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Preise freibleibend, NaMerhebung Vorbehalten. Preis einerNummer lOSold- pfennige.
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Sirokonto Nr. 24 bet der O U.-Sparkass, Neuenbürg.
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Amtsblatt wr Sen Vberamtsbezirk Neuenbürg.
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Freitag, den 14. März 1824.
Die einspaltige Petitzeile ost. deren Raum im Bezirk» 15, «usterh 20 Koldpsenni- mit Jns.-Steuer. Kollekt - anze>gen >00 Proz Zuschlag. Offerte u. Auskunitcrreilung 2Mlll.^Rek,..Zeileb0G»ld- Pfennig.
Bei größeren Austräger! entsprechender Rabatt, der irrste des Mahnverfahren» hinfällig wird, ebenso Ncnr- Zahlung nicht innerhalb » Tagen nach RechnnngS- datum «rsolgt Lei Tarifveränderungen treten sofort alle früher. Vereinbarungen außer Kraft.
Arrnsprecher Rr. 4. Für teletonische Auftrag» wird keinerlei Gewähr über
nommen.
82. Jahrgang.
Deutschland.
Speyer, 13. März. Der Sonderausschuß der Rheinlandkommission empfing Vertreter der pfälzischen Bezirksämter, Städte und Gerichtsbehörden. Allen Geladenen war Gelegenheit geboten, freimütig und eingehend alle ihre Beobachtungen und Wünsche Äarzulegen. Der Sonderausschuß wird noch zwei Tage in der Pfalz bleiben. (Wenn er fort ist, wird es den Freimütigen an Hals und Kragen gehen. Schristl)
Leipzig, 12. März. Vor dem StaarSgerichlshof zum Schutze der Republik begann heute unter dem Vorsitz des Reichsgerichts- rates Riedner der Parchimer Mordvcozeß gegen die Angeklagten Rudolf Hösch, Bernhard Jurisch, Paul .Zabel, Georg Kaiser, Hermann Zauz und Emil Wiemeher, die beschuldigt sind, den landwirtschaftl chen Arbeiter Kadow. weil er im Verdacht stand, ein kommunistischer Spitzel zu sein, mißhandelt und schließlich ermordet zu haben.
Aufhebung der Kreisregicrmrgen und andere Abbanmaßnahmen.
Stuttgart, 12. März. Das Staatsministerium hat am 10. März d. Js. auf Grund des Ermächtigungsgesetzes vom 24. Dezember 1923 eine Reihe von Verordnungen erlassen. Die erste Verordnung hebt die Kreisregierungen mit Wirkung vom 1. April 1924 an auf. Die den Kreisregierungen durch Gesetz übertragenen Geschäfte werden durch Verordnung des Staatsmi- nisteriurns oder mit dessen Ermächtigung durch Ministerialver- fügung anderen Behörden überwiesen, wobei auch das Verfahren abweichend von bestehenden gesetzlichen Vorschriften geregelt werden kann. Für eine begrenzte Uebergangszeit kann bestimmt werden. Laß Abwicklungsstellen der Kreisregierungen für die Erledigung bestimmter Gruppen von Geschäften oder einzelner Geschäfte zuständig bleiben. Je auf den 1. April 1924 werden sodann ausgehoben die Stelle des LanÄeswohnungsinsvektors, diese bis auf weiteres, und die staatlichen Salinen Hall und Sulz. Die Erledigung der bei den beiden Salinen noch anfallenden Geschäfte übernimmt die Bauabteilung des Finanzministeriums. Durch eine Aenderung des Forstpolizeizesetzes wird die Entsche dung über WaldausstockungSgeiuche der Fürstdirektion übertragen. Die befreiungsweise Gestattung einer von der Regelvorschrift des Gesetzes abweichenden Art der Farrenhal- tung und die gleiche Gestattung des Betriebs des Hufbeschlaggewerbes durch Ungeprüfte werden den Oberämtern, in Stuttgart dem Polizeipäsidium überwiesen. Eine weitere Verordnung setzt für das Rechnungsjahr 1923 die von den Gemeinden zu bezahlenden Gebühren für den Schularzt auf 15 Goldpfen- nig für jedes Kind und für jede vom staatlichen Jmpfarzt vorgenommene gelungene öffentliche Impfung auf 50 Goldpfennig fest. Eine letzte Verordnung vereinfacht das Verfahren in Bausachen nach der Bauordnung in verschiedenen Punkten und ergänzt den Sporteltarif durch Einfügung einer jährlichen Sportel von 20—1000 Goldmark für das Absehen von Zwangsmaßregeln im Sinne des Art. 120 Ws. 3 der Bauordnung.
