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Casablanca hat die Polizei dort gestern 6 Kommunisten verhaftet, beschuldigt werden, antimilitaristische Druckschriften verfatztzu haben. Madrid, 28. Mai. Zur Reichstagsrede des Außenministers Dr. cesemann schreibtEpoca": Man muß annerkennen, daß die Ost- Deutschlands ein Produkt der Leidenschaften sind und dem Wiche entstammen, die mächtigen Lebensquellen Deutschlands zu »Nichten. Aus der ganzen Rede geht hervor, daß Deutschland nicht Monde ist, Kriegsgelüste zu empfinden, daß es aber auch nicht die kcqangenheit vergessen und sich in sein Schicksal ergeben will.

Peschawar, 28. Mai. Nach hier eingetroffenen Meldungen ist M Befehl des Emirs von Kabul der erste Trupp von 60 Aufstän- Men aus dem Kosst-Gebiet erschossen worden. In der Geschichte üsgamstans sind Hinrichtungen in diesem Umfange bisher noch nicht ^genommen worden.

WSrttemServscher La«dta,.

Stuttgart, 28. Mai. Der Landtag trat heute nachmittag vor den Pfingstfeiertagen noch einmal zu einer Vollsitzung zu- stmmeil und befaßte sich zunächst mit der Großen Anfrage des Vg Winker (Soz.) betr. die Entlastungen von Bankangestell- ien. Der Antragsteller machte geltend, daß der Abbau weder durch die Geschäftsflauheit noch durch die Finanzlage begründet sei. Die Banken wollten lediglich den ihnen durch den Berliner Schiedsspruch auferlegten Mehraufwand durch Entlastungen ausgleichen. Staatsrat Rau gab in Beantwortung der Anfrage zu, daß der heutige Personalbestad der Banken immer noch »erheblich größer sei als vor dem Kriege, obwohl »der Umsatz gegenüber der Vorkriegszeit bedeutend nachgelassen habe. Einen Mitergehenden Schutz als die Vorschriften des Handels- und Ketriebsrätegesetzes gebe es für die Angestellten nicht. An der Besprechung beteiligten sich die Abgeordneten Roos (B.P.), Kcngler (Ztr.), Schees (Dem.), Mergenthaler (Völk.), Rath iiD, V.P.), Brönnle (Komm.). Sie endete mit der Annahme chier sozialdemokratischen Entschließug, wonach die Regierung Mir sorgen soll, daß der Schiedsspruch loyal ausgeführt wird. ^Ein anderer Teil der Entschlisßung, wonach die Durchführung nicht loyal ist, wenn weiterhin Entlassungen, Zurückversetzun- gm und Ueberstunden erfolgen, wurde abgclehnt. Alsdann be­sann man noch die Beratung des Beamtenhesoldungsgesetzes, >ie sich weit in die Nacht hinein erstreckte. Der Abg. Schees er­tastete einen eingehenden Ausschußbericht. Bürgerpartei, Bau­ernbund, Zentrum und Demokratie legten eine Erklärung vor, tzvonach sie an den Beschlüssen des Ausschusses festhalten und eine Erörterung über Besoldungsfragen in der Vollversamm­lung ablehnen nicht zuletzt im Interesse der Beamten selber. Sie erklären, daß zwar nicht alle Ausschußbeschlüsse ihren Wünschen entsprechen, daß sie sich aber Höheren Interessen und Rücksichten fügen. Nächste Sitzung morgen vormittag.

Wegen 23facher Brandstiftung vor Gericht.

Paffau, 28. Mai. Das Schwurgericht Pasta» hatte sich mit einem seltenen Fall von Brandstiftung zu befassen. Ängeklagt ivar der zwanzigjährige Arbeiter Matthäus Laider aus Nieder­reisbach wegen 28 Vergehen der Brandstiftung. Der Angeklagte hatte mehreremale in der Nacht an verschiedenen Stellen Brände angelegt und ein besonderes Vergnügen an dem Entstehen eines großen Feuers und an dem Jammer der von dem Feuer Be­troffenen bekundet. Die Sachverständigen bezeichnet«» den An­geklagten als moralisch höchst minderwertig, aber für seine Straftaten voll verantwortlich. Das Gericht verurteilte ihn ent­sprechend dem Antrag des Staatsanwalts zu der Höchststrafe von 15 Jahren Zuchthaus und der Aberkennung der bürger­lichen Ehrenrechte aus die Dauer von 10 Jahren.

