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S4

Neuenbürg, Dienstag, den 22. April 1924

82. Jahrgang.

Deutschland.

Mönche«, IS. April. Wie dieM. N. Nachrichten" melden, »ruß sich Geheimrat Dr. Heim, Führer der Bayerischen Bolks- partei, im Laufe des Sonntags einer dritten Augenoperation unterziehen und hat aus diesem Grunde den Wunsch seines alten oberpfälzischen Wahlkreises, ihn an erster Stelle für -vn Reichstag aufzustellen, ablehnen müssen.

Düffeldorf, 19. April. Die Rheinlandkommisnon hat eine Verordnung verösfenlicht, wodurch jede militärische Vorberei­tung der Bewohner des besetzten Gebietes unter Strafe gestellt wird. Das Verbot gilt auch für diejenigen Bewohner der be­setzten Gebiete, die im unbesetzten Deutschland sich militärischen rlsbungen unterziehen. Ferner bestimmt die Verordnung, daß Bewohner der besetzten Gebiete nicht in die Reichswehr eintre- ten dürfen, da sie sonst ausgewiesen würden.

Berlin, 19. April. Der Reichsfinanzministcr hat das auf Papiermark lautende Notgeld, dessen Aussteller in Württem­berg, im unbesetzten Gebiet des Landes Hessen, sowie im Gebiet der freien Stadt Hamburg ihren Sitz haben, mit Wirkung vom 1. Mai 1924 aufgerufen. Die Linlosungsfrist läuft bis ein­schließlich 31. Mai 1924. Ausgenommen von diesem Aufruf bleiben das Noteld der deutschen Reichsbahn und die Staats- tassenscheine Württembergs.

Berlin, 19. April. Amtlich wird mitgeteilt: Das Reichs­wählgesetz vom 6. März 1924 kerurt nur amtliche, auf Kosten des Reiches hergsstellte Stimmzettel. Daher hat es mit Zu­stimmung des Reichsrates vom Rr'chsminifter des Innern er­lassene Reichs-Stimmordnung vorgesehen, daß jeder Wähler nach Betreten des Abstimmraumes Stimmzettel und Umschlag erhält, im Abstimmraum den Zettel auszufüllen hat und daß Stimmzettel, die nicht als amtlich hergestellt erkennbar find, «ngültig sind. Dem vom Reichsrat bei Einführung des amt­lichen Stimmzettels erfolgten Schritt würde cs widersprechen, wenn den Parteien gestattet würde, den amtlichen Stimmzet­tel nachzudrucken, um ihn mit eurer entsprechenden Anweisung auszufüllen und ihn an ihre Anhänger zu verschicken. Des­gleichen ist es mit den Wcchlbestimrnungcn nicht vereinbar, die amtlichen Stimmzettel gegen Kostenersatz an die Parteileitun­gen auszugeben, da nicht der Stimmzettel außerhalb des Ab- ftimmungsraumes parteimäßig herger-chtet werden kann.

Zum Streik der Buchdrucker.

