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gleichkommen würde. Die Regierung sei jedoch bereit, den be- - sonders belasteten Gemeinden die erforderlichen Mittel zur Kurzarbeiterfürsorge zuzuführen. Schließlich wurden die Ausschußanträge unter Ablehnung aller weitergehenden Anträge in allen drei Lesungen angenommen und der sozialdemokratische Deckungsantraa betreffend einen Tantieme- und Vermögenssteuerzuschlag dem Steuerausschuß überwiesen. Bei der nun folgenden Beratung der Anträge zur Fürsorgepflicht erwiderte Reichsarbeitsminister Dr. Brauns auf die in dieser Richtung hin vorgebrachten Wünsche und Beschwerden und erklärte u. a., j er halte es für falsch, die Leistungen der Fürsorge für Sozialrentner und Kleinrentner usw. als Arm-enunterstützung im Sinne des Gerichtsverfassungsgesetzes zu betrachten. Der Minister sagte zu, daß die Reichsregierung die ihr gegebenen Anregungen den Landesregierungen übermitteln werde. Darauf fanden die Anträge des Ausschusses Annahme. Eine ziemlich hitzige Debatte entwickelte sich hierauf anläßlich der Beratung des nat.-soz. Antrags auf Aufhebung des Disziplinarstrafver- fahrens gegen den Abg. Dr. Frick, das gegen diesen in seiner Eigenschaft als Oberamtmann wegen seiner Beteiligung am Hitlerputsch eingeleitet worden ist. Schließlich trat das Haus jedoch dem Antrag seines Geschäftsordnungsausschusses bei,! der die Ablehnung des nat.-soz. Antrags beantragt hatte. Es folgte nunmehr die erste Beratung des Notetats für 1924 und damit «verbunden die Beratung der Anträge des Rechtsausschusses auf Wiederaufnahme der durch Urteile bayerischer Volksgerichte geschlossenen Strafversahren. Nachdem Reichsfinanzminister Dr. Luther kurz die Notwendigkeit des vorgelsgten Notetats betont hatte, verlas Abg. Fehrenbach (Ztr.) eine gemeinsame Erklärung der Fraktionen des Zentrums, der Demokraten und der Deutschen Volkspartei, wonach diese eine große außenpolitische Debatte im jetzigen Augenblick nicht für zweckmäßig erklären. Die genannten Fraktionen beschränken sich auf die Erklärung, daß. sie die Politik des Reichskabinetts billigen, als deren Ziel sie die Regelung der Reparationsfrage aus der Grundlage des Sachverständigengutachtens betrachten. Dieses dürfe aber nicht nur insoweit durchgeführt werden, als es Deutschland Lasten auferloge, sondern es müsse auch den Bestimmungen Rechnung getragen werden, die auf Deutschland Rücksicht nehmen. Die Fraktionen billigen es, daß die Regierung die Kriegsschuldfrage aufgsgriffen hat und sind bereit, sie mit allen Kräften zu unterstützen. Reichskanzler Dr. Marx gab hierauf eine kurze Erklärung ab, in der es u. a. heißt, die außenpolitische Stellung des Kabinetts sei schon in seiner Erklärung Leim Regierungsantritt dargelegt worden und habe sich bis jetzt nicht geändert. Angesichts der außenpolitischen Lage und der Tatsache, daß z. Zt. über die Ergebnisse der Londoner Konferenz noch nichts Bestimmtes zu sagen sei, halte die Reichsregierung es nicht für zweckmäßig, jetzt in eine eingehende Darlegung einzutreten, besonders auch deshalb, weil sich in dem Standpunkt der Regierung nichts geändert habe. Auch in der Stellung der Regierung zu der Kriegsschuldlüge habe sich nichts geändert. Abg. Berndt (DN.) bedauerte, »daß die Regierung nicht eine ausführliche Erklärung zu den Londoner Verhandlungen abgegeben habe und verlangte eine sofortige und entschiedene amtliche Aktion gegen die Kriegsschuldlüge. Mg. Scheidemann (Soz.) erklärte, das deutsche Volk sei einig, daß Deutschland nicht die Alleinschuld am Ausbruch des Krieges habe, doch höre bei der Behauptung von der vollkommenen Unschuld Deutschlands die Einigkeit auf. Der jetzige Reichs- tagsabgeordnete Admiral Tirpitz habe im ersten Kriegsjahr geschrieben, alles sei letzten Endes der Spielerei des Kaisers zuzuschretben. Selbst konservative Männer hätten erklärt, daß der ehemalige Kaiser offenbar geisteskrank war. Für die Sünden dieses wahnsinnigen Herrschers dürfe das unglückliche deutsche Volk nicht verantwortlich gemacht werden. Schließlich bedauerte Scheidtzmann die jüngste Haltung der französischen Regierung, die die ersten Hoffnungen auf die Regierung Herriot enttäuscht habe. Abg. Dr. Rosenberg (Komm.) bezeichnet« den Antrag auf Eintritt Deutschlands in den Völkerbund als unverständlich, -da dieser nur ein Machtinstrument der französischen Kapitalisten sei. Abg. Graf Reventlow (Nat.