Französische Falle.
Es war geplant, am 11. oder 12. März einen Sönderzug von Freiburg zur Basler Fastnacht abzulassen. Wie nun die „Freiburger Tagespost" mitteilt, besteht die Vermutung, daß dieser Sonderzug zu politischen Zwecken hätte ausgenützt werden sollen und zwar würde die Verwirklichung des Planes dazu gedient haben, den Franzosen Material zu verschaffen, um der Welt, vor allem der Reparationskommimon, einen neuen Beweis zu liefern, daß Deutschland sehr wohl in der Lage sei, die von ihm geforderten Reparationsleistungen zu, erfüllen. Der Sonderzug wurde dann verboten. Wie die Behörde feststellte, hatten sich etwa 100 Personen in die dafür aufgelegte Liste ern- getragen. Bei ihrer Vernehmung stellte es sich heraus, daß es nur in seltenen Fällen die Vergnügungssucht war, die sie nach Basel trieb, sondern das Verlangen, einmal zu Geschäftszwecken an einem Wochentage dorthin zu kommen, ohne die lange Zeit bis zur Erteilung eines Paßvisums abwarten zu müssen und auch das Bestreben,, die hohen Kosten zu sparen.
Kahrs „Wirtschaftskräfte der Landwirtschaft und Industrie".
Berlin, 12. März. Im Münchener Prozeß hat Herr von Kahr von den „Wirtschaftskräften der Landwirtschaft und Industrie" erzählt, die bereit gewesen wären, zusammen mit ihm einen „Druck" auf die unnationale Reichsregicrung auszuüben. Herr von Kahr hat gleichzeitig gemeint, daß diese „Druck-Kreise" dem damaligen Kanzler Stresemann bekannt gewesen wären. Das wird von der „Zeit" heute lebhaft bestritten. Allerdings hätten, wie es dort weiter heißt, diese Druck-Veilchen nicht ganz im Verborgenen geblüht. Es wird in der Beziehung an eme Kundgebung des Brandenburgischen LandbundS vom 2. November erinnert, die mit dem Bekenntnis schloß: „Das nationale Deutschland steht hinter Kahr!" Schon vorher, am 27. Oktober, hatten die Vorsitzenden der deutschnationalen Landesverbände eine Erklärung verfaßt, die gleichfalls volle Ucberein- stimmung mit dem „antimarxistischen Vorgehen des Herrn von Kahr" bekundete. Schließlich haben dann am 17. November, also nach dem Hitler-Putsch, die Vereinigten vaterländischen Verbände die Regierung Stresemann „in jeder Form" abgelehnt und Kahr als den geborenen Führer erklärt, der „die gesammelte Macht des bayerischen Staates für die Wiedergeburt des Reiches aus nationalem Geiste einsetzen" würde. Die „Zeit" meint, wenn Kahr aus begreiflicher Diskretion schw'eze, hätten die Herren vom Brandenburgischen Landbund, von den deutschnationalen Landesverbänden usw. nunmehr Anlaß, sich über die damaligen Druckmittel näher zu äußern.
Der Hitler-Prozeß.
