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Montag dm 2 . November 1925 .
Zum Kampf um das Neichsschulgesetz.
Lp. In den letzten Wochen ist der Kampf um die reichsgesetzliche Regelung unseres Schulwesens neu entbrannt. Es liegt auf der Hand, daß diese Frage, Lei der es sich namentlich auch um Las Daseinsrecht und die Entfaltungsfreiheit der christlichen Schule handelt, nicht nur die pädagogischen Fachmänner und die Politiker, nicht nur die Ministerien und die Religionsgemeinschaften, sondern auch die Väter und Mütter, die Erziehungsberechtigten überhaupt, aufs tiefste berührt und beschäftigt. Um so nötiger ist es, daß diese für unsere Jugend, unsere Kultur und Volksgemeinschaft so wichtige Angelegenheit mit ernster Sachlichkeit behandelt wird. Davon ist freilich bei den gegenwärtigen Erörterungen über das Reichsschulgesetz noch wenig zu merken, um so mehr aber vom Trommelfeuer der Schlagworte und von der Hitze der Leidenschaft/.
Bekanntlich bildet den Stein des Aergernisses ein vorzeitig an die Oeffentlichkeit gekommener Referenten-Entwurf zu eurem Reichsschulgesetz, den aber die Reichsregierung sich noch nicht angeeignet oder gar dem Reichstag vorgelegt, über den sie vielmehr erst mit den Bildungsministern der Länder eine vorläufige Aussprache veranstaltet hat. Dieses noch kaum ins Leben getretene Kind ist nun bereits hundert Mal mit Keulen erschlagen worden, und dabei hat man einem meist gar nicht gesagt, wie es eigentlich aussieht, nur von seinen Schäden mit starken Worten geredet. Kann man beispielsweise im Ernst behaupten, daß durch den Entwurf die Staatsschule zerschlagen und unter die 500 Konfessionen, Sekten und Weltanschauungen Deutschlands zerstückelt werde? Der Entwurf bestimmt doch ausdrücklich, daß die Errichtung von Sonderschulen nur in Betracht -komme für die wenigen Bekenntnisse und Weltanschauungen, die ihre Pflege in Körperschaften öffentlichen Rechts finden. Und gehört nicht auch ins Reich der Schlagworte die vielgehörte Behauptung, der Entwurf setze an Stelle der Staats- schule die Kirchenschule? Das läßt sich noch nicht daraus beweisen, daß in den Bekenntnisschulen die gesamte Unterrichtsund Erziehungstätigkeit vom Geiste des Bekenntnisses getragen sein müsse, und daß -den Religionsgesellschaften ausreichende Gelegenheit gegeben werden soll, sich davon zu überzeugen, ob der Religionsunterricht nach ihren Grundsätzen erteilt werde; sagt doch der Entwurf zugleich in der Begründung mit dürren Worten, daß die Kirche zu irgend einer Aussicht Werden Religionsunterricht des Lehrers nicht befugt sei, vollends ist jede weitergehende „geistliche -Schulaufsicht" ausgeschlossen. Und darf man wirklich mit den Anschuldigungen auf Verfas- sungsbrnch und sta-atsgefährliches Unternehmen operieren, wenn der Entwurf die Volksschulen, die bisher nach Landesrecht Bekenntnisschulen waren, als solche anerkennen will, aber zugleich die Möglichkeit ihrer Umwandlung in Gemeinschaftsschulen durch Mehrheitsbeschlüsse der Erziehungsberechtigten eröffnet? Nach der Reichsverfassung ist der Wille der Erziehungsberechtigten möglichst zu berücksichtigen, und deren Mehrheit hat sich unzweideutig für die Bekenntnisschule ausgesprochen. Nicht das Bestehen der Bekenntnisschule, sondern ihre Bekämpfung hat die Unruhe in der Bevölkerung her-vorgerusen.
