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^§ 31.

Amis- und Auzeigeölatt für den Bezirk Gatw.

80. Jahrgang.

«rscheimmgStagei DienStaz. Donnerstag, Sams­tag, Sonntag. JnsertionSpreiS 10 Pfg. pro Zeile für Stadt und BeziriSorte; außer Beztrt 12 Pfg.

Samstag, den 25. Jebruar 1905.

AbonnementSpr.ind. Stadtpr.Viertelj. Mk. I.IOincl.TrLgerl. Dierteljährl. Postbezugspreis ohne Bestellg. f. d. Orrs- u. Nachbar­ortsoerkehr 1 Mk., f. d. sonst. Berkehr Mk. 1.10, Bestellgeld 20 Pfg.

Amtliche Aekarmlmachurlge«.

Bekanntmachung.

Als Vertrauensmann der landwirt­schaftliche« Berufsgenossenschaft für de« württ. Schwär,waldkreiS für die Gemeinde Ernstmühl ist Herr

Joh. Andras Handle, BürgerauSschußobmann daselbst, auf den Rest der Wahlperiode 1903/1906 bestellt worden.

Calw, 22. Februar 1905.

K. Oberamt.

I. V.: Amtm. Ripp mann.

Die Verwaltungsaktuare

werden aufgefordert, spätestens bis 1. April d. I. hieher anzuzeigen, daß die Rapiate, Abrech» u«gs- und Tagbücher für das Rechnungsjahr 1SV5/V6 angelegt und den Rechnern etngehändigt find.

Hiebei wird auf die Vorschrift der Min.-Vsrf. vom 9. August 1902, Reg-Bl. S. 400, wonach das Tagbuch mit Seitenzahlen unter Beifügung des Namenszugs des beauftragten Beamten oder eines Stempelabdrucks zu versehen und ans dem Titel­blatt des Tagbuchs die Beurkundung über die Ver­waltung der öffentlichen und privaten Nebenkaffen der Rechner anzugeben ist, besonders aufmerksam gemacht.

Calw, 23. Februar 1905.

K. Oberamt.

I. V.: Amtm. Rippmann.

An die Ortsbehörden.

Der Geflügelzuchtverein hat sich anerboten, Nistkästen für Staare, «eisen u. s. w. zu

ermäßigten Preisen au die Gemüuden abzugeben, wozu auch der landwirtschaftlicheBezicksverein einen Beitrag leisten wird.

Die Ortsbehörden werden daher veranlaßt, dem Oberamt bi««e« 8 Tage« anzuzeigen, wie viel Nistkästen für Starre, Meisen rc. gewünscht werden, und wird das Oberarm die Bestellungen vermitteln.

Im Interesse des Obstbaus und der Ver­tilgung der schädlichen Insekten sollten die Octs- behörden darauf dringen, daß von diesem Aner­bieten möglichst umfassender Gebrauch gemacht wird.

Calw, 23. Februar 1905.

K. Oberamt.

Voelter.

Die Gemeindebehörde«

werden hiemit an die rechtzeitige Vornahme von Neuwahlen derjenige« öffentliche« Rechner,

deren Wahlperiode am 31. März 1905 abläuft, er­innert. Die Neuwahlen find mittelst Vorlage von Protokollauszügen unter Angabe des Berufs, des Orts, Jahrs und Tags der Geburt der neugewählten Rechner, sowie der etwaigen Verwandschaftsverhält­nisse derselben mit dem Ortsvorsteher, ferner der sonstigen Geldverwaltungen (N-benkassen) derselben, di- ,NM 25. April dB. IS. dem Oberamt an­zuzeigen.

Bor der Neuwahl find die SicherheitSleistungs- und Besoldungsverhältntffe festzusetzen. Bezüglich der Sicherheitsleistung der «SrperschaftS- rechner wird auf die «in.-Berf. vom 8. Juni tSvo, Reg.-»». S. 471, hingewiese».

