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r§6!

Montag, de; !r). März

8 z. Jahr^ana.

«kur. »Usrrd.

Stuttgart, 13. März. Bon zuständiger Seite wird mit­geteilt: In einem in .Nr. 117 desStuttgarter Neuen Tag­blatts" vom 12. März erschienenen Artikel ,/Für Aufhebung des Schulabbaus" wird u. a. gesagt, der frühere Kultminister Staatspräsident a. D. Dr. v. Hie-üer habe schon im vorigen Jahr bei der Etatsberatung den Antrag auf Aufhebung der schulabbaumas;nahmen gestellt, der vom Landtag angenom­men worden sei; doch sei bis jetzt nichts erfolgt. Demgegen­über ist darauf hinzuweisen, daß die Regierung von sich aus schm im Haushaltsplan für 1925 die Mittel für 60 neue außerplanmäßige Lehrstellen an Volksschulen eingestellt hat und daß das Kultministerium mit Rücksicht auf die an man­chen Orten zum Teil erheblich gestiegenen Neuanmeldungen von Schülern für das kommende Schuljahr bereits vorgesehen hatte, auch im Entwurf des Staatshaushaltsplans 1926/27 die Mittel für eine Anzahl weiterer außerplanmäßiger Lehrstel- Ln an Volksschulen anzufordcrn, bevor die in dem eingangs erwähnten Artikel abgedrnckte Eingabe des Württ. Lehrerver­eins und des Kath. Lehrervereins beim Kultministerium ein­gekommen war und der Abg. Heymann seine Kleine Anfrage über die Wiedererrichtung von Schulftellen gestellt hatte. Das Staatsministerinm hat der Einstellung der erforderlichen Mit­tel bereits zugestimmt.

Stuttgart, 13. März. Der Reichstagsabgeornete Bickes (TBP.) hat im Reichstag zur zweiten Beratung des. Gesetz­entwurfs über die Feststellung des Reichshaushaltsplancs für 1926 folgende Entschließung eingebracht:Der Reichstag wolle beschließen, die Reichsregierung zu ersuchen, bei der Reichs­bahn-Gesellschaft mit allem Ichchdruck dahin zu wirken, daß die bis zum Jahre 1922 gewährte Fahrpreis-Ermäßigung für das Personal der freiwilligen Krankenpflege, insbesondere auch die Vergünstigung für die Angehörigen der freiwilligen Sani­tätskolonnen vom Roten Kreuz bei Fahrten zu gemeinsamen Hebungen wieder hergestellt werde." Der Antrag hat die Un­terstützung sämtlicher bürgerlicher Parteien gefunden, so daß die Annahme gesichert ist.

Stuttgart, 13. März. Zur Aufhebung des Oberamts Weinsberg wird derSchwäbischen Tageszeitung" geschrieben: Wenn auch Frau Frida Kächele aus Weinsberg im Namen vieler Weinsberger Frauen ein Gedicht an den Landtag mit der Bitte richtete, das Weinsberger Oberamt auch weiterhin bestehen zu lassen, wird dies Wohl nicht mehr viel nützen. Wir glauben, daß die Rechtsparteien des Landtags, sowie das Zen­trum, für eine Aufteilung des genannten Bezirks sein wer­den, Besonders die Abgeordneten des Bauernbundes werden wissen, daß sie ihre Wahl den Gemeinden zu verdanken haben, die eine Austeilung des Oberamts Weinsberg anstreben. Von den letzten Wahlen her ist ja bekannt, daß Weinsbcrg selbst stark links wählt und daß die Gewerbetreibenden der Stadt, die sich so sehr um die Erhaltung des Oberamts bemühen, größtenteils der demokratischen Partei angehören.

Stuttgart, 13. März. Hier haben sich am Freitag in die Listen zum Volksbegehren über die Fürstenenteignnng 4819 Wahlberechtigte eingetragen. Insgesamt sind damit für das Volksbegehren bis jetzt hier 44112 Stimmen abgegeben worden.

