>) «uf dem Münster- rt abgehalten. Zufuhr stellten sich wir folgt: llk., für Walnutzbäumr Apfel- und Dirnpyra- »irnspaliere auf 2 Mt., träucher (rote Johannis- lschrosen) 40-50 Pf,., je das Stück, iiermarkt.) Zufuhr: li 10 Läufer- und AH 400 Mk., lO Kaibinne» 6 Kühe 570 Mk.. ; ilchschweine, das Paar fte auf die Deldknapp-
135 Milchschweine, ver- lark. — Heilbroon: rstere kosteten 18-25, adel war stockend. — 8 Läuferschweine. Be- ür Läufer 50 - 70MK. ) Paar Ferkel 56 bis nningen. Zufuhr 12 46-48 Mark, r. Weizen, Preis pro rei» 10.50—11 Mart, Zentner Roggen, Preis Mark. Sommersaat- St.: Zugefllhrt waren Hafer. Erlöst wurde, 10.50, Hafer 7.50 bis '»nne notierte folgend« kel 15.50 -16, Roggen Mark. Die Stimmung
März. Auftrieb: IS t Farren (S), 7 Kälber, r. Erlös aus je einem 1. 41-44, Rinder 1. karren 29—35, Rinder der 52—60, Schweine
r».
d der demokratisch« Tagung in Berlin ams und stellte die iste auf. Die Liste h. Es folgen: Dr. öln, Reichswehrmi-
Gesamtvorstandes des kreiherrn o. Wange»- agrabgeordneter Hepp der gewählt. In der )e der bisherige Vörie Parteiausschutz hat rtischen Parteitag, der nach den Reichstags- n im Deutschen eoai»- andeskirchen hat sich einem Schreiben a» Bitte ausgesprochen >ril (Palmsonntag bls und den Frieden der hte an den Schalter- mk ein internationaler loten der Girozentrale e. ein Banknotenpaket dabei ertappt, festge- Dem Verhaftete» egt. — Eine Straf- c gestern den frühere« : Rainsick und Bäger. »ohnung am zweiten n Tode. Der vierte wurde wegen Tot- ilt.
Hamburger Hafen ist Eine große Menge sich eingefunden, um en jedoch von einem Wiederaufnahme der erschienen.
' wurden dem Bischof en in Venedig ange- >ig des Bistums aushatte die Geldmappe übergeben, der es i«
> die Geldmappe »erdet wird, wurde der uf dem Heimweg be- nem Revolver gestellt. Revolver in Schach, und ihn seiner Brief-
irldet, daß ein großer de, die von den Meu- eggenommen worde» Rossan (Leitrim) kam ruppen und einer Ab- legierungstruppen be- ären wurde gefauge«
!-
>r Reihen des Au- r Presse, sonder» s am heutigen SS. Lücken. Es fehle» stleutnant Kriebel.
I und geben als Zusammenhang der en Vorsitzenden er« ft abzukürzen, evtl, e, gab der Vor- uch die PlaidoyerS
ünem sehr ausführ- , >des Verteidigers Reichsoffiziers, der sflagge im Löwen- e. und dann von .mg der neuen Re- der „Reichskriegs- melken Mitgliedern irschierte, aber «n- iefehl erhielt, da» irenkvmpagnie für rteidiger Justizrat indanten als ein- i gegenüber Äudm-
hprff auf und operierte vor allem damit, daß keinerlei Bewusstsein der Rechtswidrigkeit bei Hauptmann Röhm vorlag. Der Verteidiger hielt eine Schuldaussprechung gegen Hauptmann ßtöhm also für gar nicht im Bereich der Möglichkeit. Nach kurzer Pause sprach Justizrat Bauer für den Angeklagten Oberleutnant Pernett, den Stiefsohn Ludendorffs. Der Verteidiger hatte es bet diesem Angeklagten nicht sonderlich schwer, denn Pernett kommt als Angeklagter nur insoweit in Betracht, daß er den ALteilungsführer der Jnfanterieschule zu jener entscheidenden Besprechung in den Kamvfbund gerufen und daß er am Morgen des 9. November die beschlagnahmten Gelder <m die Truppen des Kampfbundes verteilt hatte Auch dieser Verteidiger bat um Freisprechung seines Mandanten, der nur Ms edelsten Motiven und aus Liebe zu seinem Vaterland gehandelt habe.
