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Neuenbürg, Freitag, den 3. Oktober 1924

82. Jahrgang.

Deutschland.

Stuttgart, 1. Okt. Bei der deutsch-demokratischen Partei sprach am Montag der Landtagsabg. Dr. Elsas über die Lage besonders über den Bürgerblock. Der Redner erklärte, für eine demokratische Politik sei der Bürgerblock untragbar, die Demokratie kenne nur Staatsbürger und eine Zusammenarbeit mit denTodfeinden der Republik" könne von Len demokrati­schen Parteien nicht verlangt werden.

Stuttgart, 2. Okt. Der Württ. HhpothekngläWiger- und Sparerschutzverband e. V. Stuttgart schreibt uns: Zur Be­ruhigung der Oeffentlichkeit machen wir darauf aufmerksam, daß entgegen den Ausstreuungen und Entstellungen des Reichs­finanzministeriums im Unterausschuß des Reichstags noch kei­nerlei bindende Beschlüsse in der Aufwertungsfrage gefaßt wor­den sind. Dr. Fleischer vom Zentrum hat lediglich den Auf­trag erhalten, seine Pläne für die Flüssigmachung der Mittel für die allgemeine Aufnahme des Zinsendienstes der öffent­lichen Anleihen genau auszuarbeiten und dem Ausschuß vorzu­legen. Bis dahin ist die Beschlußfassung ausgesetzt.

Nürnberg, 2. Okt. Unter dem NamenReichsbund groß- deutscher Gewerkschaften für Bayern" wurde hier eine natio­nalsozialistische Gewerkschaft gegründet, die für das gairze Deutschland in gewerkschaftlichen Fragen fungieren soll.

Weimar, 2. Okt. Nachdem die Sitzungen der Vereinigten Ausschüsse des thüringischen Landtags, in denen von der Re­gierung eine klare Erklärung zur Angelegenheit Loeb ver­langt worden war, ergebnislos verlaufen find, hat lt.Vor­wärts" die sozialdemokratische Landtagsfraktion die Einberu­fung des Landtags und (Ansetzung eines Untersuchungsaus­schusses gefordert. Da der Antrag von den Kommunisten und Demokraten unterstützt werden wird, wird mit einer baldigen Einberufung des Landtages gerechnet.

Berlin, 2. Okt. Der Verwaltungsrat der Reichsbahn er­nannte in seiner gestrigen Sitzung sechs Direktoren, darunter einen für den bayerischen Gebietsteil.

Hannover, 2. Okt. Der Regierungspräsident von Hcnmo- ver hat auch gegen den letzten Beschluß der Stadtverrretnng rn Sachen Leinert Einspruch erhoben, da der Beschluß die Be­stimmungen der Abbauverordnung verkenne. Gleichzeitig wurde der Antrag des Magistrats aus Einleitung des Disziplinarver­fahrens gegen Leinert zurückgewiesen.

Der Eisenbahnerstreik vor Gericht.

Stuttgart, 2. Okt. In der Anklagesache gegen 5 Personen wegen Aufforderung zur Gehorsamsverweigerung, begangen durch Verbreitung von Flugblättern an die Eisenbahnbeamten während des Eisenbahnerstreiks, vor dem hiesigen Schwurge­richt, bemerkte Staatsanwalt Gerok in seinem Plädoyer, der vorliegende Fall sei nicht leicht zu nehmen, weil bisher noch nicht geklärte, rechtliche Fragen zur Verhandlung stehen. Ent­gegen der Ansichten der Angeklagten sei der Beamte verpflich­tet, alle Anweisungen zu befolgen, die im Interesse des Dienstes verlangt werden, zumal in Zeiten einer Notlage. Er bean­tragte unter Zubilligung mildernder Umstände Geldstrafen zwi­schen 100350 Mark. Die Verteidiger beantragten Freisprach. Das Gericht sah in dem Vorgehen der Angeklagten eine allge­meine Aufforderung zur Gehorsamsverweigerung. Den An­geklagten wird zngebilligt, daß sie anfangs zu der Ueberzeu- gung gekommen sind, ein Beamter hübe Arbeiterdienste nicht zu leisten, eine diesbezügliche Aufforderung stelle also kein: straf­bare Handlung dar. Zur Zeit des Aufrufs des Präsidenten der Reichsbahndirektion Stuttgart hätten aber den Angeklagten Zweifel an ihrer Rechtsauffassung kommen müssen. Trotzdem hätten 3 der Angeklagten ihre Ungehorsamsaufforderung fort­gesetzt. Diese 3 Angeklagten erhielten Geldstrafen in Höhe von 100 bis 200 Mark. Die 2 weiteren Angeklagten wurden frei­gesprochen.

