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VI

Reuenbürg, Montag, den 24. Mär; 1924.

82. Jahrgang.

Deutschland.

Stuttgart, 22. März. Der Abg. Tr. Schernrann vom Zentrum hat folgende Kleine Anfrage an das Staatsministerium Gerichtet: Nach der Min.-Verf- vom 19. März 1919 bedarf die Veräußerung, Verpachtung von landwirtschaftlichen Grund­stücken im Meßgehalt von wenigstens 9 Hektar oder von Teilen eines solchen Grundbesitzes, wenn er in den letzten 9 Jahren zu­sammen bewirtschaftet worden ist, der Genehmigung des Be- zirksrats. Durch diese Beschränkung wird insbesondere die wirtschaftlich häufig notwendige nnd zweckmäßige Veräußerung von einzelnen landwirtschaftlichen Grundstücken von Landwirt zu Landwirt erschwert und mit unnötigen Kosten belastet. Ist daS Staatsministerium bereit, für solche Beräußerungsvcrträge zwischen Landwirten, bei denen ein Mißbrauch zum Nachteil der Allgemeinheit ausgeschlossen ist, die Befreiung von der Geneh- migungspflicht in Erwägung zu ziehen?

Stuttgart, 22. März. Die Sozialdemokratie hat im Land­tag eine Große Anfrage eingebracht, die sich gegen die Slstün- stige Arbeitswoche im württ. Staatsdienst wendet und darauf hrnweist, 'daß im preußischen Staatsdienst noch der achtstündige Arbeitstag besteht. Das Staatsministerium wird gefragt, ob es bereit sei, beim Reich, das die blstündige Arbeitswoche hat, für die Wiedereinführung des achtstündigen Arbeitstages einzu- Ireten und im Lande das entsprechende zu veranlassen.

Stuttgart, 22. März. Der Vertrckertag der Deutschdcmo- tratischen Partei hat als Spitzenkandidaten für die Reichstags- wahl Dr. Wieland-Ulm und Dr. Theo Heuß-Berlin-Heilbronn ausgestellt.

München, 22. März. Der kürzlich verhaftete bekannte Pa­zifist Quidde ist nach Beschluß des Nolksgerichts heute wieder in Freiheit gesetzt worden, weÜ eine Fluchtgefahr nicht vorliegt. Das Verfahren nimmt seinen Fortgang.

Frankfurt, 22. März. Die Liste der Deutschnationalen Volks-Partei zu den Reichstagswahlen im 21 Wahlkreis Öcssen- Nassau wird wieder mit dem bisherigen Reichstagsabgenrdneten Staatsminister a. D. Helfferich beginnen.

Berlin, 22. März. Der deutsche Botschafter in Washington, Dr. Wtedfeldt, bereitet, wie dasBerliner Tageblatt" aus Newyork erfährt, seine Rückkehr nach Deutschland vor. Damit würden die seit dem Flaggenzwischerffall umlaufenden Gerüchte von einem bevorstehenden Rücktritt des Botschafters ihre Bestä­tigung erfahren. Wie die ihm nahestehende Presse mcktcilt, hat sich Hugo Stinnes gestern einer (Äallensteinvperation unter­zogen, die glücklich verlief. Das Befinden des Patienten sei gut.

Württembergischer Landtag.

