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Bei Tarifveränderungen treten sofort alle früher. Ver­einbarungen außer Kraft.

Kvrnsprecher Nr. 4. Für telefonische Austräg, wird keinerlei Gewähr über nommen.

Neuenbürg, Donnerstag, den 6. März 1924.

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Deutschland.

Berit«, 4. März. Auf eine Entschließung des Reichstags bei der Beratung des vorjährigen Etats, die eine Vereinfachung der Steuergesetzgebung und Dezentcaünerng der Steuerver­waltung forderte, hat jetzt, laut ,B. T.", die Reichsregierung geantwortet, daß gegenwärtig Gesetze vorbereitet würden, die Len Gesichtspunkt möglichster Vereinfachung des Steuerwesens Rechnung trügen. -Der ehemalige Reichskanzler Dr. Wirth ist an schwerer Grippe mit Lungenentzündung erkrankt. Sein Zustand soll ziemlich ernst sein. Das Hauptverfahren gegen den früheren sächsischen Ministerpräsidenten Dr. Zeigncr ist bereits von der 6. Strafkammer des Landgerichts Leipzig er­öffnet worden. Die Verhandlung finden am 14. März statt. Zur Anklage stehen fünf verschiedene Fälle, in denen Zeigner der Unregelmäßigkeiten beschuldigt wird.

Königshütte, 4. März. Am Sonntag ist wieder eine deutsche Versammlung gesprengt worden. Während im Waisenhaus Rosdzin-Schoppinitz eine Vorstellung des Deutschen Theater- Vereins stattfand, drangen 3040 mit Knüppeln bewaffnete Banditen ein und trieben die Zuschauer auseinander. Unter die­sen befanden sich viele Kinder, deren sich eine große Panik be­mächtigte. Einige der Anwesenden wurden verprügelt.

Erfolg haben, wenn eine gründliche Klärung der Atmosphäre voransgegangen sei. Im übrigen sei jedoch alles Gerede über eine derartige Konferenz verfrüht, bevor die Sachverständigen- borichte eingegangen und erwogen worden seien.

Justizministnr Beyerle üter Justizreform.

