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Amt»- und Anzeigevlatt für dm Bezirk Galw
80. Jahrgang
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Z»tt1che WsL««mt«»ch««ge».
Bekanntmachung.
Der neugewählte Ortsvorsteher der Gesamtgemeinde Aichhalden
Johann Georg Groß mann in Oberweiler ist heute in sein Amt eingesetzt und beeidigt worden. Calw, 2. Oktober 1905.
K. Oberamt.
V o e l t e r.
Oberamtssparkaffe Calw.
Satzungsänderung.
Durch Amtsversammlungsbeschluß vom 28. Juni 1905, genehmigt von der K. Kreisregierung in Reutlingen lt. Ecloß vom 29. September 1905, Nro. 6165, find die Paragraphen 2, 3, 5 und 7 der Satzungen der Oberamtssparkaffe abgeändsrt bezw. ergänzt worden, und lautet die neue Fassung folgendermaßen:
8 2 .
Berechtigung zu Einlagen:
Zur Einlage bei der Oberamtssparkass: ist jeder Einwohner des Oberamtsbezirks berechtigt. Den Einwohnern ist gleichzuachten, wer vorübergehend oder in unselbständiger Stellung aus dem Bezirk abwesend ist.
Die Benützung der Sparkasse steht ferner zu:
Vormundschaften, Vereinen, welche gemeinnützige, wohltätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, und den unter öffentlicher Aufsicht stehenden Anstalten, Stiftungen und Kassen, soweit Sitz oder Vsrwaltuüg im Obsramtsbezirk ist.
8 2a.
Wegzug aus dem Bezirk der Sparkasse.
Im Falls des Wegzugs aus dem Bezirk der Sparkasse ist dem Einleger die fernere Teilnahm: an derselben nur bezüglich der bereits gemachten Einlagen gestattet, sofern nicht die Bestimmungen des 8 2 Abs. 1 auf ihn Anwendung finden.
8 3-
Höhe uud Beschränkung der Tparelulage«.
Der niederste Betrag einer Einlage ist 1 Der in einer einmaligen oder in mehreren Einlagen zulässige Höchstbetrag darf für eine Einzelperson oder Verwaltung, sowie für eine Familie (Vater, Mutter und die mit den Eltern in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kinder unter 16 Jahren) 3000 ^ nicht übersteigen.
Die öffentlichen Körperschaften, reichs- und landeSgcsetzlichen Krankenkassen im Oberamtsbezirk dürfen Einlagen bis zum Betrag von 5000 machen.
Mehr als diese Beträge einznlegen ist unzulässig, dieses Verbot bezieht sich aber nicht auf zum Kapital geschlagene Zinsen.
Nur volle Markbeträge können eingelegt werden.
Wenn mit Umgehung dieser Bestimmungen Einlagen gemacht werden, so ist die Sparkasse berechtigt, das Einlagekapital sofort zurückzubezahlen, auch hat der Einleger keinen Anspruch auf Zinsenvergütung aus der den zulässige» Einlagenbetrag überschreitenden Summe. Ist die Einlage auf einen falschen Namen geschehen, so hat der Eigentümer keinen Anspruch auf Zinsen.
Der Sparkasse bleibt Vorbehalten, in Zeiten großen Geldüberfluffes die Annahme von Einlagen zu beschränken.
«eschästSverkehr mit de« Sparkaffe.
Jeder Einleger erhält bei der ersten Einlage gebührenfrei ein Sparbuch, welchem die Satzungen
Donnerstag, -en 5. Oktober 1905.
der Sparkasse voranzeschickc sind. Bei jeder späteren Einlage für denselben ist das Sparbuch wieder vorzulegen.
Das Sparbuch enthält den Namen, Stand und Wohnort des Einlegers und ist mit einer laufenden Nummer versehen.
In dasselbe sind alle Einzahlungen und alle Rückzahlungen vom Kassier unter Hinweis auf das Kassenbuch einzutragen.
Die Einträge über Einlagen müssen mit der Unterschrift des Kassiers und Kontrolleurs versehen sein.
Vom Kassier allein kö nnen übrigens auf den Zeitraum von 21 Tagen gültige Zwischenscheine ausgestellt werden.
Einlagen, für welche bloS von einem Beamten im Sparbuch bescheinigt ist, werden nur anerkannt, wenn sie in die Bücher der Sparkasse eingetragen sind.
8 7.
Berechtigung zur Abhebung von Spareintogen»
Die Sparkasse behält sich zwar das Recht vor, die Berechtigung des Inhabers des Sparbuchs zu prüfen, sie übernimmt aber keine Verpflichtung zu einer Prüfung der Puson und der Berechtigung des Jahab.rs des Sparbuchs oder der Echtheit der etwa ausgestellten Quittung, bezw. Vollmacht.
Mit der an den Inhaber des Sparbuchs oder an dessen Beauftragten erfolgten Rückzahlung erlischt die Verbindlichkeit der Sparkasse bezüglich des ansbezahlten Betrages (vergl. übrigens 8 7 a).
Es ist den Einlegern jedoch gestattet, sich gegen die Gefahren eines Verlustes ihres Sparbuchs dadurch zu sichern, daß sie der Sparkasse ein sogenanntes Paßwort bekannt geben, ohne dessen Angabe nicht dem Vorzeiger des Buchs, sondern nur dem Eigentümer nach vorheriger Prüfung seiner Legitimation und nötigen Falles nach Kcaftlos- erklärung des verlorenen Sparbuchs Zahlung geleistet werden darf.