Mit alledem sollen keineswegs alle Einzelheiten -des Entwurfs verteidigt, sondern lediglich die Kritik ans auf Boden ruhiger Sachlichkeit zurückgeführt werden. Außerdem aber muß mit allem Nachdruck gesagt werden, daß die Organisationen der evangelischen Erziehungsberechtigten nach wie vor unerschüttert bei ihrer Grundforderung bleiben: für das'evangelische Kind die evangelische Schule! Die evangelische Schule nicht als „Kirchenschule"; in bindendster Form hat die Vertretung der deutschen evangelischen Kirchen auf dem Stuttgarter Kirchentag im Jahre 1921 jegliche Wiederkehr der geistlichen Schulaufsicht abgelehnt, aber die evangelische Schule, in der das evangelische Kind seinem Elternhaus nicht innerlich entfremdet wird, die evangelische Schule, in der sich die evangelische Lehrerpersönlichkeit voll entfalten kann, die evangelische Schule als von einheitlichem Geist getragene Erziehungsschule. Auf diese evangelische Schule unter der Schulhoheit des Staates, auf ihre Gleichberechtigung mit anderen Schularten und ans ihre Entsaltungsfreiheit haben die evangelischen Erziehungsberechtigten einen in -der Reichsverfassung feierlich verbrieften Anspruch, ebenso wie andere Erziehungsberechtigte auf Schulen ihres Bekenntnisses oder ihrer Weltanschauung. Diesen Anspruch und damit eine Forderung der Gewissensfreiheit und der Erziehungsgemeinschaft zwischen Haus und Schule erfüll«: heißt dem Schulfrieden und der Volksgemeinschaft dienen. Mögen sich darüber bei der Schaffung des Reichsschulgesetzes, das ja nun doch endlich -kommen muß, die verantwortlichen Instanzen klar sein.
München, 31. Oktbr. In Anwesenheit des bayerischen Ministerpräsidenten sowie hervorragender Parlamentarier und führender Persönlichkeietn in der Politik, des Geisteslebens und der Wirtschaft -wurde gestern die Gründung der deutsch-österreichischen Arbeitsgemeinschaft mit dem Sitz in München vollzogen.
Dresden, 30. Oktbr. Der sächsische Generalleutnant von Reyher ist gestern auf der Jagd tödlich verunglückt.
Dessau, 31. Oktbr. Das Landgericht Dessau hat eine Klage des Herzogs ans Aufwertung von etwa 430 000 Mark kostenpflichtig abgewiesen. Der unterlegene Teil wird die höheren Instanzen anrufen.
Berlin, 31. Oktbr. Von der Erwägung einer Volksentscheidung über Locarno -anstatt von Reichstagsneuwahlen ist im Schoße der Reichsregierung nichts bekannt.
Begnadigung des französischen Fliegers Costes.
Karlsruhe, 31. Oktbr. Der Justizminister hat sich mit der Frage der Begnadigung des französischen Fliegers Costes befaßt und hat im Geiste der Verständigungsbestrebungen von Locarno die Reststrafe des vom Amtsgericht in Freiburg wegen
Ueberfliegens deutschen Gebietes zu 5000 Reichsmark Geldstrafe verurteilten französischen Sportfliegers Costes auf -dem Gnadenwege erlassen.
Grabdenkmalsweihe für den verstorbenen Reichspräsidenten
Ebert.
Heidelberg, 31. Oktbr. Auf dem hiesigen Bergfriedhof fand heute vormittag die feierliche Uebergabe -des von der Reichsregierung dem verstorbenen Reichspräsidenten Ebert errichteten Grabdenkmals an die Stadt Heidelberg statt. Die Reichsregierung war durch Reichswehrminister Dr. Geßler, Reichsarbeitsminister Dr. Brauns und Staatssekretär Dr. Meißner vertreten. Die preußische Staatsregierung, die badische Landesregierung und der Reichstag hatten gleichfalls Vertreter gesandt. Reichswehrminister Dr. Geßler übergab das Grabmal dem Oberbürgermeister der Stadt Heidelberg mit einer Ansprache, in der er u. a. -sagte: Es ist kein Denkmal in dem Sinne, was man sonst darunter versteht. An diesem anderen Denkmal arbeitet ernst und unbestechlich -die Geschichte und wir sind der festen lleberzeugung, daß, wenn einmal die Gerüste abgenommen und der Staub verflogen ist, es uns mächtig und stark den Mann zeigen wird, der einst in den Tagen der tiefsten Not an Deutschland nicht verzweifelte, sondern mit seinem Leibe den Riß zwischen der alten und neuen Zeit deckte. Am Schluß seiner Rede legte der Minister namens des Reichspräsidenten und der Reichsregierung einen Kranz nieder. Der Oberbürgermeister der Stadt Heidelberg nahm daraus das Denkmal in die Obhut der Stadt.
