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Neuenbürg, Freitag, den 29. Februar 1924.

82. Jahrgang.

Deutschland.

Stuttgart, 28. Febr. Me evangelische Kirchenregierung hat eine Vollzugsverordnung erlaffen, wonach sie sich am 1. Avril auflöst und die Evang. Oberkirchenbehörde (Konsistorium und Shnodus) in den Oberkirchenrat übergeht. Der Landeskirchen­tag muß so rechtzeitig gewählt werden, daß er spätestens bis zum Ablauf eines Jahres nach Inkrafttreten des neuen Kirchen- gesetzes erstmals Zusammentritt. Der neue Kirchenpräsident hat folgendes Gelübde abzulegen: Ich gelobe vor Gott, daß ich hei meinem Amt als Kirchenpräsident in Treue gegen das Evan­gelium, wie es in -der hl. Schrift gegeben und in den Bekennt­nissen der Reformation bezeugt ist, die Ehre Gottes und das Heil der Seelen unverrückt im Auge behalte, die kirchlichen Ge­setze und Verordnungen gewissenhaft wahren und das Wohl der evangelischen Kirche nach besten Wissen suchen und fördern werde.

Berlin, 28. Febr. Me gestrigen Vorgänge im Hitler-Pro­zeß, vornehmlich soweit sie Ehrhardt betreffen, veranlassen den .Vorwärts" zu der Anregung, der Rcichsjustizminister möchte im Reichstag darüber Auskunft geben, welche Dinge und welche Beziehungen es sind, die sogar dem Münchener Volksgericht so bedenklich erscheinen, daß sie nicht in öffentlicher Gerichtssitzung erörtert werden können.

Berlin, 28. Febr. Nach Berliner Blätten soll die Regie­rung beabsichtigen, auf 1. März eine Art von zivilein Aus­nahmezustand für die Uebergangszeit zu schaffen. Die Not­verordnung, nach der die Rechtsansprüche auf die Kriegs- und Vorkriegszeit gegen das Mich den ordentlichen Gerichten ent­zogen und einer vom Reichsfinanzministerium bestellten Kom­mission übertragen worden, ist, demLokalanzeiger" zufolge, vom Plenum des Reichsgerichts in Leipzig jetzt in vollem Um­fange als gültig erklärt worden. Die Gültigkeit war durch eine ganze Reihe von Gerichtsurteilen bekanntlich angezweifelt worden.

Evang. Landeskirchenversammlung.

