kämpfe. Die Kundgebung sei keine solche der Regierung, da sie sonst imStaatsanzeiger" erschienen wäre. Nachdem die fluchwürdige sozialistische Revolution den nationalen Geist tot geschlagen hatte, trat die erste Reaktion dagegen in Bayern auf. Der Staatspräsident wies die Beschimpfungen gegen Bayern entschieden zurück und betonte, daß Württemberg größ­tes Interesse daran habe, mit seinen Itachbarländern, bei anders Bayern in gutem Einvernehmen zu loben. Der soz. Bo-stoß sei mißglückt. Der Abg. Egelhaaf (D.V.) unterstützte den Staats­präsidenten und sagte, in Berlin habe es oft arr der nötigen Rücksichtnahme auf bayerische Eigenart gefehlt. Die Sozial­demokratie wolle nur die Regierungskoalition sprengen, die für Württemberg eine Notwendigkeit sei. Auch der Abg. Elsas (Dem.) anerkannte das Recht des Staatspräsidenten zu seiner Kundgebung. Seine Partei werde darüber wachen, daß die Treue zum Reich richtig wahrgenommen werde. Staatsprä­sident Bazille erklärte weiterhin, daß an den Konflikten zwischen Bayern und dem Reich die zu unitaristische Weimarer Verfas­sung die Schuld trage. Dr. Schuhmacher (Soz.) sprach das Schlußwort. Ein Antrag Heymann:Der Landtag c-wartet von der württ. Staatsregierung die nachdrückliche llnteniützung der bisher vom Reichskanzler Marx betriebenen Außenpolitik und die Verteidigung der Reichs- und Landesverfassung gegen jede Erschütterung, wurde vom Landtag nicht zugelassen. Hier­auf begann man noch die zweite und dritte Beratung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Staatshaushaltes für 1924, diese Beratung wird in einer Nachmittagssitzung fort­gesetzt werden.

In der Nachmittagssitzung wurde die Beratung über das Notgesetz und die Gebäudeentschuldungssteuer zu Ende geführt. Es gab noch längere Auseinandersetzungen namentlich Politi­scher Art zwischen den Nationalsozialisten und der Sozialdemo­kratie, worauf man zu den Abstimmungen über die zahlreich vorliegenden Anträge schritt. Diese Abstimmungen nahmen ge­raume Zeit in Anspruch, da sie vielfach namentlich norgenom- men wurden. Das Ergebnis der Abstimmung war, daß die Gebäudeentschuldungssteuer unerhoben bleibt, wenn die Ge­bäude dauernd landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen, gärt­nerischen, gemeinnützigen, milden, ethischen und religiösen Zwecken zu dienen bestimmt sind oder wenn die Einziehung nach Lage der Sache unbillig wäre, insbesondere wenn Eigentümer oder Nutznießer der Gebäude Kleingewerbetreibende mit einem Gsbäudesteuerkataster bis zu ISO Mark (Gebäudesteueranschlag 5000 Mark) oder deutsche Kleinrentner oder ihnen gleichgestellte sind. Angenommen wurden ferner Entschließungen aus mög­lichst baldige Aufhebung der Gebäudeentschuldungssteuer und aus Verwendung des Ertrags dieser Steuer in einem möglichst großen Umfang zur Förderung des Wohnungsbaus. In der Schlußabstimmung wurde das ganze Gesetz auch mit Zustim­mung der Demokratie angenommen, während die Sozialdemo­kratie es ablehnte. Präsident Körner schloß die Sitzung mit freundlichen Wünschen für fröhliche Weihnachten. Der Wieder­zusammentritt des Landtags ist für Mitte Januar in Aussicht genommen.

Der bayerische Landtag zur Aufwertnngsfrage.

München, 18. Dez. Der bayerische Landtag beschäftigte sich heute in vierstündiger Sitzung im Finanzausschuß mit der Auf wertungsfrage. Es wurde folgender Sammelantraz gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und Kommunisten angenom­men: 1. Reich, Staat und Gemeinden haben die rechtliche Verpflichtung der Auswertung anzuerkennen. 2. Die Schuld­verpflichtungen sind nach dem Grade der Leistungsfähigkeit des Schuldners auszuwerten. 3. Bei der Aufwertung ist auszugehen von der Kaufkraft der hingegebenen Summe im Zeitpunkt des Entstehens der Schuld. 4. Auf die Not der Kleinrentner und Fürsorgeberechtigten ist besondere Rücksicht zu nehmen durch beschleunigte Sachbehandlung. 5. Mit dem Jahre 1925 wll eure der Leistungsfähigkeit des Schuldners entsprechende Verzinsung beginnen. 6. Die Aufwertung soll gerechtigerweise mit rück­wirkender Kraft geregelt werden.

