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Aerrrsprecher »r. 4. Für tdlelonische Aufträge wird keinerlei Gewähr über- nowmen.
mrg, Donnerstag, den 13. März 1824.
82. Jahrgang
Deutschland.
Stuttgart, 11. März. Auf die Kleine Anfrage des Abg. Ehrhart betr. Annahme des Notgelds der Reichsbahn hat das Jinanzmin.sterium geantwortet, daß die Einlösung der von der Reichsbahndirektion Stuttgart ausgegebenen Papiermarkgutscheine in >der Hauptsache Lurchgeführt ist und daß das nicht wertbeständige Notgeld des ReichsverkehrsministeriumZ nur noch in Beträgen von 500 Milliarden an aufwärts in Umlauf gesetzt wird. Das wertbeständige Notgeld der deutschen Reichsbahn ist voll gedeckt, bis jetzt noch nicht zur Einlösung aufgerufen und wird von allen Postkassen Les Landes in Zahlung genommen, nur nicht im Postscheckverkehr, der aus Rentenmark eingestellt ist. Die Kassen der Reichsfinanzverwaltung sind er- mächigt, dieses Notgeld in Zahlung zu nehmen. Die . Aemter der Reichsbahndirektion Stuttgart haben Weisung, mit den beteiligten Kaffen in Verbindung zu treten, sobald sich Anstände ergeben.
Stuttgart, 12. März. Die Kommunisten hielten im Dinkelackersaal eine Versammlung ab, nach deren Schluff einige hundert Teilnehmer unter dem Gesang kommunistischer Lieder durch die Tübinger Straße zum Stadtinnern zogen. Bei der Torstraße wurden sie von der Schutzmannschaft zum Auseinandergehen aufgefordert, was die Kommunisten mit Jodeln und Pfeifen beantworteten. Die Schutzmann, chast trieb daher die Demonstranten mit blanker Waffe auseinander.
Berlin, 12. März. Der Streit um die sozialdemokratische Kandidatenliste in Berlin ist nunmehr durch Diktat des Parteivorstands entschieden worden. Wie der „Vorwärts" heute mitteilt, hat der Parteivorstand einstimmig entschieden, daß die Kandidatenliste, wie sie aus den Abstimmungen vom letzten Samstag hervorgegangen war, zu gelten hätte, und daß der Antrag der Adolf Hoffmann und Genossen aus nochmalige Einzelabstimmung unzulässig sei. Herr Adolf Hoffmann und seine engere Freundschaft ist dabei ausgefallen. Die Listen sind trotzdem radikal genug. Sowohl in Berlin wie in Teltow- Beeskow sind ehemalige Unabhängige die Spitzenführer, hier Crispien, dort Zubeil.
Berlin, 12. März. Dr. Stresemann wird nicht ans der Reichswahlliste der Volkspartei, sondern in Teltow-Beeskow kandidieren. — Die Offiziervereine, dazu noch der Deutsche Reichskriegerbund Khffhäuser und Stahlhelmbund erlassen eine Kundgebung zu der jüngsten Note der Borschafterlonfercnz, in der alle Schichten und Stände, ohne Unterschied der Partei, des Geschlechts und der Konfession aufgefordert werden, mit scharfem Nachdruck auf die Regierung einzuwirt'en und sie zur Ablehnung neuer Vergewaltigungen und Versklavungen von Frankreich zu zwingen.
Der Hitler-Prozeß.
