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Der Abg. Pol-

darauf hin, daß die Verschickung schwäbischer M Ätr.) ^ die Nord- und Ostsee, allmählich zu

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,u fördern, wurde angenommen.

Aindcr E ^ Verstiegenheiten geführt habe und daß die Km- Ausivuchlen un .-^,^rz-roten Grenzpfähle Diel besser unter- -er wneryal Veterinärwesen wurde nach län-

ar Linmcke der Ausschußantrag angenommen, zu erwä- gcrer a pnaenckts der guten Wirkung der Behandlung der KN, ob tz^uenseuche durch Impfung Erleichterungen in ^a-niEUnasmaßregeln zugelassen werden können und zu den.^ipe rEf^ möglich ^ie Freigabe der verseuchten >.,,rch Oberamtstierarzt und Oberamt gleichzeitig Gehoüc du « Angenommen wurde ferner ein Antrag Rank Gcflügelhändlern zu ermöglichen, daß sie Nutzgeflü- G^Ä-il softrn sie mit diesem Geflügel nicht in Berührung ei verstelle, i 25 (Landeshebammmanstalt) wurde ein

kommcw Aschen Abgeordneten Planck RM-Hiller auf .°i7a der Verhältnisse im Hebammenberuf gegen die des Bauernbundes angenoimnen. Minister Bolz be- stimmen Vertrag mit der Stadt Stuttgart wegen Neu- « ^ Uandeshebammenschule immer noch nicht abgeschlossen

^ wurde noch in die Beratung des Kapitels 77

L. ..f^und Wasserbau) eingetreten. Die Großen Anfragen die'Sschwasserschäden werden in der morgigen Sitzung

A'Behandlung kommen. ^ ^

Montagsstreik der Studenten m Hannover.

Nie der Mossischen Zeitung" aus Hannover gedrahtet ^lrb toll die Studentenschaft beschlossen haben, solange Pro- »ess« liest, an jedem Montag zu streiken. Es sollen VerhmMMN M't den Professoren im Gange sein die Kol- ipos die Montags aussallen, an anderen Tagen der Woche falten u lassen. Einige Professoren sollen diesem Wunsche der StudentenM bereits stattgegeben haben. Für Freitag sind weitere 50 Studenten der Techni,chen Hoch,chule Hannover veaen die das Disziplinarverfahren eröffnet wurde, zu Ver­edlungen nach Berlin geladen. Angeblich sollen sie beabsich­tigen, ihre Aussagen geschlossen zu verweigern.

Die Zahl der Stimmberechtigten.

Berlin, 18. Juni. Das Statistische Reichsamt hat, wie der Demokratische Zeitungsdienst" mitteilt, eine Nachprüfung der Wahlberechtigten vorgenommen, die für den Ausfall des Volks­entscheids von maßgebender Bedeutung ist. Unter Zugrunde­legung der Volkszählung vom Jahre 1919 hat sich ergeben, dich die Zahl der Wahlberechtigten, die beim Volksbegehren mit rund 39h Millionen angenommen wurde, höchstens 39 Millionen betragen kann.

Da Unglück auf dem Wannsee.

Berlin, 18. Juni. Die Polizeilichen Ermittlungen über das Unglück bei der Sanitätsübung aus dem Wannsee sind mit der Vernehmung der Zeugen abgeschlossen. Die Kriminalpolizei, die gestern noch einmal die Unsallstelle besichtigt hatte, hat die Angelegenheit der Staatsanwaltschaft zugeleitct. Bon dieser wird es Mangen, ob Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Entgegen anderslautenden Meldungen berichtet der ^Berliner Äkalanzeiger), daß bisher gegen keine der die Hebung leitenden Persönlichkeiten Strafanzeige erstattet oder ein Verfahren ein- xleitet worden ist.

Die Stadt Glashütte vor dem Konkurs.