Berlin, 13 , März. Wie eine Korrespondenz von zustän- "Mr Seite erfährt, trifft die Meldung, daß vom 15. April ad der Personenzugsverkehr in Deutschland beschränkt werden >oue, in dieser Form keineswegs KN. Hinsichtlich der Erspar- msmaßnahmen sind natürlich gewisse Einschränkungen in al- . ^bbszweigen der Reichsbahn in den Bereich der Mög- r gezogen worden, eventuell auch hinsichtlich des Verkehrs " einer allgemeinen Einschränkung des Personen­verkehrs kann aber niemals die Rede sein. Für eine Beun- ruhrmrng des reisenden Publikums liege also kein Anlaß Vor. Berlin, 13 . März, In einer der letzten KabinettSsitzungen einem Gesetzentwurf über die Förderung des Baues "on Kleinwohnungen zngestimmt. Die Regierung wird zum »oau von Kleinwohnungen 200 Millionen als Zwischenkredit .Anfügung stellen.- Im Reichstag haben außer den -""Analen nun auch die Kommunisten einen Miß- E^mtrag gegen den Reichsminister des Innern Dr. Külz »gebracht. Gegenüber der in einem Teil der Presse ent- Behauptung, der frühere deutsche Kronprinz beziehe der Tel.-Union von zuständiger Seite mit- oa» der Kronprinz niemals einen Pfennig Pension oder beansprucht hat. Das Schöffen- Berlln-Mitte hat auf Grund eines medizinischen Gut- nach dem Iwan Kutisker in absehbarer Zeit nicht ngsfähig das Verfahren vorläufig eingestellt. Da gegen die Mitangeklagten nicht allein durchgeführt ist das Verfahren auch gegen diese vorläufig wori«n. Zwischen Deutschland und Afghanistan r^^Ichastsvertrag abgeschlossen worden, weit dem Vertrags findet auch der peinliche Zwischenfall seine Erledigung. Dr. Stratil-iSauer soll un- nisKm^.-""§- ^ Veröffentlichung des Vertrags aus Asgha- ""«m ausgewiasen werden.

M 1. April gesetzliche Miete 100 Prozent.

1V März. Das Staatsmimsterium hat am

dem Landtag den Entwurf eines Gebäudeent- neu- ÄWEergesetzes mitgeteilt. Der Entwurf ist durch das laßt v^chdUMMfEsgleichsgesctz vom 10. August 1925 veran- Höckstst^i-^t. 2"?der zwingst, Steuerpflicht, Mindest- und weEuna^Ä^^^^rgUng und Befreiung, sowie den Ver- ReiNW^I der Sondersteuer so zu regeln, wie es in dem ^geschrieben ist. Das Reichsgesetz verlangt eine miete mindestens 15 bis 20 Prozent der Friedens-