Neue Schikanen im besetzten Gebiet.

Frankfurt a. M., 28. Mai. Durch Verfügung der französi­schen Besatzungsbehörde wurde derFrankfurter Zeitung" zu­folge dem Vizepräsidenten der Reichsbahndirektion Dr. Schnei­der, Reichsbahnoberrat Großpietsch und Reichsbahnamtmann Wirbelauer vom 26. Mai ab die Ausübung ihrer Aemter bei der Reichsbahndirektion Mainz untersagt. Gründe wurden nicht angegeben. Die Ausweisung der genannten Herren war noch nicht aufgehoben. Es war ihnen jedoch auf Widerruf die Ausübung ihrer Tätigkeit gestattet worden.

Münster, 28 Mai. Heute nachmittag trafen die Teilnehmer der diesjährigen Schutzbundtagung aus Köln in Münster ein. Die beiden Vorsitzenden des Deutschen Schutzbundes, Dr. von Loesch und Ministerialdirektor Goetz, empfingen die Vertreter - der Presse, denen Dr. Goetz über eine Verfügung des Präsiden­ten her Interalliierten Rheinlandkommission in Koblenz an den Oberpräsidenten der Rheinprovinz berichtete, die daran erinnern soll, daß die Verordnungen der Hohen Kommission, insbesodere der Verordnung Nr. 295, die untersagt,in den besetzten Ge­bieten eine Tätigkeit auszuüben, welche die Hervorrufung oder Entwicklug feindseliger Gesinung gegenüber den alliierten Be­hörden bzw. Besatzungstruppen bezweckt", auch auf Vereine an­wendbar sind, die ihren Sitz auch außerhalb der besetzten Ge­biete haben, falls sie sich in das besetzte Gebiet begeben. Der Deutsche Schutzbund sei bis heute niemals ausdrücklich oder namentlich verboten worden. Der Erlaß Tirards umgehe auch diesmal ein Verbot, aber er enthalte etwas ähnliches. Daß die Hohe Interalliierte Kommission selbst gegen Reisen ge­wöhnlicher Staatsbürger, denn um solche handelt es sich bei dem Schutzbundausflug mit den schärfsten Mitteln vorgehe, sei ein Beweis dafür, daß die Verhältnisse des besetzten Gebiets erneut zu einer Verschärfung neigen, auf die noch vor kurzem auch an anderer Stelle hingewiesen worden sei.

Verurteilte Hochverräter.

Leipzig, 28. Mai. Am Donnerstag hatten sich vor dem Norddeutschen Senat des Staatsgerichtshofes zum Schutze der Republik der Hafenarbeiter Wilhelm Schulz und der Stell­macher Fritz Wendt aus Stettin wegen Beihilfe zum Hochver­rat, Vergehen gegen das Republikschutzgesetz, Sprengstoffver­gehen und unbefugten Waffentragens zu verantworten. Beide Angeklagte sind Funktionäre der kommunistischen Partei in Stettin. Im Oktober 1923 wurden bei ihnen große Mengen Waffen, Sprengkapseln und Munition gefunden. Sie gaben an, dieses Material von dem flüchtigen militärischen Leiter Schiebe! erhalten zu haben. Das Gericht verurteilte Schulz zu einem Jahr Gefängnis und 100 Mark Geldstrafe und Wendt zu 10 Monaten Gefängnis und 100 Mark Geldstrafe. Davon sind 5 bzw. 3 Monate der Freiheitsstrafe und die Geldstrafe durch die Untersuchungshaft als verbüßt erachtet worden.

Ermäßigte Bisa zwischen Deutschland und Oesterreich.

Berlin, 28. Mai. Auf Grund von Vereinbarungen, die zwi­schen der deutschen und der österreichischen Regierung getroffen worden sind, werden die von den beiderseitigen Staatsangehö- rigen bisher zu erhebenden Sichtvermerkgebühren vom 1. Juni !; 1925 ab ermäßigt. Erhoben wird deutscherseits bis auf weiteres von österreichischen Bundesangehörigen für einen Sichtvermerk iftirr einmaligen Durchreise ohne freiwillige Fahrtunterbrechung N Reichsmark, für einen Sichtvermerk für einmalige Ein- und Musreise oder zur einmaligen Ausreise und Wiedereinreise Reichsmark und für einen Sichtvermerk zum beliebig häufigen Menzübertritt innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten ! sO Reichsmark. Auf österreichischer Seite gelangen entsprechende Mätze zur Erhebung.