Stuttgart, 21. April. Die bürgerlichen Zeitungen von Sroß-Stuttgart sind am Karsamstag wegen des Buchdruckcr- preiks nicht erschienen. Wohl aber haben die von dem Streik betroffenen Zeitungen, nämlich die Cannstatter Zeitung, das Deutsche Volksblatt, der Schwäbische Merkur, der Staatsanzei- aer für Württemberg, das Stuttgarter Neue Tagblatt, die Süddeutsche Zeitung, die Untertürkheimer Zeitung und die Württemberger Zeitung im Verlag der letzteren unter dem Ti­telNeueste Nachrichten" eine gemeinsame Notzeitung heraus- gegäben. Zum Streik selbst wird darin bemerkt: Die Stutt­garter Zeitungsverleger haben die über den Schiedsspruch hin- ausgehenden Wünsche der Gehilfen durch Erhöhung der sog. Leistungszulagen vollständig erfüllt. Es ist schwer zu verstehen, daß die Buchdruckergehilfen der bürgerlichen Zeitungen in einer am Karfreitag gehaltenen Versammlung den sofortigen Streik beschlossen haben. Sie geben vor, die Arb,nt niederzulegen, um durch die Stillegung der bürgerlichen Presse die übrigen Buch- druckereibesitzer zu einem Nachgeben gegenüber den Lohnforde­rungen zu bewogen. Da diese an dem Erscheinen der bürger­lichen Zeitungen keinerlei sachliches Interesse haben, so er­scheint dieses Druckmittel ohne weite.-cs als ganz unwirksam. Wenn man bedenkt, daß die Wahlen vor der Türe stehen, daß die sozialdemokratische und kommunistische Presse ungehindert weiter erscheint und daß die Buchdruckcrgchilien der bürgerli­chen Zeitungen mit ihren Löhnen erklärternraßen zufrieden sind, auch keinerlei Forderung mit ihrem Streik zu verbinden ha­ben, so liegt die Annahme vor, daß sie vielleicht, ohne es selbst zu ahnen, diesmal politischen Fallenstellern auf den Leim ge­gangen sind. Die Neuesten Nachrichten hoffen, daß dieser be­dauerliche Streik, der niemand nützt, aber allen Beteil gten, Verleger, Gehilfen und Zeitungslesern, nur schadet, von kurzer Dauer ist. Auch die Heilbronner Buchdrucker stehen seit Kar­samstag im Streik, doch sind dort alle Zeitungen, auch die bür­gerlichen, erschienen.

Müncher^47. April. Der Buchdruckerstreik in München ist nun durch einen Vergleich vor dem Landesschlichter erledigt Worden. Den Gehilfen wurde von der Verlege.sschrft in den bis in die Nacht dauernden Verhandlungen im Interesse der Wiederherstellung des Wirtschaftsfri edens die von dem Reichs- arbeitsministerium zugebilligte Lohnerhöhung auf 32 Mark Spitzenwochenlohn freiwillig gewährt. Diese Ausbesserung gilt vorläufig bis 31. Mai. In München Streikbeendigung bei ei­nem Spitzenlohn von 32 Mark, in Stuttgart Streikanfang trotz Bewilligung eines Mindestlohnes von 35 Mark! Wie ist so et­was möglich?!

Erfurt, 19. April. Der Streik der hiesigen Buchdruckerge- hilfen ist beendet. Die Arbeit wude in allen Betrieben heute wieder ausgenommen. Der bisherige Lohntarif bleibt im all­gemeinen bestehen, doch sind den Qualitätsarbeftern kleine Auf­besserungen bewilligt worden. Die bürgerlichen Zeitungen er­scheinen heute wieder.

Tirpitz zu seiner Reichstags-Kandidatur.

München, 18. April. Großadmiral von Tirpitz richtete im Zusammenhang nrit seiner Aufstellung als Spitzenkandidat der Deutsch-nationalen Bolkspartei für den Wahlkreis Oberbayern- Schwaben an die Parteileitung ein Schreiben, in dem es heißt: Ich muß meine Lebensarbeit im ganzen für beendet ansehen. Was mir bleibt, ist der Wunsch, die innere Parteizerklüftung des Volkes zu mindern und unablässig auf das gemeinsame Ziel für alle die, denen es um die deutsche Zukunft ernst ist, hinzu­weisen. Meine Auffassung vom Staat ist aus »asiner amtlichen

Vergangenheit zu bekannt, als daß man von nur eine spezielle Tätigkeit als Fxaktionsangehöriger erwarten könnte. Wenn man sich ungeachtet dieser Einschränkung irgend welchen Nu­tzen von meiner WM verspricht, bin ich gerne bereit, in die Reihen des Reichstags einzutreten.

Gefangeueu-Austausch.

Berlin, 18. April. Wie wir hören, fanden anschließend an den bekannten Spionageprozeß gegen den französischen Haupt­mann Pen-daries d'Armont zwischen der deutschen und fran­zösischen Regierung Verhandlungen über den Austausch politi­scher Gefangener statt, als deren Ergebnis zunächst die Frei­lassung der deutschen Reichsangehörigsn Gerdum, Berger, Schübel, von Wedelstädt, Schulte, Pcftum und Blinde erfolgen wird, die zum Teil bereits seit Jahren in den Strafanstalten festgehalten werden, und deren Strafzeit meist noch lange, m einem Falle sogar bis 1937, läuft.

