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^§ 31.
Amis- und Auzeigeölatt für den Bezirk Gatw.
80. Jahrgang.
«rscheimmgStagei DienStaz. Donnerstag, Samstag, Sonntag. JnsertionSpreiS 10 Pfg. pro Zeile für Stadt und BeziriSorte; außer Beztrt 12 Pfg.
Samstag, den 25. Jebruar 1905.
AbonnementSpr.ind. Stadtpr.Viertelj. Mk. I.IOincl.TrLgerl. Dierteljährl. Postbezugspreis ohne Bestellg. f. d. Orrs- u. Nachbarortsoerkehr 1 Mk., f. d. sonst. Berkehr Mk. 1.10, Bestellgeld 20 Pfg.
Amtliche Aekarmlmachurlge«.
Bekanntmachung.
Als Vertrauensmann der landwirtschaftliche« Berufsgenossenschaft für de« württ. Schwär,waldkreiS für die Gemeinde Ernstmühl ist Herr
Joh. Andras Handle, BürgerauSschußobmann daselbst, auf den Rest der Wahlperiode 1903/1906 bestellt worden.
Calw, 22. Februar 1905.
K. Oberamt.
I. V.: Amtm. Ripp mann.
Die Verwaltungsaktuare
werden aufgefordert, spätestens bis 1. April d. I. hieher anzuzeigen, daß die Rapiate, Abrech» u«gs- und Tagbücher für das Rechnungsjahr 1SV5/V6 angelegt und den Rechnern etngehändigt find.
Hiebei wird auf die Vorschrift der Min.-Vsrf. vom 9. August 1902, Reg-Bl. S. 400, wonach das Tagbuch mit Seitenzahlen unter Beifügung des Namenszugs des beauftragten Beamten oder eines Stempelabdrucks zu versehen und ans dem Titelblatt des Tagbuchs die Beurkundung über die Verwaltung der öffentlichen und privaten Nebenkaffen der Rechner anzugeben ist, besonders aufmerksam gemacht.
Calw, 23. Februar 1905.
K. Oberamt.
I. V.: Amtm. Rippmann.
An die Ortsbehörden.
Der Geflügelzuchtverein hat sich anerboten, Nistkästen für Staare, «eisen u. s. w. zu
ermäßigten Preisen au die Gemüuden abzugeben, wozu auch der landwirtschaftlicheBezicksverein einen Beitrag leisten wird.
Die Ortsbehörden werden daher veranlaßt, dem Oberamt bi««e« 8 Tage« anzuzeigen, wie viel Nistkästen für Starre, Meisen rc. gewünscht werden, und wird das Oberarm die Bestellungen vermitteln.
Im Interesse des Obstbaus und der Vertilgung der schädlichen Insekten sollten die Octs- behörden darauf dringen, daß von diesem Anerbieten möglichst umfassender Gebrauch gemacht wird.
Calw, 23. Februar 1905.
K. Oberamt.
Voelter.
Die Gemeindebehörde«
werden hiemit an die rechtzeitige Vornahme von Neuwahlen derjenige« öffentliche« Rechner,
deren Wahlperiode am 31. März 1905 abläuft, erinnert. Die Neuwahlen find mittelst Vorlage von Protokollauszügen unter Angabe des Berufs, des Orts, Jahrs und Tags der Geburt der neugewählten Rechner, sowie der etwaigen Verwandschaftsverhältnisse derselben mit dem Ortsvorsteher, ferner der sonstigen Geldverwaltungen (N-benkassen) derselben, di- ,NM 25. April dB. IS. dem Oberamt anzuzeigen.
Bor der Neuwahl find die SicherheitSleistungs- und Besoldungsverhältntffe festzusetzen. Bezüglich der Sicherheitsleistung der «SrperschaftS- rechner wird auf die «in.-Berf. vom 8. Juni tSvo, Reg.-»». S. 471, hingewiese».
