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In Fällen von höherer Ge» walt besteht kein Anspruch »us Lieferung der Zeitung »der aus Rückerstattung des Bezugspreises.

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Ntrokonto Nr. 24 bei der O.A.-Sparkasse Neuenbürg.

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Anzeiger kür Sas Lnztal unS Umgebung.

Amtsblatt kür Sen Vberamtsbezirk Neuenbürg.

Erscheint tSg11 ch mit Ausnahme Ser Sonn- und Sekertage.

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Bei Tarisveränderungen treten sofort alle früher. Bcr- einbarungen außer Kraft.

Kernsprecher Rr. 4. Für telefonische Austräg« wird keinerlei Gewähr über- nommen.

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Reuenbürg, Donnerstag, den 7. Februar 1924.

82. Jahrgang

Aus Stadt, Bezirk und Umgebung-

Deutschland.

Karlsruhe, 5. Febr. Von Eberbach -ivar dieser Tage eine Mbor-Lnung im Ministerium des Innern in Karlsruhe wegen Rückgängigmachung der Aushebung des Bezirksamts. Es wurde ihr aber mitgeteilt. Laß nicht nur eine solche Rückgängigma­chung ausgeschloffen sei, sondern daß auch die Aufhebung des Amtsgerichts in Eberbach ins Auge gefaßt ist.

München, 6. Febr. Zur drohenden Erhöhung der Perso­nentarife bei der Reichsbahn hat die Handelskammer des Be­zirks Unterfranken an das bayerische Handelsministerium eine Vorstellung gerichtet, die darauf hsniweist, daß die Eisenbahn- tarise ohnehin restlos über dem Friedenspreis liegen, und daß es nur als bedauerliche Verirrung bezeichnet werden kann, in einer Zeit allgemeinen Preisabbaus die Eisenbahntarife erhö­hen zu wollen. Wirtschaftlich wirken die Tariferhöhungen nicht anders als die Notenpresse.

Worms, 6. Febr. Die Stadt ist von den Separatisten ge­räumt werden.

Berlin, 6. Febr. Für die nächste Zeit ist eine .weitere Her­absetzung der Gütertarife ans >der Reichsbahn geplant. Für die neue Senkung sind 12 Prozent in Aussicht genommen, jedoch soll diese Ermäßigung Hand in Hand gehen mit weiterer Her­absetzung der Kohlenpreise, welche immer noch 7086 Prozent über dem Friedensstand sind. Die Tarisermäßigung soll sich ans sämtliche Güterklaffen und die meisten Ausnahmetarife be­ziehen.

Glogau, 6. Febr. Die Teuerungsunruhen in und bei Glo- gau beschäftigten jetzt die außerordentliche Strafkammer. Nicht weniger als 177 Angeklagte, meistens Arbeiter und Frauen, wurden wegen Teilnahme an Teuerungsunruhcn in kleinen schlesischen Industriestädten und an Zusammenstößen während des großen schlesischen Landarbeiterstreiks im letzten Sommer in 12 Verhandlungen abgeurteilt. Zwei Angeklagte wurden zu Zuchthausstrafen, über Ändert zu Gefängnisstrafen, über drei­ßig zu Geldstrafen verurteilt; nur wenige wurden sreige- sprochen.

Zuchthausstrafen wegen Angriffs ans eine bayerische bewaffnete Organisation.

In dreitägiger Verhandlung befaßte sich das Ansbachcr Bolksgericht mit der Anklage gegen 23 Schopflocher Einwoh­ner, die am 28. November des Vorjahres in die von einer He­bung einrückende OrtsgruppeReichsflagze" Dinkelsbühl und Umgebung, die unter der Leitung des Bezirksamtmanns Lang und des Bürgermeisters Götz-Dinkelsbühl steht, cingedrungen, die Reichsflagge beschimpft, angespuckt, bedroht und ihnen die Gewehre entwendet hatten. Das Volksgericht verneinte die Frage der Rädelsführerschaft gegen zwei Angeklagte, sprach drei Angeklagte frei und erkannte gegen zwei Angeklagte auf ein Jahr Zuchthaus und gegen die übrigen Angeklagten auf Gefängnisstrafen von vier und drei Monaten. Sämtlichen Verurteilten wurde Bewährungsfrist zugsbilligt.

Das Chaos in der Pfalz.

