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der Weinlaübe vor der Wirtschaft hatte liegen lassen. Der so­fort von den Reisenden zurückbeordete Chauffeur konnte aus der Hand des Wirtes den kostbaren Fund wieder in Empfang nehmen. Das junge Wirtstöchterlein als Finderin erhielt eine l cköne Belohnung ._

Handel und Verkehr,

Ulm, 26. August. (Pfecdemarkt.) Zutrieb: 277 Pferde. Preise Schwere jüngere Pferde 15002000 Mark, mittelschwere o) jüngere IOOg1400, d) ältere 300600 Mark, Fohlen zweijährige 500700, einjährige 300450 Mark. Handel flau.

Hall, 26. Aug. (Pferde- und Fohlenmarkt.) Zufuhr 245 Stück, worunter 65 Fohlen. Preise für schöne Arbeitspferde 8001700, für altere 600 bis 1000, für 1 jährige Fohlen 400550, für Saugfohlen M300 Mark pro Stück. Verkauft wurden 37 Pferde und 19 Fahlen. Handel schleppend.

Pforzheim, 24. Aug. (Schlachtviehmarkt.) Auftrieb: 47 Ochsen (darunter 29 aus Oesterreich), 13 Kühe, 18 Rinder, 11 Farren, 7 Kälber, 3 Schafe, 207 Schweine. Marktverlauf: Langsam. Preise für ein Pfund Lebendgewicht: Ochsen 1. und Rinder 1. 63, Ochsen und Rinder 2. 5456, Kühe 3040, Kälber 9092, Schweine 96102.

Die Preise gelten für nüchtern gewogene Tiere und schließen sämtliche Spesen des Handels ab Stall für Fracht, Markt- und VerkaufAosten, Umsatzsteuer, sowie den natürlichen Gewichtsverlust ein, müssen sich also wesentlich über den Stallpreis erheben.

Mevest« Nachrichten

München, 27. August. Wie die Bayr. Staatszeitung erklärt, ist die Sanierung des Ges. Bergbau A-G. Fichtelgold, die durch den Konkurs des Stuttgarter Bankhauses L- Wittmann <L Co. in Schwie­rigkeiten geraten war, in der Weise beabsichtigt, daß das Werk zu­nächst von den Hauptgläubigern übernommen werden soll.

München, 27. August. Auf Anregung von Abgeordneten der Bayerischen Bolkspartei teilt das Staatsministerium des Innern mit, daß »nt Rücksicht auf die seit kurzem in Kraft getretenen weiteren Erleichterungen im Reiseverkehr mit Deutsch-Oesterreich die Aushe- bung des Eisenbahnüberwachungsdienstes in der bisherigen Form verfügt werde.

RKUOck

Stuttgart, 26. Aug. Wie man hört, ist der vor kurzem auf Ver­anlassung des Oberreichsanwalts in Urach verhaftete Dichter Johannes R. Becher wieder aus freien Fuß gesetzt worden. Dazu mag nicht zuletzt die ziemlich einhellige Verurteilung des richterlichen Vorgehens durch führende Persönlichkeiten beigetragen haben. Das, was bleibt, ist eine recht anständige Reklame für Becher, eine ziemlich heftige Blamage aber für den Oberreichsanwalt, die dieser sich hätte ersparen können.

Eschweiler, 27. Aug. Der zum Eschweiler Bergwerksverein ge­hörige Stahlwerks- und Hüttenbetrieb Eschweiler suchte beim Demo- biknachungskommissar um die Erlaubnis zur Betriebsstillegung nach. Bon der Stillegung würden 400 Arbeiter betroffen werden.

Duisburg, 26. August. Heute nacht ereigneten sich hier heftige Zusammenstöße zwischen Angehörige» des Roten Fronikämpferbundes einerseits und Deutschnationalen und Völkischen andererseits, wobei die Mitglieder des Frontkämpferbundes von Gummiknüppeln, Eisen- slangen und Spazierstöcken Gebrauch machten. Mehrere Personen wurden verletzt. Die Polizei schritt wiederholt ein und machte schließ­lich die Straße frei. Ein Mitglied des Frontkämpferbundes wurde festgenommen.