Parlamentarische Mobilmachung der Völkischen in Bayern.

München, 2. Okt. Gestern sollten Hitler, Weber und Krie- bel, die im Hitler-Prozeß mit Bewährungsfrist verurteilt wur­den, ihre Freiheit wieder erlangen, aber die Tore der Festung Landsberg haben sich für die drei deshalb noch nicht geöffnet, weil der Staatsanwalt Beschwerde erhob und das Oberlandes- gericht erst heute über Liese Beschwerde entscheidet. Inzwischen machen die Völkischen und Nationalsozialisten mobil. Im bay­erischen Landtag tagten gestern der völkische Block und die Reichsführerschaft der völkischen Bewegung. Das Ergebnis waren zwei Entschließungen, die sich gegen die wettere Festhal­tung der im Hitler-Prozeß Verurteilten wendet. Zn der Ent­schließung der Reichsführerschast der völkischen Bewegung findet sich folgender ungeheuerlicher Satz:Wir fragen in aller Oeffentlichkeit die Volksrichter, die damals das Urteil fällten, ob sie sich nicht, wie man jetzt weiß, zu der Verurteilung damals nur bestimmen ließen, weil die Bewährungsfrist zugesichert wurde." Dieser Satz ist deshalb ungeheuerlich, weil er den im Hitler-Prozeß tätigen Laienrichtern den Vorwurf macht, daß sie sich in der Urteilsfällung haben durch die Zusage der Bewährungsfrist beeinflussen lassen.

Aufhebung der Verordnung über Meistbegünstigung.

Berlin, 2 . Okt. Wie bekannt, haben seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Versailles nicht nur die Staaten, mit denen Handelsverträge bestehen, sondern außerdem sämtliche alliier­ten und assoziierten Mächte Anspruch darauf, daß die Erzeug­nisse ihrer Länder bei der Verzollung in Deutschland nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung behandelt werden. Mit Rück­sicht hierauf ist seiner Zeit durch Gesetz vom 21. und Bekannt­machung vom 28. Juli 1920 angeordnet worden, daß die ver­tragsmäßige Zollbehandlung bis anf weiteres auf Waren jeden Ursprungs anzuwenden ist. Demnach wird in Deutschland zur Zeit bei der Verzollung gleichartiger Erzeugnisse kein Unter­schied mit Rücksicht auf den Ursprung der Waren gemacht. Die Bestimmungen des Vertrags von Versailles über die meistbe­

günstigte Zollbehandlung werden mit dem 10. Janura 192S unwirksam. Deutschland gewinnt daher, soweit keine Handels­verträge bestehen, von diesem Zeitpunkt ah wieder die Frei­heit in der Gewährung der Meistbegünstigung an andere Län­der. Mit Rücksicht hierauf hat die Reichsregiernng unbeschadet der vorhandene« gesetzlichen Möglichkeiten zur Anwendung be­sonderer Berhaltungsmahnahmen eine Verordnung erlassen, nach der dom 11. Januar 1925 an die meistbegünstigte Zollbe­handlung, soweit nicht besondere Verträge bestehen, uur noch auf die Erzeugnisse solcher Länder anzuwenden ist, in denen auch die deutschen Erzeugnisse tatsächlich nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung behandelt werden.

Keine Aussicht auf Einheitsfront.