Pirmasens, 5. Febr. Der französische Bezirksdelegierte hat Las Ersuchen des Stadtrates zur Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung, die bewaffnete Macht eingreifen zu lasten, abgelehnt, trotzdem es sich bei den Unruhen offenkundig um Verbrechen gegen das gemeine Recht handelt und die Besa- tznngsbohörde auf Grund des Rheinlandabkommens zum Ein­greifen verpflichtet ist, weil bekanntlich im besetzten Gebiet auf Grund des Friedensvertrages keine Schutzpolizei zugelassen ist. Infolgedessen ist nach Artikel 13 des Rheinlanüabkommens die Besatzungsbchörde verpflichtet, falls die Machtmittel der deut­schen Polizei zur Wiederherstellung der Ordnung und Sicher­heit nicht ausreichen, auf Ansuchen der deutschen Behörden mit der bewaffneten Macht zur Wiederherstellung der Ruhe und Ordnung einzugreifen. Das Bestreben des französischen Pro- vinzdelegierten General de Metz geht unstreitig dahin, in der Pfalz ein vollständiges Chaos eintreten zu lassen, um dadurch den gewünschten Vorwand zur Errichtung der Militärdiktatur in der Pfalz zu schaffen. Da der separatistische« Regierung das Geld z«r Löhnung und Verpflegung ihrer sogenannten Trup­pe« knapp zu werden beginnt und es deshalb scho« zu Meute­reien gekommen ist, sucht fie die Unzufriedenheit der scparatisti. scheu Banden dabnrch zu beseitigen, daß fie sie zu sogenannten Strasiwpeditioncn aufs Land schickt und die Gemeinden so zwin­gen will, die separatistische Besatzung zu löhnen, zn verpflegen «nd sogar zu kleiden, wie es in Rülzheim geschieht. Dort geht die separatistische Besatzung in der schlimmsten Weise aus Raub aus. Gewerbetreibenden werden die Waren weggenommen, ver­kauft und der Erlös unter de« Separatisten verteilt. In der Wirtschaft, in der die Separatisten ihr Hauptquartier aufge­schlagen haben, wird die ganze Nacht gezecht. Bäcker und Metz­ger werden nachts ans den Betten geholt und müssen Fleisch «nd Brot ohne jede Bezahlung hergeben. Bewaffnete Trupps drangen nachts in die Wohnungen von Witwen ein und stellten de« Frauen unsittliche Anträge. Zwei bis drei Dirnen befinden sich ständig in Gesellschaft der separatistischen Truppe«.

Geheime Dokumente zur Separatisten-Bewegung.

Zwei Geheimdokumente über die Lostrennungs-bestrebungen in Len besetzten Gebieten werden vomLokalanzeiger" veröf­fentlicht. Das erste Dokument handelt von dem Plan eines Bundesstaats ,Republik Rheinland". Die Unabhängigkeit be­sagter Republik sei zum ersten sofort zu garantieren durch Frankreich, Belgien, England und Italien. Der Bundesstaat würde aus den drei Ländern Nordstaat Unterfdaat, Südstaat Oberrhein und Ruhrstaat zu bestehen haben. Der Sitz der Zen- tlalregierung soll sich in Köln befinden, die Länderregierung in Koblenz fitr Len Südstaat, in Aachen kür den Nordstaat und in Esten für den Ruhrstaat. Der Nordstaat würde belgisches, der Südstaat französisches und der Nuhrstaat gemeinsames Wirtschaftsgebiet Frankreichs, Belgiens und des Rheinlandcs. Die Besatzung soll so lange bestehen bleiben,wie fie zu» gegen­