Stuttgart, 4. März. Gelegentlich der Amtseinsetzung des neuen Stuttgarter Landgerichtspräsidenten sprach Justizminister Beherle über Reformen im Justizwesen u. betonte u. a.: Der Er­sparniserfolg ist durch die Vereinfachung der Schwurgerichte ge­geben, sowie dadurch, daß an die Stelle der bisherigen schöffen­gerichtlichen Zuständigkeit im wesentlichen der Amtsrichter allein tritt; ferner ist zu beachten. Laß die künftigen Schöffengerichte nicht bei allen Amtsgerichten, sondern für mehrere Amtsge­richtsbezirke gemeinsam errichtet werden können in Württem­berg werden nur bei 14 Amtsgerichten Schöffengerichte bestehen. Zu diesen Neuerungen in der Gerichtsverfassung treten von den bloß vorübergehenden Sparmaßnahmen sei abgesehen eine Anzahl Vereinfachungen auf dem Gebiet des Strafverfah­rens, namentlich durch die in der Verordnung vom 4. Januar 1924 eingeführten Ausnahmen vom Beriolgungszwang bei Ue- bertretungen und geringfügigen Vergehen durch Ausdehnung der Anwendbarkeit des Strafbefehls, durch Beschränkmrg der Berufung bei Uebertretungen und Privrtklagen. Niemand wird leugnen, daß die Verordnung vom 4. Januar 1924 auch ihre Mängel hat. Wenn man aber im Auge behält, wie sie ein Kompromiß Larstellt zwischen der unabweisbaren Notwendigkeit, die deutsche Strafjustiz einfacher und billiger zu gestalten, und den von weitesten Kreisen des Volkes immer dringender gestellten Forderungen nach Beteiligung des Laienrichters sowie Ein­führung der Berufung auch in den bisher von der Strafkam­mer behandelten Sachen, so kann sie m. E. in Ehren bestehen. Eines ist sicher: die bevorstehenden Aenderungen in Verfassung und Verfahren der Strafgerichte stellen erhöhte Anforderungen an die Rcchtskunde und die Erfahrenheit des Richters wie an das Verantwortungsgefühl, die Hingebung und die Arbeits­kraft aller Justizboamten! Das Gleiche ist zu sagen von den Aenderungen, welche die Verordnung über das Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten vom 13. Februar 1923 auf dem Gebiete des Zivilprozeßrechts bringt und die am 1. Juni d. Js. in Kraft treten. Auch auf diesem Gebiet hat der Zwang, zu sparen, eine Reihe von Reformen zu rascher Reife gebracht, die schon seit Jahrzehnten in Schrifttum und Beratungen behan­delt wurden und die das Ziel haben;, der von den verschieden­sten Beteiligten (Richter, Anwälte uW Parteien) immer wieder beklagten Prozeßnot der Schwerfälligkeit, langen Dauer und darin begründeten Kostspieligkeit unseres Zivilprozesses abzu­helfen. Diesem Ziele sollen insbesondere dienen, die Einführung eines obligatorischen Güteverfahrens vor der Klageerhebung im amtsgerichtlichen Prozeß, Einschränkung der Rechtsmittel in ver- mögensrechtlichcn Sachen, die Vorschriften gegen Prozeßverta- gnng und -Verschleppung und Wer den Zwang zu rechtzeitiger Vorlegung des Prozeßstoffes, insbesondere aber das Verfahren vor dem Einzelrichter im landgerichtlichen Prozeß, der den Prozeß so vorznbereiten hat, daß das Kollegium tunlichst ans Grund einer Verhandlung entscheiden kann, wenn nicht, was auch möglich ist, im Einverständnis der Parteien, der Einzel­richter selbst entscheidet. Auch diese Neuerungen vermehren die Verantwortlichkeit des Richters und stellen allen Gliedern eines Zivilgerichts gesteigerte Aufgaben. Von der verständnis- vollen Erfassung und der glücklichen Durchführung ihrer neuen Aufgaben durch die Gerichte hängt es ab, ob die zahlreichen guten Gedanken, welche die beiden Verordnungen enthalten, ;u gedeihlicher Auswirkung kommen und ob die vereinzelten Ge­fahrquellen, die in ihnen verborgen sind, vermieden werden. Geschieht dies, so wird die neue Gerichtsverfassung und das neue Berfahrensrecht Nutzen bringen.

Der Gerichtsvollzieher geht um!

Der Tel.-Union wird aus Karlsruhe gemeldet: Wie inan hört, sind Finanzämter zur Zeit damit beschäftigt die Steuer- rückstände vom vergangenen Jahr festzustellen. Dabei soll auch schon mehrfach zur zwangsweisen Beitreibung der Steuerrück- stände geschritten worden sein. Der Badisch; Bauernverein macht in Liefern Zusammenhang darauf aufmerksam, daß ein Erlaß des Reichsfinanzministers vom 5. November 1923 besteht, in dem ausdrücklich gesagt wird, daß die Einziehung von Steu­ern nicht dazu führen darf, daß Betriebe zum Erliegen gebracht oder wirtschaftliche Existenzen vernichtet werden. Ausdrücklich wird darin auch darauf hingewiesen, daß Steuerpflichtigen nicht die zur Fortführung eines Betriebes notwendigen Mittel ge­pfändet werden dürfen.

Die bayerische Regierung gegen LuSendorff.

München, 4. März. General Lndendorsf brachte bei seiner Vernehmung vor dem Volksgericht vor, durch die Presse sei eine Aeußerung eines Abgeordneten der Bayerischen Volks­partei über Mitteilungen eines bayerischen Ministerialrates ge­gangen, Ministerpräsident Dr. von Knilling und die Minister Schweyer und Matt seien für den Zusammenschluß Bayerns und Oesterreichs. Nur die Frage sei noch offen, ob ein bayeri­scher oder österreichischer Fürst den Tbron besteigen solle. Mi­nister Schweyer habe bei seiner Pfalzreise darüber mit dem französischen General de Metz verhandelt und die Zustimmung der Franzosen erhalten. Die Pfalz und Nordbayern sollten, wenn der Plan verwirklicht werde, abgetrennt werden. Hinter diesem Plan ständen auch Kardinal Faulhaber und der Papst, lieber deren Verhalten und 'das Ser genannten Minister seien selbst dft Ministerialreferenten ungehalten; sie seien damit durch­aus nicht einverstanden. Ludendorff sagre dann weiter aus, er möchte besonders betonen, er wisse gar nicht, was daran wahr sei. Er stehe nicht als Ankläger da, sondern möchte nur sagen, wie Liese Gerüchte und die Art ihrer Erledigung auf ihn wir­ken mußten.