München, 12. März. Nach Verlesung einiger Schreiben durch den Vorsitzenden wird heute nachmittag die Vernehmung des Zeugen Dr. von Kahr fortgesetzt. Rechtsauwalt Holl stellt fest, Aufseß habe am 20. Oktober bei den Bojaren im Auftrag Kahrs ausgeführt, Reichsarbeitsminister Brauns sei heute im
Generalstaatskommissariat gewesen. Es wurde ihm erklärt, seine Anwesenheit sei nicht weiter ..rwünicht. Auch die Erzbergermörder könnten ruhig ihrem Beruf nachgshen. Kahr bestreitet, Aufseß einen Auftrag gegeben zu haben. Rechtsanwalt Holl erklärt ferner, daß am 9. November, vormittags, Lossow zu ihm und zwei anderen Herren gesagt habe: Wir wollten ja den Staatsstreich machen, lediglich über Sie Zeit des Losschlagens waren wir nicht einig. Kahr erwidert: Wenn diese Erklärung in dem Sinne einer militärischen Aktion gemacht sein sollte, was ich für ausgeschlossen halte, könnte ich sie nichi decken. — Es folgt dann eine Reihe von Fragen der Verteidigung darüber, wie sich Kahr den Druck auf den Reichspräsidenten hinsichtlich des Direktoriums gedacht habe und wie die Sache geplant gewesen sei, wenn Ebert auf solche Pläne überhaupt: nicht emgehen würde. Kahr stellt fest, Laß man gehasst habe, cs werde gelingen, das Direktorium auf loyalem Wege über den Artikel 48 der Reichsverfassung zu erreichen. Zeuge bestreitet. Laß er den Zeitpunkt des Losschlagens bestimmen wollte. Es war außer Zweifel, daß eine derartige Umwandlung der Reichsregierung einen Rückschlag auf die preußische Regierung haben würde. Was geplant war, war als loyale Aktion geplant. Aus weitere Fragen erklärt Zeuge, es sei richtig, daß ihm von General Seeckt militärische Hilfe angeboten worden sei. Er habe aber dafür gedankt, weil er sie nicht mehr benötige. Die Frage der Verteidigung, wie der Druck auf die maßgebenden Faktoren in Berlin ausgeübt werden sollte, beanrworret Kahr dahin, daß in dieser Zeit der politischen Dissonanz und der großen Erregung im Norden Verhandlungen geführt wurden'und daß in diesen Verhandlungen die Landwirtschaft und Industrie eine sehr wichtige Rolle gespielt habe. Er habe wiederholt betont, daß die Errichtung eines Direktoriums in erster Linie von den norddeutschen Kreisen betrieben werden müßte. — Von der Verteidigung werden weitere Fragen aufgeworren, die vom Vorsitzenden nicht zugelassen werden. — Auf die Frage Hitlers, mit welchen Persönlichkeiten aus dem Norden Kahr über dieses Direktorium verhandelt habe, erwiderte Kahr, er habe mit Minoux gesprochen, der aber ausdrücklich erklärt habe, daß eine gewaltsame Aktion nicht in Frage komme. Er habe auch mit Tirpitz und mit Scheer darüber gesprochen. — Hitler stellt noch ähnliche Fragen, die aber von dem Vorsitzenden zurückgewiesen werden. — Rechtsanwalt Roder wollte wissen, ob die Aussprache, die Lossow bei der Jnpflichtnahme au die Truppen gehalten habe, vorher mit Kahr besprochen worden sei. Kahr berief sich hier auf das Dienstgeheimnis. Justizrat Zeschwitz erklärte auf eine aufgeworfene Frage, in der Nacht zum 11. November habe Kahr in der Kaserne gesagt: „Hitler und ich haben dasselbe gewollt; Hitler ist nur vorgeprellt." Kahr erklärte hierzu, er wisse, daß Zeschwitz in eine heftige Auseinandersetzung mit Lossow geraten sei. Er lehne es aber ab, gesagt zu haben, daß Hitler und er dasselbe gewollt hätten. Im Verlaufe des weiteren Frage- und Antwortspieles wird erklärt, daß Pöhner im Aufträge Ehrhardts die Unterredung mit Kahr gewünscht habe. Weil .Ehrhardt in Nordbahern ein Aufmarsch- bzw. Operationsgebiet erhalten wollte. Zeuge hält es nir ausgeschlossen, daß er den Ausdruck „Zivilgouverneur" gebraucht habe. Auf Ersuchen des Vorsitzenden schildert der Angeklagte Pöhner, daß er im Aufträge Ehrhardts, der geäußert hatte, es müsse jetzt endlich Ernst gemacht werden, durch Frick um die Aussprache ersucht habe. Pöhner will sich genau an den Ausdruck ..Zivilgouverneur in Sachsen und Thüringen" erinnern. Aus den Aeußc- rungen Kahrs habe er entnommen, daß es sich vielleicht doch um etwas anderes handele, als um irgend einen Kommissar. Kahr erklärt, für ihn habe es sich nur darum gehandelt, einen Zivilkommissar zu bestimmen. Er habe ausdrücklich den Vorbehalt gemacht, daß die Bestellung nicht von ihm ausgehen könne, sondern Sache des Gesamtmimsteriums >ci im Benehmen mit der Reichsleitung. — Oberamtmann Frick betont zu dem Fragenkomplex, daß bei der Besprechung mit Pöhner von Kahr von dem Posten eines Avilgouverneurs in Thüringen gesprochen habe, was aber von Kahr bestritten wird. — Auf die Frage des Rechtsanwalts Hemmeter, ob wegen der in Aussicht genommenen Persönlichkeiten mit den maßgebenden Reichsstellen irgendwie verhandelt wurde, erklärt der Zeuge, hierzu habe kein Anlaß bestanden, denn erst in dem Moment, wo der Aufruf seitens des Wahrministeriums verbreitet wurde, konnte das Gesamtministerium in die Verhandlungen eintreten. Rechtsanwalt Hemmeter glaubt Grund zu der Behauptung zu haben, daß der Druck auf den Reichspräsidenten damals schon beschlossen war. Der Angeklagte Pöhner bemerkt, er habe schon damals diese Dinge als politische Lächerlichkeiten bezeichnet. Er möchte ausdrücklich betonen, daß, nachdem die Aeußerung von den poetischen „Bagatellen" wiederholt worden sei, sie in diesem Zusammenhang nicht richtig war. Auf verschiedene wertere Fragen des Rechtsanwalts Hemmeter erklärt Zeuge, Kapitän Ehrhardt im September nur flüchtig gesprochen zu haben.
