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140.
Neuenbürg, Montag, den IN. Juni 1922.
89. Jahrgang.
Deutschland.
rrt, 17. Juni. Der dem Landtag zugeganaene Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuergesetzes ent-
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Stuttgart,
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hält in 36 Artikeln zunächst die allgemeinen Bestimmungen, in denen die Gegenstände der Besteuerung, die Steuerbefreiungen, die Steuerpflicht usw. und sodann die Einzelbestimmungen über die Fortführung der Kataster behandelt sind. Der Gesetzentwurf ist bekanntlich den öffentlich-rechtlichen und anderen Vertretungen von Gewerbe, Industrie und Handel zur gutächt- lichen Aenßerung mitgeteilt worden. Die Höhe der zu entrichtenden Steuer wird durch jedes Rechnungsjahr durch das Staatshaushaltsgesetz einheitlich festgesetzt für alle drei Steuern. Das Grund-Kataster ist diesem Steuersatz mit Zuschüssen zu unterstellen, die für jedes Rechnungsjahr Lurch besonderes Gesetz bestimmt werden und dem im vorausgegangenen Erntejahr nach dem Landesdurchschnitt erzielten Reinertrag anzupassen sind. Der steuerbare Betrag des gewerblichen Reinertrags. aus dem die Gewerbesteuer zu berechnen ist, wird für jedes Rechnungsjahr durch besonderes Gesetz bestimmt. Das Gesetz, über das noch näheres mitgeteilt wird, tritt am 1. April d. Js. in Kraft.
Stuttgart, 17. Juni. Die Frauenabgeordneten aller Parteien haben im Landtag folgende große Anfrage eingebracht: Obgleich die Zuckererzeugung im laufenden Jahr ebenso hoch ist, als der Gesamtverbrauch vor dem Kriege war, herrscht eine solche Zuckerknappheit, daß die Lieferung auf den Kopf der Bevölkerung in den nächsten Monaten nur dreiviertel Pfund betragen soll. Ist der Ernährungsminister bereit, den Ursachen dieser Knappheit auf den Grund zu gehen und für eine Versorgung der Familie bzw. Sicherstellung einer genügenden Znckermenge einzutreten?
Stuttgart, 17. Juni. Der nun vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Aenderung des Pensionsergänzungsgesetzes schließt sich an die reichsrechtliche Regelung an. Er bringt die völlige Gleichstellung der aktiven Beamten und der Ruhestandsbeamten hinsichtlich der Gewährung der Kinderzuschläge. Der Teue- rungsznschlag zu den Ruhegehalten und Witwenpensionen wird nach den gleichen Grundsätzen berechnet wie der Teuerungszuschlag ans dem Diensteinkommen der aktiven Beamten. Er beträgt mindestens die Hälfte des Betrages, der dem Beamten nach seinem pensionsberechtigten Diensteinkommen (Grundgehalt und Ortszuschlag) in der zuletzt von ihm bekleideten Stelle zustehen würde. Den gleichen Mindestbetrag erhalten die Witwen als Teuernngszuschlag zu ihrer Witwenpension. Dies bedeutet eine Verbesserung. Die Bestimmungen des Gesetzes gelten vom 1. Oktober 1921 ab.
Stuttgart, 17. Juni. In einer Polemik der Schwab. Tagwacht gegen die USP. wird mitgeteilt, daß die Unabhängigen im November 1921 in Württemberg nur 3500 Mitglieder zählten. Zurzeit soll ihre Organisation kaum noch die Hälfte dieser Zahl um fasten. .
Berlin, 17. Juni. Die Teuerungszuschlage für alle Fernsprechgebühren, die bis jetzt 80 Prozent betragen haben, werden vom 1. AM 1922 ab auf 160 Prozent erhöht. — Der Streik in der Norddeutschen Buchdrnckerei und Verlagsanstalt, wo crn Teil des Maschinenpersonals gestern die Arbeit niedergelegt hat. ist noch nicht beendet. Infolgedessen ist die „Deutsche Allgemeine Zeitung" auch heute noch nicht erschienen. — Die Unabhängigen haben im Reichstag eine Interpellation über die M- nerzeit von der „Freiheit" veröffentlichten Richtlinien zur Sabotage der Getreideumlage eingebracht. Die Regierung wird gefragt, was sie zu tun gedenke, um diese Pläne landwirtschaftlicher Kreise gegen die Lebensinteresten des Volkes zuschanden zu machen.