Der Nachmittag brachte die Verreidigungsrede Dr. Hem- meters für Len Angeklagten Leutnant Wagner, brachte die Reden der Rechtsanwälte Dr. Götz und Roder für den Angeklagten OLeramtmann Dr. Frick. Alan kann sich über den Nachmittag kurz fasten. Rechtsanwalt Dr. Hemmeter fußte darauf, daß Leutnant Wagner der Ucberzeugunz war, daß Bayern vor der Erfüllung seiner nationalen Aufgabe stand und daß Wagner in der Erfüllung seiner Aufgabe die Jnfanterie- schüler angespornt habe. Rechtsanwalt Dr. Götz baute leine Verteidigungsrede für den Angeklagten Oberamtmann Dr. Frick auf den Gedanken auf. daß Dr. Frick ein pflichteifriger Beamter allezeit gewesen sei, daß -r während des Krieges Be- zirksamtmann in Pirmasens in der Pfalz gewesen sei, in jenem Gebäude, das vor kurzem als Fanal für die Freiheit der Walz in Brand gesteckt worden war. Oberamtmann Dr. Frick habe selbstverständlich als Leiter der politischen Abteilung in der Polizeidirektion -mit vielen Persönlichkeiten Stellung genommen und infolge seiner vaterländisi^n Einstellung lei er selbstverständlich mtt dem Führer des Kampfbundes zusammen gekommen. Ihm daraus einen Strick drehen und behaupten zu wollen, er habe von dem Plan des Kampfbundes gewußt, er habe sich in dem Gedanken gewiegt, Polizeipräsident von München zu werden, sei eine Jndizienvewciskette, die doch auf einen zu steinigen und zu spitzigen Weg führe. Rechtsanwalt Roder stellte seine Verteidigungsrede für Oberamtmann Frick nur auf psychologische Momente ein, befaßte sich vor allem mit dem gewissenhaften, fleißigen Beamten, der alles getan habe, um Blutvergießen zu verhütend Nur darum habe er an jenem Abend des 8. November die Polizei- und die Reichswehr nicht alarmiert. Auch Götz und Roder plaidierten für ihre Mandanten um Freisprechung.
Morgen vormittag um 8)4 Uhr ist Fortsetzung. Der 23. Verhandlungstag im Hitlerprozeß wird vor allem die großen Verteidigungsreden der Justizrätc Luetgebruue und Zczwiksch für den Angeklagten Ludendorff bringen. Der Nachmittag dürste 'den Abschluß der PlaidoyerS zeitigen, die Rede des Justizrates Kohl für den Angeklagten Oberleutnant Brückner, so daß am Donnerstag die Repliken der Staatsanwälte und Wohl die Dupliken der Verteidiger folgen dürften. Die Angeklagten, die ja das letzte Wort Hecken, werden dann wahrscheinlich am Freitag nochmals zu Worte kommen. Sache des Gerichts ist dann, den Zeitpunkt der Urteilsverkündung zu bestimmen. Man rechnet, wenn nicht mit Samstag, den 29. März, so mit Montag, den 31. März, als den Tag der Bekanntgabe des Urteils.
München, 26. März. Gestern wurde von dem Bolksge- richt gegen den Oberleutnant a. D. OlLenbourg verhandelt, unter besten Führung am Morgen des 9. November v. Js. eine Volksmenge in den Sitzungssaal des Münchener Rathauses eingedrungen war, um den Stadtrat zur Histung der schwarz-weiß-roten Fahne zu veranlassen. Das Gericht verurteilte den Angekagten tvegen Beamtennötigung in Tateinheit mit Hausfriedensbruchs zu 350 Mark Geldstrafe und Tragung der Kosten. Von einer Gefängnisstrafe >ah das Gericht ab.