seitigen Sicherung erforderlich ist." Also unter Umständen für alle Zeit! Natürlich soll auch eine rheinische Miliz gebildet werden. Polizei und Gendarmerie hätten nur aus Rhein­ländern zu bestehen. Daneben aber auch das deutet darauf hin, was mit diesem Bundesstaat eigentlich beabsichtigt ist wird die belgische und französische Gendarmerie Cadres zu bilden haben, um, wie es scheinbar harmlos heißt,im Falle daß Unruhen einreißen könnten", einzugreiien, wobei sich dann die rheinische Gendarmerie und Polizei unter französisches und belgisches Kommando zu stellen hätte. Dann kommt in einem Paragraphen 7 die Bestimmung, die die letzten Hüllen fallen läßt:Me Republik Rheinland übernimmt sofort einen Teil der Kriegsschulden vom Reich, seiner Einwohnerzahl und sei­nem Reichtum entsprechend. Es bezahlt zuerst England, damit die englisch besetzte Zone geräumt wird- Frankreich und Bel­gien bringen eine internationale Anleihe für das Rheinland unter." Schließlich wird dann noch ein Schiedsgericht für alle Streitigkeiten von größerer Bedeutung vorgesehen, das sich aus zwei Rheinländern, zwei Belgiern und zwei Franzosen zu­sammensetzen soll, womit ein- für allemal dafür gesorgt wäre, daß die Deutschen in der Minderheit bleiben. Das zweite Doku­ment ist ein Brief der Vereinigung Komitee de Politigue na­tionale und des Eomite Belgo-Rhenane an den Separatisten­führer Klee in Bonn, in dem dem ehrenwerten Herrn Klee mit­geteilt wird, daß fein Programm in Belgiendas größte Ver­trauen und alle gewünschten Sicherheiten gebe," daß aber beide Vereinigungen unter keinen Umständen eine rheinische Repu­blik im Namen des Mutschen Reiches oder eine Jnternationali- sieruug des Rheinlandes anzuerkennen vermöchten.

Ausland.

Amsterdam, 6. Febr. MrTe-lsgraaf" erfährt, daß die holländische Regierung beabsichtige, die diplomatischen Bezie­hungen zu Rußland wieder aufzunehmen.

Poineare als Verteidiger des Ermächtigungsgesetzes.

Paris, 5. Febr. Die Kammer setzte heute nachmittag die Beratung des Art. 1 des Ermächtigungsgesetzes fort, die Regierung ermächtigen soll, auf dem Verordnungswege Er­sparnisse nicht unter einer Milliarde Francs Lurchzuführen. Abgeordneter Herriot lehnte namens der Radikalen den Art. 1 des Gesetzes ab, und -warnte Poincare, dieses Gesetz entgegen der gesamten öffentlichen Meinung durchzusetzen. Poincare verteidigte die Einbringung des Gesetzes, das dem Parlament keines seiner Rechte nehme. Das Kabinett denke nicht an Dik­tatur. Jedesmal, tvenn die erlassenen Verordnungen den be­stehenden Gesetzen widersprächen, werde man ihre Ratifizierung vom Parlament verlangen. Im weiteren Verlauf seiner Rede bezog sich Poincare auf einen Präzedenzfall von 1897, wo Las Parlament die Regierung zur Durchführung der Metallzölle ermächtigt habe. 1916 seien ähnliche Maßnahmen getroffen worden. Der Einwand, daß man damals im Kriege gestanden halbe, laste sich damit widerlegen, daß diese Maßnahmen bis ins Jahr 1922 hinein ibeibehalten worden seien. Die Regierung beabsichtige mit Len geplanten Ersparnissen nur ein von der Finanzkommission bereits begonnenes Werk fortzuietzen. Sie wolle in keiner Weise die wirtschaftliche Lage des Landes beein­trächtigen und es handle sich nicht darum, den Beamten ihre wohlerworbenen Rechte zu entziehen, sondern vielmehr darum, den nationalen Aufschwung nicht durch eine rückständige Ver­waltung, die mit zuviel Beamten arbeite, , zu hemmen. Nach­dem Abgeordneter Jsaac die Forderungen der Regierung un­terstützt hatte, wurde der Schluß Oer Debatte über Art. 1 mit 335 gegen 18 Stimmen geschlossen und schließlich auf Verlangen Primäres mit 325 gegen 18 Stimmen die Vertagung des Hau­ses auf morgen vormittag.

Das Kolonialprogramm der englischen Arbeiterpartei.

Me englische Arbeiterpartei, die heute die Zügel der Regie­rung in England führt, wird auch zu den ''chwebenden koloni­alen Fragen Stellung nehmen -müssen. Das Kolonialprogramm der Arbeiterpartei war in jener im Januar 1917 an alle krieg- führenden Mächte gerichteten Forderung enthalten, den Traum von einem afrikanischen Reiche nördlich des Sambesi und südlich der Sahara aufzugeben und statt dessen alle Kolonien des tro­pischen Afrika der Verwaltung der Liga der Nationen zu un­terstellen. Für diese Verwaltung stellte die Arbeiterprrtei fol­gende Grundsätze auf: 1. Offene Tür und gleiche Freiheit für Handelstreibende aller Nationen; 2. Schutz der Eingeborenen gegen Ausbeutung und Unterdrückung, sowie Erhaltung ihrer Stammesinteressen; 3. Verwendung aller Einkünfte für die Wohlfahrt und -die Entwicklung der afrikanischen Staaten; 4. ständige Neutralisierung Afrikas gegenüber internationalen Streitigkeiten und in Kriegsfällen. Wenn auch die Durchfüh­rung dieses Kolonialprogramms von der Zusammenarbeit al­ler an Afrika interessierten Nationen abhängig ist, so Lars man doch eine Erklärung darüber erwarten, ob die regierende Par­tei Englands noch heute hinter diesem Program,n steht, be­sonders hinter der für uns Deutsche wichtigen Forderung der offenen Tür und gleichen Freiheit für Hcmdels-treibende aller Nationen in den der britischen Mandatsherrschaft unterstellten deutschen Kolonien Ost- und Westafrikas.