Nachahmenswerte Verwendung von Gebühren aus dem Fremdenverkehr.
Die bayerische Staatsregierung hat neuerdings bestimmt, daß vorbehaltlich der Genehmigung des Landtages die Halste der staatlichen Beschlnßgebühren. welche die Ausländer bei der Erteilung der Aufenthaltsbewilligung zu entrichten haben, unmittelbar zur Beschaffung (Verbilligung) von Lebensmitteln für die notleidende Bevölkerung verwendet werden soll. Dieser Beschluß dürfte auch von den Fremden begrüßt werden, da sie ja wissen, daß die Lebenshaltung der einheimischen Bevölkerung durch den Fremdenverkehr in Mitleidenschaft gezogen wird.
Deutscher Reichstag.
Berlin, 17. Juni. Die Zwangsanleihe, sowie die Anträge zum Erbschasts- und Einkommensteuergesetz haben nun heute wirklich den Weg in die stille Bucht des Ausschusses gefunden, von der ans sie binnen kurzem in seetüchtigem Zustande wieder aufs tückische Meer des Plenums hinausgelassen werden sollen. Die einzige Klippe, die es heute zu umschiffen galt, war eme Rede des Kommunisten Höllein, die mit der Sache selbst allerdings kaum etwas zu tun hatte und nur wieder einmal, was sonst vielleicht in Vergessenheit hätte geraten können, dem Hause dartun sollte, daß die kommunistische Partei der einzig „wahre Rocher de Bronce gegen den Kapitalismus bedeute. Für die Schlichtungsordnung. deren Weiterberatung dann ausgenommen wurde, hatte das Haus nach den Krisen der Woche offensichtlich kein rechtes Interesse mehr und der Kommunist Malt- zahn nützte die Gelegenheit aus. um vor gähnend leeren Banken es seinem Freunde Höllein gleich zu tun, vielmehr ihn noch zu übertrumpfen. Natürlich verdammte er d,e Vorlage, die er schon als Streitaxt des Unternehmertums kennzeichnete m Grund und Boden. Die Vorlage selbst wurde dem Ausschuß überwiesen. Am Montag wird die erste Entscheidungsschlacht über die Getreideumlage geschlagen werden.
Erhöhung der BeMe der Kriegsbeschädigte«.
Berlin, 17. Juni. (Eig. Drahtb.) Der 19 Ausschuß des Reichstages setzte Samstag seine Beratungen über den Gesetzentwurf zur Erhöhung der Bezüge der Kriegsbeschädigten und Hinterbliebenen der gefallenen Krieger bei 8 2 fort. Dazu wurde ein Antrag vorgelegt, der unter Anfrechterhaltnng des Bedürftigkeitsprinzips gegenüber der Vorlage eine bedeutende Erhöhung der Teuerungszulagen verlangt. Der Antrag fand auch die Zustimmung der Regierung und wurde schließlich ein
stimmig angenommen. Die Zulage für Schwerbeschädigte bei 50 bis 80 v. H. Erwerbsbeschränkung wurde auf 500, für solche über 80 v. H. auf 750, für Beschädigte, die keinen Erwerbszweig ausuben können, auf 1000 Mark monatlich erhöht. Die Witwen erhalten künftig eine Zulage von 500, solche, die nachträglich keinen Erwerb ausznüben imstande sind. 700 Mark, eine vaterlose Waise 200, eine elternlose Äkrise 300, ein Elternpaar 500, Schwerbeschädigte, die für Kinder zu sorgen haben, erhalten neben ihrem Teuerungszuschuß für jedes Kind 200, Empfängerinnen einer Witwenbeihilfe erhalten künftighin 450 Mark Teuerungszuschuß. Dem Verlangen einer vorgelegten Entschließung entsprechend wird die Regierung Anweisung geben, daß die auf Grund des Härteparagraphen Beschädigten mit weniger als 50 p. H. Erwerbsbeschränkung sowie erwerbsfähige Witwen ebenfalls Teuerungszuschüste erhalten, wenn sie außerstande sind. Arbeit und Verdienst zu bekommen.
Der Regierungsentwurf »her die Getreide-Umlage.
