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Amts- und Anzeigeblatt für den Aezirk Gakw.

80. Jahrgang.

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Samstag, den 20. Mai 1905.

AbonnementSpr.ind. Stadt pr.Biertelj. Mk. I.IOincl.Trägerl. DierteljLhrl. Postbezug-preiS ohne Bestellg. f. d. Orts- u. Nachbar- ortsverkehr 1 ML.» f. d. sonst. Dertehr Mt.1.10, Bestellgeld 20 Pfg.

AmIKche AeLnuntmachuugerr.

Aushebung 1905.

Bezüglich des

Aushebungs-Geschäfts

wird folgendes bekannt gemacht:

1. Dasselbe findet am Dienstag, 83. Mai, vorm. 8 Uhr, und am Mittwoch, 84. Mai, vorm. 8 Uhr, auf dem Rathause in Calw statt.

2. Am ersten Tage kommen die Reklamierten, die für dauernd untauglich erklärten, die zum Land­sturm und zur Ersatzreserve vorgeschlagenen, sowie die sämtlichen Schneider, am zweiten Tage die taug­lichen Militärpflichtigen zur Vorstellung. (Diejenigen, welche bet der Musterung zurückgestellt worden find, haben nicht zn erscheinen.)

Den Ortsvorstehern werden spezielle Vor­ladungsbogen zuaehen. Die Militärpflichtigen find ans vormittags 7'/- Uhr vorzuladen.

Z« spätes Erscheine« ohne genügende Entschuldigung hat unnachfichtlich Bestraf««- zur Folge.

3. Etwaige Gesuche um Zurückstellung oder Befreiung von der Aushebung, soweit der Grund hiezu erst «ach der Musterung ent­standen ist, wären in aller Bälde, längstens bis Samstag, 13. Mai, schriftlich beim Oberamt ein­zureichen, nach der Aushebung würden keine mehr angenommen werden, es wäre denn, daß die Gründe für das Gesuch erst nach der Aushebung eingetreten wären.

4. Gesuche um Zuteilung zum Trat« mit kurzer Dienstzeit Familienverhältnisse halber dürfe» «icht vorgedracht werde«.

5. Die Ortsvorsteher haben darauf hinznwirken, daß die Militärpflichtigen mit rei«gewaschenem Körper und rei«er Wäsche erscheinen. Die­jenigen, welche an Schwerhörigkeit zu leiden behaupten, haben das Innere der Ohre« gründlich zu reinigen, um eine Untersuchung zu ermöglichen.

6. Die Militärpflichtigen find darauf auf­merksam zu machen, daß jeder Versuch zur Täuschung in Beziehung auf geistige oder körperliche Gebrechen gerichtlich bestraft wird, daß die Entscheidungen endgtlttg find und daß jeder in den Grundltsten des Bezirks enthaltene Militärpflichtige berechtigt ist, im AuShebllllgstermtn zu erscheinen und etwaige Anliegen vorzutragen.

7. Ortsk««dtge Fehler der Pflichtige», wie geistig« Beschränktheit, epileptische An­fälle «. s. f. müsse« ««bedingt vor der

Aushebung zur Kenntnis des Oberamts gebracht werden. Bei Schwerhörige«, Nervenleideude«, Stotterer«, Geisteskranke« oder Taubstum­me« verlangt die K. Oberersatzkommtssion Vorlage von ärztliche« Zeugnisse«. Dieselben find, so­weit noch nicht geschehen, mit de« Vorladungen hieher ei»,«sende«.

8. Militärpflichtige, welche sich auswärts auf­halten, dürfe» «icht vo» andere« Bezirke» hieher zur Anshebung berufe«, müssen viel­mehr belehrt werden, daß ste sich am Orte ihres A«fe«halts zur Stammrolle anzumelden und zur A«Sheb««g ,« stelle« habe«.

Die Ortsvorsteher werden dafür verantwort­lich gemacht, daß keine Schei»verzieh»«ge« vor- kommen. Bei denjenigen, welche vor der Aus­hebung sich wieder nach Hause begeben, ist sich daher zu vergewissern, ob sie nicht in der Absicht gekommen find, vm an der Anshebnng teilzunehmen und her­nach wieder an ihre» früheren Ort zurückzukehren. I« Auftandsfälle« ist sofort dem Oberamt

Anzeige zu erstatten. Bei jeder einzelne« An­meldung ist vo» jetzt ab zu berichte«, ob «icht eine Schei«verziehu«g vorliegt.

9. Die Ortsvorsteher haben bet der Aushebung nicht zu erscheinen.

10. Die Stammrolle» pro 1883/1903, 1884/1904 und 1885/1905 sind längstens bis zum 13. Mai d. I. dem Oberamt einzusende«. Da dieselben von dem Herrn Zivilvorsttzenden der K. Oberersatzkommtssion einer Durchsicht unterworfen werden, so erwartet das Oberamt, daß diese Listen vollständig geführt, insbesondere sämtliche Beurkund­ungen richtig gegeben und sämtliche Strafe« verzeichnet find.

Sollten seit der letztmaligen Einsendung der Stammrollen Strafe« gegen Militärpflichtige er­kannt worden sein, so wären diese in einem be­sondere» Bericht a»z«zetge».

11. Bei der Vorladung find die Militär­pflichtigen auch zu ermahne«, sich bei der Aus­hebung auf der Straße und in den Häusern ruhig z« verhalte«.

Calw, 8. Mai 1905.

K. Oberamt.

Boelter.

Tagesnenigkeite«.

Calw. Am nächsten Sonntag findet in Würzbach imHirsch" die Jahresversammlung des Nagoldgausängsrbundes statt. Dis Vereine treffen um 2 Uhr ein, worauf die Beratungen sofort beginnen.