Hierzu erfährt die Korrespondenz Hofsmann, daß an der von Lndendorsf mitgeteilten Pressemeldung kein wahres Wort ist. Minister Schweyer erklärte schon in der Sitzung des Haushaltsausschusses des Landtages vom 4 Mai 1923, daß die ganze Sache erlogen sei. Er sei in der Pfalz gewesen, habe aber den General de Metz nie gesehen und selbstverständlich auch nie gesprochen. Gegen den Beamten, dem diese Aeußerun- gen zngeschrieben worden waren, wurde ein Disziplinarverfah­ren durchgeführt, das zu der Feststellung führte, daß der Be­amte die ihm in den Mund gelegten Aeußerungen tatsächlich nicht getan hat und daß sein Verhalten nicht im mindesten An­laß zu einer dienstlichen Beanstandung bietet. Auch hiervon machte Minister Schweyer in öffentlicher Sitzung des Landtags Mitteilung. Unter diesen Umständen berührt es merkwürdig, wie Lndendorsf diese längst als glatt widerlegten Dinge bei der Anklage aufgreift, die mit den angeblichen Vorgängen gar nicht in Zusammenhang gebracht werden können.

Knilling als Herolö der bayerischen Reichstreue.

Leipzig, 5. März. Anläßlich der Eröffnung des Grassi-Tex- tilmessehauses fand gestern abend im Buchhändlerhaus ein Ban­kett statt, an dem außer den Reichsministern Jarres, Hamm, Höfle und Brauns die Ministerpräsidenten oder Gesandten fast sämtlicher deutscher Bundesstaaten, sowie zahlreiche Vertreter von in- und ausländischen Behörden tcilnahmen. Neichswirt- schastsminister Dr. Hamm bemerkte in seiner Rede, die Welt­wirtschaft und die Wirtschaft der Völker könmen nicht gedeihen ohne das Bekenntnis zu dem Grundsatz der Arbeitsteilung und der Arbeitsgemeinschaft der Völker. Der bayerische Minister­präsident Dr. von Knilling führte ans, die Notwendigkeit des Festhaltens an der Reichseinheit sei dir gemeinsame Ueberzeu- gnng aller deutschen Stämme. Diese Ueberzeugung trete in Bayern nicht weniger lebendig als im übrigen Deutschland zu­tage.Wir Bayern", schloß der Minister,hängen treu und zäh an unserer Stammesart, sind uns aber doch bewußt, daß wir gute Deutsche sind und gut deutsch bleiben wollen. Wir sind festen Willens, mit Treue zu dem großen deutschen Vaterlande zu stehen, das wir nicht lassen und missen wollen."

Der sozialdemokratische Parteivorstand zum Berliner Parteistreit.

Mit den Lärmszenen und den Differenzen, die am Sonn­tag in der Berliner Sozialdemokratie bei der Ausstellung der Reichstagskandidaten ausgebrochen waren, hat sich gestern der sozialdemokratische Parteivorstand besaßt. Dabei ist, wie wir imVorwärts" lesen, der Parteivorstand zu der Auffassung ge­kommen, daß dieseStreitigkeiten binnen kürzester Frist bei gelegt werden müssen", was nicht ganz so einfach sein wir di Allerdings kündigt der Parteivorstand an kür den Fall, daß mit den beteiligten Parteiorganisationen eine Einigung über die Kandidatur nicht zu erzielen wäre, von sich aus eine Entschei­dung zu treffen, um einengeschlossenen Wahlkamps für eine über allem Richtungsstreit stehende Liste zu sichern". Aber wenn die längst von Disziplin entwöhnten Berliner Genossen sich der Entscheidung nun nicht fügen?

Deutschvölkische contra Dr. Cremer.

