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Nr. 24
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.2^ 68.
Montag, den 28. März 1925.
83. Jahrgang.
Dem^land.
, Stuttgart, 20. März. Der SteuerauSschnß des Landtags beschäftigte sich heute mit dem Antrag August Müller, Wolfs (B.B.) und Genoffen: Beim Reich dahin zu wirken, daß 1. alle Mnkommenstcuerpflichtigcn, was die Berücksichtigung der minderjährigen Kinder anlangt. Len Lohn- und Gehaltsempfängern hleickUUstellen sind; 2. eine ordnungsmäßige Buchführung ebenso wie Lei Industrie und Handel anerkannt wird. Das Ergebnis der Luchführenden Landwirte ist bei den Einschätzungen der nichtbuchführenden Landwirte sinngemäß zu Grunde zu legen; 3. die Erbschaftssteuer für Kindeserbe Lei kleinen Vermögen (bis zu 20 000 Mark), wesentlich ermäßigt wird; 4. die Veranlagung der Umsatzsteuer bei der Berechnung des Umsatzes «ach einheitlichem Pauschalsatz gestaltet wird und der Umsatz aus dem Auslande der Umsatzsteuer mindestens in demselben Umfang unterworfen wird wie der Umsatz der heimischen Erzeuger; 5. die Grunderwerbssteuer 'ür landwirtschaftliche Grundstücke, insbesondere Einzelgrundstücke, soweit sie von kleineren Landwirten zum Zweck der EigenLewirtschartung erworben werden, wesentlich ermäßigt wird und der Erbe von Grundstücken, die bereits auf den Namen des Erben im Grundbuch eingetragen sind und später an einen dies-r Mitecbsn veräußert werden, von der Grunderwerbssteuer befreit werden.; S. die örtlichen Mehversicherungs-Vereine von der Versicherung'befreit bleiben; 7. die Vermögenssteuer bei Einkommen bis zu 25000 Mark herabgesetzt wird. Ziffer 1 des Antrags wurde angenommen gegen die Stimmen der Sozialdemokratie bei 1 Enthaltung (Ztr.). Ziffer 2 und 3 fanden einstimmige Annahme. Ziffer 4 wurde angenommen gegen die Sozialdemokraten und Kommunisten, ebenso ein Zusatzantrag Elsäs (Dem.), daß auch die Luxusumsatzsteuer für die verarbeitende Industrie herabgesetzt werde. Ziffer 5 wurde gegen die stimmen der Sozialdemokratie, Ziffer 6 und 7 je einstimmig angenommen. Eine erneute Eiltgabe des Vereins Württ. Handelsvertreter betr. Gewerbesteuer wurde als durch die kürzlich gefaßten Beschlüsse für erledigt erklärt.
Stuttgart, 21. März. Ein Vertretertag der Deutschnatio- »alen VoÜspartei Württembergs nahm gestern zur Reichspräsidentenwahl Stellung und faßte eine Entschließung, worin die patriotische Haltung der Parteileitung in der Kandidatenfrage gebilligt wird. In der Entschließung Hecht es weiter: Unsere Partei hat trotz ihrer zahlenmäßigen Größe in vaterländischer DeWstbescheidung berechtigte parteipolitische Erwägungen gern dem nationalen Interesse einer überparteilichen Sammelkandidatur geopfert. Mit umso besserem Gewissen kann sie nicht nur vor ihre eigenen Parteifreunde, sondern vor alle irgendwie national eingestellte Frauen und Männer des deutschen Volkes hintreten mit der Aufforderung: Wählt Dr. Jarces. Sein mannhaftes Auftreten gegenüber französischer Anmaßung, sein makelloser Charakter und seine großen Verdienste als Reichsminister und Oberbürgermeister bürgen dafür. Laß er der rechte Mann für die höchste Stelle ist, die das deutsche Volk nach der Weimarer Verfassung zu vergaben hat. Sechs Jahre hindurch hatten die Nutznießer der Revolution den Stuhl des Reichspräsidenten mit einem der Ihrigen besetzt. Heute fordert das deutsche Volk gebieterisch, daß der erste Repräsentant der Nation über den Parteien steht und einzig und allein die deutschen Belange im Inland und gegenüber dem Ausland vertritt. Schon der erste Wahlgang muß der Welt zeigen, daß das deutsche Volk in dieser nationalen Ehrenfrage in keiner überwiegenden Mehrheit einig geht. Staatspräsident Bazille erstattete einen Bericht über Reichs- und Landespolitik.