Am Mittwoch wurde zunächst die Beratung über die Ab­bauverordnung betr. der Kirche zum Abschluß gebracht. Abg. Weißer erinnert an den wesentlichen Abbau, der schon bis­her in den Anstalten der Inneren Mission durchgesührt worden ist und die Entlastung, die dadurch dem Staat zugute gekommen ist. Me Opferwilligkeit der Bevölkerung sei groß, dürfe aber nicht überfordert werden. Die Aufrufung des Reichs­gerichts würde sehr lange Zeit in Ansv.uch nehmen. Oberkon- sistorialrat Dr. Müller: DieGehaltsaufbesserung" der letz­ten Jahre sei nur ein unzulänglicher Ausgleich für den sinken­den Geldwert gewesen. Bei der .'Verfassung 1919 bestand die Absicht, die bestehenden Bedürfnisse der Kirche durch die auszu- werfende Rente zu befriedigen, so daß die Landeskirchensteuecn hauptsächlich für neuentstehende Bedürfnisse zu verwenden wä­ren. Das, was jetzt der Kirche zugemutet werden soll, entspricht der Rechtslage nicht, die Oberkirchenbehörde hat sich von Anfang an dem entgegengesetzt, kann aber nur Erfolg haben, wenn das evang. Volk hinter ihr steht. Abg. Egelhaaf spricht als Landtagsabgeordneter die Ueberzeugnng aus, daß eine gute Be­handlung der Kirche auch dem wohlverstandenen Interesse des Staates entspreche. Abg. D. Traub erklärt zum Abbau, der Staat sei freilich in großer Not, aber es müsse jedenfalls dafür gesorgt werden, daß die Z w i sch e n l e i st u n g e n nicht Gewohnheitsrecht werden. Die Uebernahme von ein Drittel der Staatslasten auf die Kirche sei unmöglich; das staat­liche Kirchengesetz bedeute einen wesentlichen Schritt vorwärts. Die Worte des Staatspräsidenten, worin er die Hoffnung auf ein friedliches Verhältnis zwischen Staat und Kirche ausipreche, sollen ein kräftiges Echo finden. Wecker wünscht er, daß die Zwangsmittel des Staates zur Beitreibung von Kirchensteuern womöglich nicht angewendet werden 'ollen, bedauert die Be­steuerung juristischer Personen für Kirchenbauteu, betont, daß die Kirche jeden Schein politischer Parteipolitik vermeiden müßte, und sehnt sich darnach, daß in der Kirchenversammlung weniger über Geld- und Rechtssachen und mehr über Dinge, die dem inneren Ausbau der Kirche d enen, geredet werde. Abg. Kieg- .ner als Abgeordneter aus dem Volk erkennt rückhaltlos an, wie die Kirchenbehörde, hinter der das ev. Volk geschlossen stehe, ihre Sache geführt habe. Wir brauchen eine lebendige Kirche, wol­len kein evang. Zentrum, sondern wünschen, daß in jeder Partei sich Christen befinden, die für ihre Kirche eintreten. Abg. Röcker hofft, daß die neuere Aeußerung des ReichsministcrS des Innern die Brücke zur Verständigung mit dem Staat bil­den könne. Nach einem Schlußwort des Berichterstatters Mayer 1 w rd die vom kirchenrechtlichen Ausschuß vorgeschla­gene Erklärung betr. der Abbauoerordnung einstimmig angenommen, die im wesentlichen folgendes besagt: Die evang. Landeskirchenversammlung ist bereit, um ihren Teil dazu be zutragen, daß die Kirche möglichste Sparsamkeit übt aber die Zahl der geistlichen Stellen hat seit der Vorkriegszeit so gut wie keine Ver:nehru n g erfahren, während die kirchliche Arbeit insbesondere durch ilebcr- tragung von Religionsunterricht an den staatlichen Schulen erheblich gewachsen ist. In den Städten reichen die vorhandenen Kräfte zur Bewältigung der Aufgaben nicht mehr ans. Es werden im Kirchendienst nur einige Verschiebungen möglich sein, aber keine Verringermrg der Gesamtzahl von Kirchenstellen. Andernfalls würde die kirchliche Arbeit an un­serem Volke, die heute nötiger ist als je, notleiden. Tie Staatslei st ungen sind jetzt er h üblich g ^ r , uger als vor dem Krieg, während das evang. Kicchsngut dem Staat ver­bleibt. Trotzdem erhebt die Landeskicchenverfammlung keine Einwendung dagegen, daß die Oberkiccheiibchörde in die ange­regten Verhandlungen über eine weitere Kürzung der Staats­leistungen eintritt, dabei ist jedoch das Maß zu beri'icknchffgrn, in dem der Staat an seinen eigenen Perionalansgaben wirk­liche Ersparnisse macht, und ist die Kürzung aus die Zeit

der Abbaumaßregeln zu beschränken. Im übrigen be­trachtet es die Landeskirchenversaminlung als eine durch das Ermächtigungsgesetz in keiner Weise berührte Pflicht des Staa­tes, die Rechte der Kirche gemäß der Re chs- und Landesver­fassung zu wahren. Es muß nachdrücklich daran fest gehalten werden, daß entsprechend der Verfassung der Kirche eine Rente nach den bestehenden Bedürfnissen auszusctzen ist und die Fra­gen, die sich an das Kirchengut knüpfen, erledigt bleiben. Auch muß für die Zwischenzeit eine Regelung der Besoldungs- und Pensionslasten verlangt werden, die die Staatsleistungen ent­sprechend der Verfassung gewährleistet, und die ordnungsmäßige Aufstellung eines kirchlichen Hanshaltungsplanes ermöglicht. Die Landeskirchenversammlung erhebt hiernach aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen gegen die von staatlicher Seite in Aussicht gestellte Auferlegung eines Mittels für Gehalts- und Pensionslasten an die Kirche entschiedenen Einspruch. Die Kir­chenregierung soll ermächtigt werden, bis zum erneuten Zulam- Enentritt der Landeskirchenversammlung vorläufig den Steuer­satz festzustellen, da infolge der späten Verabschiedung des staat­lichen Kirchengesetzes die Feststellung des Haushaltplanes jetzt nicht möglich ist, Steuermittel aber so rasch als möglich be­schafft werden sollen. Der Berichterstatter Hartenstein emp­fiehlt den Entwurf, die Abgeordneten Völter und Pregitzer er­klären trotz mancher Bedenken die Zustimmung der beiden Gruppen. Z 1 des Gesetzes wird angenommen mit einer Er­klärung des Wg. Reiff und Genossen, daß die Kirchensteuer so angesetzt werden möge, daß auch Mittel für dringende kirch­liche Bedürfnisse der Gegenwart verfügbar werden und dahin­gehende Anträge des Kirchenrats nicht zunr voraus unmöglich seien. Nachdem noch Hartenstein auf die Notlage der aus den, Kirchendienst scheuenden Missionare hingewiesen hatte und Konsistorialpräsident v. Zeller eine möglichst rücksichtsvoll? Behandlung derselben zugesagt hatte, wird die Beratung abge­brochen. Donnerstag 9 Uhr wird die Wahl des Kirchenpräsi­denten in nicht öffentlicher Sitzung vorgenommen.