Berlin, 2. Okt. Das Echo, das die gestrige Kanzlererklä­rung in der Presse und zwar hüben wie drüben findet, läßt deutlich erkennen, wie aussichtslos der Versuch ist, eine ein­heitliche Front von Hergt bis Hilferding bilden zu wollen. Herr Marx ist natürlich Parlamentarier genug, um das selbst ein­zusehen. Die Vermutung liegt also nahe, daß es ihm darum zu tun ist, den Beweis für die Unmöglichkeit einer solchen Kom­bination zu erbringen. Man hätte es also bei dem Germania- Interview mit einer taktischen Vorbereitung der eigentlichen Verhandlungen zu tun, die erst nach dem Scheitern dieses Pla­nes einsetzen würden, lieber den Weg, den der Kanzler alsdann einzuschlagen gedenkt, verrät er natürlich nichts, und kann er nichts verraten, da kein Feldherr seine Absichten vor der «chlacht zu enthüllen Pflegt. DerLokalanzeiger" Kunzeichnet die Lage richtig dahin:Die Sache steht ganz klar so, daß Herr Marx entweder aus die S ozialdemokraten oder auf die Deutschnaii- onalen wird verzichten müssen. Die Wahl wird ihm freilich nicht ganz leicht werden." Sie dürfte aber nach Ansicht des deutschnationalen Blattes Lurch die Tatsachen innerhalb seiner eigenen Partei so eindeutig vorgeschrieben sein, daß schwer an den Erweiterung nach rechts vorbeizukommen sein wird Die Deutsche Tageszeitung" macht darauf aufmerksam daß die Auffassung, die der Kanzler über die Haltung der sozialdemo­kratischen Fraktion im letzten Jahr geäußert bat, auf das schroffste der letzten Erklärung der Deutschen Volkspartei wi­derspricht, in der bekanntlich festgesiellt wird, daß die Sozial­demokratie sich in dieser Zeit für unfähig zu einer sachlichen Mitarbeit an der Lösung der dringenden wirtschaftlichen und sozialen Probleme erwies und dadurch sich selbst ausgeschältet habe. Daß der Kanzler aber überhaupt mit den Sozialdemo­kraten verhandelt, widerspreche auch der Stellung seiner eigenen Partei den Deutschncttionalen gegenüber. DieKreuzzeitung" bezeichnet die Ausführungen des Kanzlers höchst ungehalten alsUtopien" und erklärt kategorisch:Die Art der Volksge­meinschaft, wie sie sich Herr Marx denkt, lehnen wir für unser Teil ab. Für uns kann die Zusammenarbeit mit einer inter­nattonal eingestellten marxistischen Partei selbstverständlich nicht in Frage kommen. Sie ist eine glatte Unmöglichkeit. Die Deutschnationale Volkspariei müßte ihre Grundsätze völlig öer- leugnen, wenn sie zusammen mit den Vertretern der Sozial­demokratie sich an den Regierungstisch setzte". Die in der Minderheit gebliebene Opposition der Deutschnationalen sucht ihrerseits die ihr höchst unliebsamen Verhandlungen nach Kräf­ten zu stören. Der Reichstagsabgeordnete Schlange-Schönin­gen hat auf einer Tagung der Bismarck-Jugend in Bvaun- schweig als letztes Ziel der Deutschnationalen die Möglichkeit hingestellt, nunmehr auf parlamentarischer Grundlage die Mkacht im Staate in die Hand zu bekommen. Man müßte kämpfen für den Tag, an dem unter den wehenden schwarz-weiß-roten Fahnen die verlorenen Brüder ins Vaterhaus zuriickgesührt würden. Das Heer würde daun nicht mehr als ein Heer der Republik zurückkommen, sondern wieder an seiner Spitze den deutschen Kaiser bringen. Man kann nicht gerade behaupten, laß derartige Aeußerungen geeignet sind, Herrn Marx seine ohnehin schwierige Aufgabe zu erleichtern. In dem eigentli­chen offiziellen Programm, mit dem die Deutschncttionalen an die Verhandlungen Wer die Regierungsumbildung herantreten, verlautet von solchen Absichten nichts. DerVorwärts" be­zeichnet als diejenigen Forderungen, die auf dem deutschnatio­nalen Vertretertag ausgestellt worden sind, folgende vier: 1. Wiederaufrollung der Kriegsschuldfrage; 2. kein Eintritt in den Völkerbund ohne Rußland; 3. Aushebung der Gesetze zum Schutze der Republik; 4. Lösung der Aufwertungsfrage im Sinne der deutschnationalen Forderungen.

Ungebetene Ratgeber.

