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Der Besuch der Schule oder einzelner Fächer kann von dem Schulrat mit Genehmigung der Kommission für die gewerblichen Fortbildungsschulen auch nicht pflichiigen Pnsonen gestattet werden; dieselben unterstehen der Schulordnung in gleicher Weise wie die ordentlichen Schüler und können ohne Genebmigurg des Schulrats während des Kurses weder ein- noch austreten.
8 5.
Die Lrheherren «ud Arbeitgeber habe« ihre schulpflichtige« Lehrlinge u«d Gehilfe« späteste«» am 3. Tag, nachdem st« dieselbe« i«» Geschäft genommen habe«, schriftlich beim Schulvorstand arrznmelde« und in gleiche« Weise spätestens am 3. Tag, nachdem sie dieselbe« a«S dem Geschäft ««»lasse« habe«, wieder abzumelden.
8 6 .
Die Lehrherrsn und Arbeitgeber, sowie die Eltern und Vormünder von Schulpflichtigen, haben diesen die zum Besuche des Unterrichts erforderliche Zeit zu gewähren, sie zu einem geordneten Schulbesuch anzuhall«« und denselben
zu überwachen«
Die L hrhenn und Arbeitgeber haben insbesondere auch dafür zu sorgen, daß die schulpflichtigen Lehrlinge und Gehilfen rechtzeitig und soweit erforderlich gereinigt und umgekleidet zum Unterricht kommen können.
Erkrankungen von Schülern haben die Lehrherrn oder Arbeitgeber sofort dem Schulvorstand arizuzeigen, desgleichen haben dieselben, wenn sonstige Gründe geschäftlicher oder häuslicher Art zie Zurückhaltung eines Schülers vom Uvterricht notwendig erscheinen lassen, hiezu rechtzeitig die Erlaubnis des Schulvorstand- ei«zuhole«.
8 7.
Die Schüler müssen sich zu den für sie bestimmten Unterrichtsstunden rechtzeitig einfinden und dürfen, soweit sie nicht nach § 6 Abs. 3 entschuldigt find, den Unterricht weder ganz noch teilweise versäumen; überhaupt sind sie verpflichtet, die Bestimmungen der für die. Schule erlassenen Schulordnung zu befolgen.
8 8.
Zuwiderhandlungen der Lehrherrn und der Arbeitgeber, sowie der Eltern und Vormünder von Schulpflichtigen gegen die Bestimmungen des StatuiS werden auf Grund von § 150 Z. 4 der Gewerbeordnung bestraft.
Verfehlungen der Schüler gegen die Schulordnung werden mit denselben Schulstrafen, wie sie in Z 10 der Ministertalverfügung vom 25. März 1895 für die Schüler der allgemeinen Fortbildungsschule festgesetzt sind, bestraft, wobei an Stelle der Ortsschulbehöcde und deS OrLSschnlaufseherS der Schulrat und der Schulvorstand treten.
In gröberen Fällen kann gegen die Schüler die Strafbestimmung von 8 150 Z, 4 der Gewerbeordnung zur Anwendung gebracht werden.
Außerdem kann der Schulrat bei einem groben Vergehen einen Schüler aus der gewerblichen Fortbildungsschule auSschließen, sofern er dies zur Auf- rcchterhaltnvg der Schulzucht für erforderlich erachtet.
Calw, den 13. Oktober 1905.
Stadts chultheifzenarrrt.
C o n z.
TNarkt-Anzsige.
Am Kirchweih msutag, de« IS. Oktober d. I., findet hier
Wh-, Schweine- und Lriimermarkt
statt, wozu mit dem Anfügen etngeladen wird, daß für jedes zugrführte Stück Rindvieh eine Vergüiung von 25 A auSgesetzt und sofort ausbezahlt werden wird.
Neubulach, den 9. Oktober 1905.
Gemeiuderat«
Gewerbliche Fortbildungsschule Calw.