Demokratische Kritik an der geplanten Hhpotheken-Auswertung

In einer sehr gut besuchten Versammlung der Deutschen demokratischen Partei im Bürgermuicum in Stuttgart am letzten Montag erstattete Rechtsanwalt Dr. H. Erlanger einen ausführlichen Bericht über die nunmehrige Gestaltung der Auf­wertung von Hypotheken u. a. Vermögensanlagen in der 3. Steuernotverordnung. In der lebhaften Debatte kam die Ue- bereinstimmung der Anwesenden mit den Ausführungen des Berichterstatters zum Ausdruck und di? Versammlung faßte zum Schluß einstimmig eine Entschließung dahin, die den Reichstagsabgeordneten der Partei übermittelt werden soll: Me Versammlung der Mutschen demokratischen Partei in Stuttgart vom 25. Februar 1924 hält die schematische 15prozen- tige Auswertung der Vermögensanlagen in der Steuernotver­ordnung vom 14. Februar vielfach für ungenügend, die Ver­schiebung der Bezahlung des aufgewerteren Betrags bis nach dem 1. Januar 1932 für zweckwidrig, das Verbot der Verzin­sung und Einlösung von Reichs-, Staars- und Gemeindeanlei­hen b's nach Erledigung sämtlicher Reparationsverpflichtun- gen für zu weitgehend und das Verbot der Rückwirkung der Aufwertung für die im letzten Jahre heimb?zahlten Hypotheken und Schuldverschreibungen vielfach für unbillig. Sie verlangt, daß Lurch Reichsgesetz das Problem der Aufwertung entspre­chend dem Urteil des Rachsgerichts vom 28. November 1923 nach dem Grundsatz von Treu und Glauben im Verkehr und unter billiger Berücksichtigung der Interessen von Gläubiger und Schuldner geregelt wird."

Arabesken zum Hitlrrprvzetz.

Frau Fama um nicht ein scharfes Wort zu gebrauchen ist am Werke, um allerhand unsinnige und für den vernünf­tigen Menschen unglaubliche Gerüchte anläßlich des Hitler-Pro­zesses zu verbreiten. Es wird, um nur ein ganz krasses Bei­spiel zu erwähnen, behauptet, daß "chon letzt Staatsanwaltschaft, Vorsitzender des Gerichtshofs, und Hitler über den ganzen Gang des Prozeßes und sein Ende sich vollkommen im klaren seien und sich verständigt haben. So unerhört und üeleid gend für die deutsche Justiz dieses Gerücht ist, w wird es doch geglaubt und wird absichtlich und geflissentlich von Mund zu Mund Mei­ler erzählt und von Ohr zu Ohr weiter getragen. Selbstver­ständlich ist auch nicht eine Silbe an diesem Gerücht wahr.

DieMilderung" der Milrtiirkontrolle.

