Amtliche llu- PrivUiuMm.
Ortspolizeiliche Vorschrift betreffend das Laufenlaffen der Hühner.
Auf Grund des 8 366 Ziff. 10 des ReichSstr.-Ges.-Buchs und Art. 51 des Pol.-Str.-Gts. wurde am 9. Juni v. Js. mit Zustimmung des Gemeinde- rats folgende ortspolizeiliche Vorschrift erlassen:
„das Lausenlassen von Hühner« ans den öffentlichen Giraffe« «nd Plätze« der «ladt Calw ist verboten."
Diese Vorschrift wird hiemit wiederholt zur Kenntnis der Einwohnerschaft gebracht mit dem Anfügen, daß Zuwiderhandlungen gegen dieselbe nach 8 366 Ziff. 10 Str.-G.-B. strafbar find.
Calw, den 6. Juni 1905.
Stadtfch«ltheitze«amt.
Conz.
Auszug aus der ortspolizeiliche» Vorschrift
vom 23. Juni 1904, oberamtlich genehmigt am 6. Juli 1904,
betreffend
die Benützung der städtischen Badeanstalt «nd dar Baden in der Uagold überhaupt.
Auf Grund des Artikel 20, Abs. 1 und 2, und des Art. 110, Ziff. 3 des Wassergesetzes vom 1. Dezember 1900, sowie Art. 52 Abs. 2 des Poltzei-
strafgesetzes vom «läßt der Ortsvorsteher unter Zustim
mung des Gemeinderats folgende ortspolizeiliche Vorschrift, betreffend das Baden in der Nagold und die Benützung der städtischen Badeanstalt.
8 1.
Die Badeanstalt sühn den Namen „Städtisches Flußbad". Unternehmerin ist die Stadtgemeinde. Die gesamte Aufsicht führt das Stadlschultheißenamt.
8 2.
1) Im Freien darf auf der ganzen Nagoldfirecke vom Wehr der H. F. Baumann'schen Kratzenfabrik abwärts bis zur Markungsgrenze gegen Hirsau nur in dem städtischen Flußbad, in der Badanstalt der Handelsschule und in der Kirchherr'schen Badanstalt gebadet werden. Auf der Färber Wörner'schcn Badwiese und auf dem kleinen Brühl dürfen bis auf weiteres noch Kinder bis zu 14 Jahren bis abends 7 Uhr baden.
2) Im ganzen Bereich dieser Badanstalten und Badplätze darf nur in Badhosen bezw. Badanzügen gebadet werden.
3) Der den einzelnen Badanstalten und Plätzen zugewiesene Bereich <s. Abs. 4) darf von keinem der daselbst Badenden überschritten werden.
4) a. Freischwimmern des städt. Flußbads und der Handelsschule ist
der Fluß vom Blanl'schen Steg bis zum nördlichen Ende des städtischen Holgartens beim Spielplatz der Handelsschule Angewiesen. Während der Frouenbadzeit dürfen in der Badanstalt der Handelsschule Badende die Grenze gegen das städtische Flußbad flußaufwärts nicht überschreiten.
b. Der Bereich der Kirchherr'schen Badanstalt reicht von der oberen Grenze des Kümmerle'schen Zimmerplatzes bis zur unteren Grenze des Kirchherr'schen.
6. Bei der Wörner'schen Badwiese ist das Baden nur auf die Ausdehnung der Wiese, beim kleinen Brühl nur im Kanal gestattet.
5) Das Betreten des rechten Nagoldufers ist bet allen diesen Badplätzen — Fälle der Not und Hilfeleistung ausgenommen — verboten.
8 3.
Für das städtische Flußbad insbesondere gelten folgende Vorschriften:
1) Das Baden im freien Flusse ist nur geübten Schwimmern gestattet. Nichtschwimmer sind auf die Benützung der Badezeiten und des Schwimmtrogs angewiesen. Einen durch Außerachtlassung dieser Vorschriften entstehenden Schaden hat die Stadt nicht zu vertreten.
2) Hunde dürfen in das städt. Flußbad nicht mitgenommen werden.
8 4
Die in der Badeanstalt sich anfhaitenden Personen haben sich nach den Weisungen der Badfrau, sowie sämtlicher städtischer Beamten und Bedteusteten zu verhalten.
8 5.
Verunreinigungen und Sachbeschädigungen in der Anstalt werden nach den hiefür geltenden allgemeinen Zivil- und Strafgesetzen verfolgt, die Ueber- tretungen dieser ortspolizeilichen Vorschriften werden nach Art. 110 Ziff. 3 des Wassergesetzes bestraft.
