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Bei größeren Aufträgen ent­sprechender Rabatt, der i« rlle deS Mahnverfahren- hinfällig wird, rbenso wen» Zahlung nicht inv erhalt 8 Tagen nach RechnungS- dotum erfolgt.

Lei Tarifveränderungen treten sofort alle früher. Ver­einbarungen außer Krast.

Aerrrsprecher »r. 4. Für tdlelonische Aufträge wird keinerlei Gewähr über- nowmen.

mrg, Donnerstag, den 13. März 1824.

82. Jahrgang

Deutschland.

Stuttgart, 11. März. Auf die Kleine Anfrage des Abg. Ehrhart betr. Annahme des Notgelds der Reichsbahn hat das Jinanzmin.sterium geantwortet, daß die Einlösung der von der Reichsbahndirektion Stuttgart ausgegebenen Papiermarkgut­scheine in >der Hauptsache Lurchgeführt ist und daß das nicht wertbeständige Notgeld des ReichsverkehrsministeriumZ nur noch in Beträgen von 500 Milliarden an aufwärts in Umlauf gesetzt wird. Das wertbeständige Notgeld der deutschen Reichs­bahn ist voll gedeckt, bis jetzt noch nicht zur Einlösung aufgeru­fen und wird von allen Postkassen Les Landes in Zahlung ge­nommen, nur nicht im Postscheckverkehr, der aus Rentenmark eingestellt ist. Die Kassen der Reichsfinanzverwaltung sind er- mächigt, dieses Notgeld in Zahlung zu nehmen. Die . Aemter der Reichsbahndirektion Stuttgart haben Weisung, mit den be­teiligten Kaffen in Verbindung zu treten, sobald sich Anstände ergeben.

Stuttgart, 12. März. Die Kommunisten hielten im Din­kelackersaal eine Versammlung ab, nach deren Schluff einige hundert Teilnehmer unter dem Gesang kommunistischer Lieder durch die Tübinger Straße zum Stadtinnern zogen. Bei der Torstraße wurden sie von der Schutzmannschaft zum Auseinan­dergehen aufgefordert, was die Kommunisten mit Jodeln und Pfeifen beantworteten. Die Schutzmann, chast trieb daher die Demonstranten mit blanker Waffe auseinander.

Berlin, 12. März. Der Streit um die sozialdemokratische Kandidatenliste in Berlin ist nunmehr durch Diktat des Par­teivorstands entschieden worden. Wie derVorwärts" heute mitteilt, hat der Parteivorstand einstimmig entschieden, daß die Kandidatenliste, wie sie aus den Abstimmungen vom letzten Samstag hervorgegangen war, zu gelten hätte, und daß der An­trag der Adolf Hoffmann und Genossen aus nochmalige Ein­zelabstimmung unzulässig sei. Herr Adolf Hoffmann und seine engere Freundschaft ist dabei ausgefallen. Die Listen sind trotzdem radikal genug. Sowohl in Berlin wie in Teltow- Beeskow sind ehemalige Unabhängige die Spitzenführer, hier Crispien, dort Zubeil.

Berlin, 12. März. Dr. Stresemann wird nicht ans der Reichswahlliste der Volkspartei, sondern in Teltow-Beeskow kandidieren. Die Offiziervereine, dazu noch der Deutsche Reichskriegerbund Khffhäuser und Stahlhelmbund erlassen eine Kundgebung zu der jüngsten Note der Borschafterlonfercnz, in der alle Schichten und Stände, ohne Unterschied der Partei, des Geschlechts und der Konfession aufgefordert werden, mit schar­fem Nachdruck auf die Regierung einzuwirt'en und sie zur Ab­lehnung neuer Vergewaltigungen und Versklavungen von Frankreich zu zwingen.

Der Hitler-Prozeß.

