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83. Jahrgang.
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Areal findet eine Erweiterung durch das im Dezember 1b24 durch " i die StaÄt um 350000 Mark erworbene alte Schloß und Jndu-
Stultgart, 25. Mlärz. (Keine Mietsstelgermig bei Voraus- i striegelände. Damit ist die Begründung eine^ neuen großen ktllkR Nttttlflitlljatzi zahlimg.) Ein wenn auch nicht alltäglicher, aber interessanter j Stadtteils geschetzem
> kürzlich die höheren Gerichte in Stuttgart und schließ-; Schramberg, 26. März. (Der Schiedsspruch in der Uhren-
tich das Reichsgericht beschäftigt. Im Jahre 1922 haben Per-! Industrie.) Der Schlichtungsausschuß Douauejchingen hat in
- r«.. ^ - der Lohnverhandlung der Schwarzw. IIHrenindustrie-Arbeiter
eine Erhöhung des Mindestlohnes für gelernre Arbeiter von 55 auf 61 Pfg., in der Frage der Gehälter für die Angestellten eine Erhöhung der derzeitigen Gehälter um ä Prozent vorgesehen. Die Erklärung über Annahme oder Ablehnung dieses Schiedsspruches steht von beiden Seiten noch aus.
Tuttlingen, 25. März. (Straßenraub.) Die Ehefrau des
_ „ , . „ . . , Landwirts Otto StumPP von Altheim, Amt Meßkicch, war hier
Landgericht gab der Klage statt, das Oberlandesgericht dagegen. zum Einkauf. Auf dem Heimweg begegnere ihr zwischen Tutt- erkanntc auf Abweisung der Klage. Im gleichen Sinne hat! lingen und Neuhausen ein junger Stromer, der auf die Frau
sich auch das Reichsgericht ausgesprochen und zwar mit folgen- zuging und ihr mit dem Revolver drohte, wenn sie das in ihrem
den Gründen: Wenn die Revision behauptet, oer Mietvertrag Besitz befindliche Geld nicht abtrete. In der Angst gab Frau sei zur Umgehung des Z 19 des Reichsmietgsjetzes geschlossen, so! StumPP das Palet, in dem sich Kleiderstoff befand. Die Frau kann sie schon deshalb keinen Erfolg haben, weil sie hiermit j fuhr wieder mit dem Rade nach Tuttlingen zurück und zeigte eine neue tatsächliche Behauptung aufstellt, deren Vorbringen: den Vorfall der Landjägermannschaft an. Diese ging sofort in einer Revisionsinstanz nicht zulässig ist. Im übrigen aber I auf die Suche und erwischte Len Strolch in Mühlheim a. D., lehnt das Oberlandesgericht ohne Rechtsirrrum die Anwendung ^ woselbst er das Paket Kleiderstoffe um 20 Alark bereits Verdes Reichsmietegesetzes für Len vorliegenden Fall mit der Be- äußert hatte. Der Gutedel, der Emil Huber heißt und von
ragen. Kraoatteir, , Taschen-Tücher, ir.
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sonen tn Stuttgart ihr Haus verkauft und im Kaufvertrag zugleich bestimmt, daß sie eine Wohnung in demselben Haus auf Jahre mieten. Ter Mietpreis wurde gleich nur jährl. 2500 Alk. bis zum Jahre 1932 bezahlt. Der Mietvertrag ist von dem zuständigen Wohnungsamt genehmigt worden. Der Käufer hat nun das Haus wieder weiter verkauft; der neue Käufer klagte «urf Feststellung der Ungültigkeit des Mietvertrags von 1922 und verlangte die Bezahlung der reichsgesetzlichen Miete. Das
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gründung ab, daß cs nur auf fortlaufend zu zahlende Mieten zutreffe. Denn es verfolgt den Zweck, dem Vermieter gegenüber der Geldentwertung ein angemessenes Entgelt zu sichern uyd ihn nicht unter langfristigen Verträgen leiden zu lassen. Dieser Zweck entfällt aber, wenn die Miete vorausgezahlt ist. Für eine gesetzliche Berechnung ist dann kein Raum mehr.