Behufs Bemessung der Höhe der Sicherheits­leistung ist der Betrag der ordentlichen etatsmäßigen

Einnahmen der betr. Verwaltung nach der letzt­gestellten Rechnung und des etwa umgelsgten Ge- meindcschadens zusammenzustellen; bei Gemeinde­pflegern. denen zugleich der Steueretnzag obliegt, ist außerdem noch der vierte Teil der auf dis Gemeinde pro 1S04/V5 entfallenen Staatssteuer, sowie des Amtsschadens, Bra«dschade«S, der KörperschaftSfteuer und Umlage für die landwirtschaftliche Berufsgenoffenfchaft, hin­zuzurechnen. Die gefaßten Beschlüsse sind dem Oberamt spätesten- bi- 15. April d-. IS. zur Genehmigung vorzulsgen.

Die gewählten Rechner sind zu beeidigen bezw. auf den früher abgelegten Dienst-Eid hinzu­weisen, auch mit den Strafbestimmungen für öffent­liche Rechner bekannt zu machen. Wenn dieselben Mitglieder des Gemeinderats sind, ist die Zustim­mung des Bürgerausschusses zu der Wahl einzuholen.

Calw, 23. Februar 1905.

K. Oberamt.

I. V.: Amtm. Rippmann.

Bekanntmachung der K. Zentralstelle für die Laudwirtschaft, betr. die Prämierung bäuerlicher Grflügelhöfe.

Auch im laufender! Jahre sollen eine Anzahl guter bäuerlicher Geflügelhaltungen, die für die Einrichtung uud den Betrieb der bäuerlichen Nutz­geflügelzucht vorbildlich sein können, mit Geldpreisen prämiert werden.

Die Zuerkennung einer Prämie ist in der Hauptsache an folgende Bedingungen geknüpft:

1. Die Geflügelhaltung muß mit einem landwirt­schaftlichen Betrieb in Verbindung stehen und sich dem Umfang desselben anpassen.

2. Es muß eine der in den Vorschriften des Landesverbands der Geflügelzucht- und Vogel­schutzvereine für Zuchtstationen vorgesehenen Nutzgeflügelrassen gehalten werden, nämlich bet Hühnern: Italiener aller Farben, Minorka, Langshan, Mechelner Kuckucksperber oder Brahma, bet Gänsen: pommersche Riesen, Emdener oder Italiener, bei Enten: Peking, Rouen, Aylcsbuiy oder indische Laufenten.

3. Der Bestand des Geflügelhofs darf bei Hühnern nicht unter 25, bei Wassergeflügel nicht unter 10, bet Haltung beider Arten zusammen nicht unter 25 Stück sein.

4. Die Größe der Stallung und des Auslaufs müssen dem Bestand entsprechen, die Einrichtung des Stalles muß eine praktische, die Wartung und Pflege der Tiere eine gute sein.

5. Neues weibliches Geflügel darf in der Regel nicht hinzugekauft werden, vielmehr ist alljähr­lich mindestens '/° des Bestands selbst nach- zuziehsn. Werden hiezu Eier vom eigenen Geflügel verwendet, so stad die männlichen Tiere alljährlich aus einem anderen Geflügel­hof zu beschaffen.

6. lieber den Eterertrag sind Tagestabellen zu führen und der Verkauf an Brut- und Ge­brauchstieren, sowie der Erlös daraus gesondert anzugeben, ebenso die eigene Nachzucht und der Erlös aus verkauftem Geflügel. Bei Wasser­geflügel ist der Ertrag der Federn nach Gewicht anzugeben.

7. Das Gewicht und der Wert der einzelnen, aus dem eigenen Betrieb verwendeten Futterarten, sowie alle baren Aufwendungen auf die Ge­flügelhaltung find auszuschreiben.

Formulare zu den Tabellen Ziff. 6 und 7 können vurch die Zentralstelle für die Land­wirtschaft bezogen werden.