München, 11. März. Um 4 Uhr nachmittags wurde die Oeffentlichkeit der Sitzung wiederhecgestellt, nachdem die nichtöffentliche Sitzung bis ^2 Uhr gedauert hatte. Aus eine Frage des Rechtsanwalts Dr. Roder erklärte Dr. von Kahr, daß eine gemeinsame Besprechung mit den Herren Lossow und Seiger vor seiner Aussage nicht stattgefunden habe. Auch die im Vorverfahren gemachten Aussagen seien einzeln ausgearbeitet worden. Auf eine Frage des Justizrats Lüdgebrune erwidert Zeuge, daß im Zusammenhang mit der Einrichtung des Generat- staatskommiffariats und der Verhängung des Ausnahmezustandes alle öffentlichen Versammlungen verboten worden seien. Rechtsanwalt Roder fragte, welche Befugnisse Kahr als Generalstaatskommissar hatte. Zeuge erklärt, darüber nichts sagen zu können, weil es sich hier um einen Bestandteil des Ministerrates handle. Das Gericht beschließt hierauf. Laß diele Frage für die Schuldfrage mit von Bedeuiung fei und daß Zeuge hierfür auch vom Amtsgeheimnis nicht entbunden sei. Weiter stellt Rechtsanwalt Roder die Frage, warum von Kahr Kapitänleutnant Ehrhardt und Hauptmann Weiß, der den Marsch nach Berlin gepredigt habe, nicht verhalten ließ und warum eine ganze Reihe von Reichsgcsetzen unter deni Generalstaatskommissariat nicht vollzogen wurde. Auch au Roßbach sei der Haftbefehl nicht vollzogen worden. Rechtsanwalt Kohl behauptet, daß der Generalstaatskommissar über die ihm verliehenen Rechte hinausgegangen sei, so daß von der Reichsversassung in Bayern zum Schluß überhaupt nichts mehr übrig bleibe. Die Verteil» gung werde Nachweisen, daß nicht die Angeklagten sondern die Herren des Generalstaatskommissariats die Reichs- Verfassung abgeändert haben. Rechtsanwalt Holl befaßt sich mit verschiedenen Erklärungen der Bayerischen Volkspariei, aus denen ein großer Widerspruch zwischen der größten in Bayern herrschenden Partei und dem Generalstaatskommissariat sich ergebe. Wenn Kahr aus eigener Machtvollkommenheit gehandelt habe, dann sei das ein Beweis dafür, daß sich Kahr über die Verfassung hinweg zum Diktator gemacht habe. Sei Las der Fall, dann sei ein Hochverrat in der Richtung gegen Bayern gar nicht vorhanden. Man könne von einem Landesverrat gegen Bayern nicht mehr sprechen. Rechtsanwalt Roder wirft die Frage auf, auf Grund weicher gesetzlichen Bestimmung sich Kahr für befugt hielt, die Absetzung Lossows zu verhindern. Rechtsanwalt Holl will Auskunft haben, wer die seinerzeitige Beschlagnahme des Reichsbankgeldes der Staatsbank Nürnberg angeordnet habe, ferner darüber, daß die Steuer- erträgnisse des bayerischen Staates bis auf weiteres nicht an Lie Reichskasse in Berlin abgeführt werden. Rechtsanwalt Mayer betont, der springende Punkt des Prozesses sei, inwieweit Kahr gegenüber den Reichsbehörden eine Befehlsgewalt für sich in Anspruch genommen habe. Rechtsanwalt Lemmeter dich bi» in dir Reichswehr hinein sich die Machtvollkommenheit erstreckt habe. Justizrat Schramm sieht in der rechtlichen Sete den Kernpunkt des Prozesses. Rechtsanwalt Götz fragt, ob es richtig sei, daß Kahr di« Schutzhaft verhänge« ließ, «ud verfügte, diese Haft nach Art der «rbeitssträfliuge r»
vollziehen. Das Gericht beschloß nach kurzer- Beratung, die Zulässigkeit sämtlicher Fragen abzulehnen.