Stuttgart, 26. März. (Disziplinarhof.) Im weiteren Verlauf der Verhandlung gegen Len Amtsrichter Wieland wurden die Beleidigungen des Angeklagten gegen Oberbürgermeister Dr. Schwammberger im einzelnen behandelt. Genevalstaats- anwalt Rocker betonte in seinem Plädoyer, das Recht der freien Meinungsäußerung muffe von einem Beamte» mit Vorsicht gebraucht werden. Verhöhnung sei keine erlaubte Kritik. Schimpfworte dürfe ein Richter nicht gebrauchen Wieland habe sich einer sehr schweren Verletzung der Dienstpflicht und einer Herabwürdigung des Ansehens des Richttrstandes schuldig gemocht. In dem Streit mit dem Oberbürgermeister habe sich Wieland vom Gericht Dinge sagen lassen müssen, die einen Richter in der Achtungsmöglichkeit herabsetzen. Der Disziplinar- fall liege außerordentlich schwer- und er beantrage Dienstentlassung.
Stuttgart, 26. März. (Der Wein auf der Straße.) Gestern nachmitag fuhr ein mit etwa 10 000 Liter Wein beladener Hastkraftwagen die Galgensteige bei der Luüwigsburzerstratze abwärts. Durch den Druck der Fässer wurde eine Seitenwand des Lastkraftwagens eingedrückt, was zur Folge hatte, daß mehrere Fässer auf die Straße rollten und hiebei beschädigt wurden, sodaß etwa 4000 Liter Wein auf die Straße liefen. Personen nahmen bei dem Vorfall keinen Schaden.
Geislingen, 26. März. („Das Schwäbische Land".) In unserer Stadt verfolgt man mit Interesse die weitreichenden Vorbereitungen für die Ausstellung „Das Schwab. Land", so war es sehr erfreulich, daß die Ansstellungsleitung den Ber-
Kalkofen gebürtig ist, sitzt hier hinter Schloß und Riegel.
Ulm, 26. März. (Diebstahl von Futterhäuschen.) Die Ortsgruppe Neu-Ulm des Touristenvercins „Die Naturfreunde" hatte in dieser Wintersaison mit Genehmigung der Forstverwaltung in den Wäldern bei Ulm und Herrlingen 20 Vogelhäuschen aufgestellt, die regelmäßig mit Futter versehen wurden. Es ist unglaublich, daß es Menscheu gibt, die keinen Funken Mitleid mit hungernden Tieren haben, denn kaum zehn Tage nach der Aufstellung war ein Häuschen, und in den letzten acht Tagen waren zwei Häuschen verschwunden.
Ulm, 26. März. (Schwurgericht.) Der in Weingarten geborene, 35 Jahre alte, verheiratete Mechaniker Wendelin Hohl aus Reutlingen, der im Münsinger „Albboten" 150 000 Goldmark zur Beleihung gegen 10 Prozent Zins «nbot und vorspiegelte, er wisse einen vielvermögenden Geldgeber, selbst aber dringend Geld benötigte und nicht in der Lage war, Dar- lehnsgeber namhaft zu machen, wurde wegen Betrugs und Privaturkundenfälschung zu fünf Monaten Gefängnis und zur Tragung der Kosten des Verfahrens verurteilt.
Buchau, 26. März. (Verkauf.) Das Bahtrhofhorel ging vom bisherigen Besitzer, Werkführer Herter, um 27 000 Mark unter Abtretung des an der Schussenriederstraße anliegenden Bauplatzes (früher Sommerhalle) an P. Depenhart über. Das Hotel wird hiedurch seinem ursprünglichen Zweck wieder zugeführt.
Hall, 25. März. (Religiöser Wahn.) Der Bahnwärter Kugler in Gschlachten-Brezingen, ein Mann, der im Krieg ein Bein verloren hatte, mußte infolge geistiger Störungen, die plötzlich in heftiger Form anftraten, in eine Anstalt verbracht werden. Der Akann ist offenbar ein Opfer äußerer Einflüsse geworden, wodurch sein seelisches Gleichgewicht zerstört worden ist. Es ist übrigens ganz auffallend, wie viele verschiedenen ... .. . . - - . Religionsgemeinschaften in der Haller Gegend bestehen, ein
tretern der Stadt und Industrie Geislingen Gelegenheit gab,' UmstMd, der auch von der evangelischen Landeskirche schon be- sich in einer persönlichen Besprechung über die Möglichkeiten j klagt worden ist.
