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Airoksnto Nr 24 bei der OA.-Sparl-iss- Neuenbürg.

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^ 45.

Neuenbürg, Donnerstag, den 23. Februar 1922.

80. Jahrgang.

Deutschland.

«tuttaart. 21. Febr. Der Entwurf zur Aenderung des Be- Idunasgesetzes für Körperschaftsbeamte bezweckt die Anpas- na äs bisherigen Besoldungsgesetzes an die Bestimmungen des württ Besoldungsgesetzes. Die geänderten Grundgehalts- Me gelten auch für die Körperschaftsbeamten. Die ncbenamt- gch^n Ortsvorsteher. Verwaltungsaktuare und Rechner müssen ^n penffonsberechtigt-n Bezügen mindestens 6000 M (früher övtt Mi beziehen, andere Beamte und Unterbeamte der Kor- Acka ten im Hauptberuf 9000 M. (bisher 5000 M.). Für die Witwen beträgt der Witwengehalt »0 Proz. des Ruhegehalts § Verstorbenen, mindestens aber 1500 M. (bisher 500 M.), wnrn der Verstorbene nicht voll beschäftigt war. im übrigen MV M (bisher 900 M.) und höchstens 28 WO M. (bisher

^Stuttgart, 21. Febr. Auf eine kleine Anfrage des Abg. Winker (Soz.) erklärte Minister Keil im Landtag: Das Jagd- oesetz vom 27 Oktober 1855 spricht im Prinzip ,edem Grund­eigentümer das Jagdreckt auf dem eigenen Grund und Boden zu Es gestattet aber die praktische Ausübung dieses Rechts nur den Besitzern zusammenhängender Grundstücke m der Mm- destaröbe von 50 Morgen. Für die hiernach von der Aus­übung des Jagdrechts ausgeschlossenen Grundbesitzer ubt die Gemeinde das Jagdrecht durch Verpachtung auf deren Rech­nung aus. Es ist richtig, daß die. aus praktischen Gründen ge­botene Beschränkung des Jagdrechts eine Benachteiligung ves Ileinen u. weniger zusammenhängenden Grundbesitzes gegenüber dem großen u. zusammenhängenden bedeutet. Diese Benachteili­gung wird aber dadurch abgeschwächt, daß den von der Aus­übung des Jagdrechts ausgeschlossenen Grundbesitzern ein ge­setzlicher Anspruch auf Teilnahme am Gemeindepachterlös nach der Größe ihrer Grundstücke zusteht. In der schon oft erörter­ten Frage, ob und in -welchem Umfang das Matz des zur Aus­übung der Eigenjagd erforderlichen Grundbesitzes zu erhöhen oder ob das Jagdrecht des Grundeigentümers ganz durch ein Gemeindejagdrecht zu ersetzen ist. bestehen noch so große Mei­nungsverschiedenheit. daß die Vorlegung eines Gesetzentwurfs zurzeit nicht zweckmäßig erscheint

Berlm. 21. Febr. Im Reichstag erklärte Abg. Schiele (DN.) gegenüber Aba. Herz MSP.), welcher der Landwirt­schaft vorwarf, daß sie kein Verantwortlichkeitsgesühl besitze und daß durch ungeheure Betrügereien vieler Großagrarier die Landwirtschaft zu stark mit Mais beliefert wurde, die Ge- teideumlage habe die Brotversorgung nicht gesichert, sondern der Landwirtschaft eine ungeheure Steuer auferlegt. Ohne Umlage würde das Brot im freien Handel nur 5,40 M. kosten. Minister Dr. Hermes stellte fest, daß bereits 2205000 Tonnen Getreide abgeliefert seien. Er halte nach wie vor daran fest. Laß die baldige Rückgabe der Bewegungsfreiheit, an die Land­wirtschaft erfolgen müsse. Gegenwärtig könne aber diese Frage noch nicht endgültig entschieden werden.

Berlin. 22. Febr. Außer den bereits gemeldeten fünf Dele­gierten des Parteivorstands der SPD. für die sozialistische Fünf-Länder-Konferenz in Frankfurt a. M. wird die sozial- demokratische/Meichstagsfraktion noch folgende Vertreter zu der Konferenz entsenden: Bernstein. Hue, Silberschmidt, Sollmann und Vogel (Franken). Die USPD. wird vertreten sein durch Dr. Breitscheid, Crispien. Dißmann. Mttmann, Hilferding, Ledebour, Dr. Rofenfeld und Mathilde Wurm. Die Kommu­nistische Arbeitsgemeinschaft wird Paul Levi, Däumig und noch ein drittes Mitglied zur Konferenz entsenden. Am 23. und 24. Februar finden in Frankfurt Vorbesprechungen statt.