Haftentlassung der Söhne Kntiskers.

Auf die wiederholten Haftentlassungsanträgc der Rechts­

ter und der Oberstaatsanwalt darin eingewilligt, daß Alexander Kutisker gegen eine Kaution von 50 000 Mark und Max Ku­tisker gegen eine Kaution von 10 000 Mark aus der Unter­suchungshaft entlasten werden. Der Hauptangeschuldigte Iwan Kutisker verbleibt weiter in der Charitch Nach einem erneuten ärztlichen Gutachten ist er jedoch vorläufig nicht verhandlungs­fähig.

Annahme des deutsch-spanischen Handelsvertrags mit großer Mehrheit auch in dritter Lesung.

Berlin, 28. Mai. Nachdem gestern in später Abendstunde der grundlegende Artikel 1 des deutsch-spanischen Handelsver­trages angenommen war, wird zur Abstimmung über den Ar­tikel 2 geschritten. Zunächst wird ein Schlußantrag eingebracht, der aber zurückgezogen wird, als die Sozialdemokraten dagegen protestieren. Abg. Korell (Dem.) erhält daher das Wort und spricht für eine kleine Minderheit seiner Fraktion unter allge­meiner großer Unruhe des Hauses gegen den Vertrag. Abg. Höllein (Komm.) wirft der Sozialdemokratie moralische Feig­heit vor, weil sie sich bei der Abstimmung enthalten habe. Der Handelsvertrag wird darauf mit derselben Mehrheit wie bei der ersten Abstimmung in zweiter Lesung angenommen und gleich darauf ohne Aussprache auch in dritter Lesung. Ein An­trag Korell (Dem.), die Schlußabstimmung namentlich vorzu­nehmen, wird nicht unterstützt. Der deutsch-spanische Handels­vertrag wird darauf in einfacher Abstimmung mit großer Mehr­heit angenommen. Dafür stimmen die Regierungsparteien und die Demokraten, dagegen die Kommunisten und Völkischen^ so­wie die Minderheiten der bürgerlichen Fraktionen. Die Sozial­demokraten enthalten sich der Abstimmung. Das Abstimmungs­ergebnis wird vom Hause ruhig ausgenommen.

Geßlers Verteidigung.

Berlin, 28. Mai. Der Reichswehrminister Dr. Geßler hatte sich den letzten Tag vor den Pfingstferien ausgesucht, um mit wenigen Worten die vor zwei Tagen aus dem Hause heraus gegen ihn und die Reichswehr gerichteten Angriffe zu zerstreuen und auch mit Rücksicht auf die zu erwartende Note der Bot­schafterkonferenz einen Abstecher auf das Gebiet der Außenpoli­tik zu machen. Punkt für Punkt setzte er sich mit der Sozial­demokratie auseinander, ebenso aber auch mit der französischen Propaganda. Seine Rede klang aus in dem Wunsch,'daß das Heer aus dem Parteihader Heraugeristen, und daß Volk und Heer aus dem Parteihader herausgerissen, und daß Volk und ein, an der sich Vertreter fast aller Fraktionen beteiligten, die aber nichts wesentlich neues mehr brachte, so daß bald die all­gemeine Aussprache geschlossen und die Einzelberatung eröffnet werden konnte. Hier griff der Reichswehrminister noch verschie­dene Male ein, besonders beim Kapitel Pionierwesen, als das Reichswehrunglück von Veltheim zur Sprache kam, für dessen restlose Aufklärung der Minister sich ebenfalls einsetzte. Schließ­lich wurde der Rest des Etats der Reichswehr ohne Debatte erledigt und die Weiterberatung abgebrochen. Mit dem Wunsch angenehmer Feiertage schickte der Reichstagspräsident in den spä­ten Nachmittagsstunden das Haus bis zum 9. Juni in die Ferien.

