-U 88 . Amts- und Anzeigrökatt ftr den Bezirk Kak«. 8 v. Msm.
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Dienstag, de« 6. Juni 1905.
Monnementipr. inb. Stadt pr.Biertelj. Mk. I.IOincl.rrLgerl. BierteljLhrl.PosttejugrpretS ohne Lestellg. f. d. Orts- u. Nachbar- ortSverlehr 1 Mt., s. d. sonst. Bertehr MI. 1.10. Bestellgeld L0 Pfg.
-«tkiche Ne»amr1«achmrse«.
A« die gemeinsch. Aemter.
Gemäß Ei laß des K. Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens vom 1. Mat 1905 hat, und zwar erstmals im laufenden Jahr, eine statistische Aufnahme sämtlicher Kinder stattznfinden, welche, obgleich im schulpflichtigen Alter stehend, durch ein körperliches oder geistiges Gebrechen dauernd verhindernd sind, am Unterricht der öffentlichen Schulen sich zu beteiligen.
In diese Statistik find aufzunehmen s.) die blinden,
b) die schwach- und blödsinnigen, e) die epileptischen,
ä) sonstige durch körperliches Leiden dauernd
vom Schulunterricht ferngehaltene Kinder. Nicht find aufzunehmen die taubstummen Kinder, über welche eine Statistik schon angeordnet ist (Reg.- Bl. 1902 S. 153), und die nicht schwachsinnigen, sondern schwachbegabten Kinder, welche dis Volksschule besuchen und für welche in manchen Städten durch Einrichtung von Hilfsklassen gesorgt wird.
Im laufenden Jahr find in die Tabelle alle vom 1. Januar 1891 bis 31. Dezember 1898 geborenen Kinder aufzunehmen, während künftig nur die in jedem Jahr neu in das schulpflichtige Alter eintretenden Kinder zu berücksichtigen find.
Die statistische Aufnahme erfolgt mittelst eines Fragebogens im Frühjahr jeden Jahres.
Für jede Gemeinde ist der Fragebogen von dem Herrn Ortsschulinspektor und dem Herrn Ortsvorsteher in dreifacher Ausfertigung anzulegen und bis spätestens 15. April in doppelter Ausfer- itgung dem gemeinschaftlichen Oberamt in Schulsachen vorzulegen, welches denselben nach vollzogener Prüfung der Oberschulbehörds auf 1. Mai vorzulegen hat. Das dritte Exemplar des Fragebogens ist von dem Herrn Ortsschulinspektor aufzubewahren.
Der Hpion.
Historischer Roman aus der Geschichte des heutigen Rußlands von Julius Grosse.
(Fortsetzung.)
Ebenso unmöglich wäre eS, den Eindruck ihrer furchtbaren Worte zu schildern, als eS unmöglich war, der Rasenden Einhalt zu tun, die mit rascher Kühnheit das Szepter der Herrschaft im Hause ergriffen hatte und schaltete und waltete und — was das Auffallendste war — sofort blinden Gehorsam fand.
Man brachte Sherwood aus der Telega vorläufig in ein Seitengebäude, wo dir alte Kvzmin seine Wohnung hatte. Iwan, der Wolfsjäger, wollte den Schwerverwunveten aus Geheiß der Herrin zurrst in einen offenen Schuppen, einer modrigen Wrgenremffe, zwischen Holz und Heu niederlegen, aber das duldete der wackere Alte nicht. Er öffnete sein bescheidenes Stübchen und breitete einen mächtigen Bärenprlz über die Strohschütte seines Lagers.
Dort wurde Sherwood, der Getreue, der geadelt« kaiserliche Kapitän, zur Ruhe gebracht.
So war's denn geschehen, daß seine Schuld und sein Geheimnis gleichsam öffentlich an den Pranger gestellt worden, zum Entsetzen der biederen Provinzleute. So loyal sie Alle dachten, dem Verräter verzieh Niemand. Und als sie nun vollends di« aufrührerischen, hochverräterischen Reden Tatania'S hörten, wurden sie allmälig bestürzt, erschreckt, und Einer nach dem Andern entfernte sich schweigend. DaS bloße Thema der Verschwörung wirkt« wie ein Medusenhaupt erstarrend und lähmend. Binnen einer halben Stunde hatten die meisten sich plötzlich empfohlen und fuhren davon, der Eine nach Norden, der Andere nach Süden. Nur der würdige JSprawnik hatte eS sich nicht nehmen lassen, über
den Vorfall des Tag s ein feierlich s Protokoll aufzunehmen, welches der Pope Smirncff und ich als Zeugen unterschreiben mußten.
Die salbungsvolle Miene des alten Gönners und Freundes der Familie war in der letzten halben Stunde streng und drohend geworden. Und sicher war eS entweder der Rest langjähriger Hochachtung und Ehrfurcht vor dem Hause Uschakoff oder der allerletzte Beweis einer Diskretion, daß er Frau Tatania, die gefährliche Genossin von Hochverrätern, nicht sofort verhaftete. Mit trockenen Worten empfahl er sich und fuhr ab, um alle verfügbaren PristawS zur Verfolgung Vulgär»'« aufzubieten.
Urber allen diesen Vorgängen war eS inzwischen völlig Nacht geworden.