Bochum, 26. Aug. Gestern fanden hier Besprechungen zwischen Vertretern des Bergarbeiteroerbandes und der kommunistisch-syndika­listischen Union der Hand- und Kopfarbeiter statt, bei der völlige Uebereinstimmung wegen des Uebertritts der Mitglieder der Union zum Bergarbeiterverbänd erzielt wurde. Der Uebcrtritt muß bis zum lg. September ds. Is. bei den einzelnen Verbandsstellen erfolgt sein.

Bochum, 26. Aug. Zwischen einer Abteilung des Werwolfes der Ortsgruppe Gelsenkirchen, die sich in Kraftwagen auf dem Wege euch Bochum befanden, und einigen Reichsbaiinerleutcn kam es zu einem schweren Zusammenstoß. Mit Gummiknüppeln, Schlagringen und Stöcken mit Eisenspitzen wurden zehn Reichsbannerleute verletzt, davon einer so schwer, daß an seinem Aufkommen gezweifelt wird. Nur durch das Eingreifen der Polizei konnte weiteres Blutvergießen verhindert werden. Die Polizei stellte die Namen der an der Schlä­gerei Beteiligten fest.

Neukirchen (Kreis Mörs), 27. August. Unter den Bewohnern der alten Kolonie ist eine Ruhr-Epidemie ausgebrochen. Zehn Per­sonen mußten ins Krankenhaus gebracht werden. Ein Kind ist der Krankheit bereits erlegen. Die Seuche droht ernsteren Charakter an­zunehmen. Die Polizei traf Vorkehrungen, um ein weiteres Umsich­greifen der Seuche nach Möglichkeit zu verhüten.

Hamborn, 26. Aug. Bei einem über Hamborn niedergegange­nen Gewitter wurden zwei Männer und zwei Frauen, die mit Kar­toffelauslesen beschäftigt waren, vom Blitz erschlagen. Das Gewitter richtete eine» schweren Schaden auch an den Gebäuden an.

Berlin, 26. Aug. Die deutsche Antwort auf die franz. Sicher­heitsnote wird heute abend nach Paris übermittelt werden. Der Wortlaut wird nach der Uebergabe veröffentlicht.

Berlin, 26. Aug. Im Lohnstreit der mittel- und westsächsischen Textilindustrie ist am 25. August im Reichsarbeitsministcrium ein Schiedsspruch ergangen, der die gleichen Grundlöhne vorsieht wie der in dieser Sache bereits am 16 Juli gefällte Schiedsspruch. Bezüg­lich der Akkordlöhne sind weitergehende Sätze vorgesehen. Als erst­maliger Kündigungstermin ist der 5. März 1926 in dem Schiedsspruch genannt. Die Parteien haben sich bis zum 29. August über Annahme oder Ablehnung des Schiedsspruches zu erklären.

Berlin, 26. August. Die heutige außerordentliche Hauptversamm­lung des Beton- und Tiefbauarbeitgeberverbandes für Deutschland stck.ü sich grundsätzlich auf den Boden der Generalaussperrung. Das Präsidium des Perbandes ist ermächtigt, im Einvernehmen mit den beiden übrigen Bauarbeitgeberverbänden die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Der Reichsverband des deutschen Tiefbaugewerbes be­schloß heute mit überwältigender Mehrheit, die bei ihm beschäftigten gewerblichen Arbeiter mit Tagesschluß des 2. September zur Unter­stützung des Arbeitskampfes im Hochbau zu entlassen.

