st ein, scheint sich editgewährung be- >ei der Aufnahme Umfang der vom Hesamtkredite ging Konzerns entspre- )er Konzern in zu sstitionszwecke aus-

innes.

: Seite wird über ülheim mitgeteilt: ung bestanden bei ngkeiten, die durch rng der beiden ge- Diesc Mißstände go S'innes, deren ire Hugo Stinnes- einbeitlich geleitet ng der Firma zu itern. Funuionen, nen Tr. Edmund ; einige Werte ab- eirrna Stinnes in n Zusanimenhung :r Lteichsbank cr- reS genau so Sei- r Vater. Tie Ar- ' einheitlicher Lri- Deutschen i-illgem. as den Abbau bei nicht um die Ab- ilbbau ist lediglich ensassung der Ge- erwaltungsorgane en, unter Umstän- h Auffassung des ;enommen worden m Willen, die not- Kraft herzustellen, tslage. Ein Teil ner Zeit geplant, Edmund Stinnes hn frei.

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chtunr»!

der Alliierten hat anuar dieses Jah- utschen Regierung des Friedensvcr- , Deutschland den gigute kommen zu träges vorgesehen rungen zum Aus- rten Kontrollkom- wung mitzuteilen, mutz, damit seine emätz den Bestim- Mtrachtet werden iefrll Bericht eruh­en Verstöße der des Vertrags von t, find sie heute in ng zu machen. Die ich, die allgemeine atz die Gesamtheit Abhilfe geschaffen Wiederaufstellung s in Waffen ver- förmlichen Wider- das deutsche Heer ung innerhalb des bestimmt sein soll, des der festgestell-' >rch ihrer Gesamt- hrlichen Charakter einen grundlegen- -e Beseitigung der hen es verhindert,

! als erfüllt anzu- die in Rebe steh- azigen Beweis für :s Friedensvertra- rten Regierungen ^geführt:

auf militärischem h aus dem Bericht ergibt.

Rtklme!

g Illen legen ?

n Bevölkerungs- i van Hand zu ad stündlich von Verkehrs- und ung und Gelesen­außerordentlicher

hastenden, flach­ste Aufmerksam- nthalterren Nach­genteil namentlich e die wichtigsten

ewißheit,' daß sie chichten erreichen, erfolg".

pünktlich und in rf und wird auch

igkeit vermindert det solche. Er-

S. Zusammenstellung der Hmrptpunkte der militärischen Be­stimmungen, in denen die Alliierten noch nicht befriedigt worden

^"^ 3 . Aufstellung der im einzelnen erforderlichen Matznahmen, hinsichtlich deren die alliierten Regierungen der im Vertrage hierfür vorgesehenen Kontrollkommission alle nötigen Weisunj- aen erteilt haben.

4. Mn Verzeichnis von den den Alliierten bereits gemach­ten Zugeständnissen, das die Darstellung der Sachlage vervoll­ständigen soll.