Hierauf bewegte sich die Fragestellung der Verteidigung nach anderer Richtung. Die Frage, warum Kahr das Verlangen der Reichsregierung, die Reichsbefehlsgewalt auf den normalen Zustand wiederherzuftellen, abgelehnt habe, beantwortet Kahr aus Gründen des Amtsgeheimnisses nicht. Weiter erklärt Kahr, er habe sich in seiner programmatischen Rede am 8. November nicht als Diktator bezeichnen wollen. Ist dem Zeitpunkt, wo die wenigen Minister, die nicht in Schutzhaft genommen waren, in Rogensburg waren, sei er Inhaber der ganzen Gewalt gewesen. Es sei dies die Machtfülle gewesen, die ihm auf Grund des Art. 48 der Reichsverfassung vom Gesamtministerium übertragen war. Er mußte deshalb, weil keine Verbindung herzustellen, in München die Entscheidungen treffen. Er habe das Rumpfministerium ohne Weiteres anerkannt. Er habe nur Einspruch erhoben, wenn ein Aufruf erlassen wurde. Wegen seiner Stellungnahme in der Nacht zum 9. November habe er mit Minister Matt am Telephon nicht genauer sprechen können, da möglicherweise das Telephon überwacht war. Hitler nimmt hier Bezug auf eine Erklärung Dr. Matts im Landtag, wonach Matt um 4 Uhr morgens noch nicht wußte, daß Dr. Kahr inzwischen eine andere Stellung eingenommen habe. Die Frage, ob Kahr bekannt sei, daß cs einen sogenannten Mobilmachungsplan gibt, der bei jedem Putsch selbsttätig in Kraft tritt, lehnte Zeuge auf Grund des Dienstgeheimnisses ab. Rechtsanwalt Kohl bemerkt, daß tatsächlich ein solcher Plan existierte und daß in jener Nacht die Beamten drei Regierungen, nämlich der Regierung Matt, Kahr und Knilling gehorcht hätten. Auf weitere Fragen der Verteidigung bekundet Kahr, er habe sich vorgostellt, daß das Direktorium aus Grund des Art. 48 der Reichsverfassung geschaffen werde. Daß die Souveränität auf Grund dieses Artikels ganz einfach kaltgestellt werden sollte, meinte nicht er, sondern die maßgebenden Faktoren im Reiche. Was mit diesem Direktorium gemacht werden sollte, sei kein trockener Hochverrat gewesen, sondern die Entwicklung, die sich aus den Dingen im Reiche ergeben haben. Werter erklärt der Zeuge, er kenne den Verfasser der weiß-blauen Schrift nicht. Rechtsanwalt Holl fragt, warum Kahr diese Schrift merkwürdigerweise nicht verboten habe, Wohl aber die Broschüre Rothen- büchers. Zeuge bemerkt, es sei doch ein wesentlicher Unterschied zwischen beiden Schriften. (Lachen im Zuhörerraum) Der Vorsitzende droht für den Wiederholungsmll die Räumung des Zuhörerraums an. Er sei übrigens nicht in der Lage, die Beweggründe des Generalstaatskommrssariats für seine Maßnahmen hier zu rechtfertigen. Was den Befehl zum Losschlagen betreffe, erklärte Kahr, daß ein Besohl zum Losschlagen für ihn überhaupt nicht in Frage kam, sondern lediglich die Möglichkeit, aus der Tatsache der Einsetzung bayerischer Reichswehr für Thüringen oder Sachsen die nötigen Folgerungen zu ziehen. Die Frage, ob Kahr der Aufruf des Bundes „Bayern und Reich" vom 22. September bekannt sei, beantwortet Zeuge dahin, daß er all die Dinge, die in den einzelnen Verbänden vorgekommen seien, nicht wissen könne. Er könne sich auch nicht erinnern, daß er Lylander irgendwie ermächtigt hätte, eine Rede zu halten, in der er, Kahr, ihm seine Absicht, marschieren zu wollen, geäußert hätte. Rechtsanwalt Holl fragt, ob Kahr den Verlagsbuchhändler Alfred Roth in Stuttgart kenne und ob er zu ihm gesagt habe: „Sorgen Sie dafür, daß unsere linke Flanke beim Vormarsch nach Berlin gedeckt bleibt!" Zeuge hält dies für ausgeschlossen. Justizrat «chrainm beruit sich auf einen Brief aus Göttingen, wonach am 28. Oktober in Stuttgart auf Veranlassung Roths eine Versammlung stattfand, in der ein Äandgerichtsrat Dr. Kirchgeorg geredet habe. Nach Kahrs Erklärungen feien alle Vorbereitungen zum Lvsschlagen für die nächste Zeit getroffen. Dr. von Kahr erklärt, er hätte keinen Anlaß, den Herrn einen derartigen Auftrag zu geben. — Die Frage des Vorsitzenden, ob der Fragenkomplex noch länger andauert, wird von der Verteidigung bejaht, worauf der Vorsitzende die Verhandlung unterbricht. Am Mittwoch wird Oberst von Seisser vernommen.
Zentrums-Abwehr gegen Ludendorff.
