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Amtliche und Privatanzeigen.

K. Amtsgericht Calw.

Gerichtstag

in Neuweiler wird am Montag, de« 16. Oktober 1865, vor« mittag- 16 bis 12 Uhr, auf dem Rathaus daselbst abgehalten.

Den 7. Oktober 1905.

A.-G.-Sekr. Wurster.

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Der Winter-Kurs beginnt am Mittwoch, den 18. Oktober. Wissenschaftliche Pflichtfächer, zu deren Besuch sämtliche Schüler verpflichtet find, find Deutsch, Rechnen und Buchführung. Es wird besonders darauf hingewiesen, daß dieses Jahr zum ersten Mal auch die Lehrlinge des jüngsten Jahrgangs die Buchführung zu besuchen haben.

Die Unterrichtszeiten sind festgesetzt wie folgt:

Deutsch und Rechne«: Dienstag und Donnerstag 79 Uhr abends, Buchführung: Mittwoch 79 Uhr abends.

Dt- für das Freihand- und Fachzeicht»«« festgesetzten Stunden bleiben. Die Unterrichtszeit für das geometrische Zeichnen wird besonders bekannt gegeben werden.

Die Anmeldung findet bei dem Vorstand in dessen Klassenzimmer <Rekiorats-Gebäude) statt und zwar für den

jüngste« Jahrgang am Donnerstag, 12. Oktober, mittlere» Jahrgang am Freitag, 13. Oktober, älteste« Jahrgang am Montag, 16. Oktober, je abends von 7 Uhr an.

Auswärtige Schüler haben sich am Sonntag, 15. Oktober, nach Schluß des Zeichenunterrichts im Gtorgenäum anzumeldcn.

Das Schulgeld ist bei der Anmeldung zu bezahlen. Bedürftigen Schülern, welche sich durch Fleiß und Wohlverholren auszeichneu, kann vom Gemetnderat das Schulgeld ganz oder teilweise erlassen werden, wenn sie darum nochsuchcn. Solche Schüler sind verpflichtet, bet der Anmeldung ein schriftliches Nachlaßgesuch eivzureichen. Auswärtige Schüler haben diesem Gesuch ein gemeinderätlich beglaubigtes Vermögenszeugnis beizufüge».

Das Schulgeld beträgt für jedes Fach ohne Unterschied 1

Nech Z 3 des Ortsstatuts kann der Besuch der Schule oder einzelner Fächer vom Schulrat mit Genehmigung der Kgl. Kommission für die gewerbl. Fortbildungsschulen auch nicht pflichtig«« Personen gestattet werden. Die­selben unterstthen der Schulordnung in gleicher Weise wie die ordentlichen Schüler und können ohne Genehmigung des Schulrats während des Kurses nicht austreten. Die Anmeldung solcher autzerordeutlicher Schüler hat in einer der oben festgesetzten Zeiten beim Schulvorstand zu erfolgen, welcher das Weitere veranlassen wird. Das Schulgeld wird nach den gleichen Taxen wie bei den ordentlichen Schülern berechnet, beträgt jedoch im Winter «icht ««ter 3 Mk. Dasselbe ist bei der Anmeldung zu bezahlen. Verspätete Anmeldungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn die Verspätung durch triftige Gründe entschuldigt ist.

Calw, 7. Oktober 1905.

Der Vorstand.

Professor Hory.

Altbulach.

Der in Nr. 158 und 159 ds. Bl. ausgeschriebene Zwangsveikauf

findet nicht statt.

Gerichtsvollzither

Ohngemach.

Abbitte.

Der Unterzeichnete nimmt die am 2. d. Mts. gegenHerrn Eugen Walz, Maurermeister hier, gemachten beleidi­genden Ausdrücke als unwahr unter dem Ausdruck dts Bedauerns zurück.

Karl Zriler von Smmmheim.

t DIill, 4. 0Lt. 1905. 1

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