett, Altburg, Ober­reichenbach, Rötenbach, Speßhardt, Sommenhardt, Zavelstein, Hirsau.

Kontcollstatton Neubulach am 8. November 9'/» Uhr vormittags beim Rathaus für die Gemeinden Neubulach, Teinach, Emberg, Holzbronn, Altbulach, Liebelsberg, Oberhaugftett.

Kontrollstation Neuweiler am 8. November 1 Uhr nachmittags beim Rathaus für die Gemeinden Neuwetler, Agenbach, Aichhalden, Bergorte, Breiten- derg, Hornberg, Marttnsmoos, Oberkollw äugen, Schmieh, Würzbach, Zwerenberg.

Zu den Kontrolloersammlungen haben zu er­scheinen: Die Herren Offiziere, Sanitätsoffiziere und oberen Militärbeamten der Reserve, die Dis- posttiousurlauber, Reservisten einschl. Halbinvaliden, die zur Disposition der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften (einschl. der zur Disposition der Er­satzbehörden entlassenen zeitig Halb- und Ganz- invaliden) sowie die Mannschaften der Jahresklasse 1893, welche in der Zeit vom 1. April bis 30. Sept. ins stehende Heer eingetreten find und von der diesjährigen FrühjahrSkontrollversarrrmlrrng befreit waren.

Mtlitärpässe nebst de« darin befindlichen Kriegs­beorderungen bezw. Patznotizen, sowie Führungs­zeugnisse find mit zur Stelle zu bringen.

Stöcke, Schirme, Zigarren u. s. w. find vor Beginn der Kontrollversammlungen abzulegen.

UnentschuldigteS Fehlen sowie verspätetes Er­scheinen wird mit Arrest bestraft.

Anzug der Herren Offiziere, Sanitätsoffiziere und oberen Militärbeamten der Reserve: Ueberrock oder Waffenrock und Mütze.

Calw, 9. Oktober 1905.

König!. Bezirkskommando.

Vorstehendes ist in den Gemeinden durch die Ortsvorsteher wiederholt auf ortsübliche Weise kostenlos bekannt zu geben.

Calw, 10. Oktober 1905.

K. Oberamt.

I. V.: Amtmann Ripp mann.

Bekamrtmachmrg.

Die Schweinepest ist in dem Gehöft des Müllers Friedrich Brackenhammer inGechi «ge« ausgebrochen.

Da der Ausbruch der Seuche durch Zukauf von Treiberschweinen erfolgte, wird wiederholt vor

Ankauf solcher Tiere in nächster Zeit dri«ge«d gewarnt.

Calw, 3. November 1905.

K. Oberamt. Amtmann Ripp mann.

Die Ortsbehörde«

werden an Erstattung der auf t. Novbr. d. I. verfallenen Berichte über die Erledig»«- der Wegvifitationr-Defekte erinnert.

Calw, 2. November 1905.

K. Oberamt. Amtm. Rippmann.

ragesrremqkeitrrr.

8V. Calw. Zu der Mitteilung in der letzten Nummer ds. Blattes, betreffend den Streit zwischen Schwarzwald- und Albvereiu, teilen wir ergänzend mit, datz die Sache nicht unseren hiesigen Schwarzwaldverein berührt, sondern datz die Stuttgarter Leitung des Hauptvereins daran beteiligt ist. Dieselbe hat in den VereinSblätteru eine ausführliche Rechtfertigung ihres Handelns ver­öffentlicht, aus der wir kurz anführen wollen, datz das strittige Gebiet nicht, wie in dem letzten Artikel angegeben ist, zweifellos ins Gebiet des AlbvereiuS gehört. Es bildet den Uebergang vom Schwarz­wald zur Alb und kann somit nach beiden Seiten gerechnet werden. Uebrigens wollte der Schwarz- waldverein mit jener Markierung keine Besitz­erwerbung herbeiführen, sondern durch die für ihn mit Kosten verbundene Arbeit nur den Wan­derern nützen. Einen Vorteil für sich hatte er nicht im Auge, also lag auch keine Benachteiligung des AlbvereiuS vor. Eine Einsprache des Alb- vereins könnten wir nur dann verstehen, wenn der­selbe den Wanderern eine vorteilhaftere Strecke hätte markieren wollen und können. Der Streit hat sich aber bloß um reine Formsachen gedreht und dürfte füglich jetzt beendigt werden.

* Calw, 3. Nov. In dieser Woche find in unserer Stadt eine verhältnismätzig sehr grotze Zahl von Todesfällen eingetreten. Am gestrigen Tage wurden allein 4 Tote in der Zeit von nachmittags 1 bis 4 Uhr begraben.