Wenn der Reichstag wieder kommt, wird Wohl nach aller Voraussicht zum mindesten die Entwaffnungsnote der Alliierten vorliegen, vielleicht sogar die Antwort auf unser Sicherheits­angebot, sodaß die Außenpolitik sich mehr in den Vordergrund schiebt. Umso notwendiger ist es dann, innerpolitisch alles zu vermeiden, was den Kampf verschärfen könnte. Denn wie die Dinge sich in London entwickeln, steht doch zu befürchten, daß man uns sehr starke Daumenschrauben ansetzen wird, und je stärker die Stellung der Regierung ist, desto größer ist unsere Aussicht, uns bei der Verteidigung unserer Position zu he- haupten.

Polnische Brutalität gegen einen Deutschen.

Berlin, 28. Mai. Die in Bromberg erscheinendeDeutsche Rundschau" veröffentlicht heute eine Meldung der Posener Neuesten Nachrichten" aus Posen, die nachstehend wiedergege­ben sei:Am Sonntag, den 24. Mai, fand auf dem hiesigen Rennplatz ein Automobil- und Motorradrennen, veranstaltet vom hiesigen Groß-Polnischen Automobilklub, statt. Den Presse­vertretern war sowohl von der Startleitung, als auch von der Polizei ein bestimmter Platz angewiesen worden. Unter den dort stehenden Pressevertretern befand sich auch der unsrige, als in einem nichts ahnenden Moment, da man ja ganz auf den Verlauf des Rennens eingestellt war, Major Hendricks von den hiesigen Megern auf die Pressevertreter zueilte und in unge­höriger Weise forderte, sie sollten den Platz verlassen. Als man ihm von allen Seiten zuries, daß man von der Presse sei und sich durch Ausweise legitimierte so auch unser Vertreter, der dies in deutscher Sprache tat zog Major Hendricks seinen Dolch und stach, indem er sagte:Hier ist Polen! Hier wird nicht deutsch gesprochen!" unserem Vertreter in Len Unterleib. Diesen Vorfall haben nicht nur die anderen anwesenden Ver­treter der polnischen Presse, sondern auch mehrere andere Her­ren mit angesehen und sich erboten, nicht nur ihr Zeugnis ab­zugeben, sondern sogar an höherer Stelle selbst vorstellig zu werden. Die Aeußerungen des Herrn Majors Hendricks gingen nachher so weit, daß er sagte, er werde gleich noch einmal von seiner Waffe Gebrauch machen."

Neue belgische Schandurteile.

Berlin, 28. Mai. Das belgische Kriegsgericht in Namur hat den deutschen Oberstleutnant Roques, Kommandeur des 77. Infanterieregiments und Major von Gärtner vom 5. Preuß. Garderegiment zu Fuß wegen angeblichen Mordes an zahl­reichen Einwohnern von Tamines und Dinant, sowie wegen Brandstiftung zum Tode, Hauptmann Ritscher vom 108. In­fanterieregiment und Stabsveterinär Lewy von der 2. Land- wehrbrigade Köln wegen der gleichen angeblichen Bergehen zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt. Das Kriegsgericht von Gent hat den deutschen Soldaten Richter zu lebenslänglichem Zuchthaus wegen angeblichen Totschlags in Abwesenheit ver­urteilt.

Feuersbrünste.

Breslau, 28. Mai. DieBreslauer Neueste Nachrichten" melden aus Glatz, ein schweres Gewitter, das gestern weite Teile Mittelschlesiens überzog, äscherte in Altlomnitz hei Habelschwert fünf Besitzungen vollständig ein. Von dem Mobiliar konnte fast nichts gerettet werden. Dasselbe Blatt meldet aus Libau: Ein Großfeuer, das in dem benachbarten tschechischen Städtchen Königshan ausbrach, äscherte zwei große Besitzungen ein, da­runter die bekannte GastwirtschaftZum Berggraben". Als die Gastwirts-Frau Galle das brennende Haus noch einmal betreten wollte, wurde sie von herabstürzenden Balken niedergeschlagen und kam in den Flammen um.

Streit um dieVerfehlungen".

