die Franzosen die politischen Gefangenen frei, gestatten die Rückkehr der Ausgewiesenen, geben die Eisenbahnen frei und Heven die Verkehrsbeschränkungen auf. 2. Deutschland muß sich verpflichten, binnen drei bis vier Wochen die nötigen Aenderungen in der Gesetzgebung zustandezubringen, um den in seiner Note angegebenen Garantien Gesetzeskraft zu verleihen, und gleichzeitig die Vorbereitungen zur vollen Wiederaufnahme der Kohlenlieferungen zu treffen. Frankreich nimmt gleichzeitig die militärischen Streitkräfte aus dem Ruhrgebiet zurück unter Zurücklassung der unsichtbaren Besatzung an wichtigen Punkten. 3. Deutschland nimmt die Kohlen- und Kokslieferungen wieder auf. Gleichzeitig werden die letzten französischen Truppen aus dem Ruhrgebiet zurückgezogen. Im Rheingebiet wird der flatus quo wieder hergestellt. Der Berichterstatter schließt, überall sei betont worden, es sei unmöglich, die Bevölkerung durch bedingungslose Kapitulation in den Stand der Verzweiflung zu stürzen.
Das englische Ziel: eine neue Konferenz.
London, 11. Juli. Der diplomatische Berichterstatter des „Daily Telegraph^ schreibt, es könne angenommen werden. Saß die morgige Erklärung der Regierung über die Reparationspolitik, wenn sie auch rein technische Einzelheiten vermeiden werde, doch eine ziemlich ausführliche Darstellung der Umstände,
EmtMstnsiilsW.
Nach dem Beschluß des Bezirksrats vom 5. ds. Mts. gelten für den Bezirk Neuenbürg bis auf weiteres die jeweils vom Reichsarbeitsministerium festgesetzten und vom Württ. Arbeitsministerium im „Staatsanzeiger* bekanntgemachten Erwerbslosenhöchstsätze.
Neuenbürg, den 10. Juli 1923.
Oberamt:
Wagner.
KltiMckOpreis für Kohlen.
Der Kleinverkaufspreis für Braunkohlenbriketts wird unter Abänderung der Bekanntmachung vom 5. ds. Mts. („Enztäler* Nr. 156) festgesetzt ab 1. Jali 1923 auf
Mark 3ÜVVV pro Zentner
ab nächstliegender Bahnstation.
Neuenbürg, den 11. Juli 1923.
Sommuuakverbaub:
Wagner.
GeWrenderKmiisM.
Die im „Enztäler* Nr. 199 vom 26. August 1922 veröffentlichten, einzeln aufgeführten Sätze der Kaminfegergebühren find laut Bekanntmachung der Minist.-Abteilung für das Hochbauwesen vom 6. Juli 1923 (Staatsanzeiger Nr. 157) mit Wirkung vom 6. Juli 1923 ab weiter erhöht worden.
Die hauptsächlichste» Sätze betragen nunmehr:
1) Grundgebühr für jedes Kamin. 1600
2) Zuschlag für jedes Stockwerk unterhalb des
Dachgebälks. 400
3) Kaminschoß, Heizwinkel, Rußkästen, Abschlußklappen .4M
4) Herd-, Kessel- und diejenigen Ofenröhren, welche dem Kaminreinigungszwang unterliegen
bis 2 Meter. 400
jeder weitere Meter . . . 4M
5) Für Ausbrennen der Kamine mit nachfolgender Reinigung der dreifache Betrag der Gebühren Z'ffer 1 und 2 bei Lieferung der erforderlichen Stoffe durch den Kaminfeger; wenn die Besitzer die Stoffe selbst stellen, der 2'/-fache Betrag.
Umsatzsteuer darf noch besonders angerechnet werden. Neueubürg, den 10. Juli 1923. Oberamt: Wagner.
Oberamlsstadt Neuenbürg.
Zur Ausführung des
Reichsmietengesetzes
find vom Gemeinderat am 10. Juli ds. Js. auf Grund der neuen Verfügung des Ministeriums des Innern vom 28 Juni 1923 (Staaisanzeiger Nr. 150) folgende neue Beschlüsse gefaßt worden:
§ 1. Der Gemeinderat überträgt die laufenden Geschäfte dem Stadtschullheißenamt.
8 2. Es wird kein Hundertsatz für alle Betriebskosten festgesetzt, vielmehr der Hunderlsatz auf die Betriebskosten beschränkt und im Uebrigen das Umlageverfahren angeordnet.
§ 3. Bis auf Weiteres gellen die vom Ministerium des Innern jeweils festgesetzen Zuschläge für Verwaltungs- und Instandsetzungskosten. Für die Fälle, in welchem die Inanspruchnahme von Teilen einer Wohnung zu geschäftlichen Zwecken zu einer Abnützung der Mieiräume oder Zubehörden führt, die das gewöhnliche Maß erh-bllch übersteigt, wird eine Erhöhung des Zuschlags für Jnstandsctzungsarbeiten von jeweils '/»tel—als angemessen erachtet. Bei Untermiete wird eine Zuschlagserhöhung für Instandsetzungskosten von etwa '/ivtel sür jeden Untermieter für angemessen gehalten.
