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Der EnztSler

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Neuenbürg, Montag, den 17. März 1924.

82. Jahrgang

Deutschland.

Stuttgart, 15. März. Der Ausschuß für Innere Verwal- tung befaßte sich mit dem Gesetzentwurf betr. Aenderung des Wahlgesetzes. Der Berichterstatter Haiti er schlug vor, die ein­zelnen Oberamtsbezirke wieder als Wahlkreise zu bestimmen und den Parteien die Möglichkeit zu geben, bis zu 6 aneinanüer- grenzende Oberamtsbezirke zu einem Wahlkreis zu vereinigen. Die Zahl der Abgeordneten soll von lül auf 80 herabgesetzt werden. 56 sollen auf die Bezirke entfallen,. 2t auf die Land­liste. Die Parteien sollen entweder in jedem Oberamtsbezirk einen besonderen Wahlvorschlag machen oder aber in mehreren zu einem Wahlkreis verbundenen BeZ'.rken einen gemeinsamen Wahlvorschlag aufstellen. Die Wahlzettel sollen alle Wahlvor- fchläge enthalten und der Wähler seine Meinung dadurch zum Ausdruck bringen, daß er die ihm nicht genehmen Vorschläge kenntlich macht. Diese Borschläge des Berichterstatters fanden im allgemeinen Zustimmung, doch wollen die Fraktionen sie noch näher durchberaten. Auch Minister Bolz erklärte sich mit den Vorschlägen grundsätzlich einverstanden. Ob Reichs- und Landtagswahlen zusammengelegt werden, wird noch erwogen. Die Beratung wird in der nächsten Sitzung fortgesetzt und soll beschleunigt werden, da die Parteien den Wunsch haben, mit der Wahlarbeit bald zu beginnen und die Kandidaten aufzustellen.

Stuttgart, 15. März. Der Ausschuß kür Innere Vennal­tung behandelte in zwei Sitzungen die Frage der Verringerung der Zahl der Abgeordneten des Landtags und die Frage der neuen Wahlkreiseinteilung. Der Ausschuß beschloß gegen die Stimmen der Bürgerpartei und des Bauernbundes, die Zahl der Abgeordneten auf 80 fsstzusetzen, wovon 24 auf die Land'svor- sihlagslisten und 56 auf die Bezirksvorichlagslisten entfallen sollen. Die bisherige Wahlkreiseinteilung, wonach das ganze Land in 24 Wahlkreise eingeteilt war, wurde fallen gelassen. Der Berichterstatter Hanser (Ztr.) schlug im Einvernehmen mit der Regierung vor, daß die Stadtgemeinve Stuttgart und di« Oberamtsbezirke je einen Wahlbezirk bilden. Jede Wähler­vereinigung hat aber das Recht, bis zu 6 Wahlbezirken zu einem Wahlkreis zu vereinigen. In diesem Wahlbezirksverband kann ein gemeinsamer Wahlvorschlag ausgestellt werden oder jeder der sechs Bezirke einen besonderen Wahlvorfchlag haben. Mer die Stimmergebnisse in diesen sechs Bezirken gelten als eine verbundene Wahlliste. Es ist also sämtlichen Parteien gestattet, nach ihrem Belieben die Wahlbezirke im Lande zu gestalten. Für die Berücksichtigung aus der Laudesvorschlagsliste kommt eine Wählervereinigung nur dann in Betracht, wenn sic min­destens in einem Wahlbezirk ein Achtzigstel der im ganzen Lande abgegebenen gültigen Stimmen (Wahlzahl) oder in drei Wahlbezirken je ein Sechstel davon erreicht hat. Die Vertei­lung der einzelnen Sitze, sowohl 5er Landesvorschlagsliste wie der Bezirkswahlliste, erfolgt für die einzelnen Wählervereini­gungen auf dem Weg des Proporzes (nach den Stimmenhöchst­zahlen), genau wie bei den Gemeinsewahlen. Die Redner sämtlicher Parteien schloffen sich einmütig den Vorschlägen an, so Laß der Antrag des Ausschusses als ein gemeinsamer An­trag sämtlicher Parteien an das Plenum des Landtags kommt. Seitens der Regierung erklärte Minister des Innern Bolz, daß sie mit dem Vorschlag einverstanden wi. Es ergab sich auch noch eine Debatte über den Termin der Landtagswahlen. Die Stim­mung des Ausschusses ging in der Mehrheit dahin, daß die Landtagswahlen entweder am gleichen Tag wie die Reichstags­wahlen (4. Mai) oder spätestens am Sonntag darauf stattsin- den. Letzter Vorschlag dürfte Wohl mit Rümichr darauf, daß bei den letzten Wahlen vor 4 Jahren so viele Verwechselungen der Stimmzettel vorgckommen sind, zum Zuge kommen.

