Sprechfaul.

-Für die unter dieser Rubrik enthaltenen Eingesandt übernimmt die Schriftleitung nur die preßgesetzliche Verantwortung.)

Neuenbürg, 28. Okt. Vom Haus- und Grundbesitzerverein Neuenbürg geht uns folgendes Schreiben zu: Erwiderung auf den Bericht des Mietervereins im Enztäler Nr. 249. Mit welchen skrupellosen Mitteln der Mieterverein gegen den Haus­und Grundbesitzerverein ankämpft, geht schon aus dem Aus­schreiben der Mieterversammlung hervor. Hier wird der Haus­besitzer in aller Oeffentlichkeit des Wuchers bezichtigt, denn cs steht auf der Tagesordnung: Demonstration gegen den Haus­zinswucher des Haus- und Grundbesitzervereins. Den Vorwurf .des Wuchers von seiten des Mietervereins weisen wie entschie­den zurück. Der Hausbcsitzerverein ist seit seinem Bestehen von dem Grundsatz ausgegangen: Leben und leben lassen. Von diesem Gedanken hat er sich auch bei den Verhandlungen leiten lassen. Wenn trotzdem keine Einigung erzielt wurde, so ist dies lediglich den Vertretern des Mietervercins zuzuschreiben. Die Vertreter des Haus- und Grundbesitzervereins haben bei der gemeinschaftlichen Sitzung auf dem Rathaus zahlenmäßig und einwandfrei nachgewiesen, was zur notwendigen Instandhal­tung des Hauses und der Mieträume zum allermindesten be­nötigt wird. Wenn die Herren Vertreter der Mieterorganisa­tion uns zahlenmäßig nachgewiesen hätten, auf welche Weise ein Haus und die Mietsräume billiger instandzuhalten sind, so hätten wir uns sicher von denselben belehren lassen. Dies ist aber nicht geschehen, sondern sie haben sich auf den Standpunkt gestellt: bis hierher und nicht weiter. Ferner waren für sie lediglich und allein die Beschlüsse anderer Städte und Gemein­den maßgebend, welche einen niedereren Satz ausgestellt hatte.n als wir, obwohl jene Beschlüsse einige Wochen früher gefaßt wurden und die Teuerung in der Zwischenzeit um ein Mehr­faches gestiegen ist.

Nun zur Sitzung des Gemeinderats selbst einige Worte. Hier hatte ein Mitglied des Gemeinderats, der zugleich Mieter ist, erklärt:Meine Herren. Wir wollen in dieser Angelegen­heit ehrlich sein. Ich bin überzeugt, daß die Hausbesitzer gegen­wärtig nicht auf Rosen gebettet sind, wir müssen heute unser Hauptaugenmerk darauf richten, daß uns die heute zur Ver­fügung stehenden Wohnungen erhalten bleiben. Um dies zu erreichen, müssen von Mieterseite Opfer gebracht werden, aber Wucher dürste mit Wohnungen keinesfalls getrieben werden." Es würde zu weit führen, auf die weiteren Einzelheiten hier einzugehen, wir wollen jedoch nur noch einen Punkt berühren, und zwar denjenigen, an welchem die Mieter das größte Inter­esse selbst haben, und zwar sind dies die kleinen Jnstandsetzungs- arbeiten an einer Wohnung. Für diese Arbeiten hat der oben genannte Redner 270280 Prozent auf die Grundmiete vor­geschlagen. Kein Wort der Begründung hat er aber davon er­wähnt, wie man mit diesem Prozentsatz eine Wohnung instand halten kann. Ein Beispiel: Eine 2-Zimmerwohnung kostete im Jahre 1914 jährlich angenommen 200 Mark. Hiervon ab 15 Prozent, somit Grundmiete 170 Mark. Zuschlag für die Jn- standsetzungsarbeiten 280 Prozent ergibt 476 Mark. Mit die-