Berlin. 22. Febr. Wie derSozialdemokratische Parla­mentsdienst" mitzuteilen weiß, beabsichtigt der Tottasche Verlag, Erinnerungen des Kronprinzen" nicht in vollem Umfange erscheinen zu lassen. Die Partien, welche eine Kritik an der Obersten Heeresleitung übten, sollen gestrichen werden. Die un­veränderte Herausgabe des Buches würde, wie die sozialdemo- Aatische Korrespondenz hämisch bemerkt, auch die wenig herr­schen Beziehungen des Kronprinzen zu seinem Vater erkennen 'affen. ^scheinend möchte der Kronprinz schon in allernächster Zeit nach Deutschland, und zwar nach seinem alten Besitztum Leis bei Breslau, zurückkehren.

Der Achtstundentag i« der Landwirtschaft.

.. , Stuttgart, 22. Febr. Für die in der Landwirtschaft beschäf­tigten Arbeitnehmer gilt die vorläufige Landarbeitsvrdnung 24. Januar 1919. Ziach dieser Verordnung beträgt die täg- Mb Höchstarbeitszeit in Betrieben der Land- und Forstwirt- Wst in 4 Monaten durchschnittlich 8, in 4 Monaten durch­schnittlich 10 und in weiteren 4 Monaten 11 Stunden. Darüber A"aus geleistete Ueberstunden sind besonders zu vergüten. Wäh- Sommerhalbjahres sind täglich mindestens 2 Stunden Ruhepause zu gewähren. Im Einklang mit diesen Vorschriften Mell auch der für Württemberg allgemein verbindlich erklärte Tarifvertrag die Arbeits zeiten in der Land- und Forstwirtschaft. S" ^e mit der Landwirtschaft in Zusammenhang stehenden Handwerksbetriebe auf dem Lande, soweit sie in der Regel we- i>»s Arbeiter beschäftigen, gilt nach der Verfügung

Ä^achungAommifsars vom 29. Juli 1920 (Staats- «"Us? Nr. 176) in Fällen dringenden Bedürfnisses die gleiche Dr die landwirtschaftlichen Betriebe. Auf eine ..Anfrage, die gegen Arbeitgeber im Oberland s^^orwurfe wegen^kontinuierlicher Verlängerung der

bis zu eff Stunden" erhoben hatte, antwortete üän^il-AEAunister im Landtag, daß die für das Oberland zu- yGewerbeauffichtsbeamten berichten, daß die zurzeit Achtstundentag bestehenden Vorschriften auch im all- ^cht^ug finden. Abweichungen in den dortigen in- L^uund gewerblichen Betrieben vom Achtstundentag und ans verschiedenen Gründen, nachdem die Vaterschaft -»gestimmt hätte, genehmigt.

Rad»» » . ^ KSjShrige« Staatsbeamte»

twn Kommunisten angetan. Einer ihrer d* Mssen^^^h" AlaubteLKauf aufmerksam machen

