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veröffentlicht heute lt, datz das U-Boot ie morgen vornahm- m von seinem Aus- gten Anstrengungen )en. Die Besatzung ^
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Begeisterung hat der fahren dürfen. „Sie ch Werde den Stutt- :en dankte er für die n Stuttgart. Sein hnellzug O 18 ange- elnen Bahnhöfe die dem Reichspräsiden- Ludwigsburg hielt ung waren Männer Führer in schwerer al, wenn auch nur c Einfahrt saß der Salonwagens, ihm bürg. Die Menge, sah ihm den Stolz > früheren Heerfüh- n hatte, strömte vor - und Heilrufe er- htigen Gestalt ans ken unh Händewin- :r Eilzug 407 nach »Halle ein. Ms die l andern Zug wäre, es setzte ein begei- gab, wie viel Liebe ich im schwäbischen lenfalls sichtlich er- enblicke, wird aber lerndem Wert sein,
>n erzählen. Es ist " und ,Studenten" »tet — den Reichs- !n. Als der Heil- stoff in den einzel- denburg". In dem die sich als Sozial- e Freude bekunden, r haben und dabei :e Pflicht so erfüllt w um uns!" Also Von tiefer Bedeu- nheit unseres Vol- der Reichspräsident xung durch Schüler ein Hoch auf den mt antwortete sei- Man sang das reisen ertönten. Als wchmals begeisterte
e Donnerstag vor- nuvtstadt verlassen begeisterter Kund- äßigen Münchener Äschen Boden und völkerung begrüßt, er Enzgaumilitär- pelle an der Spitze, eimer Bahnhof der ler Polizeidirektor ort in den Sonderim Einlaufen des arsch, während die ie spalierbildenden Präsident stand am Zuwinken für den rindert entbot im lichsten Willkomm- offnung Ausdruck, e erhalten bleiben rg einen Blumen- e des Enzgauver- ümße der Militär- iteln. Nach weni- rach der badischen nenge „O Deutsch-
Darmstadt.
bei seinem Besuch mds 6.15 Uhr trat er um 8.16 Uhr
Genoffen.
gen Map Kutisker en worden. Max gen Urkundenfäl- Kutiskers, Iwan md Rieger, sowie beschuldigt. Daährt, das Verfah- ähe und Hellwig, den Rechtsanwalt
„Die Spannung uptseite eine Mit- ingetrosfenen pri- 'enge Anwendung Tatsache zurückzu- kürzlichen Vorbe- dunklen Machen- st zuschreiben, im izeugt. Eine ge- r bemerkbar. Es s augenblicklichen
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Zustandes der akuten Spannung unerwünschte Ergebnisse haben kann. Die faschistischen Ausschreitungen gegen ein südslavisches Blatt und die scharfe Gegenwirkung der Agramer Studenten zeigen klar, welche ,-benachbarten Macht" in der obenstehenden Meldung gemeint ist. Zur Ergänzung sei noch die Anschauung eines Balkan-Berichterstatters angefügt, der folgendes schreibt: „Wir stehen vor der nüchternen Tatsache, daß das faschistische Italien Konflikte sucht und zum Kriege mit den Nachbarländern drängt. Der Zeitpunkt des offenen und fällig gewordenen Waffenganges ist mit ziemlicher Sicherheit vorauszusagen, so bald das „Werk der inneren Kolonisation" beendet ist, das heißt sobald die 300 000 Seelen zählenden Slawen und die 230 000 Deutsche vollständig entrechtet, mundtot gemacht und, wenn nicht anders, verdrängt worden sind. Ihren Platz wollen die Italiener einnehmen, das ist das offene Programm des heutigen italienischen Kurses.
Herabsetzung der amerikanischen Entschädigungsansprüche an Deutschland.
