Schaswch durch Verfügungen im Tarifanzeiger der Reichsbahn-

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ze, ihm erst gestohlene^,!! Karlsruhe, 11. Okt. Staatspräsident Dr. Hummel hat

ich das vergnügte Schmu»! »estern dem badischen Kabinett von feiner Absicht Mitteilung sich glücklichen Geschäfts ° macht, mit Ablauf seines Staatspräsidententums sein Amt Jm^tändchenTuMmk ^ als Unterrichtsminister niederzulegen. Er ist zu diesem Ent- das diesjährige 88«! Muß lediglich aus dem Grund gekommen, weil er ein daß die StadtverwaltuM Angebot nicht zurückweisen zu dürfen glaubt, das ihn wieder " das Gebiet seiner eigentlichen wissenschaftlichen und

Mtschafllichen Interessen zurückführt. Dr. Hummel wird Rücktritt von seinen Aemtern unter Beibehaltung seines Landtagsmandats in die chemische Großindustrie übertreten.

München, 12. Okt Im Fechenbach-Prozeß beantragte der Staatsanwalt gegen alle drei Angeklagten die zulässige

rm der unglaublichen Ent- König Max I. in ganz M zu steuern. Der Mimik Sauffest geworden; die W- gegen solche Veranstalt^ lvon Oberammergau. hj, rissen wurden, dürften M ine Stufe gestellt werden -»

zur sittlichen Hebung usschuß ferner getadelt, dck ranstaltet worden seien G >ie Polizeistunde früher «Hi­ng en. besonders die öffenj- >en.

Sargpreise beabsichtigt dei teihsargshstem einzuMrm Zer Trauerfeier wieder hoch erstorbenen ohne Sarg ge >er Armenkasse etwa LG

i der unlängst stattgefundk- -emeinde Hetzbach im Oden Wald umfassend, wurde« Mark. Trotz des hoher ! Genehmigung versagt; ß, rzielen!

iihrers. Der Zugführer! m Dienst steht und M U- rhaftet worden, da er setz

it habe man auf VeranM' Höchststrafe von 15 Jahren Zuchthaus und zehn Jahren

. ^ ^ Ehrverlust.

München, 12. Okt. In einem Warenlager des Mün­chener Hauptwohlfahrtsausschusses sind Millionenunterschlag­ungen vorgekommen. Die Polizei hat bei acht Angestellten Haussuchungen angestellt. Bei zwei weiblichen Angestellten And man Waren im Werte von 1 Vs Millionen Mark. Die Beschuldigten wurden verhaftet.

Köln, 12. Oktbr. Infolge des Beschlusses der Rhein­landskommission, wonach der Sonderbündler Joseph Smeets die von hiesigen Gerichten über ihn verhängten Strafen nicht zu verbüßen braucht, haben die Richter des Schöffengerichts und der Strafkammer heute sämtliche Sitzungen von 9 bis 10 Uhr ausgesetzt, da sie den betreffenden Beschluß als eine Rechtsbeugung betrachten, die gegen die Richter den schwersten Vorwurf enthalte.

Mainz, 11. Okt. Seit vielen Jahren werden Restau-

, _ _ ^ Mionsarbeiten an dem alten kurfürstlichen Schloß am

größten Umfänge "hetrichi Rhein, einem der prachtvollsten Baudenkmäler Deutschlands, Varenlager äeftohlener Ge- unternommen. Unter großen Opfern hatten der Staat ge- efahr 1 Million Mark gc ^sam mit der Stadt Mainz diese Arbeiten durchführen

rnz in Thüringer kam di, lassen. Man hat sie jetzt eingestellt, da infolge der jetzigen auf seltsame Weise uw Verhältnisse die dafür nötigen Summen ins Riesenhafte ge- nse auf. Eine Gans M, stiegen sind.