diese üIUMlterten Beamten den

heute an sie gestellten Anforderungen in keiner Weise ge­wachsen seien. Finanzminister Dr. Schall antwortete darauf folgendermaßen:Der im Staatsanzeiger vom 15. November 1919 veröffentlichte Beschluß des Staatsministeriums, betr. die Pensionierung der Beamten ist für die Staats­regierung auch heute noch maßgebend und es ist dieser Beschluß bisher in allen Staatsverwaltungen durchgeführt worden. Al­lerdings befinden sich auch Beamte, die das 65. Lebensjahr überschritten haben, noch im Staatsdienst, und zwar nicht nur Beamte des höheren, sondern auch des mittleren und unteren Dienstes. Es bandelt sich hier aber um Beamte, bei denen durch ihr Alter noch keine Hemmung in ihrer Tätigkeit im Sinne des Art. 29 Abs. 2 Ziff. 1 des Beamtengesetzes eingetreten ist. Die Tatsache, daß ein Beamter das 65. Lebensjahr zurückgelegt hat, bedeut^ noch nicht, daß er als'überaltert anzusehen sei. Es gibt unter diesep Beamten nicht wenige, die sich ihre geistige und körperliche Frische voll bewahrt haben und vermöge ihrer reichen Erfahrungen dem Staat besonders wertvolle Dienste leisten." In der Anfrage war ferner zum Ausdruck gebracht, daß die Mehrzahl der über 65 Jahre alten höheren Beamten nicht in der Lage sei. sich in die neuen Verhältnisse einzufügen, und durch ihre alte monarchistische Einstellung volksschädlich wirke. Der Finanzminister stellte fest:Der Staatsregierung sind keine Tatsachen bekannt, die die Richtigkeit dieser Annahme bestätigen würden." Das schließt freilich nicht aus. daß tatsäch­lich solche Fälle Vorkommen, ohne daß sie der Staatsrsgierung amtlich bekannt werden, und es ist kein Geheimnis, daß es manche Beamte an der wünschenswerten Zurückhaltung in der Bekundung ihrer mit der heutigen Staatsverfassung nicht über­einstimmenden Ansichten erheblich fehlen lassen.

Zur Fleischteurrung.

Von zuständiger Seite wird mitgeteilt: In -er Presse wurde in den letzten Tagen eine Eingabe veröffentlicht, die der Verband württ. Konsumvereine und die Verbraucherkammer für Württemberg und Hohenzollern an das Ernährungsmtni- sterium gerichtet hat. In der Eingabe wird einem Verbot der Ausfuhr von Vieh aus Württemberg nach anderen deut­schen Ländern das Wort gerdet und dierücksichtslose Verwei­gerung der Gefolgschaft gegenüber Berliner Vorschriften, mit der Begründung als zweckmäßig bezeichnet, daß das, was Bayern auf so manchen Gebieten recht sei, schließlich auch Württemberg billig sein müsse. Gegenüber dieser irreführen­den Auslassung muß festgestellt werden, daß zurzeit der Vieh- Verkehr innerhalb ganz Deutschland sreigegeben ist. Bayern und Württemberg waren die einzigen Länder, die bis zum 1. August 1921 noch Ausfuhrbeschränkungen für Vieh aufrecht erhielten. Die Reichsregierung hatte diesen Ausnahmezustand jedoch nur insolange genehmigt, solange nicht eines dieser bei­den Länder den Viehverkehr mit den anderen demschen Gebiets­teilen freigab. Da Bayern auf 1. August 1921 den Biehverkehr freigegeben hatte, war auch Württemberg gezwungen, ein glei­ches anznordnen.

Me württ. Regierung und Las Gesetz über -ie Bekämpfung Ser Schundliteratur.

Frau Abg. Ehni (DD.) hatte an die Staatsrcgierung. wie berichtet, eine Anfrage über die Bekämpfung der Schundlitera­tur gerichtet. Die Antwort des Innenministers lautet:Nach einer Mitteilung des Reichsministeriums des Innern vom 21. Januar 1922, die auf eine wiederholte Anfrage des Ministe­riums des Innern ergangen ist, unterliegt der Entwurf emes Gesetzes zur Bekämpfung der Schund- und Schmutzliteratur zurzeit der Prüfung der beteiligten Reichsstellen. Nach Ab­schluß dieser Prüfung wird dem Reichsrat eine entsprechende Vorlage zugehen. Wie seither, wird Las Ministerium des In­nern mit Nachdruck daraus dringen, daß ein derartiges Gesetz sobald als irgend möglich in geeigneter Fassung erlassen wird.

Rückgang des Expretzgutverkehrs i» Württemberg um zwei Drittel.