Stuttgart, 22. März. In der heutigen Sitzung des Land­tags wurden der Gesetzentwurf betreffend Uebernahme der Bürgschaft für Anlehen der Neckar-A.-G. bis zum Höchstbetrag von 8 Millionen Goldmark durch den wüttt. Staat in Gemein­schaft mit dem Reich, Baden und Hessen^ ferner der 7. Nachtrag -um Etat btr. Beteiligung des württ. Staats an der Sammel- schienen-A.-G. und die Gesetzentwürfe betr. Verminderung der Zahl der Abgeordneten sowie das neue Landtagswahlgesetz, au­ßerdem ein von Vertretern aller Parteien beantragter Gesetz­entwurf, wonach die Wahldauer des am ü, Juni 1920 gewähl­ten Landtags am 15. Mai 1924 endigt, ohne wesentliche Erör­terungen angenommen. Sehr dramatisch gestaltete sich der zweite Teil der Sitzung, in dem der gestern von dein Abgeord­neten Bazille gestellte Antrag, die Frage der Austeilung von Oberämtern und der Aufhebung des Landgerichts Hall nicht cm Verordnnngswege, sondern im Wege der ordentlichen Gesetzge­bung durch den Landtag zu regeln, zur Erörterung kommen sollte- Der Mg. Bazille erklärte unter allgemeiner Spannung, sein gestriger Antrag sei dadurch hinfällig geworden, daß die Regierung inzwischen ihre Verordnung erlassen habe. Das Preise an Illoyalität. Er ändere seinen Antrag nunmehr da­hin ab, die Verordnung der Regierung aufzuheben Lzw. erst nach den Neuwahlen in Vollzug zu setzen. Staatspräsident Dr. von Hieb-er teilte mit, daß die Verordnung heute im Staatsan- zeiger veröffentlicht werde, wies darauf hin, daß die Verord­nung eine ganz loyale Anwendung des Ermächtigungsgesetzes sej und drohte mit dem Rücktritt der Regierung, falls die An­träge Bazille angenommen werden wüten. Für diese Anträge erklärten sich sowohl der Abg. Keil (Soz.), der von der Regie­rung die Vorlegung eines neuen Gesetzentwurfs verlangte, als auch der Abg. Müller (Komm.), der den Regierungsp rrteien den Vorwurf machte, daß sie mit der Demokratie Schindluderei treiben. Die ALgg. Bock (Ztr.), Scheef (Dem.) nnd Bickes iDV ) wandten sich gegen die sofortige Berarnng der Anträge Bazille uizd Keil mit der Begründung, daß die Fraktionen vorher Zeck haben müßten, dazu Stellung zu nehmen. Der Abg. Bazille erwiderte, das Zentrum brauche doch bei der Intelligenz, die es immer auszeichne, keine vorherige Beratung. Der Abg. Scherf (Dem.) ergriff gleichfalls noch einmal das Wort nnd sagte, so­lange das Ermächtigungsgesetz bestehe, habe die Regierung das Reckst, solche Verordnungen zu erlassen. (Abg Müller (Kom.): Ruch wenn der Landtag Einspruch erhebt? Schees: Ja! Mül- ' ker: Ihr seid schöne Demokraten. Großes Gelächter.) Schließ­lich wurde abgestimmt, wobei sich nir die sofortige Beratung der Anträge Bazille nnd Keil nicht die erforderliche Zweidrittel­mehrheit durch die Jastimmen der Bürgervartei, des Bauern­bunds, der Sozialdemokratie und der Kommunisten ergab. Auch die Frage der nächsten Sitzung und ihrer Tagesordnung zeitigte noch lebhaftere Auseinandersetzungen mit dem Ergebnis, daß in der nächsten Sitzung am Mittwoch, den 2. April, die An­träge der Bürgerpariei und -der Sozialdemokratie behandilt werden sollen.

Landtags- rmd Reichstagswahlen a« 4. Mal. Stuttgart, 22. März. Bei einer interfraktionellen Bespre- im Landtag wurde die Vereinvarung getroffen, die Neu- des Württ. Landtags mit den Reichstagswahlen znsam-

menzulegen. Auch die Landtags-Wahlen finden somit am 4. Mai statt.

Die Aufhebung von,Oderämtern.