«indesienz Wohnungsbaus und außerdem von

««vens 20 und höchstens 30 Prozent der Friedensmiete zur

Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs, zusammen also von 35 bis 50 Prozent der Friedensmiete. Der Entwurf legt die Mindestsätze von 15 und 20 Prozent zusammen von 35 Pro­zent der ,Friedensmiete zugrunde. Die Steuer soll auf der gleichen Grundlage wie bisher, nämlich auf dem Gebäudeka­taster erhoben werden; da sich das Gebäudekataster, d. h. der steuerbare Gebäudereinertrag zur Friedensmiete wie 3 :5 ver­hält, so entspricht eine Gebäudeentschuldungssteuer von35v. H. der iFriedensmiete 58 Prozent des Gebäudekatasters. Dieser Höchstsatz wird aber nach der reichsrechtlichen Vorschrift nur von den Gebäuden erhoben, die am 31. Dezember 1918 über 30 Prozent des Gebäudesteueranschlags belastet waren. In allen anderen Fällen wird die Steuer um 5 Siebtel bis 2 Siebtel dieses Satzes ermäßigt, nämlich für Gebäude, die am 31 Dezember 1918 entweder unbelastet oder nur bis zu 30 Prozent des Gebäudesteneranschlags belastet waren. Hier tritt der Charakter der Steuer als eine Abgabe der Jnfla- tionsgewinne in Erscheinung. Bei allen Gebäuden, die am 31. Dezember 1918 unbelastet waren, beträgt daher die Steuer nicht 58^ Prozent des Gebäudekatasters, sondern nur 16^ Prozent ( 10 Prozent der Friedensmiete), demnach bedeu­tend weniger, als bisher (28,8 Prozent des Gebäudekatasters 17,28 Prozent der Friedensmiete). Dieser ermäßigte Satz wird insbesondere den gewerblichen Betriebsgebäuden zustat­ten kommen, da Liese Gebäude am 31. Dezember 1918 in der Regel nicht dinglich belastet waren, etwaige darauf ruhende Sicherheitshypotheken sodoch nicht als dingliche Privatrechtliche Belastung im Sinne dieses Gesetzes zu gelten haben. Dazu kommt noch, daß die durch das Reichsgesetz den Ländern aufgezwungene Erhöhung der Gebäudeentschuldungssteuer zu einer Senkung der staatlichen Grund-, Gebäude- und Gewerbe­steuer benützt wird, nämlich von 8 aus 5j^ Prozent, sodaß tatsächlich bei einer großen Zahl von Steuerpflichtigen, na­mentlich bei kleineren Betrieben, im Gesamtergebnis eine steuerliche Entlastung eintritt. Mit Rücksicht auf die starke Anspannung der Gebäudeentschuldungssteuer läßt es sich nicht umgehen, auch -die Wohngebäude der Landwirtschaft zu dieser Steuer heranzuzieben. Zur Gcschästsvereinfachung ist ange­nommen. daß 30 Prozent des landwirtschaftlichen Grundbe­sitzes auf die bewohnten Räume entfällt. Die landwirtschaft­lichen Betriebsgebäude sollen auch künftig befreit bleiben zum Ausgleich dafür, daß die Grundsteuer aus der Grundlage des vollen Grundkatasters (100 Prozent) erhoben wird, während der Ertrag des letzten Wirtschaftsjahrs infolge der schwieri­gen Absatz- und Produktionsverhältnisse höchstens zu 60 Pro­zent des Grundkatasters anznnehmen ist. Die bisherige Be­freiung der Kleingewerbetreibenden bei einem Gebäudestener- anschlag bis zu 5000 R.M. ( 150 M. Gebäudekataster) soll auch auf Landwirte bei einem Gebäudesteueranschlag bis zum selben Umfang ausgedehnt werden. Befreit sind ferner nach dem Entwurf unter gewissen Voraussetzungen Einfamilien­häuser. Die bisherigen Befreiungen für Gehäude, die Klein­rentnern oder ihnen Gleichstehenden gehören, oder in anderen Fällen, wo der Einzug der Steuer nach Lage der Sache un­billig wäre, smd lbeibehaltenl. Bon dem Steueraufkommen beansprucht der Staat entsprechend dem bisherigen Beteilig- ungsverbältnis an dieser Steuer (ab 1. Februar 1925 3 :1) drei Siebtel für sich, ein Siebtel erhalten die Gemeinden. Das Gesetz soll am 1. April 1926 gleichzeitig mit der Erhöhung der gesetzlichen Mete auf 100 Prozent in Kraft treten.

Justizminister Beherle über das Volksbegehren.

Stuttgart, 13. März. In einer Bezirksvertreterversamm­lung der hiesigen Zentrumspartei sprach Justizminister Beherle über die Frage der Fürstenabfindung. Er wandte sich dabei gegen die verallgemeinernden Behauptungen, daß die Fürsten die Schuld am Kriege und am Elend des Zusammenbruchs tragen und daß sie sich in vergangenen Jahrhunderten schwer am Volk versündigt hätten. Man müsse jeden einzelnen Fall untersuchen und Unterschiede machen und biezu biete der Kom­promißvorschlag der Mittelparteien eine allen Bedürfnissen ge­rechtwerdende Lösung. Die völlige Enteignung wäre der An­fang der Verneinung des Privateigentums und eine offene Sozialisierung in erheblichem Umfang, zugleich eine Verletz­ung der Weimarer Verfassung. Die Gleichheit der Deutschen vor dem Gesetz und die Ausrcchterhaltung des Privateigen­tums seien aber nicht nur Grundrechte der Verfassung. Re in dem Rechtsbewußtsein des deutschen Volkes wurzeln, sondern auch Grundsorderungen jener höheren Gerechtigkeit, die das Zentrum an seiner christlichen Weltanschauung ableite. Der Redner sprach sich dafür aus, daß sich die Zentrumspartei ge­schlossen auf den Boden des Kompromisses stelle und berührte dann noch die Lage in Württemberg, die klarer sei als ander­wärts. Staatsgut und Privateigentum seien hier genau be­grenzt. es handle sich nur noch um einzelne Mobilien und die Auseinandersetzung wegen der Einzelheiten sei teils erledigt, teils noch in der Schwebe. In der Schwebe seien z. B. Er­satzansprüche für die Zivilliste. Letzterer Anspruch werde vom Kompromißantrag gestrichen. Württemberg habe deshalb kein besonderes eigenes Interesse an der Regelung.