Der Strafantrag gegen Loeb.
Weimar, 31. Oktbr. Im Meineidsprozeß gegen den früheren thüringischen Staatsbankpräsidenten Loeb stellte der Staatsanwalt -am Schluß seines Plaidoyers -folgenden Antrag: Der Angeklagte Loeb ist für schuldig zu erklären und wegen vorsätzlichen Meineids zu bestrafen. Ich beantrage nicht das Minimum von einem Jahr, sondern eine Strafe von einem Jahr sechs Monaten Zuchthaus und drei Jahren Ehrverlust. Dem Eide muß wieder die Bedeutung verschafft werden, die ihm im Rechtsleben und Rechtsverfahren zugewiesen ist. Falls das Gericht zur Verurteilung kommt, beantrage ich, -die Verhaftung anzuordnen.
Freispruch im Meineidsprozetz Loeb.
Weimar, 31. Oktbr. Im Meineidsprozeß Loeb wurde heute nachmittag nach über dreistündiger Beratung folgendes Urteil verkündet: Der Angeklagte Loeb wird freigesprochen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.
Zur Räumung der Kölner Zone.
Berlin, 31. Oktbr. Wie die Telegraphenunion aus zuständiger Quelle erfährt, liegen bei der Rheinlandkommission bestimmte Richtlinien für die Räumung der Kölner Zone vor. Man versichert, daß zwar Ende November die Räumung -ernsthaft in Aussicht genommen war, daß aber technische Schwierigkeiten, die mit der Durchführung der nicht vorbereiteten Räumung im Zusammenhänge stehen, in der Hauptsache die Verzögerung bis Januar nötig machen werden. Nach den vorliegenden Richtlinien soll endgültig entschieden -sein, daß die Engländer Wiesbaden übernehmen. Der ursprüngliche Plan -der Uebernahme des Brückenkopfes Koblenz durch sie und die Ue-Ler- siedlung der Rheinlandkommission, sowie der in Koblenz stationierten Truppenkörper nach Wiesbaden soll nicht zuletzt aus Sparsamkeitsgründen fallen gelassen worden sein. Andererseits soll den Engländern bei den ungünstigen örtlichen Verhältnissen von Koblenz zu wenig Bewegungsmöglichkeit bei der Ausgestaltung ihres Flugverkehrs nach London gegeben sein. Weiter wir-d versichert, daß in kürzester Zeit erhebliche Personal- einschränkungen bei der Rheinlandkommission zu erwarten seien.
Wiesbaden, 31. Oktbr. Zur Räumung der Kölner Zone ist eine aus mehreren englischen Offizieren bestehende englische Kommission in Wiesbaden eingetroffen und hat i-m Hotel „Nassauer Hof" sür acht Tage Wohnung genommen. Sie besichtigten heute mehrere Hotels, das Villenviertel und die von den französischen Truppen besetzten Quartiere.
Eine Erklärung der Reichsregiernng.
Berlin, 30. Oktbr. In einer Erklärung, in der die Reichs- rcgierung die gestrige Erklärung des deutschnationalen Partei- Vorstands über die Konferenz von Locarno Punkt für Punkt zurückweist, heißt es u. a.: Die Reichsregierung hält es mit den deutschen Interessen nicht für vereinbar, in einem Augenblick, wo die internationalen Verhandlungen über einen wesentlichen Teil der in Locarno erörterten Fragen noch im vollen Gange -sind, das gesamte Material der Oeffentlichkeit preiszugeben. Sie muß sich einstweilen darauf beschränken, folgende Tatsachen sestzustellen:
1. Die Stellungnahme des Reichskabinetts ist seiner Zeit durch einmütige Zustimmung zu der Note vom 20. Juli -sest- gelegt worden. Vor der Konferenz von Locarno sind ebenfalls einmütig die Richtlinien für die Verhandlungen ausgestellt worden, die auf dem Gedanken beruhten, daß als Grundlage für das gesamte weitere deutsche Vorgehen die Ausführungen jener Note zu gelten hätten.