Essen, 11. Okt. Die Polizei deckte in der Spirrtus- >. che er ee trich Rennerei von Krautkremer auf Hunderte von Millionen sich

- - belaufende Steuerhinterziehungen und Unregelmäßigkeiten,

>er«eyr. die seit zwei Jahren fortgesetzt wurden, auf. Der Brennerei-

iehmarkt.) Dem Donners, bescher hatte ein geheimes Rohr anlegen lassen, durch das

waren zugeführt: 172 OH ^ mchts den Spiritus ablaufen ließ, während er bei Tag das mit der offiziellen Kontrolluhr versehene Rohr benutzte Wdgewicht: Ochsen 1. 10 U Außerdem öffnete er die Kontrolluhr mit einer Plomben - 92009600, 2. 8100 WW zange, die ihm ein Zollassistent überlassen hatte. Er ließ 90009800, 3. 8000W' Wasser durch die Kontrolluhr laufen, wodurch der 25pro 10 20^11^M' SMMne!l'ö°Ege Sprit verwässert wurde, so daß die Uhr nur Ilv.H. 18 50020 500 Mark^ Vev Alkohol zeigte. Der Brennereibesitzer, der noch vor zwei bhaft, sonst mäßig belebt. ! Jahren arm war, ist jetzt Millionär. Die Polizei hat eine lrkt.) .. Zutriob: 3 StA Anzahl von ihm gekaufter Häuser beschlagnahmt und ihn Erlös: Ochsen 2. Ml den Zollassistenten verhaftet.

Schmalkalden, 13. Okt. Gestern morgen fiel der erste Schnee. Gleiche Meldungen kommen aus Ruhla, wo durch «d Schweinemarkt.) Züsch Kälte und Schneesall die Kartoffelernte in Gefahr geraten '' 93 Milch ist. In Brotterode, sowie auf dem Jnselberg waren gestern

30 000^5 oN"bei Färmudie Fenster gefroren. Die ganze Umgebung des Berges 0115 000. bei MilchschMs war mit Schnee bedeckt. Hafer und Grummet liegen noch Handel schlecht. draußen, ebenso die Kartoffeln.

Berlin, 13. Okt. Bei der Reichsregierung ist, einer rrryren. sozialistischen Korrespondenz zufolge, eine neue Beschwerde

ültigkeit vom 15. Oktober Bayerns über das Auswärtige Amt eingegangen, das in der a. Mindest- und Sonder-, Erteilung von Einreiseerlaubnissen an bolschewistische Russen iüter- (einschl. Expreßguts allzu entgegenkommend verfahre und dadurch die bolsche ld Wechseltarifen um runl rvistische Propaganda in Deutschland begünstige. Gewisse

Bedenken in dieser Beziehung sollen auch von Stellen der inneren Verwaltung des Reiches und Preußens geäußert

Wer 1. 12200-12 500. l Ns 21500, 3. 17 00019

i ausgenommen sind d« gültigen Ausnahmetarife« lobst sowie 15 für frisch ward«« sein, r Deutschen Reich. Dn ue Tarife, Tarifnachträgi

nd des Kooges wüten, berdeichgrasen gewandt, i en mir das verzeihen!" der Pastor lachte, der emHmm, hmm!" ke­nne vor einer wichtigen l, liebe Jungfer," sagte hier im Kooge mit den s gestehen, ich bin augen- n Wirrrsal!" h nicht," entgegnete des r der Hochzeit meinem Ich habe auch meinen zu;ich will den reich-

siastvr,ich denk«, Sie n Hab««, wenn ich den lochter zarsammengebet" Unser H«rrr 'Sott gebe

m MlDchen seine Hand: hen, Elke Volkerts; ich ngen und hoffe auch in genheiten als heute, der daß ein Deichgraf von 0 das ist das Wunder­und sah den gütigen en ernsten Augen an, die Frau wohl Helsen zßenden Pesel und legte ms.

:: in dem kleinen Hause ger Arbeiter mit Frau S Haien saß mit seinem terlicher Hofftetle.

