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und Auzeigeölatt für den Bezirk Katw. 80 . ZchrM«.

«rscheimrngttage: Dienstag, Donnerstag, Sams­tag. Sonntag. Snsertionspreis 10 Pfg. pro Zeile für Stadt a>w B«»i«tS-rt»; außer Bezirt IS Vfg.

Donnerstag, Se« 22. Znni 1905.

Abonnementspr. in d. Stadt pr.Biertelj. Mt. 1.10 incl.TrLgerl. Merteliithrl. Postdezugspreis ohne Bestellg. f. b. Orts- u. Nachbar- ortsvertehr 1 Mt., s. d. sonst, »erlehr Mi. 1.10, Bestellgeld 20 Pfg.

Lagesnesigkeiten.

8V. Cal w. Die auf nächsten Sonntag be­stimmte Floß fahrt kann leider wegen Verhin­derung der Flößer nicht ausgeführt werden. Wer gerne mitgefahren wäre oder als Zuschauer ein nach feiner Ansicht noch größeres Vergnügen genießen wollte, möge sich auf Juli vertrösten. Denn, auf­geschoben ist nicht aufgehoben.

Dachtel, 19. Juni. Gestern feierte der res. Schultheiß Etsenhardt in geistiger und körperlicher Rüstigkeit seine goldene Hochzeit. Am Fest beteiligten sich Kinder, Enkel und ein großer Kreis von Verwandten.

Stuttgart. 19. Juni. Vor der Straf­kammer des Landgerichts gelangten heute zwei An­klagen gegen denSimplizissimus", die bekannte, jetzt in Stuttgart erscheinende Wochenschrift, zur Verhandlung. Der Beleidigung evangelischer Geist­licher, die an dem am 4. und 5. Oktober v. I. in Köln abgehaltenen Internationalen Kongreß zur Bekämpfung der unsittlichen Lttteratur teilgeuommen hatten, insbesondere des Vorsitzenden I-ie. Weber in München-Gladbach und des Generalsekretärs der Deutschen Sittlichkeitsvereine Pastor I-io. Bahn in Berlin, waren angeklagt: 1) Dr. Ludwig Thoma, Schriftsteller in München; 2) Julius Linnekogel, Redakteur des SimplizisstmuS daselbst. Auf Straf­antrag des preuß. Oberktrchenrats war unter Anklage gestellt ein in Nro. 31 des SimplizisstmuS vom 24. Okt. 1904 veröffentlichtes Gedicht:An die Sittlichkeitsprediger zu Köln a. Rh.", welches nach der Anklage eine grobe Beschimpfung der bezeich- neten Geistlichen, insbesondere eine Verhöhnung ihres ehelichen Lebens, enthielt. Thoma bekannte sich als Verfasser, bestritt aber die Beleidigung, in­dem er geltend machte, er sei zu dem allerdings groben Ausfall berechtigt gewesen, um den auf jenem Kongreß vertretenen falschen Standpunkt vonSitt­lichkeit" und das offensichtliche Streben nach einer Beschränkung der Preßfreiheit durch verschärfte Ge­setzesbestimmungen zurückzuweisen. Diese Auffassung teilten die von den Angeklagten in die Sitzung ge­stellten Sachverständigen Max Bernstein, Jnstizrat und Schriftsteller in München, und Dr. Ludwig Ganghofer, Schriftsteller daselbst, die beide auch die grobkörnige Gedichtsform der Eigenart Thoma's, und eines politisch-satirischen Witzblatts entsprechend fanden. Gerade gegen die beschimpfende Form des Gedichts hatte seinerseits der Herausgeber desKunst- wart", Ferdinand AvenariuS, Stellung genommen. Während Staatsanwalt Glöggler die Verurteilung beider Angeklagter zu zwei Monaten (Thoma), bezw. zu vier Wochen (Linnekogel) Gefängnis bean­tragte, verlangte der Verteidiger Rechtsanwalt Kon- rad Haußmann insbesondere unter Bemängelung der Rechtsgiltigkeit des gestellten Strafantrags und aus dem Gesichtspunkt der Wahrung berechtigter Interessen die Freisprechung der Angeklagten. Die zweite Anklage betraf den Redakteur Julius Linnekogel allein. Wegen Beleidigung des K. Schöffengerichts Dresden hatte das Sächsische Justiz­ministerium Strafantrag gestellt. Am 11. Februar dS. Js. hatte das genannte Gericht den russischen Fürsten Kotschubey wegen eines Vergehens der gefährlichen Körperverletzung zu der gesetzlich höchsten Geldstrafe von eintausend Mark verurteilt. Der­selbe hatte im November v. I. in einem Hotel in Dresden einen Hausdiener, der ihm versehentlich eine, die russische Kriegführung verhöhnende Nummer de» SimplizisstmuS übergebe« hatte, durch einen wuchtigen Fußtritt in die Gesäßgegend erheblich