Behufs Bemessung der Höhe der Sicherheitsleistung ist der Betrag der ordentlichen etatsmäßigen
Einnahmen der betr. Verwaltung nach der letztgestellten Rechnung und des etwa umgelsgten Ge- meindcschadens zusammenzustellen; bei Gemeindepflegern. denen zugleich der Steueretnzag obliegt, ist außerdem noch der vierte Teil der auf dis Gemeinde pro 1S04/V5 entfallenen Staatssteuer, sowie des Amtsschadens, Bra«dschade«S, der KörperschaftSfteuer und Umlage für die landwirtschaftliche Berufsgenoffenfchaft, hinzuzurechnen. Die gefaßten Beschlüsse sind dem Oberamt spätesten- bi- 15. April d-. IS. zur Genehmigung vorzulsgen.
Die gewählten Rechner sind zu beeidigen bezw. auf den früher abgelegten Dienst-Eid hinzuweisen, auch mit den Strafbestimmungen für öffentliche Rechner bekannt zu machen. Wenn dieselben Mitglieder des Gemeinderats sind, ist die Zustimmung des Bürgerausschusses zu der Wahl einzuholen.
Calw, 23. Februar 1905.
K. Oberamt.
I. V.: Amtm. Rippmann.
Bekanntmachung der K. Zentralstelle für die Laudwirtschaft, betr. die Prämierung bäuerlicher Grflügelhöfe.
Auch im laufender! Jahre sollen eine Anzahl guter bäuerlicher Geflügelhaltungen, die für die Einrichtung uud den Betrieb der bäuerlichen Nutzgeflügelzucht vorbildlich sein können, mit Geldpreisen prämiert werden.
Die Zuerkennung einer Prämie ist in der Hauptsache an folgende Bedingungen geknüpft:
1. Die Geflügelhaltung muß mit einem landwirtschaftlichen Betrieb in Verbindung stehen und sich dem Umfang desselben anpassen.
2. Es muß eine der in den Vorschriften des Landesverbands der Geflügelzucht- und Vogelschutzvereine für Zuchtstationen vorgesehenen Nutzgeflügelrassen gehalten werden, nämlich bet Hühnern: Italiener aller Farben, Minorka, Langshan, Mechelner Kuckucksperber oder Brahma, bet Gänsen: pommersche Riesen, Emdener oder Italiener, bei Enten: Peking, Rouen, Aylcsbuiy oder indische Laufenten.
3. Der Bestand des Geflügelhofs darf bei Hühnern nicht unter 25, bei Wassergeflügel nicht unter 10, bet Haltung beider Arten zusammen nicht unter 25 Stück sein.
4. Die Größe der Stallung und des Auslaufs müssen dem Bestand entsprechen, die Einrichtung des Stalles muß eine praktische, die Wartung und Pflege der Tiere eine gute sein.
5. Neues weibliches Geflügel darf in der Regel nicht hinzugekauft werden, vielmehr ist alljährlich mindestens '/° des Bestands selbst nach- zuziehsn. Werden hiezu Eier vom eigenen Geflügel verwendet, so stad die männlichen Tiere alljährlich aus einem anderen Geflügelhof zu beschaffen.
6. lieber den Eterertrag sind Tagestabellen zu führen und der Verkauf an Brut- und Gebrauchstieren, sowie der Erlös daraus gesondert anzugeben, ebenso die eigene Nachzucht und der Erlös aus verkauftem Geflügel. Bei Wassergeflügel ist der Ertrag der Federn nach Gewicht anzugeben.
7. Das Gewicht und der Wert der einzelnen, aus dem eigenen Betrieb verwendeten Futterarten, sowie alle baren Aufwendungen auf die Geflügelhaltung find auszuschreiben.
Formulare zu den Tabellen Ziff. 6 und 7 können vurch die Zentralstelle für die Landwirtschaft bezogen werden.