Berlin, 17. Juni. Der Gesetzentwurf über die Getreide- umlage geht heute an den Reichstag, nachdem der Reichsrat die Vorlage gestern im wesentlichen nach den Vorschlägen der Regierung angenommen hat. An zuständiger Stelle gibt man sich, wie wir hören, der Hoffnung hin, daß der Entwurf nun- mehr auch im Reichstag eine, wenn auch nicht eben imponierende Mehrheit finden werde. Die Vorlage bedeutet im wesentlichen eine Wiederholung des vorjährigen Entwurfes. Es find ledoch der Landwirtschaft beträchtliche Zugeständnisse gemacht worden, vor allem was die zukünftige Preisgestaltung angsht. So ist vorgesehen, daß im Lause des Lieferungsjahres eine Nachprüfung des Preises vorgenommen werden soll. Auch sonst hat man sich bemüht, die vielfach von landwirtschaftlicher Seite beklagten Härten des Systems nach Möglichkeit zu mildern. Auch ist der Landwirtschaft eine Mitwirkung bei der Verteilung eingeräuint worden. Von dem Recht der Marken- versorgung soll der Teil der Bevölkerung künftig ausgenommen sein, der nach Einnahme und Vermögen zur Versorgung mit markenfreiem Brot in der Lage sein wird. Ueber die Grenze die dabei in Frage kommt, ist endgültig noch nichts beschlossen worden. Sie soll wom Finanzminister mit Zustimmung des Reichsrats festgestellt werden. Doch läßt sich schon heute sagen, daß ein nicht sehr großer Teil der Bevölkerung von dieser Ausnahmebestimmung betroffen werden wird, vielmehr nur die wirklich begüterte Oberschicht. Man rechnet, wie wir weiter hören, an maßgebender Stelle mit einer baldigen erheblichen Heraufsetzung des Brotpreises, die sich Wohl nicht weit von einer Verdoppelung fernhalten wird.
Der Umfang der Brotpreiserhöhung noch nicht feststehend.
In diesen Tagen hat sich Las Gerücht verbreitet, daß der Brotpreis ab 1. August auf 30 Mark erhöht werde. Auf eine Anfrage bei der Reichsregierung wird nunmehr mitgeteilt, daß im August Wohl eine verächtliche Erhöhung des Brotpreises eintreten müsse. Es stehe aber noch nicht fest, wie hoch diese sein werde. Der Preis werde sich ganz nach dem für das Umlagegetreide zu zahlenden Preise und nach dem im August geltenden Weltmarktpreis für das Brotgetreide richten.
Ein deutsch-polnisches Amnestieavkommen.
Berlin, 17. Juni. Zurzeit wird, wie wir hören, in Oppeln zwischen dem deutschen Bevollmächtigten und dem polnischen Vertreter der Text eines Amnestieabkommens festgestellt. Heute vormittag ist in Kreuzberg die Abstimmungspolizei aufgelöst worden. Montag um 10 Uhr findet der Flaggenwechsel statt.
Die Polen noch nicht zufrieden!
Berli«, 17. Juni. Bei seiner letzten Anwesenheit in Stettin hat der preußische Minister des Innern, Severing, an die Landräte und Bürgermeister der Provinz eine Ansprache gehalten, in der er darauf hinwies, daß die Industrie in der nächsten Zeit ähnlich schwierigen Verhältnissen entgegengehen würde wie 1917 bis 1919. Selbst wenn wir zur Stabilisierung der Mdrrk kämen, würden wir doch erst in einer Reihe von Jahren auf dem Weltmarkt konkurrenzfähig werden. Bedeutsam und wesentlich war, was Herr Severing über die Polen sagte: „Ich bin durchaus der Meinung, daß die Polen mit ihren Grenzen auch heute noch nicht zufrieden sind. Wir würden auf alle Fälle bei Angriffen durch Polen ans unsere Landesgrenze die Leidtragenden sein, wenn sich in Ostpreußen, Pommern und Oberschlesien die Kräfte der Deutschen in Parteikämpfen zersplitterten.
Hauptversammlung des Vereins deutscher Zeitungsderlegcr.