Berlin, 17. Juni. Die Stadt Glashütte in Sachsen, der bauptsih der deutschen Präzifionsuhrenindustrie, ist nach einem Bericht derVossischen Zeitung" in ernste finanzielle Schwie­rigkeiten geraten, die auf das Stilliegen von vier Fünftel aller dortigen Betribe und auf die ebenso hohe Arbeitslosigkeit zu- Mzuwhrcn ist. Eine dieser Tage abgehaltene Gläübigerver- sinmnlung beschloß, der Stadt Glashütte einen dreijährigen Zahlungsaufschub zu bewilligen unter dev Voraussetzung, daß die abwesenden Gläubiger, darunter der Hauptgläubiger, die Nbotbekenbank Meiningen mit einer Forderung von 1 Mil­lion Mark, ihre Zustimmung erklären. Die sächsische Regie­rung wolle im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden be- ichränkten Mittel der Stadt helfen, es sei aber noch nicht sicher, ob es gelinge, den Konkurs zu vermeiden.

Die Strafanträge im Spritschieber-Prozeß.

Bcrbn, 17. Juni. Im Spritschieberprozeß beantragte Ttaatsamvalhchaftsrat Dr. Berliner: 1. Gegen den Ange- Mgtcn Peters wegen 14 Pflichtwidriger Handlungen, Bestechung, Vechihe zum Betrug, falsche Beurkundung und Urkundenver- nMung uftv. im ganzen drei Jahre Gefängnis und 100 Mark rseioitMe, lowie Ersatz der hinterzogenen Spritmengen im Ew Kon 4,4 Millionen Mark. 2. Gegen den Angeklagten MYcr wegen Beihilfe zum Betrug und Vereitelung der Straf- Monate Gefängnis, die durch die Unter- Mverbüßt gelten. 3. Gegen den Angeklagten wegen Brandstiftung, Betrugs und zwei Ür- sowie wegen Bestechung zwei Jahre Zucht- ....- ^ MMg Mark Geldstrafe oder 100 weitere Tage Zncht- ^ri Angeklagten Friedrich Weber wegen Bei- und schwerer Urkundenfälschung ein Jahr ^strafe ist durch die Untersuchungshaft als mn NpipvZ Ä^n., 5. Gegen Halfmann wegen Bestechung m einer an sich verwirkten Gefängnisstrafe

k2^?tonat 1000 Mark Mark Geldstrafe. 6. Gegen den Fragten Dr. Cantrop Freisprechung.

Hrmginig einer deutschen Versammlung durch Aufständische.

U- Juni. Die Deutsche Volkspartei veran- »bend Eend im Saale eines Hotels einen Vortrags- Kkte' der erste Redner zu sprechen begonnen

urgenten Hause ein Tumult, der von den Jn-

-aale ior«?pn^"A worden war und sich bald darauf auch im ngen l ^ w Versammlung wurde von den Eindring- lei der im*«!? l wobei der Abg. Goldmann mißhandelt wurde. 'erletzunn^O entstandenen Panik trugen mehrere Personen "Md obwE PEreischutz erwies sich als nnge-

woyi die Veriammlung angemeldet und genehmigt

Der Reichskanzler zum Volksentscheid.

Juni- Ein Vertreter des W.T.B. hatte heute ^Minüno ^ Reichskanzler Dr. Marx, einige mit der Volks- A», insstpspt,^ Sonntag zusammenhängeiide Fragen vorzn- W der X die Rcichsregierung zu der Entcig-

^ m ^'wogen verhalte und wie sie sich die Lösung

"ls reoipp^"^!k)si?dersetzung der Länder mit den ehe- Ä solppn8°« m Fürstenhäusern denke. Die Unterredung °'chsttaiem,^ Erlaus: Frage: Wie ist die Stellung der ^ «"! kommenden Sonntag zur Volks- ^ JozialdemÄ,"^-^ ^Wtzesentwurf? Antwort: Der von ^dem Partei, der Kommunistischen Partei

^die ents^'^^^usschuß betriebene Gesetzesentwurf ?-)cr Enteignung des gesamten Vermö-

"k), ob dbb Fürstenhäuser vor, ohne Unter­

er Sti-lliinp,^-.^^a aus Grund der früheren staatsrecht- ertvoi-5^, oder auf Grund privatrechtlicher

' ^ichsreairrmA solche völlige Enteignung kann

'Wiip des bichgen, wie sie schon bei der Ein-

M hat lsEdesentlvurss beim Reichstag zum Ausdruck l Veimögens Enteignung des gcsam-

