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Für Aufträge

»trd keinerlei Dewähr üdernomm«.

Freitag, Sen 29. Mai 1925.

83. Jahrgang.

Dresden, 28. Mai. Die Sitzung des Landtags, in welcher die radikalen Sozialisten die Annahme der neuen Gemeindeord- nung verhindern wollten, hat 23 Stunden gedauert, von Mon­tag mittag 1 Uhr bis Dienstag mittag 12 Uhr. Dann knickte die Obstruktion zusammen und das Gesetz wurde angenommen. Die Stuttgarter Demokraten gegen das Aufwertungskompromiß.

, Die vom Bezirk 4 der Deutschen demokratischen Partei Groß- Stuttgart einberufene, auch von Mitgliedern anderer Bezirke zahlreich besuchte Hauptversammlung vom 25. Mai hat auf ein Referat des Herrn Rechtsanwalts Dr. Erlanger nach eingehen­der und lebhafter Erörterung sich mit allen gegen eine Stimme gegen das Aufwertungskompromiß der Regierungsparteien vom 14. Mai erklärt und nachstehende Entschließung angenommen, welche der Parteileitung und der Reichstagssraktion zur Kennt­nis gebracht werden soll:Das AufwertungÄkompromiß stellt sowohl hinsichtlich der Privaten Vermögensanlagen, als der öf­fentlich-rechtlichen Forderungen einen unzulänglichen Versuch der Aufwertung dar. Dis. 25prozentige schematische Aufwer­tung von privaten Vermögensanlagen und insbesondere von Hypotheken an Stelle der relativ besten Lösung der Jndividual- aufwerkung auf Grund der beiderseitigen Verhältnisse von Gläubiger und Schuldner ist für viele geschädigte Gläubiger ungenügend, weil die Wprozentige Aufwertung auf der Lei­stungsfähigkeit jeweils des schwächsten Schuldners beruht und die Gläubiger der kapitalkräftigeren Schuldner zu Gunsten die­ser Schuldner stark benachteiligt, zumal die Zahlung ja erst am 31. Januar 1932 verlangt werden kann und den Gläubigern nur eine ungenügende Verzinsung gewährt wird, ferner weil der Entwurf und das Kompromiß die Rückwirkung der Auf­wertung nicht genügend ausdehnt, alle Jndustrieobligationen auch der großen und kapitalkräftigsten Jndustrieunternehmungen nur mit 25 Prozent und nur bedingterweise und nicht rückwir­kend aufwertet, Bank- und Kontokorrentguthaben überhaupt von der Aufwertung ausschließt und die Umrechnung des Auf­wertungsbetrags von Ansprüchen nach dem 1. Januar 1918 zu nieder festsetzt, endlich die Rechtsverfolgung der Ansprüche der Gläubiger nicht hinlänglich sicherstellt. Hinsichtlich der öffentlich rechtlichen Forderungen ist der Entwurf und das Kompromiß nicht zu billigen, weil sie Alt- und Neubesitz unterscheiden, was praktisch kaum durchführbar ist, die Vorzugsrente für die be­dürftigen Anleihebesitzer zu nieder bemessen, die Anleihen der Länder nicht höher anfwerten, wie die des Reichs, endlich die Kommunalanleihen im höchsten Falle und nur ausnahmsweise mit 25 Prozent aufwerten. Es sollte vielmehr der Aufwer­tungsbetrag von privaten Vermögensanlagen, Jndustrieobliga­tionen, Bank- und Kontokorrentguthaben gesetzlich in einem Rahmen von 25 bis 50 v. H. festgelegt werden, innerhalb dessen die Aufwertungsstelle unter Berücksichtigung von Treu und Glauben und der beiderseitigen Verhältnisse von Gläubiger und Schuldner die Aufwertung der einzelnen Vermögensanla­gen festsetzt, bei Restkaufschillingen jede zeitliche Begrenzung für die Höhere Aufwertung in Wegfall kommen, die Rückzah­lung und Verzinsung vom 1. Januar 1926 ab normal so erfol- i gen, wie es Vereinbarung oder Gesetz bestimmt, die Rückwirkung der Aufwertung mindestens bis zu 5 Prozent des Goldmark­betrages ausgedehnt werden, der Festsetzung des Aufwertungs- betrages nach dem 1. Januar 1918 nicht die ungenügende Meß­zahl des Entwurfs, sondern etwa der Großhandelsindex oder Lebenshaltungsindex zugrunde gelegt werden, die Rückwirkung auch auf Jndustrieobligationen ausgedehnt werden und gegen die Entscheidung der Aufwertungsstelle auch in sachlicher Be­ziehung die Beschwerde an Las Oberlandesgericht zulässig sein. Hinsichtlich der öeffentlich rechtlichen Forderungen sollte die Trennung zwischen Alt- und Neubesitz, der vielfach nicht nach­weisbar ist, in Wegfall kommen, die Aufwertung mindestens im doppelten Betrag als vorgeschlagen erfolgen, die Vorzugsrente für die bedürftigen Anleihebesitzer erhöht werden, wozu die Be­steuerung der Jnflationsgewinne und derjenigen, die ihre Ver- mögenssubstanz erhalten haben, die nötigen Mittel bieten, eine höhere Aufwertung von Markanleihen der Länder ermöglicht und die Kommunalanleihen mindestens auf 50 v. H., eventuell auf Grund einer Entscheidung einer Schiedsstelle, ausgewertet werden können. Wenn diese Verbesserungen zugunsten der not­leidenden Gläubiger nicht in das Gesetz ausgenommen werden, so ersucht die Versammlung die deutschdemokratischen Reichs­tagsabgeordneten, das Aufwertungskompromiß und den Auf­wertungsgesetzentwurf abzulehnen.