Calw, den 6. Juni 1905.
Gtadtschultheitze«a«tt.
Conz.
Verkauf eines Eiskellers.
Herr Peter Köhler, Metzgermeister und Herr C. Waide««, Rößleswtrt hier bringen ihr gemeinschaftliches Ge- bäude Nr. 624: 1 s Eiskeller am Walkmühleweg, am
Gamstag, den 10, Jnnl 1S05, vormittags 11 Uhr,
ans dem hiesigen Rathaus, Zimmer Nr. 7, zur einmaligen freiwilligen Versteigerung, wozu Liebhaber eingcladen -werden.
Calw, 7. Juni 1905.
Der Beauftragte:
Ratsschreiber Dreher.
Verloren.
Am Himmelfabrtsfest ging im Mo»- bachtal eine filb. Ankeruhr mit Kette und Anhängsel (Fuchsktefer) verlor«. Der Finder wird gebeten, solche gegm Belohnung beim Gtadtschult- heitzeuamt Liebe«zell abzugebeu.
Wohnung
zu vermiete«.
Eine schöne Wohnung mit 4 Zimmern und Zubehör im Haus Nr. 616 im Teuchelweg ist pr. 1. Oktober zu vermieten. Nähere Auskunft durch Ehr. Gtürrrer, bchmiedmeister.
Kezirkskrankenkaste Tokio.
Der Aufwand für ärztliche Reisekosten hat seit 1. Januar 1904 in einer Weise zugenommen, daß die Krankenkasse außer Stande ist, diesen Mehraufwand auf die Dauer zu tragen. Die Ursache dieser fortwährenden Steigerung liegt darin, daß eine Anzahl Kossenmitglieder den Arzt wegen ganz unbedeutender Krankheitsfälle telefonisch oder auf andere Weise beso«d«rs rufen lassen. Es sind dies leichte Fälle, bei welchen der gegen Krankheit nicht versicherte bemittelte Bürgersmann eS sich überhaupt nicht erlaubt, einen Arzt zvzuziehen oder wo er ruhig die gelegentliche Hilfe eines Arztes abwartet.
Um dem eingetretenen Mißstand zu steuern, hat der Kassenvorstand beschlossen, in Zukunft in allen Krankheitsfällen, wo nach Prüfung der vorliegenden Verhältnisse ärziliche Cxlrabesuch« unbegründet erscheinen, die Koste« derselbe« den Mitglieder« »nm Ersatz auszurechnen, bezw. am Krankengeld in Abzug zu bringen.
Dies wird hiemtl zur Kenntnis der Kassenmitglieder gebracht.
Für Len Lastenvorstanö:
KorfiHeuder: Aanmarm. Kauptkasster: Kover.
Büchelbro««erhos bei Simmozheim, 7. Juni 1905. sStatt besonderer Anzeige.^
Traueranzeige.
Teilnehmenden Freundeu und Bekannten mache ich hiedurch die schmerzliche Mitteilung, daß meine liebe Gattin, unsere treue Mutter
Katharine Schwammle, geb. Stöffler,
nach kurzem schweren Leiden am Dienstag mittag 12 Uhr im Alter von 44 Jahren sanft verschieden ist.
Der trauernde Gatte:
Georg SchrvLnrinle
mit seine« Kinder«.
Die Beerdigung findet Donnerstag, den 8. ds. Mts., nachmittags 2 Uhr, statt.
Danksagung.
Für die vielen Beweise der Teilnahme anläßlich des Abscheidens meiner lieben Frau und unserer Mutter, für die tröstenden Worte des Hrn. Stadtpfarrers, den HH. Ehrenträgern und für die vielen Blumenspenden sagt herzlichen Dank
Gustav LlemLienst
mit Söhnen August und Gustav.
Danksagung.
Für die vielen Beweise herzlicher Liebe und Teilnahme, die wir während des Krankseins und dem Hinschcidcn unseres l. Gatten und Vaters
§. IVeitz, Hafnermeister in so reichem Maße erfahren durften, für die trostreichen Worte des Hrn. Dekan Roos, dem verehrlichen Veteranen- und dem Militärverein, sowie für die zahlreiche Leicheu- s begleiiung und Blumenspenden und insbesondere den HH. Ehrenträgern sprechen wir unfern innigsten Dank aus.
Die trauernde Gattin:
rv-rtz
mit ihre« Kinder«.
Nächste Woche backt
Laugenbrezeln
Bäcker Lutz seu.
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