Dr. Eckener über die Zeppelinspende.

Mm, 13. März. Nus einem Bunten Abend des Süddeut­schen Rundfunks sprach gestern Dr. Eckener über die Zeppe­linspende, wobei er ausführte, er habe sich, als er vor 7 bis 8 Mouaten Len Ruf für eine Zeppelin-Eckener-Spende ans deutsche Volk gerichtet habe, die Sache leichter vorgestellt und sich gesagt, wenn 10-15 Millionen Menschen, die sich über die Amerikafahrt des Z. R. 3 doch sicher gefreut hatten, nur je 30-40 Pfennig «eben, dann habe er die Summe, die er für die Fortführung des ZePVelin-Werkes brauche, beisammen. Aber inzwischen sei die Not sehr groß geworden, das deutsche Bol! sei auch sehr individualistisch veranlagt, besonders der SchMtbe habe immer viel auszusetzen, das Volk sei durch Par­

teihader zerrissen, alles werde nach der Parteizugehörigkeit be­wertet. Besonders von den beiden Flügelparteien habe seine Sache Widerspruch und falsche Beurteilung erfahren; auch viel unrichtige Darstellungen über die hohen Verwaltungskosten der Spende liefen um, ebenso falsche Ausstreuungen über Persön­liche Vorteile, kurz, es treffe verschiedenstes zusammen, um die Spendefreudigkeit und die Gebemöglichkeit ungünstig zu beein­flussen. Der Redner wandte sich dann gegen den Einwurf, Laß Luftschiffe angesichts der Entwicklung der Flugzeuge keine Existenzberechtigung mehr hätten und erinnerte an die Ameri­kafahrt, wo das Luftschiff allen Widerständen erfolgreich ge­trotzt habe. Alan müsse sich doch die Frage vorlegen, ob man das Werk Zeppelins sterben lassen wolle. Das dürfe unter keinen Umständen geschehen, denn dann wäre das deutsche Volk kein Kulturvolk mehr.

Die pfälzischen Winzer gegen die Weinsteuer.

Neustadt a. d. Haardt, 12. März. Die große Not des pfäl­zischen Winzerstandes hat auch die gesamten pfälzischen Wein- bauverbände und Winzerorganisationen aus den Plan gerufen. Man beschloß, auf heute nachmittag sämtliche Pfälzer Winzer­verbände und die dem Weinbau nahestehenden Körperschaften zu einer mächtigen Versammlung nach Neustadt a. d. Haardt einzubcrufen. Das Ergebnis der Versammlung war die An­nahme einer größeren Entschließung, in der u. a. in letzter Stunde mit aller Eindringlichkeit gewarnt wird, den pfälzischen Weinbau der Not und der Verzweiflung Preiszugeben. Viele Tausende von Existenzen stünden vor dem Zusammenbruch. Die Mittel, über welche der Pfälzische Weinbau verfüge, seien um mehrere Millionen geringer als die, welche er zur Bestrei­tung der dringendsten Aufwendungen brauche. Alan fordere deshalb mit größer Schärfe sofortige Aufhebung der Wein­steuer. Die meisten Winzer seien nicht in der Lage, Steuern vor der neuen Ernte ausznbringen. Sie verlangen Erlaß oder mindestens Stundung in weitestem Umfang und Erklärung des Gebiets als Notstandsgebiet. An dem bewährten Weingesetz von 1909 sei unter allen Umständen festzuhalten.

Die Antrittsrede des Reichsernährungsmmistcrs.