Wieder ein französisches Kriegsgerichtsurteik.
Bonn, 26. März. Das französische Kriegsgericht verhandelte gestern gegen den Vorsitzenden des hiesigen Republikanischen Studentenkartells, den Stuben- m des Rechts Walther Kolb. Er war angeklagt, während der Grenzsperre im vorigen Sommer ohne besonderen Ausweis aus dem unbesetzten Deutschland in das besetzte Gebiet gekommen zu sein und Flugschriften gegen die Würde und die Sicherheit der Besatzungstruppen verteilt zu haben. Kolb Patts von der Studententa- gung in Nürnberg Flugblätter mitgebracht zur Vertiefung des deutschen republikanischen Staatsgedankens und einige davon cm junge Leute aus Godesberg, die gleich ihm von der Grcnz- sperre überrascht worden waren, weilergegeben. Unter diesen Schriften sollen sich auch solche über den Ruhrkampf befunden haben. Weil die Westergabe aber noch in: unbesetzten Deutschland geschah und somit keine Ordonnanz der Rbeinlandkom- mission verletzt worden war, wurde er wegen dieses Anklage- Punktes freigosprochen. Wogen Paßvergehens dagegen wurde er zu 2)4 Monaten verurteilt, die als durch die Untersuchungshaft für verbüßt gelten.
Deutschlands wirkliche Reparationsleistungen.
Berlin, 25. März. Gegenüber den letzten, bis 1923 reichenden Mrechnungen der Repacationskommisüon, die die Gesamtsumme der deutschen Leistungen in Höhe von 8,2 Milliarden Goldmark auswies, ist, wie halbamtlich festgestellt wird, in der gestern morgen veröffentlichten Abrechnung keine wesentliche Aenderung in der Bewertung der Reparationsleistungen eingetreten. Noch immer sind große Posten nicht abge- schätzt worden. Andere, wie z. B. die Handelsflotte, die Saar- gruben usw., sind mit bekannt notorisch viel zu niedrig veranschlagten Werten eingeschätzt. Nach sorgfältiger deutscher Be- rechiumg haben die gutschriftsfähigen Reparationsleistungen bereits zum 31. Dezember 1922 die ungeheure Summe von 41,6 Milliarden Goldmark erreicht. Hinzuzurechnen sind noch die 14,3 Milliarden betragenden, nicht aus Repararionskvnto anrechnungsfähigen deutschen Leistungen, so daß Deutschland auf Grund des Versailler Vertrages bis Anfang 1928 Leistungen im Werte von 55,9 Milliarden bewerkstelligt hat, also das sechseinhalbfache der von der Repko bis Ende 1923 gutgeschric.- venen Leistungen. Wenn sich Frankreich übrigens unausgesetzt darüber beklagt, daß es so wenig von Deutschland erhält, so lollte es sich erinnern, daß bis Ende 1923 die Besatzungsttnp- Ven am Rhein allein Wer fünf Milliarden Goldmark von den deutschen Reparationsleistungen verschlung.n haben. Man sollte ferner nicht außer acht lasten, daß an der Verteilung der deutschen Leistungen nicht mehr und nicht weniger als 27 Staaten beteiligt sind. Daß Frankreich 1923 nach den Angaben der Repko nur 13,4 Millionen Goldmark zugeteilt erhielt, gegenüber 155,1 Millionen an Italien und 111,8 Millionen an Süd- llavien, ist keine von Deutschland zu vertretende Angelegenheit.
Gestörte Berliner Wahlversammlungen.