Berlin, 26. Aug. Die in einem Berliner Blatt als Gerücht ver­breitete Meldung, in den drei beteiligten preußischen Ministerien des Innern, der Finanzen und der Landwirtschaft sei eine Entscheidung gefallen, daß die Insel Helgoland wegen der Felseinstürze geräumt werden müsse, und die geplante Reise des Ministers Severing nach Helgoland stehe damit in Zusammenhang, ist, wie der Amtliche Preu­ßische Pressedienst feststellt, tatsächlich nichts weiter als ein haltloses Gerücht.

Allenstein, 26. August. Der Arbeiter Franz Masuch, der am 4. November 1924 den Reviermeister Bohl-Rothwald ermordet hatte, ist heute früh durch den Scharfrichter Gröpler-Magdeburg hinqerichtet worden.

Stettin, 26. Aug. Auf dem Rittergut Loist (Besitzer von Massow) brannte in der Nacht zum Mittwoch ein großer Kuhstall und eine Scheune nieder. 96 Rinder und 10 Schweine, sowie die Gerstenernte von 300 Morgen Land wurden ein Raub der Flammen.

, Innsbruck, 27. Aug. In den Südtiroler Dolomiten wurden riesige Eishöhlen entdeckt. Die Forscher drangen bisher sechs Kilo­meter in den Berg ein und entdeckten zwei Eisdome und unterirdische Leen von 160 Meter Durchmesser. Die in phosphoreszierendem Licht leuchtende Höhle dürfte früher auch Menschen zum Aufenthalt gedient hoben, worauf verschiedene Funde schließen lassen. Die Forschungen werden fortgesetzt.

Wien, 26. Aug. Der frühere österreichische Feldmarschall Graf Gonrad von Hötzendorff ist gestern abend im 70. Lebensjahre in Bad Mergentheim verschieden. Sämtliche Berliner Zeitungen widmen dem verstorbenen Feldmarschall von Hötzendorff anerkennende Nach- wfe, in denen sie ihn als einen der bedeutendsten Heerkükrer feie.

Budapest, 26. August. Das gestrige Unwetter in Szabadka for­derte mehrere Menschenleben. Der Turm der reformierten Kirche stürzte ein und begrub einen Mann unter seinen Trümmern. Ein anderer Mann wurde durch einen fallenden Baumstamm und ein dritter von einem einstürzenden Dachstuhl erschlagen. Die Kabinen des Bades Patios wurden durch den Sturm fast gänzlich zerstört und in den Fluß getrieben. Unter den Badenden entstand eine Panik.

Pola, 26. August. Acht in einer Höhle in den Inlischen Alpen eingeschlossene Touristen wurden gerettet.

Der Wortlaut der französischen Antwortnote.

Berlin, 26. Aug. Die französische Antwortnote in der Si­cherheitsfrage, die das Datum des 24. August trägt, hat folgen­den Wortlaut: Indem die französische Regierung von der deut­schen Note vom 20. Juli 1925 Kenntnis nimmt, stellt sie gerne die Uebereinstimniung der Anschauungen zwischen den beiden Regierungen fest, die in gleicher Weise bestrebt ist, den Frieden Europas auf eine Verständigung gestützt zu sehen, die den Völ­kern ergänzende Sicherheitsgarantien verschont. Die franzö­sische Regierung sieht mit Genugtuung, daß die deutsche Re­gierung nach aufmerksamer Prüfung der französischen Note vom 16. Juni ihrer Ueberzeugung Ausdruck gibt, daß eine Einigung möglich ist. In dem Wunsche, die Stunde der Einigung nicht hinauszuschieben, wird sich die französische Regierung auf die Darlegung derjenigen Bemerkungen beschränken, zu denen sie in Uebereinstimmung mit ihren Alliierten durch die Prüfung der drei wesentliche« Punkte her deutsche« Rute UerunlUht wird. Da diese Rote sich zu gewissen in der französischen Antwort vom 16. Juni aufgeworfenen Fragen nicht äußert, will sie an­scheinend zu erkennen geben, daß die deutsche Regierung inso­weit keine grundsätzlichen Bedenken sieht, und sich nur die Er­örterung von Einzelpunkten Vorbehalt.