Berlin, 12. März. Eine große Versammlung von katholischen Geistlichen des Nheinlandes, in welcher die Abgeordneten Dr. Kaas und Dr. Lauscher sprachen, beschloß, an den apostolischen Nuntius Pacelli eine Adresse zu richten, welche sich gegen Ludendorff wendet. In „Giornale d'Jtalia" wird nach einer römischen Drahtung des „Berliner Tageblatts" gesagt, Ludendorff hätte besser getan, sich dessen zu erinnern, wie er selbst seinerzeit Len Vatikan umschmeichelt und später die Rückgabe der Stadt Rom an den Vat kan mit Hisse deutscher Waffen an- geboten habe. Wer solche Präzedenzen aufweise, müsse wenigstens zu schweigen wissen. — Die „Germania' konstatiert in einem Telegramm, das ihr aus Rom zugehr, daß der durch Ludendorff hervorgerufene Zwischenfall ohne weitere Verstimmung und unangenehme Folgen für Deutschland als abgeschlossen gelten kann. Die Erklärung des Reichskanzlers in der Versammlung des Volksvereins für das katholische Deutschland, sowie die Ausführungen des Außenministers in der Reichsragssitzung vom 6. März seien vom Vatikan mit Befriedigung ausgenommen worden.
Auslands '
Dr. Schacht vor de« Währungs-Ausschuß.
Paris, 12. März. Reichsbankpräsident Dr. Schacht verhandelte gestern vormittag über verschiedene noch strittige Fragen, die mit den Statuten der geplanten Goldnotenbank -usammen- hängen, nahezu drei Stunden mit dem Währungsausschuß. Ein völliges Einvernehmen scheint noch uichr erzielt zu sein, denn Dr. Schacht ist gebeten worden, heute nachmittag noch einmal vor dem Ausschuß zu erscheinen. Der Ausschuß wird vorher , zusammentreten, «m über eine definitive Stellungnahme zu be
raten. Der zweite Sachverständigen-Ausschuß wird Sonntag über die endgültige Fassung des SchlußLerichts beraten. .Beide Ausschüsse werden ihre Schlußberichte bis Ende der kommenden Woche der Reparationskommission unterbreaen und ihr gleichzeitig ein Begleitschreiben zustellen.
Das Kanal-Tunnclbau-Proiekt.
London, 12. März. Gestern abend hat eine parlamentarische Konferenz sämtlicher Parteien stattgefunden, die für den Bau eines Tunnels zwischen Frankreich und England eintreten. Dar Vorsitzende, Sir William Bull, hielt ein? Ansprache, in der er erklärte, die letzten Ereignisse hätten die strategischen Grundlagen, auf denen die nationale Perterdigung beruht habe, heftig erschüttert. England könne seine Flotte zur Aufrechterhaltung seiner Sicherung nicht mehr genügen. Ein Tunnel, der den Kontakt zwischen Frankreich und England Herstellen würde, wäre das erste unerläßliche Element der Maßnahmen zur Verteidigung des Landes. Die Konferenz beschloß, eine Delegation zu Macoonald zu entsenden und bei der Regierung eine baldige Ratifizierung dieses Projekts zum Bau des Tunnels zu beantragen.
Aus Stadt. Bezirk und Umgebung.
Neuenbürg. (Gemeinderatssitzung vom 11. März.) Gegen den Ortsbauplan für den Stadtteil „Große Wiese" und anschließendes Gelände sind Einwendungen nicht erhoben worden und es werden nunmehr die Akten dem Oberamt mit dem Antrag auf Genehmigung vorgelegt.
Stadtbaumeister Staiger erstattet Bericht über die am 7. d. Mts. stattgefundene Verhandlung in der Wasserrechtssachc der Stadtgemeinde Wildbad, wonach eine Einigung mit derselben erzielt wurde.
Die Bemühungen des. Vorsitzenden, zu dem weiteren städt. Wohnhausneubau Geld zu erhalten, waren bis jetzt ohne Erfolg. Der Gemeinderat ist deshalb der Ansicht, daß de Pläne vollständig fertiggestellt, mit dem Bau aber erst begonnen werden solle, wenn das Baukapital ganz gesichert ist.
Pom Straßen- und Wafferbauamt Ealw sind Anträge auf Ettergrenzverlegung in der Richtung gegen Höfen und Birkenfeld in den letzten Tagen eingsgangen. Die Anträge sollen zunächst durch den Vorsitzenden und das Stadtbauamt geprüft und alsdann im Kollegium beraten werden.
Der von der Stadtpflege mit den Holzhauerpartien abgeschlossene Akkord wird genehmigt.