Berlin, 5. März. Die drei deutschvölkischen Reichstagsab­geordneten von G raffe, Wulle und Henning haben dem volks­parteilichen Abgeordneten Dr. Cremer einen Kartellträger ge­sandt und ihn auf Pistolen bis zur Kampsmffähigkeit geforder weil Dr. Cremer den Abgeordneten von Graefe während der letzten Reichstagsdebatte das WortHochverräter" zugerufen hat. ImLokalanzeiger" wird von einem der beleidigten deutschvölkischen Abgeordneten folgende Darstellung der merk würdigen Affäre gegeben: Als Dr. Ercmer den beleidigenden AusrufHochverräter!" getan hatte, ging Wulle auf ihn zu und fragte, was er gerufen habe. Hierauf antwortete der Ge­fragte:Hochverräter seid Ihr!". Ans Lieft schimpfliche Bc- tedigung blieb uns drei völkischen Abgeordneten nur übrig, Tr Cremer vor die Waffen zu fordern, zumal er ja früher Haupt­mann der Reserve war- Er lehnte jedoch die Forderung ab und erklärte dem Kartellträger, darüber sei er hinaus. Uebigens könne er im Reichstag tun, was ihm beliebt, denn da genieße er Immunität. Er werde jedoch die Beleidigung außerhalb des Reichstages wiederholen, damit er oerklagt werden könne. Dr. Cremer hat für den Beginn der heutigen Reichstagssitzung eine Erklärung angekündigt. Außerdem will sich bei der Gelegen­heit auch der volksparteiliche Abgeordnete General a. D. von Schach mit den völkischen Herren auseinander'etzrn.

Kein Rechtsblock für die kommende» Wahlen.

In einer Vertreterversammlung der vaterländischen Ver­bände ans den drei Berliner Wahlkreisen teilte der Vorsitzende Geißler mit, daß der Versuch, einen einheitlichen Rechtsblock für

die kommenden Reichstagswahlen zu schassen, an der ablehnen­

den Haltung der Deutschvölkischen gescheitert sei, daß aber die Deutschnationale Volkspartei sich bereit erklärt habe, den Wün­schen der vaterländischen Verbände in personeller Hinsicht bei der Aufstellung der Kandidatenlistein weitgehendstem Maße Rechnung zu tragen." Sehr bezeichnend für die rein negative Einstellung der Deutschvölkischen ist ihr Verhalten in Mecklen­burg, wo sie bei den letzten Wahlen zwölf Sitze rroberten. Auf die Aufforderung der Deutschnationalen, sich an der Regierungs­bildung zu beteiligen, hat die Frecheftspartei jetzt geantwortet, daß sie das nicht zu tun gedenke, aber bereit sei, unter gewisftn Voraussetzungen einem von Deutschnarwnolen und Deutscher Volkspartei gebildeten Ministerium ihre Stimme zu geben. Das wäre eine sehr bequeme Art, sich jeder Verantwortung zu entziehen. Die Deutschnationalen wollen sich daraus nicht ein­lassen und erklären, daß sie keine geeigneten Männer pnden könnten, die zur Uebernahme des Ministeriums auf einer so un­sicheren Grundlage bereit seien.

Der Kampf um den Acht- und Nennstundentag.

Hamburg, 4. März. Auf Einladung des Senators Matthäi sind am Montag die Vertreter der Werften und der in Betracht kommenden Arbeiterorganisationen zu einer Besprechung dcr strittigen Frage der Einführung des 9stündigen Arbeitstages zusammengetreten. Nach längerer Aussprache, in der die Ver­treter dr Arbeitgeber auf die aus wirtschaftlichen Gründen sich ergebende Notwendigkeit einer allgemeinen Verlängerung dcr Arbeitszeit hinwiesen, erklärten die Vertreter der Arbeitnehmer, daß sie sich der Notwendigkeit, vorübergehend länger als 8 Stun­den zu arbeiten, wenn die Lage der Betriebe cs erfordere, nicht verschließen würden, sie lehnten aber die strikte Durchführung des 9-Stundentags ab und müßten auf dcr grundsätzlichen An­erkennung des 8-Stundentages bestehen bleiben. Bei diesen ge­gensätzlichen Ansichten sind die Besprechungen ergebnislos ver­laufen.

Ausland.