8. Diejenigen Geflügelhalter welche sich unter Erfüllung dieser Bedingungen für 1905 um eine Prämie bewerben wollen, haben dies unter Angabe von Art und Zahl des Geflügels, Größe des Stalles uud des Auslaufs durch den landwirtschaftlichen Bezirksveretn bei der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft vor dem 15. Mai 1905 anzuzeigen und die in Ziff. 6 und 7 verlangten Aufzeichnungen vor dem 1. November 1905 einzuretchen.
Die Anerkennung der Preise erfolgt auf Grund einer im Laufe des Jahres vorzunehmenden Besichtigung.
Stuttgart, 16. Februar 1905.
v. Ow.
Tagesnemgkeiten.
* Calw, 23. Febr. Die Februarnummer der Blätter „Aus dem Schwarzwald" bringt den Schluß der trefflich geschilderten „zweitägigen Schwarzwaldwanderung über Allerheiligen, Ruhstein, Hornisgrinde nach Baden-Baden" von F. M., ferner interessante „Bemerkungen über Sturmschäden" vom Forstverwalter des Bezirks Obertal, sowie den Schluß der Artikel „Horb und Umgebung", „Merkwürdige Gestalten aus dem Tier- und Pflanzenreich" (von Lehrer Götz-Loßburg) und „Ein Schwa^wälder Bauernhaus" (von Volz-Heilbronn). Eine gelungene phothographische Aufnahme zeigt uns die große Linde bei Malmsheim und Nachrichten aus den Bezirksvereinen lassen uns einen Blick tun in die Tätigkeit der einzelnen Vereine. Aus dem Mitgliederverzeichnis geht ein weiteres Anwachsen des Calwer Bezirksvereins hervor.
Berneck, 23. Febr. Die hiesige Gemeinde erzielte bei dem vorgestern abgehaltenen Submissionsstammholzverkauf für normales solchen, und tann. Lang- und Sägholz 129,7"/».
Sindelfingen, 23. Febr. Für die hies. Gemeindkjagd, die sonst für 2500 verpachtet war, wurde diesmal 7000 bezahlt. Gewiß ein schöner Preis, wenn man bedenkt, daß die Fläche nur 3300 Hektar beträgt.
Stuttgart, 23. Febr. Der Landesverband der Geflügelzucht- u. Vogelschutz - Vereine Württembergs hat sich vor. I. an die Zentralstelle für Landwirtschaft mit der Bitte gewendet, einen Beitrag für Prämierung ländlicher Geflügelhöfe als weiteres Mittel zur Hebung der Geflügelzucht auszusetzen. Durch Beschluß des Gesamtkollegiums der Zentralstelle wurde die Summe von 500 ^ zu Preisen ausgesetzt. Die Prämierung nahm die Zentralstelle selbst in die Hand. Die Besichtigungen der Stallungen und Gehöfte fand durch Landwirtschaftsinspektor Dr. Wacker statt und sind auf dessen Vorschlag 16 Preise im Gesamtbetrag von 430 vergeben worden und zwar erhielt ein Geflügelzüchter 50 je 30 erhielten 5 und je 20 ^ 10 Geflügelzüchter. Auch im laufenden Jahre sollen eine Anzahl guter bäuerlicher Geflügelhaltungen mit Geldpreisen prämiert werden.
Stuttgart, 23. Febr. (Oberkriegsgericht.) Der Oberleutnant der Reserve Friedrich Hafer- malz war vom Kriegsgericht Stuttgart wegen Beharrens im Ungehorsam gegen einen Dienstbefehl zu 18 Tagen Stubenarrest verurteilt worden. Der Angeklagte, früher aktiver Offizier, jetzt Gerichts« referendär in Hechingen, erhielt am 20. August v. I. vom Bezirkskommando Koblenz die Aufforderung, eine 3tägige Stubenarreststrafe, die gegen ihn wegen Achtungsverletzung verfügt worden war, sofort anzutreten. Er kam jedoch der Aufforderung nicht