Stuttgart, 21. März. Ein Erlaß des Ministeriums des Innern enthält Vorschriften für die in Frage kommenden Behörden über die Meldung der Abstimmungsergebnisse bei der Wahl des Reichspräsidenten. Dieses Ergebnis muß auf raschestem Wege dem Oberamt mitgeteilt werden, das die einzelnen Gmeindeergebnisse gesammelt raschestens dem Ministerium des Innern mitteilt.
München, 21. März. Der Verfassungsausschuß des bayerischen Landtags lehnte den völkischen Antrag ab, wonach ein Minister oder Staatssekretär, der zugleich Mitglied des Landtags ist, während der Dauer seines Amtes seine Tätigkeit als Abgeordneter ruhen lassen müsse. — Der Bayerische Bauernbund tritt bei der Reichspräsidentenwahl für Dr. Held ein, nachdem Professor Fehr eine Sonderkandiüatur abgelehnt hat.
München, 20. März. Vom Staatsgerichtshof wurde ein kiesiger Untersuchungsrichter beauftragt, die Untersuchung »egen die in Stuttgart verhafteten Kommunisten zu führen, da es sich in der Hauptsache bei Len Straftaten um eine bayerische Angelegenheit handelt. Die Leiden Abgeordneten Schlaffer und Götz werden nach München eingeliesert werden.
Koblenz, 21. März. Das Schöffengericht in Koblenz verurteilte den bautechnischen Beamten Josef Hamm des Reichsneubauamts in Koblenz wegen Bestechlichkeit zu sechs Monaten Gefängnis und zu fünf Jahren Ehrverlust. Hamm hatte die Anweisung für die Abschlagszahlungen an die Lieferanten des Amtes auszufertigen und hatte für die .,Beschleunigung" Geldgeschenke angenommen.
Berlin, 21. März. Heute begann in Berlin ein umfangreicher Beamtenbestechungsprozeß, in welchem 15 Ausländer, die sich falsche Pässe beschafft bzw. Liese vermittelt hatten, und vier Polizeibeamte angeklagt sind. Die angeklagten Polizeibeamten hatten Paßvorbescheinigungen, durch die ihr pflichtwidriges Verhalten aufgedeckt wurde, beseitigt und durch Umschreibungen ersetzt.
Berlin, 21. März. Die beiden Zentrumsabgeordneten Papen und Loenartz, die durch ihre Stimmenthaltung den Gturz der Regierung Marx herbeigeführt hatten, haben sich Mlich unterworfen. Sie erklärten, daß ihr Verhalten bei der Abstimmung im preußischen Landtag sich in keiner Weise gegen
kennen an, daß die Wirksamkeit der Partei wesentlich Lurch Geschlossenheit gewährleistet wird und erklären, ihr Verhalten darnach einrichten zu wollen.
Berlin, ?1. März. Wie die Telegraphen-Union erfährt, ist der seinerzeit gebildete Nationale Ausschuß (große Vereinigung des Stahlhelm, Jungdeutschen Orden, Nationale Berussber- bände und Christliche Arbeiterbewegung) durch den Austritt des Führers des Stahlhelm ausgelöst worden.
Berlin, 20. März. Die Deutsche Rentenbank hat mit Wirkung vom 20. März 1925 die Rentenbanknoten zu 50 Rentenmark mit dem Ausgabedatum vom 1. November 1923 zur Einziehung ausgerufen. Die ausgerufenen Scheine können bei den öffentlichen Kassen bis zum 31. Mai 1925 in Zahlung gegeben werden, bei den Kassen der Reichsbank aber bis zum 30. September 1925 gegen andere Rentenbankicheine cder gegen gesetzliche Zahlungsmittel umgetauscht werden. Mit dem Ablauf des 30. September 1925 werden die aufgerusenen Rentenbank- scheine kraftlos und es erlischt damit auch die Umtausch- und Einlösungspflicht der Deutschen Rentenbank.