"f vorgesehenen Staatsbürger in der in dem Ent­

legenen Art «nd Weise widerspricht den Grundsätzen,

die in einem Rechtsstaat die Grundlage« für jeden Gesetz­gebungsakt zu bilden haben. Die großen Veränderungen, die in Politischer, staatsrechtlicher und wirtschaftlicher Beziehung nach der Staatsumwäljung eingetreten sind, können gewiß die vermögensrechtlichen Beziehungen zwischen den Ländern und den ehemals regierenden Fürstenhäusern nicht unberührt lassen. Indessen müssen nach der verfassungsmäßigen Ueberwindung der Revolution die Grundlagen des Rechtsstaates unversehrt bleiben. Zu diesen gehören: die Rechtsgleichheit aller Staats­bürger und die Unantastbarkeit des Privateigentums. Mit die­sen Geboten eines Rechtsstaates ist die in dem jetzt zur Ab­stimmung gelangenden Gesetzesentwurf vorgesehene entschädi- gungslose Enteignung nicht vereinbar. Frage: Wenn die Rrichsregierung somit diesen Gesetzesentwurs ablehnt, wie denkt si. i. " dann die Auseinandersetzung zwischen den deutschen Ländern und den ehemals regierenden Fürsten? Antwort: Die Reichsregierung hält eine gesetzliche Regelung für erforderlich. Sie hat daher ihrerseits dem Reichstag einen anderen Gesetzes­entwurf vorgelegt und ist entschlossen, mit allen Mitteln auf die Verabschiedung dieses 'Gesetzesentwurfs zu dringen. Der Grundgedanke dieses übrigens bereits vom Reichsrat (Vertre- tung der deutschen Länder) mit großer Mehrheit angenomme­nen Entwurfs beruht darauf, daß das Staatseigentum und das Privateigentum der Fürsten getrennt werden und zwar derart, daß diejenigen Vermögensstücke, welche die ehemals regierenden Fürsten als Staatsoberhäupter besessen haben, angesichts der veränderten staatrechtlichen Verhältnisse nunmehr als Eigen­tum des Staates und zwar ohne Entschädigung angesehen wer­den sollen, während das reine Privateigentum den Fürsten ver­bleiben soll. Frage: Welches Schicksal wird hierbei den Ver- mögensstücken der ehemals regierenden Fürstenhäuser, an denen die Volksgesamtheit ein besonderes Interesse hat, wie Schlösser, Museen usw.? Antwort: Bei der in dem Gesetzesentwurf der Reichsregiernng vorgesehenen Auseinandersetzung muß den auf kulturellem und gesundheitlichem Gebiet liegenden Interessen der deutschen Länder besonders Rechnung getragen werden. Deshalb sollen den Ländern aus den strittige« Bermögensmaffen solche Bermügensstücke wie Theater, Schlösser, Museen, Samm­lungen, Bibliotheken, Archive und Parkanlagen vorweg znge- teilt werden. Im übrigen soll die Auseinandersetzung nach Billigkeit unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und finan­ziellen Lage beider Teile erfolgen. Dabei soll insbesondere zu Gunsten der Länder in Betracht gezogen werden, daß die wirt­schaftliche Lage des deutschen Volkes infolge des Krieges und seiner Nachwirkungen gegenüber den früheren Verhältnissen allgemein wesentlich heraögedrückt ist, während bei den vor­mals regierenden Fürstenhäusern die Notwendigkeit zu solchen Ausgaben wcggefallen ist, zu. denen sie früher als Träger der Staatsgewalt verpflichtet waren. Frage: Wie steht es dabei niit der Frage der Aufwertung des Vermögens der Fürsten, an der so viele am Sonntag zur Abstimmung berufenen Staats­bürger ein besonderes Interesse nehmen? Antwort: In der Frage der Aufwertung sollen die ehemaligen Fürstenhäuser genau so behandelt werden, wie alle anderen Staatsbürger. Das ist in dem Gesetzesentwurf der Reichsregierung ausdrücklich vorgesehen.

Die russischen Streikgelder.