München, 11. März. Um 4 Uhr nachmittags wurde die Oeffentlichkeit der Sitzung wiederhecgestellt, nachdem die nicht­öffentliche Sitzung bis ^2 Uhr gedauert hatte. Aus eine Frage des Rechtsanwalts Dr. Roder erklärte Dr. von Kahr, daß eine gemeinsame Besprechung mit den Herren Lossow und Seiger vor seiner Aussage nicht stattgefunden habe. Auch die im Vor­verfahren gemachten Aussagen seien einzeln ausgearbeitet wor­den. Auf eine Frage des Justizrats Lüdgebrune erwidert Zeuge, daß im Zusammenhang mit der Einrichtung des Generat- staatskommiffariats und der Verhängung des Ausnahmezustan­des alle öffentlichen Versammlungen verboten worden seien. Rechtsanwalt Roder fragte, welche Befugnisse Kahr als Gene­ralstaatskommissar hatte. Zeuge erklärt, darüber nichts sagen zu können, weil es sich hier um einen Bestandteil des Minister­rates handle. Das Gericht beschließt hierauf. Laß diele Frage für die Schuldfrage mit von Bedeuiung fei und daß Zeuge hierfür auch vom Amtsgeheimnis nicht entbunden sei. Weiter stellt Rechtsanwalt Roder die Frage, warum von Kahr Kapi­tänleutnant Ehrhardt und Hauptmann Weiß, der den Marsch nach Berlin gepredigt habe, nicht verhalten ließ und warum eine ganze Reihe von Reichsgcsetzen unter deni Generalstaats­kommissariat nicht vollzogen wurde. Auch au Roßbach sei der Haftbefehl nicht vollzogen worden. Rechtsanwalt Kohl behaup­tet, daß der Generalstaatskommissar über die ihm verliehenen Rechte hinausgegangen sei, so daß von der Reichsversassung in Bayern zum Schluß überhaupt nichts mehr übrig bleibe. Die Verteil» gung werde Nachweisen, daß nicht die Angeklagten sondern die Herren des Generalstaatskommissariats die Reichs- Verfassung abgeändert haben. Rechtsanwalt Holl befaßt sich mit verschiedenen Erklärungen der Bayerischen Volkspariei, aus denen ein großer Widerspruch zwischen der größten in Bayern herrschenden Partei und dem Generalstaatskommissa­riat sich ergebe. Wenn Kahr aus eigener Machtvollkommenheit gehandelt habe, dann sei das ein Beweis dafür, daß sich Kahr über die Verfassung hinweg zum Diktator gemacht habe. Sei Las der Fall, dann sei ein Hochverrat in der Richtung gegen Bayern gar nicht vorhanden. Man könne von einem Landes­verrat gegen Bayern nicht mehr sprechen. Rechtsanwalt Roder wirft die Frage auf, auf Grund weicher gesetzlichen Bestim­mung sich Kahr für befugt hielt, die Absetzung Lossows zu ver­hindern. Rechtsanwalt Holl will Auskunft haben, wer die sei­nerzeitige Beschlagnahme des Reichsbankgeldes der Staatsbank Nürnberg angeordnet habe, ferner darüber, daß die Steuer- erträgnisse des bayerischen Staates bis auf weiteres nicht an Lie Reichskasse in Berlin abgeführt werden. Rechtsanwalt Mayer betont, der springende Punkt des Prozesses sei, inwie­weit Kahr gegenüber den Reichsbehörden eine Befehlsgewalt für sich in Anspruch genommen habe. Rechtsanwalt Lemmeter dich bi» in dir Reichswehr hinein sich die Machtvoll­kommenheit erstreckt habe. Justizrat Schramm sieht in der recht­lichen Sete den Kernpunkt des Prozesses. Rechtsanwalt Götz fragt, ob es richtig sei, daß Kahr di« Schutzhaft verhänge« ließ, «ud verfügte, diese Haft nach Art der «rbeitssträfliuge r»

vollziehen. Das Gericht beschloß nach kurzer- Beratung, die Zulässigkeit sämtlicher Fragen abzulehnen.