Berlin, 25. März. In Berlin haben sich bereits die ersten ^ahlversammlungstumulte ereignet. Gestern mußte eine ^rsammlung der deutsch-völkischen Freiheitspartei, in der Dknr Wulle sprach, aufgelöst werden, weil Kommunisten sie andauernd störten. Die „Deutsche Tageszeitung ' stellt den «organg so dar, als ob die Polizei gemeinschaftlich mit den Kommunisten auf die deutschvölkischen Versammlungsteilneh- Aar eingeschlagen hätte. Wie der „Lokalanzeiger" mitteilt, ^ ungefähr zu derselben Stunde ein kommunistischer Ucber
füll auf einen deutsch-sozialen Redner verüb: worden, dem nach Verlassen der Wahlversammlung von acht Kommunisten aufgelauert wurde, die ihn mit Knüppeln und Stöcken bearbeiteten.
Abgebaute Sozialdemokraten.
Die neue mecklenburgische Regierung hat die Entlassung aller Beamten ohne fachmännische Vorbildung verfügt. Durch diese Verordnung werden 36 sozialdemokratische Parteimitglieder bettoffen, die damit ihrer Reg'emngssunktionen verlustig gehen. Unter ihnen befinden sich 16 gewesene Konsumlagerverwalter und vier Landarbeiter, die unter dem sozialdemokratischen Regime Ministerialräte und Departementsvorsteher geworden waren.
Beendigung der Sachverständigeu-Arbeiten am Samstag.
Paris, 26. März. Zu der Frage, wann der Bericht der Sachverständigen endgültig der Reparationskommission überreicht werden wird, berichtet die Agen.-e Havas, aus einer von ihr in autorisierten Kreisen vorgenommenen Untersuchung ergebe sich, Laß die Sachverständigen sehr wahrscheinlich ihre Arbeiten am Samstag, den 29. März, beendet haben werden. Sie würden jedoch zu meiner letzten Ueberarbeitung des Textes schreiten müssen. Unter diesen Umständen werde die ReFarations- kommission nicht vor Dienstag, den :. April, sich offiziell mit dem Dokument besaßen können. Dieses werde ohne Zweifel schon am Tage nach der Ueberreichung der Oefsentlichkcit übergeben werden.
Die englisch-französische Aussprache.
London, 26. März. Der Londoner Berichterstatter des „Manchester Guardian" bezeichnet die vorgestrige Unterredung zwischen dem Premierminister Macdonald und dem französischen Botschafter, Grasen de Saint Aulaire, als den Beginn einer aktiven Phase der französisch-britischen Diplomatie unrer der neuen britischen Regierung. Bei der Unterredung, bei der hauptsächlich Saint Aulaire das Wort geführt habe, seien die Fragen der Pfalz, der Kölner Bahnen, der Ruhr, der Sach- verstandigenausschüste und der französischen Sicherheft erörtert worden. Befriedigung sei, wie verlaute, auf beiden Seiten über die Erfolge der Behandlung des Problems der Pfalz und der Kölner Bahnen ausgedrückt worden. Der französische Botschafter und französische Kreise m London seien zuversichtlicher als vor einer Woche, daß die Sachverständigen ein Ue- bereinkommen erzielen würden. 'Sei der vorgestrigen Unterredung habe Macdonald, wie verlaute, angedeutet, daß jetzt ein neuer Faktor ft: die Erörterung einttete- Graf de Saint Aulaire habe ziemlich klar zum Ausdruck gebracht, daß Las Problem der französischen Sicherheit nur gelöst werden könne durch den Abschluß eines dauernden englisch-französischen Vcr- teidigungsvertrages. Macdonald habe angedeuter, daß der britische Pan vollkommen anderer Art sei und daß der Weg zur Sicherheft Frankreichs durch den Völkerbund führe, möglicherweise vermittels eines gegenseitigen Garaifticpaktes, vielleicht aber auch durch einen besonderen Plan der Entmilitarisierung und der Neutralisierung des Rhemlandes unter der Völkcr- bundsgarcmtie. Der neue Faktor :n der Lage sei jedoch die Haltung Berlins. Von deutscher Seite sei betont worden, daß keine deutsche Regierung je irgendeine Vereinbarung betreffend das Rheinland annehmen werde, die über die Bestimmungen des Versailler Vertrags hinausgehe. Auch würde Deutschland dem Völkerbund nur unter der Bedingung beitteten, daß ihm ein dauernder Sitz im Völkerbunüsrat im Voraus verbürgt werde. Das deutsche Element in diesem Problem sei der neue Faktor, der durch Macdonald gegenüber Paris betont werde.