Stadtpfleger Essich macht die Mitteilung, daß der Besuch der Bäder im Schul Haus z. Zt. derart stark sei, daß L>cr' Samstag allein nicht mehr ausreiche. Der Gemeinderat ist damit einverstanden, daß auch noch am Donnerstag gebadet wird; die nähere Regelung wird der Stadtpslege überlassen.
Der Vorsitzende erstattet Bericht über die von ihnr mit Herrn Fabrikant Fischer als Vertreter des Gewerbevercins besuchte Fahrplankonferenz in Horb am d. Mts. Die Eisenbahnverwaltung hat für den Soinmeriahrplan vom 1. Juni d. Js. ab die Befriedigung verschiedener Wünsche in Aussicht gestellt; so sollen der Nachmittagszug talauf unü-talab um 3 bzw. 5 Uhr, der Vormittags-Eilzug nach Stuttgart, ein späterer Zug talauf und talab abends wieder geführt werden. Nicht erreichen ließ sich di? Wiederaufnahme des Frühzugs talabwärts, weil die Eisenbahnverwaltung erklärte, daß dieser Zug bei seiner schwachen Besetzung zu viel Zuschuß erfordere, alle Vorstellungen hierwegeu waren erfolglos.
Es würde sodann noch eine'Anzahl kleinere Angelegenheiten erledigt und hierauf die Sitzung um 9 Uhr geschlossen.
K.
Neuenbürg, 12. März. (Strafrechtspflege vom 1- April 1924 ab.) Vom 1. April 1924 ab erfährt die Strafrechtspflege eine völlige Neugestaltung. - 1 . Bor dem Krieg war sie in der Weise geregelt, daß mr die leichteren Fälle die Amtsgerichte als Schöffengerichte, üir die mittleren und schwereren Fälle die Landgerichte als Strafkammern-und für die schwersten Fälle die Schwurgerichte in erster Instanz zuständig waren. Nach dem Krieg wurden diese Bestimmungen allmählich in der Weise durchbrochen, daß den Schöffengerichten immer mehr Straftaten, zum Beispiel Diebstahl im Rückfall, Betrug im Rückfall, teilweise auch schwerer Diebstahl, auf denen sämtlich Zuchthaus steht, zugewiesen wurden. Ein bestimmtes System lag diesen Abänderungen nicht zn Grunde, so daß es schließlich sogar für den Richter schwer wurde, auswendig zu sagen, welche Strafsachen vor die einzelnen Gerichte gehörten. Jetzt ist wieder ein System in die Aburieilung der Strafsachen gebracht worden, und zwar in der Weise, daß so gut wie alle Strafsachen in erster Instanz vor den Amtsgerichten abgeurteilt werden, nämlich nicht bloß die früheren leichteren Fälle, sondern auch sämtliche Fälle, welche bisher die Strafkammer des Landgerichts zu entscheiden hatte, ja selbst ein großer Teil derjenigen Fälle, die seither vor dem Schwurgericht verhandelt wurden. So hat jetzt das Amtsgericht grundsätzlich alle Vergehen und Verbrechen abzuurteilen, die mir Gefängnis und im Höchstmaß bis zu 10 Jahren Zuchthaus bestraft werden und auch solche schwerste Fälle, die im Höchstmaß bis zu 15 Jahren Zuchthaus bestraft werden, sind jetzt zum Teil statt vom Schwurgericht vom Amtsgericht zu entscheiden, z. B. Falschmünzerei, Raub, räuberische Erpressung, betrügerischer Bankerott und dergleichen. Die Landgerichte fallen also als Gerichte 1. Instanz in Strafsachen vollständig weg, und die Schwurgerichte haben nur noch über die allerschwersten Fälle, wie Mord, Totschlag, Kindsmord, Brandstiftung und außerdem über Wteincid zu entscheiden. 2. Die Amtsgerichte entscheiden in verschiedener Besetzung. Die leichteren Fälle, die bisher schon vor dem Amtsgericht verhandelt wurden, werden jetzt nicht mehr vor dem Amtsrichter und zwei Schöffen, sondern v«u de« Amtsrichter al> lein verhandelt und entschiede«. Die mittlere« «ntz -chwereiea Fälle, die bisher von den Straflamme»» des Landgerichts ab-