Hamburg, 20. März. Der Ausfall der nunmehr abgeschlossenen Gemeindewahlen in Nordschleswig kann, wie die „Hamburger Nachrichten" melden, für das Deutschtum als durchaus günstig bezeichnet werden. Am stärksten war der Erfolg der deutschen Wähler in Hoher, wo es ihnen gelang, zwei neue Mandate zu erobern. In Luegumkloster wurden vier Deutsche neben fünf Dänen gewählt. In Sondecburg wurden drei Deutsche, zwei Sozialdemokraten und fünf Dänen gewählt. Auf dem Lande war die Lage für die Deutschen schwieriger. Trotzdem gelang es ihnen, in Rothenkrug und in Loit je ein Mandat zu gewinnen.
Königsberg, 21. März. Vor dem Strafsenat des Oberlandesgerichts Königsberg erfolgte die Verurteilung von zwei Spionen wegen Landesverrat militärischer Geheimnisse zugunsten Polens. Der eine Spion erhielt sechs Jahre Zuchthaus, zehn Jahre Ehrverlust und Stellung unter Polizeiaufsicht. Der andere wurde mit vier Jahren Zuchthaus, fünf Jahren Ehrverlust und Stellung unter Polizeiaufsicht bestraft.
Der Württembergische Gemeindetag zu den Steuergesetzen.
Stuttgart, 20. März. Der Gesamtvorstand des Württ. Gemeindetags nahm in feiner letzten Sitzung Stellung zu dem Entwurf des Finanzministeriums zur Aenderung des Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuergesetzes. Der Absicht des Entwurfs wurde im Grundsatz zugestimmt, wonach mit Rückwirkung für 1924 bis 31. März 1926 durch die Finanzämter unter Zugrundelegung der Einkommensteuerzahlungen für 1924 und der auf 31. Dezember 1923 festgestellten gewerblichen Betriebsvermögen ein neues Gewerbekataster hergestellt, auf dessen Grundlage die endgültige Gcwerbesteuerfchuldigkeiten berechnet und auf letzteres die seither geleisteten Vorauszahlungen angerechnet werden sollen. Dagegen wurde der Maßstäb, nach dem die Bemessungsgrundlagen zur Feststellung des Gewerbe- stenerkatzitals herangezogen werden sollen, als durchaus unzulänglich bezeichnet. Vor dem Kriege betrug das Gesamtgewerbe- kataster. Las der Gemeindebesteuernng unterstellt war, rund 175 Millionen Mark, während das nach dem vorliegenden Entwurf zu erwartende auf etwa 125 Millionen zu schätzen ist. Das bedeutet einen Ausfall von mehr als ein Viertel des Katasters, während die Inanspruchnahme des Grund- und Gebäudekatasters gegenüber der Vorkriegszeit eine starke Steigerung aufweist. So würde auch in einer großen Zahl von Fällen die endgültige Steuerschuld den vom Gewerbetreibenden anstandslos schon vorausbezahlten Betrag nicht erreichen; bei der üblen Finanzlage der Gemeinden wären Rückzahlungen für diese aber unerträglich. Es wird deshalb gefordert, den vorgesehenen Satz des Zweifachen der Einkommenssteuerzah- lungen ans Las Zweieinhalbfache und denjenigen für das gewerbliche Betriebsvermögen auf 3 Prozent in angemessener Abstrrfung auf 3 bis 5 Prozent zu erhöhen. Außerdem sollen die Finanzämter ermächtigt werden, das schematisch berechnete Gewerbesteuerkapital nach oben oder unten dann anderweitig festzusetzen, wenn ein solches zu dem ähnlichen Betriebe in einem Mißverhältnis stünde. Größter Wert wurde auf dix von der Geschäftsstelle bereits beantragte anderweitige Zerlegung des Gewerbestenerkapitals solcher Unternehmungen gelegt, die mehrere Betriebsstätten aufweisen. Die in dem Entwurf vorgesehene Steuerbefreiung der in den Jahren 1925 und 1926 erstellten Wohngebäude auf zehn Jahre wurde als zu weitgehend bezeichnet, indem geltend gemacht wurde. Laß die Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse auf so lange Zeit hinaus nicht abgesehen werden könne und daß insbesondere in absehbarer Zeit eine Senkung der Zinssätze für das aufgewendete Baukapital in Rechnung genommen werden müsse. Es soll beantragt werden, die Steuerbefreiung zunächst auf ftmf Jahve zu beschränken und Gemeinden, die keine Wohnungsnot aufweisen, ganz auszunehmen. In Verbindung mit dem .vorliegenden Entwurf sollen auch die Vorschriften für die Berechnung des Schlüsselanteils für die Beteiligung an den Reichssteuevn im Rechnungsjahr 1925 geändert und solche für die anderweitige Festsetzung von Rechnungsanteilen einzelner Gemeinden, die in einem krassen nachteiligen Mißverhältnis zu den örtlichen Steuerkräften stehen, getroffen werden.