Paris, 28. Mai. Die Botschafterkonferenz wird tatsächlich am Samstag zusammentreten. Doch wird sie den endgültigen Wortlaut der Note an Deutschland nur unter der Voraus­setzung beschließen können, daß eine im letzten Augenblick auf­getauchte Meinungsverschiedenheit zwischen den englischen mili­tärischen Sachverständigen und den französischen geschlichtet wird. Die Engländer wollen, daß die betreffenden Verfehlungen Deutschlands in der Note nicht ausgenommen werden, während

trotz eingehender Nachforschungen nicht sagen, worin dieser strit­tige Punkt besteht. Die Reparationskommission wird wahr­scheinlich morgen die Erklärung abgeben, daß Deutschland die Reparationsverpflichtungen erfüllt habe, sodaß von dieser Seite also der Abfassung der Note Wohl kein Hindernis bereitet wer­den wird. Man hat aber den Eindruck der heute übrigens durch den Leitartikel desTemPs" verstärkt wird, daß die Franzosen keineswegs der Anschauung sind, daß Deutschland bis Ende September seine neuen Verpflichtungen erfüllt haben könnte. DerTemPs" erklärt, daß von der Festsetzung eines Zeitpunktes für die Räumung Kölns keine Rede sein könnte. Es werde selbstverständlich von Deutschland abhängen, wann es mit seinen neuen Aufgaben fertig sein werde. DerTemPs" stimmt ein Klagelied darüber an, daß zwischen England und Frankreich das Einvernehmen so schwer herzustellen sei. Alles Uebel rühre daher, daß die Engländer vergessen hätten, auf welche Weise dergemeinsame" Sieg davongetragen worden sei. Sie hätten auch verkannt, in welchem Geist der Friedens­vertrag ausgearbeitet worden sei. Diesen Geist kennt man! Deutschland soll beständig niedergehalten werden, und diesem Geist möchten die Franzosen auch weiterhin Ehre verschaffen.

Frankreichs völkerrechtswidrige Kriegführung in Marokko.

Die BerlinerBörsenzeitug" bringt einen Funkspruch aus Lyon über militärische Erfahrungen aus dem Marokkokrieg. Darin wird u. a. festgestellt, daß die Beschießung des Feindes mit Gasgranaten sich nur unter bestimmten Umständen als wir­kungsvoll erwiesen habe. Die französische Heeresleitung gebe also zu, daß sie Gasgranaten im Kampf gegen die Rifkabylen anwende. In den Kampfvorschriften für die französische Ar­tillerie befinde sich aber die Weisung, Laß Frankreich sich durch internationale Vertrage verpflichtet habe, Gasgranaten nur zu verwenden, wenn der Gegner zuerst mit Gasgranaten zu schie­ßen anfange. Da Frankreich nicht den Versuch machen dürste, die Welt glauben zu machen, daß Abd el Krim zuerst mit Gas­granaten habe schießen lassen, sei Frankreich hier bei einer fla­granten Verletzung internationaler Verträge ertappt worden.

Keine Sorge um Amundsen.

An Bord derFram", 27. Mai, 5 Uhr nachm. Aus Presse­meldungen, die durch Radio von Oslo nach Spitzbergen im Lauf des gestrigen Tages weitergegeben wurden, ersehen wir, daß die amerikanische Presse den Erfolg von Amundsens Flug pessimi­stisch beurteilt. Heute erfahren wir durch Radio, daß laut Pressemeldungen, die an die europäischen Stationen gefunkt werden, die Amerikaner die Absicht haben, dieShenandoah" auf die Suche nach Amundsen zu schicken, wenn er nicht in den nächsten Tagen zurückkehrt. Ein Schiff mit einem Ankermast für das Luftschiff soll aus Amerika nach Spitzbergen abgehen. Beide Meldungen erweckten hier bei den Mitgliedern der Ex­peditton höchstes Interesse. Wir freuen uns über die die ame­rikanische Anteilnahme am Schicksal der Flieger, halten aber angesichts der augenblicklichen Lage es für genau so notwendig, eine Rettungsexpedition zu organisieren, als im Augenblick des Starts. Nach den Erklärungen der Flieger besteht keine Ur­sache, an einem glücklichen Ausgang zu zweifeln. Wie die übrige Welt sind wir außer Rand und Band vor Aufregung und er­warten jeden Augenblick, daß die Flugzeuge von Norden her über der Amsterdam-Insel sichtbar werden. Trotzdem ist his jetzt niemand in Sorge, da wir zu oft von Amundsen selbst und den Fliegern gehört haben, daß sie vielleicht mehrere Tage un­terwegs bleiben werden. Wenn die Flieger keinen Landungs-' Platz am Pol gefunden hätten, wären sie schon am selben Tag zurückerwartet worden. Da sie nicht zurückgekehrt sind, sind wir alle der Meinung, daß sie am Pol selbst oder in nächster Nähe einen Landungsplatz gefunden haben. Im letzteren Falle würden sie gezwungen sein, auf Skiern weiterzumarschieren. Amundsens Absicht war, die Forschung und Beobachtungen im Inneren und auch auf der Heimreise fortzusetzen; wenn mög­lich, will er auch Tiefenmessungen vornehmen.