DerDaily Telegraph" bestätigt jetzt die Meldung, daß die englische Note über die Milckärkoiürolle Vorschläge, die Militärkommission durch einen kleinen Ausschuß zu ersetzen, wel­cher binnen einer zwischen den All irrten zu vereinbarenden Frist die Kontrollkommission abzulösen hätte und dann einer Beaufsichtigung Deutschlands durch den Völkerbund Platz machte. Voraussetzung für die Einsetzung dieses kleinen Aus­schusses sei die Annahme von fünf Bedingungen durch die deutsche Regierung: 1. Die Umwandlung von Mumtionsfabri. ken für Friedensproduktion ist in kurzer Zeit zu vollenden. 2. Die Ablieferung von Kriegsmaterial ist vollständig durchzufnh. reu. 3. Eine vollständige Statistik über das in Deutschland vorhandene Kriegsmaterial ist aufzustellen. 4. Ein- und Aus­fuhr von Waffen von und nach Deutschland ist zu verhindern Die Regierung hat die genauen Borschristen des Fricdensver- trages zu beachten, sowie die Trennung zwischen Reichswehr und Polizei genau burchzuführen. 5. Der neue» kleinen inter- alliierten Kommission ist jede Möglichkeit zu geben, ihre Tä­tigkeit ohne jede Behinderung auszuüben. Es braucht deutschen Lesern nicht noch erst gesagt zu werden, daß auch in dieser Fassung der englische Antrag dem Vermitler Diktat stracks wi­dersprechen würde. Keine deutsche Regierung wird auf die durch eine derartigeMilderung" des bisherigen, nebenbei gleichfalls rechtswidrigen Zustands ring eben können. ^

Ausland.

Deutsche Gefangene «ach ber französische« Berbrecherinsel Re verschleppt.

DerPetit Parisien" hat Mittwoch vormittag unter Beru­fung auf eine chm von zuständiger Stelle gegebene Mitteilung behauptet, daß in dem Deportationszuchthaus auf der Insel Re sich keine von französischen Kriegsgerichten verurteilten Mut­schen befänden. Diese Behauptung ist eine Fälschung der Wahrheit. Tatsächlich sind in diesem Zuchthaus etwa 30 Mutsche, darunter höhere Beamte und Kauileute, eingekerkert. Ihre Behandlung spricht den elementarsten Gesetzen der Menschlichkeit Hohn. Obwohl sie zum weitaus größten Teil wegen politischer Verbrechen verurteilt sind, sind sie durchweg mit gemeinen französischen Verbrechern zusammengepfercht. Um die seelische Pein der deutschen Gefangenen zu erhöhen, hat man sie streng voneinander geschieden. Die von deutscher Seite zur Verbesserung des Schicksals der Gefangenen eingelcitcVn Verhandlungen haben bisher nur ganz geringfügige Ergebnisse zu erzielen vermocht.

Württemberg.

Stuttgart, 28. Febr. (Kommunisten vor Gericht.) Bei dem Hutmacher Adolf Schäfer und dem Werkzeugmacher Heinrich Ziegler wurde Ende vorigen Jahres in der Nähe von Eßlingen 250 Schuß Maschinengewehr-Munition gefunden. Schäfer und Ziegler waren Mitglieder der KPD. Die Strafkammer 2 ver­urteilte beide zu je 10 Monaten Gefängnis.

Stuttgart, 28. Febr. (Fleischpreisänderung.) Ab Freitag wird der Preis für Schweinefleisch von 1,10 Mark auf 1 Mark herabgesetzt, während sich Kalbfleisch von 85 ans 90 Pfg. erhöht.

Blberach, 26. Febr. (Verbot eines Vaterländischen Abends.) Ein hier geplanter vaterländischer Abend wurde von dem OLcr- amtmann verboten mit der Begründung, es seien sechs Kom­munisten aufs Oberamt gekommen und hätten erklärt, sie wür­den einen Vaterländischen Abend nicht dulden und wenn er nicht verboten würde, so würden sie die Versammlung mit Gewalt sprengen.

Walbsee, 28. Febr. (Das Ende eines Riesen.) Ein Riesen­stamm einer Tanne mit der respektablen Länge von 28 Metern und einem Durchmesser von 1,10 Merern am Fuße wurde, aus zwei Schlitten verladen, vom Waldteil Tannenbühl Lurch un­sere Stadt geführt. Der Stamm weist einen Kubikinhalt von 10,7 Festmeter auf und wird im Oberrheinischen Sägwerk hier verarbe tet werden.