Berlin, 2. Ott. Die deutsche Liga für Wienschenrechte be­absichtigt, ihre Propaganda für die deutsch-französische Ver­ständigung im Laufe des Oktober noch zu verstärken. Die Pro­ben, die sie uns in Gens geliefert hat, waren freilich im höch­sten Grade unerfreulich. Man will jetzt im Austausch deutsche Pazifisten nach Frankreich und französische Pazifisten nach Deutschland schicken. In Berlin hat gestern der Professor an der Sorbonne, Viktor Basch-Paris, gesprochen, der durch sein Eintreten für Dreyfus bekannt geworden ist. Herr Basch sprach ganz einseitig vom französischen Standpunkt aus und legte den Deutschen nahe, daß, wie in England und Frauk- rerch, so auch in Deutschland der Linksblock herrschen müsse. Nur weil die Reaktion in Deutschland noch herrsche, käme es, daß Deutschland, das den Franzosen im Kriege zehn Provinzen verwüstet habe, noch nicht seine moralische Verpflichtung zum Schadenersatz für Frankreich cinsehen könne. Die Kriegsschuld­frage, meinte Herr Basch weiter, gehöre überhaupt nicht in die Politik, sondern in die Archive und Säle der Wissenschaft. Lei­der dämmert den Franzosen diese Erkenntnis reichlich spät, denn sie haben bekanntlich das deutsche Kriegsschnldbekenntnis zur Grundlage des Versailler Vertrags und ihrer Gesamtvolitik gemacht. Herr Basch tadelte ferner, daß Deutschland,dem sich in Gens alle Hände im Völkerbund mit voller Herzlichkeit entgegenstrecken", sich immer noch vom Eintritt in den Völker­bund fernhalte. Wir können nur sagen: Derartige Neuße-

rungen eines Franzosen, der von >gauz einseitigen Gesichts­punkten aus urteilt, Linnen kaum eine andere als aufreizende Wirkung auf Deutschland ausüben. Wenn, was freilich kaum zu erwarten ist, die deutschen Austauschpazifisten, Gras Keßler, Herr von Gerlach und Herr Gumbel, sich im deutschen Sinne so in Frankreich äußern, wie Herr Basch das augenblicklich in Deutschland tut, so würde man sie voraussichtlich kurzerhand an die Lust setzen.

Ausland.

Paris, 2. Okt. In der Pariser Oppositionspreise ioerden die deutsch-französischen Vertragsverhandlungen dazu benutzt, Her- riot erneut des Nachgebens gegenüber Deutschland zu beschul­digen.

Die Auslieferung der Erzbergermörder abgelehnt.

Das Wiener Extrablatt meldet aus Budapest, der Justiz­minister hat bereits die Anslieferungsverweigerung des an­geblichen . Erzbergermörders Heinrich Förster, alias Schulz, bestätigt. Gleichzeitig wurde die Einstellung der Verfolgung der angeblich in Ungarn noch weilenden Mitschuldigen Försters angeordnet. Ein Ausweisuugserlaß gegen Förster rst bis ge­stern abend nicht bekannt geworden.

Das deutsche Todesurteil tum Sao Paolo.

DerBasler Nationalzeitung" wird berichtet, daß bei der brasilianischen Revolution sin deutsches Bataillon mitkämpste, das sich aus lauter Existenzen rekrutierte die der Krieg zer­brach, Studenten, Offizieren, Soldaten, Arbeitslosen aller Art, die wie Landsknechte und Abenteurer mit den Ausstänbischen kämpften. Beim Rückzug bekam dieses Bataillon die Aufgabe, den Rückzug zu decken. Während die Aufständischen selbst Zivil anzogen, blieb das deutsche Bataillon drei Tage in stimm Stel­lungen, wurde umzingüt, gefangen genommen, niedergemacht und der Rest, weil sämtliche mit der Waffe in der Hand ange­troffen worden waren, standrechtlich erschossen. Die deutschen Zeitungen Brasiliens wagen aus Aengstlichkeit nicht, etwas über diese Tragödie ihrer Landsleute zu schreiben. Das Blatt Times os Brazil" widmet den Erschossenen folgende Worte:

Die Wenigen, die Tränen zu vergießen haben, mögen wohl eine Träne weinen aus den Gräbern dieser deutschen Frei­willigen, die gefangen genommen wurden mit der Waffe in der Hand. Sie landeten in einem fremden Land ohne Hilfs­mittel, ohne Geld. Durch Wort und Handschlag wurden sie überredet, die Waffen zu ergreifen, um ein Land zuretten". So stürzten sie sich hoffnungslos ins Unglück. Ein Offizier aus Rio de Janeiro, der das Kommando einer die Hrschietzung ausführenden Abteilung führte, war tief bewegt und erzählte, daß viele dieser Deutschen tapfer gestorben sind. Ein hochge­wachsener Deutscher, der sich geweigert habe, die Binde zu nah­men, rief aus:Ich habe gespielt, ich habe verloren, ich brn be­reit, die Schuld zu sühnen."