Wogen der Herabsetzung der Expreßgutfrachten war von bürgerparteilichen Abgeordneten im Landtag eine Kleine An­frage gestellt worden. Darauf wurde von Finanzminister Dr. Schall mitgeteilt, daß nach dem Uebergang der beiden Verkehrs­verwaltungen aus das Reich die seitherige weitgehende Begün­stigung des Expreßgutverkehrs nicht mehr in volle,n Umfang aufrecht zu erhalten war. Eine Folge der starken Erhöhung sämtlicher Tarife war, daß der Expreßgutverkehr in Württem­berg um zwei Drittel zurückgegangen ist. Dabei war besonders mißlich, daß infolge des Mindestfrachtbetrags von 12 Mark gerade der Nahverkehr besonders hart betroffen wurde. An­läßlich einer Besprechung über Gütertarife mit dem Reichsver­kehrsministerium am 13. Januar habe daher der württ. Reichs­ratsbevollmächtigte zusammen mit dem badischen Vertreter gegen die ungeheure Erhöhung des Expreßguttarifs Stellung genommen und es sei vom Reichsverkehrsministerium die Prü­fung der Wünsche von Württemberg und Baden zugesagt wor­den. Die Eisenbahngeneraldirektion habe wenigstens erreicht, daß die Mindestfracht von 12 Mark und das Mindestgewicht von 10 Kilogramm am 1. Februar nicht nochmals erhöht wor­den seien und daß ein von der Eisenbahngencraldirektion Stuttgart beantragter Staffeltarif eingeführt worden sei. Der Minister wies noch darauf hin. Laß die Expreßgutfrachten für 10 und 20 Kilogramm bis zu 60 und 100 Kilometer nicht mehr höher, sondern teilweise billiger seien, als nach dem Postpaket- tarif.

Die Schwarze Schmach.

Auf eine Anfrage der volksparteilichen Abgeordneten D. Dr. Kahl, v. Schoch, hat der Reichsminister des Innern wie folgt geantwortet:Am 8. September 1921 gegen 10 Uhr abends trieben sich drei marokkanische Soldaten in den Anlagen beim Hauptbahnhos in Wiesbaden herum und belästigten vorüber­gehende Frauen. Durch vorbeikommende Leute zu Hilfe ge­rufene deutsche Polizeibeamte überraschten im Gebüsch der An- lagen die Marokkaner, von Lenen der eine auf einer am Boden liegenden, laut um Hilfe schreienden Frau kniete. Beim Da­zwischentreten der Polizeibeamten sprang der Marokkaner auf

und trat den Beamten mit dem Bajonett entgegen. Die Fra» floh unerkannt. Die Marokkaner wurden von der herb-igeru- fenen französischen Bahnhofswache verhaftet. Me französischen Behörden wurden mit der Sache besaßt. Bisher scheint eine Verurteilung nicht erfolgt zu sein. Me Angelegenheit wirb weiter verfolgt."

Dokumente über Len Konflikt zwischen Bismarck «. Wilhelm ll.

Berlin, 22. Febr. In den Kampf zwischen Bismarck und Kaiser Wilhelm leuchtet eine neue Publikation hinein, die so­eben in Heidelberg erschienenenAkten über Bismarcks große deutsche Rundfahrt im Fahre 1892" von Professor Graüenwitz. Daraus ergibt sich, daß Bismarck offenbar im Sommer 1892 einer Aussöhnung nicht abgeneigt war. Waldersee hatte sie z» vermitteln, erhielt aber vom Kaiser einen deutlichen RefuS. Nun hat Bismarck sich offenbar der Mittlerschaft Franz Josephs bedienen wollen, und zwar bei seiner bevorstehenden Reise nach! Wien zu Herberts Hochzeit. Er hätte auch schon Fühlung neh­men lassen, ob Kaiser Franz Joseph einem Ersuchen um Audi­enz stattgeben würde und den Bescheid erhalten, der Kaiser sehe die Audienz für natürlich und selbstverständlich an. Dennoch beschritt Bismarck den offiziellen Weg durch die deutsche Bot­schaft in Wien. Aber kaum hatte der Botschafter Prinz Hein­rich XVII. Reust das Ersuchen an den österreichisch-ungarischen Außenminister weitergeleitet, als auch schon telegraphisch aus Berlin bestimmte Weisung eintraf, die Audienz auf jeden-Fall zu verhindern. Durch die Einwirkung der Botschaft ivar es aber inzwischen schon zu spät geworden. So mußte also Kai­ser Wilhelm eigenhändig in einem Schreiben an den Wiener Verbündeten die Bitte richten, von einer Zusammenkunft mit Bismarck abzusehen.

FranzSfische Mörder.