Abschnitt 1. Mit Befriedigung hat die französische Regie­rung festgestellt, daß die deutsche Regierung nicht beabsichtigt, den Abschluß eines Sicherheitspaktes von einer Aenderuug der Bestimmungen des FrieLensvertrages abhängig zu machen; je­doch lenkt die deutsche Regierung zweimal die Aufmerksamkeit darauf, daß die Möglichkeit gegeben sei, die bestehenden Verträge auf dem Wege der Vereinbarung neuen Verhältnissen anzupas­sen, wobei sie auch auf gewisse Bestimmungen der Völkerbunds­satzung hinweist, ebenso stellt sie den Gedanken einer Aende- rnng des Okkupations-Regimes in den Rheinlanden in Anre­gung. Frankreich ist sich Lei seiner Achtung von den Interna­tionalen Verpflichtungen der Vertragsbestimmungen, auf welche die deutsche Note anspielt, durchaus bewußt und hat nicht die Absicht, sich irgend einer Bestimmung der Völkerbundssatzung zu entziehen. Es erinnert aber daran, daß diese Satzung in erster Linie aus der gewissenhaften Achtung vor den Verträgen be­ruht, die die Grundlage des öffentlichen Rechts Europas bilden und daß sie für Len Eintritt eines Staates in dm Völkerbund die aufrichtige Absicht der Jnnehaltung seiner internationalen Verpflichtungen zur ersten Bedingung macht. In Uebereinstim!- mung mit ihrm Alliierten ist die französische Regierung der An­sicht, daß weder der Friedensvertrag, noch die Rechte, die nach diesem Vertrag Deutschland und dm Alliierten znstehen, beein­trächtigt werden dürfen. Ebensowenig wie der Vertrag dürfen auch Re Garantien für seine Durchführung oder die Bestim­mungen, welche die Anwendung dieser Garantien regeln und in gewissen Fällen ihre Erleichterung vorsehen, durch die in Aus­sicht genommenen Abmachungen geändert werden. Wenn die Note vom 16. Juni hervorgehoben hat, daß der Sicherheitspakt weder die Bestimmungen des Vertrages über die Besetzung des linken Rheinnfers, noch die Erfüllung der in dieser Hinsicht im Rheinland-Abkommen festgesetzten Bedingungen berühren darf, so besagt das, daß Frankreich, so sehr es auch bereit ist, die schwebenden Verhandlungen in liberalem Geist und mit fried­lichen Absichten sortzusetzen, nicht auf seine Rechte verzichten kann. Im übrigen wiederholt Frankreich zu seinem Teile die bereits von den Alliierten abgegebene Erklärung, daß sie die Absicht haben, sich gewissenhaft an ihre Verpflichtungen zu halten.