Newhork, 12. Nov. Wie von beteiligter amerikanischer Seite verlautet, beabsichtigt die amerikanische Schadenfestsetzungskommission, die Entschädigungsansprüche an Deutschland auf 200 Millionen Dollars herabzusetzen. Es besteht die Aussicht, daß bis zum Juni 1926 alle Ansprüche erledigt sein werden. Ein Syndikat von Rechtsvertretern amerikanischer Forderungen beabsichtigt, bei der nächsten Legislaturperiode des Kongresses den Antrag zu stellen, das beim Verwalter des feindlichen Eigentums in Verwahrung befindliche deutsche Eigentum zu genannten Eutschädigungszwecken zu benützen.
Oberst House über den Dolchstoß.
Newhork, 12. Nov. Oberst House äußerte sich kürzlich über die Vorgänge im Lager der Alliierten kurz vor der Unterzeichnung des Waffenstillstandes. Er erklärte u. a., die Alliierten hätten erheblich weniger gute Bedingungen herausschlagen können, wenn der Krieg bis zum Frühjahr 1919 fortgesetzt worden wäre. Die Deutschen hätten genügend Lebensmittel gehabt, um bis zu diesem Zeitpunkt auszuhalten, zumal wenn sie die Front verkürzt hätten. Da sei, und das hätte Wilson erhofft, vorzeitig die deutsche Zivilbevölkerung moralisch zusammengebrochen.
Lohnabtreibung. Der in Zweibrücken wohnhafte prakt. Arzt Dr. Friedrich Hennemann, früher in Neuenbürg, wurde neben anderen Personen am Samstag wegen Lohnabtreibung von der Kriminalpolizei verhaftet. Die Vorfälle reichen bis in das Jahr 1923 zurück und dürften weite Kreise in Mitleidenschaft ziehen.
Macht sich Inserieren bezahlt? In einer schweizerischen Proviuzzeitung inserierte kürzlich ein Lebensmittelhändler, daß er dem fünf Mark bezahle, der ihm den größten Apfel zuschicken werde. In weniger als zwei Wochen hatte der Brave 15 Säcke voll der prächtigsten Aepfel beisammen. Hierauf zahlte er vergnügt fünf Mark für den größten Apfel, den man ihm zuge- sandt hatte.
Oberamtsstadt Neuenbürg.
Gemeinderatswahl.
Die Wahl findet am Sonntag den 6. Dezember 1925, von vorm. 9 Uhr bis nachm. 4 Uhr statt. Zu wählen haben:
Wahlbezirk I die Wahlberechtigten rechts der Enz wohnhaft, im Rathaus,
Wahlbezirk II die Wahlberechtigten links der Enz wohnhaft, im Schulhaus,
Auszuscheiden haben aus dem Gemeinderat die Herren:
1. Helnzelmann, Friedrich, Buchdrucker,
2. BoUmer, Karl, Rektor,
3. Hartman«, Rudolf. Kassier,
4. Kaifer, Karl, Privatier,
5. Blaich, Wilhelm, Werkführer,
6. Kainer, Christian, Privatier,
7. Titelius, Christian, Landwirt,
8. Lutz, Martin, Kaufmann.
An Stelle dieser Ausscheidenden sind auf die Dauer von 6 Jahren 8 neue Mitglieder zu wählen. Die Ausscheidenden sind wieder wählbar.
Die Wahlberechtigten werden zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert. Die Wahloorschläge sind bei dem Unterzeichneten Vorsitzenden des Wahlvorstandes schriftlich so zeitig einzureichen, daß zwischen dem Tag der Einreichung und dem Wahllag ein Zeitraum von mindestens 12 vollen Tagen liegt, also bis fpütestenS Montag, dr« 2S November 1S2S, nachmittags 7 Uhr.
Der Wahlvorschlag muß von mindestens 20 in die Wählerliste aufgenommenen Personen unterzeichnet sein. Vor drucke zu den Wahlvorschlägen können auf dem Rathaus, Zimmer Ne. 3, abgeholt werden.
Alles Nähere ist aus dem Anschlag am Rathaus ersichtlich.
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zur Abgabe einer Vermögenserklärung für 1925 .