Dr. Frick Mitglied des Reichstags.

Der aus dem Hitlerprozeß «bekannte Oberamtmann Dr. Frick ist nach Feststellung des Wchlkreisleiters von Oberbayern- Schwaben mit Hilfe der völkischen Reststimmen des Wahlkreises 25 in den Reichstag gewählt worden. Die Beratungen über die Bewährungsfristt bezw. die Freilassung Hitlers und Genos­sen durch den Strafsenat des Münchener Landgerichts sind noch nicht zu Ende geführt. Für den Fall, daß Hitler sreikommr, trägt man sich mit dem Gedanken einer Begnadigung Fechen- bachs, wobei es sich allerdings weniger um eine Freilassung, als um die Umwandlung der Zuchthausstraße in Festungshaft han­deln dürfte.

Hochverratsprozeß. ,

Leidig, 18. Dez. Vor dem vierten Strafsenat des Reichs­gerichts fand heute der dritte Hochverratsproz-ß gegen Ange­hörige des Verbandes Oberschlesischer Aufständischer statt und zwar hatten sich diesmal 14 Angeklagte des Landkreises Beuthcn zu verantworten. Ein Teil wurde freigesprochen, ein weite­rer wurde zu vier Monaten Festungshaft und 150-Mark Geld­strafe, die übrigen zu je sechs Monaten Festungshaft und 200 Mark Geldstrafe verurteilt. Gegen zwei Angeklagte, die glaub­haft nachgewiesen haben, daß sie die polnische Staatsangehörig­keit erworben haben, wurde auf Ausweisung aus dem Reichs­gebiet erkannt. Die Freiheitsstrafen und die Geldstrafen gelten als durch die Untersuchungshaft verbüßt. Sämtliche Ange­klagte wurden aus der Haft entlasten.

Leipzig, 19. Dez. In dem Prozeß gegen die kommuni­stische Putschorganisation in Mecklenburg, wurde gestern vom Staatsgerichtshof das Urteil verkündet. Sämtliche sieben An­geklagte wurden wegen Vergehens gegen den 8 7 Zifs 4 des Republikschutzgesetzes in Tateinheit mit Vorbereitung zum Hochverrat und wegen Vergehen gegen das Sprengstoügc'etz verurteilt und zwar die Angeklagten Schimmel und Mundt auch wegen Anstiftung und Diebstahl und die Angeklagten Jantz und Eggers wegen Diebstahls und Hehlerei. Es erhielten Böhme zwei Jahre sechs Monate Zuchthaus und 100 Mark Geldstrafe, Schimmel und Mundt je drei Jahre Zuchthaus und 100 Mark Geldstrafe, Jantz und Eggers je zwei Jahre Zuchthaus und 100 Mark Geldstrafe, Jäger ein Jahr sechs Monate Zuchthaus und 100 Mark Geldstrafe und Bethke, bei dem kein besonders schwe­rer Fall angenommen wurde, ein Jahr sechs Monats Gefäng­nis und 50 Mark Geldstrafe. Bei allen Angeklagten wurden die Geldstrafen und die Freiheitsstrafen im Ausmaße von drei Monaten bis zu ein Jahr durch die Untersuchungshaft als verbüßt erachtet.

Auf dem toten Punkt.

Berlin, 18. Dez. Der Reichskanzler hat im Lause des heu­tigen Tages mit den Parteiführern die sich bierenben Möglich­keiten einer Regierungsumbildung besprochen. Di- Verhand­lungen haben zu keinem positiven Ergebnis geführt, da sämtliche Fraktionen auf den von ihnen gefaßten Beschlüssen bestanden haben. Der Reichskanzler wird dem Reichspräsidenten über das Ergebnis seiner Bemühungen morgen vormittag Bericht er­statten.

Berlin, 18. Dez. Die Wirtschastspartei hatte eine gemein­same Sitzung der Reichs- und Landtagsfraktion im Preußen­hause, die zur Regierungsfraye folgende einstimmige Entschlie­ßung annahm: Die Partei wird eine Regierung, in der die Sozialdemokratie vertreten ist, grundsätzlich nicht unterstützen. Sie wird eine bürgerliche Regierung unterstützen, wenn die

Stimmen der Wirtschaftspartei dazu notwendig sind. Im übri­gen wird die Partei ihre Stellungnahme einer bürgerlichen Re­gierung gegenüber von deren Verhalten zu Len Forderungen des Mittelstandes abhängig machen.