Stuttgart, 22. März. Die Regierung hat jetzt endlich ihre Entscheidrmg über die Aufhebung von Obcrämtern getroffen. Der heutige Staatsanzeiger enthält eine Verordnung der Re­gierung vom 21. März. Darnach werden aufgehoben das Landgericht Hall, ferner die Amtsgerichte, Oberämter und Amtskörperschaftsvcrbände Blaubeuren, Brackenheim, Neres- heim, Spaichingen, Sulz, Weinsberg und Welzheim. Es wer­den einverleibt der Amtskörperschaftsverband Blaubeuren in Len AmtskörperschastsverbanÄ Ulm, Brackcnheim in Heilbronn, Neresheim in Aalen, Spaichingen in Rottweil, Sulz in Obern­dorf, Weinsberg in Heilbronn, Welzheim in Schorndorf. Die Amtsgerichtsbezirke Gaildorf, Hall, Künzelsau und Oehringen Werden dem Landgericht Heilbronn, die AmtsgerichtÄezirke Crailsheim, Langenburg und Mergentheim dem Landgericht Ellwarchen zugeteilt. Ferner werden zugeteill vom OA. Vlau- beuven die Gemeinden Machtolsheim, Merklingen und Bollin- gen dem Amtsgericht und Oberamt Geislingen, die übrigen Gemeinden nach Ulm; vom OA. Brackenyeim sämtliche Gemein­den nach Heilbronn; vom OA. Neresheim Aufhausen, Bul­dern, Bopfingen, Dirgenheim, Pflochberg, Goldbnrghausen, Ker- kingen, Kirchheim, Oberdorf, Pflaumloch, Nöttingen, Schloß­berg, Truchtelfingen, Unterriffingen und Utzmemmingen nach Ellwangen, die übrigen Gemeinden nach Aalen. Vom, OA, Spaichingen die Gemeinden Balgheim, Böttingen, Bnüsheim, Dürkheim, Egesheim, Königsheim, Mahl'tetten, Nusplingen und Reichenbach nach Tuttlingen, die übrigen Gemeinden nach Rottweil; vom OA. Sulz die Gemeinden Binsdori, Jsingen und Rosenfeld nach Balingen, die Gemeinden Sterneck und Wälde nach Freudenstadt, die übrigen Gemeinden nach Oberndorf; vom OA. Weinsberg die Gemeinden Ammertsweiler und Main­hardt nach Hall, die Gemeinden Bitzfeld, Brätzfeld, Dimbach, Finsterrot, Geddelsbach, Maienfels, Neuhüttcn, RaPPach, Scheppach, Schwabach, Siebenaich, Unrerheiwbach und Wald­bach nach Oehringen, die übrigen Gemeinden nach Heilüronn; vom OA. Welzheim Wäschenbeuren nach Göppingen, Kirchcn- kirnberg nach Backnang, Alfdorf, Grogdembach und Lorch nach Gmünd, die übrigen Gemeinden nach Schorndorf. Die Ver­ordnung tritt hinsichtlich der Gerichtsbezirke am 1. Mai in Kraft. Mit diesem Zeitpunkt treten an die Stelle der aufgehobenen Gerichte die Gerichte, denen die Bezirke der aufgehobenen Ge­richte zugeteilt sind. Im übrigen tritt die Verordnung mit dem 1 . April 19Ä in Kraft.

Einstellung der Verfahren gegen Verordvnuen ans der Inflationszeit.

Stuttgart, 22. März. Unter den Eingängen des Landtags befand sich ein Schreiben des Justizministeriums, das dir Ein­stellung und Niederschlagung von Verfahren wegen Vergehen gegen Verordnungen aus der Inflationszeit zum Gegenstand hat. Es lautet: Nachdem seit Ende v Js. die Geldentwertung nicht mehr weiter fortgeschritten und eine gewisse Festigung der Währung erreicht ist, werden neue Strafsachen wegen Verwei­gerung der Abgabe von Waren gegen Papiermark kaum mehr anfallen und etwaige noch anhängige Strafsachen dieser Art ein öffentliches Interesse an der Durchführung des Verfahrens vielfach nicht mehr erkennen lassen. Auch wird infolge der völligen Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse die Tat in ihren Folgen meist unbedeutend erscheinen und die Schuld -des Täters mit Rücksicht auf die Wirtschaftslage zur Zeit der Tat oft als gering bezeichnet werden können. Unter diesen Voraussetzungen wird sich daher regelmäßig eine Prüfung in der Richtung empfehlen, ob nicht gemäß K 29 Abs. 2 und 3 der Verordnung über Gerichtsverfassung und Strafrechtspflege vom 4 Januar 1924 von Erhebung der öffentlichen Klage ab­gesehen oder nach Erhebung der Klage das Verfahren einge­stellt werden kann. Soweit in allen Fällen dieser Art rechts­kräftig auf Strafe erkannt ist, sind die Akten dein Justizmini­sterium zur Entschließung wegen eines etwaigen Gnadenerwei­ses vorzulegen, falls ein solcher vom Verurteilten erbeten oder auch ohne ein solches Gesuch von Amts tvegen befürwortet wer­den sollte, gez. Beherle.

Der Hitler-Prozeß.