Frau Nadjrschda, um auf sie zurückzukommsn, hatte sich gleich anfangs den Scharen der Neugierigen entzogen. Sie war innerlich gebrochen und die furchtbaren Worte der Schwester trafen sie vollends in'S innerste Mark. Ohne ein Wort zu sagen, war sie demütig und ungesehen entwichen. Dort in dem elenden Zimmer Kuzmin's, wo ihr Gatte auf dem Stroh lag, saß sie neben dem Verwundeten, um ihn zu pflegen und für ihn zu bete».
Leider war weit und breit kein Arzt aufzutreiben, und aus Smolensk wäre unter achtundoierzig Stunden keine Hilfe zu erwarten gewesen. Glücklicherweise verstand sich der alte Kuzmin auch auf Wunden. Aus einem Wandschrank hatte er Verbandzeug, Salben und Tropfen herbeigebracht, um selbst den ersten Verband anzulegen. Sein Kennerauge schien nach der oberflächlichen Untersuchung der Wunde nichts Gutes zu weissagen.
Als ich zu ihm trat und ihn hinaus vor die Tür winkte, flüsterte er:
»Er wird den Morgen nicht erleben, GoSpodin; die Kugel sitzt ihm in der Brust. Sorgen Sie nur für di« arme Frau.-
Selbstverständlich hatte ich längst beschlossen, in Tarufla zu bleiben. ES
Im laufenden Jahre sind die Fragebogen, welche mit nächster Post ausgegeben werden, auf
15. Juni dem gemeinschaftliche« Oberamt in Schulfachs« vorzulegen.
Calw. 2. Juni 1905.
K. gem. Oberamt in Schulsachen: Voelter. Schmid.
Sagesnrmzkeik«.
Calw, 5. Juni. Bei dem gestern nachmittag zum Ausbruch gekommenen Gewitter, das mit starken elektr. Entladungen verbunden war und auf den Waldorten auch etwas Hagel brachte, schlug der Blitz in das Anwesen des Schultheißen Girrbach in Würzbach, wodurch dessen Wohnhaus mit Scheune und Schmiedwsrkstatt (unter einem Dach) in kurzer Zeit eingeäschert wurde. Zum Glück kam niemand zu Schaden. Während der Löscharbetten schlug der Blitz in das Nachbarhaus, jedoch ohne zu zünden.
^Amtliches aus dem Staatsanzeiger.j Am 2. Juni ist von der Evangelischen Oberschulbehörde die Schulstelle in Happenbach, Bezirks Heilbronn, dem Schulamtsverweser Albert Riexing er in Monakam, Bezirks Calw übertragen worden.
Stuttgart, 3. Juni. Die Kammer der Abgeordneten hat in ihrer heutigen Sitzung die Kapitel 112—114 des Etats, Ertrag über den Forsten und I a gd en, erledigt. Bei Kapitel 112 wurde der Bildung von drei neuen Forstämtern in Lienzingen, Mengen und Ringingen zugestimmt und ein Antrag des Freiherrn von Gaisberg-Schök- kingen, der Erhöhung des Kanzleikostenaversums der Oberförster gemäß dem Entwurf von 100 auf
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Nachdruck verboten.
150 zuzustimmen abgelehnt. Nachdem sich hieran eins längere Debatte geknüpft hatte, in deren Verlauf Forstdirektor von Grauer gegen verschiedene Unterstellungen Hildenbrands energische Verwahrung einlegte, Hildenbrand dagegen dem Vertreter der Regierung das Recht absprach, sich die Bemerkungen eines Abgeordneten zu verbitten, wozu dann Vizepräsident Dr. v. Kiene erklärte, daß in diesem Hause sowohl für den Regierungstisch, wie für die Mitglieder des Hauses gleiches Recht bestehe. Ferner wurde ein Antrag der Kommission angenommen, auf Beilegung eines Verzeichnisses der auf den Staatswaldungen noch bestehenden Holzgerechtigkeiten zum Etat, in dem diejenigen Holz- gerechtigketten, die sich als volkswirtschaftlich nachteilig erweisen, freizugebm find. Bei Kapitel 113 bis 114 war viel von dem Wunsch die Rede auf Schaffung einer einheitlichen Schonzeit zwischen Württemberg. Bayern, Baden, Preußen u. s. w. Direktor v. Graner machte hiezu die Mitteilung, daß in Karlsruhe eine diesbezügliche Konferenz stattgefunden habe, die aber infolge der ablehnenden Haltung Badens ein vollständig negatives Ergebnis gehabt habe; nur Hohenzollern habe sich bereit erklärt, sich einer Einigung über die Schonzeit anzu- fchließen. In der Debatte kam zum Ausdruck, daß die württ. Schonzeiten für richtig gehalten werden. Das Haus stimmte einer Erhöhung der Einnahmen aus Verpachtungen um 6620 zu. Ein Wunsch ging auch dahin, die Gewährung von Schußgeldern durch die Amtskorporationen gleichmäßig zu regeln. Zum Schluß wurde noch in die Beratung des Gesetzentwurfs über Aenderungen des Gesetzes betr. die Penstonsrechte der Körperschaftsbeamten und ihrer Hinterbliebenen etngetreten. Dieser Entwurf bezweck:, den Beamten der unter dem Ministerium