sem Betrag soll der Hausbesitzer die Wohnung instand halten. Vor 34 Wochen kostete ein Zimmer tapezieren etwa 1400 Mk., 2 Zimmer somit 2800 Mark. Gang und Abort ohne Treppen­haus ebenfalls für ein Zimmer gerechnet 1400 Mark, somit für Tapezieren der Wohnung 4200 Mark. Man braucht also etwa 7 Jahre, um die Kosten für das Neutapezieren der Wohnung bei einem Zuschlag von 280 Prozent zur Grundmiete zu er­halten. Wo bleibt nun aber jetzt das notwendige Geld für den Anstrich der Wohnung, Türen, Fenster, Decken und dergleichen. Ferner für Reparaturen an Herde, Oefen, Wasserhähnen und dergl. Für diese Arbeiten dürste der Betrag von 4200 Mark in 7 Jahren bei weitem nicht ausreichen. Man sieht hier unum­stößliche Tatsachen. Der Hausbesitzer erhält also nach dem Vorschlag des Redners eine Summe, die zur Deckung der Un­kosten bei weitem nicht ausreicht, und dann spricht dieser Ge­meinderat noch von Ehrlichkeit.

In der Gemeinderatssitzung hat man sich nach langem Hin und Her auf die 7fache Friedensmiete geeinigt und beiden Par­teien zur Annahme empfohlen. Auch hier wieder ein Beispiel: Friedensmiete für eine 2-Zimmerwohnung mit Zubehör jähr­lich 200 Mark. Jetzige Miete 7mal 200, gleich 1400 Mark. Für- letzteren Betrag kann man heute gerade noch 1 Paar Stiefel sohlen lasten, aber keine Wohnung instand halten. Und zwi­schen Stieselsohlen und Wohnungsinstandhalten ist ein großer Unterschied. Wir möchten aber mit diesem Vergleich keinen Zweifel aufkommen lasten dahingehend, daß von Mieterseite evtl, uns vorgeworfen wird, wir verwenden den Mietzins für Reparatur unserer Stiefel. Solange die Mieterorganisation mit solch rigorosen Mitteln gegen die Hausbesitzerorganisation ankämpst, kann von einem guten Einvernehmen zwischen Mie­ter und Vermieter keine Rede sein.

Aus den oben zahlenmäßig angeführten Gründen hat der H.-V. den Beschluß des Gemcinderats nicht annehmen können und sich mit einer Eingabe an das Oberamt gewendet. Wir sind überzeugt, daß, wenn die Mitglieder des Mietervereins von ihren berufenen Vertretern richtig aufgeklärt worden wären, die Köpfe sich nicht so erhitzt hätten, denn was an erhöhter Miete bezahlt wird, kommt lediglich den Mietsräumen und letz­ten Endes doch schließlich dem Mieter selbst wieder zu gute. Eine Bereicherung der Vermieter auf Kosten der Mieter ist ja be­kanntlich nach dem Reichsmietegesetz vollständig ausgeschlossen und hat auch noch nie im Sinne der Hausbesitzer gelegen. Man könnte aber dieses infolge Gebrauch des Wortes Wucher von seiten des Mietervereins annehmen.

Es wäre nun noch festzustellen, daß der im Enztäler über die 'Hausbesitzerversammlung erschienene Bericht nicht den Hausbesitzerverein zum Verfasser hat; wenn also dort die in der Versammlung gemachten Ausführungen unseres Vorsitzen­den unklar dargestellt wurden, so tragen wir hierfür keine Ver­antwortung. Wir weisen also die Behauptung des Mieterver­eins, wonach diese Ausführungen, vielleicht wegen etwaiger absichtlicher Irreführung der Oeffentlichkeit, unklar gewesen seien, als unwahr zurück. In dem Bericht des Mietervereins heißt es:Herrn Beller fordert". Hierzu ist zu sagen, daß nicht unser Vorsitzender die Sätze ausgestellt und verlangt hat, son-

dern dieselben wurden vom Ausschuß nach eingehender Bern- tung und unter Berücksichtigung der hiesigen Perhältnisft ^ schlossen.

Es ist auch bei uns Verständnis vorhanden, daß die höhten Mieten am empfindlichsten die Rentner treffen, das gleiche gilt aber auch für die Hausbesitzerrentner. Wie können letztere die hohen Summen für die notwendigsten Reparatur?« zur Instandhaltung ihres Hauses bei den niederen Mietzinsen aufbringen? Ausnahmen können aber für folgerichtige H. schlüsse keine einwandfreie Grundlage bieten.