Die alliierten Regierungen sind überzeugt, dass es von dem guten Willen der deutschen Regierung und der deutschen Be­hörden abhängt, die im dritten Teil des Memorandums behan­delten Verstöße in verhältnismäßig kurzer Frist abzustrllen. Letz­ten Endes ist es nunmehr Sache der deutschen Regierung selbst, die Voraussetzungen zu erfüllen, die eine schnelle Räumung cst- möolichrn würden. Ihr selbst wird dtr Eifer, mit dem die ge­forderten Maßnahmen erfüllt, und die Sorgfalt, die sie auf die g eene Jmwhaltung der Bestimmungen des Vertrags verwen­det, zu gute kommen. Die alliierte» Regierungen stellen fest, daß di- Revw'ationskommisston in dem anliegenden Schreiben erklärt hat, daß Deutschland heute getreulich seine Repnrationsverpslich- tnnc-e.r, so wie sie gegenwärtig festgesetzt sind, erfüllt hat. Sir sind de-°h'lb trotz der Vorbehalte, zu denen sie infolge der Nicht­erfüllung anderer Vertragsbestimmungen berechtigt fein wür­den, mit Rücksicht auf die ausschlaggebende Bedeutung, die sie d r Erfüllung der militärische« Vertragsbestimmungen Leimest sen, bereit, Sen Befehl zur Räumung der ersten Besetzuugszsue zu geben, sobald die im dritten Teil des auliggeuden Memoran­dums aufgezählten Verstöße behoben fein werden. Sie zweifeln nicht, daß während des zur Durchführung der in Rede stehen­den Maßnahmen erforderlichen Zeitraums kein neuer ernster Verstoß Deutschlands gegen irgend eine vertragliche Verpflich­tung der Auswirkung des Artikels 429 ein Hindernis entgegen- stellcn wird. Alsdann wird nichts mehrßentgegenstchen, daß die Kontrollkommission abberufen wird, deren Aufgabe als beendigt wird angesehen werden können. .Diese Abberufung wird dem Völkerbimdsrat mitgeteilt werden, damit von ihm die zur Durch­führung des Artikels 2l3 des Fricdensvertrags beschlossenen Maßnahmen zur Anwendung gebracht werden können. Schließ­lich haben die alliierten Regierungen feMestellt, daß die deutsche Negierung in ihre^r Noten vom «. und 27. Januar die für die Haltung der alliierten Regierungen maßgebenden Gründe an­scheinend unzutreffend beurteilt hat. Um jede Möglichkeit eines Mißverständnisses für die Zukunft zu vermeiden, legen die al­liierten NcgierunMn Wert darauf, von neuem, wie schon in ihrer Note vom 2«. Jan. zu versichern» daß sie sich aufs genaueste an die Bestimmungen des Artikels 429 des Versailler Vertrags zu halten gedenken. Auch an der Behauptung in der deutschen Note vom 6. Januar, daß die Alliierten mit der Nichtränmung der Kölner Zone am 10 . Januar 1925 eine Vergeltungsmaß­nahme ergriffen hätten, können die alliierten Regierungen nicht Vorbeigehen. Eine solche Behauptung, die schon in der alliier­ten Note vom 2«. Januar widerlegt ist, stellt ein völliges Miß­verstehen der Tragiveite der Art. 428 und 429 des Vertrages dar. Es* war Sache der deutschen Regierung, sich den Vorteil der Räumung der ersten Bcsctznngszone unter den Voraus­setzungen des Art. 429 durch getreuliche Erfüllung ihrer Ver­pflichtungen zu sichern. Ebensowenig können die alliierten Re­gierungen anerkennen, daß ihr Beschluß einen Akt darstclle, des­sen Schärfe außer jedem Verhältnis zu der Bedeutung der noch nicht erfüllten militärischen Verpflichtungen stehe. Unter diesen von der deutschen Regierung in ihrer Note als untergeordnet hingcstellten Verpflichtungen befinden sich im Gegenteil Bestim­mungen, auf deren wesentliche Bedeutung die deutsche Negie­rung von den Alliierten seit langem, insbesondere in ihrer Kol­lektivnote vom 29. September 1922 vergeblich aufmerksam ge­macht worden ist.

Zudem hat die deutsche Negierung noch nach dieser Note wieder holt und zwar noch ganz kürzlich neue schwere Vertrags­verletzungen begangen, insbesondere durch die Einstellung von Zeitfreiwilligen in die Reichswehr, durch die an zahlreiche (nach den Vertragsbestimmungen verbotene) Verbände erteilt Geneh­migung zur militärischen Ausbildung und durch Begünstigung des Ausbaues gewisser Maschinenanlägen in den Fabriken.

Immerhin wollen die alliierten Regierungen in dem Wunsche, jede Auseinandersetzung zu vermeiden, nachdem flk so diese Jrrtümcr gekennzeichnet haben, aus der deutschen Note vom 6. Januar lediglich die Versicherung heransgreifen, daß die deutsche Regierung bereit ist, alles zu tun, was von ihr abhängt, um schnell zu dem nötigen praktischen Ergebnis zu kommen. Deshalb appellieren sie erneut und nachdrücklich an die deutsche Regierung, daß sie mit dem nötigen guten Willen an die Rege­lung der noch schwebenden Fragen herangeht, die die Regelung rmd der Ernst der Lage erheischt. Das ist für sie das einzige Mittel, um nach ihren eigenen Worten Deutschland durch Be­freiung eines Teiles des besetzten Gebietes Erleichterung zu verj- schaffen.