Nachdem der Vorsitzende die Vertagung der Sitzung bor- geschlagen hatte, ersuchte Staatsanwalt Erhardt, den Rechtsanwalt Dr. Nußbaum in der morgigen Sitzung als Zeuge über die Geiselverbaftungen zu vernebmen. — Hitler hält die Vernehmung Nußbaums für überflüssig, da die Verhaftung von ihn: selbst zugegeben werde. Von Seiten der Verteidigung wird gegen die Unterbrechung der Vernehmung Kahrs Einspruch erhoben. Schließlich wird die Sitzung auf morgen vormittag vertagt, nachdem der Vorsitzende erklärt hatte, daß über die Vernehmung Nuß baum s noch Beschluß gefaßt werde. _
Ausland-
Genf, 12. März. Der Völkerbund hat nun eine Regelung in der Memelfrage getroffen: das Memelgebiet gilt als autonomes Gebiet, das von einem Gouverneur und einem Direktorium, von der litauischen Regierung ernannt, verwaltet wird Memelstrom und Hafen von Memel werden internationalisiert. Die Memeler Bürger werden den litauischen Staatsangehörigen rechtlich gleichgestellt.
Paris, 12. März. Der Finanzausschuß der französische» Kammer hat das Ermächtigungsgesetz abgelehnt.
Kairo, 12. März. Die Verhandlungen über eine friedliche Lösung des Stre.tes wegen des Grabmals Tutanchamens sind mißglückt. Die ägyptische Regierung hat ihr Anerbieten, der Gräfte Carnarvon eine neue Konzession zu gewähren, zurückgezogen.
Frankreichs Mindestforderungen.
London, 12. März. Der neuerdings iehr häufig gut unterrichtete Pariser Berichterstatter des ..La ly Herald" glaubt, in der Lage zu sein, die französischen Minimalsorderungen in der ReParations- und Sickierungsfrage angeben zu können. In der Reparationssrage verlangt Frankreich einen großen Barvorschuß auf zukünftige Reparationsliefe rungen, die Streichung de: interalliierten Schulden unter gleichzeitiger Beseitigung der Bonds der Reihe C des Reparationsvlans vom Mai 1921, Li« Aufrechterhaltung einer „nominellen" Besetzung des Ruhrgebietes, bis Deutschland seine Verpflichtungen erfüllt hat, Aufrechterhaltung der Nutschen Kohlenliestrungen, Herabsetzung der Reparassönssumme von 50 Milliarden Goldmark auf etwa 33 Milliarden Golömark, von denen Frankreich 26 erhallen soll. In der Sichernngsirage soll Poincare bereit sem au? Militär- konventioneu. die Von England stets abgelehnr wurden, zu verzichten, wenn in Zukunft häufige Unterhaltungen zwischen englischen und üanzösistben Generalstabsche's eingeführt würden. Dafür verlangt Frankreich allerdings auch noch eine Garantie für Polen und die Tschechoslovakei.
Aus Stadt. Bezirk und Umgebung.
— Durch Entschließung des Staatspräsidenten ist Forstmeister Frhr. v. Gaisberg-Helscnberg in Neuenbürg seinem Ansuchen entsprechend in den bleibenden Ruhestand versetzt worden.