München, 22. März. Am zwecken Tag der Pla'doyers er­griff der Verteidiger Dr. Webers, Dr. Holl, das Wort, um in seiner Verteidigungsrede zunächst die damalige Einstellung des Kampsbundes zu berühren. Den Hauptgrund zu den Ereig­nissen am 8. November sieht Dr. Holl in dem Schcmddokument von Versailles. Mit Nachdruck bestreitet der Verteidiger, daß der wahre Grund für die Errichtung des Staatskomm,ssariats ein angeblicher Putsch der Nationalsozialisten war. Bei der Er­richtung des Genevalstaatskommissariats handelte es sich um die große Abrechnung mit denNovemberverbrrchern", um die Annahme des Kampfes gegen Berlin, in dessen Verlauf Gene­ral Lossow zum Meuterer wurde. Mit der Durchführung die­ses Kampfes wurde auch die Reichsverfassung von Bayern in Bayern und von Bayern zerschlagen und damit sei über­haupt ein Hochverrat auch gegen die Reichsverfassung begriff­lich in Bayern nicht mehr denkbar. Der Lossow'iche Plan der Angora-Diktatur wird sodann eingehend erörtert und betont, daß der Kampfbund bereit war, sich nicht nur hinter Lossow, sondern sogar von Kahr zu stellen, sobald er sich zum Marsch nach Berlin entschlossen hätte. Der Verteidiger legt dann dar, daß tatsächlich die drei den Marsch nach Berlin wollten, und zieht zu diesem Zwecke das in der Gebeimsttzurrg vorgclegie Material heran, was den Staatsanwalt zu der Bemerkung ver­anlaßt, daß der Verteidiger zu weit gehe. Hitler und Weber mußten zu dem Schluß kommen, daß die drei Herren fest znm Handeln entschlossen waren. Die Angeklagten hätte» die Ne- berzeugung gehabt, daß der von der loyalen Macht »ewählie Weg eben der Marsch nach Berlin sei. DieKampfbnnd" - Füh­

rer nahmen aus der Besprechung vom 6. November die Ueber- zeugnng mit, daß die führenden Männer den endgültigen Wil­len zum Handeln nicht aufbrachten. Die Red? Kahrs im Bür­gerbräukeller sollte den politischen Auftakt bilden zu den kom­menden großen politischen Ereignissen. Daß der Plan einer Zerschlagung des heiligen Reichs demschcr Nation nicht zur Wirklichkeit wurde, sei nur -den Angeklagten zu verdanken. ES sei unrichtig, daß die Vorgänge im Bürgerbräu von langer Hand vorbereitet gewesen seien. Es handle sich um einen spon­tanen Entschluß, gefaßt am 7. November, abends, lieber die Verhaftung von Ministern sei am ?. Nove»ib:-r kein Beschluß gefaßt worden. Der -ganze Plan war so, daß er noch eine halbe Stunde vor der Versammlung hätte zurückgenommen werden können, wenn Kahr die erbetene Unterredung gewährt hätte. Drei Gründe seien für Len Umfall der drei Herren bestimmend gewesen: Wehrkreiskommando und Landespolizei waren durch die Besprechungen vorher bereits gegen jeden Putsch eingestellt ferner die Haltung der Bayerischen Volkspartei und des Kul­tusministers Dr. Matt. Im Kriegsrat der Bayerischen Volks­partei, in der Klinik des Hofrats Ammann, sei» jener Aufruf von demPreußen Ludendorff und >ein Anhang' verfaßt wor­den. Der dritte Grund des Umfalls war, daß man sich gegen­über dem Norden gebunden hatte und daß man das Ziel be­halten mußte. Weiter erklärt der Verteidiger, die Angeklagten hätten keine Schuld an dem Blutvergießen, sie hätten Ver­ständigung gesucht. Zur Tat des Angeklagten Weber bemerk Rechtsanwalt Holl zusammenfassend, Weber habe rücksichtslos bekannt, daß er bei der Besprechung am 7. November mitge­wirkt und daß er seine Zustimmung gegeben habe, daß die drei Herren am 8. November ans Telephon gebeten würden, daß damit auf diese Weise den Herren der Abspruch ermöglicht werden sollte. Was später geschah, habe Weber nicht gewußt. Dr. Weber war bereit zum Handeln im Sinne des Lossow'scheu Staatsstreichs, des Seisser'schen Direktoriums und des Kahr- schen Druckes. Unrichtig aber sei, daß er den militärischen Apparat des Bundes aus das Unternehmen eingestellt und die militärischen Führer des Bundes eingeweiht hätte, daß er die Besetzung der wichtigsten Gebäude durch den Kampfbund ange- ordnet habe. Ferner sei unwahr, daß Dr. Weber sein gegebenes Wort nicht gehalten habe. Das gan^: Gefühl des Volkes sträube sich dagegen, daß die Tat Ser Angeklagten Hochverrat sein soll. Auf jeden Fall war am 8. November die stillschwei­gende Duldung der Reichsverfassung für Bayern restlos zurück­genommen. Weiter behauptet er, daß eine Verfassungsände­rung überhaupt nicht vorgenommen wurde. Es wurde lediglich versucht, gegenüber dem Reich eine Personenveränderung her- beizufühven und schließlich fehle das notwendige Tatbestands- Merkmal, das der Gewaltanwendung. Es habe sich nur um Vorschläge gehandelt. Es handelte sich weiter um die Frage, 'ob ein Hochverrat gegenüber Bayern und der bayerischen Verfassung vorli-ege. Es sei hier zu untersuchen, ob am 8. November die beiden wichtigsten Staatsorgane, der Landtag nnd das Gesamdstaatsministerium noch Träger der gesamten Volks- sonveränität waren. Ihm scheine klar zu liegen, daß dieir Frag« mit einem Nein beantwortet werden müßte, da ja die gesamte Gewalt dem Generalstaatskommsssar übertragen war. Es fehlte den Angeklagten auch der Vorsatz und das Bewußtsein der Rechtswidrigkeit. Millionen und ASermillionrn Deutsche er­warteten den Freispruch. Dr. Holl schloß: Geben Sie durch Ihr Urteil unserer nationalen Jugend den Glauben an ihr Va­terland wieder zurück. Geben Sie die Führer zurück, die beru­fen sind, den Kampf für ein großes deutsches Vaterland zu führen! Die Sitzung wurde daraus am Montag vormittag vertagt.