Es werden daran eine Anzahl einzelner Forderungen ge­knüpft.

- 1. Die Polizei

hat nach Ansicht der Alliierten dieselbe Organisation wie Ende 1922. Ihre Stärke belaufe sich gegenwärtig auf ungefähr 180 000 Mann, statt der durch die Boulogner Note gestatteten 150 000. Außerdem seien polizeiliche Hilfskräfte, Hilfspolizei, Notpolizei usw. gebildet worden, die in den obigen Ziffern nicht einbegrif­fen seien. Die Schutzpolizei habe militärischen Charakter und fei in Einheiten zusammengefaßt, in Kasernen untergebracht, h<We besondere Stäbe, erhalte gemeinsame militärische Ausbil- duug ..sel im Besitz sämtlicher Waffen, die von der interalliierten Mmtarkontrollkommission der Polizei in ihrer Gesamtheit zu­gestanden seien. Gefordert wird die Durchführung von Maß­nahmen, die der Polizei Len Charakter eines regionalen und munizipalen Organs bewahren. Die Stärke der Gesamtheit der Beamten und Angestellten aller Kategorien solle 150 000 Mann nicht überschreiten. Ueberzählige sollten verschwinden und alle Hilfsformationen beseitigt werden. 'Weiter sei der militärische Ausbau, die Ausbildung, die einen gemeinschaftlichen militäri­schen, Charakter trage und die Verpflichtung der Polizei für zwölf Jahre wie die Reichswehrtruppe zu beseitigen und dem Personal der Charakter von Beamten auf Lebenszeit zu ver- leihen. Wenn die erforderlichen Schritte zur Durchführung die­ser Maßnahmen getan seien, werde einer gewissen Zahl bedeu­tender Städte eine staatliche Polizei innerhalb der zugelasscnen .Starke von 150 000 Mann, in einigen Großstädten die teil­weise Kasernierung der Polizei zugestanden, worüber die Mili- tarkontrollkommission auf Vorschlag der Reichsregierung zu ent­scheiden habe. Zum Schluß wird noch die Vernichtung der Ein­richtungen der drahtlosen Telegraphie bei der Polizei gefordert, soweit es sich nicht um feste Stationen handle, die von der Mi­litärkontrollkommission zu genehmigen seien. Von der gleichen Stelle soll der Wortlaut der gesetzgeberischen oder Verwaltungs­maßnahmen genehmigt werden, die zur Durchführung obiger Maßnahmen erlassen werden.

2. Fabriken, Depots und Werkstätten.

Es werden eine ganze Reihe von Forderungen auf Zer­streuung von Maschinen und Zerstörung von Einrichtungen

und Anlagen gefordert. So sollen in der D, W. M. F. in Karlsruhe 586 Maschinen der Patronenfabrik und 278 der Pa- tronenhülsenfabrik noch zerstreut werden, ebenso 885 der Fabrik Mauser in Oberndorf und 1873 der D. W. M. F. in Wittenau. Die Bayerische Sprengstoff A.G. in Thansau soll vier Nitrier- apparate und eine Kristallisationsanlage abmontieren. Bei der sächsischen Gußstahlfabrik in Döhlen werden drei Sätze Doppel­schmiedepressen und zwei Horizontalpressen beanstandet. Bei der Pulverfabrik Walsroden sollen elf Gebäude mit Vacuum-Trok- kenkammern, bei den Deutschen Werken in Spandau soll ein vierter Nkartinofen und das Gebäude des Bessemer Stahlwerks zerstört und das Walzwerk eingeschränkt Werden. Bei den Deutschen Werken in Hanau sollen einige nicht näher angege­bene Spezialeinrichtungen zerstört und bei den Deutschen Wer­ken in Haselhorst die in Ausführung begriffenen Bauten ein­gestellt, in Aufstellung begriffene Werkstätten beseitigt und kein Neubau begonnen werden. Bei den genehmigten Fabriken Krupp in Essen und Meppen wird die Zerstörung der großen Maschi­nen und der Werkstätte Nr 10, weiter von elf Pressen zür Her­stellung komprimierter Eyplofivkörper und eines Munitions­vorrates gefordert. Schließlich werden noch Einschränkungen und Vernichtungen bei Polt« in Magdeburg und der W. A. S. AG: in Reinsdorf, sowie die Vorlage von Fabrihrtionsplänen Lei letzterer Firma,, bei Krupp, EW?' irdt (Rgeinmetall) und bei noch nicht namhaft gemachten Fabriken, sowie einzeln? .Um­stellungen gefordert bei denen die Firmen Simson in Suhl und die Dortmunder n,üon erwähnt werden.

