kämpfe. Die Kundgebung sei keine solche der Regierung, da sie sonst im „Staatsanzeiger" erschienen wäre. Nachdem die fluchwürdige sozialistische Revolution den nationalen Geist tot geschlagen hatte, trat die erste Reaktion dagegen in Bayern auf. Der Staatspräsident wies die Beschimpfungen gegen Bayern entschieden zurück und betonte, daß Württemberg größtes Interesse daran habe, mit seinen Itachbarländern, bei anders Bayern in gutem Einvernehmen zu loben. Der soz. Bo-stoß sei mißglückt. Der Abg. Egelhaaf (D.V.) unterstützte den Staatspräsidenten und sagte, in Berlin habe es oft arr der nötigen Rücksichtnahme auf bayerische Eigenart gefehlt. Die Sozialdemokratie wolle nur die Regierungskoalition sprengen, die für Württemberg eine Notwendigkeit sei. Auch der Abg. Elsas (Dem.) anerkannte das Recht des Staatspräsidenten zu seiner Kundgebung. Seine Partei werde darüber wachen, daß die Treue zum Reich richtig wahrgenommen werde. Staatspräsident Bazille erklärte weiterhin, daß an den Konflikten zwischen Bayern und dem Reich die zu unitaristische Weimarer Verfassung die Schuld trage. Dr. Schuhmacher (Soz.) sprach das Schlußwort. Ein Antrag Heymann: „Der Landtag c-wartet von der württ. Staatsregierung die nachdrückliche llnteniützung der bisher vom Reichskanzler Marx betriebenen Außenpolitik und die Verteidigung der Reichs- und Landesverfassung gegen jede Erschütterung, wurde vom Landtag nicht zugelassen. Hierauf begann man noch die zweite und dritte Beratung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Staatshaushaltes für 1924, diese Beratung wird in einer Nachmittagssitzung fortgesetzt werden.
In der Nachmittagssitzung wurde die Beratung über das Notgesetz und die Gebäudeentschuldungssteuer zu Ende geführt. Es gab noch längere Auseinandersetzungen namentlich Politischer Art zwischen den Nationalsozialisten und der Sozialdemokratie, worauf man zu den Abstimmungen über die zahlreich vorliegenden Anträge schritt. Diese Abstimmungen nahmen geraume Zeit in Anspruch, da sie vielfach namentlich norgenom- men wurden. Das Ergebnis der Abstimmung war, daß die Gebäudeentschuldungssteuer unerhoben bleibt, wenn die Gebäude dauernd landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen, gärtnerischen, gemeinnützigen, milden, ethischen und religiösen Zwecken zu dienen bestimmt sind oder wenn die Einziehung nach Lage der Sache unbillig wäre, insbesondere wenn Eigentümer oder Nutznießer der Gebäude Kleingewerbetreibende mit einem Gsbäudesteuerkataster bis zu ISO Mark (Gebäudesteueranschlag 5000 Mark) oder deutsche Kleinrentner oder ihnen gleichgestellte sind. Angenommen wurden ferner Entschließungen aus möglichst baldige Aufhebung der Gebäudeentschuldungssteuer und aus Verwendung des Ertrags dieser Steuer in einem möglichst großen Umfang zur Förderung des Wohnungsbaus. In der Schlußabstimmung wurde das ganze Gesetz auch mit Zustimmung der Demokratie angenommen, während die Sozialdemokratie es ablehnte. Präsident Körner schloß die Sitzung mit freundlichen Wünschen für fröhliche Weihnachten. Der Wiederzusammentritt des Landtags ist für Mitte Januar in Aussicht genommen.
Der bayerische Landtag zur Aufwertnngsfrage.
München, 18. Dez. Der bayerische Landtag beschäftigte sich heute in vierstündiger Sitzung im Finanzausschuß mit der Auf wertungsfrage. Es wurde folgender Sammelantraz gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und Kommunisten angenommen: 1. Reich, Staat und Gemeinden haben die rechtliche Verpflichtung der Auswertung anzuerkennen. 2. Die Schuldverpflichtungen sind nach dem Grade der Leistungsfähigkeit des Schuldners auszuwerten. 3. Bei der Aufwertung ist auszugehen von der Kaufkraft der hingegebenen Summe im Zeitpunkt des Entstehens der Schuld. 4. Auf die Not der Kleinrentner und Fürsorgeberechtigten ist besondere Rücksicht zu nehmen durch beschleunigte Sachbehandlung. 5. Mit dem Jahre 1925 wll eure der Leistungsfähigkeit des Schuldners entsprechende Verzinsung beginnen. 6. Die Aufwertung soll gerechtigerweise mit rückwirkender Kraft geregelt werden.