verletzt. Die Zubilligung mildernder Umstände an den Angeklagten war damit begründet worden, daß Kotschubey als Russe durch die fraglichengeradezu schamlosen Artikel des SimplizisstmuS" üoer Ruß­land in seinem Nationalitätsgefühl gekränkt worden sei. In Nr. 48 des Simplizissimus brachte hierauf die Redaküon einen entstellten Sachbericht, der in heftigen Ausfällen gegen die Richter gegen diese den Vorwurf mangelnden deutschen Nationalgefühls und der Schamlosigkeit enthielt. Aehnliche Angriffe wiederholten sich in der folgenden Nummer. Hier waren die Namen des Vorsitzenden Richters und der beiden Schöffen unter Wohnungsangabe auf­geführt, was allen drei Richtern eine Flut ge­meinster Schmähbriefe eintrug. Bemerkenswert ist, daß der verletzte Hausdiener die von ihm als Nebenkläger eingelegte Berufung gegen das schöffen­gerichtliche Urteil, d-.ssen Strafe bet einem Jahres­einkommen des Fürsten Kotschubey von 100000 Rubel als angebracht bezeichnet worden war da Freiheitsstrafe hätte verhängt werden sollen wieder zurückgenommen hat. Der Staatsanwalt beantragte eine Geldstrafe von 200 ^ Der Ver­teidiger Rechtsanwalt Friedr. Haußmann beantragte Freisprechung. Ja beiden Fällen wird am 26. d. M. das Urteil verkündet werden.

Cannstatt. (Veteranensache.) Die Veteranenversammlung, welche am Sonntag, den 11. dS. Mts., in Cannstatt imjungen Hasen" tagte, war aus allen Teilen des Landes besucht, etwa 750 der alten Krieger hatten sich eingefanden um gemeinsame Beratung zu pflegen, längst locker gewordene Freundschaft wieder zu festigen, Erinner­ungen auszutauschen an dis im Kampf erlebten Tage. Das Hauptinteresse galt jedoch ernsten Fragen, den Sorgen, die so manchen der Wackern, die sich treu bewährt haben, als das Vaterland in Sorge war, in seinem Alter auf ihm und den Seinen lasten. Wie verbessern die Veteranen Wümembügs ihre Lage?" lautete das Thema, das der Vorsitzende Veteran Julius Delle, Cannstatt, behandelte, worauf nach dem Vorgang in Baden, die Errichtung einer Volksstiftung unter dem Hohen Pcotekwrat Sr. Maj. des Königs in Anregung gebracht wurde. Das Ergebnis war die Annahme folgenden Be­schlusses: die heute tagende Veteranenversammlung beschließt unter anderem:In Rücksicht auf die sich immer schwieriger gestaltende Lage der Veteranen von Württemberg erscheint eine ausgiebigere, allen hilfsbedürstigeu Veteranen und Witwen derselben umfassende Gewährung der Rsichsbeihtlfe, sowie der Fortfall der seitherigen, die Gewährung erschwerenden Bedingungen dringend geboten. Die seiner Zeit an die Veteranen gemachten Versprechungen des obersten Kriegsherrn, harren noch ihrer Verwirklichung. Trotz ihres Vertrauens aus die gemachten Zusicher­ungen des Reichstagsbeschlusies vom 23. Mai 1895 find Tausende von hilfsbedürftigen Veteranen und Witwen derselben noch ohne Unterstützung. Ebenso erscheint es nicht für gerechtfertigt, daß der Bezug von Invalidenrenten die Gewährung von Reichs­beihilfe zur Zeit ausschließt. Die Versammlung richtet nun an-Se. Maj. den König die Bitte, dem Komitee zu gestattten, eine Landeskollekte vorzunehmen und mit deren Ergebnis unter dem Hohen Protek­torat Sr. Maj. des Königs eine Volksstiftung zu gründen wovon die Veteranen und deren Witwen unterstützt werden sollen, soweit solche ausreicht." Zum Schluß wurde eine Landeskommisston gewählt, welche die Arbeiten zu besorgen hat und nach Ge­nehmigung der Kollekte einen Aufruf an das Volk von Württemberg zu erlaffen, zu dem Zweck von freiwilligen Gaben die die Kommission sodann unter