Kehl, 19. April. Gestern nachmittag fand auf dem hiesigen Bahnhof ein Gefangenenaustausch von 4 französischen und drei deutschen Gefangenen statt. Unter den französischen Gefange­nen soll sich auch Hauptmann d'Arnront befunden haben.

Ein Kommunistenführer ermordet.

Hamburg, 19. April. Im Walde bei Pritzier (Mecklen­burg) wurde eine männliche Leiche «mfgefunden, die vier Schuß­wunden austvies. Neben der Leiche lag ein Fahrrad, eine neue Pistole und ein Handstock. Der Tote ist der Fuhrmann Jonas aus Wagenow, der als Führer der Kommunisten bekannt war, aber aus der Partei auszutreten beabsichtigte. Jonas war von einem Manne aus Berlin in -den Wald begleitet worden, der vorgab, ihm Holz zum Abfahren anweisen zu wollen, und vermutlich der Mörder ist. Er konnte noch nicht festgenommen werden.

Ausland.

Paris, 19. April. Nach einer Meldung derDaily Mail" aus Vervey befindet sich der mit mehreren Prinzen und Prin­zessinnen des Hauses Osman in der Schweiz wohnhafte ehe­malige Kalif Abdul Medschid in" g:- ßeu Geldschwierigkeiten. Es verlaute, daß er vergeblich in Frankreich um Unterstützung nachgesucht habe. In knapp einem Monat würde er und die Seinen jedenfalls ohne Mittel dastehen.

Paris, 19. April. In dm japanischen Zeitungen wird ge­gen die Vereinigten Staaten eine heftig: .Hetze getrieben. Die Zeitungen und die japanische Handelskammer fordern zum Boykott der amerikanischen Warm auf. Man fordert ferner, daß die japanischen Schiffe in dm kalifornischen Häfen nicht mehr anlegen sollen.

Athen, 18. April. Bei der Volksabstimmung haben, wie nunmehr seststeht, insgesamt 758 742 für und 325 322 gegen die Republik gestimmt.

Washington, 19. April. Der Senat hat als endgültige Grundlage des neuen Einwanüerungsbeschränkungsgesetzes die 2prozentige Quote aus Grund des Ergebnisses der Volkszäh­lung von 1890 angenommen.

Frankreichs Verlangen nach einem Sicherungsvertrag.

Paris, 19. April. Der Londoner Berichterstatter derChi­cago Tribüne" will erfahren haben, daß Macdonald und Poin- care durch ihre beiderseitigen Botschafter in den letzten 14 Ta­gen in ständiger Fühlung miteinander gestanden hätten und jetzt dahin übereingekommm seien, abzuwarten, bis die Reparati­onskommission einen umfassenden Beschluß über den Bericht der Sachverständigen gefaßt habe. Ministerpräsident Poincare habe durch den englischen Botschafter die Versicherung abgebm las­sen, daß er seinen Standpunkt ansrechtrrhalte dahingehend, daß die Reparationskommission ein Organ sei, das im Rahmen des Versailler Vertrags über die Fragen souverän entscheiden könne. Er habe auch auseinandergesetzt, daß zwischen seiner wieder­holten Erklärung, Frankreich werde aus dem Ruhrgebiet nicht hinausgehen, bis es Bezahlung ,-rhalten hat, und der neuerli­chen Erklärung, daß Frankreich dm Sachverständigenbericht anerkenne, kein Widerspruch bestehe. Poincare habe erklärt, daß er bereit sei, im Rheinland und im Ruhrgebiet die von chm mit Beschlag belegten Pfänder in das allgemeine Pfand­system auf der Grundlage des gesamten Reichsgebiets einschlie­ßen zu lassen; aber es müsse eine Uebergangsperiode vorgese­hen werden, während dieser diese rheinischen Pfänder, die fran­zösisch-belgische Eisenba-Hnregie und die Bergwerke unter der Kontrolle der Micum autonom arbeiten, so daß jederzeit, wenn Deutschland sich einer Verfehlung schuldig inache. eine Rückkehr zur bisherigen Besetzung möglich sei.