Befreiung von WohnuMs-Neubauten von der Gebäudesteuer.

Durch das neue Landessteneränderungsgesetz vom 28. April 1925 wurde zur Förderung dks Wohnungsbaus für Gebäude, die m den Jahren 1924, 1925 und 1926 fertiggestellt wurden oder fertiggestellt werden, soweit sie Wohnungen enthalten und in Ausmaß und Ausstattung das beim Mittelstand übliche Maß nicht überschreiten, eine fünfjährige Gebäudesteuerfreiheit ein- gefuhrt. Enthalt indes ein solches Gebäude neben Wohnungen auch andere Räume, wie Verkaufsstellen, Büros, Werkstätten, Lagerräume usw. oder landwirtschaftliche Betriebsräume, z B. Stallungen, Scheunen usw. oder Wohnungen, die in Ausmaß und Ausstattung das beim Mittelstand übliche Maß überschrei­ten, so ist das Gebäude hinsichtlich dieser anderen Räume steuer­pflichtig und nur insoweit steuerfrei, als es sich um Wohnungen handelt, die dasübliche Maß" nicht überschreiten. Als Merk­mal für die Beurteilung der Frage, ob eine Wohnung dieses übliche Maß nicht überschreitet, ist gesetzlich bestimmt, daß in erster Linie die Wohnfläche einer Wohnungseinheit in Betracht kommt und daß hiebei, wenn nicht besondere Verhältnisse vor­liegen, die Befreiung verwilligt werden könne, wenn die Wohn­fläche nicht mehr als 180 Quadratmeter betrage. Nur wenn sich aus dem baulichen Zubehör, wie z. B. bei Eigenheimen aus der Errichtung von Garagen, Auffahrtsrampen oder aus der Gar­

tenarchitektur oder aus anderen Anhaltspunkten eine üppige Bauweise oder eine besonders reiche Ausstattung des Anwesens ergibt, ist eine Steuerbefreiung trotz einer Wohnfläche von nicht mehr als 180 Quadratmetern ausgeschlossen. Die Anträge auf völlige oder teilweise Steuerbefreiung sind und zwar für die im Jahre 1924 bzw. 1925 fertiggestellten Gebäude bis spätestens 1. Juli bzw. 31. Dezember 1925 bei der Gemeindebehörde ein­zureichen, wozu diese die betreffenden Gebäudeeigentümer öf­fentlich oder einzeln aufzufordern hat. Die Steuerbefreiung erlischt mit dem Ablauf des fünften Rechnungsjahrs, das auf das Kalenderjahr der Fertigstellung folgt, also z. B. für ein im Jahr 1924 fertiggestelltes Gebäude mit dem 31. März 1930.

Ausland.

Ultimative Entwaffnungsforderungen.

