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Mribeständigc

Deutschen Reiches

Zinsen nnd Mznhlnnll rcichsgesetzlich fichergestellt durch die Gesuwthcit der dentschen PrioutuemSze«.

Das Reich beabsichtigt, eine wertbeständige Anleihe mit 12 jähriger Laufzeit auszugeben.

Die Anleihe, welche auf den Gegenwert von Dollars lautet, soll dazu dienen, der Bevölkerung ein wertbeständiges Anlagepapier zur Verfügung zu stellen.

Die Anleihe ist von der Börsenumsatzsteuer befreit. Selbstgezeichnete Anleihe ist von der Erbschaftssteuer frei.

Um den Zinsenbedarf für eine Anleihe bis zu 500 Millionen Mark Gold zu decken, sieht ein von der Reichsregierung den gesetzgebenden Körperschaften vorgelegter Gesetzentwurf die Ermächtigung für die Reichsregierung vor, Zuschläge zur Vermögenssteuer zu erheben.

Die Rückzahlung des Kapitals erfolgt nach 12 Jahren. Zur besonderen Sicherung der Kapitalrückzahlung ermächtigt der Gesetzentwurf die Reichsregierung, die einzelnen Vermögenssteuerpflichtigen nach dem Verhältnis ihres steuerbaren Vermögens zur Aufbringung des Kapital­bedarfs heranzuziehen.

Es haften also für Kapital und Zinsen dieser Anleihe anteilig die gesamte deutsche Wirtschaft, Banken, Handel, Industrie, Landwirtschaft sowie jeder, der über steuerpflichtiges Vermögen verfügt.

Die Anleihe ist bei den Darlehnskaffen des Reiches beleihbar. Die Einführung zum Börsenhandel erfolgt sofort nach Ausgabe der Stücke.

Bedingungen.

vis Zeichnung ttnSst vom IS. klugult ab statt.

Bestimmung über den Zeichnungsschluß bleibt Vorbe­halten.

Zeichnungsstelle ist die Reichsbank. Zeichnungen werden bei der Zeichnungs-Abteilung der Reichshauptbank, Berlin

1 . Zeichnung- stelle.

stelle».

6 2, Breite Straße 8/9 (Postscheckkonto 96300), und bei allen Zweiganstalten der Reichsbank mit Kafseneinrichtung entgegengenommen. Die Zeichnungen können auch durch Vermittlung der Staatsbanken der Länder und ihrer Zweig­anstalten, der Preuß. Central-Genoffenschaftskasse in Berlin, sowie sämtlicher im amtlichen Prospekt angegebener Geld­institute und ihrer Zweiganstalten erfolgen*). In diesem Falle entstehen hinsichtlich der Lieferung der Stücke und der Zahlung des Zeichnungspreises Rechtsbeziehungen nur zwi­schen dem Zeichner und der Annahmestelle.

Die Anleihestücke und die Zinsscheine lauten auf Mark in der Weise, daß 4.2V MK. gleich 1 Dollar « < sind. Die Anleihe ist ausgefertigt in Stücken

Emlösnug der von 4.20 M. ----1 Dollar. 8.40 M. ---- 2 Dollar.

2 . Einteilung. Ziuseulans,

Anleihe.

21 MK. --- 5 Dollar. 42 MK. --- 10 Dollar. 1VS M. ---- 25 Dollar. 210 M. -- 5V Dollar. 420 M. ---100 Dollar. 2100 M. ---- 500 Dollar. 4200 MK. ---- Ivo« Dollar.

Die Anleihestücke von 4,20 Mk., 8.40 Mk. und 21 Mk. werden ohne Zinsscheine ausgegeben; sie werden am 2. Sep­tember 1935 mit einem Aufgeld zum Nennwert von 70 vom Hundert eingelöst.

Die Anleihestücke von 42 Mark und darüber sind mit Zinsscheinen versehen, zahlbar jährlich einmal am 1. Sep­tember. Der Zinssatz beträgt 8 Prozent. Der Zinsenlauf beginnt am 1. September 1923. Der erste Zinsschein ist am 1. September 1924 fällig. Die Rückzah­lung des Kapitals erfolgt am 2. September 1935 zum Nennwert.

Die Stücke, sowie die Zinsscheine werden in Mark ein­gelöst, wobei der Dollar zu dem Durchschnitt der amtlichen Berliner Notierung des Mittelkurses für Auszahlung New- Uork in der Zeit vom 15. Juli bis 14. August einschließ­lich umgerechnet wird. Der Einlösungskurs wird amtlich bekanntgegeben.

Der Zeichnungspreis beträgt, soweit die Zeichnung in einer der nachstehend verzeichnten Devisen erfolgt, bis auf weiteres 05 Prozent, für die Einzahlung in Mark bis auf weiteres 108 Prozent; eine Erhöhung des Zeichnungspreises bleibt Vorbehalten. Die Einzahlung muß am Tage der Zeichnung geleistet werden. Bei Ueber- weisung von Markbeträgen gilt als Zeichnungs- und

Berlin, im August 1923.