Gegen die Kriegsschuldlüge.

München, 22. März. DerStahlhelm" ^Bund der Front­soldaten) veranstaltete gestern abend im Bürgerbräukeller eiire große Kundgebung gegen die Kri-egsschnldlüge, zu der sich auch der bayerische Ministerpräsident von Knilling und der Innen­minister Schweyer eingefunden hatten. Freiherr von Lersner, -der ehemalige Präsident der Friedensdelegatton in Versailles, forderte am Schluß eines längeren Vorrrags die amtliche Anf- rollung der Kriegsschuldfrage durch die deutsche Regierung. Im Anschluß an das Referat ergriff Ministerpräsident von Knilling das Wort und führte u. a. aus: Abgesehen von gcle- entlichen Aenßerungen von Mitgticoern der Reichsregierung oben wir bisher vergeblich darauf gewarr-ck, daß eine Reichsre­gierung sich ausraffen werde, selbst den Kamvf gegen die Kriegs­schuldfrage aufzunehmen. Eine solche Passivität wird im Aus­land nicht begriffen Wir wollen hoffen, daß das Wahlergeb­nis zur Bildung einer Reichsregierung führen wird, die, frei von sozialistischen Einfluß, bereit rst, den Kampf gegen die Schuldlüge ausznnehmen. Diese Aufgabe ist wichtiger, als die Erwägungen darüber, ob Deutschland in den Völkerbund ein- tritt. Sollte es nicht möglich sein daß das Gefühl der natio­nalen Ehre, Würde und Selbstbehauptung die Oberhand ge­winnt, damit sich Deutschland mit der Neichsregierung zusam- mensindet in dem die Welt erfüllenden Rufe, der niemals ber- stmmnien darf und soll: Nieder mit der Kriegsschutülüge.

Was sich die Sächsische Staatszeitnng leistet.

Die Sächsische Staatszeitnng wird seit geraumer Zeit von zwei linksradikalen Anhängern Zeigners, Zolles und Abg. Edel, geleitet. Auch jetzt noch! Die Regierung hat es bisher aussal- lenderweise nicht für nötig gehalten, den beiden Herren die er­forderlichen Anweisungen zu geben. Nun wird es aber höchste Zeck, daß etwas geschieht, denn in Nr, 44 des Blattes konnte man in einem ArtikelLenin und Ludendorff" folgende Sätze lesen:Die Friedensschlüsse (Brest-Lito-wsk und Bukarest), gegen die Versailles ein Kinderspiel (!) ist, wurden maßgebend für den Versailler Frieden und sind weiter maßgebend für das Mißtrauen, dem alle Kundgebungen des offiziellen DeutschlandS im Ausland begegnen. Das Ausland har ein weck besseres Po-