Stuttgart, 15. März. Wie wir hören, wrrd der Landtag am kommenden Freitag, den 21. März, zu einer kurzen Tagung zusammentreten, bei der einige kleinere, jedoch wichtige und dringliche Gesetzentwürfe, die zum Teil eine Aeuderung d,-r für die Landtagswahlen geltenden Bestimmungen bezwecken, beraten werden sollen.

Speyer, 15. März. Der ehemalige Presseleiter der sog. au­tonomen Regierung, Schmitz-Epper, hat neben der rheinischen Arbeiterpartei einerheinische Bauern- und Mittelstandspartei" für die Pfalz und Rheinhessen gegründet, für die bereits eifrig agitiert wird.

Weimar, 15. März. Am Freitag abend hat hier eine Be- sprechung fiaiigefunden, die den Zweck hatte, eine republikani­sche Partei Deutschlands zu gründen. Ein Berliner Vertreter, der anwesend war, entwickelte die Grundsätze dieser Partei und erklärte, die Partei, die sich zur Aufgabe mache, eine politische Erneuerung herbeizuführen, wolle alle Republikaner sammeln und zwar in demokratisch-sozialem Sinne. Man wolle das Parteiprc^ramm der VSPD. übernehmen.

Leipzig, 15. März. Am 20. d. Mts. findet vor dem Reichs­gericht in Leipzig die Hauptvcrhandlung im Spionagevrozeß gegen den französischen Hauptmann Pendaries dÄrmont statt. Der Genannte war Leiter der französischen Spionagezentrale und wurde, als er mit seinen Agenten mit Deutschland in Verbindung treten wollte, auf deutschem Gebiet verhaftet. Von französischer Seite sind zwecks Verhinderung des Prozesses und um die Freilassung ihres Spionagechefs zu erreichen, drei an­gesehene Deutsche, der Oberlandesgerichtsdirektor Minde in Bochum, der Erste Staatsanwalt Schulte-Pelkum in Esten und der Bürgermeister von Wedelstadt in Geilenkirchen verhüttet. Man sieht dem Prozeß hier, der über die Organisation des mit ungeheuren Mitteln arbeitenden französischen Spionage­dienstes Klarheit schaffen wird, mit großer Spannung entgegen.

Berlin, 15. März. Zur Sicherung der Wahlen im besetzten Gebiet wird die Reichsregierung mit den Besatzungsmächten verhandeln. Französische Behauptungen über Milliarden» «rsgaben für die deutsche Wehrmacht werden von deutscher Seite durch genaue Zahlenangaben widerlegt.

Der Svang. ««Wbnnd zu de« Wahle»

Zur Reichstags- mch Landtagswahl hat der Vorstand des

Evang. Volksbunds der in Württemberg 200 OM Wähler um­faßt, folgende Kundgebung beschlossen: Für die kommenden Wahlen mit ihren Kämpfen rufen mir unsere Volksgenoffen, insbesondere die Parteiführer, die Wahlredner und die Zeitungen aller Parteien auf, alles zu tun. damit die Kämpfe vornehmundsachlich geführt und die unvermeid­lichen Gegensätze nicht durch Verhetzung und Verleumdung so verschärft werden, daß nachher ein Zusammenarbeiten zum Wohl unseres bedrängten Vaterlandes unmöglich wird. Seine Mitglieder bittet der Evangelische Volksbund, in ihren Par­teien folgende 3 Forderungen zu vertreren, bzw. nur solche Parteien zu unterstützen, die folgenden Forderungen entspre­chen: 1. Bei Aufstellung der Kandidatenlisten sollen Sachver­ständige nicht bloß für das wirtschaftliche, sondern auch für das kulturelle Gebiet Berücksichtigung finden. 2. Dtt christliche Grundlage des Volkslebens und vor allem die christliche Schule muß unserem Volk erhalten bleiben. 3. In der heutigen Entscheidungsstunde im sozialen Leben darf nicht einseitig die Macht des Arbeitgeber- oder des Arbeitneh- merstandes, sondern muß die Volksgemeinschaft das Ziel sein.