Für die militärischen Werkstätten und Depots werben Um­stellungen, Veräußerungen und Zerstörungen gefordert, so die Zerstörung von 17 Mnnitionsschuppen bei der Werkstatt des Wehrkreises Teschingen und die Beseitigug des Gasschutzlagers in Hannover und.einzelner Werkstätten der Truppenteile und der Polizei.

3. Materialabliesernng.

Hier wird im wesentlichen das Vorhandensein zu vieler Er­satz- und Ergänzungstcilc beanstandet. Es seien solche Teile für die Zusammensetzung von 15 600 Gewehren oder Karabi­nern, von 21 leichten Minenwerfern ohne Rohr und Gestell, Ueberschüsse von Maschinengewehr- und Geschützersatzteilen, fer­ner von Hufeisen, Hufbeschlagmaterial, Pioniergerät, Signal­gerät, Geschirren, Tragtierausrüstungen, Bekleidungsgegcnstän- den und 22 Drehgestellen für Lafetten auf Schienen widerrecht­lich vorhanden. Für alle diese Bestände wird die Rückführung auf einen von der Kontrollkommission bestimmten oder zu be­stimmenden Bestand bzw. die Ablieferung gefordert. Die An­fertigung von Platzpatronen in nicht genehmigten Werkstätten und die Ansetzung von 30 statt 15 Millionen als jährliches Nebungsmaterial wird untersagt. Von der Bewaffnung der Po­lizei wird die Ablieferung von Maschinengewehrlafetten, der überschüssigen Ersatzteile und der sämtlichen angeblich 80 000 Stahlhelme gefordert. Schließlich wird die Ausrüstung des Heeres mit Gasmasken gerügt, deren Bestand von der Militär­kontrollkommission in gewisser Höhe festzusetzen sei.

4. Reichswehrorganisation.

Es werden die Befugnisse des Chefs der Heeresleitung be­anstandet, der nach der Verordnung vom 25. September 1919 nur Chef des Stabs, der Reichswehrminister durch Verordnung vom 11. August 1920 aber tatsächlich der Oberbefehlshaber ge­worden sei. Hier wird die Wiederherstellung des Zustandes nach der ersten Verordnung und zwar durch Maßnahmen verlangt, die der Zustimmung der Militärkontrollkommission bedürfen. Auch die Heeresverwaltung und die Heeresleitung, die die voll­ziehende Kommandobehörde und den großen Generalstab dar­stellen, werden beanstandet und es wird die Auflösung dieses Generalstabs" gefordert. Das soll u. a. durch die Aufhebung der Abteilungen der Heeresleitug geschehen, die sich mit der Beförderung von Offizieren im Ruhestand und mit der Inspek­tion für Waffen und Gerät befassen, ebenso der Abteilungen Luftrat, der Gasabteilung und der Zentraleisenbahnabteilung, während die für das Personal der Generalstabsoffiziere besteh­ende Abteilung umorganisiert werden soll. Schließlich werden bestimmte Beschränkungen der Ausbildung für GeneralstaLs- offiziere gefordert.