Aus de« Weimarer Tagen.
In dein Meineidsprozeß gegen die vier ehemaligen -Mitglieder der z. Zt. der Tagung der Nationalversammlung in Weimar aufgestellten Sicherheitswehr beantragte der Staatsanwalt gegen zwei der Angeklagten Freisprechung und gegen die beiden anderen je sechs Monate Gefängnis wegen fahrlässigen Falscheids. Das Urteil lautete auf Freisprechung 'amtlicher Angeklagten. In der Urteilsbegründung, in der die untadelige Haltung Eüerts hervorgehoben wird, wird ausgeführt,
"h nicht ergeben gen Falscheids
Ueberrafchendes Zeugnis.
Leipzig, 21. März. Im Prozeß eggen hannoversche Kommunisten vor dem Staatsgerichtshof zum Schutze der Republik kam es heute zu einem Zwischenfall. Der Hauptzeuge, Pflüger, der in einem anderen Prozeß Angeklagter ist, machte wichtige Angaben über die Anschlagpläne der kommunistischen Partei in Hannover, sowie über Ermordung des aus dem Tscheka-Prozeß bekannten Friseurs Rausch in Potsdam, wobei er den Hauptangeklagten des Hannoverschen Prozesses mindestens der Beihilfe zum Morde an Rausch beschuldigte. Bon der Verteidigung wurde daraufhin die Ladung weiterer 30 Zeugen, unter anderem auch des Hauptangeklagten Reumann im Tscheka- Prozeß, beantragt. Die Verhandlung wurde deshalb aufgehoben und zunächst ans unbestimmte Zeit vertag'.
Der zweite Rothardt-Prozeß.
Magdekwg, 21. März. Bei Beginn der Sitzung wurde Frau Jentsch-Köpenik vernommen, die 1918 in einem Betrieb in Berlin als Sondiererin tätig war und ebenso wie ihre Arbeitskolleginnen am dritten Tage des Streiks ieilnahmcn. Die Zeugin war auch in Treptow bei der Versammlung und sagte aus, den Frauen sei hauptsächlich darum zu tun gewesen, zu erfahren, wie sie sich zu verhalten hätten, da sie die schöne Arbeit nicht verlieren wollten. Auf Zuruf hat Abgeordneter Ebert gesagt, wartet bis ihr von den Gewerkschaften bzw. Obleuten aufgefordert werdet, die Arbeit wieder aufzunehmen. Von den Gestellungsbefehlen fei die Rede gewesen, was darauf geantwortet worden war, weiß die Zeugni nicht mehr. Auf wiederholte Fragen erklärte die Zeugin, daß Ebert gesagt habe, daß die Arbeit bald ausgenommen werde. Der nächste Zeuge Marohn erklärt, auf den: Alexanderplatz habe er Leute getroffen, die von der Treptower Versammlung kamen und aussagten, daß die Stellungsbefehle nicht mehr befolgt zu Iver- üen brauchten. Der Zeuge hat den Eindruck gehabr, daß durch das Eintreten der S.P.D. in die Streikleitung die Zahl der Streikenden sich vermehrt habe. Zeuge Kammann Stefke aus Adelshof hat 1918 in seinem Kolonialwarenladen mit Teilnehmern der Treptower Versammlung gesprochen. Die Funktionäre sagten, jetzt werde der Streik schnell zu Ende gehen, da die S.P.D. in die Streikleitung eingetreten sei. Ebert habe in der Versammlung gesagt, wer Gestellungsbefehle bekommt, solle sich an die sozialdemokratische Partei wenden. Diese werde sich um die Aufhebung bemühen.
