425
Stockholm inzen eine lig stehend
ig sandte rwegischen nia: Ich angen und üngsweise r Blätter egen als ein durch >en; dazu
e Mächte rt, diplo- «uug des Kriegslage ien kennen ileußerung erden ver- ilomatische eck haben, freundeter Friedens- r hellt ans i Abschluß land und
i versuchte :rlage der ! Japaner ger. Der >eschreiben. e fort und a, da ein Auch der iemächtigt.
;en anders iformierter i ZarSkoje Umbsdorff u anderen -graphische den Zeit- Frieden zu i, so werde rtt Japan
! zu allen die sonst sind, die >, daß die >en Hinter- tschluß der en Persön- andent des rer Quelle, ! Minister ie in kurzer
reldet aus eigen Be- skoje Selo Paris und Rußland Japans
Kirchenchor: d: 196, O er Sakristei, an RooS.
Nachmitt.- Oas Opfer evangelische stimmt, edigt, Herr
Meisternde im
Amtliche mr- privstenreige«.
Kekannlmschung
betr. -ie Errichtung einer Schlachtereianlage in Althengstett.
Der Metzger Jakob Weiß in Althengstett beabsichtigt in seinem Wohnhaus Nr. 43 eine Schlächteretanlage einzurichten.
Dies wird mit der Aufforderung bekannt gegeben, etwaige Einwendungen gegen das Unternehmen bitmer» 14 Tage« beim K. Oberamt anzubringen. Nach Ablauf der Frist können Einwendungen in dem Verfahren nicht mehr angebracht werden.
Beschreibung unv Pläne der Anlage liegen zur Einsicht auf der Oberamtskanzlei auf.
Calw. 7. Juni 1905.
«. Oberamt.
Amtmann Rippmann.
Ortspolizeiliche Vorschrift
betreffend das Singe« «. Muffziere« in Wirtschaften und Wirtschastsgärte«.
Auf Grund des Art. 51 und 52 Abs. 2 d. P.-Str.-G.-B. vom- ^ ^ ^
und § 366 Ziff. 10 des R.-St.-G.-B. erläßt der Ortsvorsteher unter Zustimmung des Gemeinderats nachfolgende ortspolizeilichen Vorschriften:
8 1 .
In Wirtschaften und Wirtschaflsgärten ist das Singen und Musizieren bis 11 Uhr abends gestattet, unbeschadet der Bestimmung des 8 360 Ziff. 11 des R.-Str.-G.-B.
Ausnahmsweise kann vom Stadlschultheißenamt über diese Zeit hinaus Erlaubnis zum Singen und Musizieren erteilt werden.
Die Wirtschaftsinhober haben durch geeignete Mahnung an ihre Gäste dafür zu sorgen, daß die für das Singen und Musiziere» in ihren Wirtschaften oder Wirtschaftsgärten polizeilich festgesetzten Stunden eingehalten werden, und machen sich, wenn sie die eingreifende Schutzmannschaft nicht unterstützen, durch Duldung der Polizeistundenübertretung selbst strafbar.
Auch haben dieselben auf Weisung der Schutzmannschaft Fenster und Türen ihrer Wirtschvfts'ränme geschlossen zu halten, auch wenn in denselben erlaubter Weise gesungen oder musiziert wird.
Wo das allgemein bis 11 Uhr abends gestattete Singen und Musizieren zu Rißständen führt, ist außer den Folgen des 8 53 Abs. 2 der Gewerbeordnung das Stadtschultheißenamt zur Erlassung einschränkender Verfügungen auf die Dauer eines Kalendervierteljahrs ermächtigt. Zeitlich weitergehende Beschränkungen sind dem Gemeinderat Vorbehalten.
Vorstehende ortspolizeiliche Vorschriften sind vom Kgl. Oberamt Calw unterm 30. Mai 1905 für vollziehbar erklärt worden.
Calw, 9. Juni 1905.
Ttadtfchullheitzenamt.
C o n z.
Stammheim.
Brennholzverkauf.
Am Dienstag, de« 13. Juni,
kommen aus dem Gemetndewald Abt. Kuhwald und Untere Nille zum Verkauf:
98 Rm. tonnene Scheiter und Prügel, 28 Rm. Brennrinde.
Zusammenkunft vormittags 8 Uhr beim Rathaus.