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einer Beteiligung Geislingens an der Ausstellung zu unterrichten. Die Unterstützung seitens der hiesigen Industrie, die Heranziehung historischen und landschaftlichen Materials gibt die Gewähr für eine würdige Beschickung der Ausstellung. Ein Arbeitsausschuß wird Sammlung und Ordnung des Materials in die Hand nehmen. ^
Schramberg, 26. März. (Verkauf des gräflichen «chloß- gutes.) Bezüglich der Erwerbung des Gräflichen Schloßgutes können noch folgende genaue Angaben gemacht werden. Als Käufervereinigung war die Stadt mit 13 Industriellen und Firmen aufgetreten. Von ihnen wurde (im September 1923) das neue Schloß des Grafen von Bissingen, der Park und vom sog. Tiersteingelände insgesamt 9 Hektar um 420 000 Mark angekanft. Bezahlt wurden bis jetzt 294 000 Mark; 138 000 Mark blieben noch zu begleichen. Nach dem erwähnten Vertrag erhalten einige Mitkäufer ihre Zahlungen am Gesamtkrufpreis nebst 12 Prozent Zinsen zurück, die anderen k«kommen unter teilweiser Bezahlung vom Aufgeld etwa 2 Hektar Gelände im Gesamtanschlag von 350 000 Mark. Die Stadt hat die. Restkaufschuld von 138 000 Mark allein zu tilgen. Am Gesamtkaufspreis hat sie früher 105 000 Mark bezahlt. Sie erhielt dafür außer dem neuen Schloß noch die restlichen 7 Hektar Gelände, das sie durch Anlage von Straßen erschließ en will. Dieses
Matzenbach OA. Crailsheim, 26. März. (Schwindler im Ordenskleid.) Vorj einiger Zeit reiste hier eine angebliche „Barmherzige Schwester" umher, die vorgab, eine Ausgewiesene zu sein und die, von den örtlichen Pfarrämtern vielfach unterstützt, große Almosen zusammenbrachte. Jetzt ist es gelungen, die Schwester in Bayern abzufaffen, wobei es sich heiaus- stellte, Laß man es mit einem Manne zu tun hat und daß sämtliche Angaben verlogen sind. Der Schwindler sieht jetzt seiner Strafe entgegen, die hoffentlich gesalzen ausfällt.
Gmünd, 26. März. (Lohnabkommen in der Edelmetallindustrie). Zwischen dem Verband des Gmünder Edelmerall- gewerbes und dem Christlichen Metallarüeiterverband wurde ein Lohnabkommen getroffen, demzufolge sich ab 14. März 1925 der tarifliche Mindestspitzenlohn auf 56 Pfg. erhöht. Dieses Abkommen läuft bis 5. Juli 1925. Erhöht sich in der Zwischenzeit der Reichsindex gegenüber dem jetzigen Stand um mehr als fünf Prozent, so ist das Mbkommen fristlos kündbar. Der Deutsche Metallarbeiterverband hat sich diesem Abkommen bis- her nicht angeschloffen.
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Pforzheim, 26. März. In letzter Zeit erschien wiederholt ein angeblicher Beamter in den Wohnungen und machte ver
schiedenen Hausfrauen vor, Laß für sie Pakete aus Amerika bei einem auswärtigen Zollamt liegen, die nur gegen eine Gebühr, die er verlangte, ausgehLndigt bzw. den Leuten zugeschickt würden. Sein Ziel erreichte er, indem er das verlangte Geld bekam, aber keine Pakete lieferte.
Villingen i. B., 24. März. Aus der Straße nach Schöningen überfiel ein Invalide aus Württemberg, der in der hiesigen Stadt gebettelt hatte, eine jüngere Frau aus Schöningen und versuchte, sie zu vergewaltigen. Infolge des heftigen Widerstandes der Frau und ihrer Hilferufe kam der Unhold jedoch nicht zum Ziele und wurde auf der Flucht von Schöninger Männern eingeholt und der Gendarmerie übergeben. — Ein anderer Bettler wurde von der Gendarmerie aufgegriffen, der sich als einarmiger Invalide ansgegeben und großes Mitleid zu erwecken verstanden hatte. Als man ihn näher untersuchte, stellte sich heraus, daß er zwei gesunde Arme hatte und daß sein einer Arm nach rückwärts gut eingebunden war.
Vermachtes.
Sammeln von Froschschenkeln. Zur Verhütung der beim Sammeln von Froschschenkeln vorkommenden Tierquälereiei', dürfen nicht die Beine der Frösche abgetrennt werden, bevor diese getötet sind. Ebenso ist die Benützung von Geräten (Rechen) bei dem Fang von Fröschen und der Froschsang zur Nachtzeit verboten.