Der Heeresetat vor dem Haushaltausschutz
Berlin, 21. März. Im Haushaltsausschuß des Reichstags beantragte die Bayerische Volkspartei, die Mittel für die Ver- legurig der Jnfanterieschule von München nach Dresden zu streichen. Reichswehrminister Dr. Geßler wies darauf hin, daß nicht nur durch den Hitlerputsch unangenehme Erscheinungen aufgetreten seien, sondern auch nachher bei dem Strafverfahren wegen Meuterei, wo das Gericht den Vertreter des Reichswehrministeriums ausgeschlossen habe. Der Chef der Heeresleitung habe es für ausgeschlossen gehalten, unter Liesen Umständen die Erziehung l«r jungen Offiziere zu gewährleisten. Für die Verlegung der Jnfanterieschule käme nur noch Dresden in Frage. — Der Antrag der Bayerischen Volksparrei wurde nach längerer Aussprache abgelehnt und der Haushalt des Wehrministeriums angenommen. Der Haushaltsausschuß beschäftigte sich dann mit einer Reihe von Notstandsmaßnahmen und zwar zunächst mit der Frage der Deurschcn Werke. Staatssekretär Fischer erklärte, daß für die Werft in Kiel 2 Millionen, für Spandau und Haselhorst 4^ Millionen, sowie ein Betriebsfonds von 5 Millionen, insgesamt also 11 Millionen gebraucht würden. Die Regierung fordere aber im ganzen nur 10 Millionen. Nach kurzer Anssprache erteilte der Ausschuß der Regierung die Ermächtigung zur .Hergabe von 10 Millionen Mark.
Tagung des Verwaltungsrats der Deutschen Reichsbahn- gesellschast.
Berlin, 21. .März. Die Ausschüsse und der Verwaltungsrat der Deutschen Reichsbahngesellschaft haben in dieser Woche in Berlin getagt. Den HcnrptgegenstanÄ der Beratungen bildeten auch diesmal die finanziellen Verhältnisse der Gesellschaft und die Sicherstellung der Reparationszahlungen. Die äußerst gespannte Finanzlage der Deutschen Reichsbahngescllschaft fordert, jede neue Ausgabe durch eine entsprechende Erhöhung der' Einnahmen auszugleichen. Den Ausgleich von Mehrausgaben auf einem Gebiete durch Ersparnisse auf anderen Gebieten zu finden, ist nicht möglich. So muß auch die durch die letzte Lohnerhöhung bedingte Mehrausgabe auf dem Wege der Tariferhöhung wieder hereingeholt werden. Der Ausgleich soll darin gefunden werden, daß die besonders stark ermäßigten Sondertarife erhöht werden. Doch bleiben die bestehenden Tariferleichterungen für Fahrten von Kriegsbeschädigten, Kriegsteilnehmern, hilfsbedürftigen Stadtkindern und ähnliche Vergünstigungen des Personenverkehrs vorläufig unberührt. Vor allem aber werden die Arbeiterwochenkarten von der Erhöhung nicht bettoffen. Dagegen müssen die Tarifsätze der Zeitkarten des allgemeinen Verkehrs erhöht werden. Neubauten können zur Zeit wegen der Knappheit der Mittel nur dann weitergefördert werden, wenn sie kurz vor ihrer Beendigung stehen oder wenn eine baldige Durchführung besonderen wirtschaftlichen Nutzen verspricht. Auch die Fahrzeug- uud Lokomotivenbeschaffung muß sich weiter vorläufig in den engsten Grenzen bewegen.
Der Untersuchungsausschuß für die RuhrentschSdisunge«.
Berlin, 21. März. Der Reichstagsuntersuchungsausschuß für die Ruhrentschädigungen trat heute zusammen, um die Vorschläge der Berichterstatter über den Arbeitsplan entgegenzunehmen. Abg. Dr. Hertz (Soz.) legte den vorläufigen Arbeitsplan vor. Dr. Hertz teilt die Ruhrentschädigungen in drei
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