Aalen, 26. Febr. (Opfer des Berufs.) Auf tragische Weise kam der bei der Rheinelektra als Monreur angestellte, 29 Jahre alte, ledige Albert Heller, Sohn der Lokomotivführerswitwe Heller hier, als Opfer seines Berufs in Tiefenbach OA. Crails­heim ums Leben. Dort für seine Firma tätig, befand er sich auf einem elektrischen Leitungsmast, als der Strom eingeschal­tet wurde und er herabstürzte, wobei er einen Schädelbruch er­litt, was den alsbaldigen Tod herbeiführte.

Der württrmbergische Weinertrag 1923. Die im Ertrag stehende Weinbanfläche betrug im Jahre 1923 10 681 Hektar ge­gen 10 889 Hektar im Jahre 1922, demnach um 208 Hektar we­niger. Weinbaugemeinden waren cs 3 >6 (350). Insgesamt wurden rund 134900 Hektoliter oder von 1 Hektar 12,63 Hekto­liter geerntet, das ist nur werffg mehr als der dritte Teil des 1922er Hektarertrags von 36,80 Hektolicer und der vierte Teil eines Vollherbstes, der zu etwa 50 Hektoliter auf das Hektar angenommen werden kann. Der 1923er Ertrag gehört der Menge nach zu den schlechteren in den letzten 10 Jahren; nur in den Jahren 1913, 1914, 1916 wurden wesentlich geringere Erträge erzielt. Von den 8 größeren Weinbangebicten weist diesmal den höchsten Ertrag die Eodenseegegend auf mit 19,04 Hektoliter auf 1 Hektar; es folgen das Zabergäu mit 15,17 Hektoliter, das Remstal mit 14,95 Hektoliter, das untere Neckartal mit 13,62 Hektoliter, das obere Neckartal mit 11.30 Hektoliter, das Enztal mit 8,70 Hektoliter, das Kocher- u. Jagstlal mit 6,73 Hektoliter und an letzter Stelle steht wie schon seit einer Reihe von Jah­ren der Taubergrund mit nur 3,39 Hektoliter auf 1 Hektar. Verschiedene Weinbaugemeinden hattenGlücksherbste" mit Lek- tarerträgen von 2030 Hektoliter und sogar darüber (bis zu 34 Hektoliter) zu verzeichnen. Die Qualität des geernteten Wei­nes darf im allgemeinen als mittel vis gut bezeichnet werden; die besseren Weine kamen dem guten Jabrgang 1915 nahezu gleich. Von dem gesamten Weinertcag mit 131900 Hektoliter wurden unter der Kelter oder überhaupt während des Herbstes 2269 Hektoliter gle ch 16,8 Prozent verkamt. Ein so geringer Kelterverkauf ist in dem nahezu 100M eigen Zeitraum, seit­dem nunmehr die Statistik des Weinertrags geführt wird, nvch niemals dagewesen; im Jahre 1922 betrug er 71 Prozent, im Mittel der 10 Jahre 1912 bis 1921 77 Prozent des Gesamter­trags. Me Preisbildung war durchaus undurchsichtig. Im allgemeinen kann angenommen werden, daß, soweit Berechnung in Goldmark erfolgte, der Durchschnittspreis im Landesmittcl ungefähr 75 Mark für 1 Hektoliter betrug (gegen 48 Mark nn Durchschnitt der letzten 10 Vorkriegssahre 1904 bis 1913). Auf dieser Grundlage würde die Gesamrwemernte des Jahres 1923 einen Gesamtgeldwert von 10 100 900 Goldwark darstellen oder auf 1 Hektar 936 Goldmark gegen 8 994 (WO Mark oder auf 1 Hektar 556 Mark im Durchschnitt der letzten 10 Vorkriegsjahre 1904 bis 1913.

Baden,

Pforzheim, 28. Febr. Der Fleischverbrauch ist hier von 175 000 Kilogramm im Dezember 1923 auf 260 000 Kilogramm im Januar 1924 gestiegen. Mr größte Teil des Schlachtviehs wurde von den Viehmärkten in Stuttgart bezogen. Da die Transporte nichtwürtt. Viehs nicht mehr über Stuttgart zu leiten werden brauchen, wird die Stadt Pforzheim vom 3. März ab eigene Schlachviehmärkte einführen. Sie hat die auf dem