-Soz.) verlangte eine objektive Prüfung der Kriegsschuldfrage durch ein internationales Schiedsgericht und protestierte gegen die Annahme des Dawesgutachtens durch die Regierung, ebenso der folgende Redner Kunze (Deutschsoz.). Damit war die erste Beratung -des Notetats erledigt. Von den Nat.-Soz. wurde ein Mißtrauensantrag gegen die Regierung eingebracht. Beschlossen wurde die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses, der die Arbeiten des früheren Ausschusses zur Feststellung der mit dem Krieg zusammenhängenden Schuldfrage fortsetzen soll. Ein nat.-soz. und ein komm. Antrag auf Aufhebung von Zeitungsverboten wurden abgelehnt und die Anträge des Rcchtsausschusses auf Wiederaufnahme der von den bayerischen Volksgerichten durch Urteil abgeschlossenen Verfahren, auf Aufhebung -der letzten Presseverordnungen des Reichspräsidenten und des Verbots politischer Parteien in zweiter Lesung erledigt. Der Notetat wurde -dem Haushaltsausschuß überwiesen. Nach Mitternacht wurde die Weiterberatung auf heute Samstag mittag il Uhr vertagt.
Die Londoner Konferenz.
Schwierigkeiten.
London, 25. IM. Bei den gestrigen wiederholten Bera- trrngen der^Ministerpräsidenten ist ein kleiner, wenn auch nur formeller Fortschritt insofern erzielt worden, als Herriot und Mavdonald sich geeinigt haben. Laß sich -die Konferenz, um sich nicht weiter ins Uferlose zu verlieren, auf folgende fünf entscheidende Punkte beschränken soll: 1. Die wirtschaftliche Räumung des Ruhrgebiets. 2. Die militärische Räumung des Ruhrgebiets. 3. Die im Januar aktuell werdende Räumung des Kölner Brückenkopfes durch die Engländer. 4. Das individuelle Sanktionsrecht einzelner Mächte. 5 Die geforderten loo« französisch-belgischen Eisenbahner im Rheinland. Herriot soll zugesagt haben, er werde den englisch-amerikanischen Wünschen in Liesen fünf Punkten so weit wie möglich entgegen- kommen, Loch müsse er dann mit Rücksicht auf seine Parlamentarische Lage einige „Kompensationen" erhalten. Diese Kompensationsforderung läßt voraussehen, daß der Konferenz wieder einige dunkle Augenblicke bevorftehen, denn offenbar wollen die Franzosen als Anerkennung ihrer Auffassung, daß die Frist für die Besetzung der Rheinlande noch nicht zu laufen begonnen hätte, daß die Engländer Köln im Januar noch nicht räumen sollen öden wenn sie dies dennoch tun, daß Len Franzosen ein gewisses Wiederbesetzungsrecht zugestanden werden soll. Natürlich wird hier wieder der Schutz -der Sicherheit Frankreichs ins Treffen geführt.
Montag Entscheidung über die Einladung Deutschlands.
London, 25. Juli. Halbamtlich wird bekannt gegeben, daß die nächste Vollsitzung der Konferenz am Montag um vier Uhr nachmittags stattfindet. Auf der Tagesordnung steht der Beschluß zur Einladung Deutschlands. Von maßgeblicher englischer Seite wird darauf hingewiesen, daß die Beratungen des englischen und des französischen Juristen, die einen günstigen Verlauf genommen hatten, in erster Linie dem Zweck gedient haben, einen eindeutigen Text für das deutsche Einladungsschreiben aufzusetzen. Es wurde von englischer Seite bestritten, daß Ramsah Maodonald als Vorsitzender der Konferenz bereits eine Mitteilung cm die deutsche Regierung habe gelangen lassen, eine Delegation zur Abreise nach London bereitzuhalben. In der Montagsitzung der Konferenz werde zweifellos der Text der Einladung an Deutschland endgültig ausgearbeitet werden.