Neuenbürg, 14. März. Fast vollzählig war die gestrig« außerordentliche Hauptversammlung des Liederkranzes in der „Eintracht" von den aktiven Mitgliedern besucht. Nach Aufnahme einer größeren Zahl neuer Mitglieder und Uebertritts passiver zu den aktiven Mitgliedern ging Vorstand Gollmer alsbald auf die eigentliche Veranlassung der Einberufung der Hauptversammlung ein: Der bewährt« Chorleiter, Oberreallehrer Widmaier, hatte in der am Montag stattgehabten Ausschußsitzung seinen Rücktritt erklärt. Die Gründe, welche er hierfür ins Feld führte, und die ein hohes Maß von Opfersinn bekundeten — brachte er doch seine Person als Opfer dar, um Len im Gange befindlichen Zusammenschluß- Bestrebungen nicht hinderlich im Wege zu lein — mußte auch der Ausschuß anerkennen. Dieser habe einstimmig beschlossen, der Versammlung den Vorschlag zu machen, den hochverdienten Manne, welcher den Verein annähernd 23 Jahre leitete und zu hochansehnlichen Erfolgen führte, unter dankbarer Anerkennung seiner vielseitigen Verdienste um den „Liederkranz" und Ueberreichung eindr Urkunde zum Ehrendirigenten zu ernennen. Einstimmig gab die Versammlung unter Beifallsäußerungcn ihre Zustimmung zu diesem Vorschlag. Anschließend daran machte der Vorstand Mitteilung von den weiteren Schritten, welche der engere Ausschuß in der Dirigentenfrage unternahm. Als nächstliegend habe eine Abordnung des Ausschusses sich mit Herrn Hauptlehrer Fleig ins Benehmen gesetzt und diesen befragt, ob und unter welchen Bedingungen er den „Liederkranz" übernehmen würde. Herr Fleig betonte, daß er Dirigent der Sängervereinigung „Freundschaft" sei. Zwei Vereine am gleichen Platze könne er nicht leiten, dies sei unmöglich. Komme eine Vereinigung mit der „Freundschaft" zustande, dann stelle er sich zur Verfügung. Im weiteren gab er noch die Bedingungen bekannt, welche Herr Fleig stellte; sie sind durchweg technischer Natur und ihre Annahme sei als selbstverständlich zu betrachten. Als besonders wichtig sind zu erwähnen vollzähliger und pünktlicher Probenbesuch, tatkräftige Unterstützung zur Leistung einer zielbewußten Probenarbeit. Herr Fleig erklärte, daß die Mitglieder Nr „Freundschaft" grundsätzlich zu einer Verschmelzung beider Sängervereinigungen bereit seien. Sie hätten nur den Wunsch ausgedrückt, eine formelle Einladung zu erhalten. Er, der Vorstand, hätte sich in diesem Sinne an den Vorstand der „Freundschaft", Herrn Gauß, in einem Schreiben gewandt. So kam eine gemeinsame Ausschußsitzung beider Vereine am Mittwoch zu Stande. Die Mitglieder beider Ausschüsse ließen sich unter Beiseitesetzung alles etwa Trennenden einzig von dem erhebenden Gedanken des Gelingens eines Zusammenschlusses leiten. Das Ergebnis darf als ein im Interesse des Gesanges und des Zustandekommens eines großen Gesangvereins hocherfreuliches bezeichnet werden. Die Sänger der „Freundschaft" treten geschlossen in ihrer seitherigen Stärke von 16 Mann in den Liederkranz über, von den inzwischen weiter dort eingetretenen Sängern darf gleiches erhofft »erden. Der Name ,,Liederkranz" bleibt bestehen, ebenso der Ausschuß desselben in seiner gegenwärtigen Stärke, die „Freundschaft" entsendet aus ihren Reihen die gle che Zahl Ausschußmitglicdcr (5) in den Ausschuß, die Vorstandschaft bleibt in der bisherigen Besetzung durch den Liederkranz bis zur nächsten Generalversammlung. Wegen des Notenmaterials einigte man sich nach längerer Aussprache dahin, daß Musikalien und Noten in den Besitz des Liederkranzes übergehen und notwendige Beschaffung neuen Materials auf gemeinsame Rechnung geht. Als Dirigent kommt Herr Hauptlehrer Fleig in Betracht, der unter diesen Voraussetzungen seine Zusage gab. Der Vorstand schloß seine Darlegungen damit, daß nach der ganzen Sachlage di? Lösung als eine kluge zu betrachten sei und bat die Versammlung unter reiflicher Ueberlegung um ihre Zustimmung zu den von den beiderseitigen Ausschüssen getroffenen Abmachungen. An der hierauf einsetzenden Aussprache beteiligte sich außer dem Vorstände eine größere Zahl von Mitgliedern. Es darf erfreulicherweise festgestellt werden, daß alle Ausführungen im Sinne eines Zusammenschlusses lauteten, wenn auch die Mei-