Deutschland und die Trauerfeier für Wilson.

Aus Paris wird berichtet: Nach Meldungen aus New- York hat der Washingtoner deutsche Botschafter anläßlich des Todes Wilsons das Einziehen der Botichaftsslagge auf Halb­mast abgelehnt. Amerikanischen Journalisten erklärte der deut­sche -Botschaftssekretär, Baron Leopold von Plessen, der ver­storbene Exprasident Wilson werde von der deutschen Regierung als Privatmann angesehen. Er habe von Berlin Anweisungen erhalten, an der nationalen Trauerfeier nicht teilzunehmen. Messe Pariser Nachricht ist zweifellos tendenziös gefärbt. Wir find sicher, daß eine deutsche Ablehnung in diplomatisch ein­wandfreie Formen gekleidet Word«! ist.

Neuenbürg. (Gemeinderatssitzung am Dienstag, den 2. Fe­bruar.) Me Baudarlehensverwaltung heim Ministerium des Innern hat zur Vollendung des städtischen Neubaus auf der großen Wiese das nachgesuchte Darlehen von 5000 Gold» mark kurzfristig zur Verfügung gestellt. Der Vorsitzende wird zur Abgabe der grundbuch-amtlichen Erklärungen ermächtigt.

Nach längerer Beratung entschied sich der Gemeinderat da­hin, auf der großen Wiese ein weitie r e s D op p e l h a u s mit je 2 Dreizimmerwohnungen zu erstellen und das Stadtbauamt mit Ausfertigung von Plan und Kostenvoranschlag zu beauf­tragen. Das städtische Haus aus dem Hummelacker soll Ende nächster Woche zum ersten und inöglichft auch letzten Mal öffentlich versteigert werden.

Das Stadtbauamt legt einen Kostenvoranschlag über die auszuführende Strecke der Villastraßc vor. Der­selbe beläuft sich auf etwa 20 000 Mark. Dieser Betrag wird sich für die Stadt ermäßigen wegen der Ausführung als Not­staudsarbeit. Mr Gemeinderat beschließt, das Stadtbauamt zu -beauftragen, die Vergebung der Arbeiten »orzubereiten un­ter der Bestimmung, daß die Erwerbslosen so hoch -belohnt wer­den, als es nach Len gesetzlichen Vorschriften überhaupt zulässig ist.

Me Inschrift auf den Tafeln für das Kriegerdenkmal wird dem Bildhauer Friedrich Laxgang in Arnbach zu Ange­botspreisen übertragen. In den nächsten Tagen wird deshalb der bestellte Ausschuß endgültig die Namen derjenigen Gemein­deangehörigen feststellen, -welche auf dem Denkmal verewigt werden sollen. Der -Gemeinderat ist damit einverstanden, daß der zur Straßenuntevhaltung für dieses Frühjahr unbedingt nötige Schotter durch -das -Stadtbauamt bestellt wird.

Mm Konsum- und -Sparverein Neuenbürg wird aus sein Gesuch die Turnhalle ans nächsten Sonntag zur Abhaltung seiner Generalversammlung überlassen; für Heizung und Reinigung hat der Verein auszukommen.

In das Bürgerrecht mit Nutzung wird ausgenommen: Albert Hermann, Kaufmann, hier.

Anschließend an -die Bekanntmachung des Staatsministe- riums über die Dienstzeit der Staatsbeamten wird heute vom Gemeinderat die Dienstzeit der städt. Beamten und Angestellten mit Ausnahme derjenigen des Elektrizi­tätswerks, welche -besonders geregelt worden sind in ähnlicher Weise wie für -die -Staatsbeamten festgesetzt. Am Samstag nachmittag ist außerhalb der 51 Stunden Wochendienstzeit noch Bereitschaftsdienst auf dem Rathaus eingeführt. Me Regelung der Diensteinteilung -beim -Straßenwart ist vom Stadtbauamt zu treffen.