Die Tragödie dieser Deutschen, die sich hinreißen ließen, trotz der ausdrücklichen Warnung ihrer Heimatcegierung, Landsknechtdienste für eine außerdem von vornherein verloren gewesene Sache zu leisten, ist beklagenswert und traurig.

Das Genfer Protokoll.

Genf, 1. Ott. Das Genfer Protokoll, das in der Herren Fassung nunmehr vorliegt, und das von der Versammlung ge­nehmigt werden soll, hat folgenden Inhalt: In der Einleitung sind die leitenden Gedanken der Solidarität der Völkerbunds- Mitglieder im Kampfe für die Aufrechterhaltung des Friedens, der den Mitgliedern die Souveränität und die Unantastbarkeit ihrer Länder sichert, gegeben. In Art. 1 verpflichten sich die Unterzeichneten Staaten, die Bestimmungen des Protokolls als bindend anzuerkennen. In Art. 2 verpflichten sich die Unter­zeichneten Staaten, unter keinen Umständen Krieg zu führen, es sei denn, daß sie Widerstand gegen den Angreifer leisten oder im Einvernehmen mit dem Rat oder der Völkerbundsver­sammlung handeln. In Art. 3 wird die obligatorische Schieds­gerichtsbarkeit des internattonalen Gerichtshofs anerkannt. In Art. 4 wird das Schlichtungsverfcchren geregelt. Art. 3 handett von den Streittragen, die das internattonale Recht der ausschließlichen Zuständigkeit des einen der streitenden Staaten überläßt. Art. 6 erkennt die Schiedsgerichtsbarkeit durch die Vollversammlung an und regest für diesen Fall das Verfah­ren. Art. 7 bestimmt die Aufgaben des Rates beim Schlich­tungsverfahren. Art. 8 erkennt Las Recht der Völkerbundsmit­glieder an, den Rat über jede Bedrohung des Feindes zu un­terrichten. Art. 9 regelt die Frage der entmilitarisierten Zonen. Art. 10 bringt die Definitton desAngreifers". Art. 11 be­schäftigt sich mit den militärischen Sanktionen. Art. 12 mit den finanziellen und wirtschaftlichen. Art. 13 regelt die Fristen der Staaten über ihre Abrüstungen. Art. 14 und 15 behan­deln die Einstellung und die Kosten der Sanktionen, sowie die Unantastbarkeit der Gebiete des bestraften Landes. Art. 16 regelt die Beziehungen zu den Nichtunterzeichnern des Proto­kolls und den Nichtmitgliedstaaten. Art. 17 beschäftigt sich mit der Abrüstungskonferenz. Art. 18 bestimmt, daß die streitenden Parteien keine Stimme im Schiedsgericht haben. Nach Art. 19 behält der Völkerbundspatt seine volle Geltung. Art. 20 bestimmt, daß Auslegungen Wer die Bestimmungen des Pattes nur durch Len internationalen Gerichtshof erfolgen dürfen. Art. 21 beschäftigt sich mit der Ratifikation des Genfer Protokolls.

(Ausland Vor Neuwahlen?

London, 2. Ott. Die innenpolitische Lage hat gestern abend eine gefährliche Zuspitzung erfahren. In einer Frattions- sitznng der Arbeiterpartei wurde auf Antrag der anwesenden Regiernngsmstglieder beschlossen, daß das von der konservativen Partei angekündigte Mißtrauensvotum gegen den General­staatsanwalt als ein Mißtrauensvotum gegen die Gesamtregie- rnng aufzufassen sei. Die Partei erklärt sich dadurch mit dem Generalstaatsanwalt einig. Gleichzeitig tagte unter dem Vor­sitz von Asquith die liberale Partei. Die Mehrheit der libera-