Berlin, 12. Okt. Vom Reichspostministerium wird mitgeteilt, daß die fortschreitende Geldentwertung zu einer weiteren Erhöhung der Post-, Postscheck-, Telegraphen- und Fernsprechgebühren nötigt. Die Vorberatungen sind jetzt zu , einem gewissen Abschluß gekommen. Der Verkehrsbeirat ist zum 24. Oktober einberufen. Als spätester Zeitpunkt der Einführung der neuen Gebühren ist der 1. Dezember 1922 in Aussicht genommen worden. In Frage kommt im all­gemeinen ein 100 prozrntiger Zuschlag zu den seit dem 1, Oktober gültigen Gebühren. Bezüglich des Paketverkehrs Z denkt man jedoch an eine Gewichtsstaffelung von Kilo zu Kilo, beim Telegraphenverkehr an eine Beseitigung der Mindestgebühr für 10 Worte.

Berlin, 12. Okt. Der Reichsrat nahm in seiner heuti­gen Sitzung unter dem Vorsitz des Ministers Fehr ohne Erörterung mit ^47:13 Stimmen eine Vorlage an. welche die Preise für das erste Drittel des Umlagegetreides erheblich erhöht. Der Preis für die Tonne Roggen ist von 6900 aus 20500 Mk., Weizen von 7400 auf 22500, Gerste von 6700 auf 19000 Mk., Hafer von 6600 auf 18000 Mk. erhöht -- worden. Der Preisbemessung ist das Jndexverfahren zu Grunde gelegt. Der Umlagepreis wird immer nur noch ein Fünftel des Preises auf dem freien Markt vom 10. Oktober betragen. Angenommen wurde ferner eine Verordnung über die Erhöhung der Teuerungszuschüsse für Militärrentner und eine solche über eine weitere Erhöhung der Anwaltsgebühren.

Berlin, 13. Okt. Wie eine sozialistische Parlaments­korrespondenz hört, hat zu der Verzögerung der Notverord- uung gegen die Devisenspekulation, deren Entwurf schon vor etwa vier Wochen dem Kabinett vorlag, der Umstand we­sentlich beigetragen, daß eine Notverordnung nach Artikel 48 der Reichsverfassung nur erlassen werden kann, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung bedroht ist. Gleichzeitig mit der Notverordnung sollte nach dem ursprünglichen Plan die Ausgabe von Goldschatzwechseln des Reichs erfolgen. Das Reichskabinett wollte jedoch hierüber nicht Beschluß fassen, ehe eine Aeußerung des Reichsfinanzministers vorlag.

, Berlin, 12. Ökt. Wie uns mitgeteilt wird, hat nach emer soeben eingegangenen vorläufigen Nachricht des fran­zösischen Außenministeriums der Präsident der französischen

Republik von den noch in Toulon zurückgehaltenen deutschen Kriegsgefangenen 22 vollkommen begnadigt und die Strafen der übrigen vier im Gnadenwege vermindert. Die Ent­lassung der Begnadigten wird in Deutschland allgemein mit großer Befriedigung ausgenommen. Damit wird sich aller­dings der dringende Wunsch verbinden, daß auch die letzten vier Gefangenen bald in die Heimat zurückkehren dürfen. Wie die Reichsvereinigung ehemaliger Kriegsgefangener vom Touloner Hilfsausschuß der Avignon-Gefangenen erfährt, sind von den dort noch befindlichen 27 sogenannten Strafgefan­genen 8 begnadigt worden. Sie treten heute die Heimreise an.