Dr. Frick Mitglied des Reichstags.
Der aus dem Hitlerprozeß «bekannte Oberamtmann Dr. Frick ist nach Feststellung des Wchlkreisleiters von Oberbayern- Schwaben mit Hilfe der völkischen Reststimmen des Wahlkreises 25 in den Reichstag gewählt worden. — Die Beratungen über die Bewährungsfristt bezw. die Freilassung Hitlers und Genossen durch den Strafsenat des Münchener Landgerichts sind noch nicht zu Ende geführt. Für den Fall, daß Hitler sreikommr, trägt man sich mit dem Gedanken einer Begnadigung Fechen- bachs, wobei es sich allerdings weniger um eine Freilassung, als um die Umwandlung der Zuchthausstraße in Festungshaft handeln dürfte.
Hochverratsprozeß. ,
Leidig, 18. Dez. Vor dem vierten Strafsenat des Reichsgerichts fand heute der dritte Hochverratsproz-ß gegen Angehörige des Verbandes Oberschlesischer Aufständischer statt und zwar hatten sich diesmal 14 Angeklagte des Landkreises Beuthcn zu verantworten. Ein Teil wurde freigesprochen, ein weiterer wurde zu vier Monaten Festungshaft und 150-Mark Geldstrafe, die übrigen zu je sechs Monaten Festungshaft und 200 Mark Geldstrafe verurteilt. Gegen zwei Angeklagte, die glaubhaft nachgewiesen haben, daß sie die polnische Staatsangehörigkeit erworben haben, wurde auf Ausweisung aus dem Reichsgebiet erkannt. Die Freiheitsstrafen und die Geldstrafen gelten als durch die Untersuchungshaft verbüßt. Sämtliche Angeklagte wurden aus der Haft entlasten.
Leipzig, 19. Dez. In dem Prozeß gegen die kommunistische Putschorganisation in Mecklenburg, wurde gestern vom Staatsgerichtshof das Urteil verkündet. Sämtliche sieben Angeklagte wurden wegen Vergehens gegen den 8 7 Zifs 4 des Republikschutzgesetzes in Tateinheit mit Vorbereitung zum Hochverrat und wegen Vergehen gegen das Sprengstoügc'etz verurteilt und zwar die Angeklagten Schimmel und Mundt auch wegen Anstiftung und Diebstahl und die Angeklagten Jantz und Eggers wegen Diebstahls und Hehlerei. Es erhielten Böhme zwei Jahre sechs Monate Zuchthaus und 100 Mark Geldstrafe, Schimmel und Mundt je drei Jahre Zuchthaus und 100 Mark Geldstrafe, Jantz und Eggers je zwei Jahre Zuchthaus und 100 Mark Geldstrafe, Jäger ein Jahr sechs Monate Zuchthaus und 100 Mark Geldstrafe und Bethke, bei dem kein besonders schwerer Fall angenommen wurde, ein Jahr sechs Monats Gefängnis und 50 Mark Geldstrafe. Bei allen Angeklagten wurden die Geldstrafen und die Freiheitsstrafen im Ausmaße von drei Monaten bis zu ein Jahr durch die Untersuchungshaft als verbüßt erachtet.
Auf dem toten Punkt.
Berlin, 18. Dez. Der Reichskanzler hat im Lause des heutigen Tages mit den Parteiführern die sich bierenben Möglichkeiten einer Regierungsumbildung besprochen. Di- Verhandlungen haben zu keinem positiven Ergebnis geführt, da sämtliche Fraktionen auf den von ihnen gefaßten Beschlüssen bestanden haben. Der Reichskanzler wird dem Reichspräsidenten über das Ergebnis seiner Bemühungen morgen vormittag Bericht erstatten.
Berlin, 18. Dez. Die Wirtschastspartei hatte eine gemeinsame Sitzung der Reichs- und Landtagsfraktion im Preußenhause, die zur Regierungsfraye folgende einstimmige Entschließung annahm: Die Partei wird eine Regierung, in der die Sozialdemokratie vertreten ist, grundsätzlich nicht unterstützen. Sie wird eine bürgerliche Regierung unterstützen, wenn die
Stimmen der Wirtschaftspartei dazu notwendig sind. Im übrigen wird die Partei ihre Stellungnahme einer bürgerlichen Regierung gegenüber von deren Verhalten zu Len Forderungen des Mittelstandes abhängig machen.