Gemeinderat.
Simmozheim.
Bei der hiesigen Ktrchenpflege liegen
WO Mar^
zu niederem Zinsfuß gegen gesetzliche Sicherheit sofort oder später zum Ausleihen parat.
Kirchenpfl-ger Linkenheil.
Nächste Woche backt
Laugenbrezeln
Bäcker Lutz ssn.
lkr. kau! kau, Viltderg,
Fabrik landwirtsch. Maschinen,
empfiehlt
Futterschneidmaschinen mit leicht verstellbarem Patent-Preß- deckel für Hand- und Kraftbetrieb, Dreschmaschinen mit Patenttrommel und Ringschmierlager,
Grasmähmaschinen, Heuwender, Pferderechen, Obffmühlen und -Pressen, Rübenmühle«, Jauchepumpe« rc.
alles in solider Ausführung zu billigen Preisen.
Ms Mlogislher Garte«. Stuttgart.
Nur auf kurze Zeit täglich Vorstellung der
Ms L>säi*s Usläol
mit ihren IS männlichen Löwe« und 3 Doggen.
NorfteH»«-«»: Sonntags: vorm. 11, nachm. 4 und 6 Uhr; Mittwochs: nachm. 5 und 7 Uhr; Freitags: abends 7 Uhr und an den übrigen Wochentagen nachm. 5 Uhr. Die Eintrittspreise in den Tiergarten ein- schließlich Vorstellung find unverändert. Sitzplätze extra: I. Platz 50 «L Kinder 30 A II. Platz 30 A Kinder 20 A
r Kskl-Mel leiilstli. -
> LMmnigskoiirei't üer iiiirkigpeHe Z
* -m Wllgstsoillltsg. .
r
l W»S»WU»MWW>»>WWW>>
KochMB-MnLaörwg.
Wir beehren uns olle unsere werten Verwandten, Freunde und Bekannte von Stadt und Land zu unserer am Pfingstmontag, de« 12. Juni, stattfindenden Hochzeitsfeier in die Weinstube von Georg Pfau in Calw freundlichst einzuladen.
Karl Schwarz,
Oberküfer bei Gg. Pfau.
Christine Nusterer,
Tochter des Metzgers Benj. Kusterer in Calw. Kirchgang '/'12 Uhr.
A Wir beehren uns Verwandte, Freunde und Bekannte zu unserer
Hx) am Pfingstmontag, den 12. Juni, stattfindenden
in das Gasthaus zur „Sonne" in Altburg freundlichst einzuladen.
Michael Nober
von Altburg.
Christine Hornbacher
von Emberg.
Kirchgang 11 Uhr.
O
P'
h
h
d
Hs,— -L^s,
Würzöach.
Wir beehren uns, Verwandte, Freunde und Bekannte zu unserer
am Donnerstag, de« 15. Juni 1905, stattfindenden
in das Gasthaus z. „Hirsch" hier freundlichst einzuladen.
Johannes Schüttle,
Sohn des Joh. Adam Schüttle.
Barbara Holzäpfel,
Tochter des Martin Holzäpfel.
Kirchgang 11 Uhr.
' Ä
GIGIGWIGISISISIGIGIGIG
Holzbronn.
HochILitsLinlaSung.
Wir beehren uns, Verwandte, Freunde und Bekannte von Stadt und Land zu unserer am Pfingstmontag, de« 12. Juni 1905,
stotifindendkn Hochz itSfeier in das Gasthaus z. Rößle hier freundlich st einzuladen.
Friedrich Mah, Gipser,
Sohn des Friedrich Walz, Gipsers hier.
Sarbara Lalmbacher,
Tochter des Joh. Georg Kalmbacher in Kentheim.
Kr«chlkii>k«i>ek die größte Wohltat
find meine allgemein beliebten, Tag und Nacht tragbaren
GürtetbruchbSuder ohne Feder«.
Leib- und Borfallbinde«, Geradehalter, Gummistrümpfe. Zahlreiche Anerkennungsschreiben. Prospekt und Preisliste gratis und franko. Auf Wunsch nimmt mein in etwa 14 Tagen dort durchreisender erfahrener Vertreter Maß.
Vogisvlr, Slullgsnl, Ludwigsstr. 75.