Hamburg, 16. Juni. Die Hauptversammlung des Vereins deutscher Zeitungsverleger fand heute im bisherigen Gewerbehaus statt. In seiner Begrüßungsansprache ging der erste Vorsitzende des Vereins, Kommerzienrat Krumbhaar, vor allem auf die Notlage der deutschen Presse ein und wies darauf hin, daß die Maßnahmen der Reichsregierung bisher unzureichend gewesen seien. Den Vorwurf, daß die Zeitungsverleger um staatliche Hilfe bettelten, müsse er mit aller Schärfe zurückweisen. Der Weg der Selbsthilfe sei so weit wie möglich beschriften worden. Der Redner schloß mit der Versicherung, daß die deutschen Zeitungsverleger aushalten werden, um eine kräftige und unabhängige deutsche Presse zu erhalten. Nachdem im weiteren Verlauf interne Vereinsangelegenheiten erledigt waren, wandte sich die Versammlung dem Hauptgegenstand der Beratungen, der Not der deutschen Presse, zu. Dr. Knittel-Karlsruhe gab ein erschöpfendes Bild von dem erschreckenden Niedergang der deutschen Presse. Hieran anknüpfend unterstrich Staatssekretär Hirsch vom Reichswirtschaftsministerium, der als Vertreter der Reichsregierung an Len Verhandlungen teilnahm, und dessen Erscheinen die Herausgeber der deutschen Tageszeitungen mit dem Gefühl besonderer Genugtuung begrüßten, die nationale, politische und kulturelle Bedeutung der deutschen Presse in ihrer jetzigen Struktur. Ausgehend von der allgemeinen Wirtschaftslage, gab er die Grundgedanken des Gesetzentwurfs zur Linderung der Not der Presse bekannt, den die Reichsregierung vorgestern angenommen habe. Der Gesetzentwurf, der in den nächsten Tagen dem Reichsrat vorgelegt werde, stelle einen Versuch dar, der wirtschaftlichen Notlage der deutschen Presse, die von der Reichsregierung und dem Parlament in vollem Umfang
anerkannt werde, in gewissem Maße zu steuern. Die Ausführungen des Staatssekretärs bildeten einen Höhepunkt der gesamten Tagung. Sie fanden großes Interesse und den lebhaften Beifall der Versammlung. In der Debatte wurde einmütig und mit Nachdruck betont, die deutsche Presse müsse angesichts der sich dauernd verschärfenden Lage erwarten, daß die Vorschläge der Reichsreaieruna noch vor dem Äuseinandergehen des Reichstags Gesetzeskraft erhalte, da sonst, wie von den verschiedensten Rednern aus allen Teilen des Reichs ansgeführt wurde, jede Maßnahme zu spät kommen würde. Als Ort der nächstjährigen Versammlung wurde einstimmig Breslau gewählt. In dem Wunsche, im nächsten Jahr in dem Gebiet des Reichs zu weilen, das durch den Verlust eines wichtigen Teiles von Oberschlesien in erster Linie und unmittelbar betroffen ist.
Zu de« Rechtsputsch-Phantafien der Freiheit".
Berlin, 16 .Juni. Wie die Abendblätter nach Erkundigungen bei der politischen Abteilung des Berliner Polizeipräsidiums Mitteilen, entbehren die Befürchtungen der „Freiheit" daß ein Rechtsputsch bevorstehe, jeglicher Grundlage. Ans Anfrage im Reichskommissariat für öffentliche Ordnung wurde erklärt, daß die Alarmberichte meist übertrieben seien. Die rechtsradikale Richtung sei allerdings außerordentlich tätig, und zwar unter Betonung der völkischen Gesichtspunkte. Auch der Staatskommissar für öffentliche Ordnung.hält einen Rechts- Putsch für ausgeschlossen. Ebenjo wird die Behauptung bestritten, daß die Regiments- und Offiziersvereine Stahlhelmbünde, der Jungdeutsche Orden und alle Organisationen „den Unterbau für ein der kommenden Monarchie dienendes Heer" bilden.
Auflösung Ser Abstimmungs-Polizei in Polnisch-Oberschlesten.