Hierauf bewegte sich die Fragestellung der Verteidigung nach anderer Richtung. Die Frage, warum Kahr das Verlangen der Reichsregierung, die Reichsbefehlsgewalt auf den normalen Zustand wiederherzuftellen, abgelehnt habe, beantwortet Kahr aus Gründen des Amtsgeheimnisses nicht. Weiter erklärt Kahr, er habe sich in seiner programmatischen Rede am 8. November nicht als Diktator bezeichnen wollen. Ist dem Zeitpunkt, wo die wenigen Minister, die nicht in Schutzhaft genommen waren, in Rogensburg waren, sei er Inhaber der ganzen Gewalt ge­wesen. Es sei dies die Machtfülle gewesen, die ihm auf Grund des Art. 48 der Reichsverfassung vom Gesamtministerium über­tragen war. Er mußte deshalb, weil keine Verbindung herzu­stellen, in München die Entscheidungen treffen. Er habe das Rumpfministerium ohne Weiteres anerkannt. Er habe nur Einspruch erhoben, wenn ein Aufruf erlassen wurde. Wegen seiner Stellungnahme in der Nacht zum 9. November habe er mit Minister Matt am Telephon nicht genauer sprechen können, da möglicherweise das Telephon überwacht war. Hitler nimmt hier Bezug auf eine Erklärung Dr. Matts im Landtag, wo­nach Matt um 4 Uhr morgens noch nicht wußte, daß Dr. Kahr inzwischen eine andere Stellung eingenommen habe. Die Fra­ge, ob Kahr bekannt sei, daß cs einen sogenannten Mobilma­chungsplan gibt, der bei jedem Putsch selbsttätig in Kraft tritt, lehnte Zeuge auf Grund des Dienstgeheimnisses ab. Rechtsan­walt Kohl bemerkt, daß tatsächlich ein solcher Plan existierte und daß in jener Nacht die Beamten drei Regierungen, näm­lich der Regierung Matt, Kahr und Knilling gehorcht hätten. Auf weitere Fragen der Verteidigung bekundet Kahr, er habe sich vorgostellt, daß das Direktorium aus Grund des Art. 48 der Reichsverfassung geschaffen werde. Daß die Souveränität auf Grund dieses Artikels ganz einfach kaltgestellt werden sollte, meinte nicht er, sondern die maßgebenden Faktoren im Reiche. Was mit diesem Direktorium gemacht werden sollte, sei kein trockener Hochverrat gewesen, sondern die Entwicklung, die sich aus den Dingen im Reiche ergeben haben. Werter erklärt der Zeuge, er kenne den Verfasser der weiß-blauen Schrift nicht. Rechtsanwalt Holl fragt, warum Kahr diese Schrift merkwürdi­gerweise nicht verboten habe, Wohl aber die Broschüre Rothen- büchers. Zeuge bemerkt, es sei doch ein wesentlicher Unterschied zwischen beiden Schriften. (Lachen im Zuhörerraum) Der Vorsitzende droht für den Wiederholungsmll die Räumung des Zuhörerraums an. Er sei übrigens nicht in der Lage, die Be­weggründe des Generalstaatskommrssariats für seine Maß­nahmen hier zu rechtfertigen. Was den Befehl zum Losschla­gen betreffe, erklärte Kahr, daß ein Besohl zum Losschlagen für ihn überhaupt nicht in Frage kam, sondern lediglich die Mög­lichkeit, aus der Tatsache der Einsetzung bayerischer Reichswehr für Thüringen oder Sachsen die nötigen Folgerungen zu ziehen. Die Frage, ob Kahr der Aufruf des BundesBayern und Reich" vom 22. September bekannt sei, beantwortet Zeuge dahin, daß er all die Dinge, die in den einzelnen Verbänden vorge­kommen seien, nicht wissen könne. Er könne sich auch nicht er­innern, daß er Lylander irgendwie ermächtigt hätte, eine Rede zu halten, in der er, Kahr, ihm seine Absicht, marschieren zu wollen, geäußert hätte. Rechtsanwalt Holl fragt, ob Kahr den Verlagsbuchhändler Alfred Roth in Stuttgart kenne und ob er zu ihm gesagt habe:Sorgen Sie dafür, daß unsere linke Flanke beim Vormarsch nach Berlin gedeckt bleibt!" Zeuge hält dies für ausgeschlossen. Justizrat «chrainm beruit sich auf einen Brief aus Göttingen, wonach am 28. Oktober in Stutt­gart auf Veranlassung Roths eine Versammlung stattfand, in der ein Äandgerichtsrat Dr. Kirchgeorg geredet habe. Nach Kahrs Erklärungen feien alle Vorbereitungen zum Lvsschlagen für die nächste Zeit getroffen. Dr. von Kahr erklärt, er hätte keinen Anlaß, den Herrn einen derartigen Auftrag zu geben. Die Frage des Vorsitzenden, ob der Fragenkomplex noch länger andauert, wird von der Verteidigung bejaht, worauf der Vor­sitzende die Verhandlung unterbricht. Am Mittwoch wird Oberst von Seisser vernommen.

Zentrums-Abwehr gegen Ludendorff.