Berlin, 12. Okt. Die Reichsregierung hat in einer dem Reichstag zugegangenen Denkschrift die Einführung der gleitenden Lohnskala für ihre Beamten abgelehnt, weil die Folgen unübersehbar und die praktischen Schwierigkeiten zu groß sein würden. Im preußischen Landtag hat die Fraktion der Vereinigten Sozialdemokratie eine Große An­frage eingebracht, warum gegen den Primaner Stubenrauch, der wiederholt Mordabsichten gegen Rathenau geäußert und Mordpläne ausgearbeitet hatte, nicht einmal im Wege der Schuldisziplin eingeschritten worden ist. Die Oberpost­direktion Berlin hat rund 600 Telephonistinnen zum 1. No­vember gekündigt. Die Massenkündigung wird in der ver­minderten Zahl der Fernsprechteilnehmer begründet, die eine Folge der ständigen Verteuerung des Telephons ist. Wie die Blätter hören, trägt die Verordnung gegen die Devisen spekulation nur den Charakter einer Notmaßnahme für kurze Zeit. Das Gesetz, das sich eingehend mit der Materie be­faßt, befindet sich in Vorbereitung und wird voraussichtlich schon in allernächster Zeit den gesetzgebenden Körperschaften zugehen. In Meiningen ist eine Vereinigung gegründet worden, deren vorbereitender Ausschuß den Beschluß gefaßt hat, bei der Reichsregierung den Antrag zu stellen, einen Volksentscheid in Sachsen-Meiningen herbeizuführen zwecks Angliederung an ein anderes Land. Aus Halle a. S. wird berichtet, daß ein Großfeuer die vor kurzem erst wieder aufgebaute Zuckerfabrik Schwittersdorf bei Halle zerstört hat. Der Schaden ist außerordentlich groß und die soeben be gonnene Kampagne muß daher völlig ausfallen. In der Strick- und Wirkwarenfabrik von Curt Lissir in Chemnitz wurde emgebrochen; Strickkostüme, Strickkleider, 35 Jumper, Damenjacken u. a. im Wert von 900 000 Mk. wurden dabei ge stöhlen; 10 000 M. Belohnung sind auf sachdienl. Angaben ausge­setzt. In dem Gotteslästerungsprozeß wegen des K. Einstein- schen BuchesDie schlimme Botschaft" erkannte das Gericht gegen Einstein auf 6 Wochen Gefängnis, gegen den Verleger auf 3 Wochen Gefängnis. Diese Strafe wurde umgewan­delt bei Einstein in 10 000 Mark Geldstrafe und bei Rowohlt in 5000 Mark Geldstrafe. Die Strafkammer in Rudolstadt hat nach zweitägiger Verhandlung den früheren Leiter der freien Schulgemeinde Wickersdorf, Dr. Gustav Wyneken, wegen Vergehens gegen § 174 Abs. 1 des Straf­gesetzbuches abermals, wie rm vorigen Jahr, zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Der Dollarkurs betrug am Donnerstag 2466.91 Mk.

Przemysl, 12. Okt. Von unbekannten Tätern würbe eine Eisenbahnbrücke in die Luft gesprengt. Die Eisenbahn­gleise wurden auf einer großen Strecke demoliert. Dank der Geistesgegenwart des Lokomotivführers ist der Schnellzug WarschauLemberg mit geringen Beschädigungen davon­gekommen.

Lyon, 12. Okt. Gestern fand im Justizpalast die richterliche Zusprechung der deutschen Farbstoff-Manufaktur­werke in Lyon statt. Sie wurden einem einzigen Bieter zum Preise von 3101000 Franken außer den Passiven zu­gesprochen.

London, 12. Oktbr. Die Morgenblätter melden aus Mailand, daß der König von Italien mit der Königin und dem Minister des Aeußern nach Brüssel abgereist seien, wo die Verlobung der Prinzessin Jolanthe mit dem belgischen Kronprinzen bekannt gegeben werden soll.

London, 12. Okt. Zwischen England und Emir Faisal wurde ein Vertrag abgeschlossen, der England für 20 Jahre die Kontrolle über die auswärtigen Angelegenheiten und die Finanzen Mesopotamien zugesteht.