Griechenland Republik.
Athen, 25. März. Havas rneldet: Die Nationalversammlung hat die Absetzung der Dynastie Glücksburg und die Ausrufung der Republik beschlossen. In der gestern in der Nationalversammlung verlesenen Programmrede des Ministerpräsidenten Papanastasia heißt es, wie ergänzend gemeldet wird, daß das Hauptziel der Regierung darin bestehe, die republikanische Regierungsform durch das Land bestätigen zu lasten und die Republik auf unerschütterlicher Grundlage aufzurichten. Hierauf legte er ein Resolittionspcoickt vor, das die Dynastie als endgütig verfallen erklärt, den Mitgliedern der königlichen Familie den Aufenthalt in Griechenland untersagt, die Enteignung ihrer Güter gestattet und die Ausrufung der Republik beschließt, vorausgesetzt, daß die Umgestaltung vom Volke gutgeheißen werde, wobei Admiral Konduriotis das Amt der Umbildung der Regierung obliegt, bis die republikanische Verfassung ausgearbeitet sein werde. Nach einer kurzen Diskussion sprach das Parlament der Regierung mit 259 gegen 3 Stimmen bei 13 Stimmenthaltungen das Vertrauen aus. Das heutige Abstimmungsergebnis, welches der Regierung das Vertrauen ausspricht, wurde mit begeisterten Ovationen ausgenommen. Alle Abgeordneten und die Zuhörerschaft auf Len Tribünen und die vor dem Parlamentsgebäude harrende Menge brachten Hochrufe auf die Republik aus.
Die Debatte über die amerikanische Lebensmittrlhilfe für Deutschland.
Washington, 25. März. Das Repräsentantenhalts hat eine von dem republikanischen Mitglied des Kongresses, Fish, ein- gebrachte Entschließung, wonach ein Betrag von 10 Millionen Dollar zum Ankauf von Lebensmitteln für die notleidenden deutschen Frauen und Kinder bestimmt werden soll, mit 240 gegen 97 Stimmen angenommen. Der Annahme der Entschließung ging eine etwa dreistündige Debatte voraus, in deren Verlauf eine Reihe von Zusatzanttägen abgelehnt wurde, unter denen sich ein Antrag befand, wonach der Ankauf sich auf Weizen u. dgl. beschränken und die ausgeworfene Summe auf 20 Millionen Dollar erhöht werden soll. Im Laufe der Debatte betonte der Republikaner Burron, die Entschließung biete Gelegenheit, ein Weti der Barinherzigk-it zu tun und die tatsächlich nötige Unterstützung zu gewähren. Der Demokrat Scatter hob hervor, daß die bewilligte Summe als Unterstützung nichts bedeute, da der verfügbare Betrag nur eine ganz geringe Hilfe für eine so große Zahl von Kindern sei. Der Demokrat Mac Kcown erklärte, man solle, statt diese Unterstützung zu gewähren, Frankreich dazu bringen, Deutschland gegenüber den nötigen Kurs einzuschlagen. Der Republikaner Lequardia sagte, die beabsichtigte Maßnahme werde in fünf Minuten mehr Gutes tun, als der Völkerbund in fünf Jahren. Der republikanische Abgeordnete Coober meinte, wenn Deutschland auch vielleicht genügend Lebensmittel habe ,so habe es doch nicht genug Geld, um sie zu kauten. Der Demokrat Counoh erklärte, er habe gegen das deutsche Heer gekämpft, aber deutsche Frauen und Kinder hätten den Krieg nicht geführt. Ter Republikaner Andiew bezerchnete es als dem gesunden Menschenverstand widerstrebend, daß man für Deutschland 10 Millionen Dollar ansgebe, wenn die begüterte Klasse Deutschlands sich Luxusausgaben leisten könne. — Die Entschließung geht nunmehr an den Senat. ^^_
Sprechsaal.