Strafantrag im Haarmannprozetz.

Im Haarmann-Prozeß beantragte der Oberstaatsanwalt die Verurteilung Haarmanns zum Tode in -26 Fällen. Geheim­rat Professor Dr. Schnitze von der Universitäis-Nerveuklmik Göttingen bejahte die Zurechnungsfähigkeit HaarmannS unbe­dingt. Paragraph 51 komme nicht in Frage. Haarmann habe seine Handlungen weder in einem epileptischen Zustand, noch in einem alkoholischen Dämmerzustand begangen. Auch Zerfahren­heit sei bei Haarmann nicht festzustellen. Er sei lehr wohl sür seine Taten verantwortlich zu machen, obwohl er moralisch minderwertig sei. Haarmann sei Hysteriker. Er hat ein aus­gezeichnetes Gedächtnis, das mit einem großen 'chauspielerüchcn Talent verbunden sei. Er gibt nur zu, was ihn: unbedingt zu beweisen ist. Er lebt nur für sich und seine sinnlichen Triebe. Auffallend ist seine große Eitelkeit. Er wüwcht sich auf sein Grab ein Denknral mit der Inschrift: Hier ruht der Massenmörder Haarmann. Anscheinend freue sich Haarmann auf die Hinrichtung wie auf eine Hochzeit. Er sei stolz darauf, daß man in der ganzen Welt von ihm spreche, am Schasfot wolle er noch eine kleine Rede halten. Auch der Gerichtsarzt Medizinalrat Dr. Schackwitz erklärte, irgendeine Geisteskrank­heit liege nicht vor. Am Schlüsse seines Plädoyers beantragte Oberstaatsanwalt Dr. Wilde gegen Grans w-gen Anstiftung zum Morde in den Fällen Hannappel und Mittig die Todes­strafe in zwei Fällen und dauernde Aberkennung der bürger­lichen Ehrenrechte. Wogen gewerbsmäßiger und gewohnheits­mäßiger Hehlerei beantragte er eine Zuchthausstrafe von drei Jahren und Stellung unter Polizeiaufsicht. Grans nahm die­sen Antrag mit unverändertem Gesichtsausdruck an, während Haarmann darüber sofort in Weinen ausbrach.

Italienische Kriegsschiffe nach Albanien.

Rom, 18. Dez. Agenzia Stefani meldet die Entsendung zweier italienischen Kriegsschiffe in die albanischen Gewässer und dementiert gleichzeitig die Behauptung, daß Italien mit Südslavien ein Abkommen geschlossen habe, das die Unabhängig­keit Albaniens verletze. Endlich verbreitet Steiani eine Mit­teilung des albanischen Presseamts in Tirana, wonach Ver­sammlungen in Albanien stattgefunden hätten, in denen die Re­gierung der Loyalität der Bevölkerung versichert und der Völ­kerbund ersucht wurde, gegen Südslavien und Griechenland, die die Rebellen unterstützt hätten, Schritte zu unternehmen. Die hiesige albanische Botschaft erklärt, daß die Banden, welche jetzt in Albanien eingsbrochen seien, in südslavischen Städten, deren Namen aufgeführt werden, sich gebildet hätten. Gleich­zeitig stellt die hiesige albanische Gesandtschaft zu den von ita­lienischen Blättern gemeldeten Erfolgen der Rebellen fest, es herrsche in Albanien keinerlei Revolution.

Gegen die französischen Umtriebe in Spanien.

Paris, 18. Dez. In diplomatischen Kreisen verlautet, daß der hiesige spanische Botschafter, Graf Romanones, vom Mi­nisterpräsidenten Herriot empfangen wurde, um dem diploman- schen Vertreter Spaniens Gelegenheit zu geben, Klagen der Madrider Regierung über die Haltung einflußreicher franzö­sischer Kreise «gegenüber dem Königreich Spanien Vvrzubringen. Der spanische Botschafter soll dem französischen Ministerpräsi­denten genaue Mitteilung darüber gemacht haben, daß links­republikanische französische Blätter für Geld einen Feldzug gegen König Mfons und das Kabinett River« führen. Die Auslieferung des Schriftstellers Blasco Jbanez wurde zN'ar vom französischen Justizminister abgelehnt, aber der spanischen Regierung mitgeteilt, daß Blasco Jbanez und der französische Verleger wogen der gegen die spanische Monarchie gerichteten Broschüre gerichtlich belangt werden sollen.

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