Zahltag der Tag, an dem die Ueberweisung bei der An­nahmestelle zur Gutschrift gelangt. Für Markeinzahlungen wird der Dollar umgerechnet zu dem letzten vor dem Zeichnungstage notierten amtlichen Berliner Mittelkurs für Auszahlung New-Aork. Von Devisen (Noten, Schecks, Auszahlung) sind zur Einzahlung zugelassen amerikanische Dollars, Pfunde Sterling, holländische Gulden, schweize­rische Franken, nordische Kronen, spanische Peseten, argen­tinische Pesos, japanische Den. Die Kosten der Einziehung der Valutenschecks sind von den Zeichnern zu tragen. Bei Zahlung mit Valutenschecks werden die üblichen Laufzinsen in Abzug gebracht. Das Wertverhältnis der einzelnen Währungen zum Dollar wird für die Zwecke der Einzah­lung besonders bekanntgegeben und ist bei den Annahme­stellen zu erfahren.

Spitzenbeträge werden in Mark vergütet, und zwar bei eingereichten Noten zum Mittelkurse für Auslandaus­zahlung der letzten Berliner Notierung vor dem Zeichnungs­tage alsbald, bei Schecks und Auszahlungen erst nach Eingang der Gulschriftsanzeige aus dem Auslande und zum Kurse des Tages, an dem die Gutschriftsanzeige bei der Reichsbank in Berlin eingeht.

Dollarschatzanweisungen werden zum Nennwert zuzüg­lich der jeweiligen Zinsen von Vr°/ im Monat (im Monat August zu 102°/o) wie Dollars in Zahlung genommen.

Doraumeldungen werden angenommen. Sie

sind am eisten Zeichnungstage zu berichtigen, und zwar, soweit die Einzahlung in Mark erfolgt, zu dem für diesen Tag maßgebenden Kurse, soweit sie in Devisen erfolgt, zu den bei den Annahmestellen zu erfahrenden Umrechnungs­kursen. Bei der Zeichnung findet keine Verrechnung von Stückzinsen statt; an ihre Stelle treten gegebenenfalls Er­höhungen der Zeichnungskurse.

4 ^ülkltilllll kkk Gezeichnete und bezahlte Beträge gelten als voll zu- ' - - b geteilt, solange die Zeichnung nicht geschloffen ist. Wünsche

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r. Zeichnungs- Mir,

Einzahlung.

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*) Die Prospekte find bei allen Banken, Bankiers, Sparkasse» «nd ihren Verbänden sowie Kreditgenossenschaften erhältlich.

Reichsbank-Direktorium.

Havenstein. v. Grimm.

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wegen der Stückelung sind in dem dafür vorgesehenen Raum auf der Vorderseite des Zeichnungsscheines anzuge­ben. Werden derartige Wünsche nicht zum Ausdruck ge­bracht, so wird die Stückelung von den Annahmestellen nach ihrem Ermessen vorgenommen. Späteren Anträgen auf Abänderung kann nicht stattgegeben werden.

Die Anleihestücke werden mit Beschleunigung hergestellt werden. Mit der Ausgabe wird Mitte September dieses Jahres begonnen werden. Zwischenscheine sind nicht vor­gesehen.

Ist die Zahlung mit Scheck oder Auszahlung erfolgt, so werden die Stücke erst nach Werteingang geliefert.

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Neuenbürg.

Morgen Sonntag abend V-6 Uhr findet im Lokal eine

Versammlung

statt, zu welcher vollzähliges Erscheinen notwendig ist. Gau­turnfest, Finanzfragen, Schau­turnen.

Der Vorstand.

Die Frau

von Dr. med. Pauli. Mit 65 Abbildungen. Inh.: Derweib liche Körper, Periode, Ehe und Geschlechtstrieb, Schwanger­schaft, Verhütung und Unter­brechung der Schwangerschaft, Geburt,Wochenbett, Prostition, Geschlechtskrankheiten, Wech­seljahre usw. Kart.: 84000, geb. 114000 u. Porto freibl Versand Hellas, Berliv- Tempelhof. 110.

BMMsmeiil NeueMrg.

Von heute ab treten folgende Preise in Kraft:

Lagerbier 0,3 Ltr.

0,7 Ltr. Fl.

Exportbier 0.3 Ltr.

0.7 Ltr. Fl.

0.5 Ltr. Fl.

'/. Ltr. Wein 1 Ltr. Most

1 Glas Branntwein 15

27000 Mark. 70000 Mark, 32000 Mark, 80000 Mark, 65000 Mark, 70000 Mark, 70000 Mark, -20000 Mark.

Hottesdrenste

irr Neuenbürg

Sonntag, den 12. August.

II. Sonntag nach dem Dreieinig­keitsfest,

Gedenktag für die Brüder an Rhein «nd Ruhr.

-/,1» Uhr Pred. Me. 12, 41-44;

Lied 35S):

Dekan Dr. Megerlin.

Gesang des Kirchenchors: Sei ge­treu bis an den Tod.

i/,11 Uhr Christenlehre (Töchter):

Dekan Dr. Megerlin.

Die Bibelstunde am Mittwoch unter­bleibt wegen Schulferien.

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Katholisch. KotiesWÄurA

in Weu-nbürg Achten - Sonntag, den 12. August. HW S Uhr Predigt und Amt. ^er und «v 2 Uhr Andacht. ° M

Mittwoch, iS. August. . zAi zusn Fest Maria HimmelM S^en entgegei

9 Uhr Predigt und Hoch-«'' ^"ontim 2 Uhr Andacht. ^^-^Spolitii

Methodisten-s

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Sonntag vorm. W MW ktadeimann . " '/'^ ^ M erlegen

tagschule.

Mittwoch ab