Strafantrag im Haarmannprozetz.
Im Haarmann-Prozeß beantragte der Oberstaatsanwalt die Verurteilung Haarmanns zum Tode in -26 Fällen. Geheimrat Professor Dr. Schnitze von der Universitäis-Nerveuklmik Göttingen bejahte die Zurechnungsfähigkeit HaarmannS unbedingt. Paragraph 51 komme nicht in Frage. Haarmann habe seine Handlungen weder in einem epileptischen Zustand, noch in einem alkoholischen Dämmerzustand begangen. Auch Zerfahrenheit sei bei Haarmann nicht festzustellen. Er sei lehr wohl sür seine Taten verantwortlich zu machen, obwohl er moralisch minderwertig sei. Haarmann sei Hysteriker. Er hat ein ausgezeichnetes Gedächtnis, das mit einem großen 'chauspielerüchcn Talent verbunden sei. Er gibt nur zu, was ihn: unbedingt zu beweisen ist. Er lebt nur für sich und seine sinnlichen Triebe. Auffallend ist seine große Eitelkeit. Er wüwcht sich auf sein Grab ein Denknral mit der Inschrift: Hier ruht der Massenmörder Haarmann. Anscheinend freue sich Haarmann auf die Hinrichtung wie auf eine Hochzeit. Er sei stolz darauf, daß man in der ganzen Welt von ihm spreche, am Schasfot wolle er noch eine kleine Rede halten. Auch der Gerichtsarzt Medizinalrat Dr. Schackwitz erklärte, irgendeine Geisteskrankheit liege nicht vor. Am Schlüsse seines Plädoyers beantragte Oberstaatsanwalt Dr. Wilde gegen Grans w-gen Anstiftung zum Morde in den Fällen Hannappel und Mittig die Todesstrafe in zwei Fällen und dauernde Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte. Wogen gewerbsmäßiger und gewohnheitsmäßiger Hehlerei beantragte er eine Zuchthausstrafe von drei Jahren und Stellung unter Polizeiaufsicht. Grans nahm diesen Antrag mit unverändertem Gesichtsausdruck an, während Haarmann darüber sofort in Weinen ausbrach.
Italienische Kriegsschiffe nach Albanien.
Rom, 18. Dez. Agenzia Stefani meldet die Entsendung zweier italienischen Kriegsschiffe in die albanischen Gewässer und dementiert gleichzeitig die Behauptung, daß Italien mit Südslavien ein Abkommen geschlossen habe, das die Unabhängigkeit Albaniens verletze. Endlich verbreitet Steiani eine Mitteilung des albanischen Presseamts in Tirana, wonach Versammlungen in Albanien stattgefunden hätten, in denen die Regierung der Loyalität der Bevölkerung versichert und der Völkerbund ersucht wurde, gegen Südslavien und Griechenland, die die Rebellen unterstützt hätten, Schritte zu unternehmen. Die hiesige albanische Botschaft erklärt, daß die Banden, welche jetzt in Albanien eingsbrochen seien, in südslavischen Städten, deren Namen aufgeführt werden, sich gebildet hätten. Gleichzeitig stellt die hiesige albanische Gesandtschaft zu den von italienischen Blättern gemeldeten Erfolgen der Rebellen fest, es herrsche in Albanien keinerlei Revolution.
Gegen die französischen Umtriebe in Spanien.
Paris, 18. Dez. In diplomatischen Kreisen verlautet, daß der hiesige spanische Botschafter, Graf Romanones, vom Ministerpräsidenten Herriot empfangen wurde, um dem diploman- schen Vertreter Spaniens Gelegenheit zu geben, Klagen der Madrider Regierung über die Haltung einflußreicher französischer Kreise «gegenüber dem Königreich Spanien Vvrzubringen. Der spanische Botschafter soll dem französischen Ministerpräsidenten genaue Mitteilung darüber gemacht haben, daß linksrepublikanische französische Blätter für Geld einen Feldzug gegen König Mfons und das Kabinett River« führen. Die Auslieferung des Schriftstellers Blasco Jbanez wurde zN'ar vom französischen Justizminister abgelehnt, aber der spanischen Regierung mitgeteilt, daß Blasco Jbanez und der französische Verleger wogen der gegen die spanische Monarchie gerichteten Broschüre gerichtlich belangt werden sollen.
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