London, 13. Okt. Den Blättern zufolge waren auf der gestrigen Auktion vormals deutschen Besitzes in der britischen Zone von Kamerun die Angebote durchaus nicht lebhaft. So wurde eine ganze Insel für 15 Pfund Sterling verkauft. Das Angebot eines gut ausgebauten Besitztums MM Mungo- Fluß. zu dem eine Kleinbahn gehört, wurde, da lediglich 35 Pfund Sterling geboten wurden, zurückgenommen.

L»»dou, 12. Okt. DieTimes" berichten, daß Sow­jetvertreter in Teheran am 29. Oktober an den Minister für auswärtige Angelegenheiten in Moskau telegraphierten, daß Persien und die afghanische Regierung der Regierung von Angoro ihre Bereitschaft mitgeteilt haben, Kemal Pascha zu unterstützen, falls die Alliierten es ablehnen sollten, die Rechte der Türkei auf Thrazien anzueckennen.

Württembergischer La » btag.

Stuttgart, 12. Okt. Der Landtag nahm in 2. und 3. Le­sung das Gesetz über die Erweiterung der Zuständigkeit der Gemeindegerichte an und erledigte sodann in einem Zuge, die 1. Beratung des Kirchengesetzes, dessen 2. Beratung an einen ITgliedrigen, morgen zu wählenden Kirchenausschuß verwiesen wurde. Nach einer Erläuterung des nach Wortlaut und Be­gründung bekannten Gesetzes durch Staatspräsident Hieber er­klärte sich Dr. Beißwänger (BP.) mit den Grundlinien ein­verstanden, bemängelte aber die weitgehenden Befugnisse des Kultministeriums, die eine allzu weitgehende staatliche Beauf­sichtigung und Bevormundung bedeuten und der in der Reichs­verfassung gewährleisteten Freiheit der Kirche zu wenig Rech­nung träge. Hehmann (Soz.) wollte das Besteuerungsrecht der Kirchen von einer Ermäßigung der Staatsleistungen ab­hängig machen und die Vorschriften über den Kirchenaustritt erleichtert wissen, sprach von einem Zusammenbruch des Got- tesgnadentums und wollte den Kirchen Eroberungen ver­wehren. Namens des Zentrums gab Professor Dr. Baur dem Gefühle der Bedrücktheit der kath. Kirche in Württemberg Aus­druck. Die Trennung von Kirche und Staat sei nicht streng durchgeführt. Die Kirche brauche bei den Seminaren und Kon­vikten mehr Freiheit in der Verwaltung ohne Antastung der finanzrechtlichen Befugnisse des Staates. Redner vermißte die

durch die Reichsverfassung gewährte Freiheit in der Ausbil­dung und Amtsanstellung der Geistlichen und eine genügende Berücksichtigung der Verfassungsunterschiede zwischen Her evan­gelisch-demokratischen und der katholisch-hierarchischen Kirche. Das Steuerrecht dürfe nicht zu Eingriffen in die innere Selbst­verwaltung der Kirche benützt werden. Selbstverständlich könnten die charitativen Anstalten nicht aus freiwilligen Gaben allein versorgt werden. Mit der Aufhebung des Kirchenrats müsse auch der staatliche Einfluß auf die Erziehung des Klerus beseitigt werden. In seinen wesentlichen Bestimmungen sei der Entwurf dem Zentrum sympathisch. Letzterem stimmte der de­mokratische Redner v. Blume für seine Partei bei, betonte aber, die Kirche unterstehe als öffentlich-rechtliche Körperschaft der Aufsicht des Staates nach dem allgemeinen Recht, von einem Kirchenrecht könne keine Rede mehr sein. Reibungen seien zwar zu vermeiden, aber das Besteuerungsrecht der Kirchen dürfe nicht zu weit ausgedehnt werden. Schneck (Komm.) nannte den Entwurf überflüssig, weil die Kirche ein Hilfsmittel der staat­lichen Unterdrückung und eine unproduktive Einrichtung sei. Egelhaaf (TV.) nannte das Gesetz gut und wies die Kommuni­sten auf die Riesenleistnngen der Kirche auf kulturellem und sozialem Gebiet hin. Ministerialrat Neyding bestand darauf, daß der Einfluß^ des Kultmnisteriums gewahrt bleibe und ver­langte Ermäßigung von den Vertretern der Kirchen. Selbst­verständlich muffe ein nahmhaster Teil der Landeskirchensteuer für den bisherigen Aufwand zum Unterhalt der Kirchen auf­gewendet werden. Dr. Fürst (BB.) wies auf die Gegensätze zwischen Positivem Christentum und Sozialismus bin, was den Widerspruch von Blume (Dem.) und Heymann (Soz.) hervor­rief. Morgen 9 Uhr: Reichsffsdlungsgesetz, Zeitungsdarlehen und Gemeindewahlrecht.