Der Hitler-Prozeß.

München, 15. März. Bei Beginn des heutigen 16. Ver- hcmdlungstags verliest der Vorfitze.ide eine Richtigstellung des Kardinals Faulhaber zu den Darlegungen des Generals Lu­dendorff. Darin wird u. a. der Behauptung entgegengetreten, als habe der Kardinal von dem Plan eines Zusammenschluffes Bayerns und Oesterreichs und der Mtrrnmmg vom Reich ge­wußt. Die Behauptung, der Kardinal habe während seiner Amerikareise die Versenkung derLusitania" als völkerrechts­widrig bezeichnet, sei unrichtig. Weiter habe er in Amerika niemals über die Schuldfrage gesprochen. Schließlich wird zu der Behauptung Ludendorffs, der Kardinal sei. während des Fuchs-Machhcrus-Prozeffes in Amerika gewesen, erklärt, wenn damit die Auffassung vertreten iverden sollte, der Kardinal hätte Grund gehabt, diesem Prozeß auszuweichen, so wäre das eine weitere unwahre Behauptung. Zu diesen Darlegungen erklärt Ludendorff, er behalte sich vor, noch dazu Stellung zu nehmen. Hierauf teilt der Vorsitzende ein Schreiben des Generals von Lossow mit, worin dieser das Erscheinen vor dem Gericht ablehnt. Das Gericht schreitet sodann zu der Verneh­mung des Zeugen Universitätsprofessors Geheimrat Töberl. Der Zeuge, der vereidigt wird, gibt seine Vorgänge im Bürger­bräukeller wider. Er habe bei diesen Vorgängen keinen Moment an dem Ernst Dr. von Kahrs gezweifett, den er aus verschiede­nen Gründen einer Verstellung nicht für fähig hält. Dagegen habe er bei Lossow den Eindruck gehabt, daß cs diesem nicht ernst war. Der nächste Zeuge, Kaufmann Hans Helmuth, bekundet zu der sogenannten Händed-uckszene, Kahr habe die von Hitler Hingehaltene Hand ergriffen und heftig geschüttelt. Hauptmann Hans Berge von der Landrspolizei gibt an, er sei Verbindungsoffizier von der Polizerdirektiun zu General Dan- ner gewesen. Lossow sei bei seinem Eintreffen über die Be­handlung im Bürgerbräukeller außerordentlich erregt geivesen. Für ihn habe der Eindruck bestanden, daß Lossow nicht ernstlich mitmache. Hierauf wird Kaufmann v. Hierach vernommen, der darüber Auskunft geben soll, daß Professor Bauer im Ein­verständnis Kahrs an allen möglichen Wenden öffentlich zum Marsch nach Berlin aufgefordert habe- Zeuge erinnert sich an eine Besprechung der Bezirksführer der vaterländischen Bezirks­vereine Münchens, wo Professor Bau.r geäußert habe, das Wichtigste sei nunmehr, gegen Berlin energisch vorzugehen. Diese Aeußerung sei jedoch nur im Sinne eines gewissen Druk- kes zu verstehen gewesen. In seinen weiteren Darlegungen ist jedoch Zeuge der Auffassung, daß es sich um einen tatsäällichen Marsch nach Berlin gehandelt habe. Da hier ein Wider» pruch in der Aussage liegt, Wird die weitere Vernehmung dieses Zeu­gen in geschloffener Sitzung beschlossen. Weiter wird dann Professor Dr. Wilhelm Bauer, der Präsident der Vereinigten vaterländischen Verbände, aufgerufen. Bezüglich der Aeuße­rung:Nicht los von Berlin!", konoernAuf nach Berlin!" führte Zeuge aus, er habe in Berlin in einem Kreise gesprochen, dem Abgesandte aus allen Teilen des Reiches beiwohnten. Ge­genüber gewissen separatistischen Richtungen habe er besonders betont:N cht los von Berlin!" und habe dann hinzuge-ügt: Auf nach Berlin!". In einer Versammlung im Zirkus Krone in München habe er zum Ausdruck gebracht, daß man der Ber­liner Regierung den Gefallen eines zweiten Kapp-Puisches nicht machen dürfe. Die Frage, ob Kahr ratsächlich einmal von einem Marsch nach Berlin gesprochen habe, verneint Zeuge. Gegen diese Aussage wendet sich der Angeklagte Pöhner, die dem wi­derspräche, was er selbst im GeneraRaatskommissariat gehört habe. Rechtsanwalt Roder fragt Bauer, ob er einem Herrn gegenüber auf dessen Frage:Warum hätte denn Kahr den Marsch nach Berlin unternehmen können und Hitler nicht?", geantwortet habe:Das darf man nicht sagen, sonst kommt Kahr vor den Staatsgerichtshof". Zeuge Bauer bestreitet diese Worte nicht; er könne sich aber nicht mehr genau an die Worte erinnern. Auf eine Frage des Vorsitzenden, wo die Verfassung ausgearbeitet worden sei, erklärt Bauer:In Ber­lin, in den Kreisen des Alldeutschen Verbands*. (Bewegung.) Wetter sagt Zeuge aus, er habe »elbst in Berlin angeregt, es wäre höchste Zeit, etwas zu unternehmen. Man müsse aber vorher etwas schaffen. Darauf sei ihm geantwortet worden: Das ist schon da". Weiter wisse er nichts über diese neue Verfassung. Die Frage der Verteidigung, ob die ihm unter­stellten Verbände die Sache als legal betrachtet hätten, falls Kahr mitgemacht hätte, beantwortet Zeuge dahin, das könne er weder Vereinen noch bejahen, weil die Entscheidung in den Ver­bänden hätte fallen müssen. Rechtsanwalt Roder erwähnt seinen Besuch bei Hitler in Landsberg, wo Hitler ihm erklärt habe, jetzt werde die Ehrenwortbruchfrage geklärt. Bauer hätte ihm (Hitler) erzählt, daß Kahr selbst nicht mehr behaupte, daß