Kattowitz, 17. Juni. Wie die „Ostdeutsche Morgenpost" meldet, traf heute vom Regierungspräsidenten in Oppeln ein Telegramm ein, nach dem die hiesige Polizei sofort aufzulösen sei. Daraufhin wurde die blaue Polizei nach und nach von den Straßen zurückgezogen und ebenso wie die Kriminalpolizei entwaffnet. Die amtlichen Ausweise wurden ihnen abgenommen. Die nicht in polnische Dienste übertretenden Beamten werden morgen abgelohnt und haben bis Sonntag um Mitternacht das Abstimmungsgebiet zu verlassen und sich dem Breslauer Polizeipräsidium zur Verfügung zu stellen, von wo aus ein Teil nach dem Abzug der interalliierten Truppen nach Deutsch-Ober- schlesien znrückkehren wird.
AUSland-
Warschau, 17. Juni. In der gestrigen Sitzung des Sejm wurde der Gesetzentwurf über die Ausdehnung der Verfassung Republik Polen auf das Polen zugeteilte oberschlesische Gebiet zweiter und dritter Lesung angenommen.
Paris, 17. Juni. Das Garantiekomitee reist heute nachmittag nach Berlin ab. Ein französischer Finanzsachverständiger hat aus Anlaß der Abreise des Komitees dem „Excelsior" erklärt, das Komitee sei von der Reparationskommission beauftragt, im Benehmen mit der deutschen Regierung alle die Vorbereitung der Budget- und Finanzgesetze betreffenden Maßnahmen zu regeln, sowie die Schatzoperationen und die deutsche schwebende Schuld zu beaufsichtigen. Das Komitee übe hierbei nur ein Usberwachungsrecht aus, das der deutschen Staatshoheit keinen Abbruch tue, jedoch die Reparationskommisston instand setze, sich des tatsächlichen Standes der deutschen Finanzen zu vergewissern. Die deutsche Regierung könne und müsse alles in ihrer Macht Stehende tun, um ihre Finanzlage zu sanieren.
Moskau, 17. Juni. Die russische Regierung genehmigte einen Kredit von 10 Millionen Goldrnbel für den unverzüglichen Einkauf von Auslandskohle.
Teurungsdebatten auch in Paris.
Die französische Kammer setzte gestern die Debatte über die Interpellation betreffend die Teuerung fort. Nach den Erklärungen des Ackerbauministers Chsron nahm sie mit 478 gegen 89 Stimmen eine Tagesordnung an, durch welche die Erklärung der Regierung gebilligt und ihr das Vertrauen ausgesprochen wird, daß sie eine Politik zur Besserung der landwirtschaftlichen Erzeugung, der gleichen Zollbehandlung für Industrie und Landwirtschaft und der Revision der Transporttarife befolgen werde.
Das Bemmelmann-Abkommen.
Paris, 17. Juni. Das am 27. Februar von Bemmelmann im Auftrag der Reparationskommission abgeschlossene Ueberein- kommen mit der Reichsregierung ist gestern von der Reparationskommission definitiv annehmigt worden. Das Abkommen bezweckte bekanntlich eine Vereinfachung der Modalitäten für den Bezug von deutschen Sachleistungen durch alliierte Staatsangehörige.
Erschießung von neun zarischen Offizieren.
Aus Helfingfors wird uns geschrieben: Das Kriegsrevolutionstribunal der 5. Sowjetarmee hat neun Offiziere der alten Zarischen Armee, die gegen die Sowjettruppen gekämpft haben, zum Tode durch Erschießen verurteilt. Das Urteil wurde sofort vollstreckt. Die Hingerichteten gehören zur Abteilung des Generals Baltisch, der lange Zeit den Bolschewisten hartnäckigen Widerstand leistete. Erschossen worden sind: Oberst Mnrfikow, Oberst Tschernigow. Oberstleutnant Moailew, Kapitän Demet- jew, der bereits im Jahre 1918 die bolschewistische Front überschritt, um sich den Weißen Truppen zur Verfügung zu stellen, Kapitän Popow, Kapitän Skotnikow, der Führer einer Kosakenhundertschaft Esaul Tschebotarew, der Bataillonskommandeur im 42. Troizkischen Regiment Wellanski und der Führer einer Kosakenhundertschaft Sawin.
Hetze gegen deutsche Waren.
Der kanadische Finanzminister schlägt eine Abänderung des Zollgesetzes vor. wonach auf deutsche Waren ein so hoher Zoll gelegt werden soll, daß er den billigeren Warenpreis gegenüber den Erzeugnissen aus dem Vereinigten Königreich (Großbritannien) oder aus anderen Ländern mindestens ausgleicht.