2. Die deutschen Delegierten sind von diesen Richtlinien insbesondere von den Grundsätzen -der Note in keinem Punkte abgewichen. Die Behauptung von einer überstürzten Paraphierung der Vertragsentwürfe unter Vorstoß gegen die getroffenen Abmachungen ist unrichtig. Die deutschen Delegierten haben sich zu der Paraphierung entschlossen, weil nach ihrer übereinstimmenden Ansicht die ausgestellten Richtlinien erfüllt waren und Weil ihnen in Ansehung der nicht in -diesen Entwürfen behandelten Fragen eine den deutschen Lebensinter- essen gerecht werdende Regelung hinreichend -sichergestellt erschien.
3. In ihrem einstimmigen Beschluß vom 22. Oktober hat die Reichsregierung beschlossen, das eingeleitete Vertragswerk zu einem Abschluß zu bringen, der -den Lebensnotwendigkeiten des
deutschen Volkes gerecht wird. Die Reichsregierung geht dabei von der durch die feierlichen Erklärungen der Außenminister Englands, Frankreichs und Belgiens begründeten festen Erwartung aus, daß die logische Auswirkung des Werkes von Locarno besonders in den Rheinlandfragen sich alsbald verwirkliche. Damit wurde anerkannt, daß weitere Verhandlungen sich nicht auf den Wortlaut der als unabänderlich flstgestcl'/en Verträge, sondern auf -die in diesen Entwürfen nicht behandelten Fragen zu erstrecken haben würden. Irgendwelche Tatsachen, die zu einer veränderten Stellungnahme hätten Anlaß geben können, sind seither nicht bekannt geworden. Die in den deutschnationalen Auslassungen an dem Inhalt der Vertragsentwürfe selbst geübte Kritik stimmt weder mit den verschiedenen erwähnten Beschlüssen des Reichskabinetts überein, noch ist sie sachlich gerechtfertigt. Insbesondere wird durch die Entwürfechon Locarno weder das Selbstbestimmungsrecht der Völker beschränkt, chvch -auf andere Weise einer friedlichen Entwicklung vorgegrissen. Im Vergleich mit der durch die Machtverhältnisse bedingten gegenwärtigen Lage Deutschlands würde das Inkrafttreten des Vertragswerkes nicht eine Einschränkung der deutschen Handlungsfreiheit bedeuten, sondern vielmehr der Anfang und die Grundlage sür eine aktive Wiederbeteiligung Deutschlands an der Politik der europäischen Großmächte sein.
4. Ten -aus Art. 16 des Völkerbundspaktes für Deutschland sich ergebenden Gefahren wird durch die verabredete Erklärung zu diesem Artikel, die genau den Forderungen der deutschen Note vom 20. Juli -entspricht, in praktisch wirksamer Weise vorgebeugt. Daß in Locarno eine Gleichberechtigung aus dem Gebote des Heerwesens nicht erreicht sei, könnte nur dann behauptet werden, wenn man darunter die Durchführung einer vollständigen Abrüstung der anderen beteiligten Länbcr vor Abschluß des Vertragswerkes verstehen wollte, ein Standpunkt, der in den Beschlüssen des Reichskabinetts niemals vertreten worden ist. Das Verbot von Angriffskriegen zwischen Deutschland, Frankreich und Belgien, ferner die Garantie dieses Verbotes durch England und Italien und schließlich üie schiedsrichterliche Enrsche-dung von Rechtsstreitigkeiten, namentlich o.-n Streitigkeiten über die Auslegung des Versailler Vertrags,' und des Rheinlandab-kommens, liegen durchaus im Interesse der Befreiung und -der Wiedererstarkung Deutschlands.