Hilfsexpedition für Amundsen.

Oslo, 29. Mai. Die norwegische Luftfahrtvereinigung hat gestern die Frage einer Hilfsexpedition für Amundsen bespro­chen. In dem ausgegebenen Bericht heißt es, daß Amundsen selbst die Möglichkeit in Betracht gezogen habe, zu Fuß nach Spitzbergen zurückzukehren, und daß er die Fahrzeuge der Ex­pedition ersucht habe, nach Ablauf von 14 Tagen die Eiskante abzupatroullieren. Der Verein hat, um effektive Nachforschun­gen nach Ablauf der Frist so schnell als möglich ins Werk zu setzen, beim Verteidigungsministerium beantragt, dieFram" für das Absuchen der Eiskante zur Verfügung zu stellen, sowie zwei Flugzeuge für den gleichen Zweck nach Spitzbergen zu entsenden.

Amerikas Druck auf die europäischen Schuldnernationeu.

Newhork, 29. Mai. Die Associated Preß meldet aus Wa­shington, der offenbare Wunsch der amerikanischen Regierung, auf die europäischen Schuldnernationen einen stärkeren Druck auszuüben, habe erneut dazu beigetragen, daß der Washingto­ner Regierung nahegelegt worden sei, die nunmehr von privater amerikanischer Seite zu bewilligenden Anleihen an das Ausland genauer zu prüfen. Es bestehe zwar kein greifbarer Beweis dafür, daß eine solche Politik tatsächlich in Aussicht stehe, aber eine hesondere Bedeutung sei diesem Hinweis beizulegen, wenn man an die kürzlich« Konferenz zwischen Kellogg, Melton und Hoover, die sämtlich Mitglieder der Schuldenstindierungkom- missio seien, denke. Bor einiger Zeit sei im Staatsdepartement bekannt gegeben worden, daß Präsident Coolidge gewillt sei, die Prüfung von privaten Anleihen als einen Hebel zu be­nutzen, falls irgendwelche ernsthafte Bewegug sich unter den Schuldnernationen entwickeln sollte mit dem Ziel, ihre Schul­den nicht anzuerkennen.

Ein Schiedsspruch über deutsche Entschädigungsverpflichtungen.

Washington, 28. Mai. Der Schiedsrichter der deutsch-ame­rikanischen gemischten Kommission, Parker, entschied, Deutsch­land sei nicht verpflichtet, amerikanische Staatsangehörige zu entschädigen, wenn sie Einbußen an in Aussicht gestandenem Einkommen oder den Verlust wahrscheinlicher Gewinne infolge Zerstörung ihres Eigentums erlitten hätten. Parker ist indessen der Ansicht, daß die Verdienstkraft des zerstörten Eigentums Beachtung finden könne bei Ermittelung seines vernünftigen Handelswerts als Grundlage für die Festsetzung eines von Deutschland zu zahlenden Schadensersatzes. Die weitere Ent­scheidung besagt, Laß Deutschland verpflichtet sei, die ame­rikanischen Besitzer für den Verlust eines Teils der Ladung des DampfersKerwood" zu entschädigen, der nach dem Waffen­stillstand infolge Zusammenstoßes mit einem deutschen Unter­seeboot unterging. In demKerwood"-Falle sprach der Schieds­richter der Firma Gebr. Disenbach eine Entschädigung von 15 250 Dollar zu.

Liebestragödie in einer Kirche. In dem Orte Lioni in der Nähe von Neapel hatte der erst 17jährige Luigi Delbono ein von ihm verführtes Mädchen im Stich gelassen. Als der junge Mann die Messe in der dichtgefüllten Bincenzo-Kirche besuchte, drängte sich das Mädchen an ihn heran und gab hinterrücks drei Schüsse auf ihn ab. Der erste Schuß streckte Delbono nieder, die beiden anderen aber verfehlten ihr Ziel und töteten eine nben dem Jüngling knieende fHau, die sechs unmündige Kin-

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