!. Zur Abgabe einer Erklärung über ihr gesamtes steuerpflichtiges Vermögen find verpflichtet:
1. alle natürlichen Personen (Deutsche und Nichtdeutsche), die im Bezirk des Unterzeichneten Finanzamts entweder ihren Wohnsitz haben oder sich im Reichsgebiet mehr als sechs Monate aufhalten, wenn sie bei Beginn des 1. Januar 1925 entweder
») ein steuerpflichtiges Gesamtvermögen (in- und ausländisches Vermögen) im Werte von mehr als 5000 R.-M besessen haben oder d) inländisches landwirtschaftliches, forstwirtschaftliches oder gärtnerisches Vermögen oder inländisches Grundvermögen besessen haben oder c) inländisches Betriebsvermögen im Wert von mehr als 5000 R.-M. besessen haben;
2. a) Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf
Aktien, Kolonialgesellschasten, bergbautreibende rechtsfähige Vereinigungen und nichtrechtsfähige Berggewerkschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften, Ve> sicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, Hypothekenbanken, Schiffsbeleihungsbanken,
b) rechtsfähige und nichtrechtsfähige Vereine, Anstalten,- Stiftungen, andere Zweckvermögen und sonstige nicht unter a fallende Körperschaften des bürgerlichen Rechts,
c) offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften,
<l) Kreditanstalten des öffentlichen Rechts,
wenn der Sitz oder der Ort der Leitung im Bezirk
des Unterzeichneten Finanzamts liegt.
11. Zur Abgabe einer Erklärung über das im Bezirk des Unterzeichneten Finanzamts belegene landwirtschaft liche, forstwirtschaftliche und gärtnerische Vermögen, Betriebsvermögen und Grundvermögen sind ohne Rück sicht auf den Wert dieses Vermögens verpflichtet:
1. alle natürlichen Personen, die im Deutschen Reich weder ihren Wohnsitz haben noch sich mehr als sechs Monate aufhalten;
2. alle Körperschaften, Personenvereinigungen, Vermögens- maffen, Gesellschaften und Anstalten, deren Sitz und Ort der. Leitung im Ausland liegen.
8.
Die hiernach zur Abgabe einer Vermögenserklärung Verpflichteten werden aufgefordert, die Erklärung unter Benutzung des vorgeschriebenen Vordrucks in der Zeit vom 20. November bis 15. Dezember 1925 bei dem Unterzeichneten Finanzamt einzureichen. Vordrucke für die Vermögenserklärung können vom 23. Nov. 1925 ab von dem Unterzeichneten Finanzamt bezogen werden,. Die Vermögenserklärung ist schriftlich (zwcckmäßigerweise eingischrieben) einzureichen oder mündlich vor dem Finanzamt abzugeben.
Die Pflicht zur Abgabe der Vermögenserklärung ist vom Empfang eines Vordrucks nicht abhängig.
Die Abgabe der Vermögenserklärung bei dem Unterzeichneten Finanzamt ist nicht erforderlich, sofern die unter be- zeichneten natürlichen Personen Körperschaften, Personenoereinigungen, Vermögensmassen, Gesellschaften und Anstalten die Vermögenserklärung bei einem anderen Finanzamt bereits abgegeben haben und dies dem Unterzeichneten Finanzamt Mitteilen.
c.
Wird die Frist zur Abgabe der Vermögenserklärung nicht eingehalteu, so kann ein Zuschlag bis zu 10 v. H. des zur Erhebung gelangenden Steuerbetrags festgesetzt werden. Die Abgabe der Vermögenserklärung kann durch Geldstrafe erzwungen werden. Wer aus Vorsatz oder Fahrlässigkeit unrichtige oder unvollkommene Anga den über sein steuerpflichtiges Vermögen macht oder durch Nichtabgabe einer Eiklärung steuerpflichtiges Vermögen verschweigt, setzt sich schweren Strafen aus.
Neuenbürg, de« 12. November 1S2S.
Das Finanzamt.
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