Paris, 28. Mai. Die Botschafterkonferenz wird Samstag vormittag zusammentreten, um eine Entscheidung in der Frage der Räumung Kölns zu treffen. Die Verhandlungen mit Lon­don sind jetzt, wie es scheint, zu einem endgültigen Resultat ge­langt. Aufschluß über den französischen Standpunkt in der Ent­waffnungsfrage liefert eine hier zur Veröffentlichung gelangte Reuter-Note, deren Inhalt bisher noch nicht dementiert worden ist. In dieser Note heißt es:

Wir erfahren von offizieller französischer Seite, daß die Forderungen, welche Deutschland gegenüber in der nächsten Note über die Entwaffnüngsfrage gestellt werden sollen, derart sind, daß Deutschland imstande wäre, bei gutem Willen diese Forderungen noch zu Beginn des Monats September zu er­füllen." Es wird weiter darauf hingewiesen, daß die alliierte Kontrollkommission zu der Schlußfolgerung gekommen ist, Deutschland habe nicht alle Abrüstungsverpflichtungen erfüllt. In Uebereinstimmung mit Fachleuten ist eine Liste der Ver­fehlungen hergestellt worden. Das Verzeichnis, das demnächst in Berlin überreicht werde, zeige Deutschland, ohne Raum für Mißverständnisse zu lassen- was es noch zu erfüllen habe. Im ganzen ziehe Frankreich in Betracht, daß Deutschland seine Ver­pflichtung in bezug auf die Zerstörung von Kriegsmaterial er­füllt habe. Gewisse Fabriken, die Kriegsmaterial Herstellen, etwa 30 bis 40 aus einer Gesamtzahl von mehreren tausend, müssen noch umgestellt werden. Reuter fährt fort: Es ist be­merkenswert, daß unter dieser Zahl die Kruppwerke und die Spandauer Werke genannt sind, die nach Ansicht der Franzosen in kurzer Zeit imstande sind, große Quantitäten von Kriegs­material herzustellen. Von französischer Seite würden eben­falls ernstliche Einwendungen über den zu großen Stab der Staatspolizei und eine Anzahl untergeordneter Punkte gemacht. Doch sei es nach französischer Ansicht möglich, daß Deutschland die in der Note gestellten Bedingungen bis Ende September erfüllen kann, was die Räumung Kölns zur Folge haben werde. Gemäß der Vereinbarung, die von Herriot und Theunis mit Deutschland getroffen worden ist, wird das Ruhrgebiet am 16. August geräumt. Zu der gleichen Zeit werden die Besetzungs- truppen aus den Städten Düsseldorf, Duisburg und Ruhrort zurückgezogen, die eine Kategorie für sich gebildet haben. Dieser Bezirk hat nichts mit der Kölner Zone zu tun und wird ge- räümt werden, da Deutschland bereits gewisse Verpflichtungen des Dawes-Planes erfüllt hat.

Die optimistische Grundton der Reuternote darf nicht da­rüber hinwegtäuschen, daß die Entwafsnungsforderungen der allierten Mächte ultimativen Charakter tragen. Es handelt sich nicht um ein zeitlich befristetes Ultimatum, Wohl aber um das letzte Wort der Entente in der Entwaffnungsfrage, denn die Wendung:Das Verzeichnis zeigt Deutschland, ohne Raum für Mißverständnisse zu lassen, was es noch zu erfüllen hat", kann nicht anders gedeutet werden als dahin, daß England und Frankreich eine Diskussion über ihre Entwaffnungsforderun­gen nicht zulassen werden. Damit haben die Alliierten nach mo­natelangen Bemühungen die Formel gefunden, durch welche sie ihre Ankündigung, Deutschlands Verfehlungen gegen die Ent­waffnungsbestimmungen mitzuteilen, zu umgehen hoffen. Der Schächzug der Entente ist von brutaler Einfachheit. Anstatt aufzuzählen, was Deutschland vertragsmäßig nicht erfüllt hat, wobei die Beweislast naturgemäß auf die Alliierten fallen würde und Deutschland Gelegenheit hätte, Gegenbeweise vorzubringen, soll jetzt einfach diktiert werden: Wir stellen noch eine Reihe von Forderungen, die ihr Deutsche erfüllen müßt, wenn Köln geräumt werden soll! Wieder einmal ist man von der Me­thode der Verhandlungen zum System der Diktate übergegan­gen und hat damit in der Befriedung Europas einen Schritt nach rückwärts getan. Das volle Maß der Verantwortung für die Folgen eines solchen Vorgehens fällt den Alliierten zur Last, die sich wiederum eines eklatanten Rechtsbruchs schuldig gemacht haben.