In englischen offiziösen Kommentaren wird betont, daß die Festsetzung der Vollsitzung auf Montag nachmittag vier Uhr und der Sitzung -der ersten Kommission auf Montag vormittag um 11 Uhr zwar nicht dahin ausgelegt werden dürfe, daß ein Kompromiß fix und fertig sei, aber man dürfe wohl sagen, daß die größten Anstrengungen -gemacht werden würden, um über das Wochenende in letzten Besprechungen zwischen den Finanzministern und den Bankiers bestimmte Vorschläge für die Vollsitzung der Konferenz fertig zu stellen. Die Tatsache, -daß der erste Ausschuß vor der Vollsitzung eine Sitzung anberaumt habe, deute darauf hin, daß man im Hinblick auf eine Uebereinstimmung mit Len Bankiers« die Möglichkeit schaffen wolle, die seinerzeit vom ersten Ausschuß aufgesetzten „Empfehlungen" vor der Vollkonferenz umzuredigieren. Da Snow-den in der Vollkonferenz seinerzeit den vorliegenden! Bericht -des ersten Ausschusses nicht erstattet hat, könne der erste Ausschuß auf Grund des Verhandlungsergebnisses mit den Bankiers diesen Bericht, von dem die Konferenz offiziell keine Kenntnis habe, in eine neue Fassung umwandeln. Der zwecke Ausschuß hat seine Arbeiten abgeschlossen und hat einen Bericht dem Sekretariat der Vollkonferenz eingereicht. Der dritte Ausschuß, -der heute getagt hat, wird morgen nochmals zusammentreten, um, wenn möglich, seine Verhandlungen auf Grund der erweiterten Vollmachten bis Montag gleichfalls fertigzustellen.
Ueber die äußersten Zugeständnisse der Hochfinanz berichtet die „Tel. Union" aus New-Pork: Finanzielle Kreise und auch ein großer Teil der Politischen Presse Amerikas äußern sich ziemlich ungehalten iÜ>er die Stellungnahme Herriots in London und greifen die Haltung Frankreichs in der Frage der Ruhrbesetzung scharf an. Herriot wird, falls es in London schief geht, für alles weitere verantwortlich gemacht. Die Skepsis der Finanzkreise wächst und es werden unabänderliche, auf Frankreich gemünzte Voraussetzungen für die Anleihe ausgestellt: 1. Frankreich gibt Sicherheit, daß es Invasionen >n Deutschland unterläßt, da dieses sonst nicht kreditfähig ist. 2. Der Dawesplan stellt in seiner augenblicklichen Formm das äußerste Zugeständnis an Frankreich dar. 3. Sicherheiten gegen einen neuen Krieg. 4. Die Reparationsfrage mutz augenblicklich den Politiker« entwunden und einem internationalen Komitee unterbreitet werden. 5. Der Zweck der Anleihe mutz genauestens umschrieben werden. 8. Hypothekarische Sicherung im Falle ei- ner deutschen Versäumnis.
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Oberamtsstadt Neuenbürg.
Die Bestimmungen über die Benützung des
stüdt. Schwimmbads
werden wie folgt geändert:
Das Bad darf benützt werden Dienstags nnd Donnerstags von 2—4 Uhr nachmittags ausschließlich von erwachsenen und schulentlassenen »eiblichen Personen,
zu allen übrigen Zeiten von morgens bis ahends 9 Uhr von Erwachsenen beiderlei Geschlechts; außerdem Werktags bis 5 Uhr nachmittags auch von Kindern; nach 5 Uhr abends und Sonntags dürfen keine Kinder anwesend sein.
Aus Einhaltung der Ordnung muß unter allen Umständen gedrungen werden.
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Umlage zur
landw. Berussgenossenschast.
Die Umlageanforderungen für 1923 samt den Anlagen zu den Katasternachweisungen gehen den einzelnen Ortsbehörden heute zu.
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Neuenbürg, den 23. Juli 1924.
Württ. BerficherungSamt:
Wagner.
Württ. Amtsgericht Neuenbürg.
Eintragung in das Vereinsregister vom 24. Juli 1924:
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2. Zum Bau des Erdwegs im Staatswald Eiberg Abt. 60/61 Unteres und Mittleres Rotwasser mit einem Kostenvoranscdlag von 640 Mk. (Planie 275 Mark, Entwässerungsanlagen 245 Mark, Maurerarbeiten 85 Mark, Chaussierungsarbeiten 35 Mark) werden im Submissionsweg vergeben.
Bedingungslose, schriftliche Angebote in Prozenten der Ueberschlagspreise ausgedrückt, wollen mit entsprechender Aufschrift versehen bis spätestens SamStug, den 2. August 4924, vormittags 11 Uhr, beim Forstamt eingereicht werden, woselbst die Kostenüberschläge und Baupläne eingesehen werden können.
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