Notverordnung gegen die Devisenspekulation.

Berlin, 12. Okt. Eine morgen in Kraft tretende Verord­nung des Reichspräsidenten gegen die Spekulation in ausländi­schen Zahlungsmitteln verbietet auf Grund des Art. 48 der deutschen Reichsverfaffung Forderung und Annahme von Zah­lungen in ausländischen Zahlungsmitteln bei Jnlandsgeschäf- ten, sowie im Kleinhandelsverkauf, die Preisstellung in in­ländischen Zahlungsmitteln auf Grund einer ausländischen Währung. Der Erwerb ausländischer Zahlungsmittel ist nur nach vorheriger Genehmigung der Prüfungsstelle zulässig, in deren Bezirk der Auftraggeber seine gewerbliche Niederlassung, seinen Wohnsitz oder Aufenthalt hat. Der Genehmigung be­darf es nicht, wenn der Auftrag von der Reichsbank oder Ban­ken oder Bankier oder von einer Person oder Personenverei­nigung erteilt ist, die ins Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragen ist und der die zuständige Handelskammer eins Be­scheinigung darüber erteilt hat, daß deren Betrieb Geschäfte re­gelmäßig mit sich bringt, zu deren Abwickelung Zahlungen nach dem Auslande notwendig sind. Banken und Bankiers dürfen Verkaufsgeschäfte über ausländische Zahlungsmittel nur ab­schließen, wenn sie sich über die Person des Antragstellers ver­gewissert haben. Der Auftraggeber hat vor oder beim Ab­schluß des Geschäftes Belege einzureichen, aus denen Namen, Stand, gewerbliche Niederlassung. Wohnsitz oder Aufenthalts­ort, Wohnung, Gegenstand des Geschäfts und soweit es sich um Erwerb von ausländischen Zahlungsmitteln handelt, der Ver­wendungszweck ersichtlich ist. Ergibt die Prüftuig, daß, die ausländischen Zahlungsmittel zu anderen als dem zulässigen Zweck erworben oder verwendet worden sind, so kann die hier­für bestimmte Stelle anordnen, daß diesen Erwerbern künftig ausländische Zahlungsmittel nur nach vorheriger Genehmigung der zuständigen Prüfungsstelle abgegeben werden dürfen. Ge­schäfte, die entgegen dem Verbot des 8 1 abgpchwffen wcrQcn sind nichtig. Mit Gefängnis bis zu 3 Jahren und Geldstrafe in Höhe des ein- bis zehnfachen Wertes der ausländischen Zah­lungsmittel oder mit einer dieser Strafe wird bestraft 1. wer vorsätzlich den Vorschriften des 8 1 des Gesetz-s über d-m Ver­kehr mit ausländischen Zahlungsmitteln oder den Vorschriften des 8 1 dieser Verordnung zuwiderhandelt, 2. wer vorsätzlich den Vorschriften des 8 2 oder wer der gemäß 8 5 Absatz 2 be­kannt gemachten Verordnung zuwider ausländische Zahlungs­mittel ohne vorherige Genehmigung der zuständigen Reichs­bankstelle erwirbt. In gleicher Weise werden die Inhaber von Bankgeschäften oder deren gesetzliche Vertreter besttast, wenn sie vorsätzlich den Vorschriften des-8 1 oder der gemäß 8 5 Ab­satz 1 bekannt gemachten Verordnung zuwider ausländische Zah­lungsmittel ohne vorherige Genehmigung der zuständigen Reichsbankstelle abgeben. In leichteren Fällen kann auf eine geringere als die zulässige Mindeststtafe erkannt werden. Bei vorsätzlicher Zuwiderhandlung sind die betreffenden ausländi­schen Zahlungsmittel einzuziehen.