London, 17. Juni. Auf Anfrage im Unterhause erklärte der Innenminister, Johnson Hicks, daß die englische Regierung während des -Generalstreiks Geldbeträge von russischer Seite, die durch deutsche und amerikanische Banken überwiesen worden seien, zurückgeschickt habe, obwohl sie der Ansicht sei, daß die russische Regierung, die dritte Internationale und die russi­schen Gewerkschaften unter derselben Zentralautorität ständen und handelten, bis jetzt nichts gegen Geldsendungen zur Unter­stützung der Opfer eines gesetzlichen Arbeitskonfliktes unter­nommen. Die Regierung werde vorläufig in dieser Haltung verharren, aber die Einflußnahme der Sowjetregierung auf den Generalstreik weiter sorgfältig verfolgen und wenn notwendig, nicht vor geeigneten Abwehrmaßnahmen zurückschrecken. Die russischen Geldsendungen für die Bergarbeiter hätten rund 385 000 Pfund betragen, während der Betrag der Bergarbeiter­gewerkschaften Deutschlands 5000, der der anderen kontinenta­len Länder 6000 und der Amerikas 10 000 Pfund betragen hätte. Chamberlain erklärte, die Regierung halte die Kündi­gung des Handelsabkommens von 1921 nicht für ein geeignetes Mittel, um die berechtigten Ansprüche englischer Untertanen an die russische Regierung durchzusetzen. In der nächsten Woche findet eine große Aussprache über die englisch-russischen Beziehungen statt.

Wirkung der spanischen Giftgasbomben.

Tanger, 17. Juni. Die Tatsache des Todes sämtlicher von Abd el Krim gefangener spanischer Offiziere wurde bis heute von der spanischen Presse mit Stillschweigen übergangen. We­nigstens wurden keinerlei Kommentare gemacht. Die Erklä­rung für diese merkwürdige Zurückhaltung ist folgende: Die spanischen Flieger verwendeten während der letzten Kämpfe fast ausschließlich Giftgasbomben, die über den meisten Orten des Rifgebietes abgeworfen wurden und dort furchtbare Wir­kung hervorriefen und selbstverständlich nicht nur waffenfähige Männer, sondern Frauen Kinder und alles Vieh vernichteten. Dies ist auch der Grund für den raschen Zusammenbruch des marokkanischen Widerstandes. Um die Gasbombardements zu verhindern, brachte Abd el Krim die gefangenen Spanier in die bedrohten Gegenden, wo sie nach und nach den Tod fanden, da die spanischen Flieger weiterhin mit Giftgas arbeiteten. Biele der spanischen Gefangenen wurden auch von den Marok­kanern aus Rache getötet, zum Beispiel am ersten Tage 29 Offi­ziere. In Spanien wurde über die Verwendung der Giftgase nichts bekannt gegeben. Im vorigen Jahr soll England Ver­wahrung gegen Giftgasbombcn eingelegt haben, zuletzt jedoch scheinbar nicht mehr.

Eisenbahnkatastrophe bei Pittsbur,g.

Auf der Linie der Pennsylvania-Eisenbahn ist 50 Meilen östlich von Pittsburg ein Schnellzug in die Schlußwagen eines voransahrendcn Schnellzuges hineingcfahren. Soweit Mel­dungen bis jetzt vorliegen, dürften 18 Personen getötet, sehr viele verwundet worden sein. Das Eisenbahnunglück ereignete sich am Mittwoch kurz vor Mitternacht in der Nähe von Blairs- ville. Drei Schlafwagen des haltenden Zuges wurden inein- andergeschoben, die beiden Lokomotiven des auffahrenden Zuges und ein Klubwagen wurden zertrümmert, der diesem folgende Schlafwagen wurde in die Höhe gehoben und stand senkrecht. In einen: Schlafwagen wurden allein fünf Männer und Frauen und drei Kinder getötet. Unter den Trümmern des Klub- Wagens wurden sieben Leichen gefunden. Die übrigen Schlaf- wagen beider Züge entgleisten sämtlich.

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Friedrich Keppler, Sägewerke,

Calmbach.

Amtsversammlung.

Am Freitag, de« 2S Juni 1S2K, vormittags 9 Uhr, findet im Saal des Rathauses inRenerrbürg eine ArntSversammluug statt.