8. Diejenigen Geflügelhalter welche sich unter Er­füllung dieser Bedingungen für 1905 um eine Prämie bewerben wollen, haben dies unter Angabe von Art und Zahl des Geflügels, Größe des Stalles uud des Auslaufs durch den land­wirtschaftlichen Bezirksveretn bei der K. Zentral­stelle für die Landwirtschaft vor dem 15. Mai 1905 anzuzeigen und die in Ziff. 6 und 7 ver­langten Aufzeichnungen vor dem 1. November 1905 einzuretchen.

Die Anerkennung der Preise erfolgt auf Grund einer im Laufe des Jahres vorzu­nehmenden Besichtigung.

Stuttgart, 16. Februar 1905.

v. Ow.

Tagesnemgkeiten.

* Calw, 23. Febr. Die Februarnummer der BlätterAus dem Schwarzwald" bringt den Schluß der trefflich geschildertenzweitägigen Schwarzwaldwanderung über Allerheiligen, Ruhstein, Hornisgrinde nach Baden-Baden" von F. M., ferner interessanteBemerkungen über Sturmschäden" vom Forstverwalter des Bezirks Obertal, sowie den Schluß der ArtikelHorb und Umgebung",Merkwürdige Gestalten aus dem Tier- und Pflanzenreich" (von Lehrer Götz-Loßburg) undEin Schwa^wälder Bauernhaus" (von Volz-Heilbronn). Eine gelungene phothographische Aufnahme zeigt uns die große Linde bei Malmsheim und Nachrichten aus den Bezirks­vereinen lassen uns einen Blick tun in die Tätigkeit der einzelnen Vereine. Aus dem Mitgliederverzeichnis geht ein weiteres Anwachsen des Calwer Bezirks­vereins hervor.

Berneck, 23. Febr. Die hiesige Gemeinde erzielte bei dem vorgestern abgehaltenen Sub­missionsstammholzverkauf für normales solchen, und tann. Lang- und Sägholz 129,7"/».

Sindelfingen, 23. Febr. Für die hies. Gemeindkjagd, die sonst für 2500 verpachtet war, wurde diesmal 7000 bezahlt. Gewiß ein schöner Preis, wenn man bedenkt, daß die Fläche nur 3300 Hektar beträgt.

Stuttgart, 23. Febr. Der Landes­verband der Geflügelzucht- u. Vogel­schutz - Vereine Württembergs hat sich vor. I. an die Zentralstelle für Landwirtschaft mit der Bitte gewendet, einen Beitrag für Prämierung ländlicher Geflügelhöfe als weiteres Mittel zur Hebung der Geflügelzucht auszusetzen. Durch Beschluß des Ge­samtkollegiums der Zentralstelle wurde die Summe von 500 ^ zu Preisen ausgesetzt. Die Prämierung nahm die Zentralstelle selbst in die Hand. Die Besichtigungen der Stallungen und Gehöfte fand durch Landwirtschaftsinspektor Dr. Wacker statt und sind auf dessen Vorschlag 16 Preise im Gesamt­betrag von 430 vergeben worden und zwar er­hielt ein Geflügelzüchter 50 je 30 erhielten 5 und je 20 ^ 10 Geflügelzüchter. Auch im lau­fenden Jahre sollen eine Anzahl guter bäuerlicher Geflügelhaltungen mit Geldpreisen prämiert werden.

Stuttgart, 23. Febr. (Oberkriegsgericht.) Der Oberleutnant der Reserve Friedrich Hafer- malz war vom Kriegsgericht Stuttgart wegen Beharrens im Ungehorsam gegen einen Dienstbefehl zu 18 Tagen Stubenarrest verurteilt worden. Der Angeklagte, früher aktiver Offizier, jetzt Gerichts« referendär in Hechingen, erhielt am 20. August v. I. vom Bezirkskommando Koblenz die Aufforderung, eine 3tägige Stubenarreststrafe, die gegen ihn wegen Achtungsverletzung verfügt worden war, sofort an­zutreten. Er kam jedoch der Aufforderung nicht