Im laufenden Winter Halljahr wird an der kaufmännischen Abteilung Unterricht in Stenographie noch System Gabeltberger erteilt werden, und zwar in 2 Wochenstnnden, wrlche ipäter bekannt gegeben werden. Das Schulgeld für die Teilnahme ist auf 6 ^ festgesetzt. Dasselbe kann jedoch auf Ansachen ganz oder teilweise eil» ssen weiden. Anmeldungen zur Teilnahme an dem Kurs sind bis späiesters Dienstag, 17. Oktober, mündlich oder schriftlich bei dem Unterzeichneten einzmeichen. Verspätete Anmeldungen können unter Umständen «icht berücksichtigt werden.
Calw, 14. Oktober 1905.
Der Vorstand:
Professor Hory.
Uebenrell. — klastkoL 2.
Zur Feier der Kirchweiße halte am Sou« tag, den 15., Montag, den 16. und Dienstag (Jahrmarkt), den 17. Oktober, bei gutbcsetzter Miltiärmujik
CanzunterkaÜung
ab, wozu höflichst einlade.
8 etiönlen.
Alzenberg.
Airch«»eih»Einl<rbrr«rg.
Am Sonntag, den 15. und Montag, den 16. dS., findet bei mir
Mehelsuppe
statt, auch lade ich zu gutem Küche« und «e«e« »«d altem »ei«, sowie auf Montag zur Ta»z««te»halt««g höflichst ein
Dttvlil ^ z. Löwen.
Hirsau.
Am Kirchwethmontag findet große
Tamunterhaltung
bei gutbesetzter Kapelle statt.
Für gute Speist« und reine Getränke wird bestens gesorgt.
EL ladet höflichst ein
Gasthof zirni Waldhorn.
N e u b u l a ch.
Am Kirchwethmontag findet im Gasthof z. Rötzle
große Ga«zmustk
statt, ausgeführt von der Militärkapelle des Dragoner- RgtS. Nr. 25 in Ludwigsburg, wozu ergebenst einladet
Friedrich Dutz.
Neubulach»
Am Kirchweihmontag findet bei mir ein
PreirksKelir
statt. Anfang 3 Uhr. Zur Beteiligung ladet freundlichst ein
zum Lamm.
Speßyardt.
Auf Kirchweihformtag lade zu
Hasen- und Gansessen
bei gutem Kuchen und «e«em und altem Wei«, sowie auf Kirchweihmo«tag zur
TanzrmlerhalLung
gutbesetzter Musik freundlichst ein
Lammwirt I-ürvIsvr.
Oberreichenbach.
WW" Gasthaus zum Hirsch. "HWU
Airchoreih-Einladnns
Auf Sormlag, den 15. ds., lode ich zu neuem Wei« und Kuchen bet gutbesetztcr Blech- und Streichmusik, sowie
auf Montag, den 16. ds., zur Tanzunterhaltnng
höflichst ein.
Friedrich Kircher.
Solckswö Nsäs-illsL
scnui'rrviknl<L
filoÄerbrsusrsi älpirsdaek
— ILsnl VIsunvi» —
empfiehlt ihre Lagerbiere, hell und dunkel,
sowie als Spezialität
Klosieröräu Ailsner
4 Monate alt,
ein von Kennern dem echten PilSner völlig gleichgestelltes Produkt.
Spezial-Ausschank r
Bahnhosrestauratian Lalw.
Toriseltst werden auch Maschen (Brauereiabfül- lung) an Private abgegeben.
Den Herren Baumeistern
Md in mehrt. SiWihmrslhist MN Lalw Md Nwgkdm-
zur gefl. Kenntnisnahme, daß wir am hiesigen Platze eine Filiale unseres BangeschäflS eröffnet haben und empfehlen uns zur Ü bernahme aller in da» Baufach einschlagenden Arbeiten indem wir beste Ausführung zufichern.
Achtungsvollst
L. ^Viläsedüttv, 8. kvlvrs-
pforzheim, Lalw»
Wörlhweinstraße Nro. 8. Marktplatz Nr. 55, Hinterhaus.
Merkoren
ging am letzten Mittwoch von Calw bis zur Station Teivach 1 Sack rote» Salz.
Abzugeben gegen Belohnung im Gasthof znm Hirsch in Calw.
Lei 2 akn 8 ckmerL
nimm nur „ Kropp'»
<20v/g t N. S0
sollt m äsr dlsus» -ixotdskv.
Rechnllllgssvmlllare
find vorrätig in der Druckerei ds. Bl.