Stimmberechtigt find die Abgeordneten von: Wildbad, Neuenbürg und Höfen (je 4), Birkenfeld und Calmbach (je 2), Herrenalb, Schömberg, Gräfenhausen, Loffenau, Dobel, Ottenhausen, Arnbach, Engelsbrand, Oberniebelsbach und Beinberg (je 1).

Die nicht stimmberechtigten Mitglieder der Amtsversamm­lung, sowie die ordentlichen, nicht aus der Mitte der Amts­versammlung gewählien Mitglieder des Bezirksrats sind be­fugt, der Amtsversammlung mit beratender Stimme anzu­wohnen.

Die Tagesordnung wird den Abgeordneten zugehen.

Neuenbürg» den 15. Juni 1926.

Oberamtmann Lempp.

Ladenschluß.

Von 7 Uhr abends bis 7 Uhr morgens müssen offene Verkaufsstellen mit Ausnahme von Apotheken für den ge­schäftlichen Verkehr geschloffen sein. Ausnahmen können von den Ortspolizeibehörden entsprechend den Bestimmungen des § 9 der Verordnung über die Regelung der Arbeitszeit vom 18. 3. 1919 (R.G.Bl. S. 315) bewilligt werden.

Da trotz wiederholter öffentlicher Bekanntmachung die Verkaufszeiten vielfach nicht eingehalten werden, muß nun­mehr im Interesse einer gleichmäßigen Handhabung durch sämtliche Geschäftsinhaber des Bezirks auf anhaltende Be­achtung dieser Vorschriften gedrungen werden.

Die Ortspolizeibehörden und die Laubjagerbeamteu werden angewiesen, bei künftigen Zuwiderhandlungen nach vorheriger Verwarnung mit Anzeigen auf Grund von §11,1 der V.O. vom 21. Dezember 1923 (R.G.Bl. S. 1249) vorzugehen.

Neuenbürg, den 16. Juni 1926. Oberamt.

L e m p p.

Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsversteigerung sollen die auf Mar­kung Feldrennach belegenen, im Grundbuch von da Heft 70, Abt. I, Nr. 1, 2 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs­vermerks auf den Namen des Gottlieb Holl, Goldarbeiters

in Feldrennach und dessen Ehefrau Ariedrike Holl, geb. Egger, eingetragenen Grundstücke:

Geb. Nr. 68: 1 a 36 m Wohnhaus, Hofraum, mitten im Dorf am Hamannsgäßle,

Parz. Nr. 73/3: 1 s, 13 m Gras» und Baumgarten, Gemüse­garten in den oberen Gärten,

gemeinderätl. Schätzung dieser Grund­stücke vom 20. März 1925 5000 RM.

lull Mittwoch, dev H. August MS. oonuttlags 9 Uhr.

auf dem Rathaus in Feldrennach versteigert werden.

Der Versteigerungsvermerk ist am 21. Mai 1926 in das Grundbuch eingetragen.

Es ergeht die Aufforderung, Rechte, soweit sie zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grund­buch nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Diejenigen, welche ein der Versteigerung entgegenstehen­des Recht haben, werden aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegen­standes tritt. ^

Neuenbürg, den 17. Juni 1926.

Zwangtzversteigerunftökounnistirr: Bezirksnotar Reuß.

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Warum anerkannt bester?

Die tvaschmechoS« mit selbsttätigen Wasch­mittel» gab bis setzt trotz wesentlicher Lrleichte- rung üer Arbeit keine vefrieöigung, weil es seither nur putverförmige selbsttätige Wasch­mittel gab, Sie infolge ihres Gehalts a» Äoüa unü Wasserglas scharf smö.

Ire große/ neue Lrfinöung öer selbsttätigen Perflor-Äeifen- flocken hat öer Hausfrau öie lang­ersehnte Verbesserung gebracht. Irrflor ist milä wir milöeste Mfe, unb bennoch wäscht unü bleicht es Snrch nur '/»stünöiges Kochen ohne lästiges Reiben Sie groste Wäsche unü nimmt jeöen Kleck, ebenso werben bie feinsten Gewebe, wolle, Leibe, honbwarm gewaschen, fleckenlos rein.

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Calmbach.

per Pfund Mk. 1.

Karl Seyfried, Metzgerei.