Der offizielle Negierungsvorschlag zur Reichspräffdentenwahl am 8. Dezember.

Berlin, 12. Oktober. Dem Reichstagspräfidenten ist vom Minister des Innern Dr. Köster folgendes Schreiben zugegan­gen:Der Neuwahl des Reichspräsidenten stehen rechtliche und tatsächliche Hindernisse jetzt nicht mehr im Wege. Nach Para­graph 2 des Gesetzes über die Wahl des Reichspräsidenten be­stimmt der Reichstag den Wahltag. Zwischen dem Beschluß des Reichstags und dem Wahltag muß für die Vorbereitung der Wahl eine mehrwöchentliche Frist liegen. Namens der Reichs­regierung schlage ich als Wahltag Sonntag, den 3. Dezember, 1922 vor und bitte hierüber alsbald einen Beschluß des Reichs­tags herbeizuführen." Auf Grund dieses Schreibens nicht etwa einer besonderen Vorlage wird sich der Reichstag in der nächsten Woche schlüssig zu machen haben.

Die Reparationsfrage m -er franzSffschen Kammer.

Paris, 12. Okt. Abgeordneter Favre warf Poincare vor, Laß er nichts getan habe, um das Land freiwillig auf Len Frie- densweq zu führen. Er besprach alsdann die Reparationsfrage und warf Poincare vor, daß er das Hauptsächlichste um des Nebensächlichen willen vernachlässigt habe. Das einzige Mittel, um zu einer Regelung der Reparationsfrage zu gelangen, sei zu suchen in einer vernünftigen Herabsetzung der deutschen Schuld. (Protesttufe rechts. Zuruf: Was hätten die Deut­schen getan, wenn sie Sieger gewesen wären?) Favre sagte weiter, er habe die Üeberzeugung, daß Amerika und selbst Eng­land bereit seien, dis Höhe ihrer Forderungen herabzusctzen, und betonte, daß es notwendig sei, die wirtschaftliche W jeder er- Hebung Deutschlands zu begünstigen, um die Zahlungen an Frankreich sicherzustellen und den Frieden in Europa zu för­dern. Im Verlaufe der Rede des Abg. Favre kam es zu einer dramatischen Szene: Poincare fragte, ob er befürchte, als Ka­pellmeister einer Presse angesehen zu werden, die gegen befreun­dete alliierte Regierungen in heftigster Wese vorgehe. Favre erwiderte, er wisse ganz genau, daß ein Regierungschef große Zeitungen zur Mäßigung anhalten könne. Zum Schluß sei-

Die Vielbegehrte. Köchin:Es ist schrecklich mit diesen un­geduldigen Menschen! Wenn ich fünf Minuten bei meinem Bräutigam sitze, klingelt die gnädige Frau, und wenn ich fünf Minuten ans der Küche fort gehe, klingelt mein Bräutigam."

Er kennt sie. In der Geographiestunde hängt die Karte von Schlesien an der Wand. Plötzlich meldet sich ein Junge; der Lehrer, höchst erstaunt über die ungewöhnliche Teilnahme, fragt:Nun, mein Sohn, was willst du denn wissen?" Wo­rauf der Knirps ganz freudig antwortet:Herr Lehrer, südlich von Breslau kraucht 'ue Wanze!"

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