Unparteiisch ist nach wie vor das Verhalten der Har,z, besitzer-Gemeinderäte, die, obwohl denselben klar war, daß auch die angeführten Sätze vom Gemeinderat lange nicht ausreichen doch für den Mittelweg stimmten. Wenn sie parteiisch gewesen wären, hätten sie niemals sich mit den vorgeschlagenen Sähen einverstanden erklären können, wenn sie auch schließlich bei ^, Abstimmung unterlegen wären. I

Zu dem Bericht des Mietervereins möchten wir im «z. j gemeinen noch bemerken, daß die ganze Agitation des Mieter/ Vereins sich gegen die Person unseres Vorsitzenden richtet. I« Interesse eines besseren Verhältnisses wäre es doch Wohl ange­brachter, daß persönliche Angriffe unter allen Umstände« un­terbleiben. Unser Vorsitzender hat bis heute, und wir ßnd überzeugt, auch für die Zukunft, lediglich nur die BeschM' des Ausschusses und der Mitgliederversammlung bei den Ver­handlungen vorgetragen und vertreten, nie hat er aber von sei­ner Person aus eigene Forderungen aufgestellt und ohne jede Einsicht das Höchste gefordert. Die Sätze in der Eingabe cm das Oberamt wurden ausschließlich aus der Mitte der Mitglie­derversammlung vorgeschlagen und gefordert, ohne daß arich nur vom Vorsitzenden etwaige Richtzahlen angegeben Wörde« wären, er hat jedoch an Hand von Berechnungen die Prozent­sätze angeführt, die heute notwendig wären, um ein Haus in­stand zu halten. Das mußte geschehen, wenn man auf einer einwandfreien Grundlage aufbauen wollte. Die persönliche« Angriffe sind also im höchsten Maße ungerecht und wir er­klären, daß unser Vorsitzender sowohl als auch der AusschH gegebenenfalls in jeder Situation alle Hausbesitzer ohne Aus­nahme hinter sich haben. Wir sind es aber gewohnt, nicht Gewalt unsere Forderungen durchzusetzen, sondern diese ledig­lich auf einwandfreien Tatsachen aufgebauten Begründungen zu erreichen.

Wenn dann noch von Mieterseite behauptet wird, daß tril die Gesetze nicht respektiert haben, so empfehlen wir dem Mio terverein, die Württ. Ausführungsbestimmungen nachzuftsen, wo es heißt:Abweichungen bedürfen der Genehmigung de« Oberamts". Also hier eine bewußte Irreführung der Öf­fentlichkeit seitens des Mietervereins.

Lediglich aus der Not heraus hat die Mitgliederversamm­lung der Hausbesitzer die an das Oberamt eingereichten SW beschlossen. Wir waren jederzeit bestrebt, die Hand zu einer Einigung zu bieten, wenn aber auf der anderen Seite dei wirtschastlichen Not nicht genügend Rechnung getragen wird, s« -ist von vornherein jeglicher erfolgreichen Verhandlung der l den entzogen.

Schömberg, den 29. Oktober 1922.

ToSes-klnzsigc.

Tiefbetrübt machen wir Verwandten, Freunden und Bekannten die traurige Mitteilung, daß gestern mittag V»2 Uhr nach längerem, schweren Leiden unser lieber Gatte, Vater, Sohn, Bruder, Schwager und Onkel

Matthäus Fuchs jung

im Alter von 45 Jahren im Bezirkskrankenhaus in Neuenbürg sanft entschlafen ist.

Oberamtsstart Neuenbürg.

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am Dienstag, den 31. Okt. abends 6 Uhr.

Tagesordnung:

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2. Wasserleitung in Marxen­äcker.

3. Landpostverbindung Neuen­bürgSchömberg.

4. Leichenschaugebühr.

5. Sonstiges.

Stadtschultheiß Knödel.

Um stille Teilnahme bitten

die trauernden Hinterbliebenen: Frau Ariba Fuchs mit Kindern. Beerdigung: Dienstag mittag 3 Uhr in Schömberg.

OberamtSstadt Neven-Srg.

Ab 24. April 1923 wird schon jetzt die

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Die rasend steigende allgemeine Teuerung macht es notwendig, die

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Neuenbürg, den 28. Oktober 1922.

Mm.

Neuenbürg.

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Karl Scholl zmss,.DMe".

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