Berlin, 12. März. Der Haushaltsausschuß des Reichstags setzte am Freitag die Etatsberatung beim Haushalt des Reichs- Ministeriums für Ernährung und Landwirtschaft fort in Ver­bindung mit der Vorlage betreffend Uebernahme einer Aus­fallgarantie für Kaliphosphorsäurelieferungen. Reichsminister Dr. Haslinde führte aus: Die deutsche Gesamtwirtschast kann ohne die Wiederherstellung der Produktionsgrundlagen der heimischen Landwirtschaft und deren Rentabilität nicht wieder vorwärts kommen. Die Maßnahmen, die nun die Reichsre­gierung zur Steuerung der Not der Landwirtschaft ergriffen hat und Wester durchzuführen gedenkt, bewogen sich nach drei Richtungen. Die Hilfe muß einsctzen, erstens von der Kredit­seite, zweitens von der Umsatz- und Rentabilitätsseite und drittens muß sie erfolgen durch Einzelhilfs- und Förderungs- Maßnahmen. Was die Kreditseste anlangt, so ist das Not­wendigste, die drückenden kurzfristigen Kredite in langfristige Kredite umzuwandeln. Mittel zu diesem Zweck sind zunächst die Dollaranleihe der Rentenbank-Kreditanstalt in Höhe von 25 Millionen Dollar und die Aktion der Golddiskontbank, die über die Rentenbank-Kreditanstalt zurzeit einen Kredit von 250 Millionen Reichsmark ausgeschüttet hat. In bezug auf die Hilfe von der Umsatz- und Rentabilitätsscite verwies der Minister auf den von der Regierung seinerzeit einge- brachten Gesetzentwurf für die Sicherung der Getreidebe­wegung im Wirtschaftsjahr 1925/1926. Der Minister betonte, die Regierung müsse nach eingehender Beratung davon ab- sehen, einen Gesetzentwurf zur zwangsweisen Regelung des Roggenverbrauches vorzulegen. Auf die Ernährungslage ein­gehend, stellte Dr. Haslinde fest, daß die Ernteergebnisse des Jahres 1925 im allgemeinen gut, für Brotgetreide als vor­züglich zu bezeichnen seien. Die Brotgetreideernte habe nach den jetzt vorliegenden Zahlen nahezu 11K Millionen Tonnen gegenüber 8 300 000 Tonnen im Jahre 1924 betragen. Auch die Kartoffelernte habe mit 41,7 Millionen Tonnen die des Jahres 1924 um rund 5 Millionen Tonnen übertroffen. Bei den viel umstrittenen Fleischpreisen habe sich die Spanne zwi­schen Biehpreis und Ladenpreis nicht unerheblich verringert. Doch müsse unbedingt auf eine weitere Senkung hingewirkt werden. Dr. Haslinde schloß mit dem Hinweis darauf, daß er hier nur die hauptsächlichsten Probleme zur Förderung der Landwirtschaft und zur Hebung unserer Bolksernährung kurz habe berühren können, während er sich Vorbehalte, in spä­teren Beratungen im Plenum auf die ganzen Zusammenhänge noch einmal näher einzugehen. Nach längerer Debatte ver­tagte sich der Ausschuß auf Samstag.

Die Vertagung der ALfindunjgsfrage.

Berlin, 13. März. DasBerliner Tageblatt" mißbilligt scharf, daß man die Arbeiten im Abfindungsausschuß bis zum nächsten Donnerstag vertagt hat. Das Blatt scheint an bewußte Verschleppungsabsichten zu denken, weil am Donners­tag die Frist für das Volksbegehren schon abgelaufen sein wird. Nach unserer Kenntnis trifft diese Vermutung nicht zu. Wir hoben hier schon in einem früheren Stadium der Beratung festgestellt, daß man in Kreisen des Parlaments und namentlich der Regierung eine Beratung der kritischen Ma­terie während der Abwesenheit des Kanzlers nicht für zweck­mäßig hält. Tatsächlich haben auch die Anschlußberviungen am gestrigen Freitag gezeigt, daß die Regierungsparteien im­mer wieder auseinanderzufallen drohen. Man will also das glühende Ersen erst wieder anfassen, wenn der Kanzler im Lande ist.

Die Gewerkschaften zur Urteilsbegründung im Reichsbahn- Prozeß.

Berlin, 13. März. Der Einheitsverband der Eisenbahner