Paris, 4. März. Die Berichte der Sachverständigenkomitees an die Reparationskommission werden für den 15. März er­wartet. Heute nachmittag sind im Ministerium des Aeußern die Ratifkiationsurkunden zum französisch-tschechischen Bünd­nisvertrag ansgetauscht worden. Gestern notierte an der Börse das englische Pfund 106FO gegen 103,50 Fr. am Mon­tag, der Dollar 24,80 gegen 24,04 Fr. Die neue Abwärtsbewe­gung des Franken wird auf den letzten sehr ungünstigen Wo­chenausweis der Bank von Frankreich zurückgesührt, der eine beträchtliche Vermehrung des Notenumlaufs aufweist.

London, 5. März. Auf eine Anfrage im Unterhause, ob die Armee lediglich zum Heimatschutz organisiert werde oder ob sie für eine evtl. Intervention auf dem Kontinent oder lediglich zur Teilnahme an Kolonialkriegen ausgebildet werde, antwortete der Kriegssekretär, das britische Heer werde organisiert im Hin­blick auf die militärische Verteidigung des Reiches, wo immer sich die Notwendigkeit zu Aktionen sich erweisen sollte.

London, 5. März. Das Auswärtige Amt teilt mit, daß bei den Unruhen in Sabhar (Bengalen) am 22. Februar 21 Tote und 33 Verwundete zu verzeichnen waren. 700 Verhaftungen sind vorgenom-men worden. In Jaito herrsche Ruhe, aber es sei ein Trupp religiöser Fanatiker im Anzug, der am II. März erwartet werde.

Washington, 4. März. Das Marmeministerium gibt be­kannt, daß das in Friedrichshafen noch im Ban befindliche ame­rikanische LuftschiffZ. R. 3" anfangs Mai den großen Ozean - flug von Deutschland nach Amerika unternehmen wird. Die Probefahrten sollen schon in den nächsten Tagen beginnen

Englands Einmächte-Standard in der Lust.

London, 5. März. Im Oberhause brachte gestern Lord Londonderry. der ehemalige UnterstaatssekretÜr für das Lnft- fahrtwesen, einen Antrag ein, in dem zum Ausdruck gebracht wird, daß Großbritannien eine Luststreitmacht zum .Heimat­schutz unterhalten müsse, die genügend sei, um Luftangriffen der stärksten Luftstreitmacht gegenüber ieinen Küsten Widerstand lei­stest zu können. Als der Krieg zu Ende gegangen sei, habe Eng­land die stärkste Luftstreitmacht der Welt besessen. Seit dem Kriege habe sie allmählich abgenommen und heute könne London von der Luft aus in kürzester Zeit vernichtet werden. Lord Londonderry fuhr fort, seine Worte enthielten in keiner Weise etwas Feindseliges gegen irgend eine andere Macht. Er er­klärte, die Franzosen könnten wahrscheinlich io Flugzeuge für jede Maschine anfbringen, die England zu seiner Verteidigung in die Luft senden könne. Der Herzog von Sutherland er­klärte, der Luftfahrtminister Thomson habe in einem kürzlich veröffentlichten Artikel Ausfälle gegenüber Frankreich gemacht, die ausgesprochen feindselig und militaristisch zu sein schienen. Thomson erklärte, die Entschließung, die dem Hause vorliege, fordere, einen Grundsatz zu bekräftigen, der tatsächlich auf dre Geltendmachung eines Einmächtestandards hinauslaufen würde. Es werde nichts anderes vorgeschlagen, als ein Rüstungswett­lauf mit Frankreich. Man betone die Schwäche Großbritan­niens in der Lust, als ob die Arbeiterregicruirg dafür verant­wortlich sei. Wenn er den Eindruck gewinne, daß irgend eine neue Notwendigkeit für die Durchführung der Grundsätze, die in dem Antrag verkörpert seien, bestehe, so würde er bereit sein, Schritte zu tun, um die Luftstreitmacht auszndchnen. Dcr Plan für den Heimatschutz, der von der Koalitionsregierung im Jahre 1922 begonnen wurde und von der letzten konservativen Regie­rung ausgedehnt worden sei, werde in der bisherigen Weise fortgesetzt werden. Die Vorlage betreffend die Sicherheit der Luststreitmacht werde binnen kurzem dem Parlament vorgelcqi werden. Thomson fügte hinzu, wenn irgend eine Konferenz in der Art der Washingtoner Abrüstungskonferenz zugunsten einer allgemeinen Herabsetzung der Rüstungen einberufen wer­den sollte, werde die Rea. " ^ * - '