* Calw, 3.Nov. DieGrotzbrauereien dringe« mit dem Absatz ihres Produkts auch in den Schwarzwald immer mehr vor. Nachdem schon in früheren Jahren die Brauerei Zahn eine hiesige Brauerei in sich ausgenommen hat, hat in letzter Zeit Kommerzienrat Leicht von Vaihingen, der schon mehrere Bterdepots im Nagoldtal hat, ein hiesiges Anwesen zur weiteren Vergrößerung des Absatzes gekauft. In den letzten Tagen soll eine Stuttgarter Großbrauerei, die ebenfalls schon einen Bierausschank hier hat, in Unterhandlungen mit einem hiesigen Bierbrauer zwecks Ankaufs der Wtrt- schafts- und Brauereigebäude getreten sein.

* Calw, 3. Nov. Die Stadt Stuttgart läßt in Althengstett auf ihre Kosten eine Latrinen- grube bauen; die Kosten belaufen sich auf etwa 30000 Am Montag fanden Verhand­lungen zwischen den Gemeinden der Umgebung und dem Vertreter der Stadt Stuttgart statt. Die beteiligten Gemeinden mußten sich zur Abnahme von jährlich 30000 dl Latrine verpflichte«; weitere Verpflichtungen entstehen den Gemeinden nicht. Das bl Latrine wird zu 3035 F abgegeben werden. Für die Landwirtschaft bedeutet die Beziehung von Fäkalstoffen eine bedeutende Steigerung der Pro­duktion von landwirtschaftlichen Erzeugnissen; die

Abfuhr von Althengstett ist nach allen Ortschaften hin sehr günstig, da namentlich die Latrine auch von Knhgespannen beigeführt werden kann.

Stuttgart, 1. Nov. In einer gestern abgehaltenen Sitzung der städtischen Fleischkommis­sion wurde die Frage der Fleischpretse erörtert und beschlossen, die Preise in der seitherigen Höhe zu belassen. Ans den Kreisen der Metzgermeister wurde darauf hingewiesen, datz bei der Höhe des Preises für Schlachtgewicht beim Schweinefleisch (83 A die jetzigen Verkaufspreise (85 A) auf die Dauer nicht aufrecht erhalten werden können, man sah jedoch von einem Antrag auf Erhöhung der Detail­preise ab, da man damit rechnet, daß die Schlacht­preise schon in der nächsten Zeit etwas zurückgeheu werden. Sollte dies nicht der Fall sein, so müßte in der nächsten Sitzung (Mitte November) eine Erhöhung des SchweinefletschpretseS auf 90 A beantragt werden.

Stuttgart, 2. Nov. Heute Morgen wurde in einem Hause der Charlottenstraße der 15jährige KaufmannSlehrltng W. auf der Plattform des Hauses tot anfgefunden. Neben ihm lag ein Revolver. Das Motiv der Tat ist unbekannt.

Stuttgart, 2. Nov. Das Karlsbad in Mergentheim ist in den Besitz des Bank­hauses Albert Schwarz in Stuttgart übergegangen. Dasselbe beabsichtigt, das durch die Vorbesttzer schon zur schönen Blüte gebrachte Bad in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln und zu einer weiteren Vergrößerung ansehnliche Mittel aufzuwenden. Die Beteiligung der Stadt Mergentheim an dem neuen Unternehmen ist gesichert.

Stuttgart, 2. Nov. (Strafkammer.) Ans der Landstraße zwischen Hofen und Cannstatt ereignete sich am 14. August vormittags V»9 Uhr ein schwerer Unglücksfall. Eine Abteilung Dragoner ritt um diese Zeit auf der Landstraße von Hofen her nach Cannstatt. Als sich die Abteilung dem an der Straße gelegenen Steinbruch des Fuhr­unternehmers Ernst Kreder von Cannstatt näherte, wurde in dem Steinbruch ein Sprengschuß ab­gefeuert, dem ein Steinhagel folgte. Ein Stein fiel unter die eben am Steinbruch vorbereitende Abteilung und traf den Gefreiten Kaufmann so unglücklich an den Kopf, daß er ohnmächtig vom Pferde sank. Die Untersuchung ergab einen Schädel­bruch, an dessen Folgen Kaufmann heute noch leidet. In dem Steinbruch wurden die Sprengungen an diesem Tage vorgenommen, ohne daß die nötigen Vorsichtsmaßregeln getroffen wurden; besonders waren keine Wachen auf der Straße aufgestellt, um die Passanten zn warnen, auch ließ es der Besitzer an der Beaufsichtigung fehlen. Gegen den Besitzer Ernst Kreder, sowie gegen den Vor­arbeiter Paul Frech und den Steinbrecher Karl Rühle wurde deshalb Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung erhoben. Die Strafkammer er­kannte gegen Kreder 100 gegen Frech auf 50 Geldstrafe und gegen Rühle als den Haupt­schuldigen auf 14 Tage Gefängnis. Auf Grund nichtöffentlicher Verhandlung wurde der verheiratete Schuhmacher Jakob Gall von Weilderstadt wegen Verbrechens wider die Sittlichkeit zu 1 Jahr 7 Monaten Gefängnis vemrteilt.