Berlin, 12. März. Eine große Versammlung von katholi­schen Geistlichen des Nheinlandes, in welcher die Abgeordneten Dr. Kaas und Dr. Lauscher sprachen, beschloß, an den apostoli­schen Nuntius Pacelli eine Adresse zu richten, welche sich gegen Ludendorff wendet. InGiornale d'Jtalia" wird nach einer römischen Drahtung desBerliner Tageblatts" gesagt, Luden­dorff hätte besser getan, sich dessen zu erinnern, wie er selbst seinerzeit Len Vatikan umschmeichelt und später die Rückgabe der Stadt Rom an den Vat kan mit Hisse deutscher Waffen an- geboten habe. Wer solche Präzedenzen aufweise, müsse wenig­stens zu schweigen wissen. DieGermania' konstatiert in einem Telegramm, das ihr aus Rom zugehr, daß der durch Ludendorff hervorgerufene Zwischenfall ohne weitere Verstim­mung und unangenehme Folgen für Deutschland als abgeschlos­sen gelten kann. Die Erklärung des Reichskanzlers in der Ver­sammlung des Volksvereins für das katholische Deutschland, so­wie die Ausführungen des Außenministers in der Reichsrags­sitzung vom 6. März seien vom Vatikan mit Befriedigung aus­genommen worden.

Auslands '

Dr. Schacht vor de« Währungs-Ausschuß.

Paris, 12. März. Reichsbankpräsident Dr. Schacht verhan­delte gestern vormittag über verschiedene noch strittige Fragen, die mit den Statuten der geplanten Goldnotenbank -usammen- hängen, nahezu drei Stunden mit dem Währungsausschuß. Ein völliges Einvernehmen scheint noch uichr erzielt zu sein, denn Dr. Schacht ist gebeten worden, heute nachmittag noch einmal vor dem Ausschuß zu erscheinen. Der Ausschuß wird vorher , zusammentreten, «m über eine definitive Stellungnahme zu be­

raten. Der zweite Sachverständigen-Ausschuß wird Sonntag über die endgültige Fassung des SchlußLerichts beraten. .Beide Ausschüsse werden ihre Schlußberichte bis Ende der kommenden Woche der Reparationskommission unterbreaen und ihr gleich­zeitig ein Begleitschreiben zustellen.

Das Kanal-Tunnclbau-Proiekt.

London, 12. März. Gestern abend hat eine parlamentarische Konferenz sämtlicher Parteien stattgefunden, die für den Bau eines Tunnels zwischen Frankreich und England eintreten. Dar Vorsitzende, Sir William Bull, hielt ein? Ansprache, in der er erklärte, die letzten Ereignisse hätten die strategischen Grund­lagen, auf denen die nationale Perterdigung beruht habe, heftig erschüttert. England könne seine Flotte zur Aufrechterhaltung seiner Sicherung nicht mehr genügen. Ein Tunnel, der den Kontakt zwischen Frankreich und England Herstellen würde, wäre das erste unerläßliche Element der Maßnahmen zur Ver­teidigung des Landes. Die Konferenz beschloß, eine Delegation zu Macoonald zu entsenden und bei der Regierung eine bal­dige Ratifizierung dieses Projekts zum Bau des Tunnels zu be­antragen.

Aus Stadt. Bezirk und Umgebung.

Neuenbürg. (Gemeinderatssitzung vom 11. März.) Gegen den Ortsbauplan für den StadtteilGroße Wiese" und anschließendes Gelände sind Einwendungen nicht erhoben wor­den und es werden nunmehr die Akten dem Oberamt mit dem Antrag auf Genehmigung vorgelegt.

Stadtbaumeister Staiger erstattet Bericht über die am 7. d. Mts. stattgefundene Verhandlung in der Wasserrechtssachc der Stadtgemeinde Wildbad, wonach eine Einigung mit dersel­ben erzielt wurde.

Die Bemühungen des. Vorsitzenden, zu dem weiteren städt. Wohnhausneubau Geld zu erhalten, waren bis jetzt ohne Erfolg. Der Gemeinderat ist deshalb der Ansicht, daß de Pläne vollständig fertiggestellt, mit dem Bau aber erst begonnen wer­den solle, wenn das Baukapital ganz gesichert ist.

Pom Straßen- und Wafferbauamt Ealw sind Anträge auf Ettergrenzverlegung in der Richtung gegen Höfen und Birkenfeld in den letzten Tagen eingsgangen. Die Anträge sollen zunächst durch den Vorsitzenden und das Stadtbauamt geprüft und alsdann im Kollegium beraten werden.