Abschnitt 2. Die Alliierten sind nach wie vor überzeugt, daß die Zugehörigkeit zum Völkerbund für Deutschland, nach­dem es seinen Eintritt vollzogen hat, das sicherste Mittel sein würde, um seine Wünsche zur Geltung zu bringen, wie dies andere Staaten ihrerseits getan haben. Der Eintritt Deutsch­lands in dm Völkerbund ist die einzige dauerhafte Grundlage einer gegenseitigen Garantie und eines europäischen Abkom­mens. In der Tat kann ein Staat Vorbehalte nicht von außen her wirksam zur Geltung bringen, da sie hierdurch den Charak­ter von Bedingungen «nehmen würden. Erst innerhalb des Bundes kann er seine Wünsche dem Rate unterbreiten, indem er von dem Rechte Gebrauch macht, das allen dem Bunde ange­hörenden Staaten zusteht. Aus diesem Grunde haben wir mit Bedauern die Vorbehalte der deutschen Note gelesen, wonach die Frage des Eintritts Deutschlands in den Völkerbund noch der Klärung bedürfe, da Ris Schreiben des Völkerbundsrates vom 13. März 1925 nach Ansicht der deutschen Regierung ihre Be­denken nicht ausgeräumt hat. Die französische Regierung ist nicht berechtigt, im Namen des Völkerbundes zu sprechen. Der Rat, der mit den von Deutschland vorgebrachten Vorbehalten befaßt worden ist, hat der deutschen Regierung seine Entschei­dung mitgeteilt, die sich aus den Grundsatz der Gleichheit der Nationen stützt, einem Grundsatz, der für keine von ihnen eine Ausnahme oder ein Vorrecht zuläßt. Die alliierten Regierun­gen können sich, was sie angeht, nur ans ihre früheren Erklä­rungen beziehen und nur wiederholen, daß nach ihrer Auffas­sung der Eintritt Deutschlands in den Völkerbund nach Maß­gabe des allgemeinen Rechtes die Grundlage für jede Verstän­digung über die Sicherheit bleibt. Es ist gerade das Fehlen dieser Sicherheit, das bis jetzt die allgemeine Abrüstung verhin­dert hat, die in der Bölkerbundssatzung vorgesehen ist und auf die die deutsche Note anspielt.

Abschnitt 3. Die deutsche Regierung hat hinsichtlich der Art und der Tragweite der Schiedsverträge, die zwischen Deutsch­land einerseits und Frankreich und Belgien als Signatarmäch­ten des Rheinpaktes, sowie den anderen Deutschland benachbar­ten Signatarmächten des Versailler Vertrages andererseits, ab­zuschließen sein würden, Vorbehalte gemacht, die den obligato­rischen Charakter dieser Schiedsverträge nach dem Muster der von Deutschland bereits mit einigen seiner Nachbarn abgeschlos­senen Schiedsverträgen einschränken würden. Diese letzteren Verträge sehen in allen Fällen die Anrufung einer ständigen Vergleichskommission vor, aber die schiedsgerichtliche Regelung im eigentlichen Sinne erstreckt sich, wenn sie auch auf die mei­sten Fälle Anwendung findet, nicht auf die wichtigsten Fälle, nämlich die Politischen Fälle, also gerade diejenigen, die zum Kriege führen könnten. Dadurch würden die im deutschen Me­morandum vom 9. Februar 1925 ins Auge gefaßten Bestim­mungen, die den Abschluß von Schiedsverträgen zur Sicher­stellung einer friedlichen Lösung der politischen, sowie der recht­lichen Konflikte ins Auge faßten, in bedenklicher Weise einge­schränkt werden. Nach Ansicht der Alliierten wäre ein auf diese Weise eingeschränkter Schiedsvertrag, der sich nicht auf alle Streitigkeiten zwischen den einander benachbarten Ländern er­streckt, als Friedensgarantie ohne hinreichenden Wert, da er für Kriegsgefahren Raum lassen würbe. Was wir vor allem wollen, ist das, daß unter den in der Note vom 16. Juni ange­gebenen Voraussetzungen jede neue Anwendung von Gewalt durch eine für alle Fälle obligatorische friedliche Regelung un­

gerichts-Obligatoriums ist nach unserer Ansicht die unerläßliche Bedingung für einen Pakt, wie ihn die deutsche Regierung in ihrer Note vom 9. Februar vorgeschlagen hat. Die von der