tFür die unter dieser Rubrik enthaltenen Eingesandt übernimm!
die Schriftleitung nur die preßgesetzliche Verantwortung.»
Immer wieder kommt in den Tageszeitungen die Mahnung: Sparet und bringet Geld auf die Sparkassen, denn die deutsche Wirtschaft braucht Geld zur Aufrechterhaltung ihrer
Betriebe. Diese Mahnungen wirken auf die, welche bisher iyre Spargroschen auf die Sparkassen getragen haben, geradezu lächerlich. Sie sollen Geld liefern, sollen schuften und spare», damit die deutsche Wirtschaft nicht zu Grunde geht. Dabei richtet die deutsche Regierung mit ihrem MachtgÄot diese Leute selbst zu Grunde, nimmt sie ihnen das, was sic durch Fleiß, und Sparsamkeit erworben haben, macht sie vielfach zu Bettlern. „Gebrannte Kinder fürchten das Feuer" und „durch Schaden wird man klug". Es ist den Sparern von der Negierung zuviel zugemutet, wenn sie will, daß dieselben ihre Spargroschen wieder dem Reich oder den Kasten anvertrauen. Allgemein hört man das Wort: Die kriegen nnch nimmer dran. Auch die Sparkassen selbst sind nicht ohne Schuld. Die Lber- amtssparkasie z. B. hat immer von Zeit zu Zeit in der Zeitung zum Einlegen von Spargeldern aufgefordert und dabei betont, daß die Anlage unbedingt sicher sei, denn das ganze Oberamt, L. h. alle Gemeinden desselben, haften mit ihrem ganzen Vermögen für dieselben. Wo aber hat man nun ein Wort von dieser Haftbarkeit gelesen? Wo von einem Beschluß der Amtsversammlung, daß die Gemeinden die Sparkasse zu stützen haben, damit sie ihre Verpflichtungen den Sparern gegenüber erfüllen könne? Wende man nicht ein: die Gemeinden könne» nichts tun, denn sie haben kein Geld. Bares Geld brauchen sie auch nicht, denn die Sparer fordern doch ihre Guthaben nicht Knall und Fall zurück. Aber Werte in Häusern, Feldern und Wäldern haben wohl Me Gemeinden des Oberamts. Auch die Kasienbeamben selbst können nicht ganz freigesprochen werden. Die Gelder, welche sie verwalteten, waren anverttautes Gut, und anverttautes Gut muß man vorsichtiger verwalten als sein eigenes, bei welchem man nur eine Verantwortung gegen sich selbst und feine Angehörigen trägt. Es soll damit gesagt sein: Die Beamten hätten sollen die Rückzahlungen nicht so ohne weiteres annehmen. Wenden sie dagegen ein: Wir mußten sie annehmen, denn die Regierung erklärte: „Mark ist Mark", l» wollen wir dies gelten lassen. Da nun aber die Regierung neuerdings erklärt: Die Hypotheken, welche nur mit Vorbehalt zurückbezahlt werden konnten, sollen aufgewertet werden, die andern aber nicht, so erwächst mit dieser Erklärung für die Sparkassen die Pflicht, mit aller Kraft gegen diese Erklärung zu protestieren und daran, meine ich, haben es die Sparkasse» bisher fehlen lassen. Es ist freilich bequemer, wenn man sagt: Werden unsere zurückbezahlten Hypotheken aufgewerttt, so werten wir auch auf, werden sie nicht aufzewcrtst, >o werten wir auch nicht oder nur wenig auf. Aber der letzte Entscheid der deutschen Regierung ist ein Unrecht gegen etilen großen Teil des deutschen Volkes, und gegen dieses Unrecht sollten sich auch die Sparkassen im Interesse ihrer Einleger wehren. Tun sie es nicht, so können sie auch nicht erwarten, daß die bisherige« Sparer Vertrauen zu ihnen Hecken und ihnen in Zukunft ihre Spargroschen anvertrauen.