Keine Vorbehalte Frankreichs?

Paris, 19. April. Die Reparationskommission wird heute an die Verbündeten Regierungen die beiden Sachverständigcn- berichte amtlich nebst je einen, Begleitschreiben gelangen lassen. Diese Begleitschreiben haben alle denselben Wortlaut. Gleich­zeitig wird die Reparationskommission die Verbündeten Mächte um Mitteilung über die Maßnahmen bitten, durch die diese an der Ausführung der Sachverständigen-Gutachten mitzuwir­ken gedenken. DerTemps" betout in seiner gestrigen Abend­ausgabe erneut, die französische Regierung sei bereit, die Emp­fehlungen der Sachverständigen in vollen! Umfang zu be­herzigen.

Rückzahlung -es Morgan-Kredits durch Frankreich?

London, 18. April.Exchange Telegraph" meldet, daß die französische Regierung der Äankfirma Morgan den Betrag von 100 Millionen Dollars, der ihr zur Verfügung gestellt worden war, bereits zurückbezahlt habe. Morgan habe sich be­reit erklärt, Frankreich erforderlichenfalls einen neuen Kredit zur Verfügung zu stellen. Die französische Regierung habe so­fort von dem oben erwähnten Betrag 25 Millionen Dollars für die Befestigung der französischen Währung verwendet.

Amerika und die dentsche Farbstoffindustrie.

Aus Neuyork berichtet dasBerliner Tageblatt": Handels- minister Hoover hat sich in einer öffentlichen Erklärung über die Gerüchte geäußert, daß die Interessengemeinschaft der deut­schen FarbeninLustrie sich mit der Absicht eines großenDum­pings" nach den Vereinigten Staaten trage. Der Minister hat erklärt, er erneuere seine Warnung gegen den Versuch, aus­ländische Handelsmonopole auch im amerikanischen Staate zu errichten. Wenn ein Angriff der genannten Art gegen die ame­rikanische Industrie geschehe, so müßte er durch Schutzzoll- Maßnahmen abgewendet werden.

Die beide« Rivalen.

Der französische Geschäftsträger kündigte den türkischen Behörden die Durchfahrt zweier französischer Kanonenboote durch die Meerengen an. Die Fahrzeuge sollen die französische Flagge im unteren Lauf der Donau zeigen als Antwort auf einen gleichen Vorgang Italiens.,

Aus Stadt, Bezirk und Umgebung.

Neuenbürg, 22. April. Auf der Leimfahrt von einem Kontrollgang in Birkenfeld am Samstag begriffen, fuhr Kas­senbote Gehring abends halb 6 llhr dort die Bahnhof- straße auf dem Fahrrad herunter und prallte, wie vermutet wird, an der Einmündung in die Hauptstraße mit einem Mo­torradfahrer aus Pforzheim zusammen. Durch die Wucht deS Zusammenpralls wurde Gehring vom Rad geschleudert und erlitt beim Fallen schwere Verletzungen am Kopse Bewußtlos wurde er in die Bahnhofswirtschaft gebracht und auf telepho­nische Benachrichtigung ins Bezirkskrankenhaus, wo der Arzt Schädelbruch und Gehirnerschütterung feststellte. Wie man hört, trifft den Motorradfahrer keine Schuld, die Ursache des Unglücks ist eher auf die dortigen Stratzeuverhältnisse zurück­zuführen. Das Rad ist total zertrümmert. Gebring hat im Krieg den linken Arm verloren, dadurch ist es erklärlich, daß er beim Fallen direkt auf den Kopf fiel. Das Befinden des Verunglückten gab anfänglich zu schweren Besorgnissen Ver­anlassung, Loch ist heute sein Befinden den Umständen nach zufriedenstellend und wenn keine unvorhergesehenen Ereignisse ei «treten, Hofficmig ans Wiederherstellung Vorhand:.!. Möchte diese Hoffnung nicht trügen, denn Gehring ist als ein allge­mein ruhiger, pflichtgetreuer Mann bekannt und geschätzt, der von dem Schicksal schon genügend schwer heimgesucht ist.