die bedürftigen Veteranen und deren Witwen ver­teilen soll. Vor Schluß der Versammlung wurde ein Toast auf Se. Maj. den König ausgebracht, was einen donnernden Wiederhall fand. Der Se­kretär I. Heinz wurde mit den schriftlichen Ar­beiten betraut und beauftragt, die Beschlüsse in den württembergischen Oberamtsblättern zu veröffent­lichen, auch sollen alle weiteren Anfragen an den­selben ergehen unter der Adresse: I. Heinz, Sekretär der LandeshMmisston der Volksstiftung zu Cann­statt, Theaterstraße 7 a.

Tübingen, 20. Juni. Der Kaufmanns­gehilfe Kurt Beyer, welcher am 7. Mai seinem Prinzipal 310 aus der Kasse stahl und das Geld in wenigen Tagen verjubelte, wurde zu 1 Jahr 3 Monaten Zuchthaus verurteilt.

Nürtingen, 19. Juni. Die Frau des Bleichbesttzers Bissinger wollte heute mittag mit ihrem Mann an der Bahn Besuch abholen. Um schnell von ihrer gerade auf der andern Seite liegenden Wohnung zum Bahnhof zu kommen, über­schritt das Ehepaar ohne Erlaubnis das Gleis. Während nun die Frau einem Zuge nachsah, wurde sie von zwei leer durchfahrenden Lokomotiven buch­stäblich zermalmt. Vergeblich hatten die Lokomotiv­führer wiederholt WarnungSstgnale gegeben und auf der kurzen Strecke konnten die Maschinen trotz kräftigsten Bremsens nicht rechtzeitig zum Stehen gebracht werden. Der Unglücksfall erregt um so mehr Mitgefühl, als das Ehepaar erst seit zwei Monaten verheiratet ist.

Neckargartach, 19.Juni. JnderMord- affäre hatsich lt.Neckarzeitung überden Sonntag nichts geändert; Mogler ist noch nicht verhaftet. Der in Frankfurt a. M. von Mogler verkaufte Sonntagsanzug ist durch die Polizei zurückgeschickt und in Neckargartach als der Anzug Moglers er­kannt worden; die Hose weist einige Blutflecken auf.

Pforzheim, 19. Juni. In Neustadt- Brötzingen überfuhr gestern abend das Aut o- mobtl des Kaufmanns Schmierer aus Feuer­bach da? 7jähr. Mädchen des Mechanikers Jeuter in der Nähe der elterlichen Wohnung vor den Augen der Mutter. Das Kind war sofort tot. Die Mutter fiel infolge des Schreckens in Ohnmacht und soll bis heute früh noch nicht zum Bewußtsein gekommen sein. Schmierer, der zu rasch gefahren sein soll, wurde noch gestern abend verhaftet. Nach Berichten eines Augenzeugen hat sich Schmierer, nachdem das Unglück geschehen war, sofort der armen Betroffenen angenommen und eine Geld­summe zurückzelaffm.

Vom Bodensee, 16. Juni. In Konstanz sind beim Abbruch eines Hauses etwa einen halben Meter unter dem Boden 400 sehr gut erhaltene Goldmünzen aus dem 14. Jahrhundert ge­funden worden. Die meisten davon stammen aus Ungarn (135) und aus Venedig (127), dann noch aus Florenz, Genua, Mailand, Böhmen u. s. w. Die älteste der Münzen ist im Jahr 1312, die jüngste im Jahr 1400 geprägt worden. Der Gold- wert und auch der numismatische Wert dieses ver­grabenen Schatzes ist ein ganz erheblicher.

Land kühl (Pfalz), 19. Juni. Ein furcht­bares Gewitter mit Hagelschlag ging in unserer Gegend nieder. Der angerichtete Schaden ist sehr groß. Alle Gärten sind verschlammt und über­schwemmt, die Kartoffel« zerschlagen oder die Aecker zerrissen, die Bänme größtenteils entlaubt und die Früchte zerschlagen. Der Hagel fiel so m assenhast.