Weiter werden Einzelheiten über die militärische Organi­sation des Eisenbahnnetzes angegeben, die aus Mobilmachungs­zwecke eingestellt sei und nach der Anzahl der zum Zwecke mili­tärischer Verwendung hergestellten Eisenbahnwagen stärker sei als 1914 200 000 gegen 166 000 im Jahre 1914 Die Auf­hebung der Zentralabteilung und der 16 Linienkommissionen, die Zerstreuung des für Militärtransporte unterhaltenen Son­dermaterials, die Beseitigung besonderer Einrichtungen der Ei­senbahnwagen und die Abänderung von Instruktionen wird hier gefordert. , (Schluß folgt.)

Uebertreiburigen!

Berlin, 5. Juni. Die Einzelheiten der heute veröffentlichten Entwaffnungsnote und ihrer Anhänge stimmen zu einem gro­ßen Teil nicht mit den Tatsachen überein. In Anlage 1 Teil 1 wird u. a. bei Erwähnung des Artikels 169 eine Aufzählung des abgelieferten überzähligen Kriegsmaterials gegeben, die von den amtlichen deutschen Statistiken von Ende November 1923 in fast allen wichtigen Punkten abweicht. Die Alliierten zählen 33 000 Kanonen und Haubitzrohre auf. Tatsächlich sind 54 887 abgelie­fert worden. Statt 23000 wurden 28 000 Geschützlafetten, statt 11000 fast das Dreifache, also 28 000 Minenwerfer, statt 88 000 insgesamt 105000 Maschinengewehre abgeliefert. Nicht 41H son­dern 6 Millionen Handfeuerwaffen, nicht 12,3, sondern 16,5 Mil­lionen Bomben und Granaten sind von Deutschland abgeführt. Bei Erwähnung des Artikels 179 wird gesagt, daß amtliche Mi- litärkommisstonen im Ausland nicht beständen, daß es aber be­kannt sei, daß einzelne Deutsche, zum Teil von hohem militä­rischem Rang, in fremden Heeren dienen. Tatsächlich kann aber Deutschland auf die Private Auswanderung und den Eintritt von Privatpersonen in ein fremdes Heer keinerlei Einfluß aus­üben. Die betreffenden Personen können auch von Deutschland in keiner Weise geschützt werden, was sich beispielsweise bei der spanischen und französischen Fremdenlegion zum deutschen Leid­wesen ergeben hat.

Mißmhm» M VtkWmg kr BklWkMN kr Ziotzrr kr Wufrr.

Nach der Verordnung des Ministeriums des Innern vom 25. Mai 1925 (Staatsanzeiger Nr. 122) unterliegt bis auf weiteres jedes in das Landesgebiet cingeführte Pferd und jeder ande-e Einhufer (Esel, Maultier, Maulesel) nach dem Entz essen an seinem Bestimmungsort der amtstüsärzt- l chen Untersuchung und der Blutunters -chung. Bis znm i'dschi' dnser Untersuchungen nnt-rstehen die eingefüh ten Tiere der polizeilich n Beobachtung n i' der Wirkung, daß 'in W chsel dt« Standorts n- mii Genehmigung d s Ober­auels zulässig ist. Tie U-,b süchuvgen und die pol zefliche Beobachtungen komme - in W g uv, wenn die Emsüdrer der s Tie.e du.ch Vorlage einer amu chea Bescheinigung den Nach- : weis e bnnc-e , daß die eingefnhrten Tiere innerhalb der ' «tz'.en z- bu Tao« an .einem anderrn Ort den Unl.rsuchiMgeti »int. r'-- nein u rm ch'g ans unterzogen.worden sind.

Tie Eir.i'ükrer von E>. h.fern sind veipfstchtkt, dem Obcrau.t und de:n beamteten Tierarzt von dem Ewt'.' ff.« d . Ti-'r- am Bestimmung»«« unverzüglich Anzeige za ec- M.i. ii. Zuwiderhano - urigen werden nach den Slrüfde^un- s : des Pi Hs .nseug'' tzes verfolgt.

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