deutschen Regierung hinsichtlich der Garantierung eines Schiedsvertrages hervorgehobenen Befürchtungen können einer objektiven Prüfung nicht standhaften. Nach dem in Aussicht ge­nommenen System entscheidet der Garant nicht frei und ein­seitig darüber, wer der Angreifer ist. Der Angreifer bezeichnet dies selbst durch die bloße Tatsache, daß er, anstatt sich auf eine friedliche Lösung einzulassen, zu Len Waffen greift, oder eine Verletzung der Grenzen, oder am Rhein der entmilitarisierten Zonen begeht. Es liegt auf der Hand, daß der Garant, der das größte Interesse daran hat, derartige Verletzungen von der einen wie von der anderen Seite zu verhindern, beim ersten Anzeichen einer Gefahr nicht unterlassen wird, zu diesem Zweck seinen ganzen Einfluß geltend zu machen. Im übrigen wird es nur von den einander benachbarten Nationen selbst abhängen, daß dieses Garantiesystem, das zu ihrem gegenseitigen Schutz geschaffen wird, nicht zu ihrem Nachteil in Funktion tritt. Was Las System der Garantierung eines Schiedsvertrages anlangt, so geht es unmittelbar von einem Gedanken aus, der von der Völkerbundsversammlung auf ihrer letzten Tagung in Genf als mit dem Geist der Satzung übereinstimmend anerkannt worden ist. Es erscheint nicht unmöglich, Bestimmungen zu formulie­ren, die das Funktionieren der Garantie (gleichviel wer der Garant ist und gleichviel, M sich die Garantie auf die Grenze oder auf die Schiedssprechung bezieht) der Art der Verletzung, den Umständen des Falles und dem durch die unmittelbare An­wendung der Garantie erforderten Grade der Schnelligkeit an­paffe«. In diesem Sinne könnte man untersuchen, ob es nicht möglich wäre, Mittel und Wege in Aussicht zu nehmen, um die Unparteilichkeit der Entschließungen sicherznstellen, ohne der Unmittelbarkeit und Wirksamkeit der Garantie zu schaden. Zu- sammensassend kann die französische Regierung gegenüber den drei wesentlichen Punkten der deutschen Note vom 20. Juli 1925 in Uebereinstimmung mit ihren Alliierten und ohne sich der rechtmäßigen Anwendung irgend einer Bestimmung der Völ­kerbundssatzung entziehen zu wollen, nur ihre vorstehenden Be­merkungen über die Notwendigkeit einer gewissenhaften Ach­tung vor den Verträgen bestittigen. Sie ist nicht berechtigt zur Erörterung der Fragen, die sich auf die Zulassung Deutsch­lands zum Völkerbund beziehen und über die sich der Völker­bund ausgesprochen hat. Endlich gibt sie sich der Hoffnung hin, daß die in Aussicht genommenen Garantien in Formen gebracht werden können, die gerecht und vernünftig sind und zu­gleich mißbräuchliche und ungerechtfertigte Auslegungen und Anwendungen ausschließen. Die französische Regierung ist sich in Uebereinstimmung mit ihren Alliierten der Schwierigkeiten und der Verzögerungen bewußt, die die Fortsetzung einer Ver­handlung über so delikate Fragen auf dem Wege des Noten­wechsels mit sich bringt. Aus diesem Grunde beschränkt sie sich unter Hinweis aus ihre Note vom 16. Juni aus diese allgemei­nen Bemerkungen, ohne auf weitere Einzelheiten einzugehen. Nach diesen in Aufrichtigkeit dargelcgten vorbereitenden Aus­führungen, die zur Vermeidung jeden Mißverständnisses be­stimmt sind, ladet die französische Regierung in Uebereinstim- nmng mit den Alliierten die deutsche Regierung ein, auf Liesen Grundlagen in eine Verhandlung einzutreten mit dem Willen, zu einem Vertrag zu gelangen, dessen Abschluß Frankreich zu seinem Teile lebhaft wünscht.

Die Auffassung in Berlin über die Note.