Ueber die neue französische Bluttat in Gleiwitz wird noch berichtet: Me drei Franzosen, die den Mord ans dem Gewisse» haben, konnten festgenommen werden, als sie den V.'.such macht, die Kasernenmauer zu überklettern. Auch andere fran- fische Uebergriffe haben sich in letzter Zeit ereignet. So wurde ein Chauffeur, der mit seinem Auto mitten in der Stadt vor einem Konzerthaus hielt, von drei Franzosen unter Androh­ung von Waffengewalt gezwungen, die Soldaten nach Rybnil zu fahren. Unterwegs erlitt das Auto eine Panne und konnte nicht weitersahren: die Franzosen verprügelten den Chauffeur und stießen das Auto in den Straßengraben. Am gleichen Abend des Tages gingen drei Franzosen an der Polizeiwache in Petersdorf vorüber; einer von ihnen rief: Hier Polizei t und schlug die Glasscheiben der Türe in Trümmer; darauf flüchteten sie. wurden aber von Polizeibeamten etngeholt uns stellten sich ihnen mit gezogenem Seitengewehr gegenüber; die Beamten mußten die Soldaten laufen lassen.

Ausland»

Straßbuyg, 22. Febr. Die elsässischen Polizeibehörden ver­hafteten in Kolmar und in Forbach 13 Personen wegen angeb­licher neutralistischer und antifranzösischer Propaganda.

Rom, 22. Febr. Papst Pius hat außer dem Kardinal Ber­tram auch den übrigen Erzbischöfen und Kardinalen Deutsch­lands und Oesterreichs je 200000 Lire für Notleidende aus­gehändigt.

London, 22. Febr. Im Unterhaus hat gestern ein Regie­rungsvertreter wiederum bestätigt, daß die Frage der sogenann­ten Kriegsverbrecher (Auslieferungssrage) nur von der gesam. ten Entente entschieden werden könne. Die interalliierte Kom­mission, die beauftragt sei, die von der deutschen Regierung ge­troffenen Maßnahmen, (Leipziger Rechtsprechung) zu unter- luchen, habe ihren Bericht dem obersten Ententerat überreicht, und es sei Sache des Obersten Rates, dem Bericht weiter Folge zu geben.

London, 21. Febr. Reuter meldet aus Washington. Prä- Ndent Harding habe dem Senat auf die am 16. Februar an­genommene Resolution, worin ersucht wird, dem Senat aus­führliche Mitteilungen über die Verhandlungen betr. das Pa­zifische Viermächte-Abkommen zu unterbreiten, geantwortet, es sei unmöglich, die geforderten Informationen zu lief'rn, da über den größten Teil der Verhandlungen kein Protokoll ge­führt worden sei. (?) Der Präsident fügt hinzu, es sei unver- emNrr mit dem öffentlichen Interesse, die vertraulichen Ver­handlungen zu veröffentlichen.

Der Ruf «ach Annexio« des Rheinlandes.

. 22. Febr. In der gestrigen Kammersitzung erklärt,

der Abgeordnete Barthelemy, daß die Bewohner der befreite» Gebiete die Boches (wörtlich!) nicht bei sich sehen wollen. De, Abgeordnet? Front wünschte Auskunft vom Ministerpräsidente, über die Liquidation der sequestrierten deutschen Güter, sowi« über die Maßnahmen, die die Regierung zu ergreifen gedenke, um Deutschland zur Zahlung zu zwingen. Es sei kein anderes Weg möglich. Politisch könne man sich damit bezahlt machen, uuß inan die Loslosung des Rhcinlandes vom Deutschen Reick! begünstige. Nach demWaffenstillstande seien die Rheinlände, davon uberzeugt gewesen, daß man ihr Land anektieren wurde. Die Bewohner des Rheinlands seien vreußenfeindlicL Daraus müsse man Nutzen ziehen. Der Abgeordnete sprach sodann für cme wirtschaftliche Annäherung zwischen Frank­reich und Deutschland.

Frauzöfischrs Krie^geschrei «ege» Deutschland.

Varis. 22 Febr Der neugebackene französische Marschal» Faholle hielt in Brussel erneu Vortrag über ben großen Koa- lttronskrieg gegen Deutschland. Fayolle führte aus, das deutsche Kriegsziel se, die Vorherrschaft in Europa und in der Welk gewesen. Die Hoffnung -es Feindes, der sich tapfer geschlagen, sei gescheitert, aber der leidenschaftliche Hang zum Böse» fee gebliebem De, Friede bedeute nur einen mehr oder weni­ger langen Stillstand des großen Kampfes der Germanen gegen b'e^Kchen Latrine^Es wäre kindisch, sich über irgend» welche Bekehrung der Deutschen Illusionen zu machen. Für di« Franzosen bleibe al» einzige Garantie die Besetzung de, Nhernurnde.