SeWW Aufforderung
zur Abgabe einer Steuererklärung für die Beranlaguug zur DermSgensteuer für das Kalenderjahr 1V24.
I. Zur Abgabe einer Steuererklärung sind verpflichtet:
1. alle im Bezirk des Unterzeichneten Finanz«mts wohnenden oder sich dauernd oder nur vorübergehend aufhaltenden selbständigen steuerpflichtigen Personen (Deutsche.oder Nichtdeutsche),
2. juristische Personen des öffentlichen und des bürgerliche» Rechts, sowie alle Berggewerkschaften, nicht rechtsfähige Personenvereinigungen, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckoermögen, sofern sie den Sitz oder den Ort der Leitung im Bezirk des Unterzeichneten Finanzamts haben, also insbesondere Erwerbsgesellschaften (wie Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Kolonialgesellschaften), Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschafte», eingetragene Vereine, nicht rechtsfähige Personenvereim- gungen, die Erwerbszwecke verfolgen (außer Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Unternehmer des Betriebes anzusehen sind, z. B. offene Handels- und Kommanditgesellschaften), Stiftungen, Anstalten und Zweckvermögen,
wen» sie am 31. Dezember 1923 ein Vermögen von mehr als 5000 Goldmark besessen haben.
Zur Abgabe einer Steuererklärung sind ferner verpflichtet ohne Rücksicht auf die Höhe des Vermögens und ohne Rücksicht auf Staatsangehörigkeit, Wohnsitz, Aufenthalt, Sitz oder Ort der Leitung alle natürlichen und juristischen Personen, sowie Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die nach 8 3 des Vermögensteuergesetzes mit ihrem inländischen Grund- und Betriebsvermögen steuerpflichtig sind (beschränkt Steuerpflichtige).
7^11. Die hiernach zur Abgabe einer Steuererklärung Verpflichteten werden aufgefordert, die Steuererklärung unter Benutzung des vorgeschriebenen Vordrucks in der Zeit vom 1. biS 18. April 1924 bei dem Unterzeichneten Finanzamt einzureichen. Vordrucke für die Steuerklärung können vom 1. April ab von dem Unterzeichneten Finanzamt bezogen werden. Die Steuerklärung ist schriftlich — zweckmäßig eingeschrieben — einzureichen oder mündlich vor dem Finanzamt abzugeben.
Die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung ist vom Empfang eines Vordrucks zur Steuererklärung nicht abhängig.
Die Abgabe der Steuererklärung bei dem Unterzeichneten Finanzamt ist nicht erforderlich, soweit die unter I bezeichnten Personen die Steuererklärung bei einem anderen Finanzamt abgegeben haben.
III. Wer die Frist zur Abgabe der ihm ^obliegenden Steuererklärung versäumt, kann mit Geldstrafen zur Abgabe der Steuererklärung angehalten werden; auch kann ihm ein Zuschlag bis zu 10 v. H. der festgesetzten Steuer auferlegt werden. Die Hinterziehung oder der Versuch einer Hinterziehung der Vermögensteuer wird mit Geldstrafe bestraft, auch kann auf Gefängnis erkannt werde»; ein fahrlässiges Vergehen gegen die Steuergesetze (Steuergefährdung) wird ebenfalls bestraft.
Nenevbörg, den 24. März 1924.
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auf den täglich erscheinenden „L«rtöler" werden fortwährend von all« Postanftalt«, A-eutnren »nd »nseren AxSträ-er« «tgeyengenomm«.