Sowjetrußland verkauft die ReichMeinodien.

Wie die offiziöseKrasnaja Gaseta" mitteilt, hat das sowjetrussische Finanzkomitee beschlossen, alle Wertgegenstände des Zarenhofes zu veräußern, darunter auch die berühmten Reichskleinodien, deren Wert auf 300 Millionen Goldrubel ge­schätzt wird. Schon in allernächster Zeit soll eine Kommission nach Amerika abreisen, um dort die Schätze zu veräußern. Die hierzu gehörige Kaiserkrone, die zur Krönung Katharinas II. angefertigt wurde, trägt den 195karätigen Orlowdiamanten.

Aus Stadt» Bezirk und Umgebung»

Reuenbürg, 27. Mai. Der Landw. Bezirksverein Neuenbürg hat die schon seit Wochen angekündigte Exkursion mittelst eines Sonderzugs nach Luüwigshafen a. Rh. zur Be­sichtigung der Ammoniakwerke Oppau und des dabei befind­lichen Limburgerhofs mit seinen landw. Versuchsstationen am letzten Montag zur Ausführung gebracht. Begünstigt von herr­lichstem Maiwetter ist die wohlvorbereitete, und in allen Ein­zelheiten festgelegte Erkm

und Landwirtsfrauen sowie Freunde der Landwirtschaft betei­ligten, durchaus programmäßig und ohne Zwischenfälle verlau­fen und hat alle Teilnehmer hochbefriedigt. Für die Landwirte war es eine angenehme Abwechslung in ihrem ruhigen Alltags­leben. Die Teilnehmer sammelten sich nach Ankunft der Früh­züge in Brötzingen und bestiegen dort den bereitgestellten Son­derzug. Dieser brachte die in gehobener, erwartungsvoller Stimmung befindlichen Teilnehmer in herrlicher Fahrt über Pforzheim, Karlsruhe, Schwetzingen, Mannheim, Ludwigs­hafen nach der Endstation Mutterstadt, wo die Ankommenden durch Vertreter der landw. Abteilung der Anilinwerke empfan­gen wurden. Nach kurzen Begrüßungsansprachen des Vereins­vorstands Kübler und des Herrn Regierungsrats Strö­bele (früher Landwirtschaftslehrer in Leonberg und im Be­zirk Wohl bekannt durch seine Tätigkeit im landw. Verein) wurde ohne Rast und gruppenweise mit der Besichtigung des über 400 Morgen großen, landwirtschaftlich und technisch in hoher Kultur stehenden Musterguts begonnen und es wurden die ein­zelnen Zweige des Guts in ihrer vorhildlichen Anordnung und Verwaltung durchgegangen, zunächst die umfangreichen Ver­suchs- und gärtnerischen Anlagen, Gewächshäuser, Tabakhaus mit Zigarrensabrikation, Versuchsfelder, Viehstallungen mit einem Bestand von rund 200 Stück auserlesenen ostfriestschen Milchkühen, Schweinezuchtstation mit ihrer Weidegelegenheit und zuletzt den reichbesetzten Geflügelhof und die Schweine­mästerei. Allgemeines Erstaunen erregte ein Mastschwein im Gewicht von zirka 6 Zentner. Die gestellten Gruppenführer gaben jeweils entsprechende Aufklärungen und es wurde den Teilnehmern ein anschauliches Bild über die Anwendung und die Auswirkungen der Stickstoffdüngemittel gegeben. Nach Be­endigung der Besichtigung kehrten die Teilnehmer nach Lud- wigshafen zurück und es wurde das Mittagessen in dem pracht­vollen Saal des Vereinshauses -der Anilinfabrik eingenommen. In einer Ansprache betonte Vorstand Oberamtspsleger Küb­ler, daß die Exkursion nicht dem Vergnügen diene, sondern die Landwirtschaft fördern solle. Der verlorene Krieg habe der Landwirtschaft große Lasten auferlegt, deren Tragung nur durch eine intensivere Bewirtschaftung der landw. Betriebe mög­lich erscheine. Ein Mittel zur Intensivierung der Betriebe habe die deutsche chemische Industrie in den Stickstofsdüngemitteln zur Verfügung gestellt, deren rationelle Anwendung die vor­nehmste Sorge der Landwirte zum Zweck der Ertragssteigerung sein müsse. Ern weiterer Vorteil bestehe darin, daß diese Dünge­mittel von der deutschen Industrie hergestellt werden, während sie vor dem Krieg aus dem Ausland bezogen werden mußten. Für die dem Verein erwiesene große Aufmerksamkeit dankte der Vorstand der Direktion der Anilinwerke, sowie den Beamten der landw. Abteilung derselben. Oberamtmann Lempp sprach na­mens der Teilnehmer der Vereinsleitung für die wohlgelungene Veranstaltung lOn Dank aus und unterstrich die derzeitige Not­lage der Landwirtschaft und die Sorge für die Ueberwindung der Schwierigkeiten. Nach einer Stunde gemütlichen Zusam­menseins wurde wieder aufgebrochen zur Besichtigung der Am­moniakwerke Oppau, das mit einem Werkssonderzug erreicht wurde. In diesen hochbedeutsamen Anlagen hatten die Teilneh­mer Gelegenheit, den Erzeugungsprozeß der Stickstoffdünge­salze in allen Stadien bis zum vollgelagerten Silo zu beob­achten und sich wenigstens äußerlich Kenntnis von der Herkunft der Düngesalze zu verschaffen. Ein weiterer Werksonderzug brachte die Teilnehmer nach Ludwigshafen zurück, wo ihnen eine neue Rast verblieb, die teils zu Besuchen und Einkäufen, teils zu geselligem Beisammensein übrig blieb. Abends 7 Uhr erfolgte die Rückfahrt mit Sonderzug in recht animierter Stim­mung bis Pforzheim und von dort konnten die Teilnehmer die letzten Züge nach Hause benützen. Die Teilnehmer waren alle hoch­befriedigt über die wohlvorbereitete und wohlgelungene Exkur­sion, die eine angenehme Erinnerung bilden wird.