Neuenbürg, 22. April. Am Sonntag, den 18. Matz ver­anstaltet der Gewerbe-Verein für seine Mitglieder eine Autofahrt ins Murgtal zum Zwecke der Besichtigung der Murgtalkraftwerke. Die Fahrt geht über Wildbad, Besenfelü, Schönegründ, Schömnünzach, Raumünzach, Forbach, Herren- wies, Kurhaus Sand, Baden-Baden, Schloß Eberstein, Gerns­bach, Herrenalb. Sie bietet im bequemen Auto den Teilneh­mern einen doppelten Genuß, einmal >veil sie durch herrliche Gegenden mit prächtigen Landschaftsbildern führt und weiter­hin das Wissen der Teilnehmer durch Besichtigung des be­kannten Murgtalkrastwerkes bereichert wird. (Siehe heutiges Inserat.)

Neuenbürg, 22. April. Die Osterftiertage sind vorüber. Die Witterung war nur dem Sonntag hold, der einen starken Fremdenverkehr brachte, namentlich an Antos und Motor­radlern war kein Mangel. Dem Ostermontag war schon in der Frühe Regenwetter beschieden, wodirrch manche Plänc zu Wasser wurden. Nachmittags besserte sich jedoch das Wetter, ohne daß «wer die Sonne zum Durchbruch gekommen war. Der Osterverkehr auf den Bahnen war wie gewöhnlich sehr stark. Heute herrscht trübes, regnerisches Wetter.

WÜruemverg.

Stuttgart, 19. April. (Unerlaubter Devisenhandel.) Zu der Meldung über die Verurteilung des Bankiers Bernheim- Stuttgart zu 25 000 Mark wegen unerlaubten Devisenhandels wird uns von dem Rechtsbeistand des Verurteilten, Rechtsan­walt Dr. Drescher, mitgeteilt, daß es sich nicht um unerlaubten Devisenhandel handelte, sondern um die Frage, ob Geschäfte im Jahre 1923, die die Lieferung von deutschen Banknoten im regelmäßigen Geschäftsverkehr mit schweizerischen Bankfirmen zum Gegenstand hatten, einem im März 1919 erlassenen, mitt­lerweile wieder aufgehobenen Gesetz, das nicht den Handel als solchen, sondern nur den Agiohandel in deutschen Banknoten verboten hat. zuwiderliefen oder nicht. Die in der Vorunter­suchung und in der Hauptverhandlung vernounnenen Sachver­ständigen haben in ihrer Mehrzahl dies? Frage verneint. Das Gericht kam aber, trotzdem es den Angeklagten den guten Glau­ben zubilligte, zu einer Verurteilung, roeil ihnen Fahrlässigkeit in Beziehung auf die Nichtbeachtung jenes Gesetzes zur Last falle. Gegen das Urteil ist Revision beim Reichsgericht einge­legt.

Stuttgart. 21. April. (Ein mildes Urteil) Vor dein Schöffengericht hatte sich der 41 Jahre alte Krastwagenführer Ernst Ganger von Herrenberg wegen fahrlässiger Tötung zu verantworten. Er hat am 4. Dezember bei Kornwestheiin den 52 Jahre alten, hervorragend tüchtigen Vorstand des Gütcr- bahnhofs Kornwestheim, Eisenbahnamtmann Morlock, über­fahren und so schwer verletzt, daß dieser nach einer Stunde starb. Gauger fuhr mit einer Geschwindigkeit von etwa 40 Ki­lometer, hielt sich in zu geringer Entfernung vom Straßen- Bankett und hatte die Scheinwerfer nicht abgeblendet. Die Gutachten der Sachverständigen lauteten sehr verschieden. Der Vorsitzende des Württ. Automobilklubs sprach sich nicht un­günstig für den Angeklagten aus, doch erklärte der amtliche Sachverständige für Kraftfahrwssen, ms grelle Scheinwerfer­licht habe eine Schreckwirkung und damit eine Gefahr hervor­gerufen, die durch Langsamfahren herabznmindern gewesen wäre. Die schweren Verletzungen des Verunglückten ließen den Schluß zu, daß die Geschwindigkeit sehr erheblich gewesen sei. Der Staatsanwalt beantragte 8 Monate Gefängnis. DaS Urteil lautete auf 2 Monate.