dieses Ehrenwort gebrochen sei. Zeuge Bauer bekundet, er habe mit Hitler gesprochen, daß es wohl zweckmäßig wäre, daß vor Gericht die Ehrenhaftigkeit aller der Herren in der Sache anerkannt würde. Er könne sich erinnern, daß er feststellte, daß Hitler ihm sagte, Seisser hätte er sein Ehrenwort unter Bedin­gungen gegeben. Hierauf stellt Justizrat Schramm die Frage, ob die vaterländischen Verbände, insbesondere derKampjbund" das geflügelte Wort vomMarsch nach Berlin" so auffaffen mußten und ob der Zeuge zugebe, daß speziell derKampfbund" dieser Annahme sein dürste. Bauer bestätigt, daß es dann lei­der durchaus so aufgefaßt wurde. Man wollte aber erst nach Berlin kommen, wenn man uns dort ruft. Justizrat Schramm fragt: Man hätte also Len äußeren Umstand der Hungrrkra- walle dazu benutzt, um sich an die Regierung zu setzen? Bauer bemerkt: Es wäre dann unsere Schuldigkeit gewesen, auch unsererseits unsere Aufgabe zu erfüllen. Auf eine weitere Frage gibt Zeuge an, Kahr habe für die Zukunft die Aeußerung vomMarsch nach Berlin" nicht verboten wissen wollen; er habe nur gesagt, daß diese Fassung nicht glücklich geprägt sei. Die Vernehmung des Zeugen wurde dann abgeschlossen.

Hierauf zieht sich das Gericht zur Beschlußfassung über den Antrag des Staatsanwalts zurück, wonach bei der Vernehmung des Zeugen Jost und bei den wetteren Aussagen des Zeugen von Hierach die Öffentlichkeit auszuschließen sei. Das Gericht beschließt nach dem Antrag des Staarsanwalts und verkündet gleichzeitig Len Beschluß, daß General von Lossow wegen Fern­bleibens von der heutigen Sitzung in die dadurch entstehenden Kosten und außerdem zu einer Geldstrafe von 50 Mark, evtl, fünf Tage Haft verurteilt wird. Daraus wird der Saal ge­räumt.

Nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit folgt die Ver« nehmung des Generals Danner, des Münchner Stadtkomman- danten. Ueber die Vorgänge in der Stadtkommandantur, in der Nacht vom 8. bis 9. November sagt Zeuge aus, er habe da­mals zur Verhinderung eines Namensmitzbrauchs ungeordnet, daß nur Befehle, die von ihm persönlich gegeben werden, Gel­tung haben. General Lossow sei nach seinem Eintreffen außer­ordentlich zornig gewesen und er konnte keinen anderen Ein­druck haben, als daß Lossow niemals ernstlich mitgetan habe. Justizrat Schramm: Besteht nicht die Möglichkeit, daß Lossow erst, nachdem er gesehen hat, welche Maßnahmen schon getroffen waren, in seinem Entschluß, mitzumachen, vxrnkend geworden ist? Danner hat diesen Eindruck nicht gehabt. Hitler fragt, ob die Generale und Offiziere Lossow gehorcht hätten, wenn er bei der neuen Regierung stehen geblieben wäre. Danner: Wir haben uns gar nichts anderes vorgestellt, nachdem wir doch am Tage vorher unsere Instruktionen erhalten hatten. Hit­ler: Würden die Herren: wenn Lossow gesagt hätte, um daS Aeußerste zu verhüten, mache er mit, ihm die Gefolgschaft ge­leistet haben oder hätten die Herren getagt, sie machten nicht mit? Danner glaubte. Laß die Herren auf ihrer ursprüng­lichen Entscheidung stehen geblieben wären. (Bewegung.) Aus eine Frage der Verteidigung, ob Lossow bei der Offiziersbespre­chung am nächsten Tage auch mttgetsftt habe, daß Kahr in die­ser Besprechung auch von einem anormalen Weg gesprochen hätte, meint Zeuge Danner, Las Wort sei gefallen. Die Ver­teidigung kommt dann eingehend auf die Frage des Wässerige» brauchs am 9. November, vormittags, der der Residenz zu spre­chen. General Danner erklärt, es hocke der ausdrückliche Wille bestanden, unter allen Umständen Blutvergießen zu verhindern. Zeuge stellt fest, daß von der andern Seite gefeuert wurde. Auf weitere Fragen der Verteidigung erklärt Danner, daß besondere Weisungen an die Abteilungen der LanLespolizf bei der Residenz von Seiten der Kommandantur nicht ergangen seien. Diese habe nach den allgemeinen Vorschriften gehandelt. Schließlich wird noch der Stadtrat Rechtsanwalt Nußbaum über die Vorgänge im Rathaus und insbesondere über die Gei- sclverhastung vernommen. Er habe von den in das Rathaus eindr lügenden Nationalsozialisten einen Gewehrkolbenschlag er­halten. Die Geiseln seien beschimpft, bespuckt, geschlagen und dann zum Bürgerbräukeller gebracht worden. Vor ihren Oh­ren sei dann erklärt worden: Wenn die bleichswehr aus uns schießt, werden die Gefangenen nieder geschossen. Unter fort­währenden Bedrohungen seien dann die Gefangenen auf ein Lastauto verladen und zmn Perlacher Forst gefahren worden. In Hohenkirchen seien sie dann in Freiheit gesetzt worden. Der Vorsitzende verliest dann einen Brif des Generals Los­sow, der zu den Aussagen Hitlers Stellung nimmt und auf eine Besprechung am 30. April 1923 verweist, zu der auch Hitler und Kriebel erschienen waren, Lossow stellt darin fest, daß nur ein bösartiger Mensch in seinem Verhalten am 30. April Wortbruch oder Ehrenwortbruch erblicken könne. Hitler bleibt bei seiner Behauptung, daß der General sein Wort gebrochen habe. Hierauf beantragen mehrere Verteidiger» einen Bor­führungsbefehl gegen General von Lossow zu erlassen Staatsanwalt Erhardt stellt noch fest, das, was seinerzeit am 1. Mai geplant war, ergebe sich mit absoluter Klarheit aus dem Beweismaterial, worauf der Vorsitzende die Sitzung schließt- Nächster Berhandlungstag: Montag vormittag.

Aussperrungen unter französischer Regie.

Darnlstabt, 14. März. Etwa 300 Arbeiter die im Dienst eines französischen Unternehmens ssanden, das die hiesige Loko- motivwerkstätte unter französischer Regie gepachtet hatte, wur-. den ausgesperrt, da sie infolge des dauernd sinkenden Werts deS französischen Franken wertbeständige Löhnung gefordert hatten. Der Direktor des Werks wich anfangs den Auseinandersetzun­gen aus. Als endlich eine klare und bestimmte Antwort ge­fordert wurde, erfolgte ohne jede weitere Erklärung die Aus­sperrung.

Verzicht de- »reisausschuffes »ns die Bermittler-Tiitigkett.

Speyer, 14. März. Die Franzosen fahren fort, für ihre Bestrebungen, die Pfalz von Bayern und dem Reich losznlösen, Stimmung zu machen. So wurde in einem Havas-Kommen-