Neuenbürg, 27. Mai. (Landwirte versichert gegen Hagel­schlag!) Die Gewitter der letzten Tage haben auch in unserer Gegend teilweise starken Hagelschaden verursacht. Die Hagel- gefaht ist dieses Jahr anscheinend groß. Den Landwirten stehen Guthaben bei Sparkassen und Darlehenskassen nicht mehr wie früher zur Deckung des durch Hagelschlag entstandenen Verlustes zur Verfügung, sodaß viele durch Hagelschlag in bittere Not kommen würden. Die Gewährung von staatlicher Unterstützung an nicht versicherte durch Hagel geschädigte Landwirte kommt nicht mehr in Frage, da der Staat den Lei der Norddeutschen Hagelversicherungsgesellschast auf Gegenseitigkeit Versicherten einen beträchtlichen Zuschuß gewährt. Der Landwirt, der seine Felder nicht oder nicht genügend gegen Hagelschlag versichert, handelt fahrlässig und unverantwortlich.

Neuenbürg, 29. Mai. (Aufruf der Rentenmarkscheine.) Wir machen wiederholt darauf aufmerksam, daß die Rentenmark- schcine zu 50 Mark aufgerufen sind und nur noch bis 31. Mai an öffentlichen Kassen als Zahlungsmittel angenommen werden. Ferner ist daran zu erinnern, daß die Billionenscheine zu 1, 5 und 20 Billionen mit dem Ablauf des 5. Juni ihre Eigenschaft als gesetzliche Zahlungsmittel verlieren.

(Wetterbericht.) Ein kräftiger Luftwirbel im Westen läßt eine Verschlechterung der Wetterlage erwarten. Für Sams­tag und Sonntag ist vielfach bedecktes und auch mehrfach regne­risches Wetter in Aussicht zu nehmen.

Feldrennach, 26. Mai. (Unliebsam verspätet.) Der Lie­derkranz Feldrennach hatte auf Sonntag 17. Mai zu einem Frühjahrskonzert im Ochsensaale eingeladen. Die Stückfolge wies eine reiche Fülle edelster Musik auf, besonders hervorzuheben waren -die Darbietungen aus der klassischen Opernliteratur, die der dankbaren Zuhörerschaft in mehreren Solls eigener und auswärtiger Gesangskräfte geboten wurden. Herr Lehrer Dürr aus Mühlhausen hatte sich dem Verein in liebenswürdiger Weise zur Verfügung gestellt und trug mit seinem angenehmen und gutgeschulten Bariton Opernarien von