Folgen einer Schneeballschlacht. Der Schneider Karl K„ seine Ehefrau und eine Freundin derselben zogen durch die Linienstraße in Berlin. Vor dem Grundstück Linienstr. 102 Muhten sie Halt und vergnügten sich damit, die Front und die Fenster des Hauses mit Schneebällen zu bombardieren Als ein Streifenbeamter das Kleeblatt aufforderte, den Unfug zu unterlassen, belästigte K. den Beamten mit Redensarten und seine Frau bewarf ihn mit Schneebällen. Das Ehepaar oerweigerte die Angabe seiner Personalien und sollte nun mit zur Wache gehen. Statt der Aufforderung Folge zu leisten, schlug Frau K. den Wachtmeister ins Gesicht, während K. selbst ihn am Aermel packte. Jetzt machte der Beamte von reinem Gummiknüppel Gebrauch und versetzte dem K. einen Hieb über den rechten Arm und nachdem dieser ern'eut zum Angriff überging, einen zweiten Schlag über den Kopf, so daß K. Mammen«» brach. Das war für die kampflustige Frau das Signal, den Beamten aufs neue mit Schneebällen und Eisstücken zu bewerfen. Erst mit Hilfe von zwei weiteren Beamten gelang cs, die Eheleute zur Wache des 5. Polizeireviers zu bringen.
Schwerer Raub. Der Tatort eines schweren Verbrechens war am Samstag der nahe bei Guadenfrei gelegene kleine Landort Tepliwoda. Dort traten in den Vormittagsstunden zwei Männer, die den Eindruck von Landarbeitern »lachten, irr das Mikeskysche Ladengeschäft. Unter dem Vorgeüen, einige Kleinigkeiten einzulaufen, beschäftigten sie die allein im Laden anwesende Frau Mikesky, doch hatten sie es auf eine Beraubung der Ladenkasse abgesehen. Dabei entspann pch ein heftiger Kampf, in dessen Verlauf die Ladeninhaberin niedergestochen wurde. Trotz der sehr schweren blutigen Verletzungen, welche die Frau erlitt, konnten die Banditen den Raub nicht durchführen, und mußten, da auf die Hilferufs der Ueberfallenen andere Leute herbeieilten, die Flucht ergreifen Es gelang, einen der Täter, einen aus Polen stammenden sogenannten Saisonarbeiter, zu verhaften, während der zwefte Bandit entkam. Auch dieser ist, nach den Angaben des Verhafteren, ein Pole. Beide waren früher in hiesiger Gegend in Arbeit und kannten von daher die Verhältnisse am Ort.
Die Verlobung im Fluge. Ein neuartiges Mittel, um einen schüchternen Verehrer zum Anträge zu bewegen, hat eine junge Schweizer Dame ausprobiert. Pauline Radolf, eine reiche Berner Witwe, ist die erste und einzige Schweizerin, die das Zeugnis als Flugzeugführer besitzt. Sie war viel umworben, entschied sich aber schließlich für einen jungen -Offizier, der zu schüchtern war, ihr seine Liebe zu gestehen. Da lud sie ihn zu einem kleinen Flug über die Alpen ein: „Wir wollen zusammen einen Ausflug machen. Dann können wir einmal ungestört miteinander Plaudern, ohne daß uns jemand zuhört." Der Flug über das Hochgebirge dauerte eine halbe Stunde und dann landeten beide wieder glückstrahlend: sie hatten sich verlobt.
40V lX>v Küsse ä 2V Pfennig. Einen merkwürdigen Anhaltspunkt für die Berechnung des Schadenersatzes brachte in einem Prozeß wegen Bruch des Eheversprechens «ine amerikanische Dame vor. Diese Heiratslustige, die bereits das gesetzte Alter von 50 Jahren erreicht hat, verklagte vor dem Gericht von
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' Zeigt bei der Wahl, daß Ihr deutsche Männer seid. Laßt alle Parteien bei Seite. Denkt daran, daß Herr Oberbürgermeister Jrzrrss aus Duisburg, einer Stadt vom Flächeninhalt wie Berlin, weil er furchtlos seine Pflicht tat, von dm Franzosen aus das Schimpflichste davongejagt und mißhandelt wurde, eine Ohrfeige für bas deutsche Volk.
Deutsches Volk, gib diese Ohrfeige kräftigA znrück, indem du diesen verdaten Mann zum Reichspräsidenten wählst, denn dann muß der französische Botschafter in Berlin ihm seine Aufwartung machen.
Wer. de« die letzte Zeit gründlich Mgeklörl hat.