Berlin, 26. Aug. lieber die Auffassung maßgebender deut­scher Stellen zur heute veröffentlichten französischen Antwort­note erfährt die Telegraph-Union folgendes: Die am Schluß der Note vertretene Auffassung, daß es nicht zweckmäßig sei, den Notenwechsel fortzusetzen, wird auch von der deutschen Re­gierung geteilt. Sie wird deshalb vorläufig davon absehen, den in der deutschen Note vom. Juli dargelegten Stand­punkt noch weiter zu erläutern. Die deutsche Note vom 20. Juli hatte sich bekanntlich darauf beschränkt, zu einigen grund­sätzlichen Fragen ausführlich Stellung zu nehmen, sich aber die Stellungnahme zu den einzelnen Fragen Vorbehalten. Die in der französischen Note zum Ausdruck kommende Auffassung, als wenn die deutsche Note vom 20. Juli alle grundsätzlichen Fragen bereits erschöpfend behandelt hätte, ist somit in dieser Form nicht zutreffend, denn auch bei Len noch nicht erörterten Einzelfragen handelt es sich zum Teil um Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung und nicht um Nebenfragen. Es er­übrigt sich aber, bei dem gegenwärtigen Stand der Dinge, den ganze« Komplex der verhandelten Fragen noch einmal auszu­rollen, zumal für einen wesentlichen Teil der zu behandelnden Fragen die endgültige Stellungnahme der alliierten Regierun­gen noch nicht bekannt ist. Es handelt sich hierbei um Form und Art des abzuschlietzenden Sicherheitspaktes im Westen. Das deutsche Memorandum hat für diesen im Westen abzuschließen­den Sicherheitspakt nicht etwa eine bestimmte Lösung vorge­schlagen, sondern hat verschiedene Lösungsmöglichkeiten zur Er­wägung gestellt. Die französische Antwort vom 16. Juni hat zwar die deutschen Vorschläge wiederholt, ohne aber erkennen zu lassen, welche der verschiedenen Lösungsmöglichkeiten bei den Alliierten selbst als ihrer Anschauung entsprechend in Betracht kommen. Damit hängt die von alliierter Seite der deutschen Regierung übermittelte Anregung zusammen, einen deutschen Rechtsverständigen zu informatorischen Besprechungen zu ent­senden, in denen insbesondere die Anschauungen der Alliierten in dieser Frage darzulegen wären. Man hat früher von dem Gedanken einer juristischen Konferenz gesprochen. Diese An­regung mußte nach ihren ersten Aeußerungen in der Presse so aufgefaßt werden, als ob sie dazu bestimmt sei, einen förm­lichen Vertragsentwurf auszuarbeiten. Einem solchen Gedanken hätte die deutsche Regierung nicht zustimmen können, denn die Festsetzung eines Vertragsentwurfes berührt alle hierfür in Be­tracht kommenden politischen Fragen und könnte ohne die ent­scheidende Mitwirkung der die politische Verantwortung tra­genden Instanzen nicht beraten werden. Dagegen hat die deut­sche Regierung keinen Anlaß, eine Einladung abzulehncn, die sich daraus bezieht, sich über die Einzelheiten des Vertragswer­kes zu informieren, schon um für etwaige spätere mündliche Verhandlungen die Möglichkeit zu haben, dies: Informationen als Grundlage für ihre eigene Stellungnahme zu verwerten.

Jahreszahlungen Frankreichs von 12)4 Millionen Pfund Sterling.

Paris, 26. Aug. Auf Grundlage einer Jahreszahlung Frankreichs von 12)4 Millionen Pfund Sterling wurde heute abend in London eine Verhandlungsbasis gefunden. Es hängt nur von dem französischen Kabinett ab, ob der Provüorisch ge­troffenen Abmachung die Zustimmung gegeben wird, damit das Abkommen unterzeichnet werden kann. Während des jetzigen Aufenthalts Caillaux in London wird ^ies nicht mehr der Fall sein. Man neigt zu der Vermutung, daß das Abkommen noch dieser Tage zu Stande kommen werde und daß man die bei­nahe vor dem Abbruch gestandenen Verhandlungen doch noch zu Ende führen könnte. Das ist auf die heutige Besprechung zwi­schen Caillaux und Chamberlain zurückzuführen. Nicht der Schatzkanzler Churchill war es, der das Komvromiß ermöglichte, sondern der Staatssekretär für Aeußeres, Cliamberlain. Nach

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