Calw. Der Deutsche Flottenverein wird am nächsten Donnerstag, den 25. ds,, im Badischen Hof hier kinematographische Vor­führungen mit entsprechendem Vortrag ver­anstalten, wie dies im Laufe des letzten Jahres an vielen Orten des Landes geschah. Das reichhaltige Programm und die äußerst gelungenen Darstel­lungen, die uns die Kriegsmarine in der Aktion, sowie Bilder von der Handelsmarine und Scenen aus fernen Ländern zeigen, hatten sich überall des größten Beifalls zu erfreuen, und ist daher wohl auch hier auf zahlreichen Besuch zu hoffen.

* Calw. Die Mainummer der Schwarz - waldvereinSblätter ist dem Andenken an den größten Dichter Schwabens, Friedrich Schiller, gewidmet. In Lied, Wort und Bild wird Schiller gepriesen, der zwar kein hervorragender Wanderer gewesen ist, aber wie für alles Schöne, so auch für die Herrlichkeit der Natur einen aufgeschlossenen Sinn gehabt und Land und Leute der verschiedensten Gegenden treffend geschildert hat. Rektor vr. We i z- säcker schildert in einem ArtikelZa Schillers Gedächtnis" die größte Tour, die Schiller je iu seinem Leben gemacht hat, seine Fußwanderung von Mannheim nach Frankfurt im Herbst 1782 und 14 Tage später über Mainz und Worms zurück nach Oggersheim, sodann die Beziehungen Schillers zu dem Calwer vr. inr. Christian Jakob Zahn, der zu dem bekannten Retterlied .Wohlauf Kameraden, aufs Pferd, aufs Pferd!" die überall gesungene schöne Melodie komponiert hat. Ein anderer Bericht bringt dieRede bei der Schillerfeier des Stutt­garter Bezirksverein" von Schulrat vr. Salzman«. Aus Calws Vergangenheit* kommt eine interessante Fortsetzung. Pfarrer Bölter-Loßburg besingt das

auf steiler Höhe bei Alpirsbach liegendeRomis- horn". Zum Schluß folgen Mitteilungen aus den Bezirksvereinen, Bücheranzeigen und eine Fort­setzung des Mttgliederverzeichnisses.

Stuttgart, 17. Mai. Das Amtsblatt des evangelischen Konsistoriums veröffentlicht einen Erlaß, der die Beteiligung der Geistlichen in Fällen der Feuerbestattung neu regelt. Hiernach sind die Geistlichen ermächtigt, vor der Verbrennung der Leiche im eigentlichen Verbrennungsraum einen Trauergottesdienst mit Rede, Gebet und lithurgischem Akt zu halten. Das kirchliche Geläute findet in derselben Weise statt wie bei einer Beerdigung. Dagegen hat bei der Bestattung der Aschenreste im Grabe oder im Kolumbarium die Mitwirkung der Geistlichen zu unterbleiben.

Stuttgart, 18. Mai. Unter dem Vorfitz des Fürsten Carl von Urach fand heute nachmittag im Oberen Museum die Hauptversammlung .-des Württ. Landesverbands des deutschen Flottenvereins statt. Wie aus dem von Hof­rat Thomä vorgetragenen Rechenschaftsbericht zu ersehen ist, betrug die Zahl der Mitglieder am 31. Dezember 1S04 7441, dazu kommen als korporative Mitglieder 25 Vereine mit ca. 3000 Mitgliedern. Die gesteigerte Agitation im Berichtsjahre hatte einen Zugang von 1870 neuen Mitgliedern zur Folge. Die Zahl der Ortsgruppen erhöhte sich von 93 im Vorjahr auf 107 am Schluffe des Berichts­jahres. Zahlreiche Vorträge und kinematographische Vorführungen konnten teils auf Veranlassung des Präsidenten des deutschen Flottenvereins, teils aus Mitteln des Landesverbands geboten werden. Ganz besonderer Mühe unterzog sich die Ortsgruppe Ulm, welche in der Zeit vom 5. Nov. bis 13. Nov. bio­graphische Vorführungen mit einer Besucherzahl von ca. 20 000 Personen durchführte. Die Einnahmen belaufen sich auf 15 874 wovon 4009 ^ an das Präsidium des deutschen Flottenvereins abge­liefert wurden. Die Ausgaben für veranstaltete Vorträge belaufen sich auf 2878 ^ Die aus­scheidenden Mitglieder des geschäftsführenden Aus­schusses wurden per Akklamation wiedergewählt.

Stuttgart, 18. Mai. Auf den Stutt­garter Straßenbahnen findet von Freitag an auf 3 Tage eine Probe dahin statt, ob es möglich ist, sämtliche Wagen alle 5 Minuten statt alle 6 Minuten verkehren zu lassen. Hiernach wird ein Wagen in der Stunde 12 Touren statt bisher 10 machen. Auf einigen äußeren Linien ist die Einstellung einiger weiterer Wagen zu diesem Zweck notwendig. Die vermehrte Benützung des elektrischen Stromes wird eine tägliche Mehrausgabe von ca. 250 verursachen. Die Mehrausgaben für die Straßen­bahnen find also ziemlich beträchtlich. Umso er­freulicher wäre eS für das Publikum, wenn die drei­tägige Probe sich bewähren würde, so daß der 5-Minutenverkehr dauernd eingeführt werden könnte. Dadurch würde die Ueberfüllung einzelner Wagen zu gewissen Tageszeiten vermindert.

Stuttgart, 18. Mai. Aus KowaS und von der Wasserstelle Ovambolua im Innern unseres Schutzgebiets iu Südwestafrika find iu den letzten Tagen demWürtt. LandeSv erein vom Roten Kreuz" wiederum Feldpostkarten zugegangen,