5. Die Kritik an den mangelhaften Auswirkungen des Vertragswerkes auf die Frage der besetzten Gebiete ist zum mindesten verfrüht. Die deutschen Delegierten haben niemals Zweifel darüber gelassen, daß die Vertragsentwürfe deutscherseits nicht in Kraft gesetzt werden könnten, wenn nicht auch -die Rückwirkungen auf die besetzten Gebiete eine den deutschen Lebensnotwendigkeiten entsprechende Regelung erfahren. In diesem Sinne werden die Verhandlungen z. Zt. weitergesührt.
6. Die Behandlung der Kriegsschuldfrage vor und auf der Konferenz von Locarno steht in genauester llebereinstimmung mit den einmütig darüber gefaßten Beschlüssen -des Reichskabinetts.
Die Berliner Presse zu der Erklärung der Reichsregiernng.
Von den deutschnationalen Blättern nimmt zu der Erklärung der Reichsregierung über Locarno nur die „Deutsche Tageszeitung" Stellung. Das Blatt -schreibt: Bestehen bleibt das Wort des Grafen Westarp: „Das Gesamtkabinett hat weder während der Konferenz, noch nach ihrem Abschluß das Ergebnis von Locarno gebilligt. Gebilligt hat es lediglich die Fortsetzung der in der Note vom 20. Juli festgelegten Politik, die in Locarno verraten wurde." Daran ändert auch die Erklärung des ReichskWinetts nichts. Der „Berliner Lokalanzeiger" erklärt, daß der Kabinettsbeschluß vom letzten Donnerstag nach dem Willen der deutschnationalen Minister eine Form erhalten habe, durch die jede sachliche Stellungnahme zu dem Ergebnis von Locarno vermieden werde. Während die „Tägliche Rundschau" keinen Kommentar zu der Regierungserklärung enthält, befaßt sich die „Germania" in einem Leitartikel eingehend mit der Haltung der Deutschnationalen Volkspartei und sagt: Solange sich die dentschnationale Partei in ihrer gegenwärtigen Verfassung befindet, ist -sie sür das Zentrum bündnisunfähig. Das Kopfzerbrechen, ob das Zentrum mit den Deutschnationalen Zusammengehen soll, ist eine Sorge von gestern. Die Deutschnationalen selbst Laben sie uns abgenommcn. Mit den inneren Vorbehalten und mit den geheimen Zielen muß es ein Ende haben. Es ist zu beachten, daß die Deutschnationalen dem Ausland gegenüber in der gegenwärtigen Situation Mißtrauen über Mißtrauen predigen. Wer soweit geht, das Wort „Vertrauen" aus seinem Politischen Lexikon überhaupt zu streichen, der -verdient selbst kein Vertrauen. Jetzt muß es heißen: Zürück zur Politik der Mitte, zurück zur Wahrheit und Klarheit! Das „Berliner Tageblatt" betont, jetzt gebe es nur noch die Wabl zwischen zwei Möglichkeiten: Entweder gelinge es den Demokraten und Sozialdemokraten, diejenigen Garantien eines neuen und stabilen Kurses zu geben, durch die eine Neubildung der Regierung im jetzigen Reichstag möglich werde, oder aber wenn das nicht gelinge, dann müsse das deutsche Volk in Neuwahlen zeigen, daß es in seiner breiten Mebrbeit die Ber-ständignngspolitik von Locarno fortzusetzen entschlossen sei. Wie die Entscheidung des Rumpfkabinetts auch aussallen möge, der Beweis sei j-ödens-alls geliefert, -daß die Deutschnationale Bolkspartei regierungsunfälssg sei. Die „Vosfischc Zeitung" sagt, aus dem veröffentlichten Kabinettsbeschlnß gehe mit einer Klarheit, die nichts zu wünschen übrig lasse, -hervor, daß die drei deutschnationalen Minister im Kabinett Lutbcr dem Vertrag von Locarno unter der von allen Parteien betonten Voraussetzung der Verwirklichng der Zusagen in den Rheinlandfragen materiell zugestimmt hätten. Schließlich hebt auch der „Vorwärts" hervor, daß die Regierungserklärung die aktenmäßige Feststellung sei. da die drei deutschnationalen Parteiminister noch unmittelbar vor dem entgegengesetzt lautenden Parteibeschluß im Kabinett für Locarno gestimmt hätten. Alle