Me vom Fußballverein als Reinertrag seines Wohl- tätigkeitsspiels vom 3. Februar übergebenen Gelder werden dem Wunsch des Vereins entsprechend verteilt.

. Zum Schluß erstattete der Vorsitzende noch Bericht Wer die Verhandlungen im Städtetag des Schwarzivaldkreises vom 2. Februar. Schluß der Sitzung 9 Uhr.K.

Württemberg.

Simmozheim OA. C-ailw, 6. -Febr. (Wächter -des Kapitols.) Eine unliebsame Ueberrasschung erfuhren hier die Insassen eines Autos, Los in rasender Fahrt durch den Ort fuhr. Eine Gans, die sich zu retten suchte, flog gegen den Windschutz, wo­bei -das Glas in Trümmer ging und die Insassen teilweise so verletzte, -daß sie verbunden werden mußten. Als der Führer die Glasscherben auf die Straße warf, spazierte die Gans gra­vitätisch aus und -ab und dachte wahrscheinlich, Lenen habe ich eine Lehre gegeben, wie man Lurch einen Ort zu fahren har.

Simmozheim OA. C<Mv, 6. Febr. (Teure -Pacht.) Bei der Verpachtung der Jagd wurden für die Gemeindejagd 2106 Mk. und für die J-agd im Gerechti-gkeits-ivald 1400 Mark Pro Jahr bezahlt. Ms ist mehr als Las lOfache der Vorkriegszeit.

Stuttgart, 6. Febr. (Me neuen Gehälter in Württemberg.) Nach dem jetzt dem Landtag zugsgaugenen Besoldungsgesetz, das Rückwirkung auf 1. Dezember 1923 erhalten soll, sind fol­gende jährliche Grundgehälter vorgesehen: Gruppe 1 606810 Goldmark, Gruppe 2 666868, 3 726972, 4 8341110, 5 978 bis 1302, 6 11521536, 7 13801660, 8 1620- 2160, 9 1890 bis 2520, 10 2250-3000, 11 2610- 3480, 12 3060-4080, 13 3750 bis 4950. Me Einzelgehälter betragen jährlich 1. 5280, 2. 6690, 3. 9000 Mark. Hierzu kommen noch Ortszuschläge und zwar in Ortsklasse A 120300, B 102252, C 84 -216, D 72186, E 60150 Mark.

Stuttgart, 5. Febr. (Honorarsätze für Chorleitung.) Die Vollversammlung -des W-ürtt. Ehorlectervcrbandes setzte fol­gende, für alle Mitglieder verbindliche Honorarsätze ^Mindest­sätze) fest: Für einen Singabend beträgt das Gehalt uei einer Zahl bis zu 30 Sängern 4 Goldmark, bis zu 50 Sängern 56 Mark, bis zu 100 Sängern 68 Mark, bis zu 150 Sängern 8 bis 10 Mark, bis zu 200 Sängern 15 Mark. Bei größeren Gr­einen wird das Honorar auf Grund -'reier Vereinbarung fest­gesetzt. Zeitversäumnis und Reisegeld sind besonders zu ent­schädigen. Für Konzertleitungen, Vereius-ftiern und sonstigen Veranstaltungen (Ständchen, Hochzeiten, Beerdigungen usw.) ist ein den Verhältnissen entsprechender Betrag zu bezahlen. Dieser darf bei Konz-ertleitungen und Vercinsfeiern nicht unter der Bezahlung für zwei Sing-abende betragen. Mr Chorleiter hat Anspruch auf 4 Wochen Ferien im Sommer und 1 Woche zwischen Weihnachten und Neujahr.

Besigheim, 6. Febr. (Ein kaltes Bad.) Abends wollten vier Mädchen im Alter von 1516 Jahren von der Fortbildungs­schule über den gefrorenen Neckar nach banse gehen. Plötzlich löste sich eine Eisplatte und die Mädchen versanken bis an den Hals. Auf ihre Hilferufe kam Lehrer Buck herbei und rettete sie mit eigener Lebensgefahr, indem er selbst einbr-ach.

Hellbraun, 6. Febr. (Eine Flucht überS Dach.) Ein« auf- regeiwe Szene spielte -sich in der Kilianstraß-e ab. Ei» Tinbre-