Der von der Stadtpflege mit den Holzhauerpartien abge­schlossene Akkord wird genehmigt.

Stadtpfleger Essich macht die Mitteilung, daß der Besuch der Bäder im Schul Haus z. Zt. derart stark sei, daß L>cr' Samstag allein nicht mehr ausreiche. Der Gemeinderat ist damit einverstanden, daß auch noch am Donnerstag gebadet wird; die nähere Regelung wird der Stadtpslege überlassen.

Der Vorsitzende erstattet Bericht über die von ihnr mit Herrn Fabrikant Fischer als Vertreter des Gewerbevercins be­suchte Fahrplankonferenz in Horb am d. Mts. Die Eisenbahnverwaltung hat für den Soinmeriahrplan vom 1. Juni d. Js. ab die Befriedigung verschiedener Wünsche in Aus­sicht gestellt; so sollen der Nachmittagszug talauf unü-talab um 3 bzw. 5 Uhr, der Vormittags-Eilzug nach Stuttgart, ein spä­terer Zug talauf und talab abends wieder geführt werden. Nicht erreichen ließ sich di? Wiederaufnahme des Frühzugs talabwärts, weil die Eisenbahnverwaltung erklärte, daß dieser Zug bei seiner schwachen Besetzung zu viel Zuschuß erfordere, alle Vorstellungen hierwegeu waren er­folglos.

Es würde sodann noch eine'Anzahl kleinere Angelegen­heiten erledigt und hierauf die Sitzung um 9 Uhr geschlossen.

K.

Neuenbürg, 12. März. (Strafrechtspflege vom 1- April 1924 ab.) Vom 1. April 1924 ab erfährt die Straf­rechtspflege eine völlige Neugestaltung. - 1 . Bor dem Krieg war sie in der Weise geregelt, daß mr die leichteren Fälle die Amtsgerichte als Schöffengerichte, üir die mittleren und schwe­reren Fälle die Landgerichte als Strafkammern-und für die schwersten Fälle die Schwurgerichte in erster Instanz zuständig waren. Nach dem Krieg wurden diese Bestimmungen all­mählich in der Weise durchbrochen, daß den Schöffengerichten immer mehr Straftaten, zum Beispiel Diebstahl im Rückfall, Betrug im Rückfall, teilweise auch schwerer Diebstahl, auf denen sämtlich Zuchthaus steht, zugewiesen wurden. Ein bestimmtes System lag diesen Abänderungen nicht zn Grunde, so daß es schließlich sogar für den Richter schwer wurde, auswendig zu sa­gen, welche Strafsachen vor die einzelnen Gerichte gehörten. Jetzt ist wieder ein System in die Aburieilung der Strafsachen gebracht worden, und zwar in der Weise, daß so gut wie alle Strafsachen in erster Instanz vor den Amtsgerichten abgeurteilt werden, nämlich nicht bloß die früheren leichteren Fälle, son­dern auch sämtliche Fälle, welche bisher die Strafkammer des Landgerichts zu entscheiden hatte, ja selbst ein großer Teil der­jenigen Fälle, die seither vor dem Schwurgericht verhandelt wurden. So hat jetzt das Amtsgericht grundsätzlich alle Ver­gehen und Verbrechen abzuurteilen, die mir Gefängnis und im Höchstmaß bis zu 10 Jahren Zuchthaus bestraft werden und auch solche schwerste Fälle, die im Höchstmaß bis zu 15 Jahren Zuchthaus bestraft werden, sind jetzt zum Teil statt vom Schwur­gericht vom Amtsgericht zu entscheiden, z. B. Falschmünzerei, Raub, räuberische Erpressung, betrügerischer Bankerott und dergleichen. Die Landgerichte fallen also als Gerichte 1. In­stanz in Strafsachen vollständig weg, und die Schwurgerichte haben nur noch über die allerschwersten Fälle, wie Mord, Tot­schlag, Kindsmord, Brandstiftung und außerdem über Wteincid zu entscheiden. 2. Die Amtsgerichte entscheiden in verschiedener Besetzung. Die leichteren Fälle, die bisher schon vor dem Amts­gericht verhandelt wurden, werden jetzt nicht mehr vor dem Amtsrichter und zwei Schöffen, sondern v«u de« Amtsrichter al> lein verhandelt und entschiede«. Die mittlere« «ntz -chwereiea Fälle, die bisher von den Straflamme»» des Landgerichts ab-