8 7u.
Ründelgelveinlagen.
Einlagen von Vormündern, Pflegern und Beiständen auf den Namen eines Mündels, Pflegebefohlenen oder Kindes dürfen, soweit nicht eine Befreiung von der in 8 1809 des bürgerlichen Gesetzbuchs bestimmten Beschränkung besteht (88 1825 Abs. 2, 1855, 1903, 1901, 1917 Abs. 2 des bürgerlichen Gesetzbuchs) nur mit dem Vorbehalt angenommen werden, daß zur Erhebung des Geldes (der Hauptsumme und der kapitalisierten Zinsen) die Genehmigung des Gegenvormunds oder des Vormundschaftsgerichts erforderlich ist. Dieser Vorbehalt gilt auch für die späteren Einlagen, welche auf dasselbe Sparbuch gemacht werden und ist in dem letzteren vorzumerken.
Die bis zum 31. Januar nicht erhobenen Zinsen des Vorjahres aus Müudelgeldeinlagen werden vom 1. Januar an zum Kapital geschlagen.
Vorstehende Satzungsänderungen werden hie- mit zur allgemeinen Kenntnis gebracht mit dem Anfügen, daß solche mit der Veröffentlichung in Wirksamkeit treten.
Calw, 3. Oktober 1905.
OberamtSsparkasse.
P o m m e r t.
>age»ru«igkeiten.
8 Calw, 3.Okt. Die Oberamtssparkasse veröffentlicht in der heutigen Nummer die in der Amtsversammlung am 28. Juni d. I. beschlossenen
Sbonnrmsntlpr. ind. Stadt pr.Viertelt. Mk. I.ioincl.rrügerl. VterteltShrl. PostbezujitprciS ohne Bestellg. f. d. Orts- u. Nachbar- ortsoerkehr 1 Mt., f. d. sonst. Bertehr Ml.1.10, Bestellgeld 20 Psg.
und von der K. Kcetsrsgierung nunmehr genehmigten Satzungsänderungen. U, a. sind namentlich die Bestimmungen über die Höhe der Einlagen geändert worden und können statt bisher bis zu 2000 künftig eingelegt werden von 1 an: von einer Eirz lpersou oder Verwaltung, sowie von einer Familie (Vater, Mutter und die mit den Eltern in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kinder unter 16 Jahren) bis zu 3000 die öffentlichen Körperschaften, reichS- und landesgesetzlichen Krankenkassen im O beramtsbezirk bis zu 5000 Dflse Maximal
einlagebeträge gestatten eine bessere Benützung der Oberamtssparkasse gegen seither und wird dies vielen Bezirksangehörtgen erwünscht sein.
(Amtliches aus dem Staatsanzetger.s Die Generaldirektioa der Posten und Telegraphen hat am 1. Oktober ds. Ir. die Postgehllfinstelle in Calw der Postanwärterin K e ck übertragen.
Liebenzell, 2. Okt. Bei einer Rauferei im Wirtshaus wurden dem Werkführer Schnauffer einige Rippen gebrochen.
Deckenpfronn, 2. Okt. Gestern nachmittag erstattete unser Reichstagsabgeordneter, Hr. Schweickhardt aus Tübingen, seinem vor der Wahl gegebenen Versprechen nachkommend, in ein- stündtger Rede Bericht über die Arbeiten des Reichstags im allgemeinen und seine Tätigkeit in demselben im besondern. Jeder unbefangene Zuhörer wird aus seiner Rede — wie auch schon aus den ReichStagSberichten in den Tageszeitungen — entnommen haben, daß Herr Schweickhardt seiner Aufgabe in ernster Pflichttreue und fleißiger Arbeit bisher nachgekommen ist, und wir sind überzengt, daß er auch im weiteren Verlauf seiner Tätigkeit im Reichstag die Interessen des VII. Wahlkreises wie des ganzen großen Vaterlandes in deis Iben ruhigen, besonnenen und tatkräftigen Weise wie bisher wahrnehmen wird.
— Deckenpfronn, 2. Okt. Der Hopfenhandel will hier noch nicht recht in Fluß kommen. Bisher find einige Käufe, den Ztr. zu 50 und annehmbares Trinkgeld, abgeschlossen worden. — Die Elsäßer Drahtanlagen haben sich in jeder Beziehung vortrefflich bewährt; jedermann hat sich von ihren Vorzügen überzeugt.
Herrenberg, 30. Sept. Auf dem heutigen Wochenmarkt waren zugeführt: 320 Milchschweine, Preis pro Paar 40—52 98
Läuferschweine, Preis pro Paar 56—120 Der Verkauf ging gut.
Stuttgart, 2. Okt. Gestern hat sich der verantwortliche Redakteur der Tagwacht, Wilhelm Keil, wegen Beleidigung des Königs von Sachsen, vor dem Schwurgericht zu verantworten. Die Schuldfrage wurde verneint und der Angeklagte unter Uebernahme der Kosten auf die Staatskasse, freigesprochen.
Stuttgart, 2. Okt. Zur Stuttgarter GemetnderatSwahl hat der „Geschäfswehr" zufolge der wärt t. Bund für Handel und Gewerbe folgenden Beschluß gefaßt: Die Mitglieder unseres Bundes in Stuttgart können bei der bevorstehenden Gemeinderatswahl nur für solche Kandidaten stimmen, welche folgende zur Erhaltung
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