8 4. Für Räume, die zu gewerblichen Zwecken hergestellt werden oder mit Zustimmung der Gemeindebehörde sür gewerbliche Zwecke verwendet werden, wird vorerst k»in besonderer Zuschlag festgesetzt, die Festsetzung vielmehr der Beschlußfassung im Bedarfsfall vm behalten.
Anschließend hieran wird bekannt gegeben: daß vom Ministerium für den Monat Juli die Zuschläge für Verwal- tungekosten auf 4000 v. H. und für Instandsetzungskosten auf 75000 v. H. der Grundmiete festgeletzt sind. Die gesetzliche Miete beträgt hienach für Juli bei monatlicher Zahlung und normalen Verhältnissen ohne Zuschlag für Hypothekenzinssteigerung, Untermiete, und ohne Umlagen das 728 fache der Fciedensmiete ohne Abzug.
Stadtschultheiß Knödel.
die zu dem jetzigen Zustand geführt hätten, sowie der Ansichten und Absichten des Kabinetts enthalten werde. Die Mitteilung werde klar, aber freundschaftlich sein und werde in keiner Weise einen Druck oder Abbruch darstellen. Die Türe werde nicht zugeworfen, sondern weiter offen gelassen, um den Alliierten, die jetzt mit Frankreich nicht übereinstimmten, die Möglichkeit zu geben, die Zusammenarbeit wieder aufzunehmen, wenn neue Ueberlegungen oder neue Ereignisse Veranlassung geben 'ollten, von der gegenwärtigen Linie abzugehen. Sogar die Möglichkeit sei Vorbehalten, daß Frankreich während der kommenden Wochen oder Monate seine bisher so unvollständige Antwort auf die britische Fragenliste in der Weise ergänze, daß ein allgemein gehaltenes Abkommen mit Deutschland auf der Grundlage der Einstellung des passiven Widerstandes gegen die Wiedererlangung der industriellen und administrativen Freiheiten im Nuhrgebiet getroffen werde. Die Regierungserklärung werde jedenfalls auch darauf Hinzielen, gewisse hartnäckige Auffassungen zu beseitigen, die irrtümlich von alliierter Seite in bezug auf neuerdings in britischen Kreisen erörterte Gedanken gehegt worden seien. Zum Beispiel sei es falsch zu sagen, daß die Ernennung einer internationalen Sachverständigenkommission zur Feststellung der Zahlungsfähigkeit Deutschlands eine Verletzung des Versailler Vertrags darstellen würde. Sie könne in beratender
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vor dem 23. Juli, mit dem Reff vor 16. August und das Tammel« vo« Preiselbeere« bis auf weiteres bei Strafe
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sion beschlossen werden, welche ihr einen entsprechenden ü, erteilen könne. Außerdem fordern Buchstabe und Goii> Versailler Vertrags ausdrücklich, daß die Reparationskmiirnös^
"" """ ' . '-it.IeiA
sich Lei ihrer Entscheidung von dem Geist der
lasse und die deutsche Zahlungsfähigkeit nach der wirtiäwild Leistungsfähigkeit beurteile. Frankreich habe übrigens
selbst di.
Möglichkeit der Einsetzung einer Körperschaft, die nicht in bindung mit der Reparationskommission stehe, in Erwäoun gezogen. Dies gehe aus der Resolution Jouvenel vom vorm-! Herbst hervor, die von Poincare gebilligt und von der PM, bundsversammlung angenommen worden war. Endlich llj Konferenz aller in irgend einer Weise an dem Problem i«. essierten Mächte nichts Neues. Dieser Gedanke sei von
care auf der
und nur wegen
ondoner Konferenz im August 1922 angevomm-» n des Abbruchs der Januar-Konferenz in
unberücksichtigt geblieben. Dieser Gedanke würde in Italien willkommen sein. Als Konferenzort könne, wie
beabsichtigt, Brüssel vorgeschlagen werden. Auch einen Sicher heitspakt der Westmächte zustandezubringen, könne erwoa-ii werden, wenn er unter der Regie des Völkerbundes rustan^ komme, obgleich ein solcher Pakt nicht überall als besonder» dringend angesehen werde. '
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Samstag, den 14. Juli 1923
im «asthof zum „BSreu" i« Neueubürg
stattfindenden
NoAelv-feler
freundlichst einzuladen.
Willy Janda, Friedrike Gremmer,
Neuenbürg. Neuenbürg.
-Kirchgang 1 Uhr. -
Neusatz, den 10. Juli 1923.
Danksagung.
Für die vielen Beweis» herzlicher Teilnahme an dem Heimgang unseres lieben Gatten, Vaters, Schwiegervaters, Großvaters und Onkels
Gottfried Müller, Holjh-mr,
sprechen wir allen, die ihm die